Möglichkeiten und Grenzen im Kampf gegen Produktpiraterie


Bachelor Thesis, 2008

35 Pages, Grade: 2,3


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Formen gewerblicher Schutzrechte

3. Auswirkungen der globalen Produktpiraterie
3.1 Auswirkungen für die betroffenen Unternehmen
3.2 Auswirkungen für die Verbraucher
3.3 Auswirkungen für die Volkswirtschaft in Deutschland

4. Möglichkeiten im Kampf gegen Produktpiraterie
4.1 Juristische Möglichkeiten
4.2 Technische Möglichkeiten
4.3 Unternehmensstrategische Möglichkeiten
4.4 Gesellschaftliche Möglichkeiten
4.5 Politische Möglichkeiten

5. Grenzen der Bekämpfung internationaler Produktpiraterie und Schutzrechtsverletzung

6. Fazit

Abbildungsverzeichnis

Literaturverzeichnis

Onlinequellenverzeichnis

1. Einleitung

Die vorgelegte Arbeit soll Möglichkeiten und Grenzen im Kampf gegen die Produktpiraterie und die Verletzung von Markenschutzrechten im aktuellen Kontext und unter Berücksichtungen modernernster Technologien, rechtlicher und strategischer Mittel beschreiben.

Eine kurze Darstellung des juristischen Hintergrundes der gewerblichen Schutzrechte soll als Basis für die Ausarbeitung der juristischen Möglichkeiten der Unternehmen im Kampf gegen die Produkt- und Markenpiraterie vorbereitend wirken.

Einleitend werden dann die unterschiedlichen Auswirkungen der Verletzung gewerblicher Schutzrechte für die verschiedenen, am Welthandel beteiligten Wirtschaftssubjekte näher beleuchtet und differenziert.

Die Untergliederung der Möglichkeiten im Kampf gegen Produkt- und Markenpiraterie erfolgt auf fünf Ebenen. Die rechtlichen, technischen und politischen Möglichkeiten stellen hierbei traditionell eine sehr wichtige und umfangreiche Art der Verteidigung dar. Zunehmend spielen aber auch die Möglichkeiten auf unternehmensstrategischer und auch auf gesellschaftlicher Ebene eine entscheidende Rolle. Die Notwendigkeit von individuellen, strategisch hervorragend durchdachten Maßnahmenpaketen, die auf das Gesamtverhalten des Unternehmens abgestimmt werden, nimmt heute immer mehr an Bedeutung zu. In Verbindung mit einer ausgefeilten Öffentlichkeitsarbeit erreichen die Unternehmen zudem eine gesellschaftliche Wirkung ihrer Bemühungen im Kampf gegen illegales Kopieren und Nachahmen.

Die Grenzen im Kampf gegen Produkt- und Markenpiraterie sind in nahezu allen Bereichen zu finden, in denen Möglichkeiten zur Abwehr entwickelt wurden. Allerdings gilt es für Unternehmen, deren Produkte im Portfolio der Produktfälscher und -nachahmer zu finden sind, diese Grenzen dynamisch zu verschieben und durch Technik und Fortschritt zu überwinden.

Aufgrund der Weitläufigkeit des Themengebietes dieser Arbeit ist eine tiefer gehende Ausarbeitung an einigen Stellen nicht möglich. Es wurde dennoch versucht, das Thema möglichst allumfassend darzustellen und einen allgemeingültigen Überblick über die Möglichkeiten und Grenzen im Kampf gegen die Produktpiraterie zu verschaffen. Ausgangspunkt ist hierbei immer der deutsche Markt. Eine Internationale Betrachtung ist aber aufgrund der globalen Entwicklung in diesem Bereich unerlässlich und daher auch in den meisten Fällen mit berücksichtigt worden.

Für den Begriff Produktpiraterie besteht keine allgemein gültige oder gar juristische Definition. Nach Auffassung der betroffenen Hersteller und deren Verbänden umschreibt "Produktpiraterie" den Tatbestand der gewerbsmäßigen, kriminellen Schutzrechtsverletzung, d.h. der gezielten, massenhaften und mit Gewinnabsicht begangenen, vorsätzlichen Verletzung bestehender Schutzrechte sowie die Verletzung der durch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb geschützten Rechtspositionen.[1]

Schon im 15. Jahrhundert fand sich in einem juristischen Text der Begriff „Piracy“; im 18. Jahrhundert bezeichnete er eine in Gewinnerzielungsabsicht vorgenommene unerlaubte Ausnutzung des Werkes oder der Erfindung eines Anderen[2].

