Die Arbeit widmet sich der Frage, inwieweit Arbeitnehmer im Rahmen von sogenannten "internal investigations" (internen Ermittlungen), also Ermittlungen, die regelmäßig nicht durch staatliche Strafverfolgungsbehörden, sondern privat beauftragte Anwaltskanzleien durchgeführt werden, zur wahrheitsgemäßen Aussage verpflichtet sind.
Dabei werden die arbeitsvertraglichen Pflichten dem grundrechtlich garantierten Schutz vor Selbstbelastung (nemo tenetur Grundsatz) gegenübergestellt und differenzierte Lösungen des Konflikts zwischen diesen beiden Rechtspositionen aufgezeigt.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Der Grundsatz: nemo tenetur se ipsum accusare
C. Internal Investigations und nemo-tenetur-Grundsatz
I. Der Nemo-tenetur Grundsatz im Zivilrecht
II. Aussagepflicht des Arbeitnehmers
1. Auskunftspflicht gemäß §§ 666, 675 BGB
2. Auskunftspflicht gem. §§ 611, 241 II BGB
3. Auskunftspflicht bei Informationen außerhalb des Arbeitsbereiches
4. Zwischenergebnis
III. Auskunftspflicht gegenüber den externen Ermittlern
IV. Lösung des Konflikts zwischen Auskunftspflicht und Selbstbelastungsfreiheit - Fürsorgepflichten des Arbeitgebers
1. Anspruch auf Rechtsbeistand
2. Belehrungspflicht durch den Arbeitgeber
D. Verwertbarkeit der Interviews im Strafprozess
I. Bestehen eines Beweisverwertungsverbotes
1. Beweisverwertungsverbot aufgrund staatlicher Veranlassung
2. Analoge Anwendung des § 136 a StPO
3. Gemeinschuldner-Beschluss, § 97 InsO analog
II. Fernwirkung des Beweisverwertungsverbotes bzw. Beweisverwendungsverbot
E. Alternativer Lösungsvorschlag: fair-trial-Prinzip
E. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die rechtliche Zulässigkeit und Verwertbarkeit von Aussagen, die Arbeitnehmer in unternehmensinternen Ermittlungen („Internal Investigations“) unter dem Druck arbeitsvertraglicher Auskunftspflichten tätigen, insbesondere im Hinblick auf den nemo-tenetur-Grundsatz und mögliche strafprozessuale Beweisverwertungsverbote.
- Rechtliche Grundlagen des nemo-tenetur-Grundsatzes im Arbeits- und Strafrecht.
- Umfang der arbeitsvertraglichen Auskunftspflichten gegenüber Arbeitgeber und externen Ermittlern.
- Konflikt zwischen betrieblichen Aufklärungsinteressen und dem Schutz vor Selbstbelastung.
- Analyse von Beweisverwertungsverboten bei staatlicher Veranlassung und Analogie zur InsO.
- Bewertung alternativer Lösungsansätze wie dem fair-trial-Prinzip.
Auszug aus dem Buch
A. Einleitung
Ist ein Unternehmen an der New Yorker Börse gelistet, unterliegt es der Aufsicht der amerikanischen Securities and Exchange Commission (SEC). Im Rahmen dieser Aufsicht verlangt die SEC insbesondere bei einem Verdacht, dass es innerhalb des Unternehmens zu kriminellen Aktivitäten kommt, eine umfangreiche Mitwirkung des Unternehmens, wobei diese meist mit einer erheblichen Strafmilderung für das Unternehmen verbunden ist, während dem Unternehmen bei einer Verweigerung der Mitwirkung mitunter existenzbedrohende Sanktionen drohen. Teil dieser Mitwirkung ist regelmäßig, dass durch das Unternehmen externe Ermittler und Rechtsanwaltskanzleien, welche von der SEC als vertrauenswürdig angesehen werden, beauftragt werden, dem zumeist wenig spezifischen Verdacht der SEC auf den Grund zu gehen und die Ergebnisse anschließend der SEC zur Verfügung zu stellen.
In den vergangenen Jahren kam es allerdings auch in Deutschland vermehrt in großen Unternehmen beim Verdacht von kriminellen Aktivitäten innerhalb des Unternehmens zu sog. internal investigations.
