Das Musikleben im Konzentrationslager Theresienstadt im Spiegel nationalsozialistischer Judenpolitik


Trabajo de Seminario, 2001

21 Páginas, Calificación: 1,0


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung
1.1 Die Geschichte der Stadt
1.2 Die Nutzung nach der nazistischen Okkupation

2. Die Errichtung des Ghettos als Folge einer politischen Entwicklung
2.1 Ideologische Voraussetzungen und politische Konsequenzen
2.2 Die Einrichtung des Ghettos Theresienstadt

3. Lageralltag
3.1 Lebensbedingungen der Inhaftierten
3.2 Die Selbstverwaltung
3.3 Das kulturelle Leben in Theresienstadt am Beispiel der Entwicklung musikalischer Aktivitäten

4. Theresienstadt in der nationalsozialistischen Propaganda
4.1 Der Besuch des Internationalen Roten Kreuzes (IRK)
4.2 Die Entstehung eines Propagandafilms

5. Theresienstädter Musikleben: Ein „Sonderfall“? – Vergleich zur Situation in anderen Konzentrationslagern

6. Quellen und Literatur
6.1 Quellen
6.2 Literatur (Auswahlbibliographie)

1. Einleitung

Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich am Beispiel des Konzentrationslagers Theresienstadt mit Politik, Ideologie und propagandistischer „Aufbereitung“ nationalsozialistischer Judenpolitik. Neben dem Begriff „Konzentrationslager“ taucht in der Literatur im Zusammenhang mit Theresienstadt wesentlich häufiger der Begriff „Ghetto“[1] auf. Da Theresienstadt jedoch „Der Situation nach ein KZ“[2] war, werden im Folgenden beide Begriffe synonym verwendet. Dass dieses spezielle Konzentrationslager sich in gewisser Hinsicht von anderen Konzentrationslagern unterschied, macht es für die Untersuchung und Forschung besonders interessant.[3] Im Hinblick auf die Frage, worin der hauptsächliche Unterschied zu anderen Konzentrationslagern bestand, wird es konkret um folgende Aspekte gehen: In wie weit entsprachen die Entwicklungen in Theresienstadt der nationalsozialistischen Judenpolitik? Waren die lagerinternen Entwicklungen von vornherein geplant? Wie wurde Theresienstadt für propagandistische Zwecke genutzt und welche Auswirkungen hatte dies auf das Leben im Ghetto und auf die dort inhaftierten Juden?

Die Auswahl Theresienstadts als Untersuchungsgegenstand erklärt sich zum einen aus der bereits erwähnten Sonderstellung innerhalb des nationalsozialistischen KZ-Systems, zum anderen stellt sich der Forschungsstand zu dieser Thematik zwar kontrovers, aber durch eine größere Anzahl von Publikationen jüngeren Datums zugleich besonders günstig dar.[4] Zur besseren Einordnung der Ergebnisse, wird die Arbeit mit einem kurzen Vergleich zu der Situation in Bezug auf musikalische Phänomene in anderen Konzentrationslagern abgeschlossen.[5]

