(Wie) nutzen DiplomsozialarbeiterInnen, die in der öffentlichen Jugendwohlfahrt arbeiten, ihre Mediationsausbildung?


Tesis de Máster, 2008

122 Páginas, Calificación: 2,0


Extracto


Inhaltsverzeichnis

Abstract

1 Einleitung

2 Sozialarbeit
2.1 Was ist Sozialarbeit? Wer darf sich SozialarbeiterIn nennen?
2.2 SozialarbeiterInnen -Ausbildung, Fortbildung, Weiterbildung
2.2.1 Geschichte der Ausbildung in der Sozialen Arbeit in Österreich
2.2.2 Fort- und Weiterbildung
2.3 Nötige Grundhaltungen und Eigenschaften von SozialarbeiterInnen
2.4 Ansätze und Orientierungen in der Sozialen Arbeit
2.4.1 Ressourcenorientierung
2.4.2 Empowerment
2.4.3 Gesprächsführung als Teil Sozialer Arbeit
2.5 Gefahren, Schwierigkeiten, Herausforderungen in der Sozialen Arbeit

3 Mediation
3.1 Aufgaben und Anwendungsgebiete
3.1.1Grundannahmen des Mediationskonzeptes
3.2 Abgrenzung und Gemeinsamkeiten - Sozialarbeit/Mediation
3.3 Mediation in der Sozialen Arbeit
3.4 Ausbildungen Sozialarbeit/Mediation im Vergleich
3.5 Berufsbild des/der MediatorIn nach der Ausbildung

4 Mediation am Jugendamt
4.1 Aufgaben des Jugendamtes
4.1.1 Obsorge
4.1.2 Besondere Verfügungen bei Gefahr in Verzug §§ 215 ff ABGB
4.1.3 Unterhaltsrecht §§ 212 ff ABGB
4.2. Situation der öffentlichen Jugendwohlfahrt
4.3 Beispiel eines möglichen Einsatzes von Mediation am Jugendamt – Obsorgeregelung/Besuchsrechtsregelung
4.3.2 Mediation als Möglichkeit
4.4 Emotionale Erfahrungen der Kinder im Scheidungsprozess
4.5 Situation der Eltern
4.6 Obsorgeentscheidungen – Reaktion der Gerichte, Jugendamt
4.6.1 ABGB Besuchsbegriff
4.6.2 Aufgaben und Möglichkeiten von Pflegschaftsgericht, Jugendamt und Mediation
4.6.3 Kindschafts-Rechts-Änderungs-Gesetz 2001
4.6.4 Mitwirkung des Jugendamtes
4.6.5 Besuchsrechtsmediation

5 Empirischer Teil
5.1 Durchführung der Interviews
5.1.1 Ausführung
5.2 Die Teilnehmerinnen der Studie
5.3.1 Das Selbstverständnis der Interviewten
5.3.2 Mediationsausbildung der Teilnehmerinnen
5.3.3 Sozialarbeiterausbildung der Teilnehmerinnen
5.4 Interviews
5.4.1 Ergebnisse zu Fragen der Mediationspraxis
5.4.2 Sinn der Mediation am Jugendamt
5.4.3 Neutralität versus Auftrag des Jugendamtes
5.4.4 Arbeitssituation am Jugendamt
5.4.5 Verbesserung der Qualität der Sozialen Arbeit
5.4.6 Rolle der Kindeseltern am Jugendamt
5.4.7 Nachteile/Negatives der Mediationsausbildung
5.4.8 Nutzen der Mediation in der Jugendwohlfahrt?

6 Schlussfolgerungen, Resümee

Anhang
Transkript der Interviews
Interview A
Interview B
Interview C
Interview D
Interview E
Interview F
Interview G
Interview H
Interview I

Literatur

Abstract

Sozialarbeit beschäftigt sich im Rahmen der Jugendwohlfahrt in vielen Bereichen mit Konflikten. In manchen dieser Bereiche entscheiden letztendlich Gerichte für die Konfliktparteien, z.B. in Fragen der Obsorge und des Besuchsrechtes.

Gerade diese Bereiche sind emotional stark besetzt, „kämpfen“ doch hier Eltern um das Wohl ihrer Kinder. Deshalb bietet sich der Einsatz der Mediation in der Jugendwohlfahrt als Konfliktlösung an, wenn die Rahmenbedingungen dafür gegeben sind.

Einige JugendamtssozialarbeiterInnen in Österreich haben Mediationslehrgänge absolviert. Mit qualitativen Interviews wird erörtert, ob und wie sehr sie diese Ausbildung in ihre tägliche Arbeit einfließen lassen.

Die 9 Interviewten meinen, mediative Elemente in ihr Konfliktverhalten zu integrieren, die Rahmenbedingungen am Jugendamt aber die Durchführung abgeschlossener Mediationen erschweren.

Die Interviewten schildern den Umgang mit Allparteilichkeit/Parteilichkeit bei Mediationen am Jugendamt unterschiedlich.

In many areas of youth welfare social work is often confronted with conflicts. Too often courts make the final decisions for the disputing parties, for example in questions concerning the permission to visit the child or guardianship in general.

Especially these areas involve high emotional conflicts, as parents show commitment for the welfare and wellbeing of their children. Are the basic conditions given, the use of mediation would therefore provide a solution.

Some public employees of the youth welfare department in Austria completed studies for mediation. The aim of this paper is to discuss the possibility of using the studies in their daily work by analyzing several interviews with social workers.

The nine interview partners believe in integrating aspects of mediation in their work to solve everyday conflicts. But within the situation in the youth welfare system a full mediation can hardly be achieved. They also describe their problems and personal conflicts with partiality.

1 Einleitung

Als ich mich vor 3 Jahren für die Ausbildung zum Mediator entschied, war einer der Hauptgründe dafür die von mir erwartete Nutzbarkeit für meine damalige berufliche Tätigkeit gewesen. Ich war seit ca. 7 Jahren als Sozialarbeiter in diversen Jugendämtern beschäftigt. Und tatsächlich stellte ich schon bald fest, dass die Inhalte der Mediationsausbildungsseminare in meine Arbeit einflossen. Auch im Privatbereich bemerkte ich, dass ich Methoden und Wissen aus der Mediationsausbildung bewusst oder unbewusst anwandte.

Die Frage, inwiefern ich die Mediationsausbildung künftig für meine Arbeit nutzen könnte, beschäftigte mich.

Konnte bzw. könnte die Mediation oder zumindest die Anwendung mediativer Techniken im Rahmen einer Besuchsrechtsregelung im Jugendamt angeboten werden? Gibt es weitere Einsatzmöglichkeiten der Mediation am Jugendamt? Inwiefern wandten meine KollegInnen, die seit vielen Jahren über eine Mediationsausbildung verfügten, ihr Wissen in der Arbeit an?

