Geistiges Eigentum von der frühen Neuzeit bis ins Zeitalter der digitalen Information

Eine medienhistorische Betrachtung eines Phänomens


Diploma Thesis, 2009

99 Pages, Grade: 2


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung
1.1 Überblick
1.2 Autor, Medientechnologie und Paradigmenwechsel – inhaltliche Gliederung
1.3 Methode, theoretische Grundlagen
1.4 Zusammenfassung

2 Die Entstehung und Entwicklung der Buchkultur ab dem 15. Jahrhundert
2.1 Vor dem Buchdruck
2.2 Die Buchkultur und die Bedeutung des Urhebers in der frühen Neuzeit
2.2.1 Von der Medientechnologie
2.2.2 .zum Autor

3 Die Entstehung des geistigen Eigentums
3.1 Das geistige Eigentum in seiner historischen Entstehung bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts
3.1.1 Der Weg zu neuen Rechtsnormen in der Buchkultur
3.1.2 Von unrechtmäßigen Nachdrucken
3.1.3 .und einem neuen Ursprung von Wissen
3.2 Der Autor in seiner Erhabenheit und Wirkungskraft

4 Die Implikationen der technischen Medien vom 19. bis ins 20. Jahrhundert
4.1 Das Aufschreibesystem der technischen Medien
4.2 Die Krise des Autors in der Moderne
4.3 Ausweitung, Internationalisierung und Standardisierung geistiger Eigentumsrechte: Asymmetrien als Folgen der technischen Reproduktion
4.3.1 Technische Reproduktivität
4.3.2 Asymmetrien
4.3.3 Ausweitungen

5 Digitale Medien, technische Demokratisierungen und kulturelle Monopolisierungen
5.1 Materialität und das Wesen des Digitalen
5.2 Kontrolle und Unterwanderung
5.2.1 Urheberrecht als Schutz für kreatives Schaffen?
5.2.2 Der Markt des geistigen Eigentums

6 Schlussbetrachtungen, Ausblick

7 Anhang
7.1 Quellenverzeichnis
7.2 Abstract
7.3 Lebenslauf

1 Einleitung

1.1 Überblick

Die vorliegende Arbeit wird sich mit dem Status des Mythos vom geistigen Eigentum in seinen positiven Ausformungen „Urheberrecht“ beziehungsweise „Copyright“ und seiner historischen Entwicklung bis ins angehende 21. Jahrhundert auseinandersetzen.

Der Begriff „Mythos“ wird hier bewusst in Anspielung auf Michael Gieseckes Buchtitel „Von den Mythen der Buchkultur zu den Visionen der Informationsgesellschaft. Trendforschungen zur kulturellen Medienökologie“[1] gebraucht und soll zum einen auf die hier zu entwickelnde Infragestellung des Konzeptes vom geistigen Eigentum in der Medienumwelt des angehenden 21. Jahrhunderts hinweisen, zum anderen auf die Art und Weise, wie Giesecke den Begriff „Mythos“ verwendet, nämlich als ideologisches Gebilde zur Verstärkung der Bedeutung, des Einflusses und der Vormacht eines Leitmediums innerhalb gesellschaftlicher Diskurse.[2]

In diesem Sinne wird gezeigt werden, wie das Konzept des geistigen Eigentums mit dem Aufstieg und Fall der Buchkultur in Verbindung steht, wobei anhand zweier Parameter die These überprüft werden soll, inwiefern das geistige Eigentum in seiner Legitimation an die Buchkultur gebunden ist, und ob als Folge dieser Verbindung ein Ende des geistigen Eigentums prognostiziert, beziehungsweise eine Transformation dieses Phänomens erwartet und beschrieben werden kann.

Diese Parameter sind:

- der Status des Autors als Individuum, wie er in der Zeit um 1800 entsteht, sowie seine seit Ende des 19. Jahrhunderts einsetzende Auflösung und
- die historische Entwicklung technologischer Voraussetzungen zur Verbreitung von Information.

Diese beiden Parameter sind die hier in erster Linie zu untersuchenden Bedingungen für eine weitere Fragestellung, die auf einer anderen Ebene, nämlich durch die Setzung einer historischen Brücke, das Phänomen des geistigen Eigentums beleuchten soll. Diese Fragestellung befasst sich mit den Implikationen des medialen Paradigmenwechsels zu Beginn der Neuzeit, welcher mit der Erfindung des Buchdrucks einhergeht. Dieser hat den Weg zum geistigen Eigentum geebnet und steht in einem engen Zusammenhang mit der Etablierung digitaler Medien.

In dieser Arbeit soll also anhand historischer Betrachtungen der heutige Status des geistigen Eigentums überprüft werden. Die genannten Parameter können nicht getrennt voneinander behandelt werden, da sie – auch in ihrer historischen Entwicklung – unauflöslich miteinander verknüpft sind und einander bedingen. Die Arbeit ist daher in ihrer Kapitelaufteilung nach historisch bedeutsamen Wendepunkten oder Übergangsphasen gegliedert.

Die Perspektive dieser Arbeit ist in erster Linie eine medienhistorische, in dem Sinne, dass zunächst von den historischen Auswirkungen neuer Medientechnologien auf ihre Bedeutung für die beiden aneinander gekoppelten Konstrukte „Autorschaft“ und „geistige Eigentumsrechte“ geschlossen wird. Eine solche Sichtweise soll jedoch keineswegs einer einseitigen Betrachtungsweise Vorschub leisten, welche technologische Entwicklungen als übergeordnete Determinanten für kulturelle Entwicklungen darstellt. Die gewählte Perspektive erscheint einfach als Ansatz für die Ergründung der grundlegenden Fragestellung dieser Arbeit am geeignetsten. Andere Perspektiven, wie beispielsweise ökonomische oder juristische, welche für die Thematik ebenso von hoher Bedeutung sind, werden deshalb nicht ausgeklammert, vielmehr stellen sie einige unter vielen alternativen Ansätzen zur Beschreibung einer Thematik innerhalb eines komplexen kulturellen Ökosystems[3] dar.

1.2 Autor, Medientechnologie und Paradigmenwechsel – inhaltliche Gliederung

Die in Kapitel 2 dargestellten Auswirkungen der Erfindung des Buchdrucks basieren auf einer starken Vermehrung des zur Verfügung stehenden Wissens, welche auch durch das neue Distributionssystem „Markt“ mit begründet sind: Dies ruft eine Transformation des Status von Wissen hervor, da eine göttlich begründete Wahrheit zur öffentlichen Aushandlungssache wird und nicht mehr aus nicht hinterfragten, absolut begründeten hierarchischen Distributionsnetzen stammt, wodurch die neuzeitliche Wissenschaftskultur begründet wird und eine Standardisierung von Sprache und Wissen beginnt.

Damit wandelt sich auch die Rolle des Individuums im Informationskreislauf: vom bloßen Überbringer zum Ursprung von Information, womit gewisse Ansprüche an die Urheberschaft eines Werkes geknüpft werden, die aus ökonomischen und ideologischen Gründen resultieren.

