Crowd Management: Prävention und Intervention bei Massenpaniken

Fußballspiele, Public Viewing und Open-Air-Veranstaltungen


Tesis de Máster, 2009

129 Páginas, Calificación: 10 Punkte


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung
1.1. Motivation zur Arbeit und Problemdiagnose
1.2. Zielsetzung
1.3. Fragestellung
1.4. Methodik der Arbeit
1.4.1. Literaturrecherche
1.4.2. Experteninterview
1.4.3. Expertendiskussion

2. Zuständigkeiten bei Großveranstaltungen
2.1. Rolle des Veranstalters und der privaten Sicherheitsdienste
2.2. Rolle der Feuerwehr / Katastrophenschutzbehörde (KatS)
2.3. Rolle des Sanitätswachdienstes
2.4. Rolle der Ortspolizeibehörde
2.5. Rolle der Polizei

3. Grundlagen der Psychologie innerhalb von Menschenmassen
3.1. „Massenpsychologie“ gestern und heute
3.2. Der Begriff „Masse“
3.3. Die Begriffe „Crowd Management“ und „Crowd Control“

4. Panik
4.1. Begriffserklärung
4.2. Panikmythen
4.3. Massenphänomene / kollektives Verhalten - Stand der Forschung
4.3.1. Das sozialpsychologische Phänomen
4.3.2. Das physikalische Phänomen
4.3.3. Paniktypen
4.3.4. Fußgängerströme

5. Polizeiliche Anlässe für Crowd Management
5.1. Fußballspiele
5.2. Public Viewing
5.3. Open-Air-Konzerte

6. Massenbeeinflussung / Crowd Management
6.1. Das FIST-Modell
6.2. Die AIDA-Formel

7. Computergestützte Simulation

8. Einbindung des Crowd Managements im polizeilichen PEP
8.1. Crowd Management vor dem Einsatz - in der Planungsphase
8.2. Crowd Management während des Einsatzes
8.2.1. Panikprävention
8.2.1.1. Panikprävention ohne konkrete Schadens-/Gefahrenlage
8.2.1.2. Panikprävention bei Eintritt eines Schadens- oder Gefahrenereignisses
8.2.2. Polizeiliche Panikintervention bei Ausbruch einer Panik

9. Fazit und Zusammenfassung

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Anlage 1: Expertendiskussion Dr. Köster und Dr. Schmalzl

Anlage 2: Experteninterview Ltd. PD Köber

Anlage 3: Experteninterview PD Brühl

Anlage 4: Experteninterview PD Himmelhan

Internetquellen / Screenshots

Von allen Gefühlen ist die Angst dasjenige, das die Urteilskraft am meisten schwächt.

Jean Frangois Paul de Gondi (1613-1679)

1. Einleitung

1.1. Motivation zur Arbeit und Problemdiagnose

Massenveranstaltungen wie nationale und internationale Fußballspiele, Public - Viewing-Veranstaltungen, aber auch Open-Air-Konzerte erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Die Stadien werden größer, und mit der steigenden Mobilität der Menschen steigt auch die Anzahl der Zuschauer stark an. Die FIFA-Fußball- Weltmeisterschaft 2006 in Deutschland, aber auch die UEFA-Fußball- Europameisterschaft in Österreich und der Schweiz haben gezeigt, mit wie viel Emotionen eine Sportart verbunden und aufgeladen werden kann und welche Massen sie bewegt. Gerade dort wurde deutlich, wie ein neues Phänomen, das „Public Viewing“, Einzug hielt. Dieses „gemeinsame Sehen“, die Liveübertragung von Sportveranstaltungen auf Großbildleinwänden auf öffentlichen Plätzen zur gemeinsamen Betrachtung in der Gemeinschaft mit anderen Fans entspricht einem großen Bedürfnis der Bevölkerung. Für die kommende FIFA-Fußball-Weltmeisterschaft 2010 ist in der Bundesrepublik Deutschland auch von einer sehr großen Zahl an Public-Viewing-Besuchern auszugehen, da die Fußball-Weltmeisterschaft in Afrika stattfinden wird und nur relativ wenige Fußballfans den Weg nach Afrika finden werden. Eine dementsprechend hohe Anzahl der Bevölkerung wird deshalb die Public-Viewing- Veranstaltungen besuchen, um so ein „Stadionfeeling“, also ein kollektives Mitverfolgen im Kreise von Freunden, aber auch unbekannter Gleichgesinnter, zu erleben.

Aber auch Open-Air-Konzerte stellen Sicherheitskonzepte auf eine harte Probe. Eine teilweise sehr große Anzahl von Menschen versammelt sich meist auf Plätzen oder in Stadien, um Konzerte bekannter Musikgruppen gemeinsam zu verfolgen.

Die Entwicklung der gesellschaftlichen Bedürfnisse und Wünsche hat in den letzten Jahren zu einem drastischen Anstieg an „Massenveranstaltungsstätten“ geführt. Auf immer enger werdenden Räumen werden immer mehr Menschen zusammengeführt. Der Andrang an Menschen ist, so hoffen jedenfalls die Veranstalter im kommerziellen Sinne, sehr hoch.[1]

Diese physische Menge entspricht aber nicht in demselben Maße der psychologischen Menge, denn die Menschen, welche bei einer Großveranstaltung zusammenkommen, sind zunächst einmal durch den Anlass vereint. Durch den Anlass wird meist auch ein bestimmter - inoffizieller - Verhaltensrahmen vorgegeben, also die ungeschriebene Regel darüber, welche Art von Verhalten für eine bestimmte Gruppe angemessen ist. So wird sich dieselbe Person auf der „Love Parade“ anders verhalten als bei einem Opernbesuch. Menschen in einer Fangruppe unterscheiden sich voneinander in Bezug auf ihre Persönlichkeit, Einstellung und ihr Verhalten. Dies zeigt sich insbesondere bei Risikosituationen, in denen Menschen sehr unterschiedlich reagieren. Manche beschwichtigen, andere wiegeln auf, wieder andere stimmen passiv zu oder wenden sich ab. Es finden sich aber auch Entwicklungen, bei denen sich die Einstellungen und das Verhalten angleichen und eine Gruppe mehr oder weniger geschlossen agiert. Dies kann in positiver wie in negativer Richtung geschehen.[2]

Diese Mengenprobleme bei Großveranstaltungen stellen eine zunehmende Herausforderung an die polizeiliche Einsatzplanung und Einsatzbewältigung dar. Sie erfordern das Wissen über Massenphänomene und die Möglichkeit, durch taktisches Vorgehen bzw. zeitnahe Interventionen solche Menschenmassen zu beeinflussen.

Diese „Masse“ an Menschen stellt zumindest bei Zeitlagen, also bei vorhersehbaren Lagen, auf die die Polizei sich konkret vorbereiten kann[3], für sich gesehen keine Gefahr dar. Kommt es jedoch zu äußeren Einflüssen, in Verbindung mit ungünstigen baulichen und massenpsychologischen Bedingungen, kann es sehr schnell zu einer Massenpanik kommen.

Gerade bei Zeitlagen sind die Verletzungen der Opfer gar nicht durch Feuer, Explosion, Giftgas oder andere äußere Einwirkungen bedingt, sondern durch die Auswirkungen von Massenpaniken. Eine große Menschenmenge kann sich also nicht nur bei einer von außen hervorgerufenen, lebensgefährlichen Situation in eine tödliche Bedrohung verwandeln, sondern auch völlig unerwartet und unbeabsichtigt. Die Menschenmasse fängt an zu drängeln und zu schieben, um schneller voranzukommen. Stattdessen behindern sich die Beteiligten aber gegenseitig, und an den Ausgängen können sich sogenannte „Pfropfen“ bilden. Dort entstehen enorme physikalische Kräfte und es kommt teilweise zu tödlichen Verletzungen.