Ich beschloss, mich mit diesen Fragen näher im Rahmen meiner Masterthesis zu beschäftigen. Um mich diesen Fragen wissenschaftlich nähern zu können, war es nötig, sie zu konkretisieren.

Ich habe mich mit der Frage „(Wie) nutzen DiplomsozialarbeiterInnen, die in der öffentlichen Jugendwohlfahrt arbeiten, ihre Mediationsausbildung?“ durch eigene Überlegungen, Fachliteratur und anhand von qualitativen Interviews auseinandergesetzt.

Wie eingangs erwähnt, ist mir persönlich schon einige Male im Nachhinein aufgefallen, dass ich zumindest einige Teile der Theorie der Mediationsseminare unbewusst angewandt hatte. Auf diese unbewusste Anwendung von Wissen möchte ich aber in meiner Arbeit nicht näher eingehen.

In Anlehnung an den Kommunikationsforscher Paul Wazlawik, der feststellte, man könne nicht nicht kommunizieren, gehe ich davon aus, man kann ebenso erfahrenes Wissen nicht nicht Einfluss in die tägliche Arbeit nehmen lassen.

In meiner Fragestellung beziehe ich mich daher darauf, ob DiplomsozialarbeiterInnen – bzw. akademische SozialarbeiterInnen oder SozialarbeiterInnen mit dem Abschluss „Magister/Magistra (FH)“ - die in der öffentlichen Jugendwohlfahrt arbeiten und zusätzlich über die Mediationsausbildung verfügen, ihre Mediationskompetenz als für ihre Sozialarbeit nützlich bewerten.

Ich selbst hatte bereits während meiner Ausbildung zum Diplomierten Sozialarbeiter in der damaligen Bundesakademie für Sozialarbeit in der Grenzackerstraße in Wien im Rahmen einer dort angebotenen Blockveranstaltung erste Eindrücke mit der Methode der Mediation sammeln dürfen. Das Gedankengut der Mediation konnte ich daher - zumindest in Ansätzen - schon damals, wenn auch zu einem sehr kleinen Teil, kennen lernen und in meine spätere beratende Tätigkeit einfließen lassen und Gelerntes in mein Handlungsrepertoire übernehmen.

Wie dieses Beispiel aufzeigt, ist es nicht immer möglich, eine klare Trennlinie zwischen dem „sozialarbeiterischen Beratungsgespräch“ und der Mediation zu ziehen. Warum eine Abgrenzung dieser beiden Begriffe dennoch für diese Arbeit wichtig ist, werde ich im dritten Kapitel erläutern.

Zuvor werde ich im zweiten Kapitel Hintergrundinformation zur Sozialarbeit liefern, im dritten wird das Thema „Mediation“ allgemein behandelt.

Im vierten Kapitel wird die Arbeit im Jugendamt kurz vorgestellt, die Frage der „Einsatzmöglichkeiten der Mediation am Jugendamt“ erörtert. Konkret wird dabei die Obsorge- und Besuchsrechtsregelung betrachtet.

Die Analyse der durchgeführten Interviews bringt im fünften Kapitel die Erfahrungen, Gedanken und Ideen von KollegInnen, die als SozialarbeiterInnen mit der Ausbildung zum/zur MediatorIn an österreichischen Jugendämtern tätig sind, zu Tage. Sie werden mit den in den vorigen Kapiteln aufgezeigten Theorien verglichen.

Den Abschluss bilden die Analysen und Schlussfolgerungen aus den behandelten Theorie- und Erfahrungserkenntnissen.

2 Sozialarbeit

Das Berufsbild der Sozialarbeiterin/des Sozialabeiters war seit jeher unklar, und so ist es zum Teil auch heute noch.

2.1 Was ist Sozialarbeit? Wer darf sich SozialarbeiterIn nennen?

Seit Jahrzehnten versuchen SozialarbeiterInnen, beziehungsweise deren Berufsvertretung, ein Berufsgesetz, z.B. ähnlich jenen der PsychotherapeutInnen, zu erreichen, bis jetzt allerdings ohne rechtlichen Erfolg.

Im Gegensatz zu den PsychotherapeutInnen, deren Berufsbezeichnung geschützt ist, darf sich jeder auch ohne Ausbildung SozialarbeiterIn nennen. Ehrenamtlich im Sozialbereich Tätige bezeichnen sich selbst häufig als SozialarbeiterInnen und nicht selten wird bei straffällig Gewordenen im Zusammenhang mit gemeinnütziger Arbeit, beispielsweise im Rahmen des Tatausgleichs, von Sozialarbeit gesprochen. Der Begriff „SozialarbeiterIn“ ist rechtlich nicht geschützt. Eine Ausnahme stellt nur die Bezeichnung „Diplomierte Sozialarbeiterin/Diplomierter Sozialarbeiter“. So darf sich nur nennen, wer ein entsprechendes Diplom hat.

Im allgemeinen Sprachgebrauch wird bei dieser Personengruppe allerdings meist nur von „SozialarbeiterInnen“ gesprochen und es gibt in der Allgemeinbevölkerung wenig Wissen über die Ausbildung, die Aufgaben und Kompetenzen der in diesem Beruf Tätigen.

Vermutlich hängt dies auch mit den verschiedensten Aufgaben und Tätigkeitsfeldern zusammen, die es den VertreterInnen von Sozialer Arbeit heute schwer machen, ein einheitliches Verständnis zu schaffen.

SozialarbeiterInnen finden ihren Wirkungskreis unter anderem in den Bereichen der öffentlichen und privaten Jugendwohlfahrtsträger, in Krankenhäusern, Justizanstalten, Frauen-, Männer- und Familienberatungsstellen, in Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe, bei Arbeitsprojekten, in der Drogenberatung, Schuldnerberatung, Sachwalterschaft, Bewährungshilfe und in der Gemeinwesenarbeit.

Die zwar umfassende, dennoch allgemeine Ausbildung befähigt die Absolventin/den Absolventen, in sehr vielen verschiedenen Berufsfeldern der Sozialarbeit zu arbeiten. Eine Spezialisierung erfolgt meist erst mach dem Einstieg in die Arbeitswelt berufsbegleitend, teilweise inzwischen aber auch in von den jeweiligen Fachhochschulen angebotenen Masterstudienlehrgängen mit an den jeweiligen Fachhochschulen.

Je nach Einsatzstelle nimmt die/der SozialarbeiterIn oft mehr oder weniger viele verschiedene Rollen ein, beispielsweise als GesprächspartnerIn, BefähigerIn, Anwalt/Anwältin von Klienten, ZwischenhändlerIn von Sozialleistungen, Kontrollinstanz, BetreuerIn, MittlerIn bei Konflikten usw.

Diese breite Palette an Aufgaben erklärt die Notwendigkeit eines umfassenden, permanenten, (arbeits-)lebenslangen Lernens und allgemeiner Fortbildung.

