Die Säkularisation in den linksrheinischen Gebieten 1802

Ein Modernisierungsschub?


Trabajo, 2008

25 Páginas, Calificación: 2,0


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Grundlegende Begriffe
2.1 Der Begriff Säkularisation
2.2 Das Rheinland zur Zeit der französischen Revolution

3 Ursachen und Vorgeschichte der Säkularisation
3.1 Langfristige Ursachen – die Aufklärung als Ausgangspunkt eines säkularen Weltbildes
3.2 Die Französische Revolution als Impuls für die Säkularisation
3.3 Von der Besetzung des Rheinlands 1794 zur Schaffung der vier Departements
3.4 Der Friede von Lunéville und Napoleons Konkordat mit Pius VII

4 Ablauf und Umsetzung der Säkularisation in den linksrheinischen Gebieten

5 Folgen der Säkularisation

6 Resümee

7 Bibliografie
7.1 Quellen
7.2 Sekundärliteratur

1 Einleitung

Gegenstand meiner Hausarbeit ist die Säkularisation von 1802 in den linksrheinischen Gebieten. Anders als im Rechtsrheinischen, wo der Reichsdeputationshauptschluss (kurz: RDHS) von 1803 maßgebend war, wurde die Säkularisation im Linksrheinischen nach französischem Recht durchgeführt.

Das 200-jährige Jubiläum des Reichsdeputationshauptschlusses im Jahr 2003 hat eine neuerliche Beschäftigung mit der Säkularisationsgeschichte ausgelöst. Zahlreiche Vorträge, Ausstellungen und Tagungen zur (großen)[1] Säkularisation, teilweise auf einzelne Regionen beschränkt, mitunter jedoch auch umfangreiche Gesamtdarstellungen[2] wurden somit in den letzten Jahren gehalten, veranstaltet und publiziert. In den Jahrzehnten zuvor war die Forschungsarbeit allerdings auf einige wenige Historiker, darunter auch die von mir häufig zitierten Harm Klueting, Wolfgang Schieder und Elisabeth Wagner, konzentriert. Harm Klueting stellt daher die Befürchtung in den Raum, die Geschichtswissenschaft laufe Gefahr, „Teil einer Eventkultur zu werden“[3].

Die neuen Forschungsarbeiten verfolgen stärker als zuvor den Ansatz, die Säkularisation 1802/03 nicht isoliert zu betrachten, sondern sie in den Kontext vergangener Säkularisationen einzuordnen beziehungsweise sie im Bezug zur Umbruchstimmung der Zeit um 1800 zu sehen.[4] Auf das Rheinland bezogen zählt hierzu auch, die langfristigen sozialen Folgen, etwa das Schicksal säkularisierter Nonnen, das Ende der Adelskirche, das Aufkommen einer Gruppe bürgerlicher Großkäufer sowie die Stellung der katholischen Kirche im Allgemeinen, zu beleuchten.

Gerade die Säkularisation im Rheinland hat einen eigenen Charakter: Durch die militärische Besetzung mit französischen Truppen seit 1794 ist sie ein Prozess, der zwar beeinflusst durch die Säkularisation 1789/93 in Frankreich eine eigene Entwicklung hatte und seinerseits auf die Vorgänge im rechtsrheinischen Deutschland und auf den RDHS ausstrahlte. Jörg Engelbrecht zählt die Säkularisation im Rheinland neben den Reformen in Preußen, den Reformen in den süddeutschen Rheinbundstaaten und den Vorgängen in den napoleonischen Modellstaaten Berg, Westfalen und Frankfurt zu vier sich voneinander unterscheidenden Modernisierungsprozessen, die in Deutschland um 1800 abliefen.[5]

War die Säkularisation 1802/03 in der Tat ein Modernisierungsschub für das Rheinland?

Ich möchte mich dieser Fragestellung in vier Schritten nähern:

1. Es bedarf einer Einordnung und Klärung des zu bearbeitenden historischen Gegenstands. Die zentralen Begriffe der Arbeit „Säkularisation“ und „Rheinland“ werden in diesem Schritt definiert.
2. Die Säkularisation 1802 kann nicht losgelöst von ihren Ursachen und ihrer Vorgeschichte behandelt werden. Daher sind sowohl langfristige Ursachen, wie die Gedanken der Aufklärung, als auch kurzfristige Ereignisse, wie der Frieden von Lunéville, Thema dieses Kapitels. Eine detaillierte Betrachtung der Vorgeschichte verdeutlicht darüber hinaus die eigene Struktur der Säkularisation im Rheinland.
3. Wie ging die Säkularisation vonstatten? In diesem Schritt gehe ich auf die Umsetzung der Säkularisation ein; ihre Grundlage ist ein Konsularbeschluss der französischen Regierung vom 9. Juni 1802 mit Napoleon Bonaparte an der Spitze, jedoch soll auch erörtert werden, welchen Nutzen der französischen Staat aus der Säkularisation ziehen wollte und wie die französischen Behörden die Durchführung organisierten.
4. Letztlich werden die politischen, sozialen und wirtschaftlichen Folgen dieser für das Rheinland drastischen Maßnahmen untersucht. Hier sollen die Fragen nach Gewinnern und Verlierern der Säkularisation und nach sozialen Herausforderungen für die Region aufgeworfen werden.

Ziel ist es, den außergewöhnlichen Charakter der Säkularisation von 1802 im Rheinland unter Einbeziehung ihrer Vorgeschichte herauszustellen, – die Revolution und ihre sozialen Folgen in Frankreich sowie der RDHS für das Rechtsrheinische Deutschland können daher nicht gänzlich ausgeblendet werden und dienen als Bezugspunkte – um herauszufinden, inwiefern die Säkularisation im linksrheinischen Deutschland nach französischem Recht für die Region einen Schritt in die Moderne bedeutete.

2 Grundlegende Begriffe

2.1 Der Begriff Säkularisation

Entgegen der lange herrschenden Forschungsmeinung, der Säkularisationsbegriff sei zum ersten Mal in den Vorverhandlungen zum Westfälischen Frieden gefallen, arbeiteten Werner Conze, Hans-Wolfgang Strätz und Hermann Zabel in ihrem Artikel „Säkularisation, Säkularisierung“ im Lexikon „Geschichtliche Grundbegriffe“ 1984 heraus, dass der Ausdruck saecularisatio, vermutlich als Substantiv zunächst in der französischen Version sécularisation, bereits im 16. Jahrhundert nachweisbar ist.[6]

In seiner ursprünglichen kanonischen Bedeutung hängt das Wort saecularisatio mit dem Gegensatzpaar saecularis – regularis zusammen. Beide Adjektive lassen sich mit „kirchlich“ – „geistlich“ übersetzen, der Bedeutungsschwerpunkt ist jedoch ein anderer: Während regularis spezifisch für den Mönchsstand ist, die Verpflichtung zum Leben nach der regula, werden die Geistlichen, die nicht nach einer Ordensregel leben müssen, also Weltgeistliche, als saeculares bezeichnet. Der Begriff saecularisatio wird in diesem Zusammenhang als Übergang vom mönchs- zum weltgeistlichen Stand verwendet.[7] Die ordensrechtliche Bedeutung von saecularisatio hat sich bis heute fortentwickelt und meint nach geltendem kanonischem Recht der katholischen Kirche die dauernde Entlassung eines Ordensprofessen aus seinen durch das Gelübde angenommenen Pflichten.[8]

Auch wenn der Ausdruck saecularisatio/secularisiren nicht zum ersten Mal in den Vorverhandlungen zum Westfälischen Frieden 1646 formuliert wurde, fand er von da an Aufnahme in die deutsche juristische und politische Sprache:

Am 8. Mai 1646 soll der französische Gesandte Henri Duc de Longueville gesagt haben, dass „einmal ex principiis der Catholischen Religion gewiß wäre, daß in ihren, der Catholischen, Mächten nicht stünde, wegen geistlicher Güter einen solchen Vergleich zu treffen, daß dieselben der Catholischen Kirchen entzogen, und wie er redete, secularisiret würden, es sey dann, daß der Pabst darin ausdrücklich consentirte.“[9] Gerade der Ausdruck „wie er redete“ zeigt, dass die evangelischen Gesandten erstaunt über die Ausdrucksweise des französischen Herzogs waren.[10] Dennoch besteht kein Zweifel, dass de Longueville bei der Verwendung des Terminus saecularisatio die „Einziehung geistlicher Güter durch die Fürsten oder andere staatliche Gewalten und deren Verwendung zu weltlichen Zwecken, und zwar unabhängig von dem Vorhandensein oder dem Fehlen einer kirchlichen Genehmigung“[11], meint.