1.1 Die Geschichte der Stadt

Theresienstadt – auf tschechisch Terezín - liegt in einer fruchtbaren Gegend, 60 km nördlich von Prag, unweit des Zusammenflusses von Elbe und Eger. Im Oktober 1780 wurde die nordböhmische Stadt von Kaiser Josef II. als Festung gegründet, um das Eindringen der Preußen in Richtung Prag zu verhindern.[6] Der Kaiser benannte die Festung nach seiner Mutter, Maria Theresia. Im Verlauf der Kriege um das Habsburger Erbe (1740-45), des Siebenjährigen Krieges (1756 – 63) und des Krieges um die bayerische Erbschaft (1778 – 79) hatte sich das Schutzsystem aus der 2. Hälfte des 17. Jahrhunderts, das bis dahin nicht wesentlich erweitert worden war, für die Kriegsführungsmethoden im 18. Jahrhundert als nicht mehr ausreichend erwiesen. Im Juni 1790, nicht ganz 10 Jahre nach der Grundsteinlegung, wurde die Festung für kampffähig erklärt. Zur Belagerung kam es jedoch nie. Seit Beginn des 19. Jahrhunderts wurden hier politische Gefangene aus der gesamten Donaumonarchie festgehalten. Der bekannteste unter ihnen dürfte Gabriel Princip gewesen sein, der in Sarajewo das Attentat auf Erzherzog Franz Ferdinand verübt hatte, das als Auslöser des Ersten Weltkrieges in die Geschichte einging. Die Verteidigungsqualität der Theresienstädter Festung wurde während der Napoleonkriege überholt. Nicht einmal während des letzten preußisch-österreichischen Konfliktes spielte Theresienstadt eine besondere Rolle; die preußischen Heere umgingen bei ihrem Anmarsch gegen Prag im Jahre 1866 die Festung. Das Festungsstatut der Stadt wurde 1888 aufgehoben. Anfangs war die Stadt fast ausschließlich deutsch. Tschechisch wurde Theresienstadt erst nach der Entstehung der ersten Tschechoslowakische Republik im Jahre 1918.[7] In den 1930er Jahren hatte die Stadt etwas mehr als 7000 Einwohner, von denen die Hälfte Soldaten waren.[8]

1.2 Die Nutzung nach der nazistischen Okkupation

Bereits kurz nach der Besetzung von Böhmen und Mähren durch die Nazis am 15.3. 1939 verwendeten die deutschen Okkupationsorgane die in Theresienstadt integrierte sogenannte „Kleine Festung“ als politisches Gefängnis.

Von Juni 1940 an lässt sich die Nutzung als Polizeigefängnis der deutschen politischen Polizei (Gestapo) nachweisen.[9] Ende November 1941 begann die Umwandlung von Theresienstadt in ein Konzentrationslager für Juden.

Bereits im November 1941 kam der erste Judentransport nach Theresienstadt – 342 Männer des sogenannten „Aufbaukommandos“, dessen Aufgabe es war, „Wohnstätten zur Aufnahme der weiteren Transporte vorzubereiten“.[10] Die ursprünglich tschechische Bevölkerung der Stadt, die ca. 7000 Einwohner zählte, wurde vertrieben. An ihre Stelle kamen jüdische Häftlinge aus Böhmen und Mähren, aus Deutschland, Österreich, Dänemark, Holland, Ungarn und der Slowakei.[11]

2. Die Errichtung des Ghettos als Folge einer politischen Entwicklung

2.1 Ideologische Voraussetzungen und politische Konsequenzen

Die Annexion von Böhmen und Mähren durch die Nationalsozialisten, die in Deutschland seit 1933 an der Macht waren, führte dazu, dass auch hier die antisemitische Politik ihre Fortsetzung fand, die in Deutschland bereits längere Zeit Realität war. Zur Einordnung in den historischen Kontext sei daher nochmals auf einige Eckdaten in der Judenpolitik der Nationalsozialisten verwiesen:

Der Antisemitismus ist als solcher fest mit der nationalsozialistischen Ideologie verankert. Am 30. Januar 1933 kam mit Adolf Hitler ein Regierungschef an die Macht, zu dessen Weltanschauung der Rassenantisemitismus gehörte. Infolgedessen wurde der Antisemitismus sehr bald zur Staatsdoktrin.[12] Für Probleme und – im deutschen Sinne – negative Entwicklungen in der Geschichte, machte Hitler die Juden verantwortlich. So schrieb er beispielsweise in „Mein Kampf“ : „Wenn wir all die Ursachen des deutschen Zusammenbruchs vor unserem Auge vorbeiziehen lassen, dann bleibt als die letzte und ausschlaggebende das Nichterkennen des Rassenproblems und besonders der jüdischen Gefahr übrig.“[13] Diese Auffassung führte zu einer radikalen Judenpolitik der Nationalsozialisten, deren erste – eindeutig von der NS-Herrschaft gesteuerte – antisemitische Aktion sich auf den 1. April 1933 datieren lässt.

