Handlung und Pluralität

Hannah Arendts Theorie des Sozialen


Term Paper (Advanced seminar), 2008

22 Pages, Grade: 2,0


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

1 Menschliche Bedingtheit, Dingwelt und das Bezugsgewebe menschlicher Angelegenheiten

2 Macht, Gewalt und Freiheit

3 Verzeihen und Versprechen

4 Die Massengesellschaft

5 Joint Actions und das Handeln im Bezugsgewebe menschlicher Angelegenheiten

6 Literatur

Einleitung

Die zeitgenössische Sozialphilosophie analytischer Prägung erklärt kollektive Handlungen und die Konstitution gemeinschaftlicher Institutionen auf Basis individueller Intentionen und Handlungen. Margaret Gilbert führt gemeinsame Handlungen (joint actions) von Menschen auf „joint commitments“[1] zurück, die die Mitglieder einer Gruppe verpflichten, ein gemeinsames Ziel gemeinschaftlich zu verfolgen. Joint commitments erzeugen demnach „plural subjects“[2], die wie ein Körper handeln und die einzelnen Mitglieder zu bestimmten Normen verpflichten, die das Verhalten aller an der joint action Partizipierenden regeln. Dabei ist es für das Zustandekommen eines joint commitments unabdingbar, dass alle Beteiligten zuerst ihre jeweilige individuelle Bereitschaft und ihren Willen eindeutig und verständlich vor der zu konstituierenden Gruppe erklären, sich durch die Teilnahme auf ein Ziel hin zu verpflichten: „When a goal has a plural subject, each of a number of persons […] has, in effect, offered his will to be part of a pool of wills that is dedicated, as one, to that goal. […] Thus what is achieved is a binding together of a set of individual wills so as to constitute a single, ,plural will’ dedicated to a particular goal.”[3]. Somit ist die individuelle Person mit ihren privaten Intentionen und Interessen der Grund für das Eingehen von joint commitments. Die Verpflichtung zum gemeinsamen Handeln stiftet in dieser Hinsicht erst eine sekundäre zwischenmenschliche Bindung, die von selbstgenügsamen Individuen implementiert wird, um bestimmte Ziele zu erreichen. Die kollektive Handlung wird dabei aus dem Zwang praktischer Notwendigkeit und verpflichtender Normen heraus ausgeführt. Die implizite Vertragskonzeption Gilberts erklärt nicht, weshalb Menschen in Gemeinschaften leben, gemeinsam handeln und joint commitments eingehen, sondern beschreibt das Phänomen.

Auch Gilberts politische Theorie[4] basiert auf dem Konzept der joint actions. Ausgehend von kleinen sozialen Gruppen beschreibt sie den verpflichtenden Charakter politischer Kollektive als Sonderfall von joint commitments in kleinen Gruppen. Demnach resultiert der verpflichtende Charakter politischer Institutionen allein aus dem Fakt politischer Mitgliedschaft. Die Struktur politischer Verpflichtung basiert auf dem joint commitment der Mitglieder. Die politische Institution, beispielsweise der Staat, wird zum pluralen Subjekt, das „as a body“[5] agiert. Da der Einzelne immer in eine schon bestehende politische Ordnung mit entsprechenden Institutionen hineingeboren wird, ist die individuelle Intention und die individuelle Willenserklärung im Unterschied zu kleinen sozialen Gruppen keine Bedingung für das Eingehen von joint commitments. Die Quelle der Verpflichtungen ist in diesem Bereich die Mitgliedschaft als solche, unabhängig von individuellen Intentionen. Gilbert revidiert hier selbst ihre atomistische Sicht und verneint die individuelle Entscheidung als Voraussetzung für die Teilhabe an politischen Institutionen. Andererseits hält sie am Konzept der joint commitments fest. In der Konsequenz werden alle Formen politischer Organisation als gleich zwingend (coercive) und verpflichtend beschrieben, unabhängig von ihrer jeweiligen Gerechtigkeit oder Ungerechtigkeit nur aufgrund der Mitgliedschaft. Die Frage nach der Legitimität stellt sich innerhalb dieser Konzeption nicht: „If I am a party to such a commitment I am obligated and that ist that. That is not to say that I may not subsequently have good reason to break my commitment […]. But the obligation is as real as the commitment is, and commitment can be full and complete in coercive conditions.”[6] Zudem widerspricht dieser Ansatz der intuitiven Auffassung von Demokratie, da diese keine substantielle Einheit oder Totalität voraussetzt und zu einem festgelegten Ziel verpflichtet, sondern auf konstitutiver Pluralität autonomer Mitglieder beruht und die ständige Neudefinition bzw. Änderung von Zielen und Regeln impliziert.