Neben Säkularisation taucht im 19. Jahrhundert der Begriff Säkularisierung auf: Säkularisierung ist ein geschichtsphilosophischer, geistesgeschichtlicher Begriff, der gemeinhin mit ‚Verweltlichung’ wiedergegeben wird. Er steht auf der einen Seite für einen Wandlungsprozess, „für den“, so Harm Klueting, „Weg von dem vorrationalistischen christlichen Abendland zu der als schlecht und eigentlich wider-christlich verurteilten säkularen Welt“[12], andererseits lässt der Begriff Säkularisierung Interpretationsspielräume zu, was sich anhand verschiedener Definitionen von Eichendorff, Hegel, Troeltsch, Weber und Habermas[13] oder dem häufigen Gebrauch im Sinne von Säkularisation, wie de Longueville den Terminus verwendete, erkennen lässt. Für die Vorgänge von 1802/03 in Deutschland, im Linksrheinischen wie im Rechtsrheinischen, ist der Begriff Säkularisation im gleichen Sinn wie bei de Longueville zu verstehen.

Hilfreich ist die auf Ernst Rudolf Huber zurückgehende Unterteilung in Herrschafts- und Vermögenssäkularisation. Herrschaftssäkularisation meint den „Akt der politisch-staatsrechtlichen Annexion der Territorien der geistlichen Reichsstände durch weltliche Staaten“[14], Vermögenssäkularisation dagegen ist der Akt der Konfiskation kirchlichen Eigentums durch den Staat. Wolfgang Schieder benutzt im Kontext der Säkularisation von 1802 im Rheinland die Bezeichnung „Enteignung von Kirchengut durch den Staat“[15] für die Vermögenssäkularisation im Bewusstsein, dass die Anwendung des modernen privatrechtlichen Eigentumsbegriffs „Enteignung“ auf den historischen Gegenstand nur eingeschränkt möglich ist. Die Unterteilung in Herrschafts- oder Territorialsäkularisation und Vermögens- oder Klostersäkularisation lässt trotz Vorteilen für das Verständnis undeutlich, dass mit Herrschaftssäkularisation für den geistlichen Herrscher auch der Verlust von Vermögenswerten verbunden war und mit der Vermögenssäkularisation auch ein Verlust von Herrschaftsrechten, beispielsweise durch die Grundherrschaft eines Klosters, einherging.[16]

2.2 Das Rheinland zur Zeit der französischen Revolution

Das Rheinland zählte zu den meist umkämpften Gebieten Europas. Gerade für die deutsch-französischen Beziehungen war die Region bedeutend: Für den in dieser Arbeit behandelten Zeitraum ist vor allem von Interesse, dass das Rheinland unmittelbar in die Revolution 1789 hineingerissen wurde; ein Großteil der französischen Emigranten suchte hier nach Ausbruch der Revolution Zuflucht und nach Beginn der Revolutionskriege 1792 hatte die Region einen „strategic and ideological front-line status“[17]. Das Rheinland stand ab 1794 dauerhaft unter französischer Herrschaft. Diese 20 Jahre währende Besatzung bis 1814 hat die Strukturen der Region nachhaltig verändert.

Diese Aspekte lohnen einen Blick auf das geographische Rheinland, auf seine politische Struktur und seine Bevölkerung am Ende des 18. Jahrhunderts. Der französische Historiker Josef Smets untersucht in der Tradition der Schule der Annales die geographischen Eigenarten, das Klima, die Bevölkerung und die administrativen Strukturen des Rheinlands um 1789.[18] So unterteilt er das Gebiet in drei Regionen: Oberrhein (von Basel bis Mainz), Mittelrhein (von Bingen bis Bad Godesberg) und Niederrhein (ab Bonn, jedoch mit Differenzierung zwischen unterem und oberem Niederrhein).[19]

Von besonderem Interesse für diese Arbeit ist die territoriale Gliederung des Rheinlands am Vorabend der französischen Revolution[20].

