Der Erziehungsbegriff der Aufklärung nach Kant


Ensayo, 2008

23 Páginas, Calificación: 1,3


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Beantwortung der Frage „Was ist Aufklärung?“

3 Das Pädagogische Jahrhundert

4 Der Erziehungsbegriff Kants

5 Fazit

6 Literaturverzeichnis

1 Einleitung

Aus der Perspektive zweier angehender Lehrerinnen erscheint nach dem Besuch des Seminars „Die Aufklärung“ die Auseinandersetzung mit dem Erziehungsbegriff der Aufklärung interessant. Nachdem wir von Kant unter anderem seine Schrift „Beantwortung der Frage: Was ist Aufklärung?“ (vgl. Kant 1784/1999) ausführlich behandelt haben, soll im Folgenden der Erziehungsbegriff der Aufklärung ebenfalls auf Kant zurückgehend dargestellt werden. Besonders spannend dabei ist die Frage, inwieweit Kants Erziehungsbegriff mit seinem Begriff der Aufklärung konform ist und wo sich Widersprüche ergeben.

Die Bedeutung der Pädagogik und des Erziehungsdenkens der Aufklärung betont auch Tenorth und soll hier bereits vorweggenommen werden:

„Pädagogik und Erziehungsdenken der Aufklärung legen die ideellen Wurzeln für die Gestalt, zu der sich Anspruch und Problem moderner Erziehung bis in die Gegenwart in Theorie und Praxis entwickeln werden. In dieser Zeit wird das Erbe der vormodernen Welt umgeformt, der Idee der Bildung eine säkularisierte Gestalt gegeben und die Definition des Wissens und des Wissenwerten endgültig unter den Gesichtspunkt des Erkenntniswandels und des Fortschritts gestellt. Mit der Aufklärung wird auch dem Begriff der Kultur und Zivilisation ein neuer, universaler Ausdruck verliehen, mit dem die Epoche den Anspruch moderner Erziehung im Geiste westlicher Zivilisation erstmals programmatisch deutlich formuliert und auch ganz konkret zu realisieren sucht

Es liegt in der Konsequenz einer derart einschneidenden historischen Zäsur, daß die Epoche zugleich auch die Schwierigkeiten und Probleme offenbar macht, mit deren Bearbeitung Erziehung in der Moderne bis heute zu kämpfen hat. Dazu gehört vor allem, daß eindeutig-unkontroverse oder gar endgültige pädagogische Lösungen weder zu erwarten noch zu beobachten sind.“ (Tenorth 2000, S. 78)

Nach der Darstellung seines Essays „Beantwortung der Frage: Was ist Aufklärung?“ (vgl. Kant 1784/1999) werden wir zum historischen Kontext bezüglich der Entwicklung der Erziehungswissenschaft und ihrer Bedingungen in der Zeit der Aufklärung überleiten. In diesen Kontext ist auch Kants Vorlesung „Über Pädagogik“ (vgl. Kant 1803/1968) zu stellen, die Grundlage der Bestimmung seines Erziehungsbegriffs sein wird. Im Fazit sollen schließlich zum einen die angesprochene Konformität bzw. mögliche Widersprüche zwischen den beiden dargestellten Schriften Kants herausgestellt werden, zum anderen werden diese auf der Grundlage der Meinungen anderer Autoren bewertet, unter anderem in Bezug auf ihre Wirkungen auf gesellschaftliche Entwicklungen und die Pädagogik.

2 Beantwortung der Frage „Was ist Aufklärung?“

Die Erörterung des Erziehungsbegriffs nimmt ihren Ausgang in der Zeit um 1800, die als eine Phase entscheidender Veränderungen in der wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Verfasstheit mittel- und westeuropäischer Gesellschaften gesehen werden kann. In sozialgeschichtlicher Perspektive betrachtet wurde in dieser Phase die feudale Ständegesellschaft von einer bürgerlichen Gesellschaftsordnung abgelöst, in ideengeschichtlicher Perspektive entstanden in diesem Zeitraum spezifisch moderne Auffassungen vom Menschen und seinem Verhältnis zur Gesellschaft und zur Welt. Von besonderer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang die Aufklärung als eine europäische Bewegung, die im 17. Jahrhundert begann und in Deutschland ihren Höhepunkt in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts hatte. Als wichtiger und bekannter Repräsentant dieser Bewegung ist Immanuel Kant (1724-1804) zu nennen, der den Grundgedanken der Aufklärung in seiner Schrift „Beantwortung der Frage: Was ist Aufklärung?“ (vgl. Kant 1784/1999) formuliert hat (vgl. Koller 2004, 25 f.):