Rechtliche Regulierungsmechanismen, welche auf die Auswirkungen der neuen Medientechnik reagieren, sind nur in begrenztem Maße fähig, die Interessen der machthabenden Institutionen, aber auch der Autoren zu schützen. Diese Problematik verschärfte sich mit zunehmender Vermehrung der kursierenden Informationsmenge in den folgenden Jahrhunderten.

Jene Vermehrung von Wissen führte – wie in Kapitel 3 beschrieben wird – zu einem steten Abfall der Bedeutung einer transzendentalen Instanz als angenommener Ursprung von Information, bis schließlich im 18. Jahrhundert die Verfasser von Druckwerken von bloßen Überbringern von Information zu Schöpferpersönlichkeiten und damit zu alleinigen Quellen und zu Besitzern geistiger Produkte befördert worden sind. Diese Entwicklung kann in Parallelität zu einer sich stark steigernden ökonomischen Bedeutung des Buchmarktes, welche meist mit dem Aufstieg des Bürgertums in Verbindung gebracht wird, beschrieben werden, da absolute Besitzansprüche auf geistige Produkte auch eine ökonomische Dimension besitzen. Mit ihr ging zwangsläufig auch das Ende des Privilegienwesens und der Beginn des philosophisch-ideologischen Diskurses um geistige Eigentumsrechte einher, wobei sich von Beginn an eine Spaltung der Interessen ausdifferenziert hat: auf der einen Seite die des Schöpferindividuums und der Produzenten materieller Informationsträger, auf der anderen Seite die der Öffentlichkeit.

Der Status der typographischen Schrift als Universalmedium oder alleiniges System der Informationsverarbeitung und -verbreitung, welches in seiner Universalität nicht transzendiert werden kann und daher auch nicht erkennbar ist, wurde schließlich im späteren 19. Jahrhundert gebrochen. Dieser in Kapitel 4 erläuterte Bruch läuft parallel zum Aufkommen der technischen Medien. Mit den technischen Möglichkeiten der Speicherung und Übertragung von visueller und akustischer Information entsteht auch eine neue Auffassung von Schrift: die Rolle des Wortes als Bedeutungsträger tritt zugunsten einer Auffassung von Schrift als eine Medienart unter anderen zurück. Dabei tritt die Materialität des Mediums (ob Schrift, Film oder Grammophon) in den Vordergrund und die Bedeutung des Autors oder Künstlers als Bedeutungsproduzent in den Hintergrund, nicht zuletzt auch, weil die Wissenschaft den Menschen auf die physiologischen Wahrnehmungsfunktionen seines Körpers reduziert. Analog zur Aufgliederung in die neuen technischen Medien wird durch sie die menschliche Wahrnehmung in einzelne Funktionen zerlegt. Dieses neue Paradigma verursacht einen Wandel der Rolle des menschlichen Subjekts und damit auch des Autors – der Künstler im Allgemeinen wird in seiner Souveränität als Schöpfergenie dekonstruiert.

Im Zuge jener Entwicklungen fand eine Anpassung geistiger Eigentumsrechte an die neuen medialen Verhältnisse statt. Die Produzenten geistiger Schöpfungen haben im Zuge der durch die Industrialisierung und die Massengesellschaft immer weiter wachsenden Märkte ein gesteigertes Interesse am Schutz ihrer Werke. Ausweitungen geistiger Eigentumsrechte auf die neuen Medienarten gehen damit ebenso einher, wie eine Verschiebung des ursprünglichen Verhältnisses zwischen öffentlichem Interesse und Persönlichkeitsrechten der Produzenten und Vertreiber kultureller Güter zugunsten der letzteren, beispielsweise in Form von Verlängerungen der Schutzfristen auf geistige Schöpfungen.

Kapitel 5 schließlich setzt am Übergang zwischen analogen und digitalen Medientechnologien an. Eine auf medientechnologische Grundlagen basierende Betrachtung von digitaler Vernetzung befasst sich mit dem derzeitigen Paradigmenwechsel. Sie beleuchtet die Problematik des Konfliktes zwischen einer ob der Abwesenheit einer zentralen Instanz nicht konkret adressierbaren dispersen Masse, welche gemäß der technisch vorgegebenen dezentralen Organisation globaler Computernetzwerke und dem Ende des materiellen Informationsträgers einen unregulierten, Raum und Zeit überwindenden Austausch und freie Verarbeitung geistiger Schöpfungen betreibt, auf der einen und zwischen einer Kultur- oder Medienindustrie auf der anderen Seite, welche gemäß dem nur mehr eingeschränkt aktuellen Modell einer prädigitalen Medienorganisation versucht, geistige Eigentumsrechte durch eine Ausweitung und verstärkte Kontrolle weiter durchzusetzen. Dabei wird gezeigt, warum diese beiden Standpunkte nicht kompatibel sind: die paradigmatischen Unterschiede stellen die beiden Standpunkte auf unterschiedliche Ebenen, wodurch die jeweiligen Argumentationslinien ins Leere laufen müssen. Dazu werden Parallelen zum jahrhundertealten Widerstreit zwischen öffentlichem und privatem Interesse ebenso gezogen, wie zwischen dem heutigen Paradigmenwechsel und jenem, welcher durch die Erfindung des Buchdrucks ausgelöst wurde.

Konkret werden hierbei die Auswirkungen für die kulturelle Produktion und die Distribution kultureller Güter betrachtet, welche sich durch Gesetzgebung, neue technische Möglichkeiten und ästhetische Rahmenbedingungen digitaler Medientechnologien ergeben.

Im 6. Kapitel wird auf Basis dieser Betrachtungen ein kurzer Ausblick gewagt, welcher den Status neuer Möglichkeiten und Modelle zur Regulierung von Distribution kultureller Güter und Ermöglichung kultureller Produktion und den damit verbundenen juristischen Regulierungen erfasst. Dabei geht es um Möglichkeiten und Modelle, welche den Anspruch erheben, einer Transformation der Konzeption des künstlerisch produzierenden Subjektes durch das neue mediale Paradigma Rechnung zu tragen, und um die Problematik, dass ein Bewusstsein für die Notwendigkeit solcher Konzepte aktuell noch nicht ausgereift ist.

1.3 Methode, theoretische Grundlagen

Die in den vorangehenden Absätzen zusammengefassten historischen Betrachtungen fußen prinzipiell auf der Beschreibung des Wandels von Denksystemen beziehungsweise den Ordnungsformen des Wissens. Die Methode dieser Arbeit ist damit vom Konzept der Diskursanalyse abgeleitet, wie es von Michel Foucault geprägt wurde. Der Begriff „Diskurs“ wird in der vorliegenden Arbeit in einem (erweiterten) foucaultschen Sinne verwendet.

