Die vorliegende Arbeit soll, wie bereits dem Untertitel zu entnehmen, einen Überblickscharakter haben. Sie hat zum Ziel einen geeigneten Umriss des Zusammenspiels der unterschiedlichsten Faktoren der NS-Presselenkung zugeben. Dies soll durch die Gegenüberstellung der Handlungen mit den dazugehörigen Ansprüchen und den Wirkungen im Pressewesen Deutschlands geschehen. Mit dieser Gegenüberstellung wird einerseits versucht das Verständnis für die Vielschichtigkeit der Presselenkung zu erleichtern, und anderseits ein zusammenhängendes Gesamtbild zu vermitteln.
Letzteres ist zweifelsohne im Rahmen dieser Arbeit nicht konsequent und in alle Details eindringend zu verwirklichen. Dies ist der enormen Komplexität des Lenkungsapparates geschuldet. Doch gerade diese Komplexität macht dieses Thema für einen ausgearbeiteten Überblick interessant.
Im Folgenden wird folglich eine Zusammenstellung der größten Faktoren der Propaganda im Bereich der Presse erfolgen, die sich an den bisher erforschten Komponenten orientiert und schließlich ein Bild entstehen lassen wird.
Inhaltsverzeichnis:
1 Einleitung
2 Handlungen der Presselenkung
2.1 Die institutionelle Ebene
2.2 Die inhaltliche Ebene
2.3 Die wirtschaftliche Ebene
3 Wirkungen der Presselenkung
3.1 Die Konsequenzen im Pressewesen
3.1.1 Aufnahme in die Pressestruktur
3.1.2 Weiterleitung der Information
3.1.3 Die journalistische Aufarbeitung der Information
3.1.4 Verkauf der Zeitung an den Leser
3.2 Die Folgen für die Presselandschaft und die Korrekturversuche des NS-Regimes
4 Zusammenfassung
5 Literaturverzeichnis
1 Einleitung
Die vorliegende Arbeit soll, wie bereits dem Untertitel zu entnehmen, einen Überblickscha-rakter haben. Sie hat zum Ziel einen geeigneten Umriss des Zusammenspiels der unterschied-lichsten Faktoren der NS-Presselenkung zugeben. Dies soll durch die Gegenüberstellung der Handlungen mit den dazugehörigen Ansprüchen und den Wirkungen im Pressewesen Deutschlands geschehen. Mit dieser Gegenüberstellung wird einerseits versucht das Ver-ständnis für die Vielschichtigkeit der Presselenkung zu erleichtern, und anderseits ein zu-sammenhängendes Gesamtbild zu vermitteln.
Letzteres ist zweifelsohne im Rahmen dieser Arbeit nicht konsequent und in alle Details eindringend zu verwirklichen. Dies ist der enormen Komplexität des Lenkungsapparates geschuldet. Doch gerade diese Komplexität macht dieses Thema für einen ausgearbeiteten Überblick interessant.
Im Folgenden wird folglich eine Zusammenstellung der größten Faktoren der Propaganda im Bereich der Presse erfolgen, die sich an den bisher erforschten Komponenten orien-tiert und schließlich ein Bild entstehen lassen wird.
2 Handlungen der Presselenkung
Im Folgenden wird ein Überblick über die wichtigsten Maßnahmen in Hinblick auf die Organisation der Presselenkung gegeben. Näher wird dabei das Eingreifen der Nationalsozialisten auf institutioneller Ebene, auf der Ebene des Inhalts und der Wirtschaft erläutert. Die gesetz-lichen Rahmenbedingungen für diese Maßnahmen könnten ebenfalls in einer separaten Ebene erfasst werden. Hier wird jedoch die gesetzliche Ebene nicht unter einer gesonderten Über-schrift erscheinen, sondern vielmehr in die Teilgebiete eingefügt werden.
Des Weiteren wird ein Umriss der Ansprüche des NS-Regimes erkennbar werden, der sich aus den Handlungen, und deren beabsichtigen Konsequenzen, erfassen lässt. Grundle-gend für diese sind, wie bereits erwähnt, diverse Gesetze, von denen die Allgemeinen zu erläutern sind. An dieser Stelle bietet es sich an die Gesetze und ihre Konsequenzen in direkte und indirekte Einflussnahme zu unterteilen. Da es sich um eine Kombination aus der Ver-wendung und Uminterpretierungen bestehender Verhältnisse (Gesetzesgrundlagen) und -das jedoch erst nach der Machtübernahme- stetigem Aufbau einer systematischen Struktur han-delte.
Zu den bereits bestehenden Verhältnissen lassen sich unter anderen die Notverord-nungen nach Artikel 48 der Weimar zählen. Sie erlaubten es in politischen Krisenzeiten Zei-tungsverbote zu erlassen. Die Weitläufigkeit der Bedeutung von „politischen Krisenzeiten“ gab den Nationalsozialisten bereits die erste Möglichkeit in das deutsche Pressewesen nach Belieben einzugreifen.
Neben dieser bereits bestehenden Verordnung, verband sich darüber hinaus die „Nor-malität“ der Einschränkung der Presse- und Meinungsfreiheit für die Deutschen. Dieser Um-stand ermöglichte kurz nach der Übernahme der Regierungsgewalt, dass verhältnismäßig unkomplizierte Einführen von weiteren Gesetzen, die den systematischen Aufbau der Presse-lenkung voran brachten. Die Verordnung vom 04.02.1933 „Zum Schutz des deutschen Vol-kes“ griff massiv in die Presse- und Versammlungsfreiheit ein. Am 28.02.1933 folgte die Verordnung „Zum Schutz von Volk und Staat“, die eine weitere Einschränkung der Mei-nungs- und Pressefreiheit konsequent durchsetzte. Schließlich bildete das „Gesetz zur Behe-bung der Not von Volk und Reich“ den einstweiligen Höhepunkt, indem die gesetzgebende Gewalt der nationalsozialistischen Regierung übergeben wurde und somit die endgültige Grundlage für ein systematisches Eingreifen, sowohl in den gesamten Staatsapparat, als auch in das Pressewesen, geschaffen wurde.
2.1 Die institutionelle Ebene
Unter den beschriebenen Verhältnissen entwickelte sich der Aufbau eines Systems für die Presselenkung, dass sich später in diesen Rahmen einfügte und in ihm aufging. Da die Presse-lenkung nur ein Teil des Unternehmens, sich die gesamte Medienmacht Deutschlands zu sichern und sie zu kontrollieren, war, wird deutlich, dass neben Rundfunk, Theater, Film, Musik und bildender Kunst die Ausübung der Kontrolle ein enormes Unterfangen gewesen ist. Zur Bewältigung dieser Aufgabe wurde am 13.03.1933 das Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda (RMVP) gegründet. Dieses Ministerium verband alle Be-reiche deutscher Medien unter sich und leitete ihre Aufeinanderabstimmung für die national-sozialistische Propaganda. Unter der Leitung von Dr. Joseph Goebbels entwickelte sich das RMVP „zu einen Instrument [annähernd] totalitärer Massenführung [...], wie es in dieser [annähernden] Totalität bisher kaum vorstellbar gewesen war“1. Neben dem RMVP wurde „ein Netz von vierzig regionalen „Reichspropagandaämtern“ [aufgebaut]“2, sodass „[In] wenigen Jahren [...] ein Mammutgebilde mit einem aufgeblähten Büro- und Verwaltungsap-parat [entstand]“3.
Neben dem Aufbau einer geeigneten Verwaltungsstruktur4 bestand die Notwendigkeit, klare Voraussetzungen für einen immer systematischeren Eingriff in das Pressewesen zu schaffen. Die direkten Maßnahmen im Bereich der institutionellen Ebene, die aus diesem Umstand hervorgehen, sind die Gründung der Reichskulturkammer (RKK) und der Erlass des Schriftleitergesetzes. Diese ermöglichten eine systematische Personalkontrolle. Die 22.09.1933 gegründete RKK, deren Präsident ebenfalls Dr. Joseph Goebbels war, diente neben dem RMVP der Zusammenfassung der massenwirksamen Medien unter nationalsozia-listischer Führung. Diese Kammer wiederum ist je nach Medium in kleinere Kammern unter-gliedert gewesen. Für das Thema dieser Arbeit interessant ist dabei die Reichspressekammer. Ihr oblag die Umsetzung des Schriftleitergesetzes von 04.10.1933. Dieses Gesetz „reglemen-tierte die Zulassung zu den bisher völlig freien Presseberufen, entband den Journalisten vom politischen Weisungsrecht seines Verlegers und nahm ihn in die Pflicht des Staates“5. Die Bedingungen, die erfüllt sein mussten um die Zulassung zum Schriftleiter zu erhalten waren, die „arische“ Abstammung, das erreichen des 21. Lebensjahres, die Reichsangehörigkeit und eine „reine“ Ehe, was alle ausschloss, die mit Juden verheiratet waren.6 Die Parteimitglied-schaft indessen war nicht Bedingung. Dies alles wurde in Verbindung mit der Eintragung in die so genannte Berufliste durchgeführt.
Es erscheint aus heutiger rückblickender Sicht womöglich töricht sich diese „Ketten“ auferlegen zu lassen. Tatsächlich wurde -zumindest zu Beginn- diese Entwicklung begrüßt. Wie es oft geschehen ist, während des Ausbaus der NS-Herrschaft. Schließlich erhob dieses Gesetz den Journalistenberuf zu einem ordentlichen Beruf mit einer notwendigen Ausbildung, was die Journalisten anfangs als Erhebung ihrer Tätigkeit ansahen. Zudem befreite es von der Vorherrschaft der Verleger, jedoch zu dem Preis, die Vorherrschaft des Staates anzuerkennen.
2.2 Die inhaltliche Ebene
Neben der Strukturierung der Eingriffe in das Pressewesen war es ebenso notwendig auf den eigentlich Inhalt der Presseerzeugnisse Einfluss zu nehmen. Nachdem zunächst die Möglich-keiten ein Presseerzeugnis kreativ und konstruktiv mit zu gestallten durch das Schriftleiterge-setz und die verpflichtende Zugehörigkeit der Reichspressekammer verringert wurden, und somit teilweise die inhaltliche Prägung der Presseerzeugnisse der von den Nationalsozialisten erwünschten Autoren schon vorgegeben war, mussten darüber hinaus, Maßnahmen ergriffen werden, die gewährleisteten, dass der konkret gewünschte Weg der Propagandaleitung einge-schlagen wurde.
Zu diesem Zwecke war es notwendig den Einfluss auf den Inhalt der Presse zu ver-stärken. Dazu lassen sich neben dem Schriftleitergesetz, dass eher implizit auf den Inhalt einwirkte, die neu begründete Reichspressekonferenz (RPK) und ferner das Deutsche Nach-richten Büro (DNB) heranziehen.
Die RPK, die rein formal aus der im ersten Weltkrieg begründeten Berliner Pressekon-ferenz hervorgegangen ist, übernimmt ab diesem Zeitpunkt die Aufgabe den Inhalt der Presse zu lenken. War die Berliner Pressekonferenz dazu bestimmt, dass sich die Journalisten füh-rende Politiker einluden, um ihnen Fragen zu stellen und somit ein solides Bild der politi-schen Handlungen der Regierung zu erhalten, ist das für das NS-Regime undenkbar. Der Aufbau der RPK wurde grundlegend geändert. Goebbels übernahm es selbst den Journalisten zu erklären wie diese Veränderungen genau aussahen: „Selbstverständlich sollen Sie hier Informationen bekommen, aber auch Instruktionen.
[...]
1 Hagemann, Jürgen: Presselenkung im Dritten Reich, , Bonn 1970, S. 25.
2 Zimmermann, Clemens: Medien im Nationalsozialismus, Deutschland, Italien und Spanien in den 1930er und 1940er Jahren, Wien-Köln-Weimar 2007, S. 85.
3 Hagemann, Jürgen: Presselenkung im Dritten Reich, S.26.
4 Der Grad der Eignung ist aus Sicht Adolf Hitlers zu bemessen, denn Karl-Dietrich Abel hat nachhaltig untersucht, dass diese Verwaltungsstruktur nur aus dieser Sicht, mit ihren Kompetenzunklarheiten, als geeignet bezeichnet werden kann.
5 Frei, Norbert/ Johannes Schmitz: Journalismus im Dritten Reich, München3 1999, S. 27f.
6 Vgl. Norbert Frei: Journalismus im Dritten Reich, S.28.
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