Diese Modularbeit bearbeitet die Problematik des Wahlrechts für Minderjährige aus der Perspektive der Philosophie. Dabei wird hinterfragt, was wir unter dem historischen Begriff „Kind“ verstehen. Dann wird Wahlrecht philosophisch, um im Hauptteil dieser Modularbeit Argumente dafür zu sammeln, inwiefern der Ausschluss der Kinder vom Wahlrecht philosophisch zu rechtfertigen ist bzw. nicht zu rechtfertigen ist, um im Abschluss zu einem Fazit, zur philosophisch fundierten Beantwortung der Frage zu kommen, ob wir Kinder und Jugendliche das Wahlrecht vorenthalten dürfen.
Inhaltsverzeichnis
1. Einführung
1.1. Begriffsklärung: Kinder und Kindheit
1.2. Philosophische Gründe für das Wahlrecht
2. Dürfen wir Kindern das Wahlrecht vorenthalten?
2.1. Ja, weil... - Philosophische Argumente gegen das Minderjährigenwahlrecht
2.2. Nein, weil... - Philosophische Argumente für das Minderjährigenwahlrecht
3. Fazit
4. Literatur
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die philosophische Rechtfertigung der Vorenthaltung des Wahlrechts für Kinder und Jugendliche. Dabei wird kritisch hinterfragt, ob das historisch gewachsene Bild des unmündigen Kindes als Defizitwesen eine tragfähige Grundlage für den Ausschluss von politischer Mitbestimmung darstellt oder ob dieser Ausschluss vielmehr eine ungerechtfertigte Diskriminierung bedeutet.
- Historische Konstruktion des Kindheitsbildes in der Aufklärung
- Verhältnis von Menschenrechten und politischer Teilhabe
- Kritik an Altersgrenzen im Wahlrecht aus Gerechtigkeitsperspektive
- Untersuchung von Argumenten für und gegen ein Minderjährigenwahlrecht
- Diskussion von Machtverhältnissen zwischen den Generationen (Adultismus)
Auszug aus dem Buch
2.1. Ja, weil... - Philosophische Argumente gegen das Minderjährigenwahlrecht
Dreh- und Angelpunkt, Kindern das Wahlrecht vorzuenthalten ist die bei Kindern fehlende „Einsichts- und Entscheidungsfähigkeit“. Die fehlende „Einsichts- und Entscheidungsfähigkeit“ gilt nicht für eine Mehrheit der Kinder. Sie gilt bedingungslos für alle Kinder, da alle Kinder sich in der Entwicklung befinden, in dem Sinne für Kinder an sich.
Die fehlende „Einsichts- und Entscheidungsfähigkeit“ macht Kinder aus. Sie entspringt einer Idee der Kindheit, die in der Aufklärung konstruiert wurde, in der Kindern Vernunft abgesprochen wurde. In der Folge wurde Kindern jede Reife, jede Zurechnungsfähigkeit, jede juristische Mündigkeit abgesprochen. Stattdessen bildete sich eine Erziehungsbedürftigkeit des Kindes heraus, damit das Kind mit der Methode der Erziehung in Zukunft zur Vernunft, zur „Einsichts- und Entscheidungsfähigkeit“, zur Mündigkeit kultiviert werden kann.
Solange wie das Kind sich in der Erziehung und somit in der Entwicklung sich befindet, ist es von jeder Verantwortung, von jeder Eigen- und Fremdverantwortung befreit. Um es also vor der Übernahme von Eigen- und Fremdverantwortung zu bewahren, um es so vor jeder Überforderung und Überlastung zu bewahren, um das Kind in seiner Entwicklung nicht zu stören, muss zwangsläufig Kindern das Wahlrecht vorenthalten werden. In dem Sinne ist die Vorenthaltung keine Vorenthaltung im negativen Sinne des Ausschlusses von Rechten. Sie ist ein Kinderschutz im Sinne der kindlichen Schutzbedürftigkeit. Kindern das Wahlrecht zu öffnen, wäre im Grunde nicht kindgerecht, wobei „kindgerecht“ in dem Sinne zu verstehen ist, dass auf die Fähigkeit bzw. auf die Nicht-Fähigkeit des Kindes Rücksicht genommen wird.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einführung: Dieses Kapitel erläutert den Problemkontext des Ausschlusses von Kindern vom Wahlrecht und skizziert die methodische Vorgehensweise aus philosophischer Perspektive.