Aufklärung ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbstverschuldeten Unmündigkeit. Unmündigkeit ist das Unvermögen, sich seines Verstandes ohne Leitung eines anderen zu bedienen. Selbstverschuldet ist diese Unmündigkeit, wenn die Ursache desselben nicht am Mangel des Verstandes, sondern der Entschließung und des Mutes liegt, sich seiner ohne Leitung eines andern zu bedienen. Sapere aude! Habe den Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen! ist also der Wahlspruch der Aufklärung.“ (Kant 1784/1999, S. 20, Hervorh. im Orig.)

Die Ursachen dafür, dass viele Menschen zeitlebens unmündig bleiben und es anderen leicht gemacht wird, sich zu deren Vormündern zu erheben, sind Faulheit und Feigheit. Außerdem hält laut Kant der größte Teil der Menschen, darunter das ganze „schöne Geschlecht“, den Schritt zur Mündigkeit für sehr gefährlich. Dafür sorgen deren Vormünder, indem sie den Menschen die Gefahr zeigen, die ihnen bei dem Versuch droht, sich frei zu machen (vgl. ebd., S. 20).

Es ist zudem für jeden einzelnen Menschen schwierig, sich aus der Unmündigkeit zu befreien, die ihm beinahe zur Natur geworden ist. Da man den Einzelnen niemals den Versuch machen lässt, sich seines eigenen Verstandes zu bedienen, ist er zunächst wirklich unfähig dazu. „Satzungen und Formeln, diese mechanischen Werkzeuge eines vernünftigen Gebrauchs oder vielmehr Mißbrauchs seiner Naturgaben, sind die Fußschellen einer immerwährenden Unmündigkeit“ (ebd., S. 21). Selbst derjenige, der diese abwirft, bewegt sich unsicher, weil er die Freiheit nicht gewohnt ist (vgl. ebd., S. 21).

Kant hält es eher für möglich, dass ein Publikum sich selbst aufklärt. Dies ist sogar unausbleiblich, wenn man ihm nur Freiheit lässt. Es werden sich immer einige Selbstdenkende, auch unter den Vormündern, finden, die nach der eigenen Befreiung aus der Unmündigkeit „den Geist einer vernünftigen Schätzung des eigenen Werts und des Berufs jedes Menschen, selbst zu denken, um sich verbreiten werden“ (ebd., S. 21). Ein Publikum kann somit nur langsam zur Aufklärung gelangen. Durch eine Revolution wird niemals eine „wahre Reform der Denkungsart zustande kommen“ (ebd., S. 21).

Zur Aufklärung ist laut Kant die unschädlichste Freiheit erforderlich, und zwar „von seiner Vernunft in allen Stücken öffentlichen Gebrauch zu machen“ (ebd., S. 21 f., Hervorh. im Orig.). Der Privatgebrauch der Vernunft kann aber eingeschränkt sein, ohne dass der Fortschritt der Aufklärung behindert wird. Kant spricht vom öffentlichen Gebrauch der Vernunft, wenn sich jemand als Gelehrter, z.B. durch Schriften, an ein Publikum wendet. Als Privatgebrauch bezeichnet Kant denjenigen, den jemand in einem ihm anvertrauten bürgerlichen Posten oder Amt von seiner Vernunft machen darf. So ist in einigen Geschäften, die im Interesse des Gemeinwesens liegen, ein gewisser Mechanismus notwendig, durch den einige Mitglieder des Gemeinwesens sich nur passiv zu verhalten brauchen, damit sie durch „eine künstliche Einhelligkeit von der Regierung zu öffentlichen Zwecken gerichtet [werden können]“ (ebd., S. 22). In diesen Geschäften muss man gehorchen, es ist nicht erlaubt zu räsonnieren. Zu räsonnieren ohne dadurch die Geschäfte leiden zu lassen, ist aber möglich, wenn sich diese Menschen zugleich als Teil des Gemeinwesens und sogar der Weltbürgergesellschaft ansehen, und zwar als Gelehrte, die sich durch Schriften an ein Publikum wenden (vgl. ebd., S. 22).

