Die Verrechnung von Verlusten einer ausländischen Tochtergesellschaft
bzw. Betriebsstätte mit Gewinnen einer inländischen Muttergesellschaft
bzw. einem inländischen Stammhaus ist eines der umstrittensten und komplexesten Bereiche des internationalen Steuerrechts.
Die nationalen Regelungen des deutschen Steuerrechts zur Verlustverrechnung mit Auslandsbezug mussten sich in der Vergangenheit europarechtlichen Vorgaben beugen und erlauben nur einen begrenzten Abzug von Verlusten aus nicht EU/EWR-Staaten.
Besteht ein Abkommen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung, das bestimmte Einkünfte im Ansässigkeitsstaat von der Besteuerung freistellt, umfasst dies nach Ansicht des BFH auch negative Einkünfte. Entsprechend
dieser sog. Symmetriethese versagt der BFH regelmäßig die Verlustberücksichtigung in dem Fall solch freigestellter Einkünfte.
Der EuGH hat mit seinen Urteilen zu den Rs. Marks & Spencer sowie Lidl
Belgium Grundsätze zu Verrechnung von grenzüberschreitenden Verlusten
aufgestellt, nach denen ausländische Verluste im Ansässigkeitsstaat zu berücksichtigen sind, wenn sie final werden.
Diese Arbeit soll durch eine Untersuchung der EuGH Urteile zur grenzüberschreitenden Verlustbehandlung herausarbeiten, was finale Verluste i.S.d.
EuGH sind und wann sie zu berücksichtigen sind. Einleitend sollen die Rechtsquellen der grenzüberschreitenden Verlustver-
rechnung dargestellt werden. Zuerst werden dabei die nationalen Regelungen des deutschen Steuerrechts betrachtet, bevor die abkommensrechtlichen
und gemeinschaftsrechtlichen Regelungen vorgestellt werden.
Daran anschließend wird die Rechtsprechung des EuGH erläutert. Ausgehend vom Urteil zur grenzüberschreitenden Verlustverrechnung innerhalb
der EU/EWR im Konzernfall, wird auf die grenzüberschreitende Verlustverrechnung im Betriebsstättenfall eingegangen. Anschließend wird auf die
Verlustberücksichtigung mit Drittstaatenbezug dargestellt.
Darauf folgend soll die kritische Würdigung die Unklarheiten der EuGH-Urteile herausarbeiten und Lösungsversuche anbieten. Die Arbeit schließt
danach mit einem kurzen Fazit und einem Ausblick.
Inhaltsverzeichnis
1. Einführung
1.1. Problemstellung
1.2. Gang der Untersuchung
2. Rechtsquellen der grenzüberschreitenden Verlustbehandlung
2.1. Nationale Vorgaben
2.2. Abkommensrechtliche Vorgaben
2.3. Gemeinschaftsrechtliche Vorgaben
3. Grenzüberschreitende Verlustverrechnung anhand EuGH-Rechtsprechung
3.1. Verlustverrechnung innerhalb der EU/EWR
3.1.1. Verlustverrechnung innerhalb eines Konzerns
3.1.2. Verlustverrechnung innerhalb eines Unternehmens
3.2. Verlustverrechnung mit Drittstaatenbezug
4. Kritische Würdigung der EuGH Rechtsprechung
5. Fazit und Ausblick
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die steuerliche Behandlung grenzüberschreitender Verluste im Lichte der EuGH-Rechtsprechung und analysiert, unter welchen Voraussetzungen solche Verluste im Ansässigkeitsstaat des Steuerpflichtigen ("finale Verluste") steuerlich berücksichtigt werden können.
- Grundlagen der grenzüberschreitenden Verlustverrechnung im nationalen und internationalen Steuerrecht
- Einfluss des Gemeinschaftsrechts und der Grundfreiheiten auf die Verlustbehandlung
- Analyse der wegweisenden EuGH-Rechtsprechung (insb. Marks & Spencer, Lidl Belgium)
- Besonderheiten bei der Verlustverrechnung innerhalb von Konzernen und Unternehmen
- Problematik der Verlustverrechnung mit Drittstaatenbezug
Auszug aus dem Buch
3.1.1. Verlustverrechnung innerhalb eines Konzerns
In seinem Urteil vom 13.12.2005 in der Rs. Marks & Spencer hat der EuGH erstmals zur Beschränkung der grenzüberschreitenden Verlustberücksichtigung Stellung bezogen und allgemeine gemeinschaftsrechtliche Vorgaben zur Berücksichtigung von ausländischen Verlusten aufgestellt. In der Rs. Marks & Spencer ging es um die Berücksichtigung von Verlusten von ausländischen Tochtergesellschaften innerhalb der EU.