Massenpaniken sind seit jeher ein Problem von Großveranstaltungen, welches man bis heute nicht in den Griff bekommen hat. In den letzten 100 Jahren haben sie mehr als 4.000 Tote und etwa 10-mal so viele Verletzte gefordert.[4] Selbst in den vergangenen 10 Jahren hat sich die Lage trotz gestiegener Sicherheitsstandards mit etwa 400 Toten nicht grundsätzlich verbessert. Die Ursachen sind unerwartet vielfältig: Neben dem Panikausbruch durch Feuer auf der Stadiontribüne in Bradford, 1985, mit 56 Toten, oder dem Feuer während des Great-White-Konzerts auf Rhode Island im Jahre 2003 mit über 90 Toten, sind das beispielsweise ins Stadion eindringende Fans (Sheffield, 1989, mit 96 Toten, Guatemala, 1986, mit 80 Toten, Johannesburg, 2001, mit 43 Toten), ein nicht gewertetes Tor (Lima, 1964, mit 318 Toten), randalierende Fans (z.B. Heysel- Stadion Brüssel, 1985, mit 38 Toten), Rückkehr von Fans nach einem Tor in letzter Minute (Moskau, 1982, mit 340 Toten), Flucht vor einem Hagelschauer (Katmandu, 1982, mit 93 Toten oder wegen Überfüllung (Mekka, 1990, mit 1.425 Toten; 1994, mit 250 Toten oder 2006, mit ca. 300 Toten).[5] Vor wenigen Wochen, am 29.03.2009 kam es bei einem Qualifikationsspiel für die Fußball­Weltmeisterschaft 2010 zwischen der Elfenbeinküste und Malawi in einem Stadion in Abidjan zu einer Massenpanik, bei der 19 Menschen starben. Tausende Fans hatten hier versucht, noch kurz vor Spielbeginn in das Stadion zu drängen, wodurch eine Mauer einstürzte und es zu einer Massenpanik kam.[6] Und gerade am 23. Mai 2009 wurden bei einem Open-Air-Konzert in einem Stadion in Rabat/Marokko, bei dem u.a. Kylie Minogue und Alicia Keys auftraten, elf Menschen getötet, als durch das Einstürzen eines Absperrgitters eine Panik ausbrach.[7] Zwar scheint die durchschnittliche Anzahl der Opfer pro Massenpanik in der Geschichte zu sinken, aber die Häufigkeit von Massenpaniken nimmt mit der Zahl von Großveranstaltungen immer mehr zu.[8]

Um beim Planungs- und Entscheidungsprozess im Vorfeld, aber auch während einer Großveranstaltung mit Menschenmassen die Gefährdung oder Schädigung von Menschen zu verhindern, ist neben dem Veranstalter deshalb auch die Polizei gefordert, geeignete Maßnahmen in ihrer Einsatzvorbereitung bzw. -bewältigung mit einzubauen.

1.2. Zielsetzung

Panikverhütung und -bekämpfung setzt eine Analyse des panischen Reagierens Einzelner in einer Menschenmasse voraus, zu deren Verständnis psychiatrische und psychologische Grundkenntnisse mit Angst, Schreck, Erregung und Kollektivreaktionen erforderlich sind.[9] Die Arbeit soll sich zunächst mit der Frage auseinander setzen, wie eine Massenpanik entsteht und wie sich eine große Menschenmasse in einer Paniksituation verhält.

Insbesondere sollen die polizeilichen Möglichkeiten beleuchtet werden, im Vorfeld einer Großveranstaltung während des Planungs- und Entscheidungsprozesses präventiv tätig zu werden, um die Gefahr der Entstehung von Massenpaniken bzw. deren Folgen möglichst gering zu halten.

Des Weiteren soll untersucht werden, ob die Entstehung einer unmittelbar bevorstehenden Massenpanik erkannt werden kann und welche Möglichkeiten es gibt, diese Panik erst gar nicht entstehen zu lassen.

Zuletzt sollen Überlegungen zu der Frage diskutiert werden, ob die Polizei durch bestimmte Interventionsmaßnahmen während einer Massenpanik positiv auf die Menschenmenge einwirken kann.

Hierbei soll sich die Arbeit auf die polizeilichen „Event-Zeitlagen“ Fußballspiele, Public Viewing und Open-Air-Veranstaltungen beschränken. In der Masterarbeit sollen keine Massenphänomene in Sofortlagen untersucht werden, also plötzlich eintretende, nicht konkret vorhersehbare Lagen, die polizeiliche Maßnahmen erfordern[10], wie z.B. Größere Gefahren- und Schadenslagen, Katastrophen (GGSK)[11] sowie terroristische Anschläge.

Bei den Erläuterungen zu Interventionsmöglichkeiten seitens der Polizei nach Ausbruch einer Massenpanik konzentriert sich die Arbeit auf die einzelnen Maßnahmen, welche die Polizei treffen kann, um das Ausmaß der Schadenslage, also die Opfer, so gering wie möglich zu halten. Die kompletten polizeilichen Maßnahmen in dieser GGSK-Lage, sowie der Aufbau einer Besonderen Aufbau- und Ablauforganisation (BAO) sind nicht Teil dieser Arbeit.

1.3. Fragestellung

Mit dieser Arbeit soll erforscht werden, was mit dem Begriff „Crowd Management“ gemeint ist und welche polizeilichen Maßnahmen in Betracht kommen, um Massenpaniken zu verhindern bzw. die Folgen von Massenpaniken so gering wie möglich zu halten. Das Ergebnis soll eine mit wissenschaftlichen Methoden fundierte und praxisbezogene Antwort auf folgende Fragestellung sein: „Ist Crowd Management als Hilfsmittel der polizeilichen Einsatzplanung und Einsatzbewältigung bei Fußballspielen, Public Viewing und Open-Air- Veranstaltungen geeignet und bestehen für die Polizei Möglichkeiten der Prävention und Intervention gegen Massenpaniken?“

1.4. Methodik der Arbeit

1.4.1. Literaturrecherche

Zur Gewinnung von problem- bzw. zielorientierten Erkenntnissen wurde eine intensive Recherche ausgewählter wissenschaftlicher Literatur durchgeführt. Das Ergebnis dieser Recherche floss in die Masterarbeit mit ein.

1.4.2. Experteninterview

Qualitative Methoden sind fester Bestandteil des sozialwissenschaftlichen Instrumentariums der empirischen Sozialforschung. Eine Form der qualitativen Sozialforschung ist das Experteninterview. Ich habe mich deshalb für diese Art der Sozialforschung entschieden, da die Beantwortung meiner Fragestellung eine relativ hohe polizeispezifische Fachkenntnis voraussetzt und hier ein Zugang zum sozialen Feld eher schwierig ist. Weiterhin erhalte ich mit den Interviews eine optimale dichte Datengewinnung gegenüber zeitlich und unökonomisch viel aufwendigeren teilnehmenden Beobachtungen, Feldstudien, oder anderen quantitativen Untersuchungen. Subjektive Bedeutungen lassen sich nur schwer aus Beobachtungen ableiten, weshalb ich die ausgewählten Experten zur Sprache kommen lasse. Als Form wird ein leitfadengestützes Experteninterview gewählt. Als Experten suchte ich erfahrene Polizeipraktiker in leitenden Positionen, welche bereits einschlägige Erfahrungen als Polizeiführer (Einsatzleiter) bei Großveranstaltung gemacht haben.

Die ausgewählten Experten sind:

- Leitender Polizeidirektor Thomas Köber, Polizeipräsidium Mannheim, Ständiger Vertreter des Polizeipräsidenten;
- Polizeidirektor Karl Himmelhan, Polizeidirektion Heidelberg, Leiter Revierdienst;
- Polizeidirektor Thomas Brühl, Leiter der Polizeidirektion Kaiserslautern und Leiter Arbeitskreis Notfallmanagement und Katastrophenschutz Kaiserslautern, sowie ehem. Dozent im Fach „Einsatzlehre“ an der Polizeiführungsakademie (jetzt DHPol) Münster.

Bei der Erstellung des Interviewleitfadens für die drei Experteninterviews wurde darauf geachtet, die Fragen chronologisch zum Ablauf des Planungs- und Entscheidungsprozess für den Einsatz (PEP) zu stellen. So wurde der Leitfaden dreigeteilt: der erste Teil des Interviews beschäftigt sich mit allgemeinen Fragen zum Thema Crowd Management, wie beispielsweise die Rolle der Polizei im Crowd Management, die Wahrscheinlichkeit eines Panikausbruchs bei Großveranstaltungen, der Fortbildungsstand der eingesetzten Beamten, sowie der Nutzen von Simulations-Softwareprogrammen. Gerade in diesen[12]

Themenbereichen können Praxisexperten, welchen bereits bei komplexen Großveranstaltungen die polizeiliche Einsatzleitung oblag, fundierte Aussagen treffen. Der zweite Teil befasst sich mit dem Planungs- und Entscheidungsprozess für den Einsatz (PEP) im Vorfeld einer Veranstaltung. Hier wurden die Experten befragt, wie sich die Polizei vorbereitet, um Massenpaniken zu verhindern, ob die Experten den Einsatz von Video-Walls befürworten und wie wichtig hier die Zusammenarbeit mit anderen BOS zu bewerten zur werten ist. Der dritte Teil beschäftigt sich mit den Maßnahmen, welche während des Einsatzes getroffen werden können, um Paniken zu verhindern bzw. um bei bereits eingetretenen Massenpaniken zu intervenieren.

