Staatliche Wirtschaftstätigkeit ist in einer Marktwirtschaft die Ausnahme. Dennoch gibt es immer wieder Fälle, in denen der Staat als Unternehmer auftritt und in Form des fiskalischen Handelns oder aber gehüllt in ein ziviles Rechtskleid in das Territorium des Privatrechts eindringt. Staatlich betriebene Gesellschaften, welche auch als Privatrechtssubjekte im Rechtsverkehr auftreten, sind in der Schweiz z.B. die SBB, die SNB und die Post. Anzusiedeln ist eine derartig ausgestaltete Wirtschaftstätigkeit der öffentlichen Hand im Bereich des Verwaltungsrechts, welches daher im Fokus dieser Arbeit liegt.
Kritisch ist in Fällen privatrechtlich organisierter Unternehmen des Gemeinwesens unter anderem die staatliche Verantwortung für das soziale und ökonomische Gleichgewicht, von Gegnern wird oftmals eine effizienzhemmende Wirkung für die gesamte Wirtschaft befürchtet.
Auf den folgenden Seiten wird die Autorin dem Leser einen Überblick über dieses delikate Feld der Rechtswissenschaften geben, Formen des privatrechtlichen Handelns der öffentlichen Hand erläutern und vermitteln, wie öffentliches von privatem Recht zu trennen ist und weshalb eine solche Abgrenzung manchmal schwierig, jedoch stets notwendig ist.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
1. Kapitel Einordnung des privatrechtlich handelnden Staates
1.1 Der Verwaltungsbegriff
1.2 Das heutige Verwaltungsrecht als ‚junges’ Recht
1.3 Wirtschaftsbetätigung der öffentlichen Hand in der Schweiz
2. Kapitel Der Fiskus
2.1 Handlungsformen der öffentlichen Verwaltung
2.2 Organisationsformen der öffentlichen Verwaltung
2.3 Der Fiskusbegriff
2.4 Der Werdegang des Fiskus
3. Kapitel Zur Abgrenzung von öffentlichem und privatem Recht
3.1 Relevanz einer Abgrenzung von öffentlichrechtlichen und privatrechtlichen Handlungen
3.2 Abgrenzung zwischen öffentlichrechtlichen und privatrechtlichen Vertragsverhältnissen
3.3 Abgrenzungstheorien
3.4 Anwendungsgebiete der Abgrenzungstheorien
4. Kapitel Formelle Privatisierung
4.1 Die formelle Privatisierung als Synonym für privatrechtliches Verwaltungshandeln
4.2 Teilprivatisierung – zwischen materieller und immaterieller Privatisierung
5. Kapitel Öffentliche Unternehmen
5.1 Privatwirtschaftlich organisierte Unternehmen
5.2 Gemischtwischaftliche Unternehmen
5.3 Aufgabenbereiche privatwirtschaftlicher und gemischtwirtschaftlicher Unernehmen
6. Kapitel Kontroverse Bewertung des privatrechtlich handelnden Staates
6.1 Vorteile privatrechtlicher Verwaltungshandlungen
6.2 Nachteile privatrechtlicher Verwaltungshandlungen
Schluss
Zielsetzung & Themen
Diese Arbeit untersucht das Phänomen des privatrechtlichen Handelns des Staates im Bereich des Verwaltungsrechts. Das primäre Ziel ist es, die verschiedenen Formen staatlicher Wirtschaftstätigkeit zu beleuchten, die Schwierigkeiten bei der Abgrenzung zwischen öffentlichem und privatem Recht aufzuzeigen und die kontroverse Diskussion über die Vor- und Nachteile privatrechtlich organisierter Staatsbetriebe zu analysieren.
- Grundlagen des Verwaltungshandelns und des Fiskusbegriffs
- Methodik zur Abgrenzung von öffentlichem und privatem Recht
- Formelle Privatisierung und ihre Ausprägungen
- Struktur und Aufgaben öffentlicher sowie gemischtwirtschaftlicher Unternehmen
- Kritische Bewertung der Auswirkungen auf den Wettbewerb
Auszug aus dem Buch
2.4 Der Werdegang des Fiskus
In der dogmatischen Geschichte des Verwaltungsrechts lässt sich lesen, dass bezüglich des Fiskus und seiner tatsächliche Existenz bzw. Existenzform recht diverse Ansichten kursierten. Eine davon ist die so genannte Doppelpersönlichkeitsthese, welche den Staat in zwei separate Rechtspersönlichkeiten spaltet, und zwar die des staatlichen Hoheitsverbands und die des Fiskus. Die Fiskusidentität wird gleichgesetzt mit einer privaten Person und in diese schlüpft der Staat laut der Doppelpersönlichkeitsthese immer dann, wenn er fiskalische Handlungen vornimmt (Kempen, 1989). Nur so lassen sich dieser Ansicht nach staatliche Gewerbefreiheit und administrative Privatautonomie, auf welcher die Privatrechtsordnung basiert, erklären.
Eine andere Theorie ist, dass es den Fiskus nie gegeben habe, sondern er eine Erfindung französischer Juristen sei. Diese Auffassung kann jedoch auf Grund der Vielfalt rechtswissenschaftlicher Literatur schnell widerlegt werden, immerhin handelt es sich bei der Dogmatik der Rechtswissenschaften nicht um eine Märchenbuchsammlung.