Smets beschreibt das Rheinland vor der französischen Besatzung treffend: „ […] la Rhénanie n’était qu’une inextricable mosaïque politique, territoriale et administrative, reflétant par l’intérêt économique et stratégique qu’avaient ces régions pour les dynasties européens depuis le Moyen Age, et le caractère fédératif de l’Empire germanique, mais aussi son état politique désolant à la fin de l’Ancien Régime“[21]. Von fast 150 Territorien waren drei geistliche Fürstentümer die bedeutendsten: die kurfürstlichen Erzbistümer Mainz, Köln und Trier.[22] Ebenfalls zu erwähnen sind die Benediktiner-Reichsabteien Kornelimünster[23], in der Nähe von Aachen, und Prüm in der Eifel, das seit 1576 zum Herrschaftsgebiet des Kurfürsten und Erzbischofs von Trier zählte. Bedeutende weltliche Fürstentümer waren das Herzogtum Jülich und Berg, geographisch auf beiden Seiten Kurkölns gelegen, das von Preußen abhängige Herzogtum Geldern mit Moers und Kleve-Mark, das mit dem Herzogtum Jülich und Berg verbunden war. Dazu kommen noch das Fürstbistum Münster und das Herzogtum Westfalen, das vom Erzbischof von Köln beherrscht wurde. Das eine Rheinland gab es folglich 1789 nicht, vielmehr haben wir es mit einem vielschichtigen Untersuchungsraum zu tun. In den folgenden Kapiteln liegt der Fokus auf der Region, die seit 1794 ständig unter französischer Besatzung stand und 1798 durch die Einführung der vier linksrheinischen Departements[24] in ihrer politisch-administrativen Struktur grundlegend verändert wurde. Dies ist der Raum, in dem die Säkularisation 1802 nach französischem Recht durchgeführt wurde.

3 Ursachen und Vorgeschichte der Säkularisation

3.1 Langfristige Ursachen – die Aufklärung als Ausgangspunkt eines säkularen Weltbildes

Die tieferen Wurzeln der großen Säkularisation von 1802/3 liegen im Geist der Aufklärung. Die Aufklärung, auch in ihrer Vielfalt von radikaler Kirchenkritik bis zur Katholischen Aufklärung, bereitete den Boden, auf dem Klöster und Stifte nach ihrem allgemeinen Nutzen bewertet und vielfach aufgelöst wurden. Sie stellte in Frage, dass Geistliche als Landesherren weltliche Macht ausübten. Auch wenn die radikale kirchen- und religionsfeindliche Ideologie in Deutschland weitaus weniger Raum einnahm als in Frankreich[25], war im Reich insbesondere die antiklösterliche Haltung verbreitet. Eduard Hegel spricht von einem „Trommelfeuer der antiklösterlichen Propaganda“[26], an der sich auch Weltgeistliche beteiligten. Die veröffentlichte Meinung hatte somit einen Anteil an der Akzeptanz von beziehungsweise an der Gleichgültigkeit gegenüber den Säkularisationsbestrebungen in der Bevölkerung. An dieser Stelle sei beispielhaft an Äußerungen des großen deutschen Aufklärers Immanuel Kant und Franz Wilhelm von Spiegels, kurkölnischer Hofkammerpräsident seit 1786 und Vertreter der Katholischen Aufklärung, erinnert. Kant schreibt in seiner Metaphysik der Sitten 1797: „Denn die Kirche selbst ist als ein bloß auf Glauben errichtetes Institut, und, wenn die Täuschung aus dieser Meinung durch Volksaufklärung verschwunden ist, so fällt auch die darauf gegründete furchtbare Gewalt des Klerus weg, und der Staat bemächtigt sich mit vollem Recht des angemaßten Eigentums der Kirche.“[27] Franz Wilhelm von Spiegel, ein gläubiger Katholik im Dienste des Kölner Kurfürsten, verdeutlicht die allgemein klosterfeindliche Stimmung, sogar innerhalb der katholischen Kirche. Zum Mönchtum bemerkt er in seinen „Gedanken ueber die Aufhebung der Kloester und geistlichen Stifter im Herzogthum Westphalen“ 1802: „Der Genius der Zeit hat sie auch ohnehin unbrauchbar gemacht.“[28]

Als weitere langfristige Ursache, zumindest für die Herrschaftssäkularisation, ist das machtpolitische Denken und Gleichgewichtsstreben der europäischen Großmächte zu nennen. So findet etwa das territoriale Vergrößerungsstreben der beiden deutschen Großmächte und einiger mittlerer Staaten Ausdruck in der ersten polnischen Teilung 1772, aber auch in von preußischen Interessen ausgehenden Säkularisationsplänen von 1742.[29] Hinzu kommen strukturelle soziale Probleme der Ständegesellschaft. So ist das Ende der Grundherrschaft geistlicher Korporationen eine notwendige Folge der Säkularisation gewesen.[30] Diese langfristigen, teilweise strukturellen Ursachen für die Säkularisation sind schwierig zu bewerten oder gar zu gewichten. Auch wenn sie von kurzfristigen ereignishaften Faktoren der Jahre nach 1789 überschattet werden, haben sie gleichwohl eine Bedeutung für die Säkularisation in den linksrheinischen Gebieten und zeigen Unterschiede zur Säkularisation in Frankreich auf.

