Unter Scalping versteht man gemeinhin den Erwerb von Wertpapieren in der Absicht, diese später zum Kauf zu empfehlen, um sie dann zum – infolge der Empfehlung – gestiegenen Kurs mit Gewinn wieder zu verkaufen. Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich vor allem mit der strafrechtlichen Einordnung des Scalping. Dabei wird bezüglich einer möglichen Strafbarkeit wegen verbotenem Insidergeschäft gem. §§ 38 I, 14 I 1 Nr. 1 WpHG besonders auf das Problem einer Empfehlungsabsicht als Insiderinformation eingegangen. Auch der durch das AnSVG vollzogene Begriffswechsel in § 14 I Nr. 1 vom „Ausnutzen einer Insidertatsache“ zum „Verwenden einer Insiderinformation“ wird besprochen. Außerdem wird die Behandlung des § 20a WpHG, welcher den Straftatbestand der verbotenen Kurs- und Markmanipulation darstellt, in mehrfacher Hinsicht kritisch begutachtet. Hierbei werden vor allem verfassungsrechtliche Bedenken, als auch Problemstellungen hinsichtlich der Umsetzung europarechtlicher Vorgaben näher beleuchtet. Ferner wird geprüft, wodurch der Tatbestand der Marktmanipulation beim Scalping erfüllt sein könnte und ob sich der Scalper außerdem wegen Betrug gem. § 263 StGB strafbar macht. Zuletzt folgen Ausführungen über die praktische Bedeutung des Scalping.
Inhaltsverzeichnis
A Einleitung
I. Begriffsdefinition
B Strafrechtliche Einordnung
I. Strafbarkeit gem. §§ 38 I Nr.1, 14 I Nr. 1 WpHG
1. Vorbemerkungen
2. Verwendung einer Insiderinformation
a) Rechtsentwicklung und grundlegende Definitionen
(1) Insidertatsache und Insiderinformation
(2) Änderung von „ausnutzen“ zu „verwenden“
(3) Gleichstellung von Primär- und Sekundärinsidern
b) Empfehlungsabsicht als Insiderinformation
(1) Früher herrschende Meinung der Literatur
(2) Meinung des BGH
(3) Stellungnahme
3. Ergebnis
II. Strafbarkeit gem. §§ 38 II, 20a I Nr. 1 WpHG
1. Rechtsentwicklung
a) Verfassungsrechtliche Bedenken
b) Umsetzung europarechtlicher Vorgaben
2. Tatbestand
a) Verschweigen von Umständen
b) Machen unrichtiger Angaben über Umstände
c) Bewertungserheblichkeit
3. Ergebnis
III. Strafbarkeit gem. §§ 38 II, 20a I 1 Nr. 3 WpHG
1. Tatbestand
a) Vornahme einer sonstigen Täuschungshandlung
b) Preiseinwirkungseignung
c) Subjektiver Tatbestand
d) Ergebnis
IV. Strafbarkeit gem. § 263 StGB
1.) Täuschung
2.) Schaden
3.) Ergebnis
C. Praktische Bedeutung
E. Zusammenfassung
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die strafrechtliche Einordnung des sogenannten "Scalping" im deutschen Kapitalmarktstrafrecht. Sie analysiert insbesondere, ob Scalping als verbotenes Insidergeschäft, als verbotene Kurs- und Marktmanipulation oder als Betrug gem. § 263 StGB zu werten ist und welche Beweisschwierigkeiten sich in der Praxis ergeben.
- Strafbarkeit von Scalping als Insidergeschäft nach dem WpHG.
- Kurs- und Marktmanipulation als zentraler Anknüpfungspunkt der Strafbarkeit.
- Die Rolle der konkludenten Täuschung durch Interessenkonflikte beim Scalper.
- Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Bestimmtheit der Strafnormen.
- Praktische Relevanz und Beweisproblematik im Wirtschaftsstrafrecht.