2.2 SozialarbeiterInnen -Ausbildung, Fortbildung, Weiterbildung

In diesem Unterkapitel wird nun die Geschichte der Ausbildung der Sozialen Arbeit in Österreich zusammengefasst und einige Aspekte zum Thema Fort- und Weiterbildung werden angeschnitten. Dieses Thema wird hier allgemein behandelt. Ob Mediation als zusätzliche Ausbildung zu empfehlen sei oder ob (größere) Teile der Mediationsausbildung in die sozialarbeiterische Aus- und Fortbildung einfließen sollten, wird nicht diskutiert.

2.2.1 Geschichte der Ausbildung in der Sozialen Arbeit in Österreich

Die Ausbildung der SozialarbeiterInnen in Österreich kann nunmehr auf eine schon fast hundertjährige Geschichte zurückblicken. Wie Haupt (2002) zeigt, gab es bereits 1912 die erste offizielle Ausbildungsstätte in Wien, die Ilse von Arlt, mit den „Vereinigten Fachkursen für Volkspflege“ in Wien gegründet hatte.

Dabei wurden allerdings noch ehrenamtliche Sozialhelferinnen ausgebildet. Systematische professionelle Sozialarbeit begann sich erst mit Kaiser Karl zu etablieren, der im Jahr 1917 die Ermächtigung zur Errichtung eines Ministeriums für soziale Fürsorge und eines Ministeriums für Volksgesundheit erteilte.

1922 begann mit der zweijährigen Ausbildung die erste, einheitliche und nominierte Ausbildung zur „Fürsorgerin“ an der „Sozialen Frauenschule“, welche 1923 durch einen eigenen Ausbildungszweig für berufstätige Frauen erweitert wurde.

Von 1938 bis 1945 gab es keine eigene, österreichische Ausbildung, sondern es wurde das Reichsdeutsche Modell übernommen. Nach der Zeit des Nationalsozialismus wurde mit dem Lehrplan von 1928/29 und der damaligen Zweiteilung der Ausbildung in einen theoretischen und praktischen Teil fortgesetzt.

Im Jahr 1963 kam es zur Einführung der „Lehranstalten für gehobene Sozialberufe“, die als erste einen Lehrplan mit allgemeiner Gültigkeit für ganz Österreich hatten. Am 22.10.1976 wurden schließlich – natürlich österreichweit – die neuen Lehrpläne für die ebenfalls noch zweijährigen Akademien für Sozialarbeit in Kraft gesetzt, 1986 wurde die zweijährige Ausbildung auf drei Jahre verlängert. Die AbsolventInnen waren nun berechtigt, den geschützten Titel „DiplomsozialarbeiterIn“ zu führen. Zugangsvoraussetzung wurden die Matura, Studienberechtigungsprüfung bzw. alternativ der einjährige, so genannte „Vorbereitungslehrgang“.

Die AbsolventInnen der Akademien für Sozialarbeit verfügen über einen gemäß Richtlinie 89/48/EWG Art.1 lit.a vergleichbar hohen Bildungsabschluss wie AbsolventInnen einer Hochschule oder Universität, und werden damit innerhalb des EU Raumes als akademischer Abschluss anerkannt.

Als „Kärntner Eigenheit“ wurde im Studienjahr 2000/2001 ein einmaliger, sechssemestriger „Universitätslehrgang Soziale Arbeit“ als vorläufige Ausbildungsinstitution an der Alpen-Adria Universität Klagenfurt begonnen. Die AbsolventInnen dieses Lehrganges erhielten den Titel „Akademische SozialarbeiterInnen“ und sind den DiplomsozialarbeiterInnen in jeder Hinsicht gleichgestellt.

Im Studienjahr 2001/2002 starteten schließlich die ersten achtsemestrigen Fachhochschulstudiengänge für Soziale Arbeit in Österreich, die mit dem Magister (FH) abschlossen.

Derzeit erfolgt eine Umstrukturierung zu sechssemestrigen Bacchelor-Studiengängen, an die viersemestrige Master-Studiengänge angeschlossen werden können (vgl. Haupt, 2002, S. 20ff).

Innerhalb dieser fast hundertjährigen Geschichte der Ausbildung zogen sich folgende Themen wie ein roter Faden durch:

- die Diskussion um das angemessene Niveau und die Akademisierung der Ausbildung,
- damit verbunden die Debatte um die „richtige“ Ausbildungssituation und die Vielfalt der Ausbildungskonzepte,
- das Verhältnis von Sozialarbeit und Sozialpädagogik zueinander
- die Frage nach der Leitdisziplin,
- die Frage einer eher universellen oder einer eher speziellen Ausbildung,
- das Verhältnis von Theorie und Praxis in der Ausbildung/im Studium,
- Erweiterung der Inhalte des Studiums insbesondere mit einem Schwerpunkt auf die Vielfalt der beteiligten Fächer
- die Qualifikation, die Zusammensetzung und der Status der Lehrenden sowie
- die (wissenschaftliche) Weiterbildung der AbsolventInnen

(vgl. Kruse, 2004, S. 231).

2.2.2 Fort- und Weiterbildung

Die Gesellschaft hat sich in technischen, sozialen und kulturellen Bereichen permanent weiterentwickelt. Damit sind in der Folge auch andere, neue soziale Probleme entstanden, die Thema der Sozialen Arbeit wurden. Diese veränderten Problemlagen stellen nun bisher unbekannte Anforderungen an die SozialabeiterInnen.

Die Aufgabe der Erstausbildung ist es, die Grundlagen zu schaffen, ein Basiswissen in psychosozialen, rechtlichen, medizinischen, pädagogischen und psychologischen Belangen zu vermitteln. Kenntnisse über die Methoden der Sozialarbeit, der Gesprächsführung, der Gruppenleitung, wie auch der Fallführung und Dokumentation bilden ein wichtiges Fundament.

In der Folge sollte die Weiterbildung als Gelegenheit der Aktualisierung, Vertiefung und Erweiterungen der Kenntnisse und Kompetenzen genutzt werden. Dies betrifft nicht nur das Wissen um „hard facts“, um ständig nach dem neuesten Stand der Erkenntnisse der Sozialarbeit zugreifen zu können, sondern auch die Erarbeitung bzw. Erweiterung und den Erwerb verschiedener Fähigkeiten.

Aus emotional stark belasteter beruflicher Tätigkeit durch die ständige Konfrontation mit sozialem Elend, Diskrepanzen zwischen Arbeitsstrukturen und persönlichen (Helfer-)Motiven sowie Statusproblemen ergibt sich ein Bedarf an Reflexion und Unterstützung, für den häufig in Fort- und Weiterbildungen Abhilfe gesucht wird.