3.2 Die Französische Revolution als Impuls für die Säkularisation

Für die unmittelbare Vorgeschichte der Vorgänge von 1802/3, gerade für das linksrheinische Gebiet, sind die politischen, wirtschaftlichen und sozialen Umwälzungen im revolutionären Frankreich von enormer Bedeutung[31]. Die einzelnen innenpolitischen Neuerungen, darunter auch die totale Säkularisation der gallikanischen Kirche 1789/93[32], hatten nur indirekt, durch die französische Okkupation der Region ab 1794, Auswirkung auf die spätere Säkularisation im Rheinland. Inwiefern die Säkularisation in Frankreich Vorbild oder Maßstab für die im linksrheinischen Deutschland war, bleibt an anderer Stelle zu untersuchen.

Der Ausbruch der Revolutionskriege von 1792 führte zu einer ersten Besetzung von Mainz (Oktober 1792) und Aachen (Dezember 1792). Die Kurfürsten von Mainz, Trier und Köln zogen sich vorübergehend in ihre rechtsrheinischen Gebiete zurück.

Währenddessen tagte ab Herbst desselben Jahres der Reichstag in Frankfurt. Formal erklärte die französische Revolutionsregierung den Habsburgern als Königen von Ungarn den Krieg, das Heilige Römische Reich Deutscher Nation befand sich also de facto nicht im Krieg mit Frankreich. Die Bemühungen Österreichs und Preußens, das militärische Potenzial des gesamten Reiches auszuschöpfen, scheiterten zunächst am Widerstand Bayerns. Die Wittelsbacher pflegten gute Kontakte nach Frankreich und erlaubten französischen Truppen sogar den Durchmarsch durch ihre Gebiete. Erst nach erheblichem Druck Preußens und Österreichs erklärte der Reichstag am 22. März 1793 Frankreich den Krieg.[33] Eine Aufstellung größerer Truppenkontingente von weiten Teilen des Reiches blieb aus, auch die bedrohten Staaten links des Rheins unternahmen nur geringe Mobilisierungsanstrengungen. Michael Rowe führt dies auf anfängliche Erfolge der Ersten Koalition zurück: „Indeed, advances by the First Coalition – bolstered by the adhesion of Britain and Spain – in 1793 diminished the need for additional effort from the Rhenish states, who argued they had already suffered enough from the partial French occupation of 1792/3.“[34] Nach wechselndem Kriegsverlauf sowie unterschiedlichen Entwicklungen – die Kurfürsten waren kurzfristig in ihre Residenzen nach Mainz, Koblenz (Residenz des Erzbischofs von Trier) und Bonn (Residenz des Erzbischofs von Köln) zurückgekehrt und die Mainzer Republik von 1792/93 blieb ein Zwischenspiel – gelang es schließlich den Franzosen, das gesamte linksrheinische Deutschland[35] mit Truppen zu besetzen. Trier wurde am 9. August und die Residenz des Trierer Erzbischofs Koblenz am 23. Oktober 1794 eingenommen. Der Erzbischof Clemens Wenzeslaus von Sachsen hatte sein Kurfürstentum bereits am 5. Oktober für immer verlassen. Der Kurfürst und Erzbischof von Köln Max Franz verließ zwei Tage nach Clemens seine Residenz und begab sich in die westfälischen Gebiete des Kurfürstentums im Rechtsrheinischen.[36]

3.3 Von der Besetzung des Rheinlands 1794 zur Schaffung der vier Departements 1798

Nach der erfolgreichen Besetzung des Rheinlands im Herbst 1794 installierten die Franzosen eine Militäradministration; das Rheinland wurde als feindliches Gebiet aufgefasst und die bisherigen Behörden in die Verwaltung nicht eingebunden.[37]

Preußen legitimierte die französische Okkupation im Frieden von Basel 1795: König Friedrich Wilhelm II. zog sich aus der Koalition gegen Frankreich zurück, erkannte die revolutionäre Verfassung der Republik an und sagte Frankreich die Abtretung seiner links des Rheins gelegenen Territorien zu.[38] Hintergrund war die dritte Teilung Polens im Oktober 1795 – Preußen beteiligte sich an der vollständigen Aufteilung des Landes. Zudem beinhaltete der Vertrag von Basel eine geheime Entschädigungsklausel, die Preußen Kompensationen im rechtsrheinischen Deutschland für seine Verluste zusicherte. Harm Klueting betont, dass mit dem Friedensschluss zwischen Preußen und Frankreich 1795 nicht nur die französische Okkupation der rheinischen Territorien durch eine der beiden deutschen Großmächte legitimiert wurde, sondern dass „vielmehr […] mit der Entschädigungsklausel des Baseler Vertrages auch der Weg zur Herrschafts-Säkularisation im rechtsrheinischen Deutschland betreten [war], da nun auch die anderen weltlichen Landesherren des linksrheinischen Raumes Entschädigungen rechts des Rheins verlangen konnten.“[39] Das Habsburger Reich folgte Preußen mit dem Frieden von Campo Formio 1797. Österreich versprach dem französischen General Napoléon Bonaparte die Abtretung des gesamten linksrheinischen Reichsgebiets mit Ausnahme des Kurfürstentums Köln und der preußischen Gebiete am Niederrhein.[40]

