Neueste Entwicklungen im Verfassungsentwurf der Europäischen Union

Der Verfassungsvertrag zwischen supranationalen und intergouvernementalen Forderungen


Presentación (Redacción), 2004

29 Páginas, Calificación: 1,7


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Supranationalität vs. Intergouvernementalität – Wohin soll sich Europa entwickeln

3. Der Europäische Verfassungsvertrag: Eine Fortschreibung bisheriger Tendenzen in der Entwicklung der Europäischen Union, oder ein Schritt von neuer Qualität?

4. Der Europäische Verfassungsvertrag
4.1 Titel und Präambel
4.2 Supranationale Symbolik zu Beginn des EuVV
4.3 Die Organe der Europäischen Union im Verfassungsvertrag
4.4 Mitgliedsstaaten, Austritt, und der Teil II

5 Fazit

6 Quellen

1. Einleitung

Seit dem Ende des Kalten Krieges und dem „Washington Konsensus“[1] - dem von Weltbank und Währungsfonds vertreten Modell des Kapitalismus - Anfang der 1990er Jahre, scheint der Weg der Welt klar: Globalisierung. Da mittlerweile die Mehrheit aller Staaten dieser Erde eine neoliberale, auf Globalisierung abzielende Wirtschaftspolitik betreiben, scheint für einzelne Staaten ein Ausbrechen fast unmöglich.

Doch daraus ergeben sich unweigerlich Probleme für die klassischen Nationalstaaten, auf die die traditionellen demokratischen Theorien keine Antwort geben können. Die ureigenen Politikressorts der Nationalstaaten entgleiten ihnen, die Wirtschafts- und Sozialpolitik genauso wie in zunehmenden Maße auch die Außen-, Verteidigungs- und Sicherheitspolitik und auch neuere Gebiete, wie etwa die Umweltpolitik, entziehen sich der Einflussmöglichkeiten. Die, geschichtlich betrachtet, relativ kurze Ära der Nationalstaaten scheint vorüber. Es bedarf einer neuen Konzeption für die Demokratie in der postnationalen Konstellation.

Dazu sollen hier zwei konkurrierende, theoretische Ansätze betrachtet werden: zum einen eine Ausweitung der intergouvernementalen Zusammenarbeit, zum anderen der Aufbau einer supranationalen Demokratie. Vor diesem Hintergrund wird die neueste Entwicklung im Verfassungsentwurf der Europäischen Union analysiert werden. Die Europäische Union könnte zum Präzedenzfall werden jener neuen, postnationalen Epoche, die sich abzeichnet. „Die EU bietet sich schon heute als eine Form des ‚Regierens jenseits des Nationalstaates’ an, das in der postnationalen Konstellation Schule machen könnte.“ So formuliert es Jürgen Habermas in seiner „Analyse, die zugleich ein Aufruf ist“ – „Der 15. Februar oder: Was die Europäer verbindet“, die gleichzeitig in verschiedenen europäischen Zeitungen erschien.[2]

Im ersten Teil dieser Arbeit soll die Position von Jürgen Habermas, der für die Option der supranationalen Demokratie steht, jener von Ralf Dahrendorf gegenübergestellt werden. Dahrendorf vertritt die Ansicht, dass die beste Anwort auf die Globalisierung, die verstärkte intergouvernementale Zusammenarbeit ist. Im zweiten Teil wird der Blick auf die Frage gelenkt, ob der nun vorliegende Europäische Verfassungsvertrag ein Schritt von neuer Qualität in der Entwicklung der EU ist. Im dritten und letzten Teil schließlich wird der Vertrag an sich analysiert und anschließend ein Fazit gezogen.

2. Supranationalität vs. Intergouvernementalität – Wohin soll sich Europa entwickeln.

Oft werden die beiden Positionen, die im folgenden dargelegt werden sollen, auch mit den Schlagwörtern Bundesstaat und Staatenbund plakatiert. Mit dem Entwurf eines „Vertrag über eine Verfassung für Europa“ am 10. Juli 2003, durch den Europäischen Verfassungskonvent, ging die EU in die Phase der Verfassungsgebung. Die Verhandlungen von Nizza im Jahre 2001 waren zu keinem befriedigenden Ergebnis gekommen, statt dessen wurde die Aufgabe, die Handlungsfähigkeit der EU auch nach ihrer Osterweiterung zu gewährleisten, jenem Konvent übertragen.

In der Oktober-Ausgabe der politischen Fachzeitschrift „Journal of Democracy“ erschienen zwei Artikel, die zwei grundlegend verschiedene Forderungen an den Konvent stellten.