Es handelte sich dabei um einen Aufruf zum Boykott jüdischer Geschäfte, Arztpraxen und Anwaltskanzleien. Jüdische Geschäfte wurden ausgeraubt und die Inhaber nicht selten getötet. Da der Boykott der Geschäfte jedoch in der Bevölkerung nicht nur auf positive Resonanz stieß, konzentrierten sich die Nationalsozialisten zunehmend auf andere diskriminierende Maßnahmen. Sie nutzten dabei auch die Möglichkeiten, die ihnen das am 23. März 1933 verabschiedete „Ermächtigungsgesetz“ offerierte.[14] Auf der Grundlage des „Gesetz[es] zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ vom 7. April 1933 wurden die politischen und antisemitischen „Säuberungen“ des öffentlichen Lebens im „Dritten Reich“ legalisiert. Damit fand erstmals der staatlich verordnete Antisemitismus Eingang in ein Gesetz. Wie in vielen anderen Fällen, so sollte auch hier der harmlos wirkende Titel des Gesetzes über die furchtbaren Konsequenzen hinwegtäuschen. Mit einer Vielzahl weiterer Gesetze wurde der Versuch unternommen, Juden aus ihren Berufen zu verdrängen, wo immer der Staat Einfluss nehmen konnte. So verloren beispielsweise bis April 1934 mehrere hundert jüdische Hochschullehrer, etwa 4000 jüdische Rechtsanwälte und zahlreiche Ärzte, Beamte, Schauspieler und Musiker ihren Arbeitsplatz.[15] Das Jahr 1935 stellte einen weiteren Schritt im Verlauf der Diskriminierungspolitik dar, wobei vor allem die „Nürnberger Gesetze“ vom September des Jahres entscheidend zur Legalisierung staatlich gesteuerter Verfolgungsaktionen und Ausschreitungen gegen die jüdische Bevölkerung beitrugen. Diese Gesetze machten nicht zuletzt die Rechtsentwicklung und die jüdische Emanzipation seit der Aufklärung und seit dem 19. Jahrhundert rückgängig.[16]

Durch die „Erste Verordnung zum Reichsbürgergesetz“ vom 14. November 1934 kam es zu einer staatlich oktroyierten „Judendefinition“, die all jene, die nach dieser Definition als Juden galten, zu Staatsangehörigen mit minderem Recht machte. Durch mehrere Verordnungen zum „Reichsbürgergesetz“ kam es zum Ausschluss jüdischer Bürger von der Ausübung freier, akademischer Berufe. Doch gab es in Handwerk und Gewerbe sowie im Bankwesen noch relativ viele jüdische Beschäftigte. Das änderte sich 1938, als den deutschen Juden auch die materielle Existenzgrundlage genommen wurde, indem man sie beispielsweise von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausschloss.[17] Im Juli 1938 wurden Kennkarten für Juden eingeführt, im August folgte der Zwang des Führens zusätzlicher Zwangsvornamen – Sarah bzw. Israel.

Reisepässe von Juden wurden mit einem roten „J“ gekennzeichnet, und im November 1938 durften jüdische Kinder keine staatlichen Schulen mehr besuchen. Die Diskriminierungen steigerten sich von Tag zu Tag.