Die Franzosen erließen in diesen Jahren eine Fülle von Gesetzen; 1797 trat an die Stelle der Militäradministration eine Zivilverwaltung, an deren Spitze ab Dezember desselben Jahres Regierungskommissar Rudler stand.[41] Die jüngere Forschung sieht vor allem das Jahr 1798 als Wendepunkte für das Rheinland an. In diesem Jahr kam es zur Schaffung der vier linksrheinischen Departements Saar, Roer, Rhein und Mosel sowie Donnersberg mit den Hauptorten Trier, Aachen, Koblenz und Mainz. Joachim Oepen macht eine zunehmende Franzosisierung des Rheinlands schon an der Namensgebung der Departements fest: „Wie sehr das französische Vorbild ausschlaggebend war, machen bereits die Benennung der Departements deutlich, die – wie bis heute in Frankreich üblich – nach Flüssen oder anderen geographischen Gegebenheiten erfolgten.“[42] Die Eingliederung des Rheinlands in den französischen Staat wurde bei deutschen Revolutionsanhängern als Zeitenwende und Aufbruch in eine bessere Zukunft enthusiastisch begrüßt. Jedoch muss diese Gruppe als Minderheit gesehen werden, der größte Teil der rheinischen Bevölkerung hatte wohl eine „[…]passive, häufig widerwillige, nicht selten gar offen widerständige […]“[43] Haltung zur Revolutionierung. Auf Unmut stießen die Einführung des Revolutionskalenders und der Nationalfeste sowie vor allem die Einschränkungen im Prozessions- und Wallfahrtswesen und Beschränkungen der traditionellen Feiertage. Von einem religiös motivierten aktiven Widerstand gegen die französische Besatzung zu sprechen wäre in diesem Fall übertrieben, vielmehr handelte es sich um eine tiefe Verbundenheit mit den traditionellen Feiertagen und der gewohnten Ordnung.[44]

[...]


[1] Säkularisationen gab es auch vor 1802/03, so etwa im Konfessionellen Zeitalter oder unter Joseph II. in Österreich, die Säkularisationen der Jahre 1802/03 werden häufig mit dem Attribut „groß“ belegt, um ihre Intensität darzustellen und sie von anderen Säkularisationen abzugrenzen.

[2] Zu nennen sind die Sammelbände von KLUETING Harm (Hrsg.): 200 Jahre Reichsdeputationshauptschluß. Säkularisation, Mediatisierung und Modernisierung zwischen Altem Reich und neuer Staatlichkeit. <Münster 2005>. – Bezogen auf das Rheinland: MÖLICH Georg/OEPEN Joachim/ ROSEN Wolfgang (Hrsg.): Klosterkultur und Säkularisation im Rheinland. <Essen 2002>.

[3] KLUETING Harm: Zweihundert Jahre Reichsdeputationshauptschluß. Säkularisation und Mediatisierung 1802/03 in der Literatur um das Gedenkjahr 2003, in: Historische Zeitschrift Bd. 286 <München 2008> 403-417, hier: 404.

[4] Vgl. ebd. 416f.

[5] ENGELBRECHT Jörg: Auf dem Weg von der ständischen zur staatsbürgerlichen Gesellschaft. Reformprozesse in Deutschland im Zeitalter Napoleons, in: BRANDT Peter (Hrsg.): An der Schwelle zur Moderne. Deutschland um 1800 (=Gesprächskreis Geschichte 31) <Bonn 1999> 23-41, hier: 23.

[6] CONZE Werner / STRÄTZ Hans-Wolfgang / ZABEL Hermann: Art. Säkularisation, Säkularisierung. In: GGB 5 <1984> 789-829, hier STRÄTZ Hans-Wolfgang: II. Der kanonische und staatskirchenrechtliche Begriff. Ebd. 792-809.

[7] Ebd. 796-798.