Für die Begriffe Markenpiraterie und Produktpiraterie (engl. „Counterfeiting“ und „Piracy“) hat sich bis heute auch international keine einheitliche Definition durchsetzen können.[3]

Als Markenpiraterie werden jedoch üblicherweise Nachahmungstatbestände bezeichnet, die infolge einer Produktimitation mit einer Markenverletzung einhergehen. Urheber-, Geschmacksmuster- und Patent- oder Gebrauchsmusterrechtsverletzungen werden dem gegenüber als Produktpiraterie bezeichnet.

Das im Jahre 1990 verabschiedete Produktpirateriegesetz (PrPG) (Gesetz zur Stärkung des Schutzes des geistigen Eigentums und zur Bekämpfung der Produktpiraterie) verzichtet ebenso bewusst auf eine einheitliche Definition, um den sich ständig wandelnden Erscheinungs- und Ausprägungsformen der Produkt- und Markenpiraterie gerecht werden zu können.[4]

Die von den zunehmend größer werdenden Auswirkungen der Produktpiraterie betroffenen Unternehmen müssen mit immer komplexeren Verfahren auf juristischer, technischer und strategischer Ebene ihre Marktanteile und Wettbewerbsvorteile verteidigen. Besonders betroffen sind die Unternehmen, die ihre USP (Unique selling Proposition) entweder durch umfangreiche und innovative Forschungsarbeit oder durch ausgeprägte Markenetablierung generieren. Diese Unternehmen und ihre Produkte bieten potentiellen Fälschern und Nachahmern die größte Gewinnspanne, da sowohl innovative, als auch auf Grund des Markenmehrwerts besonders attraktive Produkte, die besten Absatzchancen und die höchsten Margen bieten.

Die OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) und das ICC (International Chamber of Commerce) schätzen den Anteil von Plagiaten am Welthandel aktuell auf fünf bis neun Prozent pro Jahr, was einem Handelsvolumen von ca. 450 Milliarden Euro gleich kommt und weltweit den Verlust von ca. zwei Millionen Arbeitsplätzen bedeutet.[5]

Da die strafrechtliche Verfolgung von Plagiatdelikten, vor allem auf internationaler Ebene, häufig durch unzureichende Sanktionen und behördliche Strukturen erschwert wird, setzen immer mehr Unternehmen auf technischen und unternehmensstrategischen Schutz ihrer Erzeugnisse. Zunehmend ist auch der Zusammenschluss großer Unternehmen im Kampf gegen die Produktpiraterie zu beobachten, da für eine wirkungsvolle strafrechtliche Verfolgung die Unterstützung durch die betroffenen Unternehmen in Form eigener Ermittlungen besonders hilfreich und in den meisten Fällen sogar notwendig ist.

2. Formen gewerblicher Schutzrechte

Um ein entwickeltes Produkt rechtlich gegen Plagiat zu schützen, müssen die Unternehmen in erster Linie die entsprechenden Schutzrechte für das Produkt sichern. Dies geschieht durch die Anmeldung des Erzeugnisses beim Deutschen Patent- und Markenamt oder, im Falle von Sortenschutzrechten, beim Bundessortenamt. International ist in allen Ländern der Distributionskette des Herstellers eine Anmeldung bei den entsprechenden Behörden ebenso zwingend notwendig.

Durch die Anmeldung erhält der Anmeldende für das jeweilige Schutzrecht ein positives Benutzungs- und ein negatives Verbietungsrecht. D.h. durch seine Anmeldung erlangt er die alleinige Nutzungsbefugnis, was gleichzeitig Dritte von der Nutzung des Erzeugnisses ausschließt. Zudem kann er im Falle einer Verletzung des eingetragenen Schutzrechts Schadenersatz und Unterlassung gerichtlich geltend machen.[6]

Es wird zwischen folgenden, wesentlichen Schutzrechten unterschieden:

a) Patente

Ein angemeldetes Patent verbietet Dritten die gewerbliche Verwendung der Erfindung oder Neuheit zu gewerblichen Zwecken. Privatverwendung kann durch eine Patentanmeldung nicht unterbunden oder verboten werden. Es können technische oder chemische Gegenstände, Erzeugnisse und Verfahren, sowie Erfindungen aus biologischem Material patentiert werden.

