Die Masse an Menschen und die damit verbundene Fülle an Kreativität die besteht, lässt es nur logisch erscheinen, dass verschiedene Personen, ob bewusst oder unbewusst, ähnliche Dinge schaffen. So ist es heute nahezu unmöglich etwas völlig Neues, ohne zumindest gedanklicher Verwendung von bereits Gesehenem oder Erlerntem, zu leisten. Dabei ist es egal, was
genau ein Mensch erschafft. Zu irgendeinem Zeitpunkt muss eine
Auseinandersetzung mit einem bestehendem, wenn auch womöglich völlig andersartigem Werk geschehen sein. Jedem Design eines noch so neuartigen Stuhls liegt die Tatsache zu Grunde, dass bereits vorher Sitzmöglichkeiten bestanden. Jeder Autor eines Buches war sich beim Schreiben seiner Geschichte bewusst, dass auch andere vergleichbare Werke existieren. Und auch der Künstler, der eine nie da gewesene Form für eine Plastik gefunden
hat, ist sich des Vorhandenseins anderer Skulpturen bewusst.
Mit einem bestehenden Werk zu arbeiten kann auf verschiedene Weisen geschehen. Es kann beispielsweise kopiert, ab gemalt, übersetzt, umgestaltet oder als bloße Inspiration verwendet werden. Ist ein Werk durch das Urheberrecht geschützt, so sind manche Verwendungen des Werkes dem Urheber vorbehalten. In der Praxis ist es oft schwer zu erkennen, ob die Arbeit eines Dritten die Rechte eines Urhebers an einem bestehenden Werk
verletzt, oder ob der Dritte ein eigenständiges Werk mit eigenen Rechten geschaffen hat. Die Beantwortung dieser Frage ist abhängig von dem Schutzumfang, den das bestehende Werk hatte. Zu klären ist, anhand welcher Kriterien erkannt werden kann, ob ein neues unabhängiges Werk geschaffen, oder die Rechte eines bestehenden Werkes verletzt worden sind. Die Arbeit wird daher zu Beginn einen Überblick darüber verschaffen, was unter dem Begriff Werk zu verstehen ist.
Danach wird auf die Kriterien, die den Schutzumfang eines Werkes
bestimmen, eingegangen.[...]
Inhaltsverzeichnis
- A. Einführung
- I. Das Werk i.S.d Urheberrechts
- 1. Persönliche Schöpfung
- 2. Individueller geistiger Gehalt
- 3. Form
- 4. Gestaltungshöhe
- II. Schutzgegenstand
- 1. Schutz von Werkteilen
- 2. Schutz von Werktiteln
- III. Rechte an Werken
- 1. Urheberpersönlichkeitsrechte
- 2. Verwertungsrechte
- 3. Monistische Theorie
- 4. Vererbung des Urheberrechts
- B. Schutzumfang des Werkes
- I. Frei benutzbare Materialien
- 1. Lehren und Ergebnisse
- 2. Menschheitsgeschichte und Geschichte eines Menschen
- 3. Volksgut
- 4. Stil, Manier, Methode und Motiv
- 5. Ideen
- 6. Gemeinfrei gewordenes Geistesgut
- II. Stufensystem des Schutzumfangs
- 1. Vervielfältigung
- 2. Bearbeitung und Umgestaltung
- 3. Freie Benutzung
- III. Abgrenzung zwischen Bearbeitung und freier Benutzung
- 1. Abgrenzung bei einfachen Nachschöpfungen
- a. Individuelle Merkmale
- b. Übereinstimmungen
- c. Gesamteindruck
- 2. Abgrenzung bei anderen Verwendungen
- a. Parodien
- b. Fortsetzungswerke
- 3. Subjektive Abgrenzungskriterien
- a. Plagiate
- b. Kryptomnesie, unbewusste Entlehnung
- c. Doppelschöpfung
- IV. Besonderheiten zum Schutze der Melodie
- V. Schranken des Urheberrechts
- 1. Beschränkung zugunsten des einzelnen Benutzers
- 2. Beschränkung zugunsten der Kulturwissenschaft
- 3. Beschränkung zugunsten der Allgemeinheit
- C. Zusammenfassung
- D. Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit befasst sich mit dem Schutzumfang von Werken im Urheberrecht. Sie beleuchtet, welche Kriterien zur Abgrenzung zwischen einer eigenständigen Schöpfung und einer Verletzung bestehender Urheberrechte heranzuziehen sind. Darüber hinaus werden die Grenzen des Urheberrechts im Hinblick auf die freie Benutzung von geschützten Werken untersucht.
- Begriff des Werks im Urheberrecht
- Schutzumfangskriterien
- Abgrenzung zwischen Bearbeitung und freier Benutzung
- Schranken des Urheberrechts
- Schutz von Melodien
Zusammenfassung der Kapitel
Die Arbeit beginnt mit einer Einführung in das Thema des Urheberrechts und beleuchtet die Problematik der Abgrenzung zwischen eigenständigen Werken und Verletzungen des Schutzumfangs bereits bestehender Werke. Anschließend wird der Begriff des Werks im Urheberrecht näher betrachtet und die Kriterien für die Schutzfähigkeit einer Leistung erläutert. Das Kapitel zum Schutzumfang des Werkes analysiert die verschiedenen Kategorien von frei benutzbaren Materialien und das Stufensystem des Schutzumfangs. Ein weiteres Kapitel beschäftigt sich mit der Abgrenzung zwischen Bearbeitung und freier Benutzung und analysiert verschiedene Anwendungsfälle und Abgrenzungskriterien. Schließlich werden Besonderheiten zum Schutz von Melodien sowie die Schranken des Urheberrechts behandelt.
Schlüsselwörter
Urheberrecht, Werk, Schutzumfang, freie Benutzung, Bearbeitung, Melodie, Schranken, Abgrenzungskriterien, Individualität, geistiger Gehalt, Schöpfung, Volksgut, Stil, Manier, Methode, Motiv, Ideen, Gemeinfreiheit.
- Arbeit zitieren
- Fabian Huber (Autor:in), 2009, Schutzumfangskriterien im Urheberrecht, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/146194