Ich filme, also bin ich! - Selbstbestimmte Videoarbeit bei Menschen mit einer geistigen Behinderung


Tesis, 2003

82 Páginas, Calificación: 1


Extracto


Inhaltsverzeichnis

Persönliche Vorbemerkung

1 Einleitung

2 Selbstbestimmung bei Menschen mit einer geistigen Behinderung
2.1 Die geschichtliche Entwicklung der Behindertenhilfe, von der Reformpädagogik bis hin zur Selbstbestimmung bei Menschen mit einer geistigen Behinderung
2.1.1 Vorbetrachtung
2.1.2 Die Zeit nach 1945
2.1.3 Der Beginn des Umdenkens
2.2 Selbstbestimmung

3 Möglichkeiten des Selbstbestimmten Lernens bei Menschen mit einer geistigen Behinderung
3.1 Selbstbestimmtes Lernen trotz Unterstützung Die Methode der leicht zurückweisbaren Angebote
3.2 Das Konvergenzmodell

4 Selbstbestimmte Videoarbeit bei Menschen mit einer geistigen Behinderung
4.1 Ästhetik in der Erziehung bei Menschen mit einer geistigen Behinderung
4.2 Ästhetik im Film
4.3 Ein Konzept zur Selbstbestimmten Videoarbeit bei Menschen mit einer geistigen Behinderung
4.3.1 Selbstbestimmtes Lernen in der Videoarbeit trotz Unterstützung.
4.3.2 Das Vertonen eines Filmes bei „Sprachschwierigkeiten“
4.3.3 Das Schneiden eines Filmes
4.3.4 Die Rolle des Begleiters
4.3.5 Die verschiedenen Funktionen der Videoaufnahmen des Begleiters

5 Selbstbestimmte Videoarbeit in der sozialpädagogischen Praxis

6 Praxisbericht
6.1 Erstes Treffen: Interview mit Christian - 01.11.2002
6.2 Zweites Treffen: „Erste“ eigene Aufnahmen von Christian - 04.11.2002
6.2.1 Die Zirkustiere
6.2.2 Christians Oma und Opa
6.3 Drittes Treffen: Christians Umgebung - 15.11.2002
6.3.1 Der Kiosk
6.3.2 Die Kirche
6.3.3 Der Spielplatz
6.4 Viertes Treffen: „Modenschau“ - 22.11.2002
6.5 Fünftes Treffen: Die Weihnachtsfeier der Lebenshilfe - 08.12.2002
6.6 Sechstes Treffen: Studio - 03.01.2003

7 Schluss

8 Abbildungsverzeichnis

9 Literaturverzeichnis

Persönliche Vorbemerkung

Die Idee zu dieser Diplomarbeit führt zu großen Teilen auf ein Seminar zurück, an dem ich im Rahmen meines Studiums teilgenommen habe. An der Fachhochschule Fulda fand im Sommersemester 2002 eine integrative Lehrveranstaltung mit dem Titel „Video machen! - Integrative Medienarbeit mit Video“ statt. Das Seminar lief als „Experiment“ im Rahmen einer Diplomarbeit ab. Die Leitung lag bei Prof. Dr. Gert Gekeler und dem Diplomanten Thomas Graf. Teilnehmer waren drei Menschen mit Lernschwierigkeiten1 und sieben StudentInnen. Integrative Lehrveranstaltung bedeutet, dass an zwei Wochenenden die TeilnehmerInnen mit Lernschwierigkeiten gemeinsam mit den StudentInnen lernten, wie man mit Kamera und einem Effektmischpult (Audio-Video-Effekt-Mischer, kurz AVE- Mischer) umgeht. Außerdem wurden kleine Filme erstellt. Die StudentInnen wurden zu Assistenten für die Menschen mit Lernschwierigkeiten. Bei der Bedienung der Geräte standen sie den Nutzern (den TeilnehmerInnen mit Lernschwierigkeiten) zur Seite. Die StudentInnen setzten dadurch kurz vorher erworbenes grundlegendes Wissen, wie zum Beispiel Kameraoperationen, Einstellungsgrößen und Perspektiven, sofort in die Praxis um. Die Arbeitsprozesse fanden meist in Kleingruppen statt.

Die zwei Hauptmerkmale dieses Seminars waren zum einen die Videoarbeit und zum anderen die Autonomie der TeilnehmerInnen. Sinn des Seminars sollte sein, dass Menschen mit einer Lernbehinderung (gemeinsam mit den StudentInnen) lernen mit dem Medium Video zu arbeiten, um dann möglichst autonom einen Film drehen zu können.

Nach diesen beiden Wochenenden hatte ich allerdings das Gefühl, dass die Kurzfilme der TeilnehmerInnen nicht von ihnen sondern von den StudentInnen und der Seminarleitung gedreht und bearbeitet wurden. Die Ideen zu den Beiträgen kamen zwar von den TeilnehmerInnen, aber die Umsetzung erfolgte zu großen Teilen durch die Begleiter. Man muss allerdings festhalten, dass einige Vorhaben der Seminarleitung, wie z.B. das Erlernen vom „Film schneiden“, der knapp bemessenen Zeit zum Opfer fielen.

Trotzdem konnte die Autonomie der TeilnehmerInnen nur teilweise erreicht werden. Die Integrative Lehrveranstaltung war ein Schritt in Richtung Videoarbeit mit Menschen mit einer geistigen Behinderung, aber meiner Meinung nach konnten die TeilnehmerInnen nicht selbstbestimmt filmen. Daraus entwickelte sich dann bei mir der Gedanke dieser Diplomarbeit: Selbstbestimmte Videoarbeit bei Menschen mit einer geistigen Behinderung.

