Gleichstellung von Frauen und Männern im Familienrecht


Hausarbeit, 2008

31 Seiten, Note: 3,0

Anonym


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

0. Einleitung

1. Familie - Definition

2. Der soziale Wandel der Frauenrolle in Familie und Beruf

3. Rollenverteilung in Ehen und nichtehelichen Lebensgemeinschaften
3.1. Bezahlte Arbeit
3.2. Unbezahlte Arbeit
3.3. Gesamtarbeitszeit und die Aufteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit

4. Aufgabenverteilung nach Trennung und Scheidung
4.1. Elterliche Sorge nach der Trennung und Scheidung
4.2. Unterhaltsrechtliche Arbeitsteilung

5. Gleichstellungspolitische Bewertung von Familienpolitik
5.1 Ausbau der Betreuungsinfrastruktur
5.2 Flexible Arbeitswelt
5.3 Das Ehegattensplitting
5.4. Elterngeld
5.5. Elternzeit

Zusammenfassung

Literatur

0. Einleitung

Im Vordergrund dieser Arbeit steht die Gleichstellung im Familienrecht. Zuerst wird der Frage nachgegangen, welche Rollen Mann und Frau in einer Lebensgemeinschaft tragen. Weiterhin wird untersucht, ob und wie sich die Rollen der Geschlechter, in Deutschland, speziell in den letzten 50 Jahren, im Umbruch vom 20. zum 21. Jahrhundert, verändert haben. Phänomene wie die Emanzipierung der Frau und rechtliche Verbesserungen im Arbeitsgesetz bezüglich der Gleichstellung sind Zeugnis dafür, dass die Frau in dieser Gesellschaft nicht immer den Stand und die Rechte hatte, wie heute. Doch ob heute Gleichstellung zwischen Frauen und Männern auf politischer und gesellschaftlicher Ebene herrscht, soll anhand dieser Hausarbeit beleuchtet werden. Dazu werden hier empirische Studien des Bundesfamilienministeriums, sowie von Proksch und Amendt herangezogen, die sich mit Arbeitsteilung, Ungleichheit und Rollenverständnis befasst haben. Im zweiten Teil wird der Frage nachgegangen, inwieweit bestimmte familienpolitische Maßnahmen die ungleiche Rollenverteilung negativ beeinflussen.

1. Familie - Definition

Der Begriff Familie ist von gesellschaftlichen, ethnischen und strukturellen Bedingungen abhängig, z.B. von der Phase, in der sich eine Gesellschaft in ihrer sozioökonomischen und kulturellen Entwicklung befindet. Die längerfristige Beobachtung zeigt, dass sich mit gesellschaftlichem Wandel auch Bedeutung, Funktion und damit der Begriffsinhalt der Familie verändern.[1]

Eine sehr enge Definition, die bis in die 1980er Jahre vorherrschte, definierte Familie über die Ehe. Dieses traditionale Familienkonzept resultierte zum einen aus der sozialen und teils auch rechtlich verankerten Diskriminierung nichtehelicher Lebens- und Familienformen, die jedoch zwischenzeitlich deutlich abgenommen hat, und zum anderen aus der früher selbstverständlichen Erwartung, dass aus Ehen Kinder hervorgehen. In dieser traditionalen Perspektive wurden Familien mit nur einem Elternteil als “ unvollständig” erachtet.[2] Der Verzicht auf Ehe und die Entscheidung, Kinder alleine aufzuziehen, war für Frauen auch familienrechtlich ein wirtschaftlich überaus schweres Schicksal. Diesbezügliche Entscheidungen waren absolute Notlösungen.[3]

Die Ehe ist heute kein konstituierendes Element von Familie mehr. In Deutschland wird die Familie vor allem durch die Regelungen des bürgerlichen Rechts definiert. Als Familien werden Eltern verstanden, die mit ihren Kindern in einem Haushalt leben. Zu den Kindern zählen leibliche, Adoptiv- und Pflegekinder. Es ist unerheblich, ob die Eltern verheiratet sind oder waren, unverheiratet oder allein erziehend sind.[4]

