Ein Vergleich der Menschenrechtskritik von Karl Marx und Gayatri Chakravorty Spivak


Research Paper (undergraduate), 2009

31 Pages, Grade: 2,0


Excerpt


INHALTSVERZEICHNIS

1. Einleitung

2. Die Geschichte der Menschenrechte
2.1 Die Universalität der Menschenrechte

3. Einblick in das Marxsche Denken
3.1 „Zur Judenfrage“ - eine Einleitung
3.2 Marx Kritik an den Menschenrechten
3.3 Fazit der Menschenrechtskritik bei Karl Marx

4. Postkolonialismus

5. Gayatri Chakravorty Spivak – Ein Einblick in ihr Denken
5.1 Gayatri Chakravorty Spivaks Kritik an den Menschenrechten
5.2 Fazit der Menschenrechtskritik bei Gayatri Chakravorty Spivak

6. Schlussbetrachtung

7. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Im Wintersemester 2008/09 wurde im Seminar „Menschenrechte und Kritik“ unter der Leitung von PD Dr. Regina Kreide ein weiter Bogen in der Ideengeschichte zu den Menschenrechten gespannt.

In der vorliegenden Studienarbeit werden die beiden Theoretiker Karl Marx und Gayatri Chakravorty Spivak in ihren Ansichten zu dem Thema Menschenrechte gegenübergestellt. Basierend auf zwei aussagekräftigen Texten soll ein Vergleich der beiden Autoren stattfinden.

Karl Marx schrieb 1843 in seinem Schriftstück „Zur Judenfrage“ über Themen wie Recht, Freiheit und Gleichheit, aber auch Religion. Gayatri Chakravorty Spivak analysiert in ihrem Aufsatz „Righting Wrongs- Unrecht richten“ im Jahr 2008 die bestehenden Umstände der Menschenrechte aus postkolonialer Sicht.

An den Anfang dieser Studienarbeit habe ich einen Überblick der Genese der Menschenrechte gestellt. Hierbei konnte ich ein Heft aus der Reihe „Informationen zur politischen Bildung“, herausgegeben von der Bundeszentrale für politische Bildung, mit dem Thema Menschenrechte und die darin enthaltenen Aufsätze nutzen. Eine weitere Quelle war die „Philosophie der Menschenrechte zur Einführung“ von Christoph Menke und Arndt Pollmann. In diesem Kapitel soll dem Rezipienten ein Gefühl für den langen Diskurs und die Entstehungszeit der Menschenrechte vermittelt werden.

Den speziellen Aspekt der Universalität werde ich gesondert in einem Unterkapitel behandeln, da er mir als besonders wichtig erscheint. Bardo Fassbender hat sich diesem Thema in seinem Aufsatz „Idee und Anspruch der Menschenrechte im Völkerrecht“ gewidmet und wurde von mir rezipiert. Es ist mir wichtig darauf hinzuweisen, dass Menschenrechte für jedes Individuum gelten, egal welches Geschlecht, welche Herkunft oder Religion es hat.

Kapitel 3 gibt einen Einblick in Karl Marx Denkweise und seine Analyse zu den Menschenrechten. Es ist in diverse Unterkapitel aufgeteilt, die sich in eine Einführung, eine zeitliche Einordnung der Judenfrage, Karl Marx Kritik an den Menschenrechten und meine abschließende Rezeption des Textes „Zur Judenfrage“ gliedern. Dabei halfen mir die Werke von Iring Fetscher, Alex Bein, sowie die angegebenen Lexika zu dem Thema Marxismus.

Dem Kapitel zu Gayatri Chakravorty Spivaks Kritik an den Menschenrechten habe ich eine Einführung in das Thema Postkolonialismus vorangestellt. Dieser vielseitige Forschungsaspekt verdient eine eigene Betrachtung und nutzt dem Verständnis der Autorin. Die Werke von Ania Loomba und Robert J.C. Young wurden von mir rezipiert und ich stellte daraus einen kurzen Überblick zusammen. Darauf folgen die Vorstellung der Autorin und ein kurzer Einblick in ihre Arbeitsthesen. Ein Interview von Ina Kerner bringt dem Leser die Forscherin Gayatri Chakravorty Spivak nah.

Schließlich habe ich den Aufsatz „Righting Wrongs- Unrecht richten“ analysiert und Gayatri Chakravorty Spivak Kernthesen herausgearbeitet. Das Kapitel werde ich mit einem Fazit zu deren Theorie schließen.

