Das Ziel dieser Arbeit ist es, zu untersuchen, inwiefern Werkstätten für Menschen mit Behinderung als inklusive Einrichtungen angesehen werden können, unter besonderer Berücksichtigung der Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention. Es wird beleuchtet, wie die aktuellen Gegebenheiten in Deutschland die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben beeinflussen und inwieweit diese Einrichtungen zur Verwirklichung von Inklusion beitragen.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Werkstätten für behinderte Menschen
3. Werkstätten und Inklusion?
4. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht kritisch, inwieweit Behindertenwerkstätten in Deutschland den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention hinsichtlich einer inklusiven Teilhabe am Arbeitsleben gerecht werden können oder ob sie als Sondereinrichtungen weiterhin exkludierend wirken.
- Analyse der UN-Behindertenrechtskonvention im Kontext beruflicher Teilhabe.
- Untersuchung des Konzepts „Werkstatt für behinderte Menschen“ (WfbM).
- Diskussion des Spannungsfeldes zwischen sonderpädagogischer Betreuung und dem Inklusionsgebot.
- Betrachtung von Alternativen wie ausgelagerten Arbeitsplätzen und dem „persönlichen Budget“.
Auszug aus dem Buch
Werkstätten und Inklusion?
Theresia Degener vom Ausschuss der Vereinten Nationen für die Rechte von Menschen mit Behinderungen postulierte 2013: „Werkstätten für Menschen mit Behinderungen sind keine Einrichtungen in Einklang mit der BRK, weil sie Sonderwelten generieren und Teilhabe verunmöglichen.“ (2013,2). Diese Aussage möchte ich im Folgenden diskutieren. Die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt unserer kapitalistischen Gesellschaft erscheint zunächst schwierig, da in dieser Gesellschaft „die Arbeitskraft selber Ware ist“ (Jantzen 1978, 30 in Becker, 2016) und eine eingeschränkt verfügbare Arbeitskraft folglich einen geringeren Wert hätte. Auch Udo Sierck formulierte dazu: „Wenn der Wert eines Menschen daran gemessen wird, ob und in welchem Umfang er produktiv tätig ist, werden Maßstäbe angelegt, nach denen diejenigen, die nicht (mehr) arbeiten können, ein „soziales Nichts“ sind.“(1992, 101 ). Unter den Voraussetzungen des Kapitalismus wären also diejenigen, die in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten sozusagen „Menschen minderer Güte“.
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung: Die Einleitung beleuchtet das Grundrecht auf freie Berufswahl und kontrastiert dieses mit der aktuellen Situation von Menschen in Werkstätten, wobei die verschiedenen Funktionen von Arbeit für den Menschen dargestellt werden.
Werkstätten für behinderte Menschen: Dieses Kapitel zeichnet die historische Entwicklung der Werkstätten nach und erläutert die gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie das Aufnahmekriterium der wirtschaftlich verwertbaren Arbeitsleistung.
Werkstätten und Inklusion?: Hier wird die kritische Frage diskutiert, ob Werkstätten den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention entsprechen oder als Sondereinrichtungen den Inklusionsgedanken behindern.
Fazit: Das Fazit fasst die Ambivalenz der Werkstätten als Schutzraum und gleichzeitig Barriere zur Inklusion zusammen und fordert eine Neudefinition der Aufgaben von Werkstätten als Übergangseinrichtungen.
Schlüsselwörter
Inklusion, Behindertenwerkstätten, UN-Behindertenrechtskonvention, Berufliche Teilhabe, Arbeitsmarkt, Wirtschaftsleistung, Rehabilitation, Sonderwelt, Exklusion, Teilhabe am Arbeitsleben, Menschenrechte, Persönliches Budget.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der vorliegenden Arbeit im Kern?
Die Arbeit untersucht die Spannungen zwischen dem gesetzlichen Auftrag von Behindertenwerkstätten in Deutschland und dem Inklusionsanspruch der UN-Behindertenrechtskonvention.
Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?
Zentrale Themen sind die rechtliche Situation von Menschen mit Behinderung, die Definition von Arbeit im kapitalistischen System, die Struktur und Funktionen von Werkstätten sowie neue Ansätze wie das persönliche Budget.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Die Hauptfrage ist, ob Behindertenwerkstätten tatsächlich inklusive Einrichtungen sind oder ob sie den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention unter den aktuellen Bedingungen widersprechen.
Welche methodische Herangehensweise wird gewählt?
Die Arbeit basiert auf einer Literaturanalyse, die aktuelle Studien, gesetzliche Bestimmungen (wie das SGB IX) und Stellungnahmen von Verbänden heranzieht, um die Inklusionsdebatte zu strukturieren.
Was sind die Schwerpunkte im Hauptteil der Arbeit?
Der Hauptteil behandelt die historische Entwicklung der Werkstätten, ihre heutige Funktion als Ort der beruflichen Rehabilitation und die kritische Auseinandersetzung mit der mangelnden Durchlässigkeit zum allgemeinen Arbeitsmarkt.
Welche zentralen Begriffe charakterisieren das Dokument?
Begriffe wie Inklusion, Teilhabe am Arbeitsleben, UN-BRK und berufliche Rehabilitation stehen im Zentrum der begrifflichen Analyse.
Warum sieht die Autorin die Bezeichnung der Werkstatt als "inklusive Einrichtung" kritisch?
Aufgrund der Exklusion von Menschen, die das Kriterium der wirtschaftlich verwertbaren Arbeitsleistung nicht erfüllen, und der Schaffung einer parallelen "Sonderwelt" wird die Inklusionswirkung angezweifelt.
Wie bewertet die Arbeit die Rolle des "persönlichen Budgets"?
Das persönliche Budget wird als wichtige Alternative gesehen, da es den behinderten Menschen zum "Experten in eigener Sache" macht, jedoch wird die geringe Bekanntheit und die aufwendige Beantragung bemängelt.
- Citar trabajo
- Anonym (Autor), 2019, Werkstätten für Menschen mit Behinderung. Ein kritischer Blick auf Inklusion und Teilhabe im Licht der UN-Behindertenrechtskonvention, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1462299