Untersuchungen zu Weiterbildungsmotiven zeigen, dass, als Reaktion auf die psychischen Belastungen am Arbeitsplatz, der Wunsch nach Kontakt und Erfahrungsaustausch, Überwindung von Unsicherheiten und Entwicklung neuer beruflicher Perspektiven entsteht (vgl. Kruse, 2004, S. 174).

Der Erziehungswissenschaftler Peter beschreibt als Ziel der Fortbildung: „Es geht um folgende Zwe>Auch wenn die SozialarbeiterInnen-Ausbildung nunmehr Fachhochschulniveau erreicht hat, sind es natürlich nur die AbsolventInnen der letzten Jahre diejenigen, die einen akademischen Abschluss erlangt haben. Die Fachhochschulen leisten aber auch für die Absolventen der ehemaligen Akademien für Sozialarbeit, die den mit Abstand größten Teil der zur Zeit berufstätigen SozialarbeierInnen stellen, einen wichtigen Beitrag zur wissenschaftlichen Weiterbildung.

Es gibt an den meisten, erst seit wenigen Jahren bestehenden, Fachhochschulen auch Weiterbildungsangebote, die einen entsprechenden Magister-, Bachelor- oder Masterabschluss für DiplomsozialarbeiterInnen ermöglichen.

Für viele Berufstätige ist der zeitliche Umfang der zu erledigenden Unterrichtseinheiten kaum zu bewältigen. Daher hat die wissenschaftliche Weiterbildung und Fortbildung in der sozialen Arbeit eine nur geringe Bedeutung. Verstärkt wird dies sicher auch durch den Umstand der anhaltenden Überlastung sowohl der DiplomsozialarbeiterInnen, die sich weiterbilden wollen, als auch jener, die mit der Aufgabe der Grundausbildung neuer SozialarbeiterInnen ausgelastet sind (vgl. Schulze-Krüdener, Homfeld, S. 506f).

2.3 Nötige Grundhaltungen und Eigenschaften von SozialarbeiterInnen

Die Ausbildung, die die Sozialarbeiterin/der Sozialarbeiter erfährt, soll nicht nur Wissen in psychosozialen, rechtlichen, medizinischen, psychologischen und soziologischen Bereichen vermitteln, sondern auch die Persönlichkeit des Sozialarbeiters formen.

In der Sozialen Arbeit ist der Anspruch nach qualitativ hochwertiger Arbeit immanent:

Sozialarbeiter „bearbeiten“ keine Sachen, sie arbeiten mit und für Menschen mit ihren ganz persönlichen Lebensumständen und Geschichten. Daher sind auch weitere, zum Teil schwer messbare Ausbildungsziele, als Beispiel seien die Bereiche sozialer Kompetenzen, Persönlichkeitsentwicklung, sowie das Entwickeln/Stärken emotionaler Stabilität und psychischer Belastbarkeit, für den Sozialarbeiter wichtig.

Wie weit gerade diese Bereiche im Rahmen der Ausbildung vermittelt werden können, und wie viel davon bereits als Voraussetzung für die Ausbildung mitgebracht werden müssen, soll hier aber nicht weiter erörtert werden. Darauf geachtet wird jedenfalls bei der Aufnahmeprüfung, welche zu absolvieren ist, um von der jeweiligen Ausbildungseinrichtung (derzeit: Fachhochschule) aufgenommen zu werden.

Die Methoden der Sozialarbeit sind auf Menschen ausgerichtet, die sich in sehr unterschiedlichen Lebensverhältnissen befinden. Dementsprechend hat die Soziale Arbeit in ihrer Entwicklung zu einer Profession eine Reihe von spezifischen Methoden ausgebildet.

Soziale Arbeit setzt an den lebensweltlichen Bezügen von Klienten an, deren Eingebundensein in ein umfassendes kommunikatives Beziehungsgeflecht, welches die Berücksichtigung des „ganzen“ Menschen und all seiner Lebensumstände beinhaltet, erfordert.

Personen, die die Soziale Arbeit zu ihrem Berufsziel machen, sollten ein grundsätzliches Interesse an Menschen haben und sie in Ihrer Lebenswelt unterstützen wollen. Diese von Lüssi als „humane Tendenz“ bezeichnete Haltung, wird in einem toleranten Verständnis gegenüber den Schwächen des Menschen spürbar. Vorurteilslosigkeit, Versöhnlichkeit, Blick auf das Positive im Menschen, Anteilnahme und Entgegenkommen sind Grundeinstellungen, die die Sozialarbeiterin/der Sozialarbeiter haben sollte.

Einige weitere wichtige Eigenschaften und Fähigkeiten über die SozialabeiterInnen verfügen sollten, sind:

- Kommunikationsfähigkeit

Besonders in manchmal schwierigen und konfliktreichen Arbeitsbeziehungen zwischen SozialarbeiterInnen und KlientInnen ist eine möglichst kongruente Kommunikation seitens der Sozialarbeiterin/des Sozialarbeiters von Nöten.

- Empathie

Das Einfühlen in den anderen Menschen hat in der Sozialen Arbeit eine zentrale Bedeutung. Wirkliches Verstehen in der menschlichen Kommunikation basiert auf dem Sich-Hineinversetzen-können in den Kommunikationspartner. Den optimalen Grad zwischen Nähe und Distanz zu finden ist ein sehr hoher Anspruch, der an Menschen in diesem Beruf gestellt wird.

- Standfestigkeit

Eine der wichtigsten Fähigkeiten der Sozialarbeiterin/des Sozialarbeiters ist, die Standfestigkeit, die Spannungen, die zwischen der eigenen Position und der Lebenswelt der Klientin/des Klienten auftreten, auszuhalten.

- Selbstinstrumentalisierung

Die eigene Person sollte ihren gesamten Einsatz und das Setzen von Initiativen beherrschen. Neben fachlicher Kompetenz und Kenntnis verschiedener Methoden, sollte die Sozialarbeiterin/der Sozialarbeiter mit der Klientin/dem Klienten auf individuelle Weise in Beziehung treten, und sich gegenseitig als gefühlslebendiger Mensch wahrnehmen. Die besondere Achtung gilt der Kompetenz, die gegenseitigen Gefühle zu achten und Grenzen wahrzunehmen.

- Teamfähigkeit

Die Sozialarbeiterin/der Sozialarbeiter ist keine/kein unabhängiger „EinzelkämpferIn“, sondern sie/er arbeitet zumeist im SozialarbeiterInnen- oder auch multiprofessionellen Team. Neben Kooperationsfähigkeit zählen Zuhören, sich Austauschen und der verbale Ausdruck zu seinen besonderen Fähigkeiten.

- Soziale Intelligenz

Für den Menschen, dessen Beruf es ist, soziales Verhalten und Strukturen zu erkennen und zu verstehen, Zusammenhänge wahrzunehmen und beurteilen zu können, ist es notwendig, Lernfähigkeit im Bereich des Humanen und Sozialen zeigen zu können.