Die eine Position vertrat Jürgen Habermas. Er schrieb dort, dass eine europäische Verfassung zwar noch keine europäische Demokratie garantiere, aber dennoch sei es ein erster Schritt in diese Richtung. Der deutsche Philosoph forderte, die EU müsse sich zu einem föderalen Staat weiterentwickeln. Dies ist die Forderung nach Supranationalität. Die Mitgliedsstaaten sollen zukünftig ein ähnliches Verhältnis zur Union haben, wie die deutschen Länder zum Bund. Habermas erläuterte in jenem Artikel, dass, mit Blick auf die Globalisierung, die EU den Präzedenzfall für ein Regieren jenseits des Nationalstaats darstellen müsse. Nur eine supranationale Lösung könne gewährleisten, die Globalisierung zu kontrollieren während die Nationalstaaten an Einfluss verlieren. Um dieses Ziel zu erreichen, fordert Habermas die Förderung von Parteien, Medien und der Bürgergesellschaft auf europäischer Ebene.[3]

Der Soziologe Ralf Dahrendorf hielt dagegen. Die EU sei grundsätzlich nicht demokratiefähig, diagnostizierte er ebenfalls im „Journal of Democracy“. Sie sei ein internationales Regime, das rein technische Maßnahmen zum Wohle der internationalen Kooperation treffe. Dahrendorf vertritt die sogenannte „no-demos-thesis“, die besagt, dass der EU das Volk, somit der Souverän fehle. Für eine supranationale Demokratie fehle der Union die ideelle Verwurzlung in der Gesellschaft. Eine Verfassung, die dieses Ziel anstrebe, sei ebenso zum Scheitern verurteilt, wie die Weimarer Republik an der fehlenden Identifizierung der Bürger mit dem Staat gescheitert war.[4] „Ich bin daher zu der eher melancholischen Schlussfolgerung gelangt, dass wir manche Probleme, die sich heute stellen, eher durch die internationale Ausweitung des Rechtsstaates lösen können als durch den Aufbau scheinbar demokratischer Institutionen in neuen, größeren politischen Räumen.“, schreibt Dahrendorf in seinem Buch: „Die Krisen der Demokratie“[5]. Dort fährt er fort: „Wer das Problem der Demokratie auf internationaler Ebene durch immer neue Wahlen lösen will und dabei an europäische Regierungen (...) denkt, ist für mich ein Träumer. Die Ausweitung rechtsstaatlicher Elemente auf die Europäische Union zum Beispiel wäre in meinen Augen sehr viel realistischer und sehr viel leichter durchführbar als die Direktwahl des Kommisionspräsidenten.“[6]. Jene Ausweitung des Rechtsstaates konzipiert Dahrendorf folgendermaßen: die EU-Organe sollten durch unabhängige Agenturen flankiert werden, die gemeinsam mit den nationalen Parlamenten die kooperative Arbeit der Regierungen überwachen, also eine Ausweitung der „checks and balances“[7]. Wen der Abgeordnete des britischen Oberhaus’ im obigen Zitat mit „Träumer“ meint, konkretisiert er in seinem Werk: „Auf der Suche nach einer neuen Ordnung.“[8]. Dort schreibt Dahrendorf, dass er die Hoffnung nicht teile, „dass ein unauffälliger, jedenfalls ungelenkter, ganz und gar herrschaftsfreier Diskurs wie von selbst zu allgemein akzeptierten Regeln und Werten führt“[9].

Der herrschaftsfreie Diskurs ist die kommunikationstheoretische Grundlage der politischen Theorie von Jürgen Habermas. Die Diskursethik kommt nach Habermas zum Tragen, wenn einer der drei Geltungsansprüche (Wahrheit, Wahrhaftigkeit und normative Richtigkeit), die jeglicher Kommunikation zugrunde liegen, von einem Kommunikationsteilnehmer in Frage gestellt werden. In einem solchen Fall treten die Protagonisten in einen Diskurs ein, der sich durch Herrschaftsfreiheit auszeichnet. „Um Diskurse zu führen, müssen wir in gewisser Weise aus Handlungs- und Erfahrungszusammenhängen heraustreten; hier tauschen wir keine Informationen aus, sondern Argumente, die der Begründung (oder Abweisung) problematisierter Geltungsansprüche dienen.“[10]. Signifikant für einen solchen Diskurs soll die „Suspendierung von Handlungszwängen“ sein, so dass nur der „zwanglose Zwang des besseren Arguments zähle“[11]. Stark vereinfacht ist die Übertragung dieses Modells auf die Gesellschaft, im politischen Zusammenhang also auf die parlamentarische Debatte, Habermas’ Ideal einer demokratischen Diskussionskultur[12]. Man sieht also, dass Dahrendorf sich nicht nur gegen die Idee einer Supranationalen Demokratie richtet, sondern auch explizit Habermas angreift.