1.4.3. Expertendiskussion

Sowohl die Gruppendiskussion als auch die verwandte Form, die Expertendiskussion, ist im deutschsprachigen Raum ein relativ stiefmütterlich behandeltes wissenschaftliches Erhebungsverfahren. Es stellt sich die Frage, welche Vorteile Experten- bzw. Gruppendiskussionen mit Experten aufweisen: Aus methodologischer Perspektive kann argumentiert werden, dass es gerade für Experten Routine ist, in größeren und strukturierten Arbeitszusammenhängen argumentativ Positionen zu entwickeln und zu verteidigen, etwa in Arbeitsgruppen, Ausschüssen, Kommissionen usw. Wenn das Forschungs­interesse zudem auf die Rekonstruktion von Einstellungen und Meinungen abzielt, die im Kontext von „Realgruppen“ - also unabhängig von der Erhebungssituation bestehender oder sogar institutionalisierter Expertengruppen - vertreten werden, ist die Gruppendiskussion geradezu konkurrenzlos. Um die Problemstellung in der Masterarbeit von verschiedenen Perspektiven aus zu beleuchten und einen polizeilichen „Tunnelblick“ zu vermeiden, habe ich für diese Art der qualitativen Sozialforschung eine Gruppendiskussion mit ausgesuchten Wissenschaftlern innerhalb, aber auch außerhalb der Polizei gesucht:

- Frau Dr. Gerta Köster, Siemens AG, Corporate Technology, Corp. Research and Technologies, Production Processes, u.a. im Crowd Control Research Project REPKA - Regionale Evakuierung;
- Herr Dr. Hans-Peter Schmalzl, Zentraler Psychologischer Dienst der Bayerischen Polizei.[13]

Der Interviewleitfaden für die Expertendiskussion mit den beiden wissenschaftlichen Experten wurde thematisch zweigeteilt: so richteten sich die Fragen im ersten Teil der Diskussion zunächst an Herrn Dr. Schmalzl, da hier im Wesentlichen psychologische Fragen zum Thema Crowd Management diskutiert wurden. Frau Dr. Köster wurde jeweils in den Fragenkomplex mit einbezogen. Der zweite Teil der Diskussion beschäftigte sich ausschließlich mit der Frage der Funktionsweise eines Simulations-Modells, sowie die Möglichkeiten von Simulationsprogrammen im Planungs- und Entscheidungsprozess für den Einsatz. Da sich Frau Dr. Köster bei der Siemens AG mit der Entwicklung solcher Modelle beschäftigt, richteten sich die Fragen im zweiten Teil zunächst an Frau Dr. Köster und Herr Dr. Schmalzl ergänzte das Thema aus psychologischer Sichtweise.

2. Zuständigkeiten bei Großveranstaltungen

Große Menschenansammlungen können in Kombination mit anderen Faktoren sehr schnell zur Gefahr für den Einzelnen bzw. für eine größere Anzahl der Besucher werden. Zur Abwehr dieser Gefahren sind neben der Polizei auch weitere Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) zuständig. Der Schwerpunkt dieser Arbeit soll sich auf das Crowd Management der Polizei richten, jedoch sollen die Aufgabenbereiche von Feuerwehr, Rettungsdiensten und Polizeibehörde zur Vollständigkeit kurz erwähnt werden.

Eingangs ist festzuhalten, dass die Zuständigkeiten bei Großveranstaltungen in den jeweiligen Bundesländern unterschiedlich geregelt sind. Die meisten Länder wenden bei der Planung und Durchführung von Großveranstaltungen die jeweils im Bundesland geltende Landes-Versammlungsstättenverordnung (z.B. VStättVO Baden-Württemberg) an, welche größtenteils mit der Muster-Versammlungs­stättenverordnung (MVStättV) übereinstimmt. Sie beinhaltet die baulichen und sicherheitstechnischen Vorschriften (z.B. Bemessung der Rettungswege, Türe, Tore sowie Treppen, Rauchmelder, Rauchableitung, Sicherheitsbeleuchtung etc.) für Versammlungsräume, die mehr als 200 Besucher fassen, Versammlungsstätten im Freien für mehr als 1.000 Besucher bzw. Sportstadien, die mehr als 5.000 Besucher fassen. Demnach gilt für die drei Großveranstaltungsarten Fußballspiele, Public Viewing und Open Air die jeweilige VStättVO, wenn die Mindestbesucherzahl erreicht wird.

2.1. Rolle des Veranstalters und der privaten Sicherheitsdienste

Der Veranstalter

Nach der Muster-Versammlungsstättenverordnung ist der Betreiber der Veranstaltung für die Sicherheit und die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften verantwortlich. Dies ist bei Fußballspielen der jeweilige Fußballverein und bei Public Viewing bzw. Open-Air-Veranstaltungen der Veranstalter. Neben der Beachtung von baurechtlichen Vorschriften, welche auch Bühnen oder Leinwände betrifft, hat der Betreiber noch weitere Pflichten. Dies sind beispielsweise[14]:

- Erstellung eines Sicherheitskonzepts bei mehr als 5.000 Besucherplätzen oder wenn es die Art der Veranstaltung erfordert. Dieses Sicherheitskonzept beinhaltet z.B. die Anfahrtswege, Zu- und Durchfahrtsflächen, Löschwasserversorgung, Flucht- und Rettungswege, Kommunikation, Brandszenarien, feuergefährliche Handlungen, Zuschauerverhalten und allgemeine Anforderungen,
- Festlegung der maximal zulässigen Zahl der Besucher,
- Sicherstellung der Zusammenarbeit von Ordnungsdienst, Brand­ sicherheitswache und Sanitätswache mit der Polizei, der Feuerwehr und dem Rettungsdienst,
- Ständige Anwesenheit eines Veranstaltungsleiters und von Fachkräften mit definierter Qualifikation.

Die Einhaltung dieser Pflichten des Veranstalters trägt zu einem sehr großen Teil zur Verhinderung von Massenpaniken sowie zur Minimierung weitreichender Folgen beim Ausbruch einer Panik bei. Deshalb ist es für alle Beteiligten (Genehmigungsbehörde, Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste) sehr wichtig, auf die Einhaltung dieser Pflichten zu achten und bei der Erstellung eines Sicherheitskonzepts aktiv mitzuwirken. Mit dem Veranstalter ist deshalb frühzeitig und eng zusammenzuarbeiten.[15] Auch Polizeidirektor Brühl von der Polizeidirektion Kaiserslautern äußert sich bezüglich des Veranstalters dahingehend, dass ihm bestimmt Auflagen gemacht werden, um Panikanlässe zu verhindern.[16] Herr Brühl sieht bezüglich Panikprävention den Veranstalter primär in der Verantwortung.[17] Ebenso äußert sich Polizeidirektor Himmelhan von der Polizeidirektion Heidelberg, dass die Zielrichtung ganz eindeutig in die Richtung geht, den Veranstalter in jeglicher Hinsicht in die Pflicht zu nehmen.[18]

Die privaten Sicherheitsdienste

Dem Veranstalter wird in der Regel die Auflage gemacht, eine definierte Anzahl an Ordnungsdiensten, also einen privaten Sicherheitsdienst einzusetzen. In früheren Zeiten war es selbstverständlich, dass die Polizei bei Großveranstaltungen wie z.B. bei Fußballspielen oder bei Open-Air-Konzerten innerhalb des Veranstaltungsgeländes, in dem ja eigentlich das Hausrecht des Veranstalters gilt, für Ordnung zu sorgen. In den Zeiten immer knapper werdender polizeilicher Ressourcen aus personeller sowie monetärer Sicht zieht sich die Polizei immer mehr aus dem Sicherheits- und Ordnungsdienst innerhalb der Versammlungsstätte zurück. Die Polizei verfolgt innerhalb des Veranstaltungsgeländes somit hauptsächlich Straftaten (z.B. Bombendrohungen, Körperverletzungen etc.) oder unterstützt den Veranstalter/ private Sicherheitsdienste bei der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit. Außerhalb des Veranstaltungsortes jedoch ist sie allerdings wieder originär zuständig für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie für die Sicherstellung der Leichtigkeit des Straßenverkehrs. So macht auch Polizeidirektor Himmelhan von der Polizeidirektion Heidelberg deutlich, dass die Polizei erst dann tätig wird, wenn die vorbedachten Sicherheitsmaßnahmen nicht mehr greifen oder aber, wenn es um die ureigensten Zuständigkeitsbereiche der Polizei geht.[19] Auch Leitender Polizeidirektor Köber vom Polizeipräsidium Mannheim äußert sich dahingehend, dass die Polizei im Wesentlichen für den öffentlichen Raum die Verantwortung hat. Deshalb ist es die grundsätzliche Aufgabe der Polizei, die öffentliche Sicherheit und Ordnung außerhalb des Stadions zu gewährleisten. Innerhalb des Veranstaltungsgeländes ist die Sicherheit durch private Sicherheitsdienste aufrechtzuerhalten. Die Grenzen verschwimmen erst dann, wenn es zu Straftaten oder aber zu Unglücksfällen innerhalb des Stadions kommt.[20]

Polizeidirektor Brühl von der Polizeidirektion Kaiserslautern verfügt über die Erfahrung einer hervorragenden und langjährigen Zusammenarbeit mit dem privaten Ordnungsdienst im Fritz-Walter-Stadion Kaiserslautern. Auf die Frage nach der Zusammenarbeit zwischen Polizei und privaten Sicherheitsdiensten antwortet er, dass Letztere auf jeden Fall mit eingebunden werden müssen. Die Aufgabenbewältigung müsse Hand in Hand gehen. Dies wäre bereits bei Fußballeinsätzen der Fall und auch bei anderen Großveranstaltungen problemlos.[21]

