„Spitzel-Skandal“, „Datenaffäre“, „beispiellos in der deutschen Unternehmensgeschichte“ – spätestens seit Bekanntwerden des „Überwachungsskandal[s]“ beim Lebensmitteldiscounter Lidl im März 2008, bei welchem Mitarbeiter gezielt durch Detektive überwacht und die Ergebnisse dieser Überwachung protokolliert wurden, spart die Presse nicht an Superlativen, um (z.T. nur vermeintliche) Verletzungen von Datenschutz-bestimmungen im Rahmen von Arbeitsverhältnissen anzuprangern. Der vielbeachtete „Datenschutzskandal“ bei der Deutschen Bahn AG führte gar zum Rücktritt ihres Vorstandsvorsitzenden Hartmut Mehdorn. Aktuell ist die Praxis des Automobilkonzerns Daimler, von Bewerbern Blutproben einzufordern, in die Kritik geraten.
Diese Berichterstattung hat mit dazu geführt, dass das Thema (Arbeitnehmer)-Datenschutz immer stärker in den Fokus der öffentlichen Wahrnehmung gelangt ist. So ist erwähnenswert, dass der deutschen Bevölkerung die Entwicklung des Missbrauchs von Daten „sehr große Sorgen“ bereitet, noch vor der Staatsverschuldung oder der eigenen finanziellen Situation.
Vor dem genannten Hintergrund soll Ziel der Arbeit sein, die Reaktion der Legislative auf diese öffentliche Debatte zu beschreiben und zu beurteilen; besonders soll hierbei auf den seit dem 01.01.2009 geltenden § 32 BDSG eingegangen werden. Es sollen – nach einer Darstellung der Entstehung der Norm – die wichtigsten Inhalte der Norm und ihre Bewertung in der zum aktuellen Zeitpunkt vorhandenen Literatur aufgezeigt werden. In diesem Rahmen ist auch zu thematisieren, ob und welche Änderungen der Rechtslage sich durch die Einführung des § 32 BDSG ergeben haben. Anschließend sollen ausgewählte aktuelle Probleme des bundesdeutschen Arbeit-nehmerdatenschutzrechts, welche durch die Normeinführung nicht adressiert oder klargestellt wurden, beleuchtet werden; speziell soll der Frage nach der Zulässigkeit der Daten-übermittlung innerhalb von Konzernen sowie die nach der Anwendbarkeit des TKG auf das Verhältnis Arbeitgeber-Arbeitnehmer nachgegangen werden. Am Schluss der Arbeit sollen die Entwicklungen zusammengefasst und kritisch hinterfragt werden, bevor ein kurzer Ausblick auf weitere Entwicklungen gegeben wird.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
1) Der Arbeitnehmerdatenschutz in der öffentlichen Debatte
2) Notwendigkeit und Entwicklung des Arbeitnehmerdatenschutzes
B. Der § 32 BDSG – Kodifizierung des Richterrechts oder weitreichende Rechtslageänderung?
1) Normentstehung
2) Inhalt der Norm
a) § 32 I BDSG
aa) Voraussetzungen des Umgangs mit Daten, § 32 I S. 1 BDSG
(1) Merkmal der Erforderlichkeit
(2) Zweckbestimmung
bb) Aufdeckung von Straftaten, § 32 I S. 2 BDSG
b) Geltung für Nichtdateien, § 32 II BDSG
c) Beteiligungsrechte der Arbeitnehmervertretungen, § 32 III BDSG
3) Kritik am § 32 BDSG
a) Allgemeine Kritik
b) Verhinderung von Compliance-Bemühungen
c) Unklares Verhältnis zum § 28 BDSG
C. Ausgewählte ungeklärte Probleme des bundesdeutschen Arbeitnehmerdatenschutzrechts
1) Die Datenübermittlung innerhalb von Konzernen
a) Problemdarstellung
b) Änderung der Rechtslage durch § 32 I BDSG?
2) Die Anwendbarkeit des TKG auf das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
a) Problemdarstellung
b) Konsequenzen
D. Der Arbeitnehmerdatenschutz – Aktueller Stand und Ausblick auf die Zukunft
1) Aktueller Stand und Bewertung
a) § 32 BDSG
b) Ungeklärte Probleme des Arbeitnehmerdatenschutzrechts
2) Ausblick auf die Zukunft des Arbeitnehmerdatenschutzrechts
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit analysiert die Reaktion der Legislative auf die öffentliche Debatte zum Arbeitnehmerdatenschutz, insbesondere im Hinblick auf den zum 01.09.2009 in Kraft getretenen § 32 BDSG. Ziel ist es, die Inhalte und Auswirkungen dieser Norm zu beleuchten, ungeklärte Probleme im Datenschutzrecht innerhalb von Konzernen sowie die Anwendbarkeit des TKG bei privater Nutzung von Telekommunikationseinrichtungen zu untersuchen und die künftigen Entwicklungsmöglichkeiten des Arbeitnehmerdatenschutzes kritisch zu bewerten.
- Analyse und kritische Bewertung des § 32 BDSG als Reaktion auf Datenschutzskandale.
- Untersuchung der Zulässigkeit der Datenübermittlung innerhalb von Konzernstrukturen.
- Rechtliche Einordnung des Arbeitgebers als Telekommunikationsdienste-Anbieter bei privater Internetnutzung.
- Evaluation der Notwendigkeit und Perspektiven für ein eigenständiges Arbeitnehmerdatenschutzgesetz.