2. Der soziale Wandel der Frauenrolle in Familie und Beruf

Noch bis in die 1970er Jahre war das Familienleben durch weithin anerkannte gesellschaftliche Normen strukturiert. Für Frauen ist die Rolle als Hausfrau und Mutter vorgesehen, während Männer die „ Ernährerrolle“ übernehmen und für den Unterhalt sorgen. Dieses Bild der nicht berufstätigen, für die Familie zuständigen Hausfrau und Mutter beruht auf einer streng geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung und Trennung der Lebensbereiche.[5] Verheiratete Frauen waren in der Regel „nur im Notfall“, wenn das Geld nicht ausreichte, erwerbstätig. In einer 1958 in Westdeutschland durchgeführten Umfrage befürworteten 55 Prozent der Männer und 61 Prozent der Frauen die Einführung eines Gesetzes, das Müttern mit Kindern unter 10 Jahren die Erwerbsarbeit verbot . Nur 9 Prozent hatten keine Bedenken gegen eine Erwerbsbeteiligung von Müttern.[6] Beginnend ab den 1970er Jahren setzte ein nachhaltiger Wandel ein, in dessen Folge die normative Verbindlichkeit des bürgerlichen Familienmusters erodierte. Unter dem Einfluss ökonomischer, sozialer, kultureller und politischer Umwälzungen veränderten sich die familiären Lebensformen und Geschlechterrollen.[7] Pluralisierung und Ausdifferenzierung von Lebensformen sind gemeinhin gebrauchten Schlüsselbegriffe zur Umschreibung der Tatsache, dass Anfang 1970er Jahren und seitdem ständig ansteigend die Menschen nicht mehr einem Standardlebenslauf folgen, der verbindliche Stationen wie Heirat, Elternschaft, ununterbrochene Erwerbstätigkeit des männlichen Elternteils und abgebrochene Erwerbstätigkeit von Müttern beinhaltete, sondern sich seitdem in stärkerem Maße auf unterschiedliche Lebensformen verteilen.[8]

In besonderer Weise haben Frauen von der Bildungsexpansion profitiert. Der Anteil der Frauen mit höheren schulischen Qualifikationen hat sich in den vergangenen 40 Jahren deutlich erhöht. 1960 waren im früheren Bundesgebiet noch 60 Prozent der Jugendlichen an Gymnasien männlich und nur 40 Prozent weiblich. Inzwischen haben in Deutschland die jungen Frauen die Männer an Realschulen und Gymnasien nicht nur eingeholt, sondern überholt. Auch an den Universitäten ist der Frauenanteil seit Jahren ständig gestiegen und lag im Studienjahr 2005 nur noch knapp unter dem Anteil der Männer: bei den Studienanfängern/innen bei 49 Prozent, bei den Studierenden bei 48 Prozent und bei den Hochschulabsolventen/innen bei 49 Prozent.[9] Tendenziell ist sowohl bei Frauen als auch bei Männern mit steigendem Bildungsniveau eine Heirat unwahrscheinlicher und eine Elternschaft seltener.[10]

Der Wandel der Rolle der Frau lässt sich an deren stark gestiegener Erwerbsbeteiligung ablesen. Verheiratete Frauen zwischen 40 und 50 Jahren hatten gegen Ende der 1990er Jahre Erwerbsquoten von über 70 %. Wahrend 1950 nur jede vierte Frau mit Kindern unter 18 Jahren erwerbstätig war - 75 % der Mutter waren Vollzeithausfrauen -, ist es 1960 jede dritte und 2004 bereits deutlich mehr als jede zweite (59 %).[11] Hinzu kommen noch jene, die die Statistik nicht erfasst. Erwerbstätigkeit wird von den Müttern selbst nicht nur aus ökonomischen Gründen gewählt, sondern immer stärker von ihnen gewünscht und als Recht interpretiert.[12]

Waren im Jahr 1982 in Westdeutschland 52 % der Befragten der Ansicht, dass es für

eine Frau wichtiger sei, ihrem Mann bei seiner Karriere zu helfen, als selbst Karriere zu machen, wird 2004 diese Einstellung nur noch von ca. 24 % der Befragten geteilt Im Osten reduziert sich der bereits 1991 geringe Anteil von 30 % auf nur noch 13 % im Jahr 2004.[13]

