Das Ministerium für Staatssicherheit


Term Paper (Advanced seminar), 2001

22 Pages, Grade: 2


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Das MfS: Vorläufer, Gründung und Aufgaben

3. Die fünfziger und sechziger Jahre

4. Das MfS in der Ära Honecker

5. Machtverfall und Auflösung

6. Fazit

7. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Das hier vorliegende Referat befasst sich mit dem „Schild und Schwert“ der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) der DDR, dem Ministerium für Staatssicherheit. Gegründet 1950, sollte es unter anderem für die Abwehr von inneren und äußeren Feinden, Saboteuren, Abweichlern und Opportunisten sorgen. Um diese Aufgabe erfüllen zu können, durchdrang es mehr und mehr die Gesellschaft der DDR, sowohl auf kultureller als auch wirtschaftlicher Ebene. Und doch konnte dieser gewaltige Apparat den Umsturz und die Auflösung des Staates, den es zu beschützen galt, nicht verhindern. Die zentrale Fragegestellung, die diesem Referat zu Grunde liegt, ist, ob das MfS in der Lage gewesen wäre, diesen Umsturz zu verhindern und warum keine Gegenmaßnahmen in der für die Staatsführung so bedrohlichen Situation ergriffen wurden. Dabei soll auch ein genauerer Blick dem Aufbau und der Entwicklung des Ministeriums für Staatssicherheit gelten, um die Rolle dieser Einrichtung innerhalb der Deutschen Demokratischen Republik besser abschätzen und verstehen zu können.

2. Das MfS: Vorläufer, Gründung und Aufgaben

Bereits vor der Gründung des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) existierte in der sowjetischen Besatzungszone, kurz SBZ, ein polizeilicher Apparat. Dieser wurde von den sowjetischen Ministerien für Inneres (NKWD) und für Staatssicherheit (MWD) eingerichtet.[1] Im Januar 1946 verfügte der leitende Generaloberst Iwan A. Serow, der kurz darauf von Nikolai K. Kowoltschuk abgelöst wurde, über 2.200 NKWD- und 400 NKGB – Mitarbeiter und knapp 15.000 Mann der Schützenregimenter, die in der Besatzungszone stationiert waren. In der Folgezeit begann man damit, aus Gruppen von Kommunisten, die den Krieg überlebt hatten, Mitarbeiter für Polizeidienststellen und die Kommissariate für politische Kriminalität zu rekrutieren. Im August 1946 wurden die Polizeidienststellen unter der Deutschen Verwaltung des Inneren (DVdI) zusammengefasst.[2] Von nun an firmierte die politische Polizei unter dem Begriff K5, und ihr wurden bereits alle Aufgaben zugewiesen, die später in den Bereich des MfS fallen sollten. Man hatte die Verfolgung von Attentaten, Sabotageakten, Verstößen gegen die Befehle der sowjetischen Militäradministration, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Verbreitung von Gerüchten und Parolen sowie „sonstige Verstöße gegen den Neuaufbau“[3] zu verfolgen. Während das K5 zunächst nur als „Helfer“ der Sowjets fungierte, erhielt es ab 1947 mehr Freiheiten zugesprochen. So sollte zum Beispiel die Verfolgung ehemaliger Nazis unter eigener Initiative erfolgen.

Nach einiger Kritik an der Besetzung der Führungspositionen der Polizei – fast alle wurden durch langjährige KPD – Mitglieder besetzt – stimmte Stalin am 28. Dezember 1948 dem Aufbau eines eigenen Sicherheitsorgans zu.[4] Mit dieser Aufgabe betraute man Erich Mielke, der nach der Abtrennung des K5 vom restlichen Polizeiapparat im Mai 1949 mit seiner Tätigkeit begann.