- Psychische Belastbarkeit

Für eine überzeugende und gute Wirkung in der Sozialarbeit ist eine ausgeprägte persönliche Stabilität von Nöten. An die Person der Sozialarbeiterin/des Sozialarbeiters werden in diesem Punkt hohe Anforderungen gestellt. Die Selbstverwirklichung des/der SozialarbeiterIn muss vor den Bedürfnissen der Klientin/des Klienten zurückstehen und eine zufrieden stellende Lösung des Problems erarbeitet werden. Das Ziel ist es dann, mit den KlientInnen die Lösung eines oder mehrerer sozialer Probleme zu erarbeiten (vgl. Lüssi, 1992, S.194ff).

2.4 Ansätze und Orientierungen in der Sozialen Arbeit

Wie in jedem sozialwissenschaftlichen Fachbereich gibt es auch in der Sozialarbeit Weiterentwicklungen und Ausrichtungen, die in verschiedenen Strömungen ihren Ausdruck finden.

2.4.1 Ressourcenorientierung

Die VertreterInnen der Ressourcenorientierung in der Sozialen Arbeit gehen von dem Grundsatz aus, Menschen besitzen alles Nötige zur Lösung ihrer Probleme aus eigener Kraft. Die Orientierung an den Kräften und Ressourcen der AdressatInnen sozialer Arbeit und das Vertrauen in deren Fähigkeiten, ihr Leben in eigener Regie zu gestalten, dies sind die leitenden Grundüberzeugungen des Modells der Menschenstärken. Sind die Biografien der KlientInnen mit vielfältigen Ohnmachts- und Entfremdungserfahrungen belastet, ist es notwendig, Räume aufzuschließen, in denen Menschen sich die Erfahrung der eigenen Stärken aneignen und Muster solidarischer Vernetzung und Selbstorganisation erproben können.

Folgende methodische Instrumente können dabei zur Anwendung kommen:

1. Unterstützungsmanagement: die Vermittlung der Erfahrung von Veränderbarkeit und Gestaltbarkeit der eigenen Lebensumstände (Vermittlung von Kontroll- und Kompetenzerfahrungen). Das Angebot einer hilfreichen Unterstützung, in welcher in machbaren kleinen Schritten die Wege zum Erreichen von wünschenswerten Lebenszielen aufgezeigt werden.
2. Kompetenzdialog: die im gemeinsamen Gespräch mit der Klientin/dem Klienten durchgeführte „Arbeit an der Biographie in der lebensgeschichtlich zurückliegend Settings und Zeiten des Lebensgelingens thematisiert, verschüttete positive Erfahrungen von Selbstwert ausgegraben und daraus Perspektiven einer wünschenswerten Lebenszukunft abgeleitet werden.“
3. Netzwerkarbeit: die Inszenierung von solidarischen Vernetzungen, die dem Einzelnen einen Auszug aus der Einsamkeit möglich machen, ihm die Erfahrung von sozialem Eingebundensein und kollektiver Handlungsmöglichkeit vermitteln und ihm ein neues Vertrauen in die „Stärke des Plurals“ geben (vgl. Herriger, 1997, S. 75f).

2.4.2 Empowerment

Die Geschichte dieses Ansatzes ist eng verbunden mit der Bürgerrechtsbewegung der 60er Jahre in den USA, den sozialen Bewegungen, der Emanzipationsbewegung der Frauen und der Selbstbestimmt-Leben-Bewegung von behinderten Menschen.

Empowerment lässt sich durch folgende Bausteine inhaltlich bestimmen:

- Fähigkeit, eigene Entscheidungen zu treffen
- Über einen Zugang zu Informationen und Ressourcen zu verfügen
- Über verschiedene Handlungs- und Wahlmöglichkeiten zu verfügen
- Das Gefühl zu haben, als Individuum etwas bewirken zu können
- Kritisch Denken zu lernen und Konditionierungen zu durchschauen
- Wut erkennen und äußern lernen
- Sich nicht alleine zu fühlen, sondern als Teil einer Gruppe oder eines sozialen Netzwerkes
- Zur Einsicht zu gelangen, dass jeder Mensch Rechte hat
- Veränderungen im eigenen Leben und sozialen Umfeld zu bewirken
- Neue Fähigkeiten zu erlernen, die man selbst für wichtig hält
- Die Wahrnehmung anderer, ihre eigenen Handlungskompetenzen und Handlungsfähigkeit zu korrigieren bzw. zu erweitern
- Das innere Wachstum und die innere Entwicklung als einen niemals abgeschlossenen, selbst beeinflussbaren und steuerbaren Prozess zu begreifen
- Sich ein positives Selbstbild zu erarbeiten und Stigmatisierung zu überwinden (vgl. Lenz, 2002, S. 14) (Empowerment und Ressourcenaktivierung – Perspektiven für die psychosoziale Praxis. In: Lenz, A./Stark, W. (Hrsg.) 2002: Empowerment. Neue Perspektiven für psychosoziale Praxis und Organisation Tübingen, S. 13 – 54).

Für die professionellen HelferInnen bedeutet dies eine Abkehr von der Fiktion der/des wertneutralen Expertin/Experten, die/der im Besitz der alleinigen Lösungskompetenz ist, hin zu einem professionellen Verständnis, das von Kooperation und Partnerschaftlichkeit geprägt ist (vgl. Lenz, 2002, S. 15f).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Individualisieren bedeutet, den hilfesuchenden Menschen als Einzelwesen mit seinen persönlichen Problemen und Bedürfnissen zu sehen. Zusätzlich sollen wissenschaftliche Erkenntnisse herangezogen werden, um die Problemlage objektiv einschätzen zu können.

Gefühle zuzulassen kann befreiend für die Klientin/den Klienten sein. In dieser Haltung lassen sich im Gespräch Probleme besser erkennen und Lösungsmöglichkeiten entwickeln. Verständnis und Anteilnahme bedeuten, sich in die Bedürfnisse und Sorgen der Klientin/des Klienten einzufühlen und diese anzuerkennen.

Das Prinzip der Annahme bedeutet, einen Menschen in seiner Not ohne Wenn und Aber zu akzeptieren und Probleme als sachliche Realität anzuerkennen, um adäquate Hilfsangebote machen zu können.

Die nicht-richtende Position setzt Anteilnahme und Akzeptieren voraus, lässt jedoch eine rationale Bewertung von Verhalten und Einstellung zu. Der Grundsatz der Selbstbestimmung bedeutet die Anerkennung der Fähigkeit der Klientin/des Klienten, ihre/seine eigenen Entscheidungen treffen zu können. Die Hilfe sollte demzufolge die Klientin/den Klienten ermächtigen, ihre/seine Schwierigkeiten zu erkennen und entsprechende Entscheidungskompetenzen zu entwickeln.