Die Reduktion gemeinschaftlicher Phänomene und Institutionen auf individuelle Intentionen atomistischer Individuen scheint für die Klärung der Frage „Warum handeln Menschen gemeinsam?“ nicht adäquat. Ihr steht die Intuition entgegen, dass Menschen sich häufig ohne äußere Zwänge an kollektiven Handlungen beteiligen, da Kooperation Teil der Selbstdefinition des Menschen, seines „Wesens“ ist und nicht in erster Linie Nutzen für einen Zweck, der außer ihr selbst liegt. Diese Auffassung meint gerade kein Konzept sozialen Determinismus, sondern versteht die Gemeinschaft als notwendige Bedingung zur Konstitution autonomer Personen. Das schließt die Möglichkeit, individuelle, private Ziele ohne die Beteiligung anderer zu verfolgen, keineswegs aus. Die Ableitung politischer Verpflichtungen aus dem Konzept der joint commitments vernachlässigt die Frage nach der Legitimität politischer Institutionen und negiert die Pluralität von Personen, die in freier demokratischer Interaktion gemeinsam handeln.

Hannah Arendt ergründet in ihrem Werk „Vita Activa“, was es heißt, dass Menschen gemeinsam handeln. Dabei reduziert sie diese in Abgrenzung von Gilbert nicht auf individualistische Atome, sondern beschreibt Handeln als spezifisch menschliche Eigenschaft, die der Grundbedingung der Pluralität des menschlichen Lebens entspricht und die Einzigartigkeit einer Person in Interaktion mit der Mitwelt hervorbringt. Sie betont, dass Handeln im öffentlichen Bereich der Gemeinschaft stattfindet und den politischen Raum konstituiert, der gerade nur dort bestehen kann, wo Viele in der Vielfalt ihrer Perspektiven gemeinsame Angelegenheiten miteinander aushandeln.

1 Menschliche Bedingtheit, Dingwelt und das Bezugsgewebe menschlicher Angelegenheiten

Mit starkem Bezug auf die Philosophie der griechischen Antike unterteilt Arendt die ursprüngliche Gesamtheit menschlicher Tätigkeiten, die Vita Activa, in Arbeiten, Herstellen und Handeln. Arbeit wird als lebensnotwendige Grundtätigkeit definiert, die dem biologischen Selbsterhaltungsprozess des Individuums und der Gattung entspricht. Die Grundbedingung der Arbeit ist das Leben selbst.

Durch Herstellen wird eine künstliche, objektive Dingwelt erschaffen, die der Natur entgegensteht. Durch ihre Beständigkeit überdauert sie das Leben des einzelnen Individuums und gibt dem Menschen eine spezifisch menschliche Heimat. Die Grundbedingung des Herstellens ist die Weltlichkeit. Die menschliche Existenz ist auf deren Gegenständlichkeit und Objektivität angewiesen. Handeln stellt die höchste und im eigentlichen Sinn menschlichste Tätigkeit dar. Sie spielt sich ohne die Vermittlung von Material und Dingen direkt zwischen Menschen ab. Die Grundbedingung des Handelns ist die Pluralität.

Der Mensch ist ein bedingtes Wesen. Die allgemeinen natürlichen Grundbedingungen seines Lebens sind zunächst die Geburt in und der Tod aus der Welt. Die condition humaine umfasst jedoch noch wesentlich mehr als diese Grundbedingungen des Lebens: alles, womit der Mensch in Kontakt kommt, wird zur Bedingung seiner Existenz[7]. Bedingt durch die Natalität errichtet er eine objektive Dingwelt, die er durch Herstellen selbst hervorbringt und die ihm wiederum zur Bedingung wird. Auch die Anwesenheit anderer wird zur Bedingung seiner spezifisch menschlichen Existenz. Alle Dinge, die in der Welt erscheinen, haben die gleiche bedingende Kraft wie die natürlichen Grundbedingungen des Lebens. Der Mensch lebt somit in einer Umgebung, die stets direkt oder indirekt (in den durch Herstellen hervorgebrachten Dingen) durch die Anwesenheit anderer gekennzeichnet ist. „Jede menschliche Tätigkeit spielt in einer Umgebung von Dingen und Menschen; in ihr ist sie lokalisiert und ohne sie verlöre sie jeden Sinn“[8]. Das Handeln als höchste menschliche Tätigkeit ist durch Pluralität bedingt und damit schon begrifflich nur intersubjektiv verständlich. Es ist untrennbar an die ständige Anwesenheit einer Mitwelt gebunden. Die beiden anderen Tätigkeiten, Arbeiten und Herstellen, sind theoretisch auch in Isolation ausführbar. Jedoch würden ausschließlich Arbeitende und Herstellende in völliger Einsamkeit ihre spezifisch menschlichen Eigenschaften zu Handeln nicht realisieren und wären somit auf ein Leben zurück geworfen, das dem Tierischen vergleichbar ist[9].