Mit der Tatsache, dass Frauen zunächst über die gleichberechtigte Bildungsbeteiligung, dann die Erwerbstätigkeit, Gebrauch von ihren Gleichheits-rechten machten, ist es zu Verschiebungen in den Ressourcenausstattungen von Männern und Frauen gekommen und gleichzeitig haben sich eine Reihe von Alternativen in den Lebensformen entwickelt, die weder mit Sanktionen noch mit Stigmatisierungen verbunden sind und die komparativen Vorteile einer Ehe, zumindest ohne Kinder, relativ gering erscheinen lassen.[14]

Pluralisierung von Lebensformen ist irreversibel, soweit sie eine Folge der Erweiterung der individuellen biographischen Optionen in der Moderne darstellt. Pluralisierung der Lebensformen in einer Gesellschaft zu Lasten der Familie hingegen kann auf politisch erzeugte bzw. nicht verhinderte Benachteiligungen der familiären Lebensformen gegenüber den nicht familiären zurückgeführt werden. Eine und vielleicht gravierendste Benachteiligung ist der mit der Familiengründung vor allen den Müttern gesellschaftlich auferlegte Zwang zur Traditionalität.[15]

3. Rollenverteilung in Ehen und nichtehelichen Lebensgemeinschaften

Die in einem Haushalt zu leistende Arbeit kann allgemein in bezahlte und unbezahlte Arbeit unterteilt werden. Bezahlte Arbeit bezeichnet die finanzielle Versorgung des Haushalts qua Erwerbstätigkeit, während unbezahlte Arbeit alle Tätigkeiten umfasst, deren Erledigung für das Wohlergehen der Haushaltsmitglieder erforderlich ist, die aber – zumindest, solange die Haushaltsmitglieder sie selbst ausführen – nicht entlohnt werden. Hierunter fallen die Hausarbeit im engeren Sinne, die Kinderpflege- und Betreuung und sonstige Tätigkeiten wie die Versorgung und Pflege alter und kranker Familienangehöriger, Emotionsarbeit sowie die Aufrechterhaltung von Kontakten zu Verwandten und Bekannten.[16] Unter Gleichstellungsgesichtspunkten ist zu fragen, was Männer zur Bewältigung von Familienaufgaben beitragen, wenn immer mehr Frauen auch dann erwerbstätig bleiben, wenn Kinder im Haushalt leben. Die Gleichstellungsfrage kann sich einmal auf den Zeitwohlstand bzw. die Zeitnot der Geschlechter beziehen, d.h. auf die Frage, wer über mehr Freizeit verfügt. Gleich-stellungsrelevant ist aber auch die Frage, wem wie viel Zeit für bezahlte Arbeit zur Verfügung steht. Auch wenn letztlich nicht gesichert ist, dass das selbstverdiente Geld stets mehr biografische Selbststeuerung, Konsumautonomie und Handlungs-spielräume schafft als die Versorgung durch Angehörige oder die Abhängigkeit von staatlichen Leistungen, soll hier doch der Frage nachgegangen werden, wie viel Zeit Frauen und Männern für bezahlte und für unbezahlte Arbeit haben.[17]

3.1. Bezahlte Arbeit

Die Erwerbsbeteiligung von Frauen liegt in Deutschland immer noch deutlich unter der von Männern, sie hat aber sukzessive zugenommen. 2006 waren in Deutschland 82,2 % der Männer berufstätig, die Frauenerwerbsquote betrug 64,2 %.[18] Die Zunahme der Frauenerwerbsquote ist vor allem auf einen Anstieg der Teilzeitarbeit und der geringfügigen Beschäftigung zurückzuführen. Deshalb ist bei der Erwerbsbeteiligung von Frauen nicht nur die absolute Zahl der Erwerbstätigen von Bedeutung, sondern auch der von diesen Personen geleistete Umfang von Erwerbsarbeit zu berücksichtigen . Die Arbeitszeiten zwischen Frauen und Männern sind unterschiedlich verteilt, so liegt die durchschnittliche Wochenarbeitszeit von Männern bei 22,5 Stunden, wohingegen Frauen nur 12 Stunden in der Woche einer Erwerbsarbeit nachgehen .[19] Insgesamt machen die Zahlen darauf aufmerksam, dass die Erwerbsarbeitszeiten von Frauen und Männern in engem Zusammenhang mit ihrer Lebens- und Familiensituation stehen. So sind Frauen mit Kindern in geringerem Maße erwerbstätig als Frauen ohne Kinder, während sich diese Situation bei Männern genau umgekehrt darstellt: Bei ihnen ist die Erwerbsquote höher, wenn Kinder vorhanden sind.[20]

