Die Arbeit beschäftigen sich mit einer der im Rahmen der Unternehmensteuerreform eingeführten Maßnahmen zur Gegenfinanzierung und Missbrauchsbekämpfung, namentlich der Zinsschrankenregelung der §§ 4h EStG, 8a KStG, durch die die steuerliche Abzugsfähigkeit von Fremdkapitalzinsen massiv eingeschränkt wurde. Neben systematischen und verfassungsrechtlichen lässt die Zinsschranke insbesondere europarechtliche Bedenken aufkommen und muss sich an den Grundfreiheiten messen lassen. Wie sich zeigt, stellt die Möglichkeit zur Inanspruchnahme des Ausnahmetatbestandes der Konzernklausel durch Bildung einer Organschaft eine verdeckte Diskriminierung dar. Die Diskussion möglicher Rechtfertigungsgründe ergab, dass der Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit weder durch die Kohärenz des Steuersystems, noch durch das Territorialitätsprinzip oder die Missbrauchsbekämpfung zu rechtfertigen ist. Letzteres stellt sich zwar als ein anerkannter „zwingender Grund des Allgemeininteresses“ dar, es fehlt im konkreten Fall der Zinsschranke aber an der Verhältnismäßigkeit des Eingriffs.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Zinsschrankenregelung der §§ 4h EStG, 8a KStG
2.1 Grundtatbestand
2.2 Ausnahmetatbestände
2.2.1 Freigrenze
2.2.2 Konzernklausel
2.2.3 Escape-Klausel
3. Europarechtliche Grundlagen
3.1 Gemeinsamer Markt und Binnenmarkt
3.2 Diskriminierungs- und Beschränkungsverbot sowie Rechtfertigung
4. Europarechtskonformität der Zinsschrankenregelung
4.1 Betriebsfiktion gem. § 15 S. 1 Nr. 3 KStG
4.2 Exkurs: Organschaften im deutschen Steuerrecht
4.3 Diskriminierungsvorwurf: Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit
4.4 Mögliche Rechtfertigung
4.4.1 Kohärenz des Steuersystems
4.4.2 Territorialitätsprinzip
4.4.3 Missbrauchsbekämpfung
5. Zusammenfassung und Ausblick
Zielsetzung und Themen der Arbeit
Diese Arbeit untersucht die Europarechtskonformität der deutschen Zinsschrankenregelung (§§ 4h EStG, 8a KStG). Die zentrale Forschungsfrage fokussiert dabei auf die Frage, ob die Regelung – insbesondere durch die inländische Konzernklausel in Verbindung mit der Organschafts-Betriebsfiktion – eine verdeckte Diskriminierung darstellt und somit gegen die Niederlassungsfreiheit verstößt.
- Grundlagen der Zinsschrankenregelung und ihrer Ausnahmetatbestände.
- Europarechtliche Rahmenbedingungen wie Binnenmarkt und Grundfreiheiten.
- Analyse der Organschaft im deutschen Steuerrecht im Kontext der Zinsschranke.
- Prüfung möglicher Rechtfertigungsgründe wie Kohärenz, Territorialität und Missbrauchsbekämpfung.
Auszug aus dem Buch
4.3 Diskriminierungsvorwurf: Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit
Wie die Ausführungen der beiden vorangegangenen Abschnitte gezeigt haben, ist es durch Bildung einer Organschaft möglich, die Rechtsfolgen aus der Zinsschrankenregelung durch Erfüllung des Ausnahmetatbestandes der Konzernklausel abzumildern oder sogar zu umgehen. Die Möglichkeit zur Bildung einer Organschaft erfordert indes einen in oben dargestellter Weise ausgeprägten Inlandsbezug. Aus diesem Grund ist eine mögliche Diskriminierung durch die Zinsschrankenregelung zu prüfen.
Die Niederlassungsfreiheit der Art. 43 ff. EG schützt die Freizügigkeit von unternehmerischen Tätigkeiten sowie die freie Standortwahl und damit Direktinvestitionen (etwa in Form von Tochtergesellschaften) im EU-Ausland. Während offene Diskriminierungen unmittelbar an die Staatsangehörigkeit anknüpfen, wählen verdeckte Diskriminierungen ein scheinbar neutrales Kriterium, führen aber im Ergebnis ebenfalls zu einer Schlechterstellung.