Der letzte Grundsatz, dass Vertrauen und Offenheit in der helfenden Beziehung notwendig sind, ist vor allem in Strafverfahren problematisch, da er sich mit der Geheimhaltung von Tatsachen beschäftigt, welche die persönliche Situation des Klienten betreffen (vgl. Erler, 1993, S. 87f).

2.4.3 Gesprächsführung als Teil Sozialer Arbeit

Widulle beschreibt als wichtiges Element der Gesprächsführung vor allem die Moderation als grundlegende Möglichkeit der Strukturierung und Steuerung von Gesprächen auf der Sach- und Beziehungsebene.

Als Aufgabe der Sozialarbeiterin/des Sozialabeiters als Moderator bezeichnet er, den äußeren Rahmen von Gesprächen zu planen und zu gestalten, Form und Inhalte des Gesprächs zu strukturieren. In dieser Rolle ist er „Regisseur“, der plant, initiiert, beobachtet und steuert. Er kontrolliert das Gespräch, und vor allem gilt für ihn „Der wichtigste Unterschied von Moderation und Gesprächsleitung ist Allparteilichkeit allen Teilnehmern gegenüber und Enthaltsamkeit bezüglich der Gesprächsinhalte bei gleichzeitigem Fokus auf den Prozess“ (Widulle, 2007, S. 20). Ein Beispiel dafür ist die Trennung eines Paares, das gemeinsame minderjährige Kinder hat.

Gemeinsam ist es, dass beide Elternteile im Trennungsprozess Konfliktpartner sind, die sie auch noch nach der Trennung bleiben. Dies stellt für die Sozialarbeiterin/den Sozialarbeiter eine Herausforderung im Vermittlungsgespräch dar: „Starre scheinbar unauflösliche Positionen, gegenseitige Verletzungen, eingefahrene Interaktionsmuster im Umgang mit Konflikten im Alltag sind in der paarberaterischen Praxis häufig auftretende Konstellationen“ (Römer-Wolf, Theilmann-Braun, 1999, S. 93).

Eine ebenfalls notwendige Aufgabe ist das Führen von Konfliktgesprächen, in welchen die Sozialarbeiterin/der Sozialarbeiter Konflikte zwischen Personen oder in Gruppen nach einer Systematik zu bearbeiten hat, und dabei deeskalierend und problemlösend arbeiten soll. Aufgabe dieser Konfliktgespräche ist es, faire Streitkultur und offene Verhandlung zu Konflikten zu ermöglichen. Damit werden Verliererrollen verhindert und die Kooperation zwischen Parteien wiederhergestellt (vgl. Widulle, 2007, S. 28)

2.5 Gefahren, Schwierigkeiten, Herausforderungen in der Sozialen Arbeit

Als Folge des Selbstverständnisses von Hilfe in der Sozialen Arbeit kann es dazu kommen, dass diejenigen, die im Sozialwesen tätig sind, dem von Schmidtbauer so genannten „Helfer-Syndrom“ erliegen. Schmidtbauer definiert es folgendermaßen: „Wichtigster Inhalt des Helfer-Syndroms ist das Helfen als Abwehr anderer Beziehungsformen und Gefühle. Aus irgendwelchen Gründen ist für den „hilflosen Helfer“ die Kontaktaufnahme mit einem bedürftigen Schützling zu einer Art Droge geworden. Dass andere ihn brauchen wird zum Suchtmittel, auf das er nicht mehr verzichten kann“ (Schmidtbauer, 1983, S. 22).

Durch den Komplex des Helfer-Syndroms werden die Hilfebedürftigen noch hilfloser gemacht und bei denjenigen, die anscheinend keiner Hilfe bedürfen, werden Defizite gesucht und wahrscheinlich auch gefunden. Damit wird verhindert, dass die KlientInnen der Sozialen Arbeit selbständig und unabhängig von fremder Hilfe werden, sie werden entmündigt und jedweder Selbstverantwortung enthoben (vgl. Erler, 1993, S. 34f).

Das Helfen, das Sorgen für den anderen, kann sehr gut dazu verwendet werden, um eigene Bedürfnisse zu verbergen. Selbst das individuelle Bedürfnis, über andere Personen Macht auszuüben oder sie zu bestrafen, kann durch dieses Helfer-Syndrom des Sachbearbeiters verdeckt werden. Wir können danach streben, uns selbst gegenüber den Unzulänglichkeiten als vollkommen zu fühlen (vgl. Brandon, 1983, S. 39).

Sieht Schmidtbauer im Helfersyndrom die Abwehr von Ängsten, innerer Leere und den eigenen Wünschen und Bedürfnissen der Helfenden/des Helfenden (vgl. Schmidtbauer, 1963, S. 21), so ist es besonders wichtig für die Helferin/den Helfer, sich dessen bewusst zu werden, um verantwortlich handeln zu können. Besonders ist zu beachten, dass die Helferin/der Helfer stets Gefahr läuft, seine eigenen Bedürfnisse auf die Klientin/den Klienten zu projizieren und Problemlagen kreieren zu müssen, um helfen zu können, anstatt gezielt mit den Ressourcen der Betroffenen/des Betroffenen zu arbeiten, um positive Resultate zu erzielen.

Wie schon erwähnt, führt das Helfersyndrom nicht zu einer Besserung der Lage der Klientin/des Klienten, sondern manövriert sie/ihn in weitere Abhängigkeit und Unmündigkeit. Betrachten sich SozialarbeiterInnen als alleinig Befähigte, die Problemlagen ihrer KlientInnen lösen zu können, kann dies ebenso zu einer Entmündigung der Betroffenen führen.

3 Mediation

Mediation ist ein Verfahren, bei dem eine neutrale dritte Person die Beteiligten darin unterstützt, die zwischen ihnen bestehenden Konflikte durch Verhandlungen einvernehmlich zu lösen (vgl. Haynes, Bastine, Link, Mecke, 1993, S.12) Dieses Verfahren ist vor allem eine sach- und handlungsbezogene, sowie eine bedürfnis- und zukunftsorientierte Vorgehensweise der Konfliktbearbeitung

3.1 Aufgaben und Anwendungsgebiete

Daher lässt sich Mediation in spezifischer Weise dazu nutzen, die Beziehung zwischen den Konfliktbeteiligten zu verändern. Die Mediation bietet dafür eher Möglichkeiten, als andere Formen der Konfliktführung wie Kampf, Aufgeben, Delegation, Leiden etc. (vgl. Römer-Wolf, Theilmann-Braun, 2003, S.105).