Es gibt aber auch teilweise Kritik an der Ausstattung der Ordner. So äußert sich PD Himmelhan von der Polizeidirektion Heidelberg, dass es bei den privaten Sicherheitsdiensten durchaus Qualitätsunterschiede gibt und daher h die Polizei auch hier gefordert ist, eine hohe Professionalität der Ordner beim Verein, aber auch beim Deutschen Fußballbund zu verlangen. Herr Himmelhan ist weiter der Meinung, dass es nicht die Aufgabe gut ausgebildeter Polizeibeamter sein kann, während des Einsatzes Tore und Ausgänge zu besetzen.[22] Im weiteren Verlauf des Interviews fügt er an, dass es bei den privaten Sicherheitsdiensten Firmen gibt, welche bei 150 verwendeten Ordnern lediglich zwei bis drei Funkgeräte im Einsatz haben. Folglich muss bei den Vereinen interveniert werden, um bei der Ausstattung Verbesserungen zu erzielen.[23]

2.2. Rolle der Feuerwehr / Katastrophenschutzbehörde (KatS)

Bei Großveranstaltungen werden an die Feuerwehren besondere Anforderungen gestellt. Nach der Gesetzgebung der Länder ist es Aufgabe der Feuerwehr, bei Schadensfeuern, aber auch bei öffentlichen Notständen (also z.B. auch bei Massenpaniken) Hilfe zu leisten und den Einzelnen vor drohenden Gefahren zu schützen. Ebenso ist es Aufgabe der Feuerwehr, vorbeugend Kräfte für die Gefahrenabwehr bereitzustellen. Dies wird im Bereich der Feuerwehr als Feuersicherheitsdienst bezeichnet. [24] Die Feuerwehr bzw. Katastrophen­schutzbehörden stehen nach Aussage von PD Brühl im Bereich der Panikprävention aufgrund ihrer Aufgabenzuweisung in der Verantwortung.[25] In letzter Konsequenz entscheidet nach Aussage von Herrn Brühl auch die Katastrophenschutzbehörde bzw. deren Leiter über eine eventuell durchzuführende Evakuierung im Schadens- oder Panikfall. Bei einer Bombendrohung, also der Ankündigung einer Straftat, liegt jedoch die Zuständigkeit wiederum bei der Polizei.[26]

Die dem Baurecht angegliederte Versammlungsstättenverordnung regelt, wann eine Brandsicherheitswache gestellt werden muss und welche Aufgaben diese hat. Die Notwendigkeit eines Feuersicherheitsdienstes ist bei Großveranstaltungen regelmäßig der Fall, und der Feuerwehr kommt hier eine sehr große Bedeutung zu, da gerade der Ausbruch eines Feuers zu einer Massenpanik führen kann. Demnach ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Feuerwehr mit einer ausreichenden Anzahl an Kräften bei Großveranstaltungen eingesetzt ist. Neben der Brandbekämpfung ist aber auch die Brandvorsorge eine sehr wichtige Aufgabe der Feuerwehr.

2.3. Rolle des Sanitätswachdienstes

Bei Fußballspielen, Public Viewing und Open-Air-Konzerten ist zur Versorgung von Verletzten die Einrichtung eines Sanitätswachdienstes mit einer ausreichenden Zahl von Kräften sehr wichtig.

Die primäre Aufgabe des Sanitätsdienstes während einer Großveranstaltung ist es, individualmedizinische Behandlungen durchzuführen, also „alltägliche“ Verletzungen oder Kreislaufbeschwerden zu behandeln, vor allem bei Open-Air- Konzerten. Jedoch muss sich die medizinische Logistik auch auf Massenfälle von Verletzten vorbereiten, falls es zu einer Panik kommt. Die Art und Weise des Sanitätsdienstes wird in der Regel durch die zuständige Genehmigungsbehörde der Veranstaltung festgelegt und als Auflage dem Veranstalter mitgeteilt. Die Einsatzstärke, also die Zahl der Notärzte, Sanitäter, und deren Einsatzmittel, hängt von der Größe und dem Gefahrenpotenzial der Veranstaltung ab. Dies wird in Kapitel 8.1. zum Thema Gefährdungslage / Maurerformel noch näher untersucht. Für die polizeiliche Einsatztaktik ist es wichtig, Informationen über den Ort des Behandlungsplatzes zu erhalten. Nach dem Begriff der DIN 13050 handelt es sich bei diesem um eine Einrichtung, an der Verletzte nach Sichtung durch einen Arzt notfallmedizinisch versorgt und von dort aus in weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen (Krankenhäuser) transportiert werden. Gleichzeitig erfolgt hier auch eine Registrierung und Kennzeichnung aller Patienten. Dieser Behandlungsplatz stellt einen Puffer zwischen der Ersten Hilfe am Schadensort und der Klinikbehandlung dar.[27] Dies bedeutet, dass in einem Panikfall diesem Behandlungsplatz eine zentrale Rolle zukommt und die eingesetzten Polizeikräften über den Ort dieses Platzes Kenntnis haben müssen.

Auf Teilbereiche des Sanitätsdienstes wie beispielsweise Betreuungsdienst oder psychosoziale Notfallversorgung wird hier nicht näher eingegangen, auch nicht auf den klassischen Rettungsdienst, da die Zuständigkeit des Rettungsdienstes in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt ist.

2.4. Rolle der Ortspolizeibehörde

Grundsätzlich bestimmt die örtlich zuständige Polizeibehörde, namentlich die Baubehörde bei der Genehmigung von Großveranstaltungen über die bauliche Ausstattung wie z.B. Anzahl der Wellenbrecher, Notausgänge, Rettungswege, Treppenbreiten, Beschaffenheit der Bühne/Video-Wand etc. Dies erfolgt aber immer in engster Abstimmung mit der Katastrophenschutzbehörde/Feuerwehr, dem Veranstalter und natürlich mit der Polizei. Die Polizei nimmt Aufgaben für die originär zuständigen Behörden nur dann wahr, wenn diese nicht rechtzeitig tätig werden.[28]

2.5. Rolle der Polizei

Die Aufgabenzuweisung der Polizei ergibt sich aus den jeweiligen Polizeigesetzen der Länder bzw. dem Bundespolizeigesetz. Im Bereich von Großveranstaltungen liegt die Aufgabe fast ausschließlich im Gefahrenabwehrbereich, teilweise aber auch in der Repression, also der Bekämpfung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten.

Beim Ausbruch einer Massenpanik spricht die Einsatzlehre von Größeren Gefahren- und Schadenslage, Katastrophen (GGSK)[29]. Im Speziellen wird dies bei einer Massenpanik eine größere Schadenslage sein, also ein Ereignis, welches das Leben, die körperliche Unversehrtheit zahlreicher Menschen unmittelbar gefährdet, wesentlich beeinträchtigt oder schädigt, mit Kräften sowie FEM des täglichen Dienstes allein nicht bewältigt werden kann und besondere koordinierte Maßnahmen erfordert.[30] Im extremen Fall kann hier von der zuständigen Katastrophenschutzbehörde, dies ist in der Regel der Landrat, der Katastrophenfall festgestellt werden.

Aufgabe der Polizei ist es, die Gefahr einer GGSK-Lage so gering wie möglich zu halten und durch Entwicklung von möglichen Szenarien im Vorfeld der Großveranstaltung angepasste Planentscheidungen treffen, um den Eintritt einer Paniksituation zu verhindern. Wie eingangs erwähnt, sollen in der Arbeit nicht die direkten Schäden einer GGSK-Lage beleuchtet werden, sondern die Schadenslage als Auslöser einer Massenpanik.

Die Ausführungen zeigen, dass die Polizei die Bewältigung von Einsatzlagen wie Fußballeinsätze, Public Viewing oder Open-Air-Konzerte nicht allein bewältigen kann. Für den erfolgreichen Verlauf einer Großveranstaltung ist eine intensive, fachdienstübergreifende, kooperative und koordinierte Zusammenarbeit mit den betroffenen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS), aber auch mit anderen Institutionen, also privaten Firmen wie z.B. dem Veranstalter oder dem fast immer bei Großveranstaltungen eingesetzten privaten Sicherheitsdienst, zwingend erforderlich. Es sollte hier zu keinen Naht- oder Schnittstellen kommen, um Informationsverluste oder Missverständnisse möglichst zu vermeiden.

3. Grundlagen der Psychologie innerhalb von Menschenmassen

Um während einer Großveranstaltung Massenpaniken vorzubeugen bzw. bei einer bereits ausgebrochenen Panik die richtigen Maßnahmen zu treffen, ist es unabdingbar, ein grundlegendes Verständnis der psychischen und situativen Entstehungsbedingungen sowie der Phänomenologie von Massenpaniken zu haben.[31] Hilfreich sind dabei Kenntnisse über die Dynamik von Menschenmassen und deren Einfluss auf die Polizeitaktik.[32]

3.1. „Massenpsychologie“ gestern und heute

Begründer der als „Massenpsychologie“ bezeichneten Wissenschaft ist der französische Arzt und Soziologe Gustave Le Bon (1841-1931). Nach seiner „Ansteckungstheorie“ in seinem berühmten Werk „Psychologie der Massen“[33], geben Mitglieder einzelner Gruppen durch die Anonymität im Gruppenverband ihre persönliche Verantwortung auf und lassen sich von der ansteckenden Wirkung der Masse mitreißen. Der Einzelne, auch der Angehörige einer Hochkultur, verliert in der Masse seine Kritikfähigkeit und verhält sich teilweise primitiv und barbarisch.