Dazu nennt Kant drei Beispiele. Ein Offizier muss Befehlen gehorchen und es wäre schädlich, wenn er im Dienst über die Zweckmäßigkeit oder Nützlichkeit des Befehls laut „vernünfteln“ würde. Als Gelehrter ist es dem Offizier aber möglich, über Fehler im Kriegsdienst Anmerkungen zu machen und diese einem Publikum zur Beurteilung vorzulegen. Ein Bürger kann sich ebenso nicht weigern, die ihm auferlegten Aufgaben zu leisten, jedoch als Gelehrter gegen die Unschicklichkeit oder Ungerechtigkeit solcher Auflagen öffentlich seine Gedanken äußern. Und ein Geistlicher muss seiner Gemeinde einen Vortrag halten, wobei er zufolge seines Amtes als Geschäftsträger der Kirche nach Vorschrift und im Namen eines anderen lehrt, sodass seinem Gewissen auch nichts zur Last gelegt werden kann. Als Gelehrter hat er aber die Freiheit, sogar den Beruf dazu, seine sorgfältig geprüften Gedanken über das Fehlerhafte in dem Symbol der Kirche und Vorschläge zur besseren Einrichtung des Religions- und Kirchenwesens seinem Publikum mitzuteilen (vgl. ebd., S. 22 f.). Der Gebrauch der Vernunft, den ein Lehrer vor seiner Gemeinde hat, ist nur ein Privatgebrauch, wobei er als Priester nicht frei ist und sein darf, weil er einen fremden Auftrag ausführt. Als Gelehrter hingegen, der durch Schriften zum eigentlichen Publikum, der Welt, spricht, gebraucht er seine Vernunft öffentlich und genießt eine uneingeschränkte Freiheit, sich seiner eigenen Vernunft zu bedienen und in seiner eigenen Person zu sprechen (vgl. ebd., S. 23 f.).

Kant wirft die Frage auf, ob nicht eine Gesellschaft von Geistlichen sich eidlich auf ein gewisses unveränderliches Symbol verpflichten darf, um eine unaufhörliche Obervormundschaft über das Volk zu führen und zu verewigen. Der Autor postuliert, dass dies nicht sein darf und dass ein Zeitalter sich nicht verbünden und darauf verschwören darf, das folgende Zeitalter in einen Zustand zu versetzen, in dem es ihm unmöglich ist, seine Erkenntnisse zu erweitern, von Irrtümern zu reinigen und in der Aufklärung voranzuschreiten. „Das wäre ein Verbrechen wider die menschliche Natur, deren ursprüngliche Bestimmung gerade in diesem Fortschreiten besteht“ (ebd., S. 24).

Der „Probierstein“ für alle Gesetze, die über ein Volk beschlossen werden können, besteht in der Frage, ob ein Volk sich selbst auch ein solches Gesetz auferlegen könnte. Dies ist für eine bestimmte Zeit möglich, um eine gewisse Ordnung herzustellen, und zwar dadurch, dass es jedem Bürger, vor allem dem Geistlichen, frei steht, als Gelehrter öffentlich über Fehlerhaftes der betreffenden Einrichtung seine Anmerkungen zu machen. Währenddessen soll die eingeführte Ordnung bestehen bleiben, bis soweit Einsicht in die Beschaffenheit der Sachen gekommen ist, dass man durch eine Vereinigung der Stimmen der Bürger, wenn auch nicht aller, einen Vorschlag vor dem Thron machen kann (vgl. ebd., S. 24 f.).

Die Einigung auf eine beharrliche, von niemanden öffentlich zu bezweifelnde Religionsauffassung ist nach Kant jedoch unerlaubt. Dies würde einen Zeitraum, in der die Menschheit zur Verbesserung voranschreitet, vernichten, fruchtlos und damit der Nachkommenschaft nachteilig machen. Ein Mensch kann zwar für sich (und das auch nur auf einige Zeit) die Aufklärung aufschieben, auf sie zu verzichten, sei es für sich oder die Nachkommen, bedeutet aber, „die heiligen Rechte der Menschheit zu verletzen und mit Füßen treten“ (ebd., S. 25).