Während meiner Bearbeitung der beiden Theoretiker habe ich folgende Frage formuliert:

Wie kam es dazu, dass Menschenrechte als „Herrschaftsinstrument der ökonomisch Mächtigen“; bzw. wie kommt es dazu, dass Menschenrechte als „koloniales Machtmittel“ genutzt werden können?

Die Funktion der Menschenrechte als naturgegebener Schutz ist im Jahr 2009 noch immer nicht gegeben.

In meiner Schlussbetrachtung werde ich Karl Marx und Gayatri Chakravorty Spivak gegenüberstellen und versuchen, eine Antwort auf meine Frage zu geben.

2. Die Geschichte der Menschenrechte

Menschenrechte gelten der Lehre des Naturrechts nach als angeboren und in der Würde des Menschen begründet. Bis zum heutigen Tag sind sie jedoch nicht global gesichert. Sie können als ein Gegenstand angesehen werden, welcher im Laufe der Zeit gewachsen ist oder geschaffen wurde. Als im 18. Jahrhundert die Menschenrechte im europäischen und amerikanischen Raum öffentlich verkündet wurden, stellte dies ein Novum dar. Mit dem folgenden Abriss der Geschichte der Menschenrechte soll die Ideengenese des Begriffs aufgezeigt werden.

Nicht nur aus dem europäischen Kulturkreis sind Gedanken eines menschenrechtlichen Mindeststandards bekannt, auch aus China und Indien weiß man Philosophen und Denker, die sich mit diesem Thema beschäftigt haben.[1]

In der Antike begann man, sich den Menschen als autonomes Wesen im Spannungsfeld zwischen Staat und Gesellschaft vorzustellen.[2] Man sprach ihnen ein vernunftvolles Handeln zu und sah deren Erfüllung in der Partizipation am Staat, so etwa Platon oder Aristoteles. Die politische Ordnung werde durch das natürliche Recht, das sich aus dem Wesen des Menschen entwickelt, gesichert. Hinzu kam das vom Menschen geschaffene Recht, welches eine Ergänzung zum Einklang ergab. In der Antike galten die natürlichen und geschaffenen Rechte noch nicht für alle Menschen im Staat, Frauen und Sklaven waren nicht integriert. Bis über das Mittelalter hinaus hielt sich diese Separation der Menschen, die Rechte erhielten oder eben nicht. Christliche Glaubenssätze regelten die Aufteilung und das alltägliche Leben, seit das Christentum zur Staatsreligion in der ausgehenden Antike geworden war.

Ab etwa dem 15.Jahrhundert mit der geistigen Bewegung des Humanismus begann die Rebellion gegen das vorherrschende Gedankengut. Es setzten eine Befreiung in der Kunst und Wissenschaft ein, welche die alten Normen aufbrach und Platz für neue Wege schuf.[3] Man hoffte auf eine neue Menschlichkeit und die Befreiung des Individuums. Mit dem Begriff der „Souveränität“[4] kam es zu einem ersten Schutz der Familien und des Eigentums durch den Monarchen/ Souverän. So wurde eine große Macht in die Hände des Herrschers gelegt, denn er war frei von allen Bindungen an

Gesetze. Das Staatsinteresse trat in den Vordergrund und nur mühsam gelang es, das Individuum mit seinem Naturrecht zu stärken.

Es wurden die Theorien des Gesellschafts- und Herrschaftsvertrags entwickelt. Darin ist der Mensch in seinem Naturzustand frei und begibt sich und seine Rechte an einen Herrscher/ an die Gesellschaft. Als Befürworter eines starken Staates mit einem unabhängigen Herrscher sind unter anderem Jean Bodin und Thomas Hobbes zu nennen. Sie glaubten im 17. Jahrhundert an einen grundsätzlich schlechten Menschen, der im Naturzustand über kurz oder lang in einem Krieg enden würde. Ihre Lösung war die nicht umkehrbare Übertragung der Rechte an einen Herrscher, die Legitimation des Absolutismus.

