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Wohnungsrecht - Mietgebrauch und seine Grenzen

Title: Wohnungsrecht - Mietgebrauch und seine Grenzen

Seminar Paper , 2003 , 21 Pages , Grade: gut

Autor:in: Atif Yildirim (Author)

Law - Civil / Private / Law of Obligation / Property Law
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Summary Excerpt Details

A. Allgemeines
Gemäß § 535 Abs.1 S.1 BGB wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der
Mietzeit zu gewähren. In diesem breiten Spektrum finden sich eine große Anzahl von Konstellationen, in der
Interessengegensätze aufeinander prallen. Dieses Spektrum reicht von der Installation einer Parabolantenne bis zur
Untervermietung der Mietsache und noch viel weiter.
Die Hauptpflicht des Vermieters besteht darin, den Gebrauch der Mietsache zu gewähren. Diese beschränkt sich nicht nur
darauf, den Besitz des Mieters nicht aktiv zu stören. Vielmehr geht diese Pflicht insoweit, als dass der Vermieter
Besitzstörungen gegebenenfalls durch positives Tun abzuwenden hat, um den Mieter den vertragsgemäßen Gebrauch zu
gewähren. Während dessen ist der Mieter verpflichtet, Wohngebrauchsüberschreitungen zu unterlassen1. Wohnt der
Vermieter im selben Haus, treffen ihn weitgehend die selben Verpflichtungen und Wohnverhaltensregeln. Auch der nicht
im Hause wohnende Vermieter muss sich so behandeln lassen, wie er es von seinen Mietern verlangt. Daher darf sich der
Vermieter beispielsweise nicht gegen einen lauten Mieter wehren, wenn er selber im Erdgeschoss eine Diskothek unterhält.
I. Rechtsstellung des Mieters bezgl. des Mietgebrauchs
Mieter können sich auf den Schutz des Eigentums durch Art. 14 Abs.1 GG berufen; das Besitzrecht des Mieters ist dem
Eigentumsrecht des Vermieters gleichgestellt2. Dies begründet sich überwiegend damit, dass die Wohnung dem Mieter als
räumlicher Mittelpunkt freier Entfaltung seiner Persönlichkeit und als Freiraum eigenverantwortlicher Betätigung dient und
der grundrechtliche Eigentumsschutz Elemente der allgemeinen Handlungsfreiheit, sowie des allgemeinen
Persönlichkeitsrechtes beinhaltet3.
II. Rechtsstellung des Vermieters bezgl. des Mietgebrauchs
Der Vermieter wiederum hat neben seinem grundrechtlichen Eigentumsschutz, die Möglichkeit auf Unterlassung zu
klagen, wenn der Mieter einen, noch näher zu erläuternden, vertragswidrigen Gebrauch trotz einer Abmahnung fortsetzt, §
541 BGB. Des Weiteren steht dem vermietenden Eigentümer ein Beseitigungsanspruch aus § 1004 Abs.1 S.1 BGB bzw.
ein Unterlassungsanspruch nach § 1004 Abs.1 S.2 BGB gegen den störenden Mieter zu. [...]

1 Brox/ Walker, in Bes.SchR § 11 Rn.28
2 BVerfG WM 1993, 37
3 BVerfG WM 1994, 121; BVerfG WM 1989, 114

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Mietgebrauch und seine Grenzen

A. Allgemeines

I. Rechtsstellung des Mieters bezgl. des Mietgebrauchs

II. Rechtsstellung des Vermieters bezgl. des Mietgebrauchs

B. Hausordnung

C. Mietgebrauch

I. in zeitlicher Hinsicht

II. in räumlicher Hinsicht

III. Besonderheiten bei Wohnungseigentum

1. Grundsätzliches

2. Begrenzung der Rechte des Eigentümers

3. Gebrauchsüberschreitung durch Mieter

IV. Nutzung als Wohnung

V. Mischnutzung

D. Einzelfälle

I. berufliche Nutzung

1. Kriterien vertragsgemäßer Gebrauch

2. Beispiele

II. Einbauten des Mieters

III. Aufnahme von Personen

1. Erlaubnis des Vermieters

2. Ausnahmen

a. nichtehelicher Lebenspartner

(1) für Einbeziehung

(2) gegen Einbeziehung

(3) Stellungnahme

b. Ergebnis

3. mietvertraglicher Ausschluss

IV. Haustierhaltung

1. Kleintierhaltung

2. sonstige Haustiere

a. fehlende Regelung

(1) für grds. Zustimmung

(2) gegen grds. Zustimmung

(3) Stellungnahme

b. mit Regelung

3. Widerruf

V. Musik/ Lärm

1. während der Ruhezeiten

2. außerhalb der Ruhezeiten

VI. Parabolantenne

1. ohne Kabelanschluss

2. mit Kabelanschluss

3. europarechtliche Bedenken

VII. Untervermietung

1. Interesse des Mieters nach § 553 Abs.1 S.1 BGB

2. Erlaubnis

3. Verweigerung der Erlaubnis

VIII. Sonstiges

1. Garten

2. Heizung

3. Balkon

4. Schlüssel

5. Treppenhaus

6. Müll

7. Rauchen

8. Spielen der Kinder

IX. Ergebnis

E. Fazit

Zielsetzung und thematische Schwerpunkte

Die vorliegende Seminararbeit befasst sich mit der rechtlichen Abgrenzung des vertragsgemäßen Mietgebrauchs in Wohnraummietverhältnissen und untersucht die Grenzen, innerhalb derer sich ein Mieter im Rahmen seiner persönlichen Lebensführung in der gemieteten Wohnung bewegen darf.