Die gemeinsame Welt, in die der einzelne Mensch geboren wird, realisiert sich sowohl als Ding- als auch als Mitwelt. Die Tätigkeit des Herstellens bringt haltbare Gebrauchsgegenstände hervor, die in ihrer Gesamtheit die gemeinsame Dingwelt konstituieren. Diese setzt der Flüchtigkeit des einzelnen Lebens Objektivität und Beständigkeit entgegen. Nicht die Natur steht der Subjektivität des Einzelnen als Objektivität entgegen, sondern der Mensch selbst erschafft eine objektive Dingwelt, für deren Errichtung er sich des Materials der Natur bedient. Der Herstellende verwandelt das natürliche Material in objektive Gegenständlichkeit, die gegen die Natur geschützt werden muss, denn die Haltbarkeit der Dingwelt ist nicht absolut: Gebrauchsgegenstände verfallen bei Nichtbenutzung oder Abnutzung und können in den natürlichen Kreislauf zurückkehren. Dauerhaftigkeit wird im Herstellen durch Verdinglichung erzeugt. Homo faber entreißt der Natur das Material für den Herstellungsprozess. So hat jedes Herstellen ein gewalttätiges, prometheisches Moment, durch das der Mensch zum Herrn über die Natur wird. Durch Herstellen werden auch Werkzeuge hervorgebracht, die entweder als Mittel für andere Herstellungsprozesse dienen oder im Bereich des Arbeitens zur Erleichterung der Mühe eingesetzt werden. Sie befreien nie gänzlich von der Notwendigkeit der Arbeit, ermöglichen jedoch eine große Zeitersparnis, die potentiell für andere, höhere Tätigkeiten genutzt werden kann.

Die Welt ist wesentlich dadurch geprägt, dass sie eine mit anderen geteilte Welt ist, weshalb der Mensch neben den Dingen auch anderen erscheinenden Menschen begegnet.

Die Dinge bilden in ihrer Gesamtheit den spezifischen Existenzraum, in dem Menschen zusammen leben. Dieser öffentliche Raum ist die Grundbedingung für die Entstehung des Gemeinsamen, er verbindet die Menschen und trennt sie voneinander[10] durch das Interesse an ihr; und macht so Handeln überhaupt erst möglich.

Durch Vermittlung einer gemeinsamen Dingwelt kann der Mensch in „objektive“, gegenständliche Beziehungen zu anderen treten und sich selbst, das „Wer“ seiner Person, vor anderen enthüllen. Er ist nicht auf seine unmittelbare Subjektivität beschränkt. Das dingliche Zwischen hält die Gemeinschaft zusammen und erlaubt das Gesehen- und Gehörtwerden[11], das Erscheinen jedes Einzelnen vor den Mitmenschen. Die Dingwelt ermöglicht die Konstituierung eines intersubjektiven Gefüges und stiftet Wirklichkeit, da sie den Einzelnen nicht auf sich selbst zurück wirft, sondern durch Interaktion Anerkennungsverhältnisse begründet. Identitäten einzigartiger Personen entstehen nur innerhalb einer pluralen Mitwelt, die selbst dinglich vermittelt ist: „Nur wo Dinge […] von Vielen in einer Vielfalt von Perspektiven erblickt werden, so daß die um sie Versammelten wissen, daß ein Selbes sich ihnen in äußerster Verschiedenheit darbietet, kann weltliche Wirklichkeit eigentlich und zuverlässig in Erscheinung treten.“[12]

Die gemeinsame Dingwelt ist relativ beständig und dauerhaft. Sie verbindet so nicht nur die existierenden Menschen miteinander, sondern schafft gleichzeitig eine Kontinuität zwischen Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft, indem sie die Errungenschaften der Generationen bewahrt. Sie erlaubt es dem Einzelnen, etwas zu leisten, was beständiger ist als er selbst und die Identität seiner Person und die Erinnerung durch andere über den eigenen Tod hinaus zu gewährleisten. Denn nicht nur Naturmaterialien können herstellend verdinglicht werden, sondern auch subjektives Denken und Sinnen sowie flüchtiges Handeln und Sprechen. Subjektive Gedanken und Gefühle werden im Kunstwerk durch Herstellen objektiviert und mitteilbar, auch für spätere Generationen.

