Der jüdische Geldverleih im Mittelalter

Entwicklung, Auswirkung und spezielle Fragestellung


Dossier / Travail, 2007

15 Pages, Note: 2


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Die rechtliche und wirtschaftliche Situation der Juden in der mittelalterlichen Gesellschaft

3. Die Tendenz hin zum Zinsdarlehen als Haupterwerbsfaktor

4. Aspekte des jüdischen Geldverleihs

5. Fazit

6. Bibliographie:

1. Einleitung

Das Mittelalter wird im heutigen westlichen Verständnis oft mit dem Zusatz „dunkel“ auf eine irrtümlich Weise dargestellt. In der bis heute läufigen Fixierung an das Geschichtsverständnis der Humanisten, welche das Mittelalter bekanntlich als Zeitraum zwischen der als klassisch empfundenen Antike und ihrer damaligen Gegenwart verstanden, wird das media aetas in seinem Bedeutungspotenzial oft weitestgehend unterschätzt. Doch blieb die Zeit und die Entwicklung in jener Epoche keineswegs stehen. Über die zeitlichen Grenzen immer noch streitend, taten sich in diesem, heute oft in Früh- Hoch und Spätmittelalter eingeteilten Zeitraum neben zahlreichen Ereignissen wie unter anderem Städtegründungen, religiöse Bewegungen oder demografischen Verschiebungen auch daraus folgende neue gesellschaftspolitische Horizonte und Konflikte auf. Das Mittelalter war eine Zeit geprägt von wechselvoller Art, in welcher es galt anpassungsfähig zu sein und zu bleiben, um den häufigen Antagonismen und Wirren zu widerstehen.

Eine kleine, aber einflussreiche Gruppe der keineswegs auf den ersten Blick anmutenden antimultikulturalistischen mittelalterlichen Gesellschaft bildete jene Fraktion, deren Angehöriger auch einen zentralen Part in dem zwecks des Proseminarauftrags ausgewählten Briefes spielt. In der genannten schriftlichen Mitteilung vom 18. März 1455, welche sich in der Edition Steinhausen aus dem Jahre 1899 als Nummer 543 abgedruckt befindet, erinnert nämlich ein gewisser Leo, ein Jude aus der damaligen habsburgisch-vorderösterreichischen Stadt Villingen, den Adeligen Pilgrin von Reischach an dessen zu begleichende Schulden und droht zugleich mit einer Klage, wenn dieser Mahnung nicht nachgekommen werde.

Im Bezug auf den jüdischen Sender der Schuldenmahnung konnte in Verbindung mit seiner im heutigen Baden-Würthenberg liegenden Stadt Villingen, ein wichtiger Handelsumschlagplatz der 999 Markt-, Münz- und Zollrecht erhielt[1], eruiert werden, dass es dort in mittelalterlicher Zeit von der ersten Nennung 1324 bis zu den Judenverfolgungen der Pestzeit 1348/49 eine jüdische Glaubensgemeinde gab. Erst Ende des 14. Jahrhundert bis zur Ausweisung der jüdischen Bevölkerung im betreffenden Gebiet 1510 werden wieder einige jüdische Stadtbewohner genannt[2], wozu wohl auch Leo gezählt werden kann.

Der Mahnungsempfänger Pilgrin von Reischach, ein Abkömmling des bis zum Freiherrenstand aufgestiegenen und nach der Burg Rischach in Hohenzollern benannten Adelsgeschlechtes[3], bleiben gemäß dem Inhalt, nach dem Empfang des Briefes nur noch geschlagene acht Tage, um seine Schulden in Villingen zu begleichen. Wenn dies nach dieser letzten erneuten Mahnung wieder nicht passiert, kündigt Leo an, die Schulden des Adeligen gezwungenermaßen einzuklagen.

Da Juden in der christlich geprägten, mittelalterlichen Gesellschaft Westeuropas in sozialer und rechtlicher Hinsicht einen speziellen Stand innehatten, soll nun in der folgenden Proseminararbeit versucht werden, neben einer kurzen Betrachtung der jüdischen Rolle bezüglich Rang, wirtschaftlicher Lage und rechtlicher Stellung in der mittelalterlichen Gesellschaft, einen genaueren Blick auf das Berufsfeld des mittelalterlichen Geldverleihers zu werfen, um die durch den ausgewählten Brief aufgeworfene zentrale Fragestellung „Welche (Druck)-Mittel beziehungsweise Möglichkeiten und Sicherheiten besaßen Juden im Mittelalter ihr nicht zurückgezahltes Schuldengeld wieder zu erlangen?“ zu beleuchten.