Der Patentanmelder kann zivilrechtliche Schadenersatz- und Unterlassungs­ansprüche geltend machen. Er kann des Weiteren die Vernichtung der produzierten Erzeugnisse und der zur Herstellung verwendeten Mittel verlangen und hat Anspruch auf Kenntnis der Herkunft und der Vertriebswege der widerrechtlich produzierten Ware.

Auch strafrechtliche Sanktionen zieht eine Patentschutzrechtsverletzung nach sich.

b) Gebrauchsmuster

Das Gebrauchsmusterschutzrecht ist die in weiten Teilen abgeschwächte Form des Patentschutzes und bezieht sich zudem nicht auf die technischen oder chemischen Verfahren. Die Schutzfrist der Gebrauchsmusterschutzrechte ist außerdem kürzer als beim Patent.

Vorteil der Gebrauchsmusterschutzrechte ist die wesentlich kürzere Registrierungszeit, die nur ca. drei bis vier Monate in Anspruch nimmt. Eine Patentanmeldung hingegen kann bis zu zweieinhalb Jahren dauern.

c) Topographien

Topographien bilden die Struktur der Oberfläche von Mikrochips. Vorraus­setzung für die Schutzwürdigkeit der Topographie ist die Einzigartigkeit der Oberflächenstruktur. Eine Nachbildung einer bestehenden Struktur oder die Heranziehung von bestehenden Strukturen als Basis wird vom Halbleiterschutzgesetz als nicht schutzwürdig angesehen.

„Nach dem Gesetz über den Schutz der Topographien von mikroelektronischen Halbleitererzeugnissen (Halbleiterschutzgesetz - HalbSchG), werden die dreidimensionalen Strukturen (Topographien) von Halbleitererzeugnissen geschützt.“[7]

d) Marken

Als Marke gilt der Schutz gewerblicher Kennzeichnungen. Hier können geschäftliche Beziehungen, bestehend aus Unternehmenskennzeichnungen oder Werkstitel angemeldet werden. Eine Unternehmenskennzeichnung beschreibt den Firmennamen oder eine besondere andere Kennzeichnung der Firma. Werkstitel sind Namen oder besondere Bezeichnungen von Werken (Druckschriften, Bühnenwerke, Tonwerke, Filmwerke, etc.).[8] Der Markenschutz kann auf zwei Wegen erfolgen:

1. Durch Eintragung in das Markenregister und damit einher gehender Kennzeichnung der Marke mit dem so genannten „registered - R“ ( ).
2. Durch Nutzung der Marke. Hier entsteht der Markenschutz, wenn die Marke durch dauerhaften Gebrauch und Etablierung im Markt die „Verkehrsgeltung“ erlangt hat. Dies ist spätestens dann der Fall, wenn die

Marke einen gewissen Bekanntheitsgrad in ganz Deutschland erreicht hat und dem entsprechenden Unternehmen zugeordnet wird.[9]

e) Geschmacksmuster

Das Geschmacksmusterschutzrecht schützt Design, Form oder Farbe eines Produktes. Das 2004 erlassene Geschmacksmusterreformgesetz erlaubt nun also das Schützen eines neuen, durch eine Eigenart gekennzeichneten Geschmacksmusters für ein Produkt. Grundsätzlich wird das zu schützende Gut als das Design beschrieben.

Es wird in diesem Zusammenhang zwischen Mustern und einzelnen Erzeugnissen unterschieden. Ein Muster ist eine „zwei- oder dreidimensionale Erscheinungsform, die durch Linien, Konturen, Farben, Gestalt, Oberflächenstruktur, spezielle Werkstoffe oder Verzierungen gekennzeichnet“9 ist.