Ferner postuliert Kant, dass das, was nicht einmal ein Volk über sich selbst beschließen darf, noch weniger ein Monarch über das Volk beschließen darf, weil eben sein gesetzgebendes Ansehen darauf beruht, dass er den gesamten Volkswillen in dem seinigen vereinigt. Der Monarch kann seine Untertanen nur selbst machen lassen, was sie „um ihres Seelenheils willen“ zu tun für nötig halten. Er muss nur verhüten, dass einer den anderen gewalttätig eben daran hindert, und darauf achten, dass jede wahre und vermeinte Verbesserung mit der bürgerlichen Ordnung vereinbar ist (vgl. ebd., S. 25).

Kant meint, dass das derzeitige Zeitalter das Zeitalter der Aufklärung oder das Jahrhundert Friedrichs ist. Von einem aufgeklärten Zeitalter kann noch nicht gesprochen werden, weil noch viel dazu fehlt, dass sich die Menschen in Religionsdingen ihres eigenen Verstandes ohne Leitung eines anderen sicher und gut bedienen können. Es gibt laut Kant aber deutliche Zeichen, dass dafür das Feld geöffnet wird und Hindernisse der allgemeinen Aufklärung und des Ausgangs aus ihrer selbstverschuldeten Unmündigkeit weniger werden. Denn derjenige Fürst, der es für seine Pflicht hält, in Religionsdingen den Menschen nichts vorzuschreiben, sondern ihnen darin volle Freiheit zu lassen, ist selbst aufgeklärt. Ein solcher verdient es, von der Welt als derjenige gepriesen zu werden, der als erster die Menschen von der Unmündigkeit, zumindest von Seiten der Regierung, befreit hat und der jedem frei ließ, sich in allen Gewissensangelegenheiten seiner eigenen Vernunft zu bedienen (vgl. ebd., S. 26).

Dann können Geistliche als Gelehrte und vor allem diejenigen, die durch keine Amtspflichten eingeschränkt sind, ihre Urteile und Einsichten frei und öffentlich der Welt darlegen. Dieser „Geist der Freiheit“ wird sich auch außerhalb ausbreiten, selbst wenn er auf Hindernisse einer Regierung trifft. Denn dieser Regierung liegt ein Beispiel vor, dass sie nicht für die öffentliche Ruhe und Einigkeit des Gemeinwesens sorgen muss, weil die Menschen sich von selbst nach und nach aus der Rohigkeit herausarbeiten (vgl. ebd., S. 26).

Kant merkt zum Abschluss seiner Ausführungen selbst an, dass er das Hauptaugenmerk der Aufklärung in Religionssachen gesetzt hat, weil in Bezug auf die Künste und Wissenschaften die Herrschenden kein Interesse an einer Vormundschaft haben und weil jene Unmündigkeit die schädlichste und entehrendste ist (vgl. ebd., S. 26 f.). Ein Staatsoberhaupt, das die Aufklärung (in Religionssachen) begünstigt, wird es laut Kant zudem einsehen, dass es selbst hinsichtlich der Gesetzgebung gefahrlos ist, seinen Untertanen den öffentlichen Gebrauch ihrer eigenen Vernunft zu erlauben sowie auch eine öffentliche Darlegung ihrer Gedanken über eine bessere Abfassung der Gesetzgebung, sogar mit einer freimütigen Kritik an der schon gegebenen. Ein „glänzendes Beispiel“ für ein solches Staatsoberhaupt sei derjenige, den die Menschen derzeit verehrten[1] (vgl. ebd., S. 27).

[...]


[1] Gemeint ist Friedrich II, auch Friedrich der Große genannt, der zur Zeit der Veröffentlichung von Kants Schrift König von Preußen war. In dessen Regierung stellt sich beispielhaft das politische System des „aufgeklärten Absolutismus“ dar (vgl. Baumgart 2001, S. 30).

Final del extracto de 23 páginas

Detalles

Título
Der Erziehungsbegriff der Aufklärung nach Kant
Universidad
Carl von Ossietzky University of Oldenburg
Calificación
1,3
Autor
Año
2008
Páginas
23
No. de catálogo
V147996
ISBN (Ebook)
9783640599042
ISBN (Libro)
9783640598953
Tamaño de fichero
544 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Aufklärung;, Erziehung;, Kant
Citar trabajo
Katrin Bekermann (Autor), 2008, Der Erziehungsbegriff der Aufklärung nach Kant, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/147996

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