Insgesamt besteht in Deutschland eine große Kluft zwischen realisiertem und gewünschtem Arbeitszeitmodell. In einer Repräsentativumfrage aus dem Jahr 2000 wurden etwa 3 000 Frauen, die seit Einführung des dreijährigen Erziehungsurlaubs ein Kind geboren oder adoptiert hatten, zu ihren Arbeitszeitwünschen und zu ihrer Beschäftigungssituation befragt. Während 77 Prozent der Mütter einen Vollzeit erwerbstätigen Partner hatten und selbst nicht erwerbstätig waren, wünschten sich dies lediglich 14 Prozent der Mütter.[21]

[...]


[1] Geißler Heiner, Familie und Arbeitswelt, Band 143 1984, S. 26

[2] Mühling / Rupp, Familie, In: Handbuch Soziologie, Wiesbaden 2008, S. 77

[3] Krüsselberg/Reichmann, Zukunftsperspektive Familie und Wirtschaft, 2002, S. 193

[4] Henman Barbara, Familienpolitik im deutschen Steuer - und Transfersystem, 2002, S. 5

[5] Becker/ Naegele/ Bispinck/ Hofemann/ Neubauer, Sozialpolitik und soziale Lage in Deutschland 2007, S. 252

[6] Peuckert, Familienformen im sozialen Wandel, 2008, S. 229

[7] Becker/ Naegele/ Bispinck/ Hofemann/ Neubauer, Sozialpolitik und soziale Lage in Deutschland, 2007, S. 252

[8] Gerlach Irene, Familienpolitik, 2004, S. 71

[9] Peuckert, Familienformen im sozialen Wandel 2008, S.230

[10] Gerlach Irene, Familienpolitik, 2004, S. 86

[11] Geißler Reiner, Die Sozialstruktur Deutschlands 2006, S.348

[12] Krüsselberg/Reichmann, Zukunftsperspektive Familie und Wirtschaft, 2002, S. 140

[13] www.destatis.de/ Datenreport 2006, Zahlen und Fakten über die Bundesrepublik Deutschland, S 6

[14] Gerlach Irene, Familienpolitik 2004, S.78

[15] Strohmeier / Schulze, Erwerbstätigkeit und Familienbildungsprozess im gesellschaftlichen Umbruch 1995, S.8

[16] Peuckert, Familienformen im sozialen Wandel 2008, S. 248

[17] www.bmfsfj.de/ Gender Datenreport , 1. Datenreport zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesrepublik Deutschland 2005, S. 316

[18] www.bmfsdj.de/ Wege zur Gleichstellung- Heute und Morgen- Sozialwissenschaftliche Untersuchung vor dem Hintergrund des sozialen Milieus 2007, S. 52

[19] www.destatis.de/ Wo bleibt die Zeit? Die Zeitverwendung der Bevölkerung in Deutschland 2001/ 2002, 2003, S.9

[20] www.bmfsfj.de/ Gender Datenreport, 1. Datenreport zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesrepublik Deutschland 2005, S.

[21] Peuckert, Familienformen im sozialen Wandel 2008, S. 240

Ende der Leseprobe aus 31 Seiten

Details

Titel
Gleichstellung von Frauen und Männern im Familienrecht
Hochschule
Philipps-Universität Marburg
Note
3,0
Jahr
2008
Seiten
31
Katalognummer
V148659
ISBN (eBook)
9783640596638
ISBN (Buch)
9783640596805
Dateigröße
512 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Gleichstellung, Frauen, Männern, Familienrecht
Arbeit zitieren
Anonym, 2008, Gleichstellung von Frauen und Männern im Familienrecht, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/148659

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