Im Folgenden wird erläutert wie Einnahmen und Werbungskosten definiert und wie sie bei der Einkunftsermittlung bei der Einkommenssteuerklärung berücksichtigt werden. Zudem werden notwendige Begrifflichkeiten von Einkunftserzielungsabsicht über die Totalüberschussmethode bis hin zur Abgrenzung von Instandsetzung und Instandhaltung erläutert um einen Überblick über diese Thematik zu erhalten. Vereinzelt werden einige Themen anhand von Beispielen näher erläutert um das Verständnis diesbezüglich zu fördern.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Die sieben Einkunftsarten
3 Einkunftserzielungsabsicht
4 Verbilligte Überlassung einer Wohnung
5 Vermietung von Ferienwohnungen
6 Nutzungsrecht
7 Steuerpflichtige Einnahmen
8 Werbungskosten
9 Einkunftsermittlung
10 Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit gibt einen strukturierten Überblick über die steuerliche Erfassung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gemäß § 21 EStG und erläutert die wesentlichen Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung von Einnahmen und Werbungskosten.
- Grundlagen der Einkunftserzielungsabsicht und Totalüberschussmethode
- Regelungen zur verbilligten Überlassung von Wohnraum
- Besonderheiten bei der Vermietung von Ferienwohnungen
- Steuerliche Einordnung von Nutzungsrechten und Nießbrauch
- Definition und Abgrenzung steuerpflichtiger Einnahmen sowie abzugsfähiger Werbungskosten
Auszug aus dem Buch
3 Einkunftserzielungsabsicht
„Einkunftserzielungsabsicht wird definiert als Streben nach Vermögensmehrung in Form eines Totalgewinns beziehungsweise Totalüberschusses, bezogen auf die gesamte Zeit der einkunftsrelevanten Tätigkeit“ (t-anwaelte, o.V., 17.11.2009). Als Tatbestandsmerkmal wird bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung eben diese Einkunftserzielungsabsicht zugrunde gelegt: Sprich die Vermietungstätigkeit ist auf Dauer angelegt (vgl. Niemeier, Schlierenkämper, Schnitter, Wendt, 2009: 971).
Hierbei sollte ein Gebäude oder eine Wohnung mindestens für fünf Jahre vermietet werden (vgl. Niemeier, Schlierenkämper, Schnitter, Wendt, 2009: 972). Bei einer Veräußerung oder Selbstnutzung vor Ablauf dieses Zeitraums ist nicht mehr von einer Einkunftserzielungsabsicht auszugehen. Des Weiteren zählt eine dauerhafte Verpachtung von unbebautem Grundbesitz nicht zu solch einer Absicht, da es hier grundsätzlich nicht zur Absetzung für Abnutzung (Afa) kommt (vgl. Niemeier, Schlierenkämper, Schnitter, Wendt, 2009: 971).
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Einführung in die steuerliche Systematik der sieben Einkunftsarten mit Fokus auf die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.
2 Die sieben Einkunftsarten: Abgrenzung der verschiedenen Einkunftsarten und Einordnung der Vermietungseinkünfte als subsidiäre Überschusseinkunftsart.
3 Einkunftserzielungsabsicht: Erläuterung des Strebens nach einem Totalüberschuss als Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung der Vermietungstätigkeit.
4 Verbilligte Überlassung einer Wohnung: Prüfung der Einkunftserzielungsabsicht bei Mieten unterhalb der ortsüblichen Marktmiete mittels der Totalüberschussmethode.
5 Vermietung von Ferienwohnungen: Darstellung der Besonderheiten bei zeitweiser Selbstnutzung und der notwendigen Überschussprognose.
6 Nutzungsrecht: Klärung der steuerlichen Behandlung von Nießbrauchrechten und anderen Nutzungsrechten bei Immobilien.
7 Steuerpflichtige Einnahmen: Erläuterung, welche Entgelte bei der Überlassung von unbeweglichem Vermögen, Rechten oder Sachinbegriffen steuerbar sind.
8 Werbungskosten: Definition der abzugsfähigen Aufwendungen, die zur Erzielung von Mieteinnahmen erforderlich sind.
9 Einkunftsermittlung: Beschreibung der Berechnung des steuerpflichtigen Überschusses durch Gegenüberstellung von Einnahmen und Werbungskosten.
10 Fazit: Zusammenfassende Betrachtung der Risiken bei der Mietpreisgestaltung und der Bedeutung der korrekten steuerlichen Dokumentation.
Schlüsselwörter
Einkommensteuergesetz, Vermietung und Verpachtung, Einkunftserzielungsabsicht, Totalüberschuss, Werbungskosten, Anlage V, Nießbrauch, Liebhaberei, Marktmiete, Totalüberschussmethode, Afa, Überschusseinkunftsarten, Steuerpflicht, Mietverhältnis, Einnahmen.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit?
Die Arbeit behandelt die steuerliche Behandlung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nach dem deutschen Einkommensteuergesetz.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zu den Kernpunkten gehören die Einkunftserzielungsabsicht, die steuerliche Absetzbarkeit von Werbungskosten sowie Sonderkonstellationen wie die verbilligte Vermietung oder die Nutzung von Nießbrauchrechten.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist es, einen Überblick über die Definitionen, gesetzlichen Rahmenbedingungen und die Ermittlung steuerbarer Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu geben.
Welche wissenschaftliche Methode wurde verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer Literaturanalyse aktueller steuerrechtlicher Fachquellen und Kommentierungen zur Erläuterung der gesetzlichen Bestimmungen.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Prüfung der Einkunftserzielungsabsicht, die Behandlung verschiedener Nutzungsarten (Ferienwohnungen, Nießbrauch) und die detaillierte Definition von Einnahmen und Werbungskosten.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit lässt sich primär über Begriffe wie Einkommensteuer, Vermietung und Verpachtung, Totalüberschuss und Werbungskosten definieren.
Wann liegt bei einer Wohnungsvermietung an Verwandte "Liebhaberei" vor?
Liebhaberei liegt vor, wenn keine Absicht zur Erzielung eines Totalüberschusses besteht, also keine dauerhafte Gewinnerzielungsabsicht erkennbar ist, was das Finanzamt insbesondere bei verbilligten Mietverhältnissen im verwandtschaftlichen Umfeld prüft.
Wie werden Instandsetzung und Instandhaltung steuerlich unterschieden?
Die Arbeit definiert Instandsetzung als Behebung von Mängeln durch Abnutzung und Alterung, während Instandhaltung als vorbeugende Maßnahme zur Vermeidung von Schäden und zur Erhaltung der Gebrauchstauglichkeit verstanden wird.
Welche Bedeutung hat das Zufluss- und Abflussprinzip?
Es bestimmt den Zeitpunkt der steuerlichen Erfassung, wonach Einnahmen und Werbungskosten grundsätzlich in dem Kalenderjahr berücksichtigt werden, in dem sie tatsächlich zugeflossen oder abgeflossen sind.
- Quote paper
- Maike Wiederholz (Author), 2009, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in der Einkunftssteuererklärung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/147214