„Diskurse sind geregelte Formationen von Aussagen, die sich wiederum zu einem ›Archiv‹ ordnen, das als historisches Apriori die Bedingungen aller Aussagen einer Epoche enthält. Für den Erforscher einer Epoche – und sei es die eigene – sind daher nicht die inhaltlichen Aussagen, etwa das Weltbild oder die Philosophie von Interesse, sondern die verborgenen Mechanismen, die diese erst konstituieren. Die Methode der Diskursanalyse verfährt dabei als ›Archäologie‹. Das heißt, Texte werden als bedeutungslose Einheiten betrachtet, die Ebenen der Überlieferung und des Sinns abgetragen, um die darunter liegenden Diskursregeln freizulegen und zu rekonstruieren.“[4]

In „Die Ordnung des Diskurses“[5] entwickelt Foucault ein erkenntnistheoretisches Beschreibungsmodell dafür, wie Diskurse in Gesellschaften durch spezielle Prozeduren reguliert und in Zaum gehalten werden. Dazu gehören zunächst bestimmte Ausschlussverfahren, durch die Diskurse definiert werden: Verbote und Tabus, Grenzziehungen beziehungsweise Ausgrenzungen sowie der Gegensatz zwischen dem Wahren und dem Falschen. Weitere Mechanismen wirken aus dem Inneren der Diskurse und kontrollieren die Dimensionen Ereignis und Zufall, beziehungsweise schränken diese ein. Dazu gehören der Kommentar, der in seiner diskursiven Perpetuierungsfunktion auf einer dauerhaft bedeutsamen „großen Erzählung“ beziehungsweise einem Primärtext aufgesetzt sein muss, die Funktion „Autor“ als (Zu-)Ordnungsprinzip beziehungsweise Prinzip der Gruppierung von Diskursen (zum Beispiel durch die an ein Individuum gebundene Zuschreibung eines verborgenen Sinnes) und Disziplinen – anonyme Systeme, die als Grundlagen zur Formulierung neuer Aussagen dienen.

Eine dritte Art, Diskurse zu regulieren, ist laut Foucault die Verknappung der sprechenden Subjekte und somit die Zugangskontrolle zu unterschiedlichen Regionen eines Diskurses.

Foucault kommt zum Schluss, dass oftmals die Realität von Diskursen geleugnet wird, indem man Diskurse hinter Signifikanten versteckt, beziehungsweise ein Diskurs seine Realität verliert, „indem er sich der Ordnung des Signifikanten unterwirft“[6]. Dies geschieht aus Angst vor Chaos oder „jenem großen unaufhörlichen und ordnungslosen Rauschen des Diskurses“.[7] Damit ist all das gemeint, was sich den Kontrollmechanismen eines Diskurses entziehen kann.

„Es hat den Anschein, daß die Verbote, Schwellen und Grenzen die Aufgabe haben, das große Wuchern des Diskurses zumindest teilweise zu bändigen, seinen Reichtum seiner größten Gefahren zu entkleiden und seine Unordnung so zu organisieren, daß das unkontrollierbarste vermieden wird [...]“[8]

Um Diskurse beschreiben zu können, schlägt Foucault letztlich folgende Vorgehensweise vor:

„[Es] müssen sich […] die kritischen Beschreibungen und die genealogischen Beschreibungen abwechseln, stützen und ergänzen. Der kritische Teil der Systeme zielt auf die Systeme, die den Diskurs umschließen; er versucht, die Aufteilungs-, Ausschließungs- und Knappheitsprinzipien des Diskurses aufzufinden und zu erfassen. Wir könnten sagen, die Kritik befleißigt sich einer eifrigen Ungeniertheit. Der genealogische Teil der Analyse zielt hingegen auf die Serien der tatsächlichen Formierung des Diskurses; er versucht, ihn in seiner Affirmationskraft zu erfassen, worunter ich nicht die Kraft verstehe, die sich der Verneinung entgegensetzt, sondern die Kraft, Gegenstandsbereiche zu konstituieren, hinsichtlich deren wahre oder falsche Sätze behauptet oder verneint werden können. Wenn wir diese Gegenstandsbereiche als Positivitäten bezeichnen, können wir sagen: ist der Stil der Kritik die gelehrte Ungeniertheit, so ist das Temperament der Genealogie ein glücklicher Positivismus.“[9]

Im Sinne dieser Ausführungen wird die vorliegende Arbeit versuchen, Aspekte der verschiedenen Diskurse, welche sich um die Konstrukte geistiges Eigentum und Urheberrecht oder Copyright ranken, beziehungsweise denen diese Konstrukte angehören, anhand einiger ihrer Ausschließungsprinzipien und Positivitäten zu beschreiben, wobei die genannten Grundfaktoren Autor und Medientechnologie im Vordergrund stehen werden. Die vorliegende Arbeit wird methodisch nicht direkt auf dem Prinzip der Diskursanalyse im Sinne Foucaults aufgebaut. Michael Giesecke und Friedrich Kittler, welche mit ihren Analysen zur Buchkultur und zu „Aufschreibesystemen“ einen großen Teil zu den Grundlagen dieser Arbeit beitragen, sind jedoch beide methodisch an Foucault orientiert.

Giesecke beschreibt die Buchkultur als informationsverarbeitendes System, indem er ihre Stärken und Schwächen (nach Foucault: „Positivitäten“ und „Ausschließungsprinzipien“) – also verborgene Mechanismen, die Denksysteme oder eben auch Diskurssysteme konstituieren – anhand ihrer „Mythen“ oder Ideologisierungen zu beschreiben versucht. Für die Vorgehensweise (bei der Betrachtung der Gegenstände) der vorliegenden Arbeit ist dies insofern wichtig, weil Giesecke davon ausgeht, dass jede von Menschen erfundene Technik das Vermögen hat, das menschliche Bewusstsein während der ersten Zeit ihrer Einbeziehung zu betäuben.

„Entweder die Gesellschaft lässt sich von den Versprechungen der neuen Technologien blenden, macht die wenigen Warner lächerlich und führt sie dann rasch durch – oder aber, sie hebt ihre Nachteile hervor und führt sie dann nicht in die Kultur ein. Die technische Kultur der Neuzeit verdankt sich u. a. der unbemerkten Überzeugung, dass die Ambivalenzen der Medien und Technologien in der öffentlichen Diskussion unterdrückt werden müssen. Wie von selbst vollzog sich in Anbetracht technischer Errungenschaften in den Industrienationen eine mechanische Aufspaltung der Meinungen in der öffentlichen Diskussion. Es gab nur ein Entweder-oder, und man vergaß nur zu leicht, dass die Stärken aller neuen Medien zugleich auch ihre Schwächen sind.“[10]

„Heute ist es zwecklos, [über die aktuelle Medienrevolution] überhaupt zu diskutieren“[11], wie Marshall McLuhan (in Bezug auf das Fernsehen) sehr radikal meint. Deshalb soll hier, im Sinne eines „Blicks in den Rückspiegel“, der historischen Analyse eine hohe Bedeutung zukommen, da unter der Annahme eines momentan stattfindenden medialen Paradigmenwechsels[12] und einer damit einhergehenden Sinnesbetäubung oder gesellschaftlichen „Hypnose“ durch die neue Technik gerade durch Analyse eines weiter zurückliegenden medialen Paradigmenwechsels etwas Licht auf den derzeitigen geworfen werden könnte[13], zwar nicht in Bezug auf die Inhalte der Diskurse, aber hinsichtlich ihrer strukturellen Merkmale und Bedingungen, wie eben zum Beispiel dem Phänomen bzw. Mythos „Autorenschaft“ oder der Funktionsweise technischer Informationsverarbeitungsnetzwerke.