Le Bon ging so weit, die Existenz der Masse als eine besondere Einheit mit eigener Gruppenseele zu bezeichnen und formulierte so sein „Gesetz der psychologischen Einheit der Masse“.[34]

Nicht zuletzt hatte sich auch einer der einflussreichsten Denker des 20. Jahrhunderts, Sigmund Freud, mit der Massenpsychologie beschäftigt. In seinem 1921 erschienenen Werk „Massenpsychologie und Ich-Analyse“[35] stellt er dar, welche psychologischen Mechanismen in einer Menschenmasse vorkommen können. Hierbei bezieht er sich stark auf die Thesen von Gustave Le Bon und stellt ebenso wie dieser die Behauptung auf, dass in der Masse der Einzelne das Gefühl unendlicher Macht erlangt und diese es ihm gestatten würde, in der Masse seine Triebe auszuleben, welche er als Individuum hätte domestizieren müssen[36].Der Einzelne steigt bereits durch bloße Zugehörigkeit zu einer organisierten Masse mehrere Stufen auf der Leiter der Zivilisation herab und ist barbarisch wie ein Triebwesen.[37]

Aus diesen antisozialen Theorien wurden später Mythen, also falsche Vorstellungen, dass eine Masse ständig in Gefahr ist, außer Kontrolle zu geraten. Dies ist jedoch nicht der Fall, was Herr Dr. Schmalzl auch in dem Experteninterview bestätigte, als er sagte, er habe bei vergangenen Rockkonzerten in München Menschenmassen beobachtet, die zur Musik wie ein Weizenfeld hin und her wogen. Ein Außenstehender hätte dies als gefährlich eingestuft, tatsächlich aber bestand zu keinem Zeitpunkt eine Gefahr für die Besucher, da sich die Teilnehmer in einer guten Stimmungslage befanden und sich gut aufgehoben fühlten. Durch diese Homogenität, durch die gleichen Interessen und der gleichen Stimmungslage ist es hier sehr unwahrscheinlich, dass es zu einer Panik kommt.[38]

Die Massenpsychologie nach Le Bon hat der wissenschaftlichen Prüfung somit nicht standgehalten; ihre Themen wurden von der Sozialpsychologie übernommen.[39] Diese beschäftigt sich nun mit modernen wissenschaftlichen Mitteln mit dem Verhalten von Personen in Menschenansammlungen.

Klar ist, dass die kognitiven Fähigkeiten einzelner Menschen in der Masse teilweise eingeschränkt werden. Dies ist vermutlich das Resultat des „Tunnelblicks“ im Angstzustand, der auch dazu führen kann, dass mögliche Optionen wie z.B. Seitenausgänge, sehr oft übersehen werden. Häufig wird dies jedoch auf ein „ansteckendes Sozialverhalten“ zurückgeführt, das heißt, einen Übergang von individueller Psychologie zur Massenpsychologie, wo der Einzelne die Kontrolle seiner Aktion auf andere überträgt.[40] Natürlich gibt es in der Masse gruppendynamische Prozesse wie beispielsweise die emotionale Ansteckung und Verhaltensangleichung. Dies ist besonders gut zu beobachten bei Konzerten oder Fußballspielen: Die Bewegungsabläufe der Fans sind teilweise exakt die gleichen. Gefühlsregungen wirken ansteckend und verstärken sich gegenseitig. Ein Fan beginnt mit einem Sprechchor und in kürzester Zeit „schwappt“ diese Woge auf eine ganze Fankurve mit mehreren tausend Zuschauern über.

3.2. Der Begriff „Masse“

Bei Großveranstaltungen sprechen wir sehr oft über eine große Masse an Menschen. Deshalb ist es zunächst einmal wichtig, den Begriff der „Masse“ näher zu betrachten. Masse definiert sich in der Soziologie und Sozialpsychologie als eine spontane, unorganisierte und zeitlich befristete Ansammlung von Menschen, die untereinander nur flüchtig Kontakt haben und deren Interesse auf ein bestimmtes Ziel gerichtet ist.[41] Bei der Definition der Masse kann keine absolute Zahl genannt werden, es wird jedoch mindestens ein Dutzend Personen sein müssen.[42] Nicht durch jede Ansammlung ist bereits eine Masse gegeben. „Zusätzlich muss ein umgebungsmäßiges und seelisches ,Etwas‘ existieren, welches die rein sachliche Ansammlung in eine Masse im psychologischen Sinn verwandelt. Dieses ,Etwas ‘ kann ein plötzliches Ereignis sein, welches das Interesse der anwesenden Individuen auf sich zieht.“[43]

Abb. 1. Zum Begriff der Masse [44]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

3.3. Die Begriffe „Crowd Management“ und „Crowd Control“

Für beide Begriffe gibt es keine Legaldefinition. Auch wenn beide Termini oftmals im gleichen Kontext bzw. synonym verwendet werden, nämlich wenn es um den Einfluss auf Menschenmassen geht, gibt es bedeutende Unterschiede: „Crowd Management“ definiert sich als systematische Planung und Überwachung einer geordneten Bewegung bzw. Versammlung von Menschen. „Crowd Control“ hingegen ist die Erschwerung und Beschränkung der Verhaltensweisen von Gruppen. „Crowd Management“ beinhaltet die Bewertung eines Raumes vor dessen Gebrauch im Hinblick auf Möglichkeiten, dort auf Menschen einzuwirken. Es beinhaltet die Einschätzung der erwarteten Menschendichte, die Angemessenheit der Zutritts- bzw. Ausgangswege, Abwicklungsverfahren, wie z.B. das Abreißen der Eintrittskarten und erwartete Handlungsweisen bzw. das Gruppen verhalten. „Crowd Control“ kann Teil des „Crowd Management“ sein. Es kann extreme Maßnahmen beinhalten, um die Ordnung wieder herzustellen. Dies kann z.B. der Einsatz von Gewalt, die Ingewahrsamnahme oder die Androhung von körperlicher Gewalt sein. Es können Absperrvorrichtungen eingesetzt werden, die den zur Belegung verfügbaren Raum und die Muster des Gruppenflusses verändern. Unangemessene oder schlecht gelenkte Steuerungsmaßnahmen lösen Störfälle mit Menschenmassen eher aus als sie zu verhindern.[45]

Nach einer weiteren Definition befasst sich „Crowd Management“ mit der systematischen Planung und Durchführung einer geordneten Bewegung von Menschenmassen.[46]

Da es mir in dieser Arbeit wichtig ist, nicht nur die Möglichkeiten der einschränkenden Maßnahmen auf Menschenmassen zu beleuchten, also Maßnahmen, um das gewünschte Verhalten einer Menschenmenge durchzusetzen, sondern darüber hinaus die Planung im Vorgriff einer Großveranstaltung (mit dem Ziel der Vermeidung einschränkender Maßnahmen) sowie die Überwachung einer geordneten Bewegung während des Einsatzes, halte ich den Begriff des „Crowd Management“ hier für angebracht.

Auch sollte der Begriff „Management“ innerhalb des polizeilichen Vokabulars nicht abschrecken. Gerade in der Polizei wird dieser Begriff fälschlicherweise häufig mit dem Begriff des Leitens gleichgesetzt. Aber Leiten und Managen ist keineswegs dasselbe. Geführt werden Menschen, gemanagt werden Aufgaben.[47] Im Crowd Management werden keinesfalls Menschen „geführt“, sondern es geht um die Aufgabe, Verhaltensweisen von Menschenmengen zu beeinflussen.