Marks & Spencer ist ein in Großbritannien ansässiges, unbeschränkt körperschaftspflichtiges Unternehmen, das über eine 100%ige britische Tochtergesellschaft in den Niederlanden eine Holding gegründet hatte, die wiederum Beteiligungen in Höhe von 100% an einer belgischen, deutschen und französischen Tochtergesellschaft hielt. Aufgrund steigender Verlusttendenzen der kontinentaleuropäischen Tochtergesellschaften verkaufte Marks & Spencer 2001 die französische Tochtergesellschaft und die deutsche und belgische Tochtergesellschaft stellten ihre Tätigkeit ein. Marks & Spencer beantragte die Verluste der Tochtergesellschaften aus Belgien, Deutschland und Frankreich in Großbritannien im Rahmen des britischen Konzernbesteuerungssystems zu berücksichtigen. Das britische group-relief-System ermöglicht den direkten Verlusttransfer zwischen Gesellschaften eines Konzerns. Erlittene Verluste einer Gruppengesellschaft können danach direkt auf eine gewinnerzielende Gruppengesellschaft übertragen werden. Der group-relief ist dabei auf in Großbritannien ansässige Gesellschaften beschränkt. Folglich wurde der Antrag auf Verrechnung abgelehnt, da die Tochtergesellschaften weder in Großbritannien ansässig waren noch über eine dort belegene Betriebsstätte verfügten. Marks & Spencer legte dagegen Beschwerde ein und berief sich auf die Niederlassungsfreiheit nach Art. 43 EGV i.V.m. Art. 48 EGV und legte Rechtsmittel ein, die über den High Court of Justice zu einem Vorlagebeschluss an den EuGH führten. Der EuGH hatte somit zu prüfen, ob das britische group-relief-System gegen die Niederlassungsfreiheit nach Art. 43 EGV i.V.m. Art. 48 EGV verstößt, wenn eine ausländische im Gegensatz zu einer inländischen Tochtergesellschaft ihre Verluste nicht im Rahmen des britischen Konzernbesteuerungsrechts verrechnen kann und ob das Bestehen einer Verlustverrechnungsmöglichkeit im Ausland bei der Beantwortung dieser Frage eine Rolle spielt.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einführung: Darstellung der Problematik der grenzüberschreitenden Verlustverrechnung im internationalen Steuerrecht sowie der Zielsetzung und des Gangs der Untersuchung.
2. Rechtsquellen der grenzüberschreitenden Verlustbehandlung: Analyse der nationalen steuerrechtlichen Regelungen, der abkommensrechtlichen Vorgaben (DBA) und der einschlägigen gemeinschaftsrechtlichen Grundlagen.
3. Grenzüberschreitende Verlustverrechnung anhand EuGH-Rechtsprechung: Untersuchung der EuGH-Urteile zur Verlustverrechnung innerhalb von Konzernen und Unternehmen in der EU/EWR sowie der Verlustverrechnung mit Drittstaaten.
4. Kritische Würdigung der EuGH Rechtsprechung: Reflexion über die Anforderungen an die Finalität von Verlusten und die verfahrenstechnischen Aspekte der Verlustgeltendmachung.
5. Fazit und Ausblick: Zusammenfassende Bewertung der Entwicklung der grenzüberschreitenden Verlustverrechnung und Aufzeigen von weiterem Harmonisierungsbedarf.
Schlüsselwörter
Grenzüberschreitende Verlustverrechnung, EuGH-Rechtsprechung, Niederlassungsfreiheit, Kapitalverkehrsfreiheit, Finale Verluste, Marks & Spencer, Lidl Belgium, Doppelbesteuerungsabkommen, Freistellungsmethode, Symmetriethese, Konzernbesteuerung, Organschaft, Drittstaatenbezug, Steuerrecht, Gemeinschaftsrecht.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der steuerlichen Verrechnung ausländischer Verluste einer Tochtergesellschaft oder Betriebsstätte mit inländischen Gewinnen unter Berücksichtigung der EU-Grundfreiheiten.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Zentral sind die Vereinbarkeit der deutschen steuerlichen Verlustbehandlung mit dem EU-Recht, die Bedeutung der EuGH-Rechtsprechung für finale Verluste sowie die Abgrenzung zur Verlustverrechnung mit Drittstaaten.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, auf Basis der relevanten EuGH-Urteile herauszuarbeiten, unter welchen Voraussetzungen ausländische Verluste als "finale Verluste" im Inland steuerlich geltend gemacht werden können.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt die juristische Literaturanalyse sowie die systematische Auswertung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und ergänzender nationaler Urteile.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Im Hauptteil werden zunächst die nationalen und abkommensrechtlichen Rechtsquellen analysiert, bevor die EuGH-Rechtsprechung (Konzernfall, Betriebsstättenfall) und die Auswirkungen auf die deutsche Steuerpraxis detailliert untersucht werden.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit ist geprägt durch Begriffe wie "finale Verluste", "Symmetriethese", "Niederlassungsfreiheit", "Drittstaatenbezug" und die Analyse der Urteile "Marks & Spencer" und "Lidl Belgium".
Was versteht der EuGH unter "finalen Verlusten"?
Finale Verluste sind Verluste einer ausländischen Tochtergesellschaft oder Betriebsstätte, die im Sitzstaat nicht mehr steuerlich verwertet werden können, nachdem dort alle Möglichkeiten der Verlustberücksichtigung ausgeschöpft wurden.
Wie bewertet die Arbeit die Verlustverrechnung mit Drittstaaten?
Die Arbeit zeigt auf, dass sich ein Abzug von Drittstaaten-Betriebsstättenverlusten in der Regel nicht auf die Kapitalverkehrsfreiheit stützen lässt, wodurch diese steuerlich oft schlechter gestellt werden als EU-Sachverhalte.
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- Benjamin Burghardt (Autor), 2010, Verluste im Abkommens- und Gemeinschaftsrecht, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/148066