Kittler definiert den Begriff „Aufschreibesysteme“ folgendermaßen:

„Das Wort Aufschreibesystem […] kann auch das Netzwerk von Techniken und Institutionen bezeichnen, die einer gegebenen Kultur die Adressierung, Speicherung und Verarbeitung relevanter Daten erlauben.“[14]

Anders als bei Foucault wird die Analyse also nicht auf Diskurse beschränkt, sondern es werden auch technische Medien einbezogen. Die Begründung lautet folgendermaßen:

„Sein Begriff vom Archiv – in Foucaults Forschungspraxis, wenn auch nicht in seiner Theorie deckungsgleich mit einer Bibliothek – bezeichnete jeweils ein historisches Apriori von Schriftsätzen. Weshalb diskursanalytische Arbeiten Nöte immer erst mit Zeiten hatten, deren Datenverarbeitung das alphabetische Speicher- und Übertragungsmonopol […] sprengte. Um 1850 endeten die historischen Untersuchungen Foucaults.“[15]

Kittler erweitert also die Analyse von Macht- und Wissensformen auf die Auswirkungen jener technischer Medien, welche ab der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts beginnen, Datenspeicherung, -übertragung und -berechnung zu ermöglichen.

Ganz allgemein, jedoch insbesondere bei der Beschreibung des aktuellen Wechsels von der Buchkultur zum Paradigma der digitalen Medien spielt auch für Giesecke die Integration technischer Medien bei der Betrachtung informationsverarbeitender kultureller Systeme eine wichtige Rolle. Dabei spricht er von „kulturellen Ökosystemen“: die Gesellschaft ist demnach ein Ensemble informationsverarbeitender Systeme, egal ob menschlicher oder technischer Natur.

Dass sich die historischen Betrachtungen in der vorliegenden Arbeit fast ausschließlich auf den deutschen Sprachraum beziehen werden ist eine notwendige Einschränkung, da andernfalls der inhaltliche Rahmen dieser Arbeit gesprengt werden würde. Die Betrachtungen zur heutigen globalisierten digitalen Medienwelt werden jedoch notwendigerweise eine globale Perspektive einnehmen. Erwähnt sei in diesem Zusammenhang, dass die Buchkultur im deutschen Sprachraum einen besonderen Status innehat, nicht zuletzt deshalb, weil der Buchdruck von Gutenberg erfunden wurde, der als „Deutscher“ betrachtet werden kann. Michael Giesecke meint, dass die Buchkultur dadurch ganz besonders tief im deutschen Sprachraum verwurzelt ist und somit der Übergang hin zu einem neuen Paradigma der „interaktiven Medien“ hier merklich schwerer fällt als anderswo.

„[Deutschland] fällt der Abschied nach den vielen Hoffnungen, die in das Medium [Buchdruck] gesetzt wurden, sichtlich schwerer als anderen Nationen, vor allem natürlich jenen, die, wie etwa die USA, ohnedies eine viel kürzere Erfahrung mit diesem Medium besitzen.

Da in vielen Ländern der Welt die Buchkultur, wenn überhaupt, dann von Anfang an im Zusammenwirken mit dem modernen Massenkommunikationsmittel Radio und Film eingeführt wurde, ist der zu leistende kulturelle Umbau und die im Zuge der Durchsetzung der neuen interaktiven Medien zu leistende Trauerarbeit auf dem Globus ganz ungleich verteilt.“[16]

1.4 Zusammenfassung

Anhand einer chronologisch geordneten tabellarischen Aufstellung (→ Abb. 1) soll nun versucht werden, die zentralen Argumentationslinien zusammenzufassen.

Dabei werden folgende Parameter berücksichtigt:

1. das in einer bestimmten Epoche herrschende Medienparadigma;
2. die Organisierung der Kontroll- und Verteilungsinstanzen von Information innerhalb einer bestimmten Epoche;
3. die technische Kopierbarkeit in ihrer Abhängigkeit von verfügbaren Medientechnologien einer bestimmten Epoche;
4. die dominanten Parameter, welche den Wert einer bestimmten Informationseinheit in einer bestimmten Epoche bestimmen;
5. die Bedeutung des (Schöpfer-)Subjekts in relevanten philosophischen Positionen bestimmter Epochen;
6. die Ziele von positiven Rechtsstrukturen in einer bestimmten Epoche.

Abb. 1:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

In den folgenden Kapiteln werden diese einzelnen Stränge und ihre Verknüpfungen vertiefend dargestellt.

2 Die Entstehung und Entwicklung der Buchkultur ab dem 15. Jahrhundert

2.1 Vor dem Buchdruck

Vor Beginn der Neuzeit musste man, um zu einer bestimmten Informationseinheit wie zum Beispiel einer Schriftrolle zu gelangen, wissen, wo sie aufzufinden war, beziehungsweise wer sie besaß. Der Adressat der Information war also der Inhaber der materiellen Informationseinheit. Man suchte daher nicht das Werk A des Verfassers B, sondern das Werk A, welches sich im Besitz von Person C, beziehungsweise der Bibliothek oder des Klosters D befand, weshalb es nicht üblich oder nötig war, dass ein Schriftstück über den Namen seines Verfassers informierte.

„In älterer Zeit war es gewiß sinnvoller, wenn man sich bestimmte Informationen beschaffen wollte, nach den ›Eigentümern‹ der Kodices Ausschau zu halten, sich ihre Namen zu merken, anstatt nach ihren zumeist ja längst verstorbenen Autoren zu suchen, Man ›fand‹ das Werk, wenn man seinen Besitzer, eine Bibliothek oder Person, kannte.“[17]

Dem Subjekt war damit auch nicht die Rolle als Bedeutungsproduzent zugeordnet, wenn doch, dann höchstens in sehr geringem Maße. Die Kontrolle über die Informationskreisläufe, in denen Bedeutung produziert wurde, war absolut und wurde von den machthabenden Institutionen Fürst (also Regierung) beziehungsweise Gott (und somit der Kirche) ausgeübt; es herrschte das Prinzip der Verkündigung und der Glaube an eine übergeordnete oder göttliche Wahrheit.

„[Die Gläubigen] bekamen ihre Informationen entweder direkt von Gott oder von anderen Menschen, denen ihr Wissen dann aber auch letztlich ›verkündet‹ wurde. […] das Hören auf ›innere‹ Stimmen ermöglicht in der alten Zeit Erkenntnisgewinn. Genau wie Maria ihre Botschaften durch Medien wie Engel, Tauben, Träume oder Zeichen erhält, so auch die anderen Gläubigen. Den Evangelisten, Aposteln und Kirchenvätern raunte die Taube in das ›innere Ohr‹, was sie niederschrieben. […] Dem mittelalterlichen baumförmigen Kommunikationsnetz entspricht ein ebenso hierarchisch strukturiertes Informationsmodell.“[18]