4. Panik

4.1. Begriffserklärung

Auch für den Begriff „Panik“ gibt es keine Legaldefinition. Ganz deutlich wird dies während der Expertendiskussion mit Frau Dr. Köster und Herrn Dr. Schmalzl, wobei Herr Dr. Schmalzl anführt, dass Panik an sich weder eine wissenschaftliche Bezeichnung, noch ein polizeilicher Fachausdruck sei, sondern eher ein Alltagsbegriff, welcher vor allem in den Medien oft falsch verwendet wird, sobald es aufgrund einer bestimmten Massen- und Mengensituation zu Todesfällen kommt. Also auch bereits dann, wenn z.B. aufgrund von physischen Gegebenheiten ein Stau entstand, weil sich einfach zu viele Menschen an einer engen Stelle zur gleichen Zeit befunden haben, selbst wenn es dabei gar nicht zu einer echten Angst gekommen ist.[48]

In der Fachliteratur findet man Ansätze von Panik-Definitionen: So ist Panik „ein heftiger Schrecken und starke Angst, die ein Individuum oder eine Gruppe von Menschen in einer gefahrvollen oder vermeintlich gefährlichen Situation unvermittelt befallen und unkontrollierte Fluchtreaktionen auslösen.“[49] Eine weitere Begriffserklärung lautet: „Eine plötzliche oder kopflose Schreckstimmung, die Einzelne oder Gruppen, manchmal große Massen und Bevölkerungen bei plötzlich hereinbrechenden Gefahren, aber auch bei vermeintlichen Bedrohungen befällt. Kennzeichen bei Menschen sind: chaotische Fluchtreaktionen, Fehlen vernünftiger Überlegungen, Planlosigkeit und Zufälligkeit des Verhaltens sowie Steigerung der Erregung bis zur Hemmungslosigkeit.“[50]

Eine andere Definition wird in einen Zusammenhang mit der plötzlichen Auslösung eines Schreckens, mit der Angst in einer „gefahrvollen oder vermeintlich gefährlichen Situation“ gestellt, die häufig unkontrollierte Fluchtreaktion zur Folge hat.[51]

Eine ganz andere Form der Panik ist die „individuelle Panik“, also die von der Psychologie als „Paniksyndrom“ bezeichnete Panik des Einzelnen. Auf diese Form wird in dieser Arbeit jedoch nicht näher eingegangen, da sie bei Großveranstaltungen eine eher untergeordnete, für die Polizei weniger relevante Rolle spielt.

4.2. Panikmythen

Ein Mythos über das Phänomen der Panik wurde bereits unter Ziffer 3.1. „Massenpsychologie“ erwähnt, und zwar die von Le Bon entworfene Theorie, dass eine Menschenmasse ständig in Gefahr ist, außer Kontrolle zu geraten, also dass sich der Einzelne ohne Verstand von der Menge mitreißen lässt und kopflos, ohne Vernunftkontrolle, nur noch das eigene Überleben im Auge, ohne Rücksicht auf andere, wie in einer Büffelherde, alles niederwalzt.[52] Diese These ist falsch, denn in zahlreichen Berichten über Massenpaniken wird beschrieben, wie sich Menschen trotz der Gefahr gegenseitig helfen und Rücksicht aufeinander nehmen. Eine andere falsche Vorstellung ist, dass eine Masse beruhigt werden kann, indem man sich zurückhält. Also dass Deeskalation Zurückhaltung bedeutet. Genau das Gegenteil ist aber der Fall: Es wäre der absolut falsche Ansatz, sich bei Ausbruch einer Panik zurückzuhalten. Der richtige Ansatz ist, dass z.B. Störer, welche auch Auslöser einer Panik sein können, von der Polizei entfernt werden müssen und dass durch aktives Tun eine Panik eher verhindert wird als durch Nichtstun.

4.3. Massenphänomene / kollektives Verhalten - Stand der Forschung

Aufgrund zahlreicher Forschungen im Bereich der Sozialpsychologie wurden in den letzten Jahrzehnten wichtige Erkenntnisse zu den verschiedenen Phänomenen gewonnen, welche in großen Menschenmengen vorkommen. Massenphänomene treten meist in Verbindung bzw. als Auswirkung von Schadensereignissen, selten aber auch ohne erkennbaren Anlass auf.

4.3.1. Das sozialpsychologische Phänomen

Was sich in einer Fluchtsituation abspielt, wird sozialpsychologisch und soziologisch als kollektives Verhalten beschrieben, das sich aus zunächst sinnvollen sozialen Interaktionen wie z.B. einer Gefahr bzw. einem Schadensereignis ergibt. Schadensereignisse während einer Großveranstaltung können z.B. sein: die Explosion einer Gasflasche, das Herabstürzen eines Gebäudeteils, das Umstürzen einer Leinwand - oder viele andere Ereignisse dieser Art. Ja, es kann sogar nur das Gerücht über einen Schadensfall sein, welches Reaktionen bei einer Menschenmasse auslösen kann. Es genügt, wenn sich der Einzelne unsicher fühlt bzw. Angst hat. Der Direktor des Referats Feuerwehr und Katastrophenschutz der Stadt Kaiserlautern, Herr Schmitt sprach bei einem Vortrag im Rahmen des „REPKA-Projekts“ (siehe Kapitel 7) von dem interessanten Phänomen, welches bei einem Pkw-Brand auftritt: Die große Mehrheit der Bevölkerung unterliegt irrigerweise dem Glauben, dass von einem brennenden Pkw auf freier Fläche eine große Gefahr ausgehe, da nach deren Meinung der Pkw explodieren könnte, so wie man das in vielen Fernseh- oder Kinofilmen suggeriert bekommt. Richtig ist jedoch, dass ein Pkw bzw. der Kraftstofftank niemals „explodiert“, sondern dass der Sicherheitsabstand bei brennenden Pkw lediglich so groß ist, wie es die Hitze des Feuers eben zulässt. Trotzdem hält die neugierige Menschenmenge aufgrund dieses verbreiteten Irrglaubens im Normalfall einen Mindestabstand von mindestens 50 Metern ein, obwohl dies gar nicht nötig wäre. Herr Schmitt meinte, eine äußere Absperrung bei brennenden Pkw wäre somit fast nie notwendig, da die Schaulustigen viel mehr Abstand halten als notwendig. Ganz anders wäre dies bei einem Gasaustritt. Hier „sieht“ die Menschenmenge nicht die Gefahr, welche um ein Vielfaches höher ist als bei einem Fahrzeugbrand. Hier wäre ein Abstand von mehreren hundert Metern notwendig. Obwohl die Menschenmenge über diese Gefahr aufgeklärt wird, tritt sie immer wieder in den Gefahrenbereich ein, da sie die Gefahr eben nicht wahrnimmt.

Dieses Beispiel zeigt deutlich, dass es auf die imaginäre Gefahr ankommt, wie sich eine Menschenmenge verhält, also nicht unbedingt um die tatsächliche Gefahr, in der sich die Menschen befinden. Ein Gerücht, ein Schadensereignis hätte stattgefunden, reicht also aus.

Kommt es zu dem realen oder eben vermeintlichen Schadensfall, so reagiert die Menschenmenge darauf. Im Regelfall kommt es zu einer „realitätsangepassten Situation “ das heißt, es kommt zunächst zu einer Schreck- und Furchtreaktion, gefolgt von der Stabilisierung und Orientierung und abschließend von einer zielgerichteten Handlung. Das bedeutet, es entsteht im Normalfall gar keine Panik. Nur in absoluten Ausnahmefällen kommt es zu einer sogenannten „Katastrophenreaktion“, also zu einer Angstreaktion mit zeitweiliger Desintegration der Persönlichkeit. Die übliche Katastrophenreaktion charakterisiert sich durch eine Schock- oder Lähmungsphase, gefolgt von einer Schocklösungsphase und einer anschließenden Erholungsphase mit bewusstem Angsterleben. Evtl. später folgt dann die verzögerte Angstreaktion mit neurotischen Symptomen.[53]

Typisch für eine Katastrophenreaktion war das Tsunami-Unglück in Südostasien im Dezember 2004. Manche Menschen erkannten die große Gefahr, welche vom Meer aus kam und flüchteten zu Fuß. Andere wiederum erkannten die Gefahr, waren aber so geschockt von der Naturgewalt des Wassers und blieben wie in einer Starre stehen. Andere wiederum erkannten gar nicht die Gefahr und ließen sich mit der herannahenden Welle fotografieren.

Eine Sonderform der schon seltenen Katastrophenreaktion ist die Panikreaktion. Nur unter ganz bestimmten Bedingungen kommt es zu einer Panik, und zwar wenn mehrere der folgenden Faktoren zusammentreffen:[54]

- Eine Lebensgefahr wird von den Menschen angenommen
- Fehlverhalten Einzelner oder von Gruppen (gedankenloser Leichtsinn, Rücksichtslosigkeit, Rowdytum, vorsätzliche Gewalt)
- Kommunikationsmängel (Fehlinterpretation der Lage, Beschilderung, Durchsagen)
- Keine planbaren Vorkehrungen (keine vorgefertigten Lautsprecher­durchsagen, falsches taktisches Aufstellen von Polizeikräften/Ordern an neuralgischen Punkten wie z.B. Ausgängen, [Marathon-]Toren, Gabelungen)
- Bauliche Unzulänglichkeiten (Notausgänge, Fluchtwege, Engstellen)
- Organisatorische Defizite (Zeitmanagement, Publikumsaufkommen, Servicepersonal, Beleuchtung)
- Rettung ist möglich, aber nur schwer und scheint nicht für alle erreichbar

So führt Dr. Schmalzl im Interview auf, dass die Paniksituation eine besondere Katastrophensituation ist. Sie ist dadurch charakterisiert, dass sich aufgrund einer tatsächlichen oder subjektiv empfundenen Gefahrenquelle ein kollektives Fluchtverhalten entwickelt und sich dieses Fluchtverhalten wechselseitig verstärkt, indem man in den anderen Teilnehmern deren Angst um ihr Leben erkennt. Dies ist meist das Resultat von Informationsmängeln. Es entsteht diese panische Reaktion erst dann, wenn durch den Informationsmangel der Eindruck entsteht, dass keine eigene Rettung möglich ist. Das „Prinzip Hoffnung“ spielt hier eine ganz wichtige Rolle: in der Konkurrenz um die Plätze, welche eine Rettung bedeuten, hofft der Einzelne, noch „davonzukommen“.[55]