Auszug aus dem Buch
a) Rechtsentwicklung und grundlegende Definitionen
In §§ 14 I, 13 a.F. wurde noch der Begriff der Insidertatsache verwendet. Dieser lehnte sich an den Tatsachenbegriff des Betrugs und der Beleidigung an und sollte grundsätzlich bloße Werturteile und Meinungen nicht erfassen. Der Begriff wurde jedoch von der Literatur im Sinne der Richtlinienkonformität weit ausgelegt, sodass Werturteile zumindest dann erfasst werden sollten, wenn sie auf einen Tatsachenkern zurückzuführen waren. Auch der BGH ging vor der Gesetzesänderung bereits davon aus, dass der Gesetzgeber nicht bewusst von der Richtlinie habe abweichen wollen. Von dem Tatsachenbegriff in Anlehnung an §§ 186ff., 263 StGB sollten außerdem nicht nur äußere Tatsachen, sondern auch Absichten, Pläne und Überzeugungen als innere Tatsachen umfasst sein.
Der Begriff „Insidertatsache“ wurde mit der Gesetzesänderung durch das AnSVG vom 28.10.2004 verworfen und durch den Begriff der „Insiderinformation“ ersetzt. Dies geschah vor allem, um die Norm sprachlich an die zugrunde liegenden EG-Richtlinien anzugleichen. Bereits in Art. 1 I der Insiderrichtlinie von 1989 wurde der Begriff der Insiderinformation verwendet und definierte diese als „präzise Information“. Aus Sicht des Gesetzgebers war mit der Gesetzesänderung nunmehr auch die Einbeziehung von überprüfbaren Werturteilen und Prognosen gewährleistet.
Zusammenfassung der Kapitel
A Einleitung: Einführung in das Thema Scalping anhand des Falls Markus Frick und Definition der Problematik.
B Strafrechtliche Einordnung: Detaillierte Prüfung der Strafbarkeit des Scalping unter den Gesichtspunkten des Insiderrechts, der Marktmanipulation und des Betrugs.
C. Praktische Bedeutung: Diskussion der Anwendungspraxis durch die BaFin und die geringe tatsächliche Verurteilungsquote aufgrund von Beweisschwierigkeiten.
E. Zusammenfassung: Abschließende Feststellung, dass Scalping primär als Marktmanipulation strafbar ist, aber eine geringe praktische Relevanz aufweist.
Schlüsselwörter
Scalping, Insiderhandel, Marktmanipulation, WpHG, Kursbeeinflussung, Täuschung, Interessenkollision, Kapitalmarktstrafrecht, Finanzinstrumente, Straftatbestand, Beweisproblematik, Börse, Anlegerschutz, Wertpapierempfehlung, Wirtschaftsjournalisten.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die juristische Bewertung der sogenannten "Scalping"-Methode, bei der Akteure Wertpapiere empfehlen, um diese nach künstlich erzeugtem Kursanstieg gewinnbringend zu veräußern.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Schwerpunkte liegen auf dem Insiderhandelsverbot, dem Straftatbestand der Marktmanipulation sowie der allgemeinen Betrugsstrafbarkeit nach dem StGB.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist die Analyse der strafrechtlichen Einordnung des Scalping unter Berücksichtigung von Gesetzesänderungen wie dem AnSVG und der Rechtsprechung des BGH.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Analyse, die den Gesetzestext, die Materialien, die europarechtlichen Vorgaben und die einschlägige Fachliteratur sowie Rechtsprechung auswertet.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil prüft systematisch die Anwendbarkeit verschiedener Paragraphen des WpHG (Insiderrecht, Kursmanipulation) und des StGB (Betrug) auf die Scalping-Praxis.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Neben dem Hauptbegriff "Scalping" sind "Marktmanipulation", "Insiderinformation", "WpHG" und "Beweisschwierigkeiten" zentral für die Arbeit.
Warum scheidet eine Strafbarkeit wegen Betruges meist aus?
Der Autor argumentiert, dass beim Scalping bei den Anlegern oft kein Vermögensschaden im Sinne des § 263 StGB entsteht, da sie als Gegenwert die erworbenen Aktien zum Marktpreis erhalten.
Was ist das Problem bei der Strafbarkeit wegen Marktmanipulation?
Das Hauptproblem liegt in der "Blankettnorm-Technik" des Gesetzes, die eine Fülle unbestimmter Rechtsbegriffe enthält, was verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich des Bestimmtheitsgebots aufwirft.
Welche Rolle spielt die Interessenkollision?
Die Interessenkollision zwischen dem Scalper (der eigene Aktien hält) und dem Anleger (der auf die Empfehlung vertraut) wird als wesentlicher Grund für die Einstufung als Täuschungshandlung angesehen.
- Quote paper
- Christopher Sens (Author), 2010, Strafbarkeit von Scalping, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/148656