Die Philosophie der Aufklärung wurde zu einem Wendepunkt in der Ideengeschichte der Menschenrechte. In dieser Epoche wandelte sich der Mensch zu einem mündigen Wesen oder wurde aus seiner, um mit Immanuel Kant zu sprechen, „selbstverschuldeter Unmündigkeit“ befreit. Es ging um die Absicherung der Grundfreiheiten gegen eine staatliche Willkür, durch das Vertrauen auf die menschliche Vernunft. Es galt die Werte und Moral aus religiösen Ketten und staatlicher Bevormundung zu befreien. Für diese Veränderungen traten Immanuel Kant, Jean Jacques Rousseau und andere ein, um einen Gesellschaftsvertrag zu gründen, in dem die Menschen freie Vereinbarungen trafen.[5] Die Stunde der Volkssouveränität war angebrochen, denn falls eine Staatsmacht willkürlich über Leben und Eigentum entschied, konnte das Volk den Herrschaftsvertrag kündigen. Um diese Freiheit zu sichern, entwickelte Charles de Montesquieu das Prinzip der Gewaltenteilung in Exekutive, Legislative und Judikative.[6] All diese Staatsorgane sollten unabhängig voneinander arbeiten und im Gleichgewicht stehen. Mit der Epoche der Aufklärung wurde Freiheit und Gleichheit aller Menschen als etwas Ursprüngliches deklariert und die Forderung nach Glück und Wohlfahrt der Menschen bestimmt. „So hatte die Philosophie der Aufklärung den Boden für die ersten Menschenrechtserklärungen vorbereitet.“[7] Die Autoren Christoph Menke und Arndt Pollmann setzen hier eine erste Etappe ein.[8] Sie weisen auf, dass sich im 17. und 18. Jahrhundert die Menschenrechte vom Naturzustand ableiten lassen und somit alle Menschen die gleichen, grundlegenden Rechte haben, da diese Rechte sind von der Natur gegeben. Hier bleiben die Ideen noch auf einer theoretischen Ebene. Die wirkliche Durchführung der Menschenrechte wurde zu einem langen Kampf gegen Unterdrückung und Gewalt und kann bis heute nicht als vollendet bezeichnet werden.

Als Meilensteine in dieser Genese kann man die „Magna Carta Libertatum“[9] von 1215 nennen, welche der englische König seinen Baronen zukommen lies und als eine grundlegende Basis der englischen Verfassung zu verstehen ist. Weiter entwickelten die Engländer 1679 die „Habeas- Corpus- Akte“[10], welche Untertanen der englischen Krone vor willkürlicher Gewalt schützen sollte. Den nächsten Stopp in der Geschichte der Menschenrechte setzt Axel Herrmann an der Amerikanischen Unabhängigkeitserklärung von 1776.[11] Dabei handelt es sich um einen Vertrag zwischen der Regierung und dem Volk, welcher von der Seite des Volkes aus wieder aufgehoben werden

kann. Hier ein Auszug der Amerikanischen Unabhängigkeitserklärung:

„Folgende Wahrheit erachten wir als selbstverständlich: dass alle Menschen gleich geschaffen sind; dass sie von ihrem Schöpfer mit gewissen unveräußerlichen Rechten ausgestattet sind; dass dazu Leben, Freiheit und das Streben nach Glück gehören; dass zur Sicherung dieser Rechte Regierungen unter den Menschen eingesetzt werden, die ihre rechtmäßige Macht aus der Zustimmung der Regierten herleiten;(…), es das recht des

Volkes ist, sie zu ändern oder abzuschaffen und eine neue Regierung einzusetzen (…)“[12] Doch nicht nur in Amerika, sondern auch in Europa hob man die Menschenrechte aus ihrer theoretischen Ebene. Sie wurden durch Revolutionen zum greifbaren Tatbestand. Hier setzten Menke und Pollmann ihre zweite Etappe.[13] Die Menschenrechte wurden zu Bürgerrechten gemacht, unter anderem, da sich in Frankreich der Dritte Stand erhob und einen Kampf gegen die bestehenden, moralisch Werte begann. In Frankreich wurde am 26.August 1789 die „Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte“ vorgestellt, welche sich mit den Themen Freiheit, Eigentum und Gleichheit beschäftigte. Als Basis verstanden, wurde sie mit den Ereignissen der Revolution stets weiter entwickelt. Die Idee von „Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit“ lief weit über die Grenzen Frankreichs hinaus. Jedoch wurde unter dem Mantel der Gleichheit stark getrennt, denn man gestand sie nicht allen Bürgern ein. Frauen, Schwarze, das Proletariat und Juden bekamen nicht die Rechte aller Menschen zugesprochen.[14]

