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Die steuerliche Haftung eines GmbH-Geschäftsführers

Titre: Die steuerliche Haftung eines GmbH-Geschäftsführers

Dossier / Travail , 2023 , 17 Pages , Note: 1,3

Autor:in: Jan Erik Albers (Auteur)

Droit - Droit fiscal
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In dieser Hausarbeit wird der Haftungstatbestand des § 69 Abgabenordnung dargelegt und die Kriterien dargestellt, welche eine persönliche Inanspruchnahme des GmbH-Geschäftsführers bewirken.

Die Gründung von Unternehmungen stellt Unternehmer vor eine Vielzahl an wirtschaftlichen Entscheidungen, welche in Bezug auf die Wahl der Gesellschaftsform zu berücksichtigen sind. Zusätzlich zu Aspekten wie der Gewinn- und Vermögensbeteiligung, den Offenlegungs- und Prüfungspflichten und dem steuerlichen Aufwand, spielt hier vor allem die Risiko- und Haftungsbeschränkung eine wichtige Rolle.

Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Haftungstatbestand nach § 69 AO

2.1 Haftender Personenkreis gem. §§ 34 und 35 AO

2.1.1 Nominell bestellter Geschäftsführer

2.1.2 Faktischer Geschäftsführer

2.1.3 Strohmann-Geschäftsführer

2.2 Haftungsschaden

2.3 Pflichtverletzung

2.4 Kausalität

2.5 Verschulden

2.6 Rechtsfolge

3. Fazit

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen der persönlichen steuerlichen Haftung eines GmbH-Geschäftsführers gemäß § 69 AO, um aufzuzeigen, unter welchen Umständen eine Inanspruchnahme durch den Fiskus in das Privatvermögen erfolgt.

  • Grundlagen der Haftung nach § 69 AO in Verbindung mit §§ 34, 35 AO
  • Abgrenzung der Geschäftsführer-Typologien (nominell, faktisch, Strohmann)
  • Analyse der Haftungsvoraussetzungen in Bezug auf Schaden, Pflichtverletzung und Kausalität
  • Bedeutung des Verschuldens sowie die Rolle der anteiligen Tilgung
  • Haftungsrisiken in Krisenzeiten und bei Liquiditätsengpässen

Auszug aus dem Buch

2.1.2 Faktischer Geschäftsführer

Faktischer Geschäftsführer ist diejenige Person, welche beherrschenden Einfluss auf den Geschäftsverlauf ausübt, ohne im Rahmen der Gesellschafterversammlung tatsächlich zum Geschäftsführer bestellt worden zu sein. Ob der nominell bestellte GmbH-Geschäftsführer hierbei aus seinem Amt gedrängt wird, ist hierbei nicht von Relevanz.

Den Status einen Verfügungsberechtigten innezuhaben ist im Steuerrecht ausreichend, um eine persönliche Inanspruchnahme auszulösen. Dem Verfügungsberechtigten liegen die Pflichten eines gesetzlichen Vertreters inne, soweit er in der Lage ist, diese tatsächlich und rechtlich zu erfüllen. Hierbei wird der faktische Geschäftsführer dem nominell bestellten Geschäftsführer gleichgestellt, unabhängig davon, welchen Umfang die ausgeübten Tätigkeiten des faktischen Geschäftsführers haben. Hierdurch werden die Voraussetzungen für eine persönliche Inanspruchnahme erfüllt. Auch der BFH stellte dahingehend fest, dass ein faktischer Geschäftsführer steuerlich haftet, sofern er nach außen hin als tatsächlich Bevollmächtigter der Gesellschaft auftritt.

Zu prüfen ist, ob der Verfügungsberechtigte auch durch die ihm übertragene Verfügungsmacht in der Lage ist, die steuerlichen Pflichten erfüllen zu können, was die Grundlage einer Haftung nach § 69 AO bildet. Im Gegensatz zum nominell bestellten Geschäftsführer endet die faktische Geschäftsführung jedoch nicht durch einen formellen Akt. Aus diesem Grund muss auch nach außen eindeutig kommuniziert werden, dass der faktische Geschäftsführer nicht weiter geschäftsführend tätig ist.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die Rolle der Haftungsbeschränkung bei der GmbH und führt in die Thematik der steuerlichen Haftung von Geschäftsführern ein.