3.1.1Grundannahmen des Mediationskonzeptes

- Konflikt ist gesund, aber ein ungelöster Konflikt ist gefährlich.
- Häufiger resultiert ein Konflikt daraus, dass die Parteien nicht wissen, wie sie ein Problem lösen können, als dass sie ihn nicht lösen wollen.
- Die an einem Streit Beteiligten können grundsätzlich bessere Entscheidungen über ihr Leben treffen als eine Autorität von außerhalb, wie etwa ein/eine SchiedsrichterIn.
- Menschen treffen vollständigere und deshalb bessere Entscheidungen, wenn sie die Gefühle, die durch den Konflikt entstanden sind, bewusst wahrnehmen und in die Entscheidung integrieren, ohne dass sie die rationalen Belange überwältigen.
- Verhandlungen sind eher erfolgreich, wenn die Streitparteien ihre Beziehung nach dem Streit fortsetzen müssen, als wenn sie danach keine Beziehung mehr zueinander haben.
- Die Beteiligten einer Übereinkunft halten sich eher an die Bestimmungen, wenn sie selbst für das Ergebnis verantwortlich sind und den Prozess, der zur Übereinkunft geführt hat, akzeptieren.
- Der neutrale, vertrauensvolle und nicht-therapeutische Charakter der Mediationssitzungen ermutigt, daran teilzunehmen.
- Die in der Mediation erlernten Verhandlungsfähigkeiten sind nützlich, um zukünftige Konflikte zu lösen.

(Grundannahmen des Mediationskonzeptes“ Besemer, Christoph: Mediation, Vermittlung in Konflikten. Stiftung gewaltfreies Leben: Königsfeld, Werkstatt für gewaltfreie Aktion: Baden, Heidelberg, Freiburg, 1997, S. 37).

3.2 Abgrenzung und Gemeinsamkeiten - Sozialarbeit/Mediation

Wie bereits in der Einleitung dieser Arbeit erwähnt ist die Durchführung einer exakten Trennung zwischen Mediation und dem Beratungsgespräch der SozialarbeiterInnen kaum möglich. Zum einen verwenden Sozialarbeiter in ihren Beratungsgesprächen viele theoretische Elemente ihrer Ausbildung, zum anderen finden in der Mediation Theorien und Methoden unterschiedlicher Fachbereiche ihre Anwendung.

Ich habe in den vorigen Kapiteln theoretische Hintergründe, sowie Grundhaltungen, Überschneidungs- und Abgrenzungspunkte zwischen Beratungsgespräch mit SozialarbeiterInnen und MediatorInnen aufgezeigt und werde nun noch näher darauf eingehen. Dieses Wissen ist wichtig, um dann im 5. Kapitel die Möglichkeiten und Schwierigkeiten des Einsatzes der Mediation am Jugendamt kritisch hinterfragen zu können.

3.3 Mediation in der Sozialen Arbeit

Klassische Arbeitsfelder der Sozialarbeit sind generell mit Konfliktbewältigung assoziiert. Die Rolle der Vermittlerin/des Vermittlers ist zentral in Theorie und Praxis der Sozialarbeit. Eine Sozialarbeiterin/ein Sozialarbeiter wird häufig als MittlerIn zwischen der Klientin/dem Klienten und seiner Umwelt charakterisiert, wobei durch seine Unterstützung die gestörte Verbindung der Klientin/des Klienten mit seiner Umwelt wieder hergestellt werden soll.

Dennoch unterscheidet sich Mediation in einem Punkt grundlegend von der sonst üblichen professionellen Identität der Sozialarbeiterin/des Sozialarbeiters. Die Mediatorin/der Mediator nimmt nicht primär diagnostische, therapeutische oder „anwaltliche“ Funktionen wahr, sondern tritt als neutraler Vermittler zwischen die Parteien.

Typische Konflikte, mit denen SozialarbeiterInnen konfrontiert werden, können grob in vier Kategorien unterteilt werden. An der Spitze steht wohl die Konfliktsphäre im familiären Umfeld, etwa auf der Paarebene, der Eltern-Kind-Ebene, in der Mehr-Generationen-Familie oder in Stieffamilien.

SozialarbeiterInnen interessieren sich wohl auch aus diesem Grund für Methoden der Konfliktbearbeitung und –lösung. Dazu führt Falk aus, dass sich nahezu sämtliche Professionen, die sich im weitesten mit Streit- oder Konfliktregelung befassen, zurzeit mit dem Thema Konfliktbewältigung und Konfliktregelung befassen, viele davon denken äußerst engagiert über Mediation nach. Einige davon, und gerade viele SozialarbeiterInnen seien hiervon nicht ausgenommen, sind der Meinung, Mediation ohnehin „schon immer“ betrieben zu haben.

Es mag zwar sein, dass einzelne Techniken, zum Beispiel in der Gesprächsführung, wie das Spiegeln, von SozialarbeiterInnen und MediatorInnen angewendet werden, oder dass von SozialarbeiterInnen auch mediative Elemente verwendet werden, es gibt aber sehr wohl Unterschiede zur „Professionellen Mediation“:

Falk führt dazu aus:

- „Professionelle Mediation ist ein systematisch nachvollziehbarer Vorgang innerhalb eines Gesamtmodells, in dem sowohl Voraussetzungen, Rahmenbedingungen, Strukturen und Ziele als auch spezifische Rollen, Methoden und Techniken beschreibbar sind“ (Falk, S. 381, 2004).

3.4 Ausbildungen Sozialarbeit/Mediation im Vergleich

Beide Ausbildungen – sowohl jene zur Sozialarbeiterin/zum Sozialarbeiter, als auch jene zur Mediatorin/zum Mediator, betreffen eine Ausbildung im psychosozialen Bereich.

Die Ausbildungsgrundlage ist jedoch sehr unterschiedlich: Die Ausbildung zum Sozialarbeiter hat, wie bereits am Anfang der Arbeit erklärt, eine lange Tradition in Österreich. Es handelt sich um eine Berufsausbildung, die als Zugangsvoraussetzung grundsätzlich die Matura hat. Der Abschluss ist ein auch im öffentlichen Dienst anerkannter. SozialarbeiterInnen werden in Österreich häufig im öffentlichen Dienst oder Sozialeinrichtungen, die direkt oder indirekt über die öffentliche Hand finanziert werden, beschäftigt. Die Ausbildung findet an von der öffentlichen Hand und gesetzlich geregelten finanzierten Fachhochschulen statt, außer Studiengebühren fallen keine weiteren unmittelbaren Kosten an. Es gibt auch die Möglichkeit, bei sozialer Bedürftigkeit, auf Ansuchen Stipendien zu erhalten.

Freiberufliche Soziale Arbeit ist in Österreich unbekannt. Die einzige vergleichbare freiberufliche Tätigkeit ist jene des „Lebens- und Sozialberaters“, der für die Erlangung des Gewerbescheines eine Ausbildung absolvieren muss. Der Lehrgang umfasst ein Minimum von 584 Stunden in mindestens fünf Semestern, und ist in einer dazu von der Gewerbebehörde befähigten Ausbildungseinrichtung (§ 119 Abs. 5 GewO, 1994) zu absolvieren, die Ausbildungskosten variieren je nach Anbieter um ca. € 4.500,--. Daher hat diese Ausbildung nur einen Bruchteil des Stundenausmaßes im Vergleich zur Sozialarbeiterausbildung.