1.1. Begriffsklärung: Kinder und Kindheit: Es wird die historisch geprägte Sichtweise des Kindes seit der Aufklärung als defizitäres, erziehungsbedürftiges Wesen analysiert.
1.2. Philosophische Gründe für das Wahlrecht: Hier werden die juristischen und moralischen Grundlagen des Wahlrechts als Menschenrecht und Instrument zur Abwehr von Totalitarismus dargelegt.
2. Dürfen wir Kindern das Wahlrecht vorenthalten?: Einleitende Reflexion über die moralische Vertretbarkeit der pauschalen Absprechung von Vernunft bei Kindern und Jugendlichen.
2.1. Ja, weil... - Philosophische Argumente gegen das Minderjährigenwahlrecht: Dieses Kapitel begründet die Vorenthaltung des Wahlrechts mit dem Schutz des Kindes vor Überforderung und der fehlenden kognitiven Einsichtsfähigkeit.
2.2. Nein, weil... - Philosophische Argumente für das Minderjährigenwahlrecht: Hier wird der Ausschluss als Ausdruck von Adultismus und Machtanspruch der Erwachsenen kritisiert und mit Gerechtigkeitstheorien infrage gestellt.
3. Fazit: Die Argumente werden abgewogen, wobei die Notwendigkeit einer neuen Haltung gegenüber der Mündigkeit von Kindern betont wird.
4. Literatur: Verzeichnis der herangezogenen philosophischen, pädagogischen und politikwissenschaftlichen Quellen.
Schlüsselwörter
Minderjährigenwahlrecht, Kindheit, Aufklärung, politische Mitbestimmung, Menschenrechte, Einsichts- und Entscheidungsfähigkeit, Kinderschutz, Adultismus, Gerechtigkeit, Machtanspruch, Generationengerechtigkeit, Mündigkeit, politische Partizipation, Erziehung, Reformpädagogik.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit?
Die Arbeit untersucht die philosophische Legitimität des Ausschlusses von Kindern und Jugendlichen vom Wahlrecht in Deutschland.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themenfelder umfassen die Geschichte des Kindheitsbegriffs, das Verständnis von Menschenrechten sowie die Spannungsfelder zwischen Kinderschutz, Mündigkeit und politischer Gerechtigkeit.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist die kritische philosophische Prüfung der Frage, ob wir Kindern das Wahlrecht aus moralischen und logischen Gründen vorenthalten dürfen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine philosophische Modularbeit, die durch die Analyse historischer und aktueller philosophischer sowie pädagogischer Fachliteratur Argumente für und gegen das Minderjährigenwahlrecht gegenüberstellt.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Im Hauptteil werden sowohl die Argumente für die Beibehaltung des Ausschlusses (Schutz vor Überforderung) als auch Argumente für die Öffnung des Wahlrechts (Kritik an Adultismus und mangelnder Repräsentation) detailliert erörtert.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zentrale Begriffe sind Minderjährigenwahlrecht, Adultismus, Einsichts- und Entscheidungsfähigkeit, Generationengerechtigkeit und Menschenrechte.
Wie definiert der Autor das in der Aufklärung entstandene Bild vom Kind?
Das Kind wird als ein Mängelwesen beschrieben, das der Erziehung bedarf, um ein vernünftiges, mündiges Erwachsenen-Ideal zu erreichen, wodurch ihm gegenwärtige Vernunft und damit politische Teilhabe abgesprochen werden.
Welche Rolle spielen Menschenrechte in der Argumentation des Autors?
Der Autor argumentiert, dass politische Mitbestimmung ein grundlegender Anspruch (Artikel 21 der Menschenrechte) ist, der nicht an kognitive Fähigkeiten oder die Erfüllung von Pflichten gebunden sein darf.
Was versteht der Autor unter dem Begriff "Adultismus"?
Adultismus wird als die Diskriminierung von Kindern durch Erwachsene definiert, die sich in Bevormundung und einem Machtanspruch manifestiert, der Kindern ihre Freiheit und Mitbestimmungsrechte vorenthält.
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- Udo Lihs (Author), 2010, Dürfen wir Kindern das Wahlrecht vorenthalten?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/146385