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Die politische Funktionalisierung des Strafrechts am Beispiel des § 129a StGB

Titre: Die politische Funktionalisierung des Strafrechts am Beispiel des § 129a StGB

Dossier / Travail de Séminaire , 1996 , 18 Pages , Note: 1,0

Autor:in: Dipl. Pol. Jörg Klitscher (Auteur)

Politique - Autres sujets
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Der Untersuchungsgegenstand der vorliegenden Seminararbeit ist der § 129a StGB, der als Qualifikationstatbestand zu § 129 StGB („Bildung krimineller Vereinigungen“) 1976 ins Strafgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland eingefügt wurde und die „Bildung terroristischer Vereinigungen“ sowie die Mitgliedschaft, Unterstützung oder Werbung für eine solche Vereinigung kriminalisiert.
Im Rahmen dieser Arbeit soll versucht werden, die Motive des Gesetzgebers zur Einführung des §129a StGB im Jahr 1976 sowie zur Verschärfung und Erweiterung dieser Strafrechtsnorm im Jahr 1986 herauszuarbeiten. Dabei soll anhand von Protokollen der entsprechenden Bundestagsdebatten sowie der jeweiligen Gesetzentwürfe geklärt werden, wie die rechtspolitischen Entscheidungen von den Vertretern der einzelnen Parteien begründet wurden und auf welche Anlässe sie reagierten. Der zeithistorische Kontext, d.h. die Entwicklung des Phänomens „Terrorismus“ in den 70er- und 80er Jahren ist hierbei jeweils mit zu berücksichtigen.
Abschließend wird der Frage nachgegangen, inwieweit von einer politischen Funktionalisierung des Strafrechts zur Bekämpfung politischer Gegner im Zusammenhang mit dem § 129a StGB gesprochen werden kann.

Extrait


Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung

II. Die Einführung des § 129a StGB in den siebziger Jahren

III. Die Novellierung des § 129a StGB in den achtziger Jahren

IV. Die politische Funktionalisierung des Strafrechts

Zielsetzung und Themen

Die Arbeit analysiert die Einführung sowie die Erweiterung des § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) in der Bundesrepublik Deutschland. Ziel der Untersuchung ist es, aufzuzeigen, inwieweit das Strafrecht instrumentalisiert wurde, um politische Konflikte und oppositionelle Strömungen – wie die RAF oder die Anti-Atom-Bewegung – zu kriminalisieren und staatliche Herrschaftsverhältnisse zu sichern.

  • Entstehungsgeschichte des § 129a StGB in den 1970er Jahren.
  • Novellierung des Straftatbestands im Kontext der 1980er Jahre.
  • Die Rolle von "Terrorismus" als Legitimationsgrundlage für Sicherheitsgesetze.
  • Strategische Entpolitisierung durch rechtliche Konfliktführung.
  • Verhältnis zwischen Staat, politischer Opposition und Strafjustiz.

Auszug aus dem Buch

I. Einleitung

Der Untersuchungsgegenstand der vorliegenden Seminararbeit ist der § 129a StGB, der als Qualifikationstatbestand zu § 129 StGB („Bildung krimineller Vereinigungen“) 1976 ins Strafgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland eingefügt wurde und die „Bildung terroristischer Vereinigungen“ sowie die Mitgliedschaft, Unterstützung oder Werbung für eine solche Vereinigung kriminalisiert. Zur Konkretisierung des vagen Begriffs „terroristische Vereinigung“ dient ein Katalog von Straftaten, die als Indikator für „Terrorismus“ vom Gesetzgeber angesehen werden. Zu diesen Straftaten gehören Mord, Totschlag, Völkermord, schwere Brandstiftung, erpresserischer Menschenraub, Geiselnahme, die Herbeiführung kerntechnischer Explosionen, Sprengstoffexplosionen, Überschwemmungen sowie die Freisetzung ionisierender Strahlen.

1986 wurde dieser Katalog ausgedehnt auf die Straftatbestände: Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schifffahrts- und Luftverkehr, die Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel von Wirtschaftsunternehmen, Polizei und Bundeswehr, Störung öffentlicher Betriebe (Post, Eisenbahn, Stromversorgung) und gemeingefährliche Vergiftung, d.h. Brunnenvergiftung. Gleichwohl existiert bis heute weder eine „Legaldefinition (...), noch eine wissenschaftlich exakte oder allgemein akzeptierte Definition dieses Begriffs.