Abb. 2. Angstformen - Vom Schreck zur Panik56

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

4.3.2. Das physikalische Phänomen

Losgelöst von dem Begriff der Katastrophenreaktion bzw. dem Panikbegriff darf man allerdings auch das sogenannte „physikalische Phänomen“ nicht außer Acht lassen. In diesen Fällen der „unechten Panik“ kommt es trotz fehlender Gefahr bzw. Schadenslage und ohne eigentliches Fluchtverhalten zu plötzlich kollektiver Todesgefahr, weil sich z.B. nach einem Fußballspiel, einem Public Viewing oder nach einem Open-Air-Konzert an einem zu engen Ausgang ein sogenannter „Pfropfen“, also ein Menschenknäuel bildet, welches, von hinten bedrängt, einzelne Personen niederreißt, unter sich begräbt oder durch die starken Drücke das Atmen beeinträchtigt oder unmöglich macht, was im Extremfall auch zu Todesfällen führen kann. Diese „Flaschenhals-Situationen“ ohne vorangegangene Panik sind physikalische Phänomene, bedingt durch meist bauliche oder organisatorische Mängel. Das Hauptproblem ist einfach, dass zu viele Menschen zur gleichen Zeit mit zu hoher Motivation durch eine zu enge Stelle wollen. Dabei ist das Verhalten des Einzelnen sogar meist nachvollziehbar und stimmig. Erst die Menge bringt den Einzelnen in Gefahr. Verstärkt wird dieses Phänomen oftmals durch einen „Herdentrieb“, das heißt, die Menschen drängen trotz mehrerer Ausgänge auf einen Ausgang zu und „verpfropfen“ sich dort.[56] [57]

Abb. 3. Propfenbildung an Ausgängen[58]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 4. Physikalisches Problem trotz mehrerer Ausgänge (Herdentrieb) [59]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten[60]

4.3.3. Paniktypen

1. Individuelle Panik

Im Fall der individuellen Panik gibt es zwei Erscheinungsformen: die „Agiertheit“ und das sogenannte „Freezing“. Die agierte Panik ist gekennzeichnet durch Unrast, Geschäftigkeit oder die Betriebsamkeit ohne Ziel. Hier dominiert eher das sympathische Nervensystem. Diese „pathologische Angst“, welche zumeist in

Zusammenhang mit Depressionen und Psychosen auftritt und größtenteils medikamentös behandelt werden kann, ist im Zusammenhang mit Großveranstaltungen von zu vernachlässigender Bedeutung.

Die Reaktion des „Freezing“ wird im Gegensatz zur Agiertheit hingegen physiologisch eher durch den Parasympathikus gesteuert und ist mit dem Totstellreflex bei Tieren vergleichbar. Dies kommt insbesondere dann vor, wenn gar keine Rettungsmöglichkeit gesehen wird, wie beispielsweise bei einem Lawinenunglück, bei dem die Opfer verschüttet werden. Wie oben bereits erwähnt, kann man die Eintrittswahrscheinlichkeit von „individuellen Paniken“ jedoch bei Großveranstaltungen eher vernachlässigen.

2. Massenpanik

Wenn viele Menschen gleichzeitig von einer Gefahr bedroht werden, ist die auftretende Massenpanik nicht nur die Summe der Individualpaniken, sondern eine „psychische Ansteckung“, bei dem die anderen die Panikreaktion von einzelnen oder mehreren Personen beobachten und hierdurch Spiegelneuronen aktiv werden. Das heißt, es werden Nervenzellen aktiviert, als ob der Beobachter selbst Panikhandlungen ausführen würde. Bei der Massenpanik gibt es drei verschiedene Situationen:

a. Offene Situation

Bei der offenen Situation bleibt beim Eintritt eines Schadens genügend Raum zur Flucht. Dies ist immer dann gegeben, wenn keine Absperrungen, Zäune oder Mauern vorhanden sind, jedoch ggf. aufgrund der Heftigkeit des Schadensereignisses nicht nur eine Katastrophenreaktion, sondern trotzdem eine Panik ausbricht, wie z.B. beim Flugunglück in Ramstein im Jahre 1988, bei dem 67 Menschen getötet wurden.

b. Geschlossene Situation

Hier befinden sich die Opfer ohne die Möglichkeit einer Flucht in einem abgegrenzten Raum. Dies ist z.B. bei Bergwerksunglücken der Fall. Hier tritt eine Massenpanik unter den Eingeschlossenen jedoch sehr selten auf. Wenn, dann kommt es eher zu den oben beschriebenen individuellen Paniken, jedoch ohne die „psychische Ansteckung“.

c. Flaschenhals-Situationen

Wie oben bei den „physikalischen Phänomen“ bereits erwähnt, ist in dieser Situation eine Flucht zwar möglich, aber nur durch eine begrenzte Anzahl von Ausgängen. Durch den dazukommenden Erregungszustand der Menschen verstärkt sich auch der Druck zusehends. Ganz deutlich wird der Flaschenhals­Effekt während eines Experiments, bei dem jeder Teilnehmer ein kegelförmiges Aluminiumstück aus einer Flasche herausziehen musste. Die Kegel waren so breit, dass man jeweils nur einen durch den engen Flaschenhals ziehen konnte. Von unten wurde nun Wasser in die Flasche gefüllt, jedoch in einer solchen Menge, dass es jedem der Teilnehmer möglich war, seinen Kegel herauszuziehen, bevor er durch das steigende Wasser berührt wurde. Dies war den Teilnehmern auch bekannt. Derjenige, welcher seinen Kegel in trockenem Zustand aus der Flasche ziehen konnte, sollte eine Belohnung bekommen. Wer es nicht schaffte, musste eine Strafe bezahlen. Die Teilnehmer durften sich sogar vor dem Versuch absprechen. Trotzdem kam es zum Verheddern der Kegel, und kein Kegel konnte „gerettet“ werden. Es kam also zu einem typischen „Panikverhalten“.

Abb. 5. Experiment zur „Verkantung“ in einer Flaschenhalssituation

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

4.3.4. Fußgängerströme

Um Massenphänomene bzw. kollektives Verhalten besser zu verstehen, ist es auch wichtig, grundlegende Kenntnisse über das Verhalten von Fußgängerströmen in typischen Situationen zu haben, da diese Ströme bestimmten Gesetzmäßigkeiten unterliegen.

In einem Fußgängerstrom wird jede einzelne Person durch verschiedene Motivationen gelenkt. Zum einen orientiert sie sich in eine bestimmte Richtung, nämlich in Richtung des jeweiligen Ziels. Darüber hinaus hat sie den Wunsch, sich diesem Ziel in einer bestimmten Geschwindigkeit zu nähern, also einer individuellen Antriebskraft. Des Weiteren möchte das Individuum auch einen selbst definierten Abstand von den Wänden oder von den anderen Fußgängern einhalten. Diese Kräfte werden als Abstoßungskräfte bezeichnet. Es gibt aber auch genau entgegengesetzte Kräfte, z.B. bei einem Open-Air-Konzert oder bei einer Public-Viewing-Veranstaltung, nämlich die sogenannten Anziehungskräfte, also die Anziehung in Richtung der Bühne bzw. der Leinwand/Video-Wall.

All diese genannten Kräfte werden als „soziale Kräfte“ bezeichnet.[61] Sie führen in Fußgängerströmen, also in dichten Menschenmengen, aufgrund ihrer physischen Wechselwirkung teilweise zu einem extrem hohen Druck, bei denen es zu Verletzungen kommen kann.

Entgegengesetzte Fußgängerströme

Bei entgegengesetzten, also aufeinandertreffenden Fußgängerströmen, beobachtet man oftmals das Phänomen, dass sich diese Ströme „organisieren“, das heißt, dass sie sich selbstständig separieren und aneinander vorbeilaufen. Diese Separation in unterschiedliche Bahnen führt zu einer Minimierung der gegenseitigen Behinderung, was wiederum die Fortbewegungsgeschwindigkeit erhöht. Die Anzahl dieser Bahnen steigt mit der Gesamtbreite des Fußgängerstroms bzw. nimmt mit zunehmender Länge des Korridors ab. Gut zu beobachten ist dies in langen Gängen z.B. in Flughäfen. Hier entsteht oftmals automatisch aus zunächst mehreren Fußgängerströmen nach einer gewissen Zeit jeweils ein Fußgängerstrom pro Richtung. Der Ordnungsgrad steigt also mit der Distanz bzw. Dauer an. Probleme entstehen dann, wenn die im Strom vorhandenen „sozialen Kräfte“ differieren. Also, wenn z.B. die Wunschgeschwindigkeit Einzelner mit der tatsächlichen Geschwindigkeit des Fußgängerstroms konkurriert. Dann kommt es vor, dass einzelne, ungeduldige Fußgänger aus der langsamen Bahn ausscheren, um sie zu überholen. Und zwar in dem Moment, wo sich eine Lücke zum Überholen ergibt. Trifft dieser Einzelne dann wieder auf die entgegen strömende Bahn, will er sich wieder in die langsamere Bahn hineindrängen. Hierbei kommt es dann zu einer Verdichtung des geregelten Stroms, und das Flussgleichgewicht bricht zusammen, was zu Behinderungen, bis hin zum Stillstand des Stromes führen kann. Oder aber der Überholende wird gar nicht in die Bahn eingelassen, und es kommt zum „Zusammenstoß“ mit der entgegenkommenden Bahn und somit zum Stillstand.