[8] Ebd. 807-809; KLUETING Harm: Die Säkularisation von 1802/03 im Rheinland und in Westfalen – Versuch eines Überblicks, in: Monatshefte für evangelische Kirchengeschichte des Rheinlands 30 <1981> 265-297, hier: 266.

[9] VON MEIERN Johann Gottfried: Acta Pacis Westphalicae publica, oder Westphälische Friedens-Handlungen und Geschichte, Tl. 2 <Hannover 1734> 636 f. zitiert nach: KLUETING Harm: Die Säkularisation von 1802/03 (wie Anm. 8) 265.

[10] CONZE / STRÄTZ / ZABEL: Art. Säkularisation, Säkularisierung (wie Anm. 6) 799. – Die genaue Absicht und den Hintergrund der Ausführungen des Duc de Longueville findet man ebd. 798-801.

[11] KLUETING: Die Säkularisation von 1802/03 (wie Anm. 8) 265.

[12] Ebd. 266.

[13] Die verschiedenen Definitionsansätze bei CONZE / STRÄTZ / ZABEL: Art. Säkularisation, Säkularisierung (wie Anm. 6) und ein Überblick über die Wandlung der Begriffe Säkularisation und Säkularisierung in Lexika bei LEHMANN Hartmut: Säkularisation und Säkularisierung. Zwei umstrittene Deutungskategorien, in: KLUETING Harm: 200 Jahre Reichsdeputationshauptschluß (wie Anm. 2) 7-26.

[14] KLUETING: Die Säkularisation von 1802/03 (wie Anm. 8) 271.

[15] SCHIEDER Wolfgang: Die Säkularisationspolitik Napoleons in den vier rheinischen Departements in: CRUSIUS Irene (Hrsg.): Zur Säkularisation geistlicher Institutionen im 16. und im 18./19. Jahrhundert (=Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für Geschichte 124 = Studien zur Germania Sacra 19) <Göttingen 1996> 84-101, hier: 84.

[16] Vgl. KLUETING Harm: Die Säkularisation von 1803 und die Beziehung von Kirche und Staat zwischen Spätmittelalter und Gegenwart, in: DERS (Hrsg.): 200 Jahre Reichsdeputationshauptschluß (wie Anm. 2) 27-66.

Zur Unterscheidung von Territorial- und Klostersäkularisation bei KLUETING Harm: „Der Staat bemächtigt sich mit vollem Recht des angemaßten Eigenthums der Kirche.“ Territorial- und Klostersäkularisation vom 16. bis 19. Jahrhundert. In: BELLARBARA Marco/ DONATI Claudio/ FLACHENECKER Helmut (Hrsg.): Säkularisationsprozesse im Alten Reich und in Italien. Vorraussetzungen, Vergleich, Folgen – Le secolarizzazioni nel Sacro Romana Impero e negli antichi Stati italiani. Premesse, confronti, conseguenze (=Schriften des Italienisch-Deutschen Historischen Instituts in Trient) <Berlin 2005>.

[17] ROWE Michael: From Reich to State. The Rhineland in the Revolutionary Age, 1780-1830

<Cambridge 2003> 48.

[18] SMETS Josef: Les pays rhénans (1794-1814): le comportement des Rhénans face à l’occupation française <Bern u.a. 1997>.

[19] Ebd. 16.

[20] Eine detaillierte Darstellung des Klimas und der Bevölkerungsgruppen bietet wiederum SMETS: Les pays rhènans (wie Anm. 18) 17-21.

[21] Ebd. 21.

[22] Der letzte Kurfürst und Erzbischof von Mainz war Friedrich Karl Joseph von Erthal (1719-1802), in Trier regierte Clemens Wenzeslaus von Sachsen (1739-1812), der gleichzeitig Abt der Benediktiner-Reichsabtei Prüm war. Letzter Kurfürst und Erzbischof von Köln war der Habsburger Max Franz von Österreich (1756-1801); er war auch Hochmeister des Deutschen Ordens.

[23] Letzter Abt der Benediktiner-Abtei Kornelimünster war Karl Ludwig von Plettenberg.

[24] Das Jahr 1798 wird in der neueren Forschung als Jahr des Umbruchs betrachtet, stellvertretend hierfür MÜLLER Jürgen: 1798 – Das Jahr des Umbruchs im Rheinland, in: Rheinische Vierteljahresblätter 62 <1998> 205-237.

[25] Vgl. KLUETING: Die Säkularisation von 1802/03 (wie Anm. 8) 268.