Der so kritisierte Philosoph und Soziologe lässt diese Argumentation allerdings nicht unerwidert. In dem Zeitungsartikel: „Der 15. Februar – oder: Was die Europäer verbindet“[13], den er gemeinsam mit Jacques Derrida in diversen europäischen Tageszeitungen veröffentlichte, greift er zwar nicht Dahrendorf persönlich, wohl aber die „no-demos-thesis“ an. Habermas diskutiert dort die Möglichkeit einer europäischen Identität. Er definiert sieben identitätsstiftende Merkmale Europas: Säkularisierung, Staat vor Markt, Solidarität vor Leistung, Technikskepsis, Bewusstsein für die Paradoxien des Fortschritts, Abkehr vom Recht des Stärkeren und Friedensorientierung aufgrund geschichtlicher Verlusterfahrung. Als erstes identitätsstiftendes Merkmal nannte Habermas die Säkularisierung, dazu erklärte er: „Die weltanschauliche Neutralität der Staatsgewalt hat in verschiedenen europäischen Ländern eine jeweils andere rechtliche Gestalt angenommen. Aber innerhalb der zivilen Gesellschaft nimmt die Religion überall eine ähnlich unpolitische Stellung ein. (...) Diese gesellschaftliche Privatisierung des Glaubens (...) hat für die politische Kultur eine wünschenswerte Konsequenz.“[14]. Er fährt mit dem Primat des Staates vor dem Markt fort. Diese habe ihre Wurzeln in der „Ausstrahlung der französischen Revolution über ganz Europa“[15], was erkläre, warum die Politik hier positiv besetzt sei. „Hingegen verband sich die Durchsetzung des Kapitalismus mit scharfen Klassengegensätzen. (...) Die verschiedene Bewertung von Politik und Markt mag die Europäer in ihrem Vertrauen auf die zivilisierende Gestaltungsmacht eines Staates bestärken, von dem sie auch die Korrektur von „Marktversagen“ erwarten.“[16]. Das europäische Parteiensystem, dass in der Welt einmalig sei, diene einem ideologischen Wettbewerb, „der die sozialpathologischen Folgen der kapitalistischen Modernisierung einer fortgesetzten Bewertung unterzieht. Das fördert die Sensibilität der Bürger für Paradoxien des Fortschritts.“[17]. Im Kontext der Arbeiterbewegungen und christlich-sozialen Überlieferungen habe sich ein solidarisches „Ethos des Kampfes für „mehr soziale Gerechtigkeit“ gegen ein individualistisches Ethos der Leistungsgerechtigkeit durchgesetzt“[18]. Die totalitären Regimes des 20. Jahrhunderts und die Erfahrung des Holocaust hätten „eine erhöhte Sensibilität für Verletzungen der persönlichen und der körperlichen Integrität“ hervorgebracht[19]. Diese Abkehr vom Recht des Stärkeren spiegele sich in dem Verzicht auf Todesstrafe als Beitrittsbedingung der EU.

Schließlich hätten die ehemaligen europäischen Großmächte auch alle eine imperiale Blüte genau wie einen Niedergang erlebt. „So konnten sie lernen, aus der Perspektive der Besiegten sich selbst in der zweifelhaften Rolle von Siegern wahrzunehmen“[20]. Dies führte, nach Habermas’ Lesart, zur heutigen Friedensorientierung der Europäer. Diese identitätsstiftenden Merkmale könnten als Basis für ein Gefühl der politischen Zusammengehörigkeit dienen. Habermas fordert: „Die Bevölkerungen müssen ihre nationalen Identitäten gewissermaßen „aufstocken“ und um eine Europäische Dimension erweitern.“[21]. Auffällig an Habermas Argumentation ist, dass er diese fast durchgängig aus einer „Sollen-Perspektive“, also normativen Prämissen herleitet: Was muss geschehen um der EU zu einem demos zu verhelfen.