Nach dem – aus rein persönlichem Schicksal und nicht etwa politisch motivierten – Attentat des 17jährigen Herzel Grynszpan am 7. November 1938 auf den deutschen Legionssekretär Ernst von Rath in Paris, nutzte die NS-Führung den spektakulären Vorwand für eine Welle von Pogromen, die am Abend des 9. November in deutschen Städten und Dörfern begannen. Synagogen wurden in Brand gesetzt, Geschäfte zerstört und jüdische Bürger gedemütigt und misshandelt. Was sich in der Nacht vom 9. zum 10. November – verharmlosend als „Reichskristallnacht“ bezeichnet – ereignete, war in der Bilanz der Zerstörungen, Misshandlungen und des Mordens erschreckend. Nach diesen Ausschreitungen folgte am 12. November 1938 die „Verordnung zur Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben“, die noch verbliebene Existenzen vernichtete. Jüdischer Besitz wurde konfisziert, Betriebe in staatlichen Besitz überführt oder aufgelöst.[18] Der Kriegsbeginn am 1. September 1939 führte zur Anordnung von Ausgangsbeschränkungen: Juden war es fortan untersagt, im Sommer nach 21 Uhr und im Winter nach 20 Uhr ihre Wohnungen zu verlassen. Kurz darauf kamen Besitzbeschränkungen hinzu: Der Besitz von Radios, Telefonen und Kraftfahrzeugen war für Juden untersagt. Vom 15. September an musste jeder Jude ab dem 6. Lebensjahr einen gelben Stern zur Kennzeichnung an der Kleidung tragen. Damit war die „Kontrolle“, die von den Nationalsozialisten über die jüdische Bevölkerung ausgeübt wurde, noch einfacher.[19] Die Liste der diskriminierenden Maßnahmen ließe sich noch ergänzen und fortführen.[20] Tatsache ist, dass schließlich im Herbst 1941 mit der systematischen und bürokratisch geregelten Deportation der Juden aus Deutschland die nationalsozialistische Judenpolitik in ihre letzte Phase getreten war, die nunmehr darauf ausgerichtet war, die europäischen Juden zu töten. Die „Wannsee-Konferenz“ vom 20. Januar 1942, an der außer hohen Parteifunktionären und SS-Führern aus dem Reichssicherheitshauptamt auch Vertreter des Reichsministeriums für die besetzten Ostgebiete, des Reichsministeriums des Innern, ein Vertreter des Beauftragten für den Vierjahresplan, des Reichsjustizministeriums, des Amtes des Generalgouverneurs der besetzten polnischen Gebiete und ein Vertreter des Auswärtigen Amtes anwesend waren, sollte dazu organisatorische und technische Regelungen schaffen.

Die besagte Konferenz fand unter Leitung von Reinhard Heydrich, Chef des Reichssicherheitshauptamtes, statt.[21] Zu diesem Zeitpunkt war die Politik der „Endlösung der europäischen Judenfrage“[22] längst beschlossen und auch der Vernichtungsplan bereits gebilligt, doch ging es noch um praktische Fragen der sogenannten „Endlösung“, wie z.B. die Mitwirkung von Reichs- und Parteibehörden. Insgesamt sollte es sich bei den für die „Endlösung“ in Frage kommenden Juden um 11 Millionen Menschen handeln, wobei in diese Zahl auch Juden aus Ländern einbezogen wurden, mit denen das „Dritte Reich“ sich nicht im Kriegszustand befand, z.B. Schweden, Spanien und die Schweiz. Juden aus dem Reichsgebiet und dem Reichsprotektorat Böhmen und Mähren sollten zunächst in sogenannte Durchgangsghettos gebracht werden, um sie dann weiter nach Osten zu Arbeitseinsätzen oder in die Vernichtungslager zu transportieren.[23] Als „Durchgangsghetto“ sollte folglich auch Theresienstadt fungieren.

2.2 Die Einrichtung des Ghettos Theresienstadt

Der ursprünglich tschechischen Bevölkerung Theresienstadts wurde bereits im Oktober 1941 nahegelegt, „anderswohin zu ziehen“.[24] Die Stadt sollte komplett freigeräumt werden, um sie als Sammel- und Durchgangslager für Juden aus dem Protektorat nutzen zu können. Die Kapazitätsschätzungen der Nationalsozialisten lagen fernab der einstigen Einwohnerzahl, die, wie bereits erwähnt, nur bei ca. 7000 lag. So hieß es in einem Dokument der Nationalsozialisten: „In Theresienstadt werden bequem 50-60000 Juden untergebracht.“[25] Nachdem die ersten Deportationen jüdischer Häftlinge nach Theresienstadt stattgefunden hatten, wurden diese zunächst auf die vorhandenen Kasernen verteilt.[26] Das sogenannte „Aufbaukommando“ wurde beispielsweise in die Sudetenkaserne einquartiert. Die Umwandlung der Stadt in ein Konzentrationslager war bereits Mitte 1942 abgeschlossen.