Die Staats- und Verwaltungsrechtslehre der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts nahm an, der Fiskus sei lediglich ein Name für die private Staatstätigkeit, der im Rahmen geordneter Verhältnisse nicht verneint werden könne; und Friedrich Karl von Savigny beschreibt die Identität von Staat und Fiskus: Der Fiskus sei der Staat, als Subjekt von privatrechtlichen Verhältnissen gedacht (Kempen, 1989).
Otto Mayer hingegen gestand dem Begriff des Fiskus sehr wohl eine Existenzberechtigung zu, allerdings nicht als ‚alter ego’ der staatlichen Hoheit, sondern als Bestandteil von ihr. Diese Interpretation des Fiskus und seinem privatrechtlichen Handlungsspielraum resultiert für Otto Mayer aus einem Bild des Staates als unteilbare Einheit, dem er sich nicht verschliessen konnte und wollte.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Kapitel Einordnung des privatrechtlich handelnden Staates: Dieses Kapitel definiert den Verwaltungsbegriff und ordnet die ökonomische Aktivität des Staates historisch sowie im Kontext des schweizerischen Föderalismus ein.
2. Kapitel Der Fiskus: Hier werden die fiskalischen Handlungsformen des Staates sowie die dogmatische Entwicklung des Fiskusbegriffs als staatliches Subjekt im Privatrecht detailliert analysiert.
3. Kapitel Zur Abgrenzung von öffentlichem und privatem Recht: Dieses Kapitel erläutert die Relevanz der Rechtswegbestimmung und stellt zentrale Abgrenzungstheorien wie die Subordinations- und die Zweistufentheorie vor.
4. Kapitel Formelle Privatisierung: Die Ausführungen befassen sich mit dem Begriff der formellen Privatisierung als privatrechtliches Verwaltungshandeln und grenzen diesen von der Teilprivatisierung ab.
5. Kapitel Öffentliche Unternehmen: Hier liegt der Fokus auf der Organisation staatlicher Aufgaben in privatrechtlichen Formen sowie auf der spezifischen Rolle von gemischtwirtschaftlichen Unternehmen.
6. Kapitel Kontroverse Bewertung des privatrechtlich handelnden Staates: Abschließend werden die Vor- und Nachteile privatrechtlich organisierter Staatsbetriebe aus ökonomischer und ordnungspolitischer Sicht kritisch gegenübergestellt.
Schlüsselwörter
Privatrechtliches Handeln, Fiskus, Verwaltungsrecht, Öffentliche Verwaltung, Formelle Privatisierung, Gemischtwirtschaftliche Unternehmen, Abgrenzungstheorien, Subordinationstheorie, Zweistufentheorie, Öffentliche Interessen, Staatliche Wirtschaftstätigkeit, Privatautonomie, Verwaltungsakt, Gemeinwesen, Markt.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Hausarbeit befasst sich mit der rechtlichen Einordnung des Staates, wenn dieser nicht hoheitlich, sondern in privatrechtlicher Form als Unternehmer im Wirtschaftsverkehr auftritt.
Was sind die zentralen Themenfelder der Publikation?
Zu den Kernpunkten gehören die Fiskustheorie, die Methoden zur Abgrenzung zwischen öffentlichem und privatem Recht sowie die verschiedenen Organisationsformen und Privatisierungsvarianten staatlicher Betriebe.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage der Arbeit?
Das Ziel ist es, einen Überblick über das komplexe Feld des privatrechtlichen Staatshandelns zu geben und die Schwierigkeiten sowie die Notwendigkeit der rechtlichen Abgrenzung zwischen öffentlichen und privaten Rechtsverhältnissen darzulegen.
Welche wissenschaftlichen Methoden werden verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer rechtswissenschaftlichen Literaturanalyse und der dogmatischen Aufarbeitung zentraler Theorien, ergänzt durch Verweise auf relevante Bundesgerichtsentscheide.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Einordnung des Verwaltungsbegriffs, die Analyse des Fiskus, die Darstellung der Abgrenzungstheorien, die Erläuterung der formellen Privatisierung und eine kontroverse Bewertung staatlicher Wirtschaftsbetätigung.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Schlagworte sind das privatrechtliche Handeln, der Fiskus, die formelle Privatisierung, Abgrenzungstheorien und die gemischtwirtschaftlichen Unternehmen.
Wie unterscheidet der Autor zwischen formeller und materieller Privatisierung?
Der Autor führt aus, dass bei der materiellen Privatisierung Aufgaben vollständig in den privaten Sektor verlagert werden, während bei der formellen Privatisierung lediglich die Organisationsform privatrechtlich gestaltet wird, der öffentliche Charakter der Aufgabe jedoch erhalten bleibt.
Warum ist die Zweistufentheorie nach Ipsen für die Arbeit wichtig?
Sie dient als entscheidendes Instrument, um die Rechtsnatur des Handelns gemischtwirtschaftlicher Unternehmen zu bestimmen, indem sie die Entscheidung des „Ob“ (öffentlichrechtlich) von der Ausführung bzw. Gewährung (privatrechtlich) trennt.
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- Aline Maier (Author), 2008, Das privatrechtliche Handeln des Staates in der Schweiz, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/149050