Die hierarchischen Strukturen, in welchen die Institutionen (wie im zitierten Beispiel die katholische Kirche) organisiert sind, entsprechen im Mittelalter den Strukturen der Informationsdistribution. Information verbreitete sich über den hierarchisch abgestuften Instanzenweg, von der Spitze der institutionellen Hierarchie über Zwischenstufen des Verwaltungsapparates zur breiten Basis, und konnte auf umgekehrtem Wege von unten nach oben (beispielsweise von einem Mönch zum Papst) nur durch Approbation seitens der einzelnen Instanzen nach und nach zu einer höheren Stelle gelangen, welche ihrerseits über einer breiteren Basis stand. Die Approbation könnte also als eine Anbiederung an die Wahrheit betrachtet werden, welche letzten Endes immer auf das absolute, verkündete Wissen zurückführen muss, egal wie viele Institutionen dabei durchlaufen werden müssen, oder ob es überhaupt bis an die höchste Stelle gelangt. Im genannten Beispiel konnte ein Schreiben eines Mönchs etwa nur von einem Ordensoberen approbiert werden, doch war jener seinerseits vom Bischof, dieser wiederum vom Papst und jener letztlich wieder von Gott legitimiert – die Information konnte also lediglich eine kleinere Basis, in diesem Fall den gesamten Orden, anstelle der gesamten Kirche, erreichen. Es handelte sich aber dennoch wieder um eine Art Verkündigung – man könnte sie hier als „umgekehrte Verkündigung“ bezeichnen.

Die Wurzel des Prinzips des göttlichen Ursprungs von Wissen kann in ähnlicher Form im Abendland zumindest bis ins antike Griechenland zurückverfolgt werden.

“›From the Heliconian Muses let us begin to sing. . . .‹ Thus begins Hesiod’s Theogony, and many other texts of the ancient Greek world. The poet spoke the words of the gods, not his own creations. Knowledge, and the ability to make it manifest to man, was assumed to be a gift, given by the muses to the poet. [...] Ancient Greeks did not think of knowledge as something that could be owned or sold. A scribe could be paid fees for his labor, an author awarded prizes for his achievement, but the gift of the gods was freely given.”[19]

„In der Antike ist die Vorstellung einer individuellen Urheberschaft des Kunstwerkes noch unvorstellbar. […] Die Mythologie kennt allein Götter, die als Künstler schöpferisch (demiourgos) tätig sind (bzw. Menschen, wie im Pygmalion-Mythos, dazu verhelfen) und als Autor ihre Werke hervorbringen: ›Der obligatorische Anruf der Musen ist ein Indiz dafür, daß die Dichtung im Grunde nicht als das Werk eines Subjekts zu gelten hat. Was sie mitteilt, ist vielmehr ein göttliches und darum objektives Wissen, das eine Kultur zu ihrer Orientierung braucht und das die Kenntnisse ihrer einzelnen Mitglieder übersteigt.‹[20][21]

Auch in anderen Kulturkreisen kann, wie Clara Hesse weiter erläutert, das Prinzip des Ursprungs von Wissen aus göttlicher oder natürlicher Quelle, und somit ausdrücklich nicht aus dem menschlichen Geiste, bis in die frühesten Zivilisationen zurückverfolgt werden.

“A tour of the other great civilizations of the premodern world–Chinese, Islamic, Jewish, and Christian–reveals a striking absence of any notion of human ownership of ideas or their expressions.”[22]

So ist in China der Ursprung von Weisheit, aber auch der Schriftzeichen als von göttlicher Natur betrachtet worden; in der islamischen Welt ist die Überlieferung von Wissen immer schon eine Sache der mündlichen Tradierung des Wortes Gottes gewesen.

Schließlich hat nach Hesse auch die jüdisch-christliche Tradition Wissen als Geschenk Gottes etabliert. Das Bibelwort „Umsonst habt ihr's empfangen, umsonst gebt es auch“[23] wird in der christlichen Rechtsdoktrin von mittelalterlichen Theologen als „›Scientia Donum Dei Est, Unde Vendi Non Potest‹ [sic!]“[24] ausgelegt.

Der Mensch kann demnach das Wissen nicht für sich beanspruchen (und daher folgerichtig auch nicht verkaufen). Ihm fällt lediglich die Rolle des Tradierers zu.

Roland Barthes ortet eine entsprechende soziale Ordnung bereits in präskriptographischen Kulturen.

„In archaischen Kulturen kam eine Erzählung niemals von einer Person, sondern von einem Vermittler (einem Schamanen oder Erzähler), an dem man höchstens die ›Ausführung‹ [ performance ] (nämlich die Beherrschung des Erzählcodes) bewundern kann, aber niemals das ›Genie‹.“[25]

Dies hat auch Auswirkungen auf den Status von Wissen, nämlich was Wahrheitsgehalt und Glaubhaftigkeit anbelangt. Eine Tradierung, deren Inhalt nicht von ihrem Tradierer (Erzähler) für sich beansprucht werden kann, da sie göttlichen Ursprungs ist, kann in ihrem Wahrheitsgehalt auch nicht angezweifelt werden, da sie schließlich den „natürlichen“ Weg der mündlichen Überlieferung geht. Wissen ist also nicht an das Medium Schrift gebunden. Die Schrift hat nämlich in skriptographischen Kulturen vorrangig die Rolle der „Magd der Rede“ und dient als Gedächtnisstütze eher denn als Wissensspeicher.

„Noch in den antiken und mittelalterlichen Kulturen fungierten die schriftlichen Medien in ihrer übergroßen Mehrheit als Magd der Rede. […] Sie bereiteten den mündlichen Vortrag vor, halfen ihn zu strukturieren oder entstanden als Aufzeichnung desselben.“[26]

Die Schrift hat in skriptographischen Kulturen einen exklusiven Status inne, der darin begründet ist, dass wegen des noch nicht vorhandenen Wissens über die technische Vervielfältigung von Schrift eine eklatante Informationsknappheit herrscht und es nur wenigen Privilegierten möglich ist, Zugang zu verschriftlichtem Wissen zu erhalten. Weiters ist zu bedenken, dass der weitaus größte Teil der Bevölkerung nicht alphabetisiert war. Was als wahr galt, wurde durch göttliche, geistliche oder weltliche Autoritäten und Machtinstitutionen bestimmt. Dieses Wissen wurde hinter verschlossenen Mauern aufbewahrt und handschriftlich tradiert, wobei es exklusiv beziehungsweise geheim blieb. Vollkommen schlüssig ist an dieser Stelle somit auch die These, dass in der Skriptographie die Möglichkeit eines theoretisch universellen Wissenszugangs ausgeschlossen werden muss.

„[Die handschriftliche Wissenstradierung] stellte […] keineswegs in Aussicht, dass man mit ihr ›alles in der Welt‹ erfahren kann, und schon gar nicht war es einem jeden möglich, sich in diese Kommunikationsbahnen einzuschalten und so einer interaktionsfreien Wissensaneignung teilhaftig zu werden.“[27]

„[...] Informationen wurden innerhalb der Familie, des Handwerks und der Institutionen weitergegeben, blieben also für die Mehrheit der Bevölkerung ›Arkana‹.“[28]

Somit erlauben orale und skriptographische Kulturen weder menschlich begründetes, noch, in Ermangelung der Möglichkeit des Kursierens eines „unwahren“, ein „wahres“ Wissen. Diese Dichotomie existiert einfach nicht. Dies kann dadurch erklärt werden, dass durch die Knappheit der vorhandenen Information keine Diskussionsumgebung namens „Öffentlichkeit“ gebildet werden kann. Eine solche würde nämlich ein Überangebot von Information erfordern, welches es notwendig machen würde, Informationen zu hierarchisieren, und zwar sowohl was ihre Relevanz[29] als auch was ihren Wahrheitsgehalt anbelangt.