Im Juli 1943 wurden Eisenbahnschienen bis ins Ghetto hineingelegt – sowohl für die Ankunft neuer Transporte, als auch für den Weitertransport der jüdischen Häftlinge in die Vernichtungslager.[27] Bei den Juden, die ab Mitte1942 nach Theresienstadt deportiert wurden, war die Illusion erweckt worden, dass sie als Prominente und Bevorzugte in ein Privilegiertenghetto kämen. Durch die nationalsozialistische Propaganda wurde verbreitet, dass Juden in Theresienstadt ein geruhsamer Alterswohnsitz mit entsprechender Pflege im Krankheitsfall erwarte. Tatsächlich wurde jedoch umgehend das Vermögen der ankommenden Juden konfisziert, die ihre Ersparnisse durch sogenannte „Heimeinkaufsverträge“ verloren. Diese Verträge enthielten mehrere Klauseln, die sich bei näherer Betrachtung als Mittel erwiesen, um die Fiktion, dass es sich lediglich um Umsiedlungsmaßnahmen handelte, aufrecht zu erhalten.[28] Unter den jüdischen Häftlingen befanden sich zahlreiche Ärzte, Anwälte, Wissenschaftler und Künstler, so dass die Behauptung, es würde sich bei Theresienstadt um ein Ghetto für Prominente und Bevorzugte handeln, in den Augen der Nationalsozialisten durchaus ihre Berechtigung hatte.[29] Schon unter den ersten Ghettobewohnern befanden sich bekannte Musiker, wie der Komponist Pavel Haas[30] oder der Komponist und Pianist Gideon Klein.[31] Weitere Prominente Künstler wurden in den darauffolgenden Monaten und Jahren nach Theresienstadt deportiert.

[...]


[1] Vgl. dazu Drori, Hana; Huppert, Jehuda: Theresienstadt – Ein Wegweiser. Prag 1999; Slavický, Milan: Gideon Klein. A fragment of life an work. 2.Auflage, Prag 1998.

[2] Benz, Wolfgang: Der Holocaust. München 1995 (Beck’sche Reihe, Bd. 2022), S. 81.

[3] An anderer Stelle wird spezieller auf soziale Strukturen, häufig vertretene Berufsgruppen und besondere lagerinterne Entwicklungen eingegangen.

[4] Ančerl, Karel: Musik in Theresienstadt. In: Philharmonische Blätter, 1991 – 92, Heft 2. Berlin 1991; Fackler, Guido: „Des Lagers Stimme“ - Musik im KZ. Bremen 2000 (DIZ-Schriften, Bd. 11); Karas, Joža: Music in Terezín.1941 – 1945. New York 1990; Kárný, Miroslav; Kemper, Raimund (Hg.): Theresienstädter Studien und Dokumente 1999. Prag 1999; Kuna, Milan: Musik an der Grenze des Lebens. Musikerinnen und Musiker aus böhmischen Ländern in nationalsozialistischen Konzentrationslagern und Gefängnissen. Frankfurt a. M. 1993; Mandl, Herbert Thomas: Durst, Musik, Geheime Dienste. [o. O.] 1995; Reinerová, Hana (Prag): Zeitzeugeninterview am 26. 07. 2001 in Prag; Slavický, Milan: Gideon Klein. A fragment of life an work. 2.Auflage, Prag 1998.

[5] Hierzu bietet sich folgende jüngst erschienene Publikation an: Fackler, Guido: „Des Lagers Stimme“ - Musik im KZ. Bremen 2000 (DIZ-Schriften, Bd. 11).

[6] Drori, Hana; Huppert, Jehuda (wie Anm. 1), S. 13.

[7] Debold-Kritter, Astrid: Festungsstadt – Ghetto – Militärstadt. Historische Forschung und Spurensuche vor Ort. In: Kárný, Miroslav; Kemper, Raimund (Hg.): Theresienstädter Studien und Dokumente 1999. Prag 1999, S. 299-331.

[8] Benz, Wolfgang (wie Anm. 2), S. 81.

[9] Debold-Kritter, Astrid (wie Anm. 7), hier S. 315.

[10] Drori, Hana; Huppert, Jehuda (wie Anm. 1), S. 14.

[11] Karas, Joža: Music in Terezín.1941 – 1945. New York 1990, S. 3ff.

[12] Vgl. dazu Benz, Wolfgang: Die Juden im Dritten Reich. In: Bracher, Karl Dietrich; Funke, Manfred; Jacobsen, Hans-Adolf (Hg.): Deutschland 1933 – 1945. Neue Studien zur nationalsozialistischen Herrschaft. 2., ergänzte Auflage, Bonn 1993 (Studien zur Geschichte und Politik, Bd. 314), S. 273 – 290.