Alle Menschenrechtserklärungen, die früher oder später in Verfassungen verankert wurden, entsprachen dem jeweiligen akuten Bedürfnissen und Ansprüchen der Bevölkerung, man kann also nicht von einer Urfassung der Menschenrechte sprechen. Axel Herrmann führt an, dass in der Zeitspanne zwischen 1795 und 1830 über 70 Verfassungen in Europa verkündet wurden.[15]

Durch die neu erkämpften Rechte vom Bürgertum kam durch die Aufhebung der ständischen Schranken und die Einführung der Gewerbefreiheit eine industrielle Revolution in Gange. Der Staat wurde aus dem Wirtschaftsleben gedrängt und sollte nur noch Rahmenbedingungen klären. Einher ging eine Ausbeutung der Massengesellschaft, welche sich in niedrigen Löhnen und unzumutbaren Arbeitsbedingungen spiegelte. „Die soziale Frage war geboren.“[16] Die besitzlose Arbeiterklasse forderte Schutzrechte ein, der Staat sollte reformieren und die naturrechtliche Gleichheit aller Menschen wieder herstellen.

Die Sozialisten Karl Marx und Friedrich Engels sprachen sich strikt gegen diese Rolle des Staates aus. Ihre Kritik besagt, dass im Kapitalismus der Staat und das Recht nur eine einzige Aufgabe habe: den Klassenunterschiede zwischen den Produktionsmittelbesitzern und dem besitzlosen Proletariat zu sichern und zu legitimieren.[17] Weiter übte Karl Marx Kritik an der Aufnahme des Rechts auf Eigentum zum Menschenrecht, denn er sah Menschenwürde nur in der Freiheit vom Eigentum gewährleistet. Karl Marx forderte die Übernahme aller Produktionsstätten in die Gesellschaft und somit ein klassenloses Zusammenleben, in dem Staat und Recht hatten darin keine Bedeutung mehr. Die Idee der Menschenrechte generell befürworteten Karl Marx und seine Anhänger, auch wenn der Konflikt zwischen liberalen und sozialen Menschenrechten stets gegeben ist, wenn Menschen nicht nur vor dem Recht, sondern auch in materiellen Belangen gleichberechtigt sein sollen.[18]

[...]


[1] Siehe Herrmann, Axel (2007a): Idee der Menschenrechte. S. 6. In: Bundeszentrale für politische Bildung (Hg.): Informationen zur politischen Bildung. 297- Menschenrechte.

[2] Unter Menschen wurden damals Männer verstanden.

[3] Siehe Herrmann, Axel (2007a): S. 8.

[4] Die Idee der „Souveränität“ wurde von dem französischen Jurist Jean Bodin (1529-1596) formuliert.

[5] Siehe Herrmann, Axel (2007a): S. 9.

[6] Ebenda.

[7] Ebenda.

[8] Menke, Christoph/ Pollmann, Arndt (2008) (Hg.): Philosophie der Menschenrechte zur Einführung. Hamburg, S. 13.

[9] Lateinisch: „Große Urkunde der Freiheiten“.

[10] Lateinisch: nach dem Anfang aller Haftbefehle: habeas corpus, „du sollst den Körper haben“.

[11] Herrmann, Axel (2007b): Kampf um die Menschenrechte. S.11. In: Bundeszentrale für politische Bildung (Hg.): Informationen zur politischen Bildung. 297- Menschenrechte.

[12] Ebenda.

[13] Menke, Christoph/ Pollmann, Axel (2008): S.13.

[14] Ebenda.

[15] Herrmann, Axel (2007b): S. 13.

[16] Ebenda.

[17] Ebenda S. 14.

[18] Ebenda.

Excerpt out of 31 pages

Details

Title
Ein Vergleich der Menschenrechtskritik von Karl Marx und Gayatri Chakravorty Spivak
College
Justus-Liebig-University Giessen
Grade
2,0
Author
Year
2009
Pages
31
Catalog Number
V146753
ISBN (eBook)
9783640576852
ISBN (Book)
9783640576647
File size
489 KB
Language
German
Keywords
Menschenrechte, Karl Marx, Gayatri Spivak
Quote paper
Jenny Schwarzhaupt (Author), 2009, Ein Vergleich der Menschenrechtskritik von Karl Marx und Gayatri Chakravorty Spivak, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/146753

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