Wenn wir nun zu Dahrendorf zurückkehren sehen wir, dass dieser wesentlich deskriptiver an die Frage nach dem europäischen demos herangeht, er argumentiert also aus der „Ist-Perspektive“. Vielleicht lässt sich dies dadurch erklären, dass Dahrendorf, einerseits Soziologe ist und als solcher in der Tradition Karl Poppers steht. Er muss also einer wissenschaftlichen Disziplin zugeordnet werden, deren Grundlage die empirische Forschung ist. Andererseits ist Dahrendorf auch Berufspolitiker: Er war einst selbst europäischer Kommissar und ist seit 1993, nachdem er von der britischen Königin zum Earl auf Lebenszeit ernannt wurde, Mitglied des britischen Oberhauses. Habermas hingegen begann zwar auch als Soziologe, hat sich mittlerweile allerdings gänzlich der Philosophie verschrieben. Er steht in der Tradition Kants, also einer Tradition, die empirische Daten gerne vernachlässigt und statt dessen transzendental argumentiert[22].

Dahrendorfs gewichtigster Einwand gegen einen europäischen demos findet sich in seinem Werk: „Die Krisen der Demokratie“[23]. Dort legt er seinen Standpunkt folgendermaßen offen: „Wenn die Europäische Union eine echte Demokratie wäre, müsste sie Antworten auf die drei Fragen finden, die wir (...) formuliert haben.“[24] Diese drei Fragen stellt Dahrendorf zu Beginn seines Werkes und sie lauten verkürzt:

1. Wie kann die Gesellschaft ohne Gewalt verändert werden?
2. Wie können wir Machtausübung kontrollieren?
3. Wie kann das Volk an der Ausübung der Macht mitwirken?[25]

Der Earl schreibt nun mit Blick auf Europa, „wenn wir die dritte dieser Fragen betrachten (...) erkennen wir rasch, dass sie auf die EU gar nicht übertragbar ist, weil es ein „europäisches Volk“ einen europäischen „demos“ für eine europäische Demokratie gar nicht gibt. Doch dies ist eine kulturelle Grundvoraussetzung (...) für den Aufbau von Institutionen, die denen der nationalen Demokratien entsprechen.“[26]. Dahrendorf verweist, um die „no-demos-thesis“ zu stützen auf Italien. Dies sei das einzige Land gewesen, indem Parteien zweimal versuchten nicht-italienische Kandidaten ins europäische Parlament wählen zu lassen. Einmal, im Fall von Maurice Duverger, sei dies von Erfolg gekrönt gewesen, im anderen Fall, als man David Steel aufstellte, gelang es nicht. „Aber gerade die Zögerlichkeit und die Erfolglosigkeit dieser Versuche sind ein Beleg dafür, dass es so etwas wie ein „europäisches Volk“ nicht gibt.“[27]. Auch bei den anderen Fragen hat Europa, so analysiert Dahrendorf, noch keine zufriedenstellenden Antworten gefunden. Mit Blick auf die erste Frage, erinnert er an die Affäre um die „Santer-Kommission“: „Es war eine groteske Situation: Die Kommission wurde im März „entlassen“, aber auf dem EU-Gipfel in Köln im Juli war sie noch dabei und auch im September noch in Funktion. Einige Mitglieder wurden in der Nachfolgekommission in ihrem Amt bestätigt.“[28].

Lediglich die zweite Frage europäisch zu beantworten scheint Dahrendorf nicht gänzlich unmöglich. „Was die „checks and balances“ betrifft, also die Kontrolle der Macht, lassen sich wirksame Maßnahmen leichter in Gang setzen.“[29]. Dahrendorf sieht darin vorallem die rechtliche Kontrolle von Exekutive und Legislative, die zwar schon vorhanden seien, aber „in der Europäischen Union zu schwach ausgeprägt“[30]. Er zählt die Kontrolle durch das Europäische Parlament, genau wie durch die nationalen Parlamente, ebenso dazu, wie die Arbeit des Rechnungshofs.

Zuletzt muss an dieser Stelle noch die Frage der Transparenz diskutiert werden. Diese hängt eng mit Dahrendorfs zweiter Forderung, nach effizienter Machtkontrolle, zusammen. Denn Transparenz ist gewissermaßen die notwendige Bedingung für Machtkontrolle und genau an diesem Punkt macht Dahrendorf unmissverständlich klar, was er unter diesem Gesichtspunkt von der EU hält: „Ein politisches Gebilde, das im Geheimen Gesetze beschließt, in Ministerratssitzungen hinter verschlossenen Türen, ist eine Beleidigung für die Demokratie. Dies ist ein Gebilde, das Entscheidungen außerhalb aller traditionellen demokratischen Institutionen trifft.“[31].

[...]


[1] Der Begriff „Washington-Konsensus” geht zurück auf John Williamson „Democracy and

the Washington Consensus“, World Development, Vol. 21, Nr. 8, 1993. Seiten 1332-3.