1 Einleitung

An der Fachhochschule Fulda findet seit 10 Jahren jeden Dienstag während des Semesters das Projekt Bindeschuh2 statt. Dort entsteht auf Papier, Leinwand und Bildschirm Kunst von Menschen mit einer geistigen Behinderung. Das Projekt Bindeschuh wird von Prof. Dr. Gert Gekeler betreut. Ich habe zwei Semester im Rahmen meines Studienschwerpunktes „Heil- und Behindertenpädagogik“ aktiv am Projekt teilgenommen. Die drei TeilnehmerInnen mit Lernbehinderungen, die an der in der persönlichen Vorbemerkung erläuterten integrativen Lehrveranstaltung mitgewirkt haben, sind alle dort anzutreffen.

Bei Bindeschuh stehen die Fähigkeiten, Vorlieben und Abneigungen des Menschen mit einer geistigen Behinderung im Mittelpunkt. Hier zählen nur die Stärken und die Schwächen. Es wird versucht, die Stärken zu fördern und die Schwächen durch Assistenz zu kompensieren, unter anderem durch leicht zurückweisbare Angebote (3.1). Beim Projekt Bindeschuh brachten manchmal Studenten oder der Professor eine Videokamera mit und dann war das Interesse von einigen Teilnehmern sofort geweckt. Ich erlebte, wie Menschen mit einer geistigen Behinderung ohne Berührungsängste und mit großer Freude filmten. Auch die integrative Lehrveranstaltung hat mich davon überzeugen können. Allerdings muss man schon seine Vorstellung vom täglichen Filmeanschauen etwas verändern. Verwackelte Bilder sind bei den ersten Aufnahmen an der Tagesordnung.

Eine Schwäche von vielen Menschen mit einer geistigen Behinderung ist die Kommunikation. Die Menschen, die keine Behinderung haben, trauen Menschen mit einer geistigen Behinderung oft nichts zu, vor allem, weil die Menschen mit einer geistigen Behinderung Schwierigkeiten haben, sich mitzuteilen. Oder anders gesagt, weil wir Schwierigkeiten haben, Menschen mit einer geistigen Behinderung zu verstehen.

Ein Mitglied des Projekts Bindeschuh ist Christian. Er ist 22 Jahre alt, lebt mit seinen Eltern und seinem Bruder in Fulda und hat das Down-Syndrom. Christian macht im Projekt immer wieder durch seinen Ideenreichtum auf sich aufmerksam. Da er sich „nur“ durch einige Worte, einem kleinen Buch mit Symbolen und Bildern und sonst durch Gestik und Mimik mitteilen kann, braucht es immer einige Zeit, bis man versteht, was er einem mitteilen will. Christian lässt sich keine Möglichkeit entgehen mit einer Kamera zu filmen, deshalb war es nicht verwunderlich, dass er einer der drei Teilnehmer mit einer geistigen Behinderung an der Integrativen Lehrveranstaltung war.

Als Christian am Anfang des Seminars versuchte uns mitzuteilen was er für einen Film drehen wolle, wurde deutlich, wie schwer es für ihn und für uns sein kann, miteinander zu kommunizieren. Er wollte zu seinem Onkel auf dessen Bauernhof fahren und die Schweine filmen. Wir können das in diesem einen Satz sagen - Christian nicht. Daher dauerte es etwas länger, bis klar war, war er vorhatte. Wenn man sich das Endprodukt, den „Schweinefilm“, ansieht, ist es ein Kurzfilm über den Bauernhof seines Onkels und die Schweine dort. Also schon das, was Christian wollte. Allerdings wissen wir das nicht so genau. Er hatte die Vorstellung, was gefilmt werden sollte, aber geschnitten und vertont wurde er von den StudentInnen und der Seminarleitung. Das Schneiden und Vertonen ist notwendig, um am Ende den Film verstehen zu können. Der Text, der eingesprochen wurde, war auf die Bilder bezogen, die zu sehen sind. Damit wurde eine Erzählstruktur eingebaut, denn sonst hätte man den Film wahrscheinlich nur in Ansätzen verstanden. Ob Christian seinen Film selbst genau so gestaltet hätte, wenn ihm irgendwie die Möglichkeit dazu gegeben gewesen wäre, wissen wir nicht. Hätte man sich nicht gerade deshalb mehr auf Christian einlassen sollen, um zu versuchen, seine Erzählweise besser zu unterstützen? Denn es ist schließlich unsere Erzählweise, die seinen Film begleitet. Christian ist trotzdem heute immer noch begeistert von dem Film, denn er mag ja den Bauernhof von seinem Onkel und vor allem die Schweine. Aus den gesammelten Erfahrungen und Eindrücken heraus entwickelte sich bei mir die folgende Überlegung:

Ist es möglich, dass ein Mensch mit einer geistigen Behinderung selbstbestimmt einen Film drehen kann?

Das bedeutet für die Videoarbeit, dass ein Mensch mit einer geistigen Behinderung selbst entscheidet, was, wie lange und wo er filmen möchte. Allerdings heißt selbstbestimmt nicht gleich selbstständig. Ein gewisses Maß an Unterstützung ist bei Menschen mit einer Behinderung notwendig. Trotzdem muss es doch möglich sein, einen Film nicht über oder mit Menschen mit einer geistigen Behinderung zu drehen, sondern von einem Menschen mit einer geistigen Behinderung selbst. Sie können viel mehr, als wir ihnen zutrauen. Wir müssen uns „nur“ wegbewegen von unserer Sichtweise und auf sie eingehen. Natürlich gibt es unterschiedliche Menschen mit einer geistigen Behinderung. Jeder Mensch ist anders. Aber ich wage zu behaupten, dass viele Menschen mit einer geistigen Behinderung Filme drehen können, wenn sie die Möglichkeit und die Unterstützung bekommen, die sie dazu brauchen. Deshalb kam mir die Idee, ein Projekt durchzuführen, dass das alles „verinnerlicht“.

In diesem Zusammenhang fiel mir sofort wieder Christian ein. Er war, wie schon erwähnt, einer der Teilnehmer der erläuterten Lehrveranstaltung und hatte also schon Erfahrung im Umgang mit einer Kamera. Wenn ihm eine Kamera zur Verfügung stand, war er sehr interessiert und intensiv „bei der Sache“. Ich fragte Christian, ob er Lust hätte, einen Film zu drehen. Ich würde ihn dabei begleiten und falls er Hilfe bräuchte, ihm zur Seite stehen - sozusagen als Assistent. Er war ohne groß zu überlegen einverstanden.

Mir kam der Gedanke, Christian beim Filmen mit einer Kamera zu begleiten und so den Prozess der Entstehung festzuhalten. Außerdem wollte ich nach dem Filmen versuchen, die Form des Erzählens durch gemeinsames Anschauen des Filmmaterials mit Christian und der gleichzeitigen Aufnahme dessen, so „hinzubekommen“, dass Christian selbst erzählt. Daraus entwickelte sich dann das unter Punkt 4.3.1 erläuterte Konzept zur Selbstbestimmten Videoarbeit bei Menschen mit einer geistigen Behinderung.

Zum besseren Verständnis des Konzeptes, ist im zweiten Kapitel die Selbstbestimmung bei Menschen mit einer geistigen Behinderung näher ausgeführt. Danach folgen im dritten Kapitel die theoretischen Grundlagen zur Selbstbestimmten Videoarbeit in Form des Selbstbestimmten Lernens trotz Unterstützung und des Konvergenzmodells. Im vierten Kapitel findet sich dann das Konzept zur Selbstbestimmten Videoarbeit bei Menschen mit einer geistigen Behinderung. Im fünften Kapitel wird kurz auf die Anwendung des Konzeptes zur Selbstbestimmten Videoarbeit in der sozialpädagogischen Praxis eingegangen. Der Praxisbericht zu diesem Konzept ist im sechsten Kapitel nachzuschlagen.

Es ist festzuhalten, dass in dieser Arbeit nicht die Diskussion um die Begrifflichkeiten und Definitionen von Geistiger Behinderung aufgegriffen werden sollen, vor allem, weil im Laufe der Zeit die Begriffe, die stigmatisieren, durch scheinbar weniger stigmatisierende Begriffe ersetzt werden, die dann auch wieder zu einer Stigmatisierung führen. (vgl. Jantzen in Greving/Gröschke, 2000, S. 167) Es soll eher ein Beitrag zur Selbstbestimmung von Menschen mit einer geistigen Behinderung geleistet werden - vor allem in Form der Selbstbestimmten Videoarbeit.

„Geistigbehinderte gibt es nicht!“ (Feuser zit. in Greving/Gröschke, 2000, S. 180)

2 Selbstbestimmung bei Menschen mit einer geistigen Behinderung

In dieser Arbeit geht es um das Medium Video, deshalb liegt es nahe, einen Blick auf das Kino und den Film zu werfen. Wir kennen alle Filme wie „Forrest Gump“, „Rain Man“ und „Am Achten Tag“. Diese Filme handeln alle von Menschen mit einer geistigen Behinderung: sei es ein Mensch mit einer Lernbehinderung, ein Mensch mit Autismus oder ein Mensch mit Down- Syndrom. Doch was sehen wir, wenn wir einen dieser Filme anschauen? Wir sehen in „Forrest Gump“ und „Rain Man“ bekannte Schauspieler, die einen Menschen mit einer geistigen Behinderung spielen und in „Am Achten Tag“ einen Menschen mit Down-Syndrom als Hauptdarsteller. Erkennt man einen Unterschied zwischen den Schauspielern ohne Behinderung und dem Schauspieler mit Behinderung? Mit Sicherheit! Das Down-Syndrom ist durch gewisse Merkmale gekennzeichnet und die Schauspieler ohne Behinderung zu bekannt.

Trotz allem sieht man in der Filmbranche eine Entwicklung. Menschen mit einer Behinderung waren vor ein paar Jahrzehnten schon in Filmen zu sehen, allerdings wurden sie da meist als „Idioten“ dargestellt. Nun stehen sie auf einmal im Mittelpunkt und haben nicht nur eine „Idiotenrolle“. Die Entwicklung der Gesellschaft spiegelt sich in den Filmen wider, denn einen unbestreitbaren Zusammenhang gibt es bei allen drei Filmen, die Forderung nach mehr Selbstbestimmung. Eines wird besonders deutlich - der Prozess des „Selbstbewusst-Werdens“, der in den Filmen gezeigt wird.

Was empfinden wir, wenn wir einen dieser Filme sehen? Mitleid? Aber warum? Wir sehen die Persönlichkeit des Menschen nur „von außen“ und aus unserer Sicht. Sehen wir, was er denkt, was er fühlt, was er sieht? Nein, das interpretieren wir in ihn hinein, weil Menschen ohne Behinderung glauben zu wissen, wie ein Mensch mit Behinderung denkt, fühlt und sieht. Und warum tun wir das? Weil wir gerne unser Bild selbst gestalten, wie ein Mensch mit einer Behinderung ist oder zu sein hat.

„Du hast zu sein, wie ich denke, dass Du bist …“ (Feuser in Greving/Gröschke, 2000, S. 150).

Wie sich die Gesellschaft und der Staat in Deutschland Menschen mit einer Behinderung betreffend entwickelt hat und was eigentlich Selbstbestimmung bei Menschen mit einer geistigen Behinderung bedeutet, wird im folgenden Kapitel erörtert.

2.1 Die geschichtliche Entwicklung der

Behindertenhilfe, von der Reformpädagogik bis hin zur Selbstbestimmung bei Menschen mit einer geistigen Behinderung Nach BONFRANCHI spalten die modernen Technologien Menschen mit Behinderungen in zwei Gruppen auf. Menschen mit Körperbehinderungen können sich die Technologien zunutze machen und durch Hilfsmittel (z.B. Prothesen, Rollstühle) ihrer Integration „nachhelfen“. Menschen mit einer Lern- bzw. geistigen Behinderung dagegen können aufgrund der Technologisierung nur noch schlecht in die Arbeitswelt integriert werden. Arbeitsabläufe werden immer mehr automatisiert, und dadurch kommen auf den Arbeiter eher steuernde und überwachende Funktionen zu. Das bedeutet eine Zunahme an Verantwortung, die für einen Menschen mit einer geistigen Behinderung Überforderung bedeuten kann. (vgl. Bonfranchi in Lamers, 1999, S. 80-86)

„Folge davon: Die Intelligenten werden immer intelligenter; die weniger Intelligenten werden immer weniger intelligent“ (ebd., S. 86).

Auch aus diesen Gründen hat es sich die Behindertenhilfe zur Aufgabe gemacht, Menschen mit einer geistigen Behinderung „unter die Arme zu greifen“ und ihnen - in Deutschland allerdings erst in den letzten Jahren - mehr Selbstbestimmung zu ermöglichen.

2.1.1 Vorbetrachtung

RATKE (1571-1635), der auch als „Begründer der Pädagogik als eigenständiger Wissenschaft und der modernen Didaktik“ gilt, begann schon im 16. Jahrhundert Reformen, wie zum Beispiel den Anspruch auf hohe Grundbildung für alle, in der Pädagogik zu fordern. Diese Forderung musste er aber aufgrund der möglichen „Bedrohung für das Machtgefüge“ einer „gestuften Bildung“ annähern. (vgl. Feuser, 1995, S. 139-141) Dieser Konflikt, im Zusammenhang mit Erziehung und Bildung, existiert heutzutage immer noch. Denn die Wirtschaft und die Politik versuchen weiterhin die Kultur und die soziale Gemeinschaft ihren wirtschaftlichen Interessen unterzuordnen. Den Gedanken, dass jeder Erziehung und Bildung erfahren darf, führte KOMENSKY (1592-1670) näher aus. „Denn je träger und schwächer einer von Natur aus ist, umsomehr bedarf er der Hilfe, um von seiner schwerfälligen Stumpfheit und Dummheit so weit wie möglich befreit zu werden. Und man findet keine so unglückliche Geistesanlage, dass sie nicht verbessert werden könnte“ (Komensky zit. in Feuser, 1995, S. 142). Im 18. Jahrhundert führte PESTALOZZI (1746-1827) den Gedanken an die für jeden zustehende Erziehung und Bildung weiter fort. Auch ROUSSEAU (1712-1778) forderte von der Gesellschaft: „Menschen, seid menschlich; dies ist eure erste Pflicht“ (Rousseau zit. in Feuser, 1995, S. 136)! 1789 wurden dann Erziehung und Bildung von der Nationalversammlung in die Menschenund Bürgerrechte aufgenommen.

Doch was verstand man damals als menschlich? Was ist heutzutage menschlich? Menschen mit Behinderungen gibt es, seitdem es Menschen gibt. Die „Betitelung“ dieser Menschen reicht in Deutschland in den letzten beiden Jahrhunderten von Krüppeln, Idioten und Schwachsinnigen über Geistig Behinderte bis hin zu Menschen mit einer geistigen Behinderung. Die Begriffe lösen sich in regelmäßigen Abständen ab. Irgendwann haftet etwas „Negatives“ an ihnen, und dann ändert man einfach die Bezeichnung. An der Einstellung der Gesellschaft ändert sich allerdings meist nicht viel.

Warum aber ist die Gesellschaft gegenüber Menschen mit einer Behinderung so eingestellt?

Unser Alltag ist geprägt von Vorgaben, Normen und Zwängen. Unsere Gefühle, Gedanken und Handlungen werden von ihnen - von uns fast unbemerkt - geprägt. Dieses Internalisieren der Werte und Normen einer Gesellschaft führt zur Sozialisation. Aus diesem Prozess heraus entsteht weitestgehend für uns die Normalität. Dieses „normal“ sein heißt für uns, ein Teil der Gesellschaft zu sein und etwas dazu beizutragen. Dieser Beitrag drückt sich meist durch Arbeit und Leistung aus. „Unser Gesellschafts- und Wirtschaftssystem wird bestimmt von der Gewinn-, Konsum- und Lustoptimierung. Entscheidend ist darum die Leistungsfähigkeit! Das größte Glück für die größte Anzahl“ (J.St.Mill/Bentham/Helvetius zit. in Bundesvereinigung Lebenshilfe, 1997, S. 140)! Der Wert jedes Menschen wird danach bemessen, was er zur Produktivität beiträgt. Dieses Denken führte schon im Kapitalismus (wo das Leistungsdenken der Industriegesellschaften zur Norm wurde) dazu, dass Menschen mit einer Behinderung oder „Unfähigkeit“ zur Leistungserbringung ausgegrenzt und in sog. Anstalten untergebracht wurden. „Wenn der Staat das Äußerste thun will, so richte er für die Klasse der Thiermenschen eine Anstalt her, wozu ältere Räume zu benutzen sind und … für welche die Anforderungen wohl nicht höher gehen können, als Obdach, Nahrung und Reinlichkeit“ (Liberale badische Landeszeitung vom 24. Mai 1864 zit. in Bundesvereinigung Lebenshilfe, 1997, S. 141).

In der folgenden Zeit sind bedeutende Pädagogen, wie z.B. PIAGET (1896- 1980), von den oben erwähnten beeinflusst worden. Es entstanden erste Methoden für die Taubstummen- und Blindenbildung. Allerdings wurde erst kurz vor dem Ersten Weltkrieg das Schulsystem für Behinderte entwickelt. (vgl. Baudisch, 2000, S. 9-11) Der Grundgedanke dieser Systeme ist jedoch vom Defizitären bei Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen geleitet. Die geschaffenen Institutionen sind scheinbar die einzige Möglichkeit, um methodisches Vorgehen und Konzepte zur Förderung zu entfalten. Diese Zeit in der Behindertenhilfe wird auch als Pionierphase bezeichnet. (vgl. Baudisch, 2000, S. 12-13) Damit sind alle Bemühungen gemeint, in denen versucht wurde, Menschen mit einer Behinderung Förderung zukommen zu lassen und in denen die ersten Institutionen gebildet wurden.

1920 erschien das Buch „Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens“. Dort verglichen die Autoren das mit toten jungen Soldaten bedeckte Schlachtfeld mit den „Idioteninstituten und ihrer Sorgfalt für ihre lebenden Insassen“. Sie stellten auf der einen Seite die jungen Soldaten als „Opferung des teuersten Gutes der Menschheit“ und auf der anderen Seite die „absolut wertlosen, (…) negativ zu wertenden Existenzen“ dar. (vgl. Neumann in Bundesvereinigung Lebenshilfe, 1997, S. 141) Die Frage nach dem Sinn eines Krieges muss an dieser Stelle nicht erlörtert werden. Aber der Vergleich und vor allem die Abwertung der Menschen mit einer Behinderung sprechen für sich.

Als die Nationalsozialisten an die Macht kamen, verstärkte sich der Rassismus gegenüber Menschen mit einer Behinderung ins Unvorstellbare. Allein schon die Betitelung „unheilbar Kranke“ und die damit verbundene Euthanasie-Aktion zu Beginn des Zweiten Weltkrieges sind Zeugnis dafür. „Die >Euthanasie<-Aktionen, die Liquidierung von KZ-Insassen und die >Endlösung der Judenfrage< standen in einem engen personellen und technisch-organisatorischen Zusammenhang. Die Ermordung von Behinderten und psychisch Kranken unter dem Deckmantel des >Gnadentodes< ging somit der Massentötung europäischer Juden voran“ (Süssmuth zit. in Bundesvereinigung Lebenshilfe, 1999, S. 25-26).

Wie war diese Euthanasie-Aktion überhaupt möglich? „Sie war jedoch nur denkbar auf der Grundlage einer tiefen Abscheu der Gesellschaft vor Schmarotzern, Faulenzern, unnützen Essern und Lebensunwerten“ (Neumann in Bundesvereinigung Lebenshilfe, 1997, S. 142)! Der größte Teil der Gesellschaft im Dritten Reich, war von den Nationalsozialisten so „sozialisiert“ worden, dass das Internalisierte die Menschen dazu brachte, über die Ermordung von anderen Menschen hinwegzusehen. NEUMANN geht in seinem Artikel noch einen Schritt weiter: „Und selbst als diese Verbrechen publiziert waren, nahm die Öffentlichkeit unserer Gesellschaft davon so gut wie keine Kenntnis: Es waren ja nur Idioten! Es war nicht schad´ drum!“

2.1.2 Die Zeit nach 1945

Nach 1945 blieben die Anstalten ihren Konzepten der rein pflegerischen Versorgung treu. Wurde bei einem Menschen eine geistige Behinderung diagnostiziert, wurde er als „Pflegefall“ in eine „Anstalt oder Oligophrenenabteilung“3 eingewiesen. Menschen, die dort eingewiesen wurden, „hatten den Status von Patienten, waren >Fälle< und mussten sich aufgrund dieser Etikettierung weitgehend im Bett aufhalten“ (Krebs zit. in Bundesvereinigung Lebenshilfe, 1999, S. 26).

Die Fachgebiete trugen ihren Teil zu der Selektion bei. In der Psychologie war damals das fachliche Verständnis von geistiger Behinderung noch von „reifungstheoretischen Überzeugungen“ bestimmt. Die geistige Behinderung wird als „Ausdruck mangelnder oder unvollständiger Reifung“ verstanden, für die es keine „effektiven Maßnahmen“ gibt. (vgl. Steinebach in Geving/Gröschke, 2000, S. 42-43) Nach dieser Diagnostik folgte dann meist die Verwahrung. Die Menschen mit einer geistigen Behinderung wurden unter anderem als „bildungsunfähig“, „total spielunfähig“ und „lernunfähig“ bezeichnet. Den betroffenen Menschen wurde die Möglichkeit genommen, ein normales menschliches Leben zu leben. (vgl. Hähner in Bundesvereinigung Lebenshilfe, 1999, S. 26) Ein Grund dafür war, dass das Personal und die Ärzte, die während des Zweiten Weltkrieges zu „Hitlers willigen Vollstreckern“ gehörten, nach 1945 Menschen mit einer geistigen Behinderung weiterhin betreuten, die sie auch während des Zweiten Weltkrieges betreut hatten. Die Gesellschaft entwickelte sich also in einigen Bereichen nicht wirklich weiter. Es herrschte immer noch der Gedanke von zwei verschiedenen Arten von Menschen vor, der wahrscheinlich auch durch das Wirtschaftswunder in West-Deutschland gefördert wurde. Auf der einen Seite stand der gesunde, leistungsfähige und produktive Mensch und auf der anderen Seite der behinderte, kranke und unproduktive Mensch.

2.1.3 Der Beginn des Umdenkens

Erst Ende der 50er und zu Beginn der 60er Jahre begann man sich, von dem nach THEUNISSEN benannten „biologistisch-nihilistischen“ Bild vom Menschen, langsam zu entfernen. (vgl. Bundesvereinigung Lebenshilfe, 1999, S. 26) Da es für einige Eltern nicht in Frage kam, ihre Kinder in eine Anstalt zu „stecken“, gründeten sie die „Lebenshilfe für das geistig behinderte Kind“ und den „Verband für spastisch Gelähmte und andere Körperbehinderte“. In der Politik wurden wichtige Gesetze, wie das Körperbehindertengesetz, das Rentenversicherungsgesetz und das Bundessozialhilfegesetz, verabschiedet. Somit war es Menschen mit einer Behinderung (und deren Angehörigen) erstmals möglich, die Lebenswelt vom Ansatz her zu verändern. Das bis dahin im Mittelpunkt der Betreuung stehende defizitorientierte Bild des Menschen mit einer Behinderung begann sich langsam aber sicher auch in der Heilpädagogik, Psychiatrie und Psychologie zu verändern. „Menschen mit Behinderungen wurden nicht mehr verwahrt und gepflegt, man begann sie zu behandeln, zu fördern. Förderung wurde zum zentralen Begriff in der Behindertenpädagogik“ (Hähner in Bundesvereinigung Lebenshilfe, 1999, S. 30). Es entstanden Sonderschulen für geistig Behinderte, Sonderkindergärten, Werkstätten für Behinderte, Wohnheime und vieles mehr, mit dem Ziel, den Menschen mit einer Behinderung durch unablässiges Fördern an die Gesellschaft anzugleichen. Diese Zeit ist nach BAUDISCH die Differenzierungsphase, in der die Förderangebote strukturiert, die Behinderungen näher definiert und diverse Erfahrungen in den Bereichen der Methode gemacht wurden. (vgl. Baudisch, 2000, S. 13)

Allerdings entwickelte sich durch das Fördersystem ein von Experten geprägtes Bild von Behinderung. Der „Isolationscharakter“ wurde schnell sichtbar. Ein Mensch mit einer geistigen Behinderung durchlief damals und durchläuft auch noch heute die verschiedensten Einrichtungen - vom Sonderkindergarten über die Sonderschule bis zur Werkstatt für Behinderte - getrennt von der „normalen“ Gesellschaft. „Die Sonderförderung von Menschen mit geistiger Behinderung wurde schließlich so konsequent durchgeführt, daß heute die sogenannten Normalen kaum Gelegenheit haben, alltägliche Beziehungen zu Menschen mit Behinderungen zu entwickeln - sie leben in getrennten Welten“ (Neumann in Bundesvereinigung Lebenshilfe, 1997, S. 140).

Bis in die Mitte der 80er Jahre wurde die Meinung vertreten, dass ein Mensch mit Behinderung ein defekter Mensch ist. Er wurde an seinen motorischen, kognitiven, sozialen und emotionalen Fähigkeiten gemessen. Bis zu diesem Zeitpunkt war im Zusammenhang mit einer geistigen Behinderung immer von Defiziten die Rede. In den 80er Jahren wurden Leistungen wie Pflegegeld und Sozialhilfe für Menschen mit einer Behinderung wieder gekürzt und aufgrund dessen gingen die Behinderten - vor allem die Körperbehinderten (die so genannte Krüppelbewegung) - auf die „Barrikaden“. Diese Demonstrationen trugen einen großen Teil dazu bei, die Schaffung der Rahmenbedingungen zu einer „Angleichung behinderter Menschen an die Gesellschaft“, langsam aber sicher in den Hintergrund zu rücken. „Der Mensch, das Individuum wird entdeckt mit seinen Fähigkeiten und seinen Bedürfnissen“ (Hähner in Bundesvereinigung Lebenshilfe, 1999, S. 32). Das erste Mal bekommt man in Deutschland im Zusammenhang mit Menschen mit einer Behinderung Begriffe wie Normalisierung, Integration und Selbstbestimmung zu hören. Außerdem wird die Schulpflicht für alle eingeführt, und die Entpsychiatrisierung und Enthospitalisierung finden statt.

Vor allem die skandinavischen Länder, die das „Normalisierungsprinzip“ hervorbrachten, welches zum Ziel hat, dass Menschen mit einer geistigen Behinderung dahin gelangen, ihr Leben so zu führen, dass es dem „normalen“ Leben so nahe wie möglich kommt, hatten großen Einfluss auf die Entwicklung der Behindertenhilfe in Deutschland. In Dänemark wurde dieses Prinzip schon 1959 in das Fürsorgegesetz aufgenommen. „Normalisierung heißt auch, die Möglichkeiten sicherzustellen, dass sich der gesamte Lebenslauf so normal wie möglich vollziehen kann“ (Nirje zit. in Bundesvereinigung Lebenshilfe, 1999, S. 33). Aber auch die Behindertenbewegung der USA, die sich im Rahmen der so genannten INDEPENDENT-LIVING-BEWEGUNG (der sich vorwiegend Menschen mit einer Körperbehinderung anschlossen) in den 60ern herausbildete, trug ihren Teil zur Entwicklung in Deutschland bei. Aus dieser Bewegung heraus entstand 1973 eine Gruppe, die sich PEOPLE-FIRST (Mensch zuerst) nannte. Es haben nur Menschen mit geistigen Behinderungen das Sagen. Die Leute bei PEOPLE-FIRST wollen nicht durch andere vertreten werden. Sie bezeichnen sich selbst als „Menschen mit Lernschwierigkeiten“. Die Gruppe fasste bald auch Fuß in Großbritannien, Schweden, Dänemark und Holland. In Deutschland gibt es PEOPLE-FIRST erst seit Mitte der 90er Jahre (Netzwerk-People-First-Deutschland e.V.). Diese Selbsthilfe-Gruppe hat das Ziel, sich selbst zu vertreten und mitzureden:

- z. B. bei der Auswahl von Personal durch behinderte Menschen,
- z. B. bei der Kontrolle des Dienstplans durch behinderte Menschen
- und auch bei der Mitbestimmung bei der Wohnstättenaufnahme

( vgl. www.lebenshilfe.de/fachfragen/fachd/fd2_02/people_first.htm)

1988 wurde erstmals die Internationale SELF-ADVOCACY-KONFERENZ in London abgehalten. Dort trafen Menschen mit geistigen Behinderungen zusammen, um über ihre Situationen zu sprechen. Self-Advocacy kann mit „für sich selbst sprechen“ übersetzt werden, und es bedeutet so viel wie mehr Kontrolle über das eigene Leben gewinnen.

1994 fand in Duisburg der Kongress „Ich weiß doch selbst, was ich will!“ statt. Hier trafen das erste Mal im großen Rahmen in Deutschland Menschen mit Behinderungen aufeinander, um auf sich und ihre Probleme hinzuweisen. Außerdem wurde dort die Duisburger Erklärung4 verfasst.

„Wir möchten mehr als bisher unser Leben selbst bestimmen“ (Bundesvereinigung Lebenshilfe, 1997, Duisburger Erklärung, S. 10-11)

Nun wird auch in Deutschland die Forderung nach Selbstbestimmung laut. Das Umdenken in der Behindertenhilfe setzt sich fort. Diese Zeit kann auch als Generalisierungsphase bezeichnet werden. Sie ist das theoretische „Integrationsgebot“, welches in der sozialen Realität noch um Verwirklichung kämpft. Im Mittelpunkt steht hier der Mensch mit seinem Handeln, der Missstände wie Stigmatisierung, Isolation und Defizitorientiertheit überwinden will. (vgl. Baudisch, 2000, S. 13)

2.2 Selbstbestimmung

Die oben erläuterte Entwicklung der Behindertenhilfe und auch die Geschichte der Menschen mit einer geistigen Behinderung haben letztendlich den Ausschlag dafür gegeben, dass diese Menschen heute ihre Rechte fordern. Sie verlangen nichts anderes, als dass die allgemeinen Menschenrechte auch auf sie angewandt werden, nicht nur auf Menschen ohne Behinderungen.

Der Artikel 3 Abs. 3, Satz 2 des Grundgesetzes:

Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Vor allem aber wird die Forderung nach Selbstbestimmung laut. Selbstbestimmung bedeutet allerdings nicht Selbständigkeit. „Eigen- ständigkeit bedeutet, ohne Assistenz leben zu können. Eben dies können behinderte Menschen in der Regel nicht. Sie sind abhängig von Hilfestellungen, (…) sei es, daß geistig behinderte Menschen Hilfestellungen in der Organisation ihres Alltags benötigen“ (Niehoff-Dittmann in Bundesvereinigung Lebenshilfe, 1997, S. 58). Der Anspruch auf Selbstbestimmung bedeutet also nicht, dass Menschen mit einer geistigen Behinderung auf sich allein gestellt sein wollen. Sie haben nur die Absicht, so weit wie möglich selbst über ihr Leben entscheiden zu können und nicht von ihren Familien oder Betreuern bevormundet zu werden. „Aufs Ganze gesehen werden Erwachsene mit geistiger Behinderung eher überbehütet, kontrolliert, fremdbestimmt, gesteuert und in einer „totalen Abhängigkeit“

belassen als auf das Erwachsenwerden und Erwachsensein vorbereitet“ (Theunissen, 1993, S. 39).

Die Möglichkeiten der eigenen Entscheidungsfähigkeit bei Menschen mit einer geistigen Behinderung sind in den verschiedensten Bereichen im Leben dieser Menschen zu erkunden, auch wenn die Bereiche noch so banal erscheinen: seien es zum Beispiel die zu treffenden Alltagsentscheidungen (Auswahl von Kleidung oder Zeitpunkt des Schlafengehens), die Lebensplanung (Ausbildung, Beruf, Familie) und die Freizeitgestaltung. In jeder Demokratie entscheidet der Bürger selbst über sein Leben, und die Selbstbestimmung eines jeden erscheint als selbstverständlich, wobei natürlich jeder in die Gesellschaft eingebunden ist und sich nach ihren Werten und Normen zu richten hat. Doch wie ist es hinsichtlich der Entscheidungs- und Handlungsräume bei unseren geistig behinderten Mitmenschen bestellt? Was kann ein Mensch mit einer geistigen Behinderung entscheiden und was nicht?

„Selbst zu bestimmen heißt, auszuwählen und Entscheidungen zu treffen“ (Bundesvereinigung Lebenshilfe, 1997, Duisburger Erklärung S. 10-11).