2. Haftungstatbestand nach § 69 AO: Dieses Kapitel erläutert detailliert die gesetzlichen Voraussetzungen für eine persönliche Haftung, angefangen bei den betroffenen Personenkreisen über Kausalität und Verschulden bis hin zur Rechtsfolge.

3. Fazit: Das Fazit fasst die Haftungsrisiken des Geschäftsführers zusammen und hebt den Präventivcharakter der Haftungsnorm § 69 AO hervor.

Schlüsselwörter

GmbH-Geschäftsführer, Steuerrecht, Abgabenordnung, § 69 AO, persönliche Haftung, Haftungsschaden, Pflichtverletzung, Verschulden, Faktischer Geschäftsführer, Geschäftsführerhaftung, Steuerschulden, anteilige Tilgung, Finanzamt, Fiskus, Haftungsbescheid

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit der persönlichen steuerrechtlichen Haftung von GmbH-Geschäftsführern für Steuerschulden der Gesellschaft in Deutschland.

Was sind die zentralen Themenfelder der Analyse?

Zentrale Themen sind die Haftungstatbestände gemäß § 69 AO, die Definition des haftenden Personenkreises sowie die Prüfung von Kausalität und Verschulden bei Pflichtverletzungen.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage dieser Arbeit?

Das Ziel ist es, die Kriterien aufzuzeigen, die eine persönliche Inanspruchnahme des Geschäftsführers durch das Finanzamt rechtlich begründen.

Welche wissenschaftliche Methode wird zur Untersuchung verwendet?

Die Arbeit nutzt die juristische Literaturanalyse sowie die Auswertung einschlägiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH).

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Bestimmung des haftenden Personenkreises (nominelle vs. faktische Geschäftsführer), die Definition von Haftungsschaden, Pflichtverletzung, Kausalität, Verschulden sowie die rechtlichen Konsequenzen.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren diese Arbeit am besten?

GmbH-Geschäftsführer, Haftung, § 69 AO, Steuerrecht, Pflichtverletzung, Verschulden und Haftungsschaden.

Inwiefern haftet ein faktischer Geschäftsführer anders als ein nominell bestellter?

Rechtlich gesehen werden faktische Geschäftsführer den nominellen gleichgestellt, sofern sie beherrschenden Einfluss ausüben, wobei die faktische Geschäftsführung im Gegensatz zur bestellten nicht durch eine formelle Abberufung endet.

Was geschieht, wenn ein Geschäftsführer seine steuerlichen Pflichten an einen Berater delegiert?

Wenn die Erfüllung der steuerlichen Pflichten ordnungsgemäß auf einen Steuerberater übertragen wurde, ist dem Geschäftsführer ein Verschulden bei Fehlern des Beraters in der Regel nicht zuzurechnen.

Darf ein Geschäftsführer Steuerschulden zugunsten privater Gläubiger zurückstellen?

Grundsätzlich muss der Geschäftsführer eine anteilige Tilgung vornehmen. Vernachlässigt er den Fiskus zugunsten privater Gläubiger, haftet er persönlich in Höhe des Differenzbetrages.

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Résumé des informations

Titre
Die steuerliche Haftung eines GmbH-Geschäftsführers
Université
FOM University of Applied Sciences Hannover
Cours
Gesellschafts- & Insolvenzrecht
Note
1,3
Auteur
Jan Erik Albers (Auteur)
Année de publication
2023
Pages
17
N° de catalogue
V1463875
ISBN (PDF)
9783389009819
ISBN (Livre)
9783389009826
Langue
allemand
mots-clé
Haftung GmbH Geschäftsführer Geschäftsführerhaftung Steuerrecht Insolvenzrecht Gesellschaftsrecht steuerlich GmbH-Geschäftsführer Politik Steuern Abgabenordnung §69 Hausarbeit
Sécurité des produits
GRIN Publishing GmbH
Citation du texte
Jan Erik Albers (Auteur), 2023, Die steuerliche Haftung eines GmbH-Geschäftsführers, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1463875
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Extrait de  17  pages
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