Die Masse an Menschen und die damit verbundene Fülle an Kreativität die besteht, lässt es nur logisch erscheinen, dass verschiedene Personen, ob bewusst oder unbewusst, ähnliche Dinge schaffen. So ist es heute nahezu unmöglich etwas völlig Neues, ohne zumindest gedanklicher Verwendung von bereits Gesehenem oder Erlerntem, zu leisten. Dabei ist es egal, was
genau ein Mensch erschafft. Zu irgendeinem Zeitpunkt muss eine
Auseinandersetzung mit einem bestehendem, wenn auch womöglich völlig andersartigem Werk geschehen sein. Jedem Design eines noch so neuartigen Stuhls liegt die Tatsache zu Grunde, dass bereits vorher Sitzmöglichkeiten bestanden. Jeder Autor eines Buches war sich beim Schreiben seiner Geschichte bewusst, dass auch andere vergleichbare Werke existieren. Und auch der Künstler, der eine nie da gewesene Form für eine Plastik gefunden
hat, ist sich des Vorhandenseins anderer Skulpturen bewusst.
Mit einem bestehenden Werk zu arbeiten kann auf verschiedene Weisen geschehen. Es kann beispielsweise kopiert, ab gemalt, übersetzt, umgestaltet oder als bloße Inspiration verwendet werden. Ist ein Werk durch das Urheberrecht geschützt, so sind manche Verwendungen des Werkes dem Urheber vorbehalten. In der Praxis ist es oft schwer zu erkennen, ob die Arbeit eines Dritten die Rechte eines Urhebers an einem bestehenden Werk
verletzt, oder ob der Dritte ein eigenständiges Werk mit eigenen Rechten geschaffen hat. Die Beantwortung dieser Frage ist abhängig von dem Schutzumfang, den das bestehende Werk hatte. Zu klären ist, anhand welcher Kriterien erkannt werden kann, ob ein neues unabhängiges Werk geschaffen, oder die Rechte eines bestehenden Werkes verletzt worden sind. Die Arbeit wird daher zu Beginn einen Überblick darüber verschaffen, was unter dem Begriff Werk zu verstehen ist.
Danach wird auf die Kriterien, die den Schutzumfang eines Werkes
bestimmen, eingegangen.[...]
Inhaltsverzeichnis
A. Einführung
I. Das Werk i.s.d Urheberrechts
1. Persönliche Schöpfung
2. Individueller geistiger Gehalt
3. Form
4. Gestaltungshöhe
II. Schutzgegenstand
1. Schutz von Werkteilen
2. Schutz von Werktiteln
III. Rechte an Werken
1. Urheberpersönlichkeitsrechte
2. Verwertungsrechte
3. Monistische Theorie
4. Vererbung des Urheberrechts
B. Schutzumfang des Werkes
I. Frei benutzbare Materialien
1. Lehren und Ergebnisse
2. Menschheitsgeschichte und Geschichte eines Menschen
3. Volksgut
4. Stil, Manier, Methode und Motiv
5. Ideen
6. Gemeinfrei gewordenes Geistesgut
II. Stufensystem des Schutzumfangs
1. Vervielfältigung
2. Bearbeitung und Umgestaltung
3. Freie Benutzung
III. Abgrenzung zwischen Bearbeitung und freier Benutzung
1. Abgrenzung bei einfachen Nachschöpfungen
a. Individuelle Merkmale
b. Übereinstimmungen
c. Gesamteindruck
2. Abgrenzung bei anderen Verwendungen
a. Parodien
b. Fortsetzungswerke
3. Subjektive Abgrenzungskriterien
a. Plagiate
b. Kryptomnesie, unbewusste Entlehnung
c. Doppelschöpfung
IV. Besonderheiten zum Schutze der Melodie
V. Schranken des Urheberrechts
1. Beschränkung zugunsten des einzelnen Benutzers
2. Beschränkung zugunsten der Kulturwissenschaft
3. Beschränkung zugunsten der Allgemeinheit
C. Zusammenfassung
D. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit befasst sich mit der Bestimmung des urheberrechtlichen Schutzumfangs von Werken und untersucht, unter welchen Kriterien neue, auf bestehenden Werken basierende Schöpfungen zulässig sind oder eine Rechtsverletzung darstellen.