Zu Beginn wurde die neugeschaffene Einrichtung „Hauptverwaltung zum Schutz der Volkswirtschaft“ genannt, und unterstand dem Ministerium des Inneren, 1950 erhielt man aber den Status eines eigenständigen Ministeriums. Doch kam es bei der Gründung dieses neuen Apparates zunächst zu einem Stellenabbau: von den 1600 Mitarbeitern des K5 durften nach einer strengen Prüfung durch die Geheimdienste nur etwa 10 Prozent zur Staatssicherheit wechseln.[5] Die ausgeschiedenen Mitarbeiter wurden zum Teil durch sogenannte „zuverlässige Kader“ aus der Volkspolizei und dem Parteiapparat ersetzt. Während dieser Umstrukturierung leitete man die Gründung des MfS ein.

Anfang 1950 formulierte das Politbüro der SED einen Beschluss zum Aufbau einer solchen Institution. Das zugehörige „Gesetz zum Aufbau eines Ministeriums für Staatssicherheit“ passierte die Volkskammer der DDR am 8. Februar 1950.[6] Dieses beinhaltete keinerlei Regelung von Aufgaben und Zuständigkeiten, eine Kontrolle durch das Parlament oder den Ministerrat war auch nicht vorgesehen. Als Minister für Staatssicherheit berief der damalige stellvertretende Ministerpräsident, Walter Ulbricht, am 16. Februar 1950 das langjährige KPD – Mitglied Wilhelm Zaisser, der gleichzeitig in den Parteivorstand und das Politbüro berufen wurde. Zu seinem Stellvertreter ernannte man Erich Mielke, der gleichzeitig von nun an die Funktion des Staatssekretärs ausübte.[7] Sitz der Zentrale des MfS war Berlin – Lichtenberg. Obwohl keine beschränkende Regelung im Gründungsgesetz festgehalten wurde, stand das MfS faktisch unter der Kontrolle durch den „großen Bruder“. Jedem Leiter einer Diensteinheit wurde ein „Berater“ zugewiesen, wichtige Fälle oder operative Aktionen unterstanden der Leitung der sowjetischen Kräfte vor Ort.[8] Neben deren Anweisungen hatte man nur noch den Befehlen der SED – Parteispitze folge zu leisten. Im Politbüro dagegen war Zaisser selbst für das MfS zuständig.

Die Aufgaben des MfS wurden klar umrissen: Es sollten vermeintliche und tatsächliche Gegner der Volksdemokratie in allen Bereichen des Staates ausfindig gemacht werden.[9] Dies umfasste unter anderem die Wirtschaft und die Landwirtschaft, den politischen Bereich mit den Parteien, Institutionen und Massenorganisationen, sowie die Kirchen. Zusätzlich sollte die Staatssicherheit im Rahmen der stalinistischen Säuberungen der fünfziger Jahre Untersuchungen gegen sogenannte „parteifeindliche Elemente“ (gemeint waren Titoisten und Trotzkisten) in Zusammenarbeit mit der zentralen Parteikontrollkomission (ZPKK) durchführen. Diesen Recherchen fielen unter anderem auch bekannte Namen zum Opfer, wie zum Beispiel Paul Merker, Mitglied im Politbüro der SED, der 1952 festgenommen wurde.

Hauptmethode bei der Verfolgung der Gegner waren zu Beginn willkürliche Verhaftungen und Geständniserpressung. Mit den Ergebnissen der Arbeit des Ministeriums sollte nachgewiesen werden, dass z.B. Produktionsausfälle in Fabriken nicht aufgrund von veralteten Maschinen oder schlechter Ausbildung zustande kamen, sondern durch „feindliche Sabotageakte“[10] hervorgerufen wurden. Fehler kamen also nicht von innen, aus dem eigenen Staat, sondern wurden von außen herbeigeführt, so dass die Partei und ihre Führung somit nicht für diese Mängel verantwortlich war. 1952 wurde die erste Aufbauphase abgeschlossen. Das Ministerium verfügte nun über 14 Hauptabteilungen (darunter unter anderem die Abt. II für Arbeit in Westdeutschland, die Abteilung IV, die für Spionageabwehr zuständig war und die Abt. VIII für Festnahmen und Observationen), sowie einige Verwaltungsabteilungen für Personal, Finanzen und ähnliche Aufgaben.[11]