[2] Beide Zitate von J. Habermas / J. Derrida: „Der 15. Februar oder: Was die Europäer verbindet“; wiedererschienen in J. Habermas: „Der gespaltene Westen“; Frankfurt a. M. 2004.

[3] Vgl. Jürgen Habermas: „Toward a Cosmopolitan Europe“; in: „Journal of Democracy“; Oktober 2003.

[4] Vgl. Ralf Dahrendorf: „The Challenge for Democracy“; in: „Journal of Democracy“; Oktober 2003; (Im folgenden: Dahrendorf 10/2003).

[5] Ralf Dahrendorf: „Die Krisen der Demokratie“; München 2002; Seite 12; (Im folgenden: Dahrendorf 2002).

[6] Dahrendorf 2002; Seiten 12/13.

[7] Vgl. Dahrendorf 10/2003; „checks and balances“ werden, nach meiner Erfahrung, oft dem Konzept der Demokratie zuerechnet, das man vom Rechtsstaat unterscheiden muss, da beides auch ohne das andere existieren kann. In einer Demokratie soll ein Netz aus „checks and balances“ die Machtausübung kontrollieren. Allerdings benötigt ein Rechtsstaat Institutionen, die dieses Recht durchsetzen und somit zu den „checks and balances“ gehören genauso, wie eine Demokratie entsprechende Institutionen benötigt, um die Volkssouveränität zu gewährleisten.

[8] Ralf Dahrendorf: „Auf der Suche nach einer neuen Ordnung“; München 2003; (Im folgenden: Dahrendorf 2003).

[9] Dahrendorf 2003; Seite 54.

[10] Jürgen Habermas: „Vorstudien und Ergänzungen zur Theorie das kommunikativen Handelns“; Frankfurt a. M. 1984; Seiten 130/131; (Im folgenden: Habermas 1984).

[11] Habermas 1984; Seite 131.

[12] Da dies hier nicht unser Thema ist, habe ich bewusst Habermas’ Konzeption von System und Lebenswelt vernachlässigt.

[13] J. Habermas / J. Derrida: „Der 15. Februar oder: Was die Europäer verbindet“; wiedererschienen in J. Habermas: „Der gespaltene Westen“; Frankfurt a. M.; 2004; (Im folgenden: Habermas 2004).

[14] Habermas 2004; Seiten 49/50.

[15] Habermas 2004; Seite 50.

[16] Habermas 2004; Seite 50.

[17] Habermas 2004; Seite 50.

[18] Habermas 2004; Seiten 50/51.

[19] Habermas 2004; Seite 51.

[20] Habermas 2004; Seite 51.

[21] Habermas 2004; Seite 46.

[22] Vgl. I. Kant (KrV, B 24): „Ich nenne alle Erkenntnis transzendental, die sich nicht sowohl mit Gegenständen, sondern mit unserer Erkenntnisart von Gegenständen, sofern diese a priori möglich sein soll, überhaupt beschäftigt.“

[23] Dahrendorf 2002.

[24] Ebd. Seite 36.

[25] Dahrendorf 2002; Seite 8 ff.

[26] Dahrendorf 2002; Seite 36.

[27] Dahrendorf 2002; Seite 36.

[28] Dahrendorf 2002; Seiten 36/37.

[29] Dahrendorf 2002; Seite 49.

[30] Dahrendorf 2002; Seite 49.

[31] Dahrendorf 2002; Seite 35

Final del extracto de 29 páginas

Detalles

Título
Neueste Entwicklungen im Verfassungsentwurf der Europäischen Union
Subtítulo
Der Verfassungsvertrag zwischen supranationalen und intergouvernementalen Forderungen
Universidad
RWTH Aachen University  (Institut für Politische Wissenschaft)
Curso
Hauptseminar: Der Wandel von Staatlichkeit und Demokratie in Europa: supranationale Integration, Regionalisierung, Transnationalisierung
Calificación
1,7
Autor
Año
2004
Páginas
29
No. de catálogo
V147085
ISBN (Ebook)
9783640593293
ISBN (Libro)
9783640593637
Tamaño de fichero
558 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
EU, Europäische Union, Politische Wissenschaft, Politische Systeme, Europäischer Verfassungsvertrag, EuVV, Supranationalität, Intergouvernementalität, Zukunft der EU, Richtungsstreit, Habermas, Jürgen Habermas, Dahrendorf, Ralf Dahrendorf, Postnationalität, Postnationale Konstellation, Nationalstaat, Europa
Citar trabajo
Daniel Brockmeier (Autor), 2004, Neueste Entwicklungen im Verfassungsentwurf der Europäischen Union, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/147085

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