Handeln ist die flüchtigste und vergänglichste menschliche Tätigkeit, da sie sich immateriell direkt zwischen den Menschen abspielt. Die einzigen „Produkte“, die dabei hervorgebracht werden, sind die erzählbaren (Lebens-)Geschichten der Personen, die von ihren Mitmenschen gleichsam miterlebt und erzählt werden und durch Herstellen in Kunstwerken überdauern. Die ursprünglich vergänglichen Taten können sich so dem Gedächtnis der kollektiven Menschheit einprägen und werden Teil der gemeinsamen Welt. Die Dingwelt als das dingliche Zwischen versammelt Menschen und gibt der Mitwelt eine beständige Heimat. Zugleich gewährleistet sie die Identität von Personen, die innerhalb des öffentlichen Raumes wirklich werden, innerhalb der Pluralität der Mitwelt in Erscheinung treten und durch ihre Taten Geschichten hinterlassen, die, in verdinglichter Form, unsterblicher Teil der gemeinsamen Welt werden. Die Dingwelt sichert die Kontinuität der Mitwelt und damit dem Handeln „eine bleibende Stätte“[13].

Die Grundbedingung menschlicher Pluralität ist zugleich durch Gleichheit und Verschiedenheit gekennzeichnet. Zum einen sind alle Mitglieder der Gemeinschaft als gleich aufzufassen. Diese Gleichheit besteht jedoch nicht ontologisch und ist der menschlichen Natur nicht a priori inhärent, sondern entsteht durch Angleichung innerhalb des öffentlichen Bereichs der Mitwelt, die dann auch praktisch-politische Konsequenzen hat und die Freiheit der Person unter der Bedingung der Pluralität konkret verwirklicht: „Daß alle Menschen als gleiche geschaffen sind, ist weder zwingend evident, noch kann es bewiesen werden. Wir sind dieser Ansicht, weil Freiheit nur unter Gleichen möglich ist und weil wir meinen, daß die Freuden freien Zusammenlebens und Miteinanderredens dem zweifelhaften Vergnügen, über andere zu herrschen, vorzuziehen sind.“[14] Gleichheit in Bezug auf die Fähigkeit, tätig zu werden, ist die Bedingung dafür, Handlungsprozesse entstehen zu lassen, die sich durch Gewaltfreiheit und gleichberechtigte Teilhabe auszeichnen. Zum anderen ist jede Person absolut von jeder anderen in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft unterschieden. Die Einzigartigkeit geht über das einfache ontologische Anderssein alles Existierenden hinaus und besteht ontisch im aktiven Vollzug der Personalität, die sich selbst im Handeln und Sprechen zum Ausdruck bringt. Der Einzelne erscheint in der Welt unter Menschen und äußert seine Persönlichkeit handelnd und sprechend öffentlich in aktiver Unterscheidung von anderen.

Die Initiative, auf diese Weise etwas Neues anzufangen und sich in die Mitwelt einzuschalten, die der Existenz des Einzelnen vorgängig isr, beruht auf der Grundbedingung der Natalität und wird von Arendt als „zweite Geburt“ bezeichnet. Initiative und Spontaneität des Handelns sind, im Gegensatz zur Tätigkeit des Arbeitens, nie von Notwendigkeit erzwungen, sondern realisieren die Freiheit des Menschen.

Dabei sind Handeln und Sprechen nicht zu unterscheiden, sondern untrennbar miteinander verbunden. Die Sprache als Medium entspricht der Pluralität menschlicher Existenz und erlaubt die Verständigung einzigartiger Personen miteinander, die als Gleiche an einer gemeinsamen Sprachpraxis teilhaben. Der einzelne Sprecher ist über das intersubjektive Medium in eine plurale Sprachgemeinschaft eingebettet, die sich durch Gleichheit und Verschiedenheit auszeichnet und damit Verständigung erst möglich und nötig macht. Im gemeinsamen öffentlichen Raum ist das Handeln immer auf eine Mitwelt bezogen und wird durch begleitendes Sprechen identifizierbar und verständlich. Stummes Handeln in Isolation ist schon begrifflich unmöglich. Zugleich ermöglicht die Sprache auch die Identifikation des Täters und begründet damit seine Verantwortlichkeit.

Die einzigartige Verschiedenheit einer Person, die sich stets unter ihresgleichen befindet, offenbart sich implizit im Sprechen und Handeln. Das Sein, die Wirklichkeit der Identität der Person zeigt sich allein im Erscheinen auf der „Weltbühne“[15] implizit in jeder Tat und jedem gesprochenen Satz. Denn das „Wer“ der Person enthüllt sich allein der Mitwelt und bleibt dem Agierenden selbst verborgen. Es ist in seiner Totalität sprachlich nie definierbar, sondern zeigt sich nur implizit in den Taten, die sich in der Mitwelt abspielen.

