SGB II-Einführung als staatliches Stigma


Dossier / Travail, 2008

14 Pages, Note: 2,7


Extrait


Inhaltsverzeichnis

0. Einleitung

1. Geschichte und Hintergründe der Einführung von SGB II, der Grundsicherung für Arbeitssuchende („ Hartz IV “)
1.1 Das Reformpaket „Agenda 2010“
1.2 Die Hartz – Kommission
1.3 Die einzelnen Schritte der Hartz Reformen

2. SGB II – Grundsicherung für Arbeitssuchende – Hartz IV
2.1 Der Grundsatz des „Förderns und Forderns“
2.2 Die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe
2.3 Allgemeine Voraussetzungen für den Erhalt von ALG II
2.4 Berechnungsgrundlage für die Grundsicherung für Arbeitssuchende
2.5 Finanzierung der Grundsicherung für Arbeitssuchende
2.6 Organisation und Struktur der Leistungserbringung
2.7 Zumutbare Arbeit und Verweigerung respektive Ablehnung derselben mit darauf folgenden Sanktionen

3. Entwicklungen und Aussichten

4. Fazit

Appendix :

Glossar

Literaturverzeichnis

0. Einleitung

Die folgende Arbeit macht den Versuch die Grundzüge der sogenannten Hartz IV Reform – der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) aufzuzeigen. Es folgt ein einleitender Überblick der Hintergründe des Reformpaketes „Agenda 2010“ mit der nachfolgenden Einsetzung der Hartz – Kommission. Im weiteren Verlauf werden zunächst die grundlegenden Schritte der Hartz Reformen I – IV skizziert, um dann näher und ausführlich auf das SGB II einzugehen, wobei der Fokus auf der Erläuterung des Grundsatzes „Fordern und Fördern“ liegt, sowie nachfolgend dem Hintergrund der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe. Es folgen praktische Erläuterungen zu den Allgemeinen Voraussetzungen für den Erhalt von Arbeitslosengeld II, sowie dessen Berechnungsgrundlage, die Finanzierung, Sanktionierung und Organisation/Struktur der Leistungserbringung. Die Arbeit schließt mit aktuellen Entwicklungen und einem kommentierenden Fazit des Verfassers ab.

1. Geschichte und Hintergründe der Einführung von SGB II, der Grundsicherung für Arbeitssuchende („Hartz IV“)

1.1 Das Reformpaket „Agenda 2010“

Am 14. März 2003 wurde von der damaligen rot – grünen Bundesregierung, mit ihrem Bundeskanzler Gerhard Schröder, die so genannte „Agenda 2010“, ein umfangreiches Reformprogramm mit dem Ziel „Förderung von Wachstum“ angekündigt um so einerseits die Folgen der Versäumnisse der Regierung um Dr. Helmut Kohl zu relativieren und andererseits um auf die Herausforderungen der Zukunft zu reagieren. (vgl. 5 Jahre Regierungserklärung zur „Agenda 2010“ – SPD)

Die wichtigsten Ziele des Reformprogrammes „Agenda 2010“ wurde von der Rot – Grünen Regierung wie folgt definiert:

- Förderung von Wachstum
- Mehr Investitionen in Bildung, Forschung und Entwicklung
- Bessere Vermittