Die Herrschaft Heinrichs des Löwen - Das Goslarer Privileg im Spiegel seiner Vorgeschichte


Trabajo de Seminario, 2008

15 Páginas, Calificación: 1,7


Extracto


Inhaltverzeichnis:

1 Einleitung

2 Sachsen
2.1 Die Herzogswürde
2.2 Der Kampf um die Hausmacht
2.3 Die Verwaltung der Hausmacht

3 Transalbingien
3.1 Die Expansion in das Land nördlich der Elbe
3.2 Die Herrschaftsverhältnisse
3.2.1 Der Konflikt Heinrichs und Hartwigs
3.2.2 Die Bedeutung und Folgen des Konflikts

4 Goslarer Privileg
4.1 Der Kontext und Inhalt
4.2 Die Rückbindung an das Reich

5 Relativierung eines Herrscherbildes

6 Quellenverzeichnis

7 Literaturverzeichnis

1 Einleitung

Heinrich der Löwe (1133-1195)1 ist sicherlich eine der meist imponierenden Persönlichkeiten des 12. Jahrhunderts. Betrogen um sein väterliches Erbe, lernte er früh in der Auseinanderset-zung besonders mit den Großen Sachsens die Sphäre der Macht kennen. Er sollte sich bald in dieser durchsetzen und zunächst die Verhältnisse in Sachsen, später die in Bayern dominieren. Doch seine Tatkraft erschöpfte sich nicht in der Wiedererlangung seines Erbes.

Die vorliegende Arbeit wird sich mit der Herrschaftsausübung Heinrichs in Sachsen, mit Blick auf die Sonderstellung des Landes nördlich der Elbe, auseinandersetzen. In diesem Zusammenhang werden die besonderen Voraussetzungen, Bedingungen und Möglichkeiten zu untersuchen sein, die maßgebend auf die Expansionsbemühungen Einfluss nahmen. An-hand dieser Auseinandersetzung wird schließlich zu klären sein, inwieweit Heinrich als Ge-stalter und alleinige Kraft der Vorgänge in Transalbingien zu gelten hat. Die leitende Frage wird sein: Lässt sich die herausragende Stellung Heinrichs des Löwen durch die Reduktion auf eine gewalttätige egoistische Alleinherrschaft, die sich in der „Verdichtung und Expansi­on der welfischen Herrschaft in Sachsen“2, sowie durch „die Zähigkeit, bisweilen gar über Brutalität, mit welcher der [...] Herzog seine Ziele verfolgte“3 abzeichnet, zu genüge erfas-sen? Oder ist in seiner Tätigkeit nicht eher ein konsequenter und unnachgiebiger, jedoch kein „selbstherrlicher, im eigentlichen Sinne absoluter, unumschränkter Herrscher“4, zu sehen?

Die Arbeit wird sich an einem Überblick der Herrschaftszentren Heinrichs (Kap. 2 Sachsen und Kap. 3 Transalbingien) versuchen, um über die Stationen, Herrschaftssicherung und –expansion eine Reflektionsfläche für das Privileg von Goslar (Kap. 4), das sich selbst scheinbar ausschließlich auf die Regelung der Verhältnisse in Transalbingien bezieht, zu erstellen. Es wird zu zeigen sein, dass die oben vorgestellte Darstellung Heinrichs als stark vereinfachte Sicht zu gelten hat.

Die Person Heinrichs des Löwen steht im Mittelpunkt vieler wissenschaftlicher Arbei-ten, aus denen eine Auswahl als Grundlage dieser Arbeit dient.5 Als einschlägige Quelle für die Ereignisse in Transalbingien wird im Folgendem die „Slawenchronik“ von Helmold von Bosau herangezogen, sowie als Fixpunkt der Regelung der Herrschaftsverhältnisse in dieser Gegend die Urkunde Friedrichs I. von 1154 – Goslarer Privileg.

2 Sachsen

Im Folgenden wird ein systematischer Einblick in die grundlegenden Prinzipien der Herr-schaftsausübung Heinrichs des Löwen geben werden. Auf die einzelnen historischen Ereig-nisse wird punktuell verwiesen, nicht jedoch explizit eingegangen. Die auf diese Weise her-auszuarbeitenden Grundlinien der Machtausübung stellen das Fundament der vorliegenden Arbeit dar und sind hinreichend für die Erläuterung der Vorgänge in Transalbingien bis hin zum Goslarer Privileg.

2.1 Die Herzogswürde

Die Ausgestaltung einer konzentrierten Expansion wäre ohne eine fundierte Machtsausübung und -erhaltung in Sachsen schwer umzusetzen gewesen. Dieser Aspekt, mit seiner enormen Bedeutung wird wohl am deutlichsten Veranschaulicht in dem Tun des Zeitgenossen Konrad III. (König von 1138-1152), der nicht zuletzt auf Grund innerpolitischer Schwierigkeiten als einziger König des Hochmittelalters die Kaiserwürde nicht erlangen und folglich weiterrei-chende politische Unternehmungen nicht wahrnehmen konnte.6 Auf der Ebene des Herzogs ist diese Schwierigkeit keineswegs mit der Belehnung Heinrichs mit dem sächsischen Her-zogtum 1142 gelöst.

Mit der Erlangung dieser Würde ist es keinesfalls folgerichtig anzunehmen, dass die Herrschaftsverhältnisse definiert und geregelt waren. Vielmehr bedurfte es, nach der Beleh-nung mit dem Herzogtum, der eigenständigen Gestaltung Heinrichs, da dieses „keine Institu­tion [gewesen ist], die jemand als Ganzes hätte übernehmen können, sondern in erster Linie ein mangelhaft definierter Rechtstitel, der auf Grundlage vorhandenen Besitzes und Einflus-ses mit konkreter Bedeutung erst versehen werden mußte.“7

Die Schaffung dieser Grundlagen durch Erwerb von Besitzungen und Rechten, sowie die notwendige Sicherung des Erhaltenen, lässt sich, im Rahmen der vorliegenden Arbeit, auf die Erbschaftsstreitigkeiten und die Gestaltung einer Ministerialverwaltung reduzieren und prinzipiell erläutern.