Die Ausgestaltung des Gesamtgefüges der Zinsschranke, namentlich das Zusammenwirken von Grundtatbestand, Ausnahmetatbeständen und Rückausnahmen, lässt erkennen, dass der Gesetzgeber kleine inländische Unternehmen (durch die Freigrenze) sowie große konzernungebundene inländische Unternehmen (über die Konzernklausel) und große konzerngebundene inländische Unternehmen (über die Betriebsfiktion i.V.m. der Konzernklausel) vom Anwendungsbereich ausnehmen will.
Für die Bildung einer Organschaft ist gem. § 14 (1) KStG ein doppelter Inlandsbezug Voraussetzung; eine Organschaft im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Sachverhalten scheidet somit aus. Dadurch ist es aber gerade internationalen Konzernen verwehrt, durch Bildung einer Organschaft den Ausnahmetatbestand der Konzernklausel zu erfüllen und die Zinsschranke zu umgehen. Diese stellen somit die primären Normadressaten dar. Folglich besteht in der Zinsschrankenregelung, insbesondere in der Konzernklausel im Zusammenhang mit der Betriebsfiktion, eine verdeckte Diskriminierung und ein Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung erläutert den Hintergrund der Zinsschranke im Rahmen der Unternehmensteuerreform 2008 und skizziert die europarechtliche Problematik der Arbeit.
2. Zinsschrankenregelung der §§ 4h EStG, 8a KStG: Dieses Kapitel beschreibt den Grundtatbestand der Zinsschranke sowie die drei Ausnahmetatbestände Freigrenze, Konzernklausel und Escape-Klausel.
3. Europarechtliche Grundlagen: Es werden die für die Arbeit relevanten europarechtlichen Konzepte, insbesondere die Grundfreiheiten, sowie der Rechtfertigungsstandard des EuGH dargestellt.
4. Europarechtskonformität der Zinsschrankenregelung: Der Hauptteil analysiert die Vereinbarkeit der Zinsschranke mit EU-Recht, wobei der Fokus auf dem Diskriminierungsvorwurf und der Prüfung möglicher Rechtfertigungsgründe liegt.
5. Zusammenfassung und Ausblick: Das Fazit fasst die Ergebnisse zur Europarechtswidrigkeit zusammen und zeigt mögliche Konsequenzen für den Gesetzgeber auf.
Schlüsselwörter
Zinsschranke, Unternehmensteuerreform, Europarecht, Niederlassungsfreiheit, Diskriminierung, Organschaft, Konzernklausel, Betriebsfiktion, Kohärenz des Steuersystems, Territorialitätsprinzip, Missbrauchsbekämpfung, Fremdkapitalfinanzierung, Steuerbemessungsgrundlage, Steuerminimierung, Steuerrecht.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die Konformität der Zinsschrankenregelung des deutschen Steuerrechts mit europäischem Gemeinschaftsrecht.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Arbeit behandelt die Zinsschrankenregelung, das Europäische Steuerrecht, insbesondere die Grundfreiheiten, sowie die steuerliche Organschaft.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist die Prüfung, ob die Zinsschranke aufgrund ihrer Struktur eine verdeckte Diskriminierung darstellt, die gegen die europäische Niederlassungsfreiheit verstößt.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Analyse, die Gesetze, Gesetzesbegründungen und die Rechtsprechung des EuGH in den Kontext der Steuergesetzgebung setzt.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Im Hauptteil werden die Betriebsfiktion im Kontext von Organschaften sowie mögliche Rechtfertigungsgründe (wie Kohärenz und Missbrauchsbekämpfung) untersucht.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zinsschranke, Niederlassungsfreiheit, verdeckte Diskriminierung, Organschaft und Europarechtskonformität.
Wie beeinflusst die Betriebsfiktion die Anwendung der Konzernklausel?
Die Betriebsfiktion bei Organschaften ermöglicht es inländischen Konzernen, die Konzernklausel in Anspruch zu nehmen, was für internationale Konzerne aufgrund der fehlenden grenzüberschreitenden Organschaftsmöglichkeit diskriminierend wirken kann.
Warum scheitert die Rechtfertigung der Zinsschranke durch den Grundsatz der Kohärenz?
Das Argument scheitert, da der EuGH für den Kohärenzgrundsatz die Identität von Steuersubjekt und Steuersachverhalt voraussetzt, was bei der Zinsschrankenregelung in der Organschaftskonstellation nicht vorliegt.
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- Simon Brüseken (Author), 2008, Europarechtskonformität der Zinsschrankenregelung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/146145