Problemstellung
In den letzten Jahren ist vermehrt festzustellen, dass Unternehmen international tätig werden. Hierfür gibt es unterschiedliche Gründe. Zu nennen sind beispielsweise Standortvorteile, die Nähe zu Absatzmärkten, Rohstoffen oder Arbeitskräften sowie Steuervorteile bzw. –anreize.(1) Trotz dieser zunehmenden Internationalisierung fehlen staatenübergreifend abgestimmte Regelungen zur grenz-überschreitenden Verlustbehandlung.(2) Dies kann zur Folge haben, dass Verluste nicht berücksichtigt oder doppelt geltend gemacht werden können.
In dieser Arbeit soll daher untersucht werden, wie grenz-überschreitende Verluste in Deutschland behandelt werden und welche Probleme damit einhergehen. Insbesondere wird auf Verlust-verrechnungsbeschränkungen sowie auf Maßnahmen zur Vermeidung
der doppelten Verlustberücksichtigung eingegangen.
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Inhaltsverzeichnis
1. Problemstellung
2. Grundlagen und Begriffsbestimmungen
2.1 Grundprinzipien der Besteuerung im internationalen Steuerrecht
2.2 Persönliche Anknüpfungspunkte für die Besteuerung grenzüberschreitender Tätigkeiten im deutschen Steuerrecht
2.3 Maßnahmen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
2.4 Gewinnermittlungsvorschriften
2.5 Grenzüberschreitende Verluste
2.6 Fazit
3. Die Behandlung ausländischer Verluste in Deutschland
3.1 Einschränkung des Verlustausgleichs durch § 2a Abs. 1 EStG
3.2 Freistellungs- und Anrechnungsmethode – Wirkung von § 2a Abs. 1 EStG
3.3 Verluste ausländischer Betriebsstätten
3.4 Verluste ausländischer Kapitalgesellschaften
3.4.1 Teilwertabschreibungen
3.4.2 Verluste aus Beteiligungsveräußerung und Liquidation
3.4.3 Verlustbehandlung im Rahmen der Hinzurechnungsbesteuerung
4. Unilaterale Maßnahmen zur Vermeidung der doppelten Verlustberücksichtigung
4.1 Die Nachversteuerung nach § 2a Abs. 3, 4 EStG
4.2 Die Wertaufholung gem. § 6 Abs. 1 Satz 4 EStG
5. Zusammenfassung
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die steuerliche Behandlung von grenzüberschreitenden Verlusten in Deutschland sowie die damit verbundenen Problemstellungen, insbesondere hinsichtlich Verlustverrechnungsbeschränkungen und Maßnahmen zur Vermeidung einer doppelten Verlustberücksichtigung.
- Grundprinzipien der internationalen Besteuerung und Anknüpfungspunkte
- Methoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
- Behandlung von Verlusten aus ausländischen Betriebsstätten
- Spezifika der Verlustverrechnung bei ausländischen Kapitalgesellschaften
- Unilaterale Mechanismen wie Nachversteuerung und Wertaufholung
Auszug aus dem Buch
3.1 Einschränkung des Verlustausgleichs durch § 2a Abs. 1 EStG
Der § 2a Abs. 1 EStG schließt den Ausgleich bestimmter ausländischer Verluste mit inländischen positiven Einkünften aus und durchbricht somit das Welteinkommensprinzip.28 Anwendbar ist § 2a Abs. 1 EStG uneingeschränkt auf Einkünfte aus Nicht-DBA Staaten und gilt sowohl für Einkommensteuer- als auch für Körperschaftsteuersubjekte.29 Im Fall eines vereinbarten Doppelbesteuerungsabkommens ist vor Anwendung des DBA zuerst das Bestehen eines nationalen Steueranspruchs zu prüfen, da Doppelbesteuerungsabkommen keine Steueransprüche begründen.30 Somit ist § 2a EStG zu prüfen, auch wenn ein DBA die ausländischen Einkünfte von der deutschen Besteuerung freistellt oder eine Anrechnung der ausländischen Steuer vorsieht. Über die unterschiedlichen Wirkungen des § 2a EStG bei Bestehen eine Doppelbesteuerungsabkommen erfolgt in Kapitel 3.2 einer tiefergehende Betrachtung.