Erzeugnisse sind „Industrielle oder handwerkliche Gegenstände inklusive Verpackung, Ausstattung, grafischer oder typografischer Symbole. Als Erzeugnis gelten auch Einzelteile, die noch zusammengebaut werden.“[10] Als Beispiel kann hier ein Firmenlogo und ein extravagantes Firmenprodukt genannt werden:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Bsp. Muster: Logo Firma Apple

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Bsp. Erzeugnis: iMac Computer der Firma Apple

Das Apple-Logo ist in seinem Design schützenswert. Ebenso, wie das Design des iMac Computers der Firma Apple in Form und Verarbeitung als fertiges Erzeugnis durch Geschmacksmusterrechte geschützt ist.

Die folgende Grafik gibt eine Übersicht über die Untergliederung des Wettbewerbsrechts in Bezug auf die Gewerblichen Schutzrechte:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3: Übersicht gewerblicher Schutzrechte

Quelle: Förderland; „Produkt- und Markenpiraterie“; http://www.foerderland.de/1525.0.html#c11747 ; Letzter Zugriff: 28.01.2008.

Einen Sonderfall stellt das Urheberrecht dar. Das Urheberrecht ist kein gewerbliches Schutzrecht im engeren Sinn, da es die Rechte der Urheberbezeichnung und der Erstveröffentlichung schützt. Allerdings beinhaltet es auch die Verwertungsrechte des Urhebers und muss somit in diesem Kontext erwähnt werden. Die Ausgabe von Lizenzen beispielsweise kann durch den Urheber erfolgen, der damit gewerbliche Interessen verfolgt.

Schützenswert im Sinne des Urheberrechts sind literarische, künstlerische und wissenschaftliche Werke. Zudem zählen hier auch alle Ausdrucksformen von Computerprogrammen hinzu.

Die Vorraussetzung zum Schutz durch das Urheberrecht ist eine „persönliche geistige Schöpfung“[11], die die individuelle Darstellung und nicht den Inhalt betrifft.

[...]


[1] Vgl. V.B.P. e.V. (Vereinigung zur Bekämpfung von Produktpiraterie e.V.), „Vereint in den Kampf gegen Produktpiraterie“; http://www.vbp.org/de/main.asp; Letzter Zugriff: 28.01.2008.

[2] Vgl. Levin, M.; Was bedeutet „Counterfeting“?; 1987; S. 18, 21.

[3] Vgl. Harte-Bavendamm, H.; 2000, §1 Rdn. 38f.

[4] Vgl. Bruhn, M.; Handbuch Markenführung; S. 2548

[5] Vgl. Förderland; Produkt- und Markenpiraterie; http://www.foerderland.de/1525.0.html#c11747: Letzter Zugriff: 28.01.2008.

[6] Vgl. Auerbach, S.; Gewerbliche Schutzrechte:

http://www.braunschweig.ihk.de/innovation umwelt/innovationsberatung/gewerbliche schutzrec hte/?viewMeldung=meldung 1104998731.83; Zugriff: 28.01.2008.

[7] Wikipedia;

http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetz %C3%BCber den Schutz der Topographien von mikroel ektronischen Halbleitererzeugnissen; Letzter Zugriff: 28.01.2008.

[8] Vgl. Förderland; „Schutzrechte auf nationaler Ebene“; http://www.foerderland.de/1529.0.html; Letzter Zugriff: 28.01.2008.

[9] Vgl. Förderland; „Schutzrechte auf nationaler Ebene“; http://www.foerderland.de/1529.0.html; Letzter Zugriff: 28.01.2008.

[10] Vgl. Förderland; „Schutzrechte auf nationaler Ebene“; http://www.foerderland.de/1529.0.html; Letzter Zugriff: 28.01.2008.

[11] Vgl. Förderland; „Schutzrechte auf nationaler Ebene“; http://www.foerderland.de/1529.0.html: Letzter Zugriff: 28.01.2008.

Excerpt out of 35 pages

Details

Title
Möglichkeiten und Grenzen im Kampf gegen Produktpiraterie
College
University of Applied Sciences Koblenz  (Marketing und Marktforschung)
Grade
2,3
Author
Year
2008
Pages
35
Catalog Number
V147336
ISBN (eBook)
9783640578412
ISBN (Book)
9783640578085
File size
692 KB
Language
German
Notes
Keywords
Möglichkeiten, Grenzen, Kampf, Produktpiraterie
Quote paper
Christian Perscheid (Author), 2008, Möglichkeiten und Grenzen im Kampf gegen Produktpiraterie, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/147336

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