Arbeiten und Herstellen finden hingegen im Bereich des Privaten statt und sind durch Beziehungslosigkeit gekennzeichnet. Der Raum des Privaten dient idealiter dem Rückzug aus dem Bereich des Öffentlichen und bietet zeitweise Schutz und Ruhe in Abgrenzung von ihm und dient der Erhaltung natürlicher Lebensvorgänge. Ein Leben ausschließlich im privaten Bereich ermöglicht jedoch weder Interaktion noch Teilhabe an der Mitwelt. Der reine Privatmensch lebt in Verlassenheit und es ermangelt ihm insofern an Wirklichkeit seiner Existenz, als dass er in der Welt vor anderen nicht in Erscheinung tritt und keine bleibende, kohärente Lebensgeschichte hinterlässt, die überdauern und von anderen erzählt werden könnte. Eine Identität als Person kann in diesem Zusammenhang nicht entstehen, vielmehr ist er auf eine Existenz zurück geworfen, die der tierischen nahe steht. Menschliches Sein ist nur durch Erscheinen in der Welt möglich, nur dort kann sich seine spezifisch menschliche Existenz realisieren.

Handeln und Sprechen enthüllen den Agierenden auch dann, wenn der eigentliche Inhalt sich auf „Objektives“ bezieht, also Aspekte der Dingwelt zum Gegenstand hat. Fast jedes Handeln betrifft dieses Zwischen objektiv- weltlicher Interessen, als Sprechen über etwas teilt man einander objektiv Nachweisbares mit. Dieses gemeinsame Interesse begründet über die Welt gemeinsame Bezüge zwischen Menschen, trennt und verbindet sie. Trotzdem enthüllt der Handelnde auch dabei zusätzlich immer unwillkürlich das eigene Wer und tritt als Person bei jeder Handlung in Erscheinung. Das Zwischen der Dingwelt ist von dem Zwischen der Mitwelt durchwachsen, dem „Bezugsgewebe menschlicher Angelegenheiten“[16]. Bei jeder Handlung, bei jedem begleitendem Sprechen, das sich im öffentlichen Raum ereignet, richten sich die Menschen direkt über die einzelnen weltlichen Gegenstände hinweg direkt aneinander und lassen allein dadurch das zweite Zwischen der Mitwelt entstehen. Dieses ist selbst nicht gegenständlich und ungreifbar und befindet sich im Zwischen der Dingwelt. Es hinterlässt keine dinglichen Resultate, ist aber genauso wirklich wie die Dingwelt, da es untrennbar mit dieser verbunden ist. Das Bezugssystem entsteht potentiell überall dort, wo Menschen miteinander leben, es geht wie die Dingwelt dem Leben des Einzelnen voraus. Menschen werden von Menschen in eine bereits bestehende Mitwelt geboren, die seinem Erscheinen als Person und dem Ergreifen neuer Initiativen voraus geht und von ihm selbst in jedem Handeln und Sprechen aktualisiert und hervorgebracht wird.

[...]


[1] vgl. Gilbert, Living Together, S. 292

[2] vgl. ebd.

[3] Gilbert, Living together, S. 185

[4] Gilbert, Living Together, S. 370ff

[5] Gilbert, Living Together, S. 292

[6] ebd, S. 372f.

[7] vgl. Arendt, Vita Activa, S. 18f.

[8] ebd., S. 33

[9] So wird ein Mensch, dessen Tätigkeiten ausschließlich auf das Arbeiten beschränkt, von Arendt metaphorisch als „animal laborans“ bezeichnet, ebd. S. 33

[10] vgl. ebd. S. 66

[11] vgl. ebd., S. 73

[12] ebd. S. 72

[13] ebd. S. 241

[14] Arendt, Zwischen Vergangenheit und Zukunft, S. 349

[15] vgl. ebd. S. 219

[16] vgl. ebd. S. 225

Excerpt out of 22 pages

Details

Title
Handlung und Pluralität
Subtitle
Hannah Arendts Theorie des Sozialen
College
University of Leipzig
Grade
2,0
Author
Year
2008
Pages
22
Catalog Number
V146294
ISBN (eBook)
9783640568888
File size
399 KB
Language
German
Keywords
Margaret Gilbert, Sozialität, Pluralität, Arendt
Quote paper
Vera Ohlendorf (Author), 2008, Handlung und Pluralität, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/146294

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