Unter die Vorschriften des § 2a Abs. 1 EStG fallen ausländische Verluste aus:
- land- und forstwirtschaftliche Betriebsstätte (Nr. 1)
- gewerblicher Betriebsstätte (Nr. 2)
- dem Ansatz des niedrigeren Teilwerts, der Veräußerung oder Entnahme von Anteilen an einer ausländischen Kapitalgesellschaft, sofern die Beteiligung zum Betriebsvermögen gehört (Nr. 3)
- der Veräußerung wesentlicher Anteile i. S. d. § 17 EStG an einer Kapitalgesellschaft, die weder Sitz noch Geschäftsleitung im Inland hat (Nr. 4)
- der Beteiligung an einem Handelsgewerbe als stiller Gesellschafter und aus partiarischem Darlehen, wenn der Schuldner Wohnsitz, Sitz oder Geschäftsleitung in einem ausländischen Staat hat (Nr. 5)
- Vermietung und Verpachtung von unbeweglichen Vermögen oder Sachinbegriffen sowie Schiffen, oder aus dem Ansatz des niedrigeren Teilwerts der vermieteten Wirtschaftsgüter (Nr. 6)
- dem Ansatz des niedrigeren Teilwerts, der Veräußerung oder Entnahme eines zum ausländischen Betriebsvermögens gehörenden Anteils; einer Auflösung oder Kapitalherabsetzung; § 17 EStG bei einem Anteil an einer inländischen Kapitalgesellschaft wenn die negativen Einkünfte auf obengenannten Tatbestände zurückzuführen sind (Nr. 7).
Zusammenfassung der Kapitel
1. Problemstellung: Einleitung in die Thematik der grenzüberschreitenden Verlustverrechnung und Definition der Zielsetzung der Arbeit.
2. Grundlagen und Begriffsbestimmungen: Darlegung der steuerrechtlichen Grundprinzipien, Anknüpfungspunkte und Methoden zur Doppelbesteuerungsvermeidung.
3. Die Behandlung ausländischer Verluste in Deutschland: Detaillierte Analyse der Verlustbeschränkungen durch § 2a EStG sowie spezifische Regelungen für Betriebsstätten und Kapitalgesellschaften.
4. Unilaterale Maßnahmen zur Vermeidung der doppelten Verlustberücksichtigung: Erläuterung der Nachversteuerungsmechanismen und der Wertaufholungsregeln zur Vermeidung doppelt wirksamer Verluste.
5. Zusammenfassung: Abschlussbetrachtung zur notwendigen Harmonisierung der Verlustbehandlung und zum Bedarf an EU-weit einheitlichen Regelungen.
Schlüsselwörter
Grenzüberschreitende Verluste, Welteinkommensprinzip, § 2a EStG, Doppelbesteuerungsabkommen, Freistellungsmethode, Anrechnungsmethode, Betriebsstätte, Kapitalgesellschaft, Teilwertabschreibung, Hinzurechnungsbesteuerung, Nachversteuerung, Wertaufholung, Verlustverrechnungsbeschränkung, Aktivitätsklausel, Steuerrecht.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundlegend?
Die Arbeit befasst sich mit den steuerlichen Konsequenzen und Problemen, die entstehen, wenn Unternehmen grenzüberschreitend tätig sind und Verluste in einem Staat erwirtschaften, während sie in einem anderen Staat steuerpflichtig sind.
Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?
Zentrale Themen sind die Verlustverrechnungsbeschränkungen nach deutschem Steuerrecht, insbesondere § 2a EStG, sowie die Auswirkungen von Doppelbesteuerungsabkommen auf ausländische Verluste.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es zu analysieren, wie Deutschland mit Verlusten umgeht, die von unbeschränkt Steuerpflichtigen im Ausland oder beschränkt Steuerpflichtigen im Inland erzielt werden, um eine doppelte Verlustberücksichtigung zu verhindern.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer rechtlichen Analyse der nationalen deutschen Steuergesetze (EStG, KStG, AStG) in Verbindung mit den Regelungen internationaler Doppelbesteuerungsabkommen.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung von Verlusten bei Betriebsstätten und Kapitalgesellschaften sowie die Prüfung spezieller unilateraler Maßnahmen wie der Nachversteuerung nach § 2a Abs. 3 und 4 EStG.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Grenzüberschreitende Verluste, § 2a EStG, Doppelbesteuerungsabkommen, Anrechnungs- und Freistellungsmethode sowie Hinzurechnungsbesteuerung definiert.
Was bedeutet die "Aktivitätsklausel" im Kontext von Betriebsstätten?
Die Aktivitätsklausel dient als Ausnahme von der Verlustverrechnungsbeschränkung; wenn eine Betriebsstätte überwiegend (mindestens zu 90%) aktive Tätigkeiten ausübt, können deren Verluste steuerlich uneingeschränkt berücksichtigt werden.
Wie unterscheidet sich die Behandlung von Verlusten bei Kapitalgesellschaften?
Bei Kapitalgesellschaften greift das Trennungsprinzip, weshalb Verluste nur indirekt über den Anteilseigner, beispielsweise durch Teilwertabschreibungen oder Veräußerungsverluste, steuerliche Relevanz erlangen können.
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- Anuschka Schimek (Author), 2001, Grenzüberschreitende Verluste, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1468