Auszug aus dem Buch
b) Verhinderung von Compliance-Bemühungen
Einer der Hauptkritikpunkte betrifft die §§ 32 I S. 2 sowie 32 II BDSG und die hierdurch vermeintlich deutlich erschwerte Umsetzung von Compliance-Programmen. Erschwert würden diese zum einen durch die Tatsache, dass § 32 I S.2 BDSG einen konkreten Verdacht voraussetzt und eine verdachtsunabhängige Überwachung unter Zuhilfenahme von personenbezogenen Daten somit kaum möglich sei; zum anderen wären durch die Einbeziehung von nichtdateihaften Aufzeichnungen durch § 32 II BDSG auch stichprobenartige Kontrollen datenschutzrechtlich fragwürdig. Dies hätte zur Folge, dass die Unternehmen ihre Compliance-Programme einstellen könnten.
Andere Autoren gehen zwar von Einschränkungen für Compliance-Programme aus, diesen sei jedoch beispielsweise durch eine organisatorische Trennung von Compliance- und Personalabteilungen zu begegnen. Auch wird betont, wirkungsvolle Compliance sei durch andere Maßnahmen - ohne Einbeziehung personenbezogener Daten - möglich, z.B. durch Diebstahlsicherungen oder durch Verarbeitung anonymisierter Daten.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Beschreibt die öffentliche Debatte zum Arbeitnehmerdatenschutz nach diversen Skandalen und begründet die Zielsetzung der Arbeit sowie die historische Entwicklung der gesetzlichen Regelungen.
B. Der § 32 BDSG – Kodifizierung des Richterrechts oder weitreichende Rechtslageänderung?: Untersucht die Entstehung, den Inhalt und die Kritik an der neuen Norm § 32 BDSG, wobei insbesondere die Auslegungsfragen zu Erforderlichkeit und Zweckbestimmung erörtert werden.
C. Ausgewählte ungeklärte Probleme des bundesdeutschen Arbeitnehmerdatenschutzrechts: Analysiert zwei zentrale Problemfelder: die Datenübermittlung innerhalb von Konzernen unter der neuen Terminologie und die Frage der Einstufung des Arbeitgebers als Telekommunikationsdienste-Anbieter gemäß TKG.
D. Der Arbeitnehmerdatenschutz – Aktueller Stand und Ausblick auf die Zukunft: Fasst den aktuellen Status der Normierung zusammen, übt Kritik am gesetzgeberischen Vorgehen und wagt einen Ausblick auf künftige Entwicklungen im Hinblick auf den Koalitionsvertrag.
Schlüsselwörter
Arbeitnehmerdatenschutz, § 32 BDSG, Beschäftigtendatenschutz, Datenschutzrecht, Compliance-Programme, Konzerninterne Datenübermittlung, Telekommunikationsgesetz (TKG), Diensteanbieter, Beschäftigungsverhältnis, Persönlichkeitsrecht, informationelle Selbstbestimmung, Überwachung am Arbeitsplatz, Gesetzesnovelle.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Seminararbeit im Kern?
Die Arbeit untersucht die rechtliche Neuregelung des Arbeitnehmerdatenschutzes durch den § 32 BDSG und analysiert, wie diese Norm auf die öffentliche Debatte um Datenschutzskandale reagiert und welche ungelösten Probleme in der Praxis verbleiben.
Welche zentralen Themenfelder werden in der Arbeit behandelt?
Zentrale Themen sind die Einführung des § 32 BDSG, die Zulässigkeit von Datenübermittlungen innerhalb von Konzernen sowie die rechtlichen Konsequenzen der privaten Internetnutzung am Arbeitsplatz im Hinblick auf das TKG.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist die kritische Würdigung des § 32 BDSG und die Aufdeckung sowie Analyse von Rechtsproblemen, die durch diese Norm nicht gelöst wurden, um fundierte Schlussfolgerungen für den zukünftigen Gesetzgeber zu ziehen.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?
Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse, die sich auf den Wortlaut des Gesetzes, die Gesetzesbegründung, die herrschende Literaturmeinung und aktuelle obergerichtliche Rechtsprechung stützt.
Was steht im Hauptteil der Arbeit im Fokus?
Der Hauptteil gliedert sich in die detaillierte Untersuchung des § 32 BDSG, dessen Kritikpunkte, sowie eine tiefergehende Auseinandersetzung mit der Konzern-Datenübermittlung und der TKG-Anwendbarkeit auf das Arbeitsverhältnis.
Durch welche Schlüsselwörter lässt sich die Arbeit charakterisieren?
Arbeitnehmerdatenschutz, BDSG, TKG, Compliance, Konzernklausel, Beschäftigungsverhältnis und informationelle Selbstbestimmung sind die prägenden Begriffe der Arbeit.
Wie bewertet der Autor den § 32 BDSG?
Der Autor stuft die Norm als "gesetzgeberischen Schnellschuss" ein, der zwar keine wesentliche materielle Rechtslageänderung herbeiführt, jedoch durch unpräzise Formulierungen für erhebliche Auslegungsunsicherheiten sorgt.
Welche Herausforderungen ergeben sich bei der privaten Internetnutzung durch Arbeitnehmer?
Problematisch ist, dass bei gestatteter privater Internetnutzung der Arbeitgeber nach herrschender Meinung als Diensteanbieter gemäß TKG gilt, was ihm umfassende Pflichten auferlegt und den Zugriff auf dienstliche E-Mails aus Datenschutzgründen faktisch verunmöglicht.
- Quote paper
- Boris Händel (Author), 2009, Arbeitnehmerdatenschutz, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/148388