Hat ein Mensch mit einer geistigen Behinderung Schwierigkeiten bei der Entscheidungsfindung, entscheidet meist der Betreuer. Dadurch besteht kein Grund mehr, selbst zu wählen und damit „Verantwortung zu übernehmen und Risiken einzugehen“. Das Erlernen der Entscheidungsfähigkeit kann somit nicht stattfinden. Jeder Mensch macht den Entwicklungsprozess durch, auch behinderte Menschen. (vgl. Niehoff-Dittmann in Bundesvereinigung Lebenshilfe, 1997, S. 56) Wir als Menschen ohne Behinderung haben in unserer Kindheit gelernt, zwischen den verschiedensten Sachen zu entscheiden, beim Essen oder beim Spielen genauso wie bei unseren Freunden. Dadurch haben wir gelernt, Entscheidungen zu treffen. Diese Entscheidungen, wenn es auch nur um Kleinigkeiten, wie z.B. den Brotaufstrich geht, können auch Menschen mit einer geistigen Behinderung treffen. „Unzweifelhaft ist nämlich, daß bei jeder Person Entscheidungsräume gegeben sind, die es zu nutzen gilt“ (Niehoff-Dittmann in Bundesvereinigung Lebenshilfe, 1997, S. 56).

Wie schon in der Vorbetrachtung (Punkt 2.1.1) erläutert, prägt die Gesellschaft die Menschen. Auf der anderen Seite aber verstärkt die Gesellschaft bzw. die gesellschaftliche Einstellung die Behinderung eines Menschen. Sie werden zu Menschen mit einer geistigen Behinderung „gemacht“. „(…) der Mensch ist nicht behindert, er wird behindert“ (Walther in Bundesvereinigung Lebenshilfe, 1999, S. 107). Woran die Wissenschaft nicht ganz unschuldig ist, denn aufgrund von IQ-Tests und Verfahren zur Bestimmung der Leistungsfähigkeit eines Menschen wird der Stempel „geistig behindert“ aufgedrückt. FEUSER hält daraufhin fest, „(…), dass jeder Versuch, die Entwicklungsmöglichkeiten eines derart komplexen Systems, wie es der Mensch ist, (z.B. durch Tests u. a. Verfahren) genauer bestimmen zu wollen, in seinen Ergebnissen als rein spekulativ bezeichnet werden muß“ (Feuser, 1995, S. 120).

Die Gesellschaft muss sich von den an irgendwelchen Tests orientierten Ergebnissen distanzieren, die einen Menschen mit einer geistigen Behinderung nur katalogisieren. Welche Bedürfnisse und Wünsche dieser Mensch hat, ist wichtiger als alles andere. Jedem einzelnen zu unterstützenden Individuum muss der Weg geebnet werden, sich im Rahmen seiner gegebenen Möglichkeiten zu entwickeln und zu entfalten. WAGNER stellt in diesem Zusammenhang fest, „(…), dass ein hohes Maß an Hilfebedürftigkeit nicht zwingend mit Fremdbestimmtheit gleichzusetzen ist und dass trotz massiver Assistenz-, Betreuungs- und Vertretungsnotwendigkeiten ein relativ unabhängiges Verständnis „Seiner Selbst“ entwickelt werden kann“ (Wagner zit. in Baudisch, 2000, S. 19). Das heißt, dass wir uns von der Fremdbestimmung und Bevormundung entfernen und der unterstützenden Selbstbestimmung bei Menschen mit einer geistigen Behinderung annähern müssen.

[...]


1 Der Einfachheit halber spreche ich in dieser Arbeit von „Menschen mit einer geistigen Behinderung“. Wohl wissend, dass sich Betroffene, wie People First (siehe dazu 2.1.3) als „Menschen mit Lernschwierigkeiten“ bezeichnen und wohl wissend, dass es korrekter wäre, von Personen zu sprechen, die als „geistig behindert“ etikettiert werden.

2 Das Projekt Bindeschuh hat als Zielsetzung, den geistig behinderten Mitgliedern die Möglichkeit zu geben, ihre Kreativität im bildnerischen Bereich zu erfahren und zu entwickeln. Des weiteren sollen insbesondere Ausstellungen und Pressearbeit zum Abbau des defizitzentrierten Bildes geistig behinderter Menschen in der Öffentlichkeit beitragen. Die gemeinsame Trägerschaft liegt bei der Fachhochschule Fulda und der Lebenshilfe Fulda- Hünfeld. (vgl. http://www.fh-fulda.de/fb/sw/bindeschuh)

3 Oligophrenie, die; (med.) ererbter oder im frühen Kindesalter erworbener Schwachsinn (vgl. Langenscheidts Fremdwörterlexikon, www.langenscheidt.aol.de)

4 Duisburger Erklärung 1994. Vorbereitet vom Programmkomitee behinderter Menschen, per Akklamation angenommen von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Kongresses (Bundesvereinigung Lebenshilfe, 1997, S. 10-11)

Final del extracto de 82 páginas

Detalles

Título
Ich filme, also bin ich! - Selbstbestimmte Videoarbeit bei Menschen mit einer geistigen Behinderung
Universidad
University of Applied Sciences Fulda
Calificación
1
Autor
Año
2003
Páginas
82
No. de catálogo
V147478
ISBN (Ebook)
9783640582518
ISBN (Libro)
9783640582259
Tamaño de fichero
1353 KB
Idioma
Alemán
Notas
Theoretische Abhandlung und Konzeptansatz zur Videoarbeit mit Menschen mit einer geistigen Behinderung
Palabras clave
Selbstbestimmte, Videoarbeit, Menschen, Behinderung
Citar trabajo
Peter Kalbhenn (Autor), 2003, Ich filme, also bin ich! - Selbstbestimmte Videoarbeit bei Menschen mit einer geistigen Behinderung, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/147478

Comentarios

  • No hay comentarios todavía.
Leer eBook
Título: Ich filme, also bin ich! - Selbstbestimmte Videoarbeit bei Menschen mit einer geistigen Behinderung



Cargar textos

Sus trabajos académicos / tesis:

- Publicación como eBook y libro impreso
- Honorarios altos para las ventas
- Totalmente gratuito y con ISBN
- Le llevará solo 5 minutos
- Cada trabajo encuentra lectores

Así es como funciona