Wer eine Vereinigung gründet, deren Zweck das Begehen einer der genannten Straftaten ist oder wer sich als Mitglied in einer solchen Vereinigung betätigt, wird nach geltendem Recht, mit Freiheitsstrafe von 1 Jahr bis 10 Jahre bestraft. Die Unterstützung oder Werbung für eine „terroristische Vereinigung“ wird mit Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 5 Jahren geahndet. Der § 129a StGB gilt als „das zentrale Instrument der politischen Justiz in der BRD“, womit gemeint ist, dass „das Strafrecht als ein Instrument in der Auseinandersetzung der etablierten Staatsmacht mit radikaler Opposition und (zur) Absicherung der bestehenden Herrschaftsverhältnisse“ funktionalisiert wird.

Zusammenfassung der Kapitel

I. Einleitung: Dieses Kapitel führt in den § 129a StGB ein, erläutert dessen strafrechtliche Einordnung und stellt die zentrale These der Funktionalisierung des Strafrechts zur politischen Auseinandersetzung dar.

II. Die Einführung des § 129a StGB in den siebziger Jahren: Es wird die historische Entstehung des Paragrafen im Kontext der RAF-Aktivitäten und der innenpolitischen Debatten um die „Innere Sicherheit“ beschrieben.

III. Die Novellierung des § 129a StGB in den achtziger Jahren: Das Kapitel behandelt die Erweiterung des Straftatenkatalogs 1986, primär motiviert durch die Auseinandersetzungen mit der Anti-Atom-Bewegung und erneuten RAF-Anschlägen.

IV. Die politische Funktionalisierung des Strafrechts: Hier erfolgt eine theoretische Reflexion über die Instrumentalisierung des Strafrechts als Mittel der staatlichen Konfliktführung zur Entpolitisierung gesellschaftlicher Gegenbewegungen.

Schlüsselwörter

§ 129a StGB, Terrorismus, Politische Justiz, RAF, Strafrecht, Bundesrepublik Deutschland, Innere Sicherheit, Anti-Atom-Bewegung, Kriminalisierung, Rechtsstaat, Gesetzesnovellierung, Repression, Staatsgewalt, Gesetzgebung, Systemopposition.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit untersucht die rechtshistorische und politische Bedeutung des § 129a StGB in Deutschland und dessen Entwicklung von 1976 bis zu den 1980er Jahren.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Im Fokus stehen die gesetzgeberischen Motive zur Einführung des Anti-Terror-Paragrafen, die politische Debatte um "innere Sicherheit" und die Auswirkung des Gesetzes auf soziale Bewegungen.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?

Die Arbeit prüft, inwieweit das Strafrecht als Instrument zur Bekämpfung politischer Gegner genutzt wurde, anstatt lediglich auf echte Sicherheitslücken zu reagieren.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es wird eine zeithistorische Analyse von Protokollen aus Bundestagsdebatten, Gesetzentwürfen und ergänzender politikwissenschaftlicher sowie kriminologischer Fachliteratur angewandt.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil analysiert die Debatten um die Einführung 1976, die Ausweitung des Straftatenkatalogs 1986 im Zuge der Anti-Atom-Proteste und die theoretische Herleitung der politischen Instrumentalisierung.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie "politische Funktionalisierung", "Vorverlagerung des Strafrechtsschutzes" und "Repression" geprägt.

Wie reagierte der Gesetzgeber auf die Anti-Atom-Bewegung?

Durch die Novellierung von 1986 wurden neue Straftatbestände, wie Anschläge auf Bahnanlagen oder Stromversorgung, in den § 129a StGB aufgenommen, um militante Protestformen als Terrorismus einzustufen.

Warum wird der Begriff "Terrorismus" in der Arbeit oft in Anführungszeichen gesetzt?

Dies reflektiert die im Text betonte Problematik, dass eine allgemein akzeptierte Definition fehlt und der Begriff zur Kriminalisierung und politischen Diskreditierung von Systemkritikern verwendet wurde.

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Résumé des informations

Titre
Die politische Funktionalisierung des Strafrechts am Beispiel des § 129a StGB
Université
Free University of Berlin  (Otto Suhr Institut)
Cours
Hauptseminar: Kriminalpolitik in Deutschland
Note
1,0
Auteur
Dipl. Pol. Jörg Klitscher (Auteur)
Année de publication
1996
Pages
18
N° de catalogue
V148058
ISBN (ebook)
9783640590704
ISBN (Livre)
9783640590933
Langue
allemand
mots-clé
Rechtspolitik Strafrecht Terrorismus Kriminalität RAF
Sécurité des produits
GRIN Publishing GmbH
Citation du texte
Dipl. Pol. Jörg Klitscher (Auteur), 1996, Die politische Funktionalisierung des Strafrechts am Beispiel des § 129a StGB, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/148058
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Extrait de  18  pages
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