[...]


[1] Vgl. Schreckenberg, Michael: Grundlagen der Evakuierung. In: Grommek, Clauss- Siegfried (Hrsg.): Rothenburger Beiträge: Panik - Ein vernachlässigtes Phänomen? Rothenburg 2005. S.131-138 (künftig zitiert als: Schreckenberg, 2005, S. ...)

[2] Vgl. Schreiber, Martina: Schwarze Blöcke und blau/grüne Maßnahmen - Über Gewalt bei Großereignissen und die Rolle der Polizei. In: Die Polizei, Heft 12/2008, S. 346-350. (Künftig zitiert als: Schreiber, 2008. S.)

[3] PDV 100, Anlage 20.

[4] Vgl. Helbing, Dirk und Johansson, Anders: Sicherheit in Fußgängermengen bei Massenveranstaltungen. In: Grommek, Clauss-Siegfried (Hrsg.): Rothenburger Beiträge: Panik - Ein vernachlässigtes Phänomen? Rothenburg 2005. S. 87-130 (künftig zitiert als: Helbing, 2005, S. ...).

[5] Vgl. Ebd. S. 92.

[6] Vgl. ARD (2009): Tragödie in Elfenbeinküste. Im Internet: http://sport.ard.de/sp/fussball/news200903/30/elfenbeinkueste.jsp (Stand: 13.05.2009). Screenshot-Anhang Referenznummer 1.

[7] Vgl. Spiegel (2009): 11 Menschen starben durch Massenpanik bei Musikfestival. Im Internet: http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,626534,00.html (Stand: 25.05.2009). Screenshot-Anhang Referenznummer 2.

[8] Vgl. Helbing, 2005, S. 88)

[9] Vgl. Bochnik, H.J.: Panik - Entstehung, Bekämpfung, Verhütung. In: Hessisches Ärzteblatt, Heft 1/2002, S. 669-673 (künftig zitiert als: Bochnik, 2002. S. ...).

[10] PDV 100, Anlage 20.

[11] PDV 100, 4.15.

[12] Vgl. Bogner, Alexander (Hrsg.): Das Experteninterview. Theorie, Methode, Anwendung. 2. Auflage. Wiesbaden 2005. S. 66.

[13] Vgl. Ebd. S. 156.

[14] Vgl. Maurer, Klaus: Aufgaben im Brandschutz und in der technischen Leitung. In: Peter, Hanno u. Mauerer, Klaus (Hrsg.): Gefahrenabwehr bei Großveranstaltungen. Edewecht 2005. S. 89-99 (künftig zitiert als: Peter u. Maurer: Gefahrenabwehr, 2005, S. :,-).

[15] PDV 100, 4.1.3.1.

[16] Anlage 3, Zeile 32-3.

[17] Anlage 3, Zeile 79-80.

[18] Anlage 4, Zeile 16-17.

[19] Anlage 4, Zeile 18-22.

[20] Anlage 2, Zeile 6-11.

[21] Anlage 3, Zeile 206-211.

[22] Anlage 4, Zeile 202-205.

[23] Anlage 4, Zeile 212-215.

[24] Vgl. Peter u. Maurer: Gefahrenabwehr, 2005, S. 89.

[25] Anlage 3, Zeile 79-80.

[26] Anlage 3, Zeile 99-101.

[27] Vgl. Peter u. Maurer: Gefahrenabwehr, 2005, S. 119.

[28] PDV 100, 4.1.1.3.

[29] PDV 100, 4.15.

[30] PDV 100, 4.15.1.2.

[31] Vgl. Bochnik, 2002. S. 669-673.

[32] Vgl. Hogget, James: Menschenmengen und die öffentliche Sicherheit und Ordnung - eine psychologische Betrachtung. In: Die Neue Polizei, Heft 01/08, S. 9.

[33] Vgl. Le Bon, Gustave: Psychologie der Massen, Stuttgart, 1950, Erstausgabe: 1895.

[34] Vgl. Ebd. S. 10.

[35] Vgl. Freud, Sigmund: Massenpsychologie und Ich-Analyse, 2. Auflage. Wien, 1923.

[36] Vgl. Ebd. S. 9.

[37] Vgl. Ebd. S.13.

[38] Anlage 1, Zeile 109-115.

[39] Brockhaus Enzyklopädie in 24 Bänden, 19. Auflage. Mannheim, 1986.

[40] Vgl. Helbing, 2005, S. 91.

[41] Falken-Lexikon. Niedernhausen/Ts.,1993.

[42] Vgl. Mannheim, Hermann: Vergleichende Kriminologie. Stuttgart, 1974. S. 774.

[43] Vgl. Ebd. S. 774.

[44] Vgl. Schmalzl, Hans Peter: Polizeipsychologische Anmerkungen zu Panik und kollektivem Verhalten. Folienvortrag bei der Siemens AG. München, 2009. (Künftig zitiert als: Schmalzl, Polizeipsychologische Anmerkungen, 2009)

[45] Vgl. Fruin, John: Uses of Crowd Dynamics around the world, presented at the First

International Conference on Engineering for Crowd Safety. London 1993. Im Internet: http://www.crowddynamics.com/Main/Fruin%20-%20causes.htm (Stand: 16.05.2009). Screenshot-Anhang Referenznummer 3. Der englische Text wurde durch den Verfasser der Masterarbeit zur besseren Verständlichkeit ins Deutsche übersetzt.

[46] Vgl. Fiedler, Harald: „Panik“ und Panikprävention. Folienvortrag an der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg, Villingen-Schwenningen, 2007.

[47] Vgl. Christe-Zeyse, Jochen: Management in der Polizei - Annäherung an einen ungeliebten Begriff. In: Polizei-heute, Heft 6/07, S. 207-210.

[48] Anlage 1, Zeile 28-41.

[49] Brockhaus Enzyklopädie in 24 Bänden, 19. Auflage. Mannheim, 1986.

[50] Vgl. Tiedemann, Walter: PANIK Erkennen-verhüten-abwehren In: Kleine Polizei­Bücherei, Band 42. Lübeck, 1968. S. 10.

[51] Vgl. Weschke, Eugen: Panik, ein Thema für die Kriminologie? In: Grommek, Clauss- Siegfried (Hrsg.): Rothenburger Beiträge: Panik - Ein vernachlässigtes Phänomen? Rothenburg 2005. S. 187-198.

[52] Vgl. Schmalzl, Hans Peter: Einige Anmerkungen zum Phänomen der kollektiven Panik. In: Deutsche Polizei, Heft 11/2005, Seite 29-31.

[53] Vgl. Schmalzl, Polizeipsychologische Anmerkungen, 2009.

[54] Vgl. Ebd.

[55] Vgl. Anlage 1, Zeile 5-21.

[56] Vgl. Bochnik, 2002. S. 669-673

[57] Vgl. Schmalzl, Hans Peter: Einige Anmerkungen zum Phänomen der kollektiven Panik. In: Deutsche Polizei, Heft 11/2005, S. 29-31.

[58] Vgl. Schmalzl, Polizeipsychologische Anmerkungen, 2009.

[59] Vgl. Schreckenberg, Michael: Dynamik von Menschenmassen. Folienvortrag an der Deutschen Hochschule der Polizei. Münster, 2009.

[60] Vgl. Gasch, Bernd: Panik. In: Lasogga, F. und Gasch, B. (Hrsg.): Notfallpsychologie. Heidelberg, 2008. S. 435-445 (künftig zitiert als: Gasch, 2008. S. ...)

[61] Vgl. Helbing, 2005, S. 96.

Final del extracto de 129 páginas

Detalles

Título
Crowd Management: Prävention und Intervention bei Massenpaniken
Subtítulo
Fußballspiele, Public Viewing und Open-Air-Veranstaltungen
Universidad
German Police University
Calificación
10 Punkte
Autor
Año
2009
Páginas
129
No. de catálogo
V148537
ISBN (Ebook)
9783640603664
ISBN (Libro)
9783640603558
Tamaño de fichero
3812 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Panik, Crowd Management, Christian Zacherle, Zacherle, Public Viewing, Simulation von Panik, Zacherle Heidelberg
Citar trabajo
Christian Zacherle (Autor), 2009, Crowd Management: Prävention und Intervention bei Massenpaniken, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/148537

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