[13] Hitler, Adolf: Mein Kampf. 11. Kapitel, S.334f.

[14] Benz, Wolfgang (wie Anm. 2), S. 23 – 29.

[15] Hildebrand, Klaus: Das Dritte Reich. 5. Auflage, München 1995 (Oldenbourg Grundriss der Geschichte, Bd. 17), S. 7ff.

[16] Schubert, Kurt: Jüdische Geschichte. München 1995 (Beck’sche Reihe, Bd. 2018), S. 113ff.

[17] Benz, Wolfgang (wie Anm. 12), S. 273ff.

[18] Benz, Wolfgang (wie Anm. 12), S. 385ff.

[19] Broszat, Martin: Hitler und die Genesis der „Endlösung“. In: Vierteljahreshefte für Zeitgeschichte, Jg. 25 (1977), S.739ff.

[20] Vgl. dazu u.a.: Benz, Wolfgang: Die Juden im Dritten Reich. In: Benz, Wolfgang; Bergmann, Werner (Hg.): Vorurteil und Völkermord. Freiburg 1997; Bracher, Karl Dietrich; Funke, Manfred; Jacobsen, Hans-Adolf (Hg.): Deutschland 1933 – 1945. Neue Studien zur nationalsozialistischen Herrschaft. 2., ergänzte Auflage, Bonn 1993 (Studien zur Geschichte und Politik, Bd. 314); Hildebrand, Klaus: Das Dritte Reich. 5. Auflage, München 1995 (Oldenbourg Grundriss der Geschichte, Bd. 17).

[21] Benz, Wolfgang (wie Anm. 2), S. 7 – 15.

[22] Aus dem „Wannsee-Protokoll“. Zit. nach: Michalka, Wolfgang (Hg.): Deutsche Geschichte 1933 – 1945: Dokumente zur Innen- und Außenpolitik. Limitierte Sonderausgabe, Frankfurt a. M. 1999 (Die Zeit des Nationalsozialismus – Eine Buchreihe), S. 269f.

[23] Browning, Christopher R.: Der Weg zur “Endlösung”: Entscheidungen und Täter. Bonn 1998, S. 17ff.

[24] Kárný, Miroslav: Zur Typologie des Theresienstädter Konzentrationslagers. In: Judaica Bohemiae, XVII, Prag 1981, S. 3 – 15, hier zitiert S. 9.

[25] Ebd., S. 9.

[26] Debold-Kritter, Astrid (wie Anm. 7), S.317.

[27] Drori, Hana; Huppert, Jehuda (wie Anm. 1), S. 14.

[28] Vgl. dazu Benz Wolfgang (wie Anm. 2), S. 81ff.

[29] Auf die besondere Bedeutung, die mit dieser Bezeichnung einhergeht, wird im weiteren Verlauf der Ausführungen zum kulturellen Leben in Theresienstadt noch detaillierter eingegangen.

[30] Peduzzi, Lubomír: Pavel Haas. Leben und Werk des Komponisten. Hamburg 1996. (Verdrängte Musik, Bd. 9), S. 136.

[31] Slavický, Milan: Gideon Klein. A fragment of life an work. 2.Auflage, Prag 1998, S. 16.

Final del extracto de 21 páginas

Detalles

Título
Das Musikleben im Konzentrationslager Theresienstadt im Spiegel nationalsozialistischer Judenpolitik
Universidad
University of Rostock  (Historisches Institut)
Curso
Alltag im nationalsozialistischen Deutschland
Calificación
1,0
Autor
Año
2001
Páginas
21
No. de catálogo
V146053
ISBN (Ebook)
9783640564705
ISBN (Libro)
9783640564774
Tamaño de fichero
531 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Theresienstadt, Propaganda, Musterghetto, Judenpolitik, Kultur, Kunst, Ghetto, Widerstand, kultureller Widerstand, Musik im KZ, Nationalsozialismus
Citar trabajo
Anke Zimmermann (Autor), 2001, Das Musikleben im Konzentrationslager Theresienstadt im Spiegel nationalsozialistischer Judenpolitik, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/146053

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