In der skriptographischen Kultur kann die Kommunikationssituation als eine multimediale insofern betrachtet werden, als Oralität, also unmittelbare Interaktion und Schriftlichkeit nebeneinander existieren, auch wenn die Schriftlichkeit zumeist untergeordnet ist. Erst das „Massenkommunikationsmedium“ Buchdruck ist laut Giesecke „in vielen Hinsichten monomedial“ und dadurch autonom – die Mündlichkeit wird in der Folge in ihrer Bedeutung herabgestuft.

„Die Technisierung, Beschleunigung und Vergesellschaftung der Kommunikation, die Gutenberg angestoßen hat, erfolgte von Anfang an auf Kosten der unmittelbaren Interaktion und damit auch der multimedialen Verständigung. […] Ganz im Gegensatz zu den handschriftlichen Gattungen, die gerade als Unterstützung dieser unmittelbaren Gesprächssituation entworfen sind, wollen die meisten typographischen Gattungen als ein autonomes Informationsmedium genutzt werden.“[30]

Somit erklärt sich auch der vergleichsweise hohe Status der Mündlichkeit in der Schriftkultur, was als Mitgrund für das Vertrauen in mündliche Tradierung gesehen werden kann.

Aus diesen Gründen ist in der skriptographischen Kultur das verkündete Wissen, auch wenn es „nur“ mündlich tradiert wird, a priori „wahr“, was eine Wissensklassifizierung nach den Kategorien „wahr“ oder „falsch“ überflüssig macht. Eine „Diskussionsumgebung Öffentlichkeit“ ermöglicht erst die Typographie in einem so relevanten Ausmaß, dass es auch den Status des Subjekts transformiert.

2.2 Die Buchkultur und die Bedeutung des Urhebers in der frühen Neuzeit

Die Erfindung des Buchdrucks im 15. Jahrhundert brachte erstmals die Möglichkeit der technischen Reproduzierbarkeit von Schrift, womit die Informationseinheit ihren exklusiven Status verlor. Ein und dieselbe Information konnte sich in ein und derselben Form nun gleichzeitig an mehreren verschiedenen Orten befinden. Um an die gewünschte Information zu gelangen, musste man nun eine Kopie des Werkes A auffinden, welches von Druckerei C oder Verleger D herausgegeben worden war. Druckerei oder Verleger hatten das Manuskript, das als Vorlage von Werk A diente, von Verfasser B erstanden. Der Adressat war also nicht mehr der Inhaber der Informationseinheit, da diese ja nicht mehr exklusiv war – man suchte die Kopie einer Auflage, für die Druckerei C, Verleger D oder letztlich auch Verfasser B verantwortlich zeigten – somit wurde dieser zum Adressaten der gewünschten Information.

Es wurde aus ideologischen, ökonomischen und politischen Gründen im Laufe des 15. und 16. Jahrhunderts zur gesellschaftlichen Norm, dass der Verfasser eines Buches immer angeführt wird (auch wenn es sich um ein Pseudonym handelt).

„Die soziale Gemeinschaft hat sich daran gewöhnt, nach Autoren zu Büchern zu suchen.“[31]

Abgesehen von der Möglichkeit der Parallelität von Informationsverarbeitung und ihren Auswirkungen sind die Gründe, warum der Verfasser nun wichtig wird, vielfältig, auf unterschiedlichen kulturellen Ebenen verortet, miteinander verknüpft und sollen im Folgenden erörtert werden. Wenn man so will, bilden sie gemeinsam ein neues mediales Paradigma. Es kommt also zu grundlegenden kulturellen Umwälzungen.

Zuerst sollen die Implikationen der neuen Technologie unter die Lupe genommen werden; danach soll gezeigt werden, wie letztere den Status des Individuums im Informationskreislauf verändern, wobei neben dem Leser vor allem der Verfasser, der den Status „Autor“ erlangt, in Betracht gezogen wird, da letztlich gezeigt werden soll, wie Autorschaft und Urheberbewusstsein zur Notwendigkeit einer juristischen Regulierung der Verhältnisse zwischen Autoren, ihren Werken und dem Rest des Informationskreislaufes und somit zum Konzept des geistigen Eigentums führen.

2.2.1 Von der Medientechnologie...

Wie schon ausgeführt, funktionierte vor Erfindung des Buchdruckes die Distribution von Information nach hierarchischen Prinzipien gemäß den Organisationsstrukturen machthabender Institutionen. Nach der Erfindung des Buchdrucks um die Mitte des 15. Jahrhunderts, war, wie schon angesprochen, die Möglichkeit für eine Parallelverarbeitung von Information und somit für eine massiven Steigerung der Menge an kursierender Information gegeben. Doch diese Möglichkeit alleine genügte freilich nicht, um dieses Potenzial auch voll entfalten zu können. Dies zeigt das Beispiel von Südostasien, wo bereits im 13. Jahrhundert die bewegliche Letter erfunden war.

„Im Gegensatz zur europäischen Gesellschaft der Frühen Neuzeit nutzte man in China, Korea und Japan die alten Kommunikationsbahnen, um die Druckerzeugnisse, die schon seit dem 13. Jahrhundert teilweise auch mit einzelnen Kupferlettern hergestellt wurden, zu vertreiben.“[32]

Laut Giesecke waren in Südostasien zu jener Zeit die gedruckten Schriften nicht in der Lage, nennenswerte gesellschaftliche Veränderungen hervorzurufen, da sie in ihrer Distribution nicht anders behandelt wurden, als es Handschriften seit jeher werden.

Den Gegensatz zu diesen „alten Kommunikationsbahnen“ bildete im Europa des 15. Jahrhunderts eine völlig neue Vernetzungsform – die des freien Marktes. Bekanntlich funktioniert der freie Markt im Prinzip selbstregulierend, d.h. er wird durch keine zentrale Instanz kontrolliert. Die neue Technologie konnte nur in Verbindung mit jener neuen dezentralen Distributionsform nachhaltige Änderungen der gesellschaftlichen Informationsverarbeitung in Gang bringen. Giesecke spricht von einem im 16. Jahrhundert „weit vorgetriebene[n] dezentrale[n] Aufbau der typographischen Netze mit […] kaum mehr überschaubar vielen Produktionsstätten und Verteilungswegen“.[33].

Marktwirtschaftliche Netze lösten institutionelle Netze ab und die kursierende Information begann sich in ihrer zunehmenden Unüberschaubarkeit der Kontrolle kirchlicher und weltlicher Machthaber zu entziehen.

Dies bedeutete aber lange nicht, dass die machthabenden Institutionen diese Entwicklung gut hießen, schließlich bedeutete eine Dezentralisierung auch Kontrollverlust. Deshalb entwickelten sie Strategien, um dieser neuen Situation entgegenzuwirken.