[26] HEGEL Eduard: Die katholische Kirche in Deutschland unter dem Einfluß der Aufklärung des 18. Jahrhunderts (Rheinisch-Westfälische Akademie der Wissenschaften. Vorträge G 206) <Opladen 1975> 15, zitiert nach KLUETING: Die Säkularisation von 1802/03 (wie Anm. 8) 268.

[27] KANT Immanuel: Metaphysik der Sitten, hrsg. von VORLÄNDER Karl (=Philosophische Bibliothek 42) <Hamburg 1959>.

[28] KLUETING Harm: Franz Wilhelm von Spiegel und sein Säkularisationsplan für die Klöster des Herzogtums Westfalen, in: Westfälische Zeitschrift – Zeitschrift für Vaterländische Geschichte und Altertumskunde (hrsg. vom Verein für Geschichte und Altertumskunde Westfalens) Bd. 131/132 <Paderborn 1981/82> 47-68, hier: 53.

[29] Vgl. KLUETING: Die Säkularisation von 1802/03 (wie Anm. 8) 269-270. Die Säkularisationspläne von 1742 stehen in keiner ungebrochenen Kontinuität zu den Ereignissen von 1802, jedoch ist es wichtig zu bemerken, dass die Existenz der geistlichen Fürstentümer bereits in der Mitte des 18. Jahrhunderts unter den Großmächten umstritten war.

[30] Vgl. ebd. 271.

[31] Der Ablauf der Französischen Revolution kann hier nicht in Gänze dargestellt werden. Einen kurzen Überblick bieten SCHULIN Ernst: Die französische Revolution, <München 2004> und FEHRENBACH Elisabeth: Vom Ancien Régime zum Wiener Kongress, <München 2001>.

[32] Vgl. KLUETING: Die Säkularisation von 1802/03 (wie Anm. 8) 267.

[33] Vgl. ROWE: From Reich to State (wie Anm. 17) 48-50.

[34] Ebd. 49.

[35] Bis auf die Stadt Mainz; sie wurde erst 1797 den Franzosen preisgegeben – KLUETING: Die Säkularisation von 1802/03 (wie Anm. 8) 273.

[36] Vgl. KLUETING: Die Säkularisation von 1802/03 (wie Anm. 8) 273.

[37] Vgl. KLUETING: Die Säkularisation von 1802/03 (wie Anm. 8) 273.

[38] Ebd. Und siehe auch MÜLLER Jürgen: 1798 (wie Anm. 24) 208-209. Preußens Territorien links des Rheins waren die linksrheinische Hälfte des Herzogtums Kleve, das Fürstentum Moers und preußisch Geldern.

[39] KLUETING: Die Säkularisation von 1802/03 (wie Anm. 8) 273.

[40] Vgl. MÜLLER: 1798 (wie Anm. 24) 208-209, KLUETING: Die Säkularisation von 1802/03

(wie Anm. 8) 274.

[41] Vgl. WAGNER Elisabeth: Revolution, Religiosität und Kirchen im Rheinland um 1800, in HÜTTENBERGER Peter/MOLITOR Hansgeorg (Hrsg.): Franzosen und Deutsche am Rhein 1789 – 1918 – 1945. <Essen 1989> 267-288. hier: 270. – MÜLLER: 1798 (wie Anm. 24) 209-211.

[42] OEPEN Joachim: Die Säkularisation von 1802 in den vier rheinischen Departements, in: KLUETING Harm: 200 Jahre Reichsdeputationshauptschluß (wie Anm. 2) 87-114, hier: 89.

[43] MÜLLER: 1798 (wie Anm. 24) 211.

[44] Vgl. WAGNER: Revolution, Religiosität und Kirchen (wie Anm. 41) 276-279. Über den Umgang der Besatzung mit der katholischen Kirche und ihren Riten im Rheinland gibt der gesamte Artikel von Elisabeth Wagner einen guten Überblick.

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Detalles

Título
Die Säkularisation in den linksrheinischen Gebieten 1802
Subtítulo
Ein Modernisierungsschub?
Universidad
University of Cologne  (Historisches Seminar I)
Curso
Hauptseminar: Katholische Aufklärung-Josephinismus-Säkularisation
Calificación
2,0
Autor
Año
2008
Páginas
25
No. de catálogo
V146230
ISBN (Ebook)
9783640569731
ISBN (Libro)
9783640570157
Tamaño de fichero
512 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Säkularisation, Napoleon, Rheinland, Frankreich, Deutschland, RDHS, Kloster, Mediatisierung
Citar trabajo
Markus Ramers (Autor), 2008, Die Säkularisation in den linksrheinischen Gebieten 1802, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/146230

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