Ich bin mir dabei der Tatsache bewusst, dass im Rahmen einer Arbeit von dieser Kürze das Thema keinesfalls erschöpfend behandelt werden kann, hoffe aber einen guten Einblick in das behandelte Feld zu geben.

Die Geschichtsforschung befasste sich in zahlreichen Publikationen mit der Geschichte der europäischen Juden in mittelalterlicher Zeit. Von Mikro- bis Makrohistorie ist themenspezifisch vieles vertreten. Lange Zeit galt in diesem Forschungsgebiet der Grundsatz, dass es beispielweiße den Juden in der islamischen Welt besser ging als in der christlichen Welt, doch wurde diese simple Behauptung in den letzten Jahren von mehreren Historikern kritisch untersucht, immer auch mit einem augenscheinlichen Versuch Außenstehender diese Diskussionen heutigen politischen Gegebenheiten beispielsweise im Nahen Osten zur Grundlage zu machen, wie es C.H. Beck mit seinem Werk „Unter Kreuz und Halbmond“ zu passieren drohte.[4]

2. Die rechtliche und wirtschaftliche Situation der Juden in der mittelalterlichen Gesellschaft

Die Eingliederung der jüdischen Gemeinschaft in die gesellschaftliche Ordnung des mittelalterlichen und christlich geprägten westeuropäischen Kontinents war stets von einem grundlegenden Antagonismus behaftet. Ein bedeutende Rolle nehmen hierbei die Kapitel neun bis elf des Römerbriefs ein, in welchem Paulus zum Schluss kommt, die Juden bis zum jüngsten Tag aufzubewahren, „um am Ende der Zeiten bei der Wiederkunft Christi durch ihren Glauben das Maß des Heiles vollzumachen.“ Dadurch war die soziale Einbindung in die Gesellschaftsordnung zwar mit christlichen Glaubengrundsätzen vereinbar und wurde damit auch mit einer Bibelstelle belegt, doch wurden dem aus christlicher Sicht zugleich schuldigen jüdischen Volk im selben Moment Ungläubigkeit, Reuelosigkeit und ihre Nicht-Anerkennung des wahren Glaubens Christis vorgeworfen. In einer christlich geprägten Gesellschaftsordnung war es den Juden demnach fast ausschließlich verwehrt gleiche Rechte zu beanspruchen oder auszuüben, auf welche der christliche Bevölkerungsteil im selben Moment seinen klaren Anspruch erhob. Diesem Sinne ähnelnd schlussfolgerte der so genannte Kirchenvater Augustinus in seiner theologischen Interpretation bezüglich dem Verhältnis Esaus zu Jakob (Gn 25, 23), dass das christliche Gottesvolk, das alte Gottesvolk der Juden abgelöst habe. Auch ihre Zerstreuung über den „Erdkreis“ und das bestehende Einlassverbot nach Jerusalem waren nach Augustinus Anzeichen für die Dominanz der Christen. Betrachteten sich die Christen als Bewahrer der heiligen Schrift, sah man Juden als sklavenhafte Packträger der heiligen Schrift, wobei sie als Lastenträger nicht mehr von deren heiligen Inhalt lebten. Nach Augustinus wurden nur bekehrte Juden von Sklaven zu Brüdern und so genannten Miterben. Das starke Geflecht zwischen mittelalterlichem Staat und Kirche ließ die glaubenstechnisch non konformen Juden von religiösen Outsidern mit der Zeit auch zu politischen und rechtlichen Outcasts werden.[5]