- Grundlagen des Werkbegriffs und der Gestaltungshöhe
- Differenzierung zwischen Vervielfältigung, Bearbeitung und freier Benutzung
- Abgrenzungskriterien bei Nachschöpfungen und Parodien
- Die Rolle der Schranken des Urheberrechts
- Besonderheiten beim Schutz musikalischer Melodien
Auszug aus dem Buch
A. Einführung
Die Masse an Menschen und die damit verbundene Fülle an Kreativität die besteht, lässt es nur logisch erscheinen, dass verschiedene Personen, ob bewusst oder unbewusst, ähnliche Dinge schaffen. So ist es heute nahezu unmöglich etwas völlig Neues, ohne zumindest gedanklicher Verwendung von bereits Gesehendem oder Erlerntem, zu leisten. Dabei ist es egal, was genau ein Mensch erschafft. Zu irgendeinem Zeitpunkt muss eine Auseinandersetzung mit einem bestehendem, wenn auch womöglich völlig andersartigem Werk geschehen sein. Jedem Design eines noch so neuartigen Stuhls liegt die Tatsache zu Grunde, dass bereits vorher Sitzmöglichkeiten bestanden. Jeder Autor eines Buches war sich beim Schreiben seiner Geschichte bewusst, dass auch andere vergleichbare Werke existieren. Und auch der Künstler, der eine nie da gewesene Form für eine Plastik gefunden hat, ist sich des Vorhandenseins anderer Skulpturen bewusst.
Mit einem bestehendem Werk zu arbeiten kann auf verschiedene Weisen geschehen. Es kann beispielsweise kopiert, ab gemalt, übersetzt, umgestaltet oder als bloße Inspiration verwendet werden. Ist ein Werk durch das Urheberrecht geschützt, so sind manche Verwendungen des Werkes dem Urheber vorbehalten. In der Praxis ist es oft schwer zu erkennen, ob die Arbeit eines Dritten die Rechte eines Urhebers an einem bestehenden Werk verletzt, oder ob der Dritte ein eigenständiges Werk mit eigenen Rechten geschaffen hat. Die Beantwortung dieser Frage ist abhängig von dem Schutzumfang, den das bestehende Werk hatte. Zu klären ist, anhand welcher Kriterien erkannt werden kann, ob ein neues unabhängiges Werk geschaffen, oder die Rechte eines bestehenden Werkes verletzt worden sind. Die Arbeit wird daher zu Beginn einen Überblick darüber verschaffen, was unter dem Begriff Werk zu verstehen ist.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einführung: Erläutert den Werkbegriff im Sinne des Urheberrechts sowie die Voraussetzungen der persönlichen Schöpfung, des geistigen Gehalts und der Gestaltungshöhe.
B. Schutzumfang des Werkes: Analysiert, welche Elemente frei benutzbar sind und unterscheidet systematisch zwischen Vervielfältigung, Bearbeitung und freier Benutzung sowie deren Abgrenzung.
C. Zusammenfassung: Fasst die Kernaussage zusammen, dass der Schutzumfang durch eine Abwägung zwischen den Interessen des Urhebers und der Allgemeinheit bestimmt wird.
D. Fazit: Kommt zu dem Ergebnis, dass die Bestimmung des individuellen Schutzumfangs einer einzelfallbezogenen Analyse bedarf.
Schlüsselwörter
Urheberrecht, Werkschöpfung, Gestaltungshöhe, Schutzumfang, Bearbeitung, freie Benutzung, Vervielfältigung, Parodie, Plagiat, Melodieschutz, Urheberpersönlichkeitsrecht, Verwertungsrechte, Gemeinfreiheit, Schrankenbestimmungen, Werkschutz
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die rechtlichen Rahmenbedingungen des Urheberrechts in Bezug auf den Schutzumfang von Werken, insbesondere wenn diese als Grundlage für neue, kreative Schöpfungen dienen.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Arbeit fokussiert auf den Werkbegriff, die Abgrenzung von Bearbeitungen zu freien Benutzungen, die Rolle des "inneren Abstands" bei Parodien und die gesetzlichen Schranken des Urheberrechts.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist es, Kriterien aufzuzeigen, anhand derer beurteilt werden kann, ob ein neues Werk eine eigenständige Schöpfung darstellt oder in den urheberrechtlich geschützten Bereich eines älteren Werkes eingreift.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Analyse, die auf der Auswertung von Gesetzestexten, aktueller Rechtsprechung und der einschlägigen Fachliteratur basiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine theoretische Definition des geschützten Werkes, eine detaillierte Prüfung des Stufensystems des Schutzumfangs sowie eine Analyse der Abgrenzungskriterien für Nachschöpfungen und der urheberrechtlichen Schranken.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Urheberrecht, Werkbegriff, Gestaltungshöhe, Bearbeitung, freie Benutzung, Parodie, Plagiat und Schrankenbestimmungen.
Wie unterscheidet der Autor zwischen Bearbeitung und freier Benutzung?
Der Autor betont, dass bei der freien Benutzung die neuen Impressionen und das selbstständige Werk im Vordergrund stehen, während bei der Bearbeitung das Originalwerk deutlicher erkennbar bleibt und eine Abhängigkeit zum Urheber bestehen bleibt.
Welche Besonderheiten gelten für den Schutz von Melodien?
Die Arbeit beschreibt den "starren Melodieschutz", der den Schutzbereich für Melodien aufgrund ihrer Eigenschaft als abgeschlossene Einheit deutlicher als bei anderen Werkarten definiert, was die freie Benutzung einschränkt.
- Citation du texte
- Fabian Huber (Auteur), 2009, Schutzumfangskriterien im Urheberrecht, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/146194