  • Grundlagen der Rechtsstellung von Mietern und Vermietern beim Mietgebrauch
  • Regelungen durch Hausordnungen und Besonderheiten bei Wohnungseigentum
  • Umgang mit komplexen Einzelfällen wie beruflicher Nutzung, Untervermietung und Haustierhaltung
  • Konfliktfelder wie Lärmemissionen, Installation von Parabolantennen und Wohnraumnutzung

Auszug aus dem Buch

1. Kriterien vertragsgemäßer Gebrauch

Es handelt sich immer dann um einen vertragsgemäßen Gebrauch, wenn folgende Kriterien erfüllt sind.

Dazu muss es sich bei der streitigen Tätigkeit des Mieters um eine solche handeln, die üblicherweise in einem häuslichen Arbeitszimmer verrichtet werden, wozu nicht nur Büroarbeiten zählen23. Des Weiteren muss sich die Tätigkeit im Rahmen des normalen Wohngebrauchs bewegen; sie darf nicht zu einer verstärkten Abnutzung der Wohnung führen und sie darf nicht zu einer Außenwirkung führen. Außenwirkung bedeutet hier, dass Belästigungen jeglicher Art, also Lärm, Geruch, erhöhter Publikumsverkehr, etc. , zu vermeiden sind.

Zusammenfassung der Kapitel

A. Allgemeines: Einführung in die gesetzlichen Pflichten des Vermieters zur Gebrauchsgewährung und die wechselseitige Rechtsstellung der Mietvertragsparteien.

B. Hausordnung: Erläuterung der Funktion der Hausordnung als ergänzender Bestandteil des Mietvertrags zur Wahrung von Sicherheit und Hausfrieden.

C. Mietgebrauch: Darstellung des Inhalts und Umfangs des Mietgebrauchs unter Berücksichtigung zeitlicher, räumlicher sowie eigentumsrechtlicher Aspekte.

D. Einzelfälle: Detaillierte Analyse spezifischer Nutzungsarten und Konfliktbereiche, von beruflicher Nutzung über Haustierhaltung bis hin zur Parabolantenneninstallation.

E. Fazit: Zusammenfassende Einschätzung der Schwierigkeit, bei fehlenden starren gesetzlichen Vorgaben eine allgemeingültige Rechtssicherheit im Mietgebrauch zu finden, mit Ausblick auf europarechtliche Entwicklungen.

Schlüsselwörter

Mietrecht, Mietgebrauch, Wohnraummietvertrag, Eigentumsschutz, Hausordnung, Berufliche Nutzung, Untervermietung, Haustierhaltung, Parabolantenne, Lärm, Mietpflichten, Rechtsprechung, Wohnungsnutzung, Vertragsgemäßer Gebrauch.

Häufig gestellte Fragen

Was ist das zentrale Thema dieser Arbeit?

Die Arbeit behandelt die rechtlichen Grenzen des vertragsgemäßen Mietgebrauchs von Wohnraum und analysiert, wie weit die Befugnisse des Mieters zur freien Lebensentfaltung innerhalb der gemieteten Wohnung reichen.

Welche Themenfelder werden besonders beleuchtet?

Zentrale Themen sind die Hausordnung, die berufliche Nutzung, die Aufnahme von Personen, Haustierhaltung, Lärmbelästigungen, die Installation von Parabolantennen sowie die Untervermietung.

Welches Ziel verfolgt die Seminararbeit?

Ziel ist es, einen systematischen Überblick über die Rechtsprechung zu verschiedenen Alltagskonstellationen im Mietrecht zu geben und aufzuzeigen, wie Interessengegensätze zwischen Vermieter und Mieter abgewogen werden.

Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?

Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse von Gesetzestexten (BGB, GG, WEG) sowie der Auswertung aktueller obergerichtlicher Rechtsprechung und Literatur.

Was bildet den Hauptteil der Arbeit?

Der Hauptteil gliedert sich in eine theoretische Grundlegung zum Begriff des Mietgebrauchs und eine umfangreiche Darstellung spezifischer Einzelfälle, die aus der Praxis und Rechtsprechung abgeleitet wurden.

Durch welche Schlüsselwörter lässt sich die Arbeit charakterisieren?

Die Arbeit lässt sich durch Begriffe wie Mietgebrauch, Wohnraummietrecht, vertragsgemäße Nutzung, Abwägung von Interessen und Rechtsprechung beschreiben.

Wie ist bei der Aufnahme von nichtehelichen Lebenspartnern zu verfahren?

Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass der nichteheliche Lebenspartner nicht zum Kreis der automatisch Privilegierten gehört, weshalb für dessen Aufnahme grundsätzlich die Erlaubnis des Vermieters erforderlich ist.

Gibt es ein generelles Recht auf Installation einer Parabolantenne?

Ein generelles Recht besteht nicht. Es bedarf einer Abwägung im Einzelfall, bei der bei ausländischen Mietern das besondere Informationsinteresse an Heimatprogrammen stärker ins Gewicht fallen kann als bei inländischen Mietern.

Darf die Hausordnung das Musizieren im Treppenhaus verbieten?

Das Musizieren im Treppenhaus ist prinzipiell hinzunehmen, sofern es nur vorübergehend zur Erreichung der Wohnung stattfindet; planmäßiges Musizieren dort hingegen kann eingeschränkt werden.

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Details

Title
Wohnungsrecht - Mietgebrauch und seine Grenzen
College
University of Cologne  (Professur für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht und Rechtsphilosophie)
Course
Seminar Wohnungsrecht
Grade
gut
Author
Atif Yildirim (Author)
Publication Year
2003
Pages
21
Catalog Number
V14872
ISBN (eBook)
9783638201605
Language
German
Tags
Wohnungsrecht Mietgebrauch Grenzen Seminar Wohnungsrecht
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Atif Yildirim (Author), 2003, Wohnungsrecht - Mietgebrauch und seine Grenzen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/14872
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