Der Begriff „Zensur“ wurde laut Giesecke in dieser Zeit zwar nicht im heutigen Sinne verwendet, dennoch kann man aus heutiger Sicht die Kontrollbemühungen von institutioneller Seite unter diesem Begriff subsumieren.

Der Begriff Approbation ist aus damaliger Sicht wohl am treffendsten. Obrigkeiten versuchten so, unliebsame Information vom Informationskreislauf fernzuhalten[34].

„[...] der Durchsetzung einer allgemeinen Approbationspflicht sollten nahezu alle politischen Maßnahmen, das ›Preßwesen betreffend‹, dienen. Zuerst wurde sie für ein größeres Gebiet 1487 von einer Bulle von Papst Innozenz VIII. gefordert, wiederholt wurde sie etwa auf dem Laterankonzil von 1515, im Wormser Edikt von 1521 und in vielen Reichsabschieden.“[35]

Eine solche Approbationspflicht sollte das In-Umlauf-bringen von Druckwerken, welche nicht von der kirchlichen Obrigkeit oder von ihr dazu autorisierten Personen freigegeben waren, unter Strafe stellen. Im Mittelalter war das kirchliche Approbationswesen für die Begutachtung und Distribution von Information zuständig. Giesecke gibt folgende Begründung, warum ein derartiges Approbationswesen wenig Chancen hatte, erfolgreich auf typographische Netze angewandt zu werden: der freie Markt war anders strukturiert ist als die Approbationsinstanzen.

„Dieser Versuch, das Approbationswesen auf die typographischen Netze auszudehnen, wird heute als Einführung der allgemeinen Präventivzensur beschrieben. Aber dieser Versuch besaß geringe Erfolgsaussichten, weil der Markt andere Strukturen als die Institutionen besitzt und dem Typographeum schon lange andere Leistungen als den Skriptorien zugeschrieben wurden. […] Es gab schon zu viele Informationsproduzenten und Verteilungsknoten, zu viele typographisch gespeicherte Informationen, als daß man sie noch hätte zentral kontrollieren können. Wenn man die neue Technik entsprechend den Wettbewerbsprinzipien auslastete, so konnten die Visitatoren mit ihrer ›natürlichen‹ Leistung kaum nachkommen.“[36]

Ein schönes Beispiel dafür, dass ein Approbationswesen nicht auf typographische Netze anwendbar war, liefert der öffentlich ausgetragene Meinungsstreit zwischen Martin Luther und einem seiner Gegner Thomas Murner. Dabei tritt ein Aspekt hervor, der weiter unten im Zusammenhang mit der Wandlung der Rolle des Subjektes diskutiert wird, nämlich die Tatsache, dass das typographische Netz einander gegenläufige Meinungen und damit eine Öffentlichkeit hervorruft.

Murner trat dafür ein, dass öffentliche Meinungsbildung nach dem Vorbild der mittelalterlichen Tradition der Approbation durch ein kirchliches Konzil zu erfolgen habe, um verhindern zu können, dass „Ketzer“ die Möglichkeit hätten, Lügen oder Halbwahrheiten zu verbreiten.

„Nichts scheint Murner mehr Angst zu bereiten als die Vorstellung, daß in Zukunft kein Verlaß mehr auf die Bücher ist. Nun hatte der Buchhandel dieses Konsistenzideal praktisch schon längst verworfen. Für jedermann sichtbar widersprachen sich viele Veröffentlichungen. Dies weiß Murner und ihm ist auch nicht verborgen geblieben, daß auch unter den Gelehrten Streit darüber herrscht, wie die richtige Lehre zu einzelnen Punkten lautet. […]

Bekanntlich hat sich Murners Alternativentwurf nicht durchgesetzt. Er konnte nicht einmal sein eigenes Verhalten unter den Bedingungen der neuen Medien anleiten! Es war schon nicht mehr mit diesem in Einklang zu bringen, wenn Murner genauso wie der von ihm angegriffene Luther seine – ebenfalls ›spännigen‹ – Meinungen im Druck einer großen Öffentlichkeit unterbreitete. Murners Versuch, seine Propagandaschriften als einen Beitrag für die Diskussion auf einem einzuberufenden ›gemein concilium der Christenheit‹ hinzustellen, macht die Paradoxie, in die er mit seinen alten Argumenten durch die Verwendung der neuen Technologie gerät, nur noch deutlicher: Das Konzil sollte ursprünglich ja gerade verhindern, daß Meinungen wie die seine, noch dazu in der Volkssprache vorgetragen, Verwirrung unter den Gläubigen stiften.“[37]

Die Maßnahmen, welche seitens der kirchlichen und weltlichen Herrschaft getroffen wurden, beschränkten sich nicht auf Approbation, sondern schrieben ab Mitte des 16. Jahrhunderts mitunter auch vor, dass Druckwerke zurückverfolgbar zu sein hatten.

„Im Laufe der Zeit verfeinerten Kirche und weltliche Herrschaft ihr Steuerungsinstrumentarium. Man bestimmte, welche Form die Drucke, insbesondere die Titelblätter, hinfort besitzen sollten. So fordert der Abschied des Reichstags zu Augsburg (1530), daß ›des Truckers Nahmen und Zunahmen, auch die Stadt, darinnen solches gedruckt mit nehmlichen Worten‹ in den Werken ›gesetzt‹ sein soll.[38] 1548 wird die zusätzliche Nennung der ›Autoren oder Dichter‹ der Bücher und an anderen Stellen auch die Angabe des Erscheinungsjahrs gefordert.[39][40]

Als weitere Art von Maßnahmen vergaben Obrigkeiten Privilegien an Drucker oder Autoren, welche ihnen für ein bestimmtes Herrschaftsgebiet für einen begrenzten Zeitraum die alleinigen Verbreitungsrechte bestimmter Druckwerke zugestanden. Komplementär zu restriktiven Maßnahmen wie der Approbation wurde also auch eine positive Beeinflussung des Informationsmarktes angestrebt. Die Begründungen für solche Maßnahmen zielten in erster Linie in Richtung Wohlfahrt durch Handel ab, da man bald erkannte, dass billige Nachdrucke den Markt schädigen konnten. Das Privilegienwesen etablierte sich im Laufe der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts im gesamten deutschen Sprachraum. Neben der Wahrung ökonomischer Interessen spielten freilich auch hier politische Beweggründe eine Rolle, da ein der Obrigkeit unliebsames Druckwerk wohl kaum ein Privileg erhalten hätte.

„Der Inhaber der Vervielfältigungsrechte hatte ein Monopol für die Verwertung des Buchs, war im Rahmen der politischen und konfessionellen Zensurpolitik aber auch verpflichtet, nur gute und ungefährliche Schriften zu verbreiten.“[41]

Warum auch das Konzept des Privilegienwesens letztendlich scheitern musste, liegt auf der Hand: es war schlicht unmöglich, in der typographischen Informationsflut einen Überblick über alle Privilegien zu erlangen. Die zersplitterten politischen Verhältnisse im Heiligen Römischen Reich taten ihr Übriges zu einer de facto unmöglichen Durchsetzbarkeit der Privilegien, weshalb auch an die Durchsetzbarkeit eines allgemeinen Nachdruckverbotes nicht gedacht wurde. Darüber hinaus war man sich nicht darüber einig, wie ein Nachdruck überhaupt zu definieren sei.[42]

[...]


