Rechtsprechung EuGH vom 04.12.1997: Rs. C-253/96 bis C-258/96 Helmut Kampelmann, Rs. C-257/96 Andreas Schade und Rs. C-258/96 Klaus Haseley
Inhaltsverzeichnis der Arbeit
I) Untersuchungsgegenstand
II) rechtliches Umfeld (Rechtsgebiet/ Rechtsgrundsätze)
III) Ansichten des Autors
IV) kritische Betrachtung
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit analysiert die verfahrensrechtliche Bedeutung der Nachweispflicht des Arbeitgebers gemäß der Richtlinie 91/533/EWG und deren Umsetzung im deutschen Nachweisgesetz. Ein zentraler Fokus liegt auf der Frage, ob und inwieweit diese Pflichten die Beweislastverteilung bei Eingruppierungsklagen beeinflussen oder als Grundlage für eine stärkere Bindungswirkung der arbeitgeberseitigen Mitteilungen dienen können.
- Analyse der Vorlagefragen an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) im Fall Kampelmann.
- Untersuchung der Beweislast und der Bindungswirkung arbeitsvertraglicher Mitteilungen.
- Bewertung des Einflusses der Richtlinie 91/533/EWG auf nationale Beweislastregeln.
- Diskussion der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Nachweispflicht.
- Hinterfragung der Rechtsschutzmöglichkeiten für Arbeitnehmer bei Eingruppierungsstreitigkeiten.
Auszug aus dem Buch
I) Untersuchungsgegenstand
Der vorliegende Aufsatz zum Urteil des Gerichtshofes (5. Kammer) vom 04.12.1997 beruht auf der Vorlage des Landesarbeitsgerichts Hamm zur Vorabentscheidung (Art. 234 EGV, vormals Art. 177 EWG) in fünf verschiedenen Vorlagefragen zur Unterrichtung des Arbeitnehmers über die für seinen Arbeitsvertrag oder Arbeitsverhältnis geltenden Bedingungen gemäß Richtlinie (RL) 91/ 533, Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe c.
Im Sachverhalt ging es um die Ablehnung einer Höhergruppierung der Kläger, Kampelmann u. A., durch die jeweiligen Arbeitgeber. Begründet wurde dies mit dem fehlenden Nachweis der erforderlichen Bewährungszeit in der jeweiligen Vergütungs- und Fallgruppe. Irrelevant war die Mitteilung des jeweiligen Arbeitgebers von gegenteiligen Informationen. Nach erhobener und abgewiesener Klage vor dem Arbeitsgericht legte das Berufungsgericht dem EuGH die Fragen vor.
Frage 1) Führt Gemeinschaftsrecht zu einer Umkehr der Beweislast? Hat in den Ausgangsverfahren der Arbeitgeber dartun müssen, dass die schriftlich mitgeteilte ursprüngliche Eingruppierung unzutreffend gewesen sei? Wird die Beweislast zugunsten des Arbeitnehmers verbessert, indem der Mindestkatalog des Artikel 2 Absatz 2 der RL sicherstellen will, dass der Arbeitnehmer in den dort aufgeführten Punkten bei der Durchsetzung seiner vertraglichen Ansprüche bei arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen nicht in Beweisnot gerät?
Zusammenfassung der Kapitel
I) Untersuchungsgegenstand: Darstellung der Ausgangssituation und der konkreten Vorlagefragen an den EuGH im Fall Kampelmann zur Auslegung der Richtlinie 91/533/EWG.
II) rechtliches Umfeld (Rechtsgebiet/ Rechtsgrundsätze): Erläuterung der relevanten Rechtsgrundlagen, insbesondere der Richtlinie 91/533/EWG und ihrer Umsetzung in das deutsche Nachweisgesetz.
III) Ansichten des Autors: Zusammenfassende Beantwortung der aufgeworfenen Fragen zur Beweislast, zur Bindungswirkung von Mitteilungen und zur unmittelbaren Anwendbarkeit der Richtlinie.
IV) kritische Betrachtung: Diskussion der Auswirkungen auf die Beweislast bei Eingruppierungsklagen nach der Rechtsprechung des BAG und Reflexion über den Rechtsschutz des Arbeitnehmers.
Schlüsselwörter
Nachweisrichtlinie, Richtlinie 91/533/EWG, Nachweisgesetz, Eingruppierung, Beweislast, Bindungswirkung, EuGH, Arbeitsvertrag, Vergütung, Arbeitsverhältnis, Rechtsschutz, Landesarbeitsgericht, Fall Kampelmann, Gemeinschaftsrecht, Arbeitsrecht.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der nachweisrechtlichen Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers über die wesentlichen Bedingungen eines Arbeitsvertrags nach europäischem und deutschem Recht.
Was sind die zentralen Themenfelder der Analyse?
Die zentralen Themen sind die Auswirkungen der europäischen Nachweisrichtlinie auf nationale Beweislastregeln sowie die Frage der Bindungswirkung von Eingruppierungsmitteilungen.
Was ist die zentrale Forschungsfrage?
Es wird untersucht, ob die in der Richtlinie verankerten Informationspflichten zu einer Umkehr oder Erleichterung der Beweislast für Arbeitnehmer im Rahmen von Eingruppierungsklagen führen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine juristische Analyse auf Basis der EuGH-Rechtsprechung zum Fall Kampelmann unter Einbeziehung des deutschen Nachweisgesetzes und der BAG-Rechtsprechung.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung des Untersuchungsgegenstands, des rechtlichen Umfelds, die eigene Interpretation der Rechtslage und eine kritische Auseinandersetzung mit der aktuellen Rechtsprechung.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Nachweisrichtlinie, Eingruppierung, Beweislastverteilung, Bindungswirkung und effektiver Rechtsschutz im Arbeitsrecht.
Wie bewertet der Autor die Rolle des Nachweisgesetzes bei Eingruppierungsklagen?
Der Autor stellt fest, dass das Nachweisgesetz nach bisheriger BAG-Rechtsprechung keinerlei Auswirkungen auf die Darlegungs- und Beweislast bei Eingruppierungsklagen hat.
Was ist das Ergebnis zur Bindungswirkung von Arbeitgebermitteilungen?
Der Autor kommt zu dem Schluss, dass die Richtlinie keine Beweisregel enthält und der Arbeitgeber den Beweis des Gegenteils führen kann, sofern die ursprüngliche Information falsch war.
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- Dipl.Betr.Wirtin, LL.M. Susanne Rösner (Autor), 2009, Nachweispflicht, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/147585