„Eine Investigation im engeren Sinne, ist eine unternehmensinterne Untersuchung, die vor allem der Aufklärung von Pflichtverletzungen dienen soll.“
Bei der Durchführung solcher internen Ermittlungen stellt sich immer wieder die Frage nach der Vereinbarkeit dieser mit rechtsstaatlichen Grundsätzen wie insbesondere dem nemo tenetur-Grundsatz.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet den Ursprung von "Internal Investigations" im US-amerikanischen Aufsichtsrecht und deren Zunahme in deutschen Unternehmen unter kritischer Betrachtung rechtsstaatlicher Grundsätze.
B. Der Grundsatz: nemo tenetur se ipsum accusare: Dieses Kapitel erläutert den verfassungsrechtlichen Status der Selbstbelastungsfreiheit und deren Bedeutung im deutschen Rechtsstaat.
C. Internal Investigations und nemo-tenetur-Grundsatz: Hier wird die Anwendbarkeit des nemo-tenetur-Grundsatzes im privatrechtlichen Kontext sowie die Auskunftspflicht des Arbeitnehmers in verschiedenen Fallkonstellationen detailliert untersucht.
D. Verwertbarkeit der Interviews im Strafprozess: Dieses Kapitel analysiert systematisch, ob und unter welchen Voraussetzungen Erkenntnisse aus internen Interviews in einem späteren Strafverfahren verwertet werden dürfen.
E. Alternativer Lösungsvorschlag: fair-trial-Prinzip: Eine kritische Auseinandersetzung mit der Theorie, den Konflikt über das fair-trial-Prinzip anstatt über den nemo-tenetur-Grundsatz zu lösen.
E. Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und fordert gesetzliche Klarstellungen zur Verwertbarkeit, um den Arbeitnehmer effektiv vor erzwungener Selbstbelastung zu schützen.
Schlüsselwörter
Internal Investigations, nemo tenetur, Selbstbelastungsfreiheit, Wirtschaftsstrafrecht, Auskunftspflicht, Beweisverwertungsverbot, Arbeitsrecht, Compliance, Strafprozess, fair-trial-Prinzip, Fernwirkung, Gemeinschuldner-Beschluss, Informationspflicht, Treuepflicht, Arbeitnehmerschutz.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundlegend?
Die Arbeit befasst sich mit dem Spannungsfeld, das entsteht, wenn Arbeitnehmer im Rahmen interner Ermittlungen zur Auskunft verpflichtet sind, sich dabei aber möglicherweise selbst strafrechtlich belasten könnten.
Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Zentrale Themen sind die Auskunftspflichten nach dem BGB, der verfassungsrechtliche Schutz vor Selbstbelastung (nemo-tenetur) sowie die Grenzen der Beweisverwertung für Strafverfolgungsbehörden.
Welches primäre Ziel verfolgt die Arbeit?
Das Ziel ist es, zu klären, ob Aussagen aus internen Unternehmensinterviews in einem Strafverfahren verwertet werden dürfen oder ob diesen Auskünften ein Beweisverwertungsverbot entgegensteht.
Welche juristische Methode wird zur Argumentation verwendet?
Die Arbeit arbeitet mit einer rechtswissenschaftlichen Analyse unter Einbeziehung von Gerichtsentscheidungen (insb. des Gemeinschuldner-Beschlusses), Gesetzeskommentaren und der aktuellen Fachliteratur des Straf- und Arbeitsrechts.
Welche Aspekte werden im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung von Auskunftspflichten, die Rolle externer Ermittler, die Fürsorgepflichten des Arbeitgebers sowie detaillierte Herleitungen möglicher Beweisverwertungsverbote.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die vorliegende Arbeit besonders?
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Internal Investigations, nemo-tenetur, Beweisverwertungsverbot und Auskunftspflicht geprägt.
Wie bewertet der Autor die Rolle des „fair-trial-Prinzips“ als Lösungsweg?
Der Autor stuft das fair-trial-Prinzip als weniger zielführend ein als die Ableitung eines Verwertungsverbots direkt aus der arbeitsrechtlichen Auskunftspflicht und dem nemo-tenetur-Grundsatz.
Welchen Stellenwert nimmt der sogenannte „Gemeinschuldner-Beschluss“ in der Argumentation ein?
Er dient als zentrale Analogie, um zu begründen, dass privatrechtlich erzwungene Auskünfte nicht ohne Weiteres zur Strafverfolgung genutzt werden dürfen, da dies den nemo-tenetur-Grundsatz unterlaufen würde.
- Quote paper
- Dennis Häbel-Dziubek (Author), 2016, Internal Investigations im modernen Wirtschaftsstrafverfahren. Arbeitsvertragliche Auskunftspflichten versus nemo tenetur?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1485068