Das Stundenausmaß für die Ausbildung zur MediatorIn ist um einiges geringer als jenes zur Ausbildung zur SozialarabeiterIn, und zwar beträgt es mindestens 365 Stunden nach dem ZivMediatG. Es gibt keine explizite Zugangsbeschränkung in Form einer Matura oder ähnliches.

Für den Auszubildenden entstehen zum Teil erhebliche Kosten, die privat finanziert werden müssen. Die Ausbildung ist zwar etwas preisgünstiger als jene zum Lebens- und Sozialberater, kostet aber ebenfalls über € 3.500,-.

Bei den beiden letztgenannten Ausbildungen gibt es keine unmittelbaren staatlichen Förderungen, Es besteht nur die Möglichkeit, im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung die Ausbildungskosten geltend zu machen.

3.5 Berufsbild des/der MediatorIn nach der Ausbildung

Ist das Berufsbild der Sozialarbeiterin/des Sozialarbeiters nach Abschluss seiner Ausbildung, wie eingangs erwähnt, sehr breit gefächert, und ergibt es sich eigentlich erst aus der aus seiner Anstellung resultierenden Tätigkeit, so scheint das Berufsbild der Mediatorin/des Mediators eigentlich sehr klar und eng umgrenzt: Durchführung von Mediationen freiberuflich oder auf angestellter Basis in einer Beratungsstelle.

Aufgrund der verschiedenen Quellberufe (Rechtsanwälte, Lehrer, Sozialarbeiter, „Quereinsteiger“ aus allen möglichen beruflichen Bereichen), Arbeitsbereiche (Familien, Wirtschaft, Nachbarschaft, Umwelt…..) und natürlich aus der Persönlichkeit des Mediators und seiner persönlichen Arbeitsweise ist auch hier eine sehr breite Fächerung gegeben. Am ehesten normiert sind jene Mediationen, die innerhalb des Bereiches der Familienmediation bei Scheidungen staatlich gefördert werden. In diesen Fällen ist unter anderem eine gemischtgeschlechtliche Co-Mediation eingetragener MediatorInnen verschiedener Berufsgruppen (psychosozial und juristisch) vorgeschrieben. Die Frage, ob es ein klar umschriebenes Berufsbild sowohl für den Beruf der Sozialarbeiterin/des Sozialarbeiters als auch den der/des MediatorIn gibt, lässt sich (wenn auch stark vereinfachet) wohl für beide nur so beantworten: Entweder gibt es keines, oder unendlich viele…

4 Mediation am Jugendamt

Eine Aufgabe der öffentlichen Jugendwohlfahrt ist die Vermittlung bei Besuchsregelungen und –kontakten, sowie Mitwirkung bei Obsorgeentscheidungen durch Stellungnahmen an das Pflegschaftsgericht.

Mediation unterstützt sowohl bei der Regelung der Obsorge, als auch bei Besuchsregelungen.

4.1 Aufgaben des Jugendamtes

Das Jugendamt ist grundsätzlich zuständig für die Sicherstellung, Förderung und Entwicklung von sich im Inland aufhaltenden minderjährigen Kindern, der Betreuung der Eltern und Pflegepersonen bzw. Beratung und Unterstützung von Familien in Krisensituationen. Der gesetzliche Auftrag dazu lautet, die „Wahrung des Kindeswohles“ sicherzustellen. Dieses „Kindeswohl“ ist jedoch im gesamten deutschen Sprachraum in keiner einzigen verbindlichen Rechtsnorm definiert.

4.1.1 Obsorge

Die wichtigste Aufgaben des Jugendamtes ist die Obsorge (§§ 211 ff ABGB). Gemäß § 211 ABGB hat das Jugendamt ex lege die Obsorge für Kinder ohne gesetzlichen Vertreter inne. Dies betrifft vor allem jene Kinder, deren Eltern selbst minderjährig sind, aber auch unbegleitete minderjährige Flüchtlinge oder Kinder geistig behinderter bzw. besachwalteter Eltern.

Vor der Entscheidung bzw. der Genehmigung von Vereinbarungen im Zusammenhang von Obsorge- und Besuchsrechtsentscheidungen, zum Beispiel im Zusammenhang mit Scheidung der Kindeseltern, sind grundsätzlich Auskünfte des Jugendamts einzuholen (§ 182 c AußStrG).

[...]

Final del extracto de 122 páginas

Detalles

Título
(Wie) nutzen DiplomsozialarbeiterInnen, die in der öffentlichen Jugendwohlfahrt arbeiten, ihre Mediationsausbildung?
Universidad
ARGE Bildungsmanagement Wien
Calificación
2,0
Autor
Año
2008
Páginas
122
No. de catálogo
V146930
ISBN (Ebook)
9783640576456
ISBN (Libro)
9783640576500
Tamaño de fichero
845 KB
Idioma
Alemán
Notas
Sozialarbeit beschäftigt sich im Rahmen der Jugendwohlfahrt in vielen Bereichen mit Konflikten. Oft entscheiden Gerichte für die Konfliktparteien (Obsorge, Besuchsrecht). Diese Bereiche sind emotional stark besetzt, „kämpfen“ doch hier Eltern um das Wohl ihrer Kinder. Deshalb bietet sich der Einsatz der Mediation in der Jugendwohlfahrt als Konfliktlösung an. Einige JugendamtssozialarbeiterInnen sind MediatorInnen. Mit qualitativen Interviews wird erörtert, ob und wie sehr sie diese Ausbildung in ihre tägliche Arbeit einfließen lassen.
Palabras clave
Mediation, Jugendwohlfahrt, Gesprächsführung, Jugendamt, Sozialarbeit, Sozialarbeiter, Konfliktregelung, Kommunikation, Fürsorge, gewaltfreie Kommunikation
Citar trabajo
Martin Kutej (Autor), 2008, (Wie) nutzen DiplomsozialarbeiterInnen, die in der öffentlichen Jugendwohlfahrt arbeiten, ihre Mediationsausbildung?, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/146930

Comentarios

  • No hay comentarios todavía.
Leer eBook
Título: (Wie) nutzen DiplomsozialarbeiterInnen, die in der öffentlichen Jugendwohlfahrt arbeiten, ihre Mediationsausbildung?



Cargar textos

Sus trabajos académicos / tesis:

- Publicación como eBook y libro impreso
- Honorarios altos para las ventas
- Totalmente gratuito y con ISBN
- Le llevará solo 5 minutos
- Cada trabajo encuentra lectores

Así es como funciona