2.2 Der Kampf um die Hausmacht

Unter den Erbschaftsstreitigkeiten ist der Versuch Heinrichs zu verstehen durch eine Kompe-tenzerweiterung der Herzogswürde im Fall eines verwaisten Erbes, dieses in seinen eigenen ihm direkt unterstehenden Herrschaftsbereich zu integrieren.8 Die genannte Erweiterung gründet in der „Auffassung vom Herzogtum, das als Rechtstitel zwar vom König abgeleitet war, sich im Land aber königsgleich [entfalten konnte]“9; und Heinrich sich somit als oberster Lehnsherr konstituierte.

Beispielgebend für diese Form der „zukunftsweisende[n] Nutzung des Lehnrechts als Modernisierungspotential“10, wie es Bernd Schneidmüller beschreibt, sind die Ereignisse des Streits um das Stader Erbe11. Heinrich versuchte sich in den Besitz des Erbes zu bringen, indem er seinen Anspruch als Oberlehnsherr – wie er ihn verstand – geltend machte. Im Fall dieses verwaisten Erbes fiel dieses nicht den nächsten Verwandten (Hartwig dem späteren Erzbischof von Hamburg-Bremen) zu, was den Auffassungen der Zeit gemäß gewesen wäre, sondern dem Herzog in seiner Funktion als Lehnsherr.

Diese Herrschafts- und Rechtsauffassung war keineswegs eine Selbstverständlichkeit, versuchte sie doch die unter den Großen Sachsens verbreitete Rechtsauffassung zu beugen, wenn nicht sogar gänzlich zu umgehen.12 Dennoch setzte sich diese Herrschaftspraxis durch, nicht zuletzt mit Hilfe des rigorosen Einsatzes aller Machtmittel. So auch „bei jener Gewalttat von Ramelsloh [...], die das Prestige Heinrichs des Löwen so nachdrücklich schädigte und ihm bis in die moderne Forschung das Urteil eintrug, er ziehe die Macht dem Recht vor“13. Die Gewalttat bestand darin, dass er seine Kontrahenten (Erzbischof Adalbero und Dom-propst Hartwig) gefangen nehmen ließ, um auf diese Weise seinem Willen zur (erfolgreichen) Durchsetzung zu verhelfen.

[...]


1 Vgl. Ehlers, Joachim, Heinrich der Löwe. Eine Biographie, München 2008.

2 Schneidmüller, Bernd, Die Welfen. Herrschaft und Erinnerung(819-1252) (Urban-Taschenbücher Bd. 465), Stuttgart – Berlin – Köln 2000, S. 208.

3 Schneidmüller, Bernd, Die Welfen, S. 208.

4 Gaethke, Hans-Otto, Heinrich der Löwe und die Slawen nordöstlich der unteren Elbe, Frankfurt am Main 1999, S. 19.

5 Siehe Literaturverzeichnis.

6 Vgl. Althoff, Gerd, Konrad III. (1138-1152) Mit Heinrich (1147-1150), in: Die deutschen Herrscher des Mittelalters. Historische Portraits von Heinrich I. bis Maximilian I. (919-1519), hg. Stefan Weinfurter – Bernd Schneidmüller, München 2003, S. 217-231, S. 229f.

7 Ehlers, Joachim, Heinrich der Löwe und der sächsische Episkopat, in: Joachim Ehlers Aufsätze, hg. von Martin Kitzinger – Bernd Schneidmüller, Berlin 1996, S. 451-488, S. 452.

8 Vgl. Ehlers, Joachim, Heinrich der Löwe, 2008, S. 67f.

9 Schneidmüller, Bernd, Die Welfen, 2000, S. 206.

10 Schneidmüller, Bernd, Die Welfen, 2000, S. 208.

11 Weiterführend: Althoff, Gerd, Heinrich der Löwe und das Stader Erbe, in: DA 41, 1985, S. 66-100.

12 Vgl. Zunker, Diana, Adel in Westfalen. Strukturen und Konzepte von Herrschaft (1106-1235) (Historische Studien Bd. 472), Husum 2003, S. 329-332.

13 Althoff, Gerd, Heinrich der Löwe in Konflikten. Zur Technik der Friedenvermittlung im 12. Jahrhundert, in: Heinrich der Löwe und seine Zeit. Herrschaft und Repräsentation der Welfen 1125-1235 (Katalog der Aus-stellung Braunschweig Bd. 2), hg. von Jochen Luckhardt und Franz Niehoff, München 1995, S. 123-135, S. 126.

Final del extracto de 15 páginas

Detalles

Título
Die Herrschaft Heinrichs des Löwen - Das Goslarer Privileg im Spiegel seiner Vorgeschichte
Universidad
University of Heidelberg  (Geschichte)
Curso
Die Herrschaft Friedrichs I. Barbarossa
Calificación
1,7
Autor
Año
2008
Páginas
15
No. de catálogo
V147639
ISBN (Ebook)
9783640581573
ISBN (Libro)
9783640582129
Tamaño de fichero
425 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Herzog von Sachsen und Bayern, 12. Jh., Friedrich Barbarossa, Goslaer Privileg, Investitur
Citar trabajo
Mathias Hetmank (Autor), 2008, Die Herrschaft Heinrichs des Löwen - Das Goslarer Privileg im Spiegel seiner Vorgeschichte, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/147639

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