Schon im Jahre 438, acht Jahre nach dem Tod von Augustinus, wurden aufgezeigte Tendenzen beispielsweise vom oströmischen Kaiser Theodosius in seinem „Codex Theodosianus“ gesetzlich festgelegt, indem die Juden aus allen staatlichen Ämtern ausgeschlossen wurden. Demnach bestand bereits die Ansicht, dass Andersgläubige keine höhere Stellung als Christen besetzen dürften. Der benannte codex beinhaltete auch eine Anordnung, welche ein Verbot des Synagogenbaus beinhaltete, um dadurch die Ausbreitung des jüdischen Glaubens kontrollierbarer zu machen und auf diese Weise einzudämmen. Die Christen verstanden sich als eine Art Gerichtsvollzieher der ihrer Meinung nach an die Juden gerichteten göttlichen Strafe. Obwohl die Juden in der christlichen Gesellschaft geduldet wurden und einen bestimmten Rechtsschutz ihr Eigen nennen durften oder auch durch Privilegien und Schutzbriefe manche Vorzüge für sich verbuchen konnten, hing dies meist nur von Zweckdienlichkeits-Überlegungen seitens der christlichen Machthaber ab. Erhaltene Judenschutzbriefformulare aus der Kanzlei Ludwigs des Frommen und verstreute Briefe und Fernschreiben von Juden belegen, dass im fränkischen Reich und auch noch zur Zeit der Karolinger den Anordnungen des „Codex Theodosianus“ nicht strikt Folge geleistet wurde. Da sich jüdische Kaufleute im karolingischen Herrschaftsgebiet äußerst wichtig für die wirtschaftliche Entwicklung zeigten, bekamen sie in den so genannten Schutzbriefen Ludwigs des Frommen neben entsprechender Religionsfreiheit, auch den Handel mit Heiden und die Möglichkeit zugesprochen über christliche Lohnarbeiter zu verfügen, so lang diese an Sonn- und Feiertagen nicht beschäftigt wurden.[6]

Die Judenschutzbriefe, welche im Jahre 1084 vom Bischof zu Speyer seinen jüdischen Untertanen und 1090 von Heinrich IV. den Wormser Juden ausgestellt wurden, bilden zentrale Eckpunkte der späteren Entwicklungen in diesem Bereich. Im Wormser Schutzbrief billigte Heinrich den Juden verschiedene Befugnisse zu; unter anderem die Sicherung ihres Besitzes an Land, Sklaven und ihres beweglichen und unbeweglichen Guts; den Anspruch auf Geldwechsel; Handelsfreiheit im ganzen Reich; Juden durften nicht zur Taufe gezwungen werden; keine Beschlagsnahme ihrer Pferde und Lastentiere, um den Handel und den Transport von Waren nicht zu beinträchtigen; „Wer das Gesetz seines Vaters verlässt, verlässt auch seinen Erbanspruch“, das heißt bei einer freiwilligen Konvertierung zum Christentum, verliert ein Jude seinen Erbanspruch. Der Machthaber war demnach durchaus auf die Beständigkeit jüdischen Eigentums erpicht, um sich die dadurch speziell abfallenden Steuern nicht entgehen zu lassen. Der Wormser Schutzbrief behandelte auch Anordnungen bezüglich rechtlicher Auseinandersetzungen zwischen Juden und Christen und mögliche Strafen für direkten oder indirekten Totschlag an einem Juden durch Intrigen und Verschwörungen.

Bereits sechs Jahre später fanden trotz alle dem von Kreuzfahrerheeren veranlasste Verfolgungen und Exekutionen an Rheinländischen und Wormser Juden statt. Der Wormser Judenschutzbrief wurde dadurch so bedeutsam, da er 1236 von Friedrich II. auf alle Juden des deutschen Königtums ausgeweitet wurde, um als „specialis gratia“ vornehmlich für ihren Schutz zu sorgen. Doch trug diese Bestimmung zur Manifestierung des Kammerknechtschaftsprinzips bei, das zugleich die komplette leibliche, seelische und finanzielle Zugehörigkeit zur kaiserlichen Kammer bedeutete. Dadurch waren die Juden zwar durch das monätere Augenmerk des Kaisers geschützt, trotzdem konnte dieser Schutz bei schwindendem kaiserlichen Interesse dementsprechend auch wieder von einem Moment auf den anderen gelöst werden. Die Folgen der Kammerknechtschaft waren neben einer regelmäßigen Kopfsteuer auch die persönliche Unfreiheit der Juden, da sie nun vom Kaiser verschenkt, vermietet oder auch zum Schuldenausgleich benutzt werden konnten. Folglich wurde die jüdische Öffentlichkeit von einer privilegierten und geschützten Bevölkerungsgruppe und einem zentralen Wirtschaftsfaktor zu einem rechts- und schutzdürftigen Sonderkollektiv und einem wirtschaftspolitischen Objekt degradiert. Die Entwicklung betrachtend lässt sich demnach im Vergleich zum ambivalenten, gesellschafsintegrativen Grundproblem, das am Anfang dieses Kapitels eruiert wurde, eine opportune Grundhaltung der Machthaber erkennen, welche die wirtschaftliche Potenz der jüdischen Unternehmer und Händler je nach Bedarf und Gutdünken, so auch im Prinzip der Kammerknechtschaft widergespiegelt, bereit zu nutzen waren.[7]