3. Die fünfziger und sechziger Jahre

Auf der zweiten Parteikonferenz der SED, die im Juli 1952 stattfand, verkündete Walter Ulbricht den „Aufbau des Sozialismus“ und „eine neuerliche Verschärfung des Klassenkampfes“.[12] Dies hatte zur Folge, dass das MfS seine Arbeit erheblich steigerte und allein von August bis Dezember dieses Jahres 1500 Personen verhaftete. Der Grund für diese Aktivität war bedingt durch den Glauben, das Ministerium sei das Schild und Schwert der Partei, und habe für die Durchsetzung ihrer Interessen Sorge zu tragen.

Der Anstieg der Tätigkeit, der durch Ulbrichts Ankündigung ausgelöst worden war, führte zu einem rapidem Anstieg der Mitarbeiterzahlen. Hatte man im Februar 1950 noch mit knapp 1100 Mitarbeitern die Arbeit aufgenommen, so verfügte die Staatssicherheit zwischenzeitlich über 4500 (1951), Ende 1952 über 8800 hauptamtliche Angestellte. In der Führungsebene änderte sich jedoch zunächst nichts, sie bestand fast vollständig aus langjährigen Kommunisten. Erst Ende 1952 begann man damit, junge SED – und FDJ – Mitglieder anzuwerben. In erster Linie fand man diese Kräfte in der Volkspolizei, dem Staatsapparat und Jugendverbänden.[13] Als Problem stellte sich dabei die Herkunft dieser neuen Mitarbeiter heraus: fast alle kamen aus proletarischen Verhältnissen und verfügten nur über eine rudimentäre Allgemeinbildung. Auch die polizeilichen und geheimdienstlichen Kenntnisse waren gering.[14] Um diesem Zustand entgegenzuwirken, richtete man 1951 in Potsdam-Eiche eine eigene Aus- und Fortbildungsstätte ein, die jedoch nicht von der Masse in Anspruch genommen wurde. Der Großteil der „Stasi“ – Mitarbeiter erlangte seine Fähigkeiten durch die praktische Arbeit, oftmals auch durch die Anleitung der immer noch zahlenmäßig stark vertretenen sowjetischen KGB – Offiziere. Trotz der unbefriedigenden Ausbildungssituation des Personals verzichtete man darauf, sogenannte „bürgerliche Fachleute“[15] einzustellen. Darunter verstand die Führung der DDR Polizeibeamte, die bereits vor 1945 im Dienst waren, NSDAP – Mitglieder und NS – Aktivisten, aber auch Sozialdemokraten. 1953 waren ca. 90% der MfS – Angehörigen Mitglied in der SED, alle anderen wurden als „Parteimitglieder ohne Buch“ betrachtet.[16]

Bereits vor Beginn dieser Anwerbungen begann man mit einer Reform der Verwaltung. Die bisher bestehenden fünf Länderverwaltungen wurden aufgelöst und durch 14 Bezirksverwaltungen ersetzt. Darüber existierte noch die „Verwaltung Groß – Berlin“ und die 1951 eingerichtete Objektverwaltung Wismut. Die Zahl der Kreisdienststellen wurde im gleichen Zeitraum verdoppelt.[17] Im Zuge dieser Erweiterung wurde dem MfS die Deutsche Grenzpolizei und die Transportpolizei zugeordnet, jedoch blieben diese im Apparat vollständig von den anderen Abteilungen getrennt und wurden weiterhin geheimdienstlich überwacht. Auch die kasernierten Wacheinheiten, die gemeinsam mit der Grenzpolizei und der Transportpolizei die Sonderrolle der Stasi innerhalb der bewaffneten Organe der DDR begründeten, wurden ausgebaut und führten zu einem ausgeweiteten Kontroll – und Überwachungsauftrag, den die Staatssicherheit zu erfüllen hatte.[18] Hierzu zählten unter anderem die Passkontrolle an der deutsch – deutschen Grenze und der Schutz von Politikern und Objekten der Regierung.