[1] Giesecke 2002

[2] Konkret beschreibt Giesecke mehrere Mythen, die sich historisch in Diskurssystemen seit der Erfindung des Buchdrucks zur Untermauerung der Stärken der Medientechnologie Buchdruck herausgebildet haben, und somit zur Bildung der „großen Erzählung“ der Buchkultur geführt haben. Er versucht dabei durch die Bildung von Umkehrschlüssen diese Mythen zu dekonstruieren und die Kehrseiten jenes Medienparadigmas aufzuzeigen (vgl. Kap. 1.3).

[3] Vgl. die Beschreibung von Michael Gieseckes Konzeption von informationsverarbeitenden Systemen in Kap. 1.3.

[4] Spahr 2007, S. 168

[5] Foucault 2007

[6] Foucault 2007, S. 33

[7] Foucault 2007, S. 33

[8] Foucault 2007, S. 33

[9] Foucault 2007, S. 43 – 44

[10] Giesecke 2002, S. 258

[11] McLuhan 1968, S. 365

[12] „Für die Reflexion bieten solche Zeiten des Paradigmenwechsels freilich günstige Ausgangsbedingungen. Sie erlauben es, mit einem gewissen Abstand auf Strukturen zu blicken, in die man dennoch fest eingebunden ist.“ (Giesecke 2006, S. 703)

[13] Marshall McLuhan beschreibt die Auswirkungen neuer Medientechniken: „Es ist […] notwendig, die Macht und Stoßkraft der verschiedenen Techniken zu verstehen, mit der sie die Sinne isolieren und somit eine Gesellschaft hypnotisieren. […] Und zwar verfügt eine neue Technik über diese hypnotisierende Kraft, weil sie die Sinne isoliert. Die Folge war, wie Blake es formulierte: ›Sie wurden das, was sie sahen.‹ Jede neue Technik […] schwächt das Bewußtsein, und zwar genau in dem neuen Bereich der technischen Neuerung, wo diese Identifikation des Betrachters mit dem Objekt sich einstellt. Diese schlafwandlerische Angleichung des Betrachters an die neue Form oder Struktur bewirkt, daß gerade die am tiefsten in eine Revolution Verwickelten sich am wenigsten ihrer Dynamik bewußt sind.“ (McLuhan 1968, S. 364)

[14] Kittler 2003, S. 501

[15] Kittler 2003, S. 501

[16] Giesecke 2002, S. 217

[17] Giesecke 2006, S. 457

[18] Giesecke 1993, S. 342

[19] Hesse 2002, S. 26

[20] Schlaffer 1990, S. 27; zit. n. Wetzel 2000, S. 502

[21] Wetzel 2000, S. 502

[22] Hesse 2002, S. 27

[23] Matthäus 10, 8. Quelle: http://www.bibel-online.net/buch/40.matthaeus/10.html#10,8 – Zugriff: 4.12.2009

[24] „Wissen ist ein Geschenk Gottes, daher kann es nicht verkauft werden.“ (Übersetzung: F. R.); zit. n. Hesse 2002, S. 28

[25] Barthes 2000, S. 186

[26] Giesecke 2002, S. 231. Vgl. auch Giesecke 1994, S. 16

[27] Giesecke 2002, S. 229. Giesecke erklärt in diesem Zusammenhang die Unterschiede zwischen skriptographischer und typographischer Wissenstradierung, wobei er den „Mythos“ einer undifferenzierten Betrachtung beider Paradigmen und somit einer Jahrtausende alten, einheitlichen Schriftkultur offenlegt.

[28] Giesecke 1993, S. 344

[29] „[...] Prämierungen von Kommunikations- und Informationstypen sind offenbar unvermeidlich. Sie sind häufig funktional, wenn bei der Informationsverarbeitung entschieden werden muss, was wichtig, was weniger wichtig und was gar nicht wichtig ist. Im Hinblick auf konkrete Aufgaben gliedert sich das Informationsangebot in Relevanzstufen.“ (Giesecke 2002, S. 243). Giesecke geht hier eigentlich auf die Prämierung von versprachlichtem oder bewusstem im Gegensatz zu affektivem Wissen innerhalb der Buchkultur ein; hier wird Gieseckes Denkschritt vom Inneren des Subjektes auf den öffentlichen Diskurs innerhalb einer Gesellschaft, beziehungsweise von Prämierung von Informationstypen auf Prämierung oder Evaluierung von Information umgemünzt.

[30] Giesecke 2002, S. 64

[31] Giesecke 2006, S. 457

[32] Giesecke 1993, S. 331

[33] Giesecke 2006, S. 467

[34] Die Kontrollbemühungen zielen im Allgemeinen auf religiöse, politische und sittliche Inhalte ab: „Kaum ein einschlägiges Mandat, das nach etwa 1530 in Deutschland erschien, versäumte es, direkten Einfluß auf die Informationen zu nehmen, die in das typographische Netz gehen. Neben den schon erwähnten Restriktionen gegen ›abweichende‹ religiöse Meinungen sind es vor allem zum einen Informationen über politische Repräsentanten und Vorgänge, die einer verstärkten Kontrolle unterzogen werden. Zum anderen betrachtet die Administration mit wachsendem Mißmut die ihrer Meinung nach zu freizügige Darstellung der Beziehung zwischen den Geschlechtern in der Literatur.“ (Giesecke 2006, S. 443)

[35] Giesecke 2006, S. 465

[36] Giesecke 2006, S. 466 – 467

[37] Giesecke 2006, S. 477 – 478

[38] Kapp 1886, S. 776; zit. n. Giesecke 2006, S. 442

[39] Kapp 1886, S. 777 – 778; zit. n. Giesecke 2006; S. 442. „Die zusätzliche Angabe des Erscheinungsjahrs fordert etwa das Mandat des Kurfürsten August zu Sachsen › wider Pasquille und Schmähschriften ‹ vom 26. Mai 1571 (vgl. [Widmann 1965], 371/72, hier 372) oder jenes des Herzogs von Bayern vom 1. August 1580. ([Neumann 1977], 92)“; zit. n. Giesecke 2006, S. 774

[40] Giesecke 2006, S. 442

[41] Siegrist 2006, S. 67

[42] Vgl. Giesecke 2006, S. 451 – 452

Excerpt out of 99 pages

Details

Title
Geistiges Eigentum von der frühen Neuzeit bis ins Zeitalter der digitalen Information
Subtitle
Eine medienhistorische Betrachtung eines Phänomens
College
University of Vienna  (Theater-, Film- und Medienwissenschaft)
Grade
2
Author
Year
2009
Pages
99
Catalog Number
V146921
ISBN (eBook)
9783640574957
ISBN (Book)
9783640575213
File size
1431 KB
Language
German
Keywords
Buchkultur, Diplomarbeit, geistiges Eigentum, Informationsgesellschaft, Internet, Medienwissenschaft, Netzwerkgesellschaft, Neue Medien, Paradigmenwechsel
Quote paper
Florian Razocha (Author), 2009, Geistiges Eigentum von der frühen Neuzeit bis ins Zeitalter der digitalen Information, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/146921

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