3. Die Tendenz hin zum Zinsdarlehen als Haupterwerbsfaktor

Schon von Beginn des Hochmittelalters an und nach dem ersten Kreuzzug verstärkt spürbar, konkretisierten sich in den west- und mitteleuropäischen Gebieten einschneidende Veränderungen in ökonomischer Hinsicht. Einhergehende wirtschaftspolitische Umstände leiteten für die dort beheimateten Juden eine negative und folgenreiche Entwicklung ein, an deren Ende ihre überwiegende Abhängigkeit von einer einzigen Erwerbstätigkeit stand.[8]

Die Quellen des Frühmittelalters nennen Juden meist als Kaufleute, die ihre Handelsgüter in königlichen und bischöflichen Residenzen feilboten. Obwohl der Beruf des Händlers in ihren Kreisen zu überwiegen schien, gingen die Juden zu jener Zeit vielzähligen Berufen und Wirtschaftszweigen nach. Wenn den Juden in den jeweiligen Ländern die freie Berufswahl zugestanden wurde, existierte zu jener Zeit fast keine handwerkliche, landwirtschaftliche, freie oder gewerbliche Beschäftigung, welche nicht auch jüdische Vertreter aufwies. Bereits zur Zeit der Karolinger etablierten sich Juden unter anderem im Winzerwesen und versorgten auch Christen mit Messwein. Doch ließen der Trotz der Kirche, die den Juden christliche Belegschaft vorenthielt, und die durch das Feudalwesen für Juden zunehmend eingeschränkten Möglichkeiten Land zu besitzen, bäuerlich-jüdische Betriebe mit fortwährender Zeit immer mehr zu Ausnahmeerscheinungen werden.[9] Bernhard Blumenkranz, Mediävist mit Spezialgebiet auf dem mittelalterlichen Judentum in den christlichen Gebieten, sah hinter der in der Moderne bei weiten Teilen vorherrschenden Ansicht vom jüdischen Hang zu Gier und Gewinn, einen von modernen Antijudaisten bewusste Betonung der jüdischen Vorliebe für den Handelsberuf. Um seine These zu unterstreichen bezog er sich immer wieder auf überlieferte Quellen, in welchen Juden auch als Grundbesitzer oder anderen handwerklichen Berufen genannt werden.[10]

[...]


[1] http://www.villingen-schwenningen.de/Zeittafel-Villingen.635.0.html Stand: 02.05.07

[2] http://www.alemannia-judaica.de/villingen_synagoge.htm Stand: 03.05.07

[3] http://de.wikipedia.org/wiki/Reischach_%28Adelsfamilie%29 Stand: 02.05.07

[4] http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/kritik/356693/ Stand: 08.05.07

[5] Schubert, Kurt, Die Kultur der Juden. Teil II. Judentum im Mittelalter [ Hrgs. Turnher, Eugen, Handbuch der Kulturgeschichte. Zweite Abteilung Kulturen der Völker], Wiesbaden 1979, 18-26.

[6] Cohen, Mark, Unter Kreuz und Halbmond. Die Juden im Mittelalter, Princeton/München 2005, 49-56.

[7] Schubert, Kurt, Die Kultur der Juden, 18-26.

[8] Hillel Ben-Sasson, Haim (Hrgs.), Geschichte des jüdischen Volkes. Vom 7. – 17. Jahrhundert. Band II., Tel Aviv/München, 104-106.

[9] Metzger, Thérése und Metzger, Mendel, Jüdisches Leben im Mittelalter, Lausanne/Fibourg/Würzburg 1983, 155-160.

[10] Hillel Ben-Sasson, Haim, Geschichte des jüdischen Volkes, 104-106.

Fin de l'extrait de 15 pages

Résumé des informations

Titre
Der jüdische Geldverleih im Mittelalter
Sous-titre
Entwicklung, Auswirkung und spezielle Fragestellung
Université
University of Innsbruck
Note
2
Auteur
Année
2007
Pages
15
N° de catalogue
V146081
ISBN (ebook)
9783640564743
ISBN (Livre)
9783640564941
Taille d'un fichier
418 KB
Langue
allemand
Mots clés
Juden, jüdisch, Geldverleih, Mittelalter, Pogrom, Verfolgung
Citation du texte
Hubert Feichter (Auteur), 2007, Der jüdische Geldverleih im Mittelalter, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/146081

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