Ein erster Test für die Leistungsfähigkeit des ausgebauten und umstrukturierten Organs sollte der Bürgeraufstand sein, der am 17. Juni 1953 die Deutsche Demokratische Republik erschütterte. Hierbei kam es fast zum Desaster. Die Wacheinheiten schützten zwar gemäß ihres Auftrages die Gebäude der Partei und der Regierung, die Stasi – Mitarbeiter jedoch bildeten Einsatzgruppen, um die Führer der Demonstranten festzunehmen – was ihnen jedoch kaum gelang. Erst mit dem Einsatz von sowjetischen Truppen konnte ein Kontrollverlust verhindert werden. Dies lag nicht zuletzt daran, dass Wilhelm Zaisser Schüsse auf die Demonstranten verbat, und die Angestellten des Ministeriums keine gute Ausbildung genossen hatten, und so keinen alternativen Weg zur Problemlösung finden konnten. Nach der Niederschlagung des Aufstandes war man umso aktiver und hatte großen Anteil an den Massenverhaftungen von Demonstranten und vorgeblichen westlichen Drahtziehern zu denen es im Laufe dieser Unruhen kam. An die 6000 Personen wurden im Zuge der Ermittlungen in Gewahrsam genommen – und doch hatte das MfS seine Aufgabe, Unruhen frühzeitig zu erkennen, nicht erfüllt. Als Konsequenz dieses Versagens musste Wilhelm Zaisser seinen Posten als Minister und Leiter der Staatssicherheit am 18. Juli 1953 räumen und wurde später aus der Partei ausgeschlossen.[19]

[...]


[1] Gieseke, Jens: Die DDR – Staatssicherheit – Schild und Schwert der Partei, Bonn 2000, S. 9

(im folgenden zitiert: Gieseke: Schild)

[2] Ders., S. 10

[3] Gieseke: Schild, S.12

[4] Ders., S. 13

[5] Ebd.

[6] Fricke, Karl Wilhelm: MfS intern. Macht, Strukturen, Auflösung der DDR – Staatssicherheit,

Köln 1991, S. 11 (im folgenden zitiert: Fri>

[7] Gieseke, Jens: Das Ministerium für Staatssicherheit (1950 – 1990), in: Diedrich, Torsten u.a.

(Hrsg.): Im Dienste der Partei: Handbuch der bewaffneten Organe der DDR,

Berlin 1998, S. 376 (im folgenden zitiert: Gieseke: MfS)

[8] Gieseke: Schild, S.15

[9] Gill, David, Schröter, Ulrich: Das Ministerium für Staatssicherheit – Anatomie des Mielke –

Imperiums, Berlin 1991, S. 32 f. (im folgenden zitiert: Gill:

Mielke – Imperium)

[10] Gieseke: Schild, S.18

[11] Gieseke: MfS, S. 377

[12] Fri>

[13] Gieseke: MfS, S.378

[14] Gieseke, Schild, S. 19

[15] Gieseke, MfS, S.378

[16] Ebd.

[17] Ebd.

[18] Gieseke, Schild, S.20f

[19] Gieseke, Schild, S. 21ff.

Excerpt out of 22 pages

Details

Title
Das Ministerium für Staatssicherheit
College
Ruhr-University of Bochum  (Institut für Politikwissenschaft)
Course
Drittes Reich und DDR
Grade
2
Author
Year
2001
Pages
22
Catalog Number
V14858
ISBN (eBook)
9783638201544
ISBN (Book)
9783656878490
File size
533 KB
Language
German
Keywords
Ministerium, Staatssicherheit, Drittes, Reich
Quote paper
Oliver Kirch (Author), 2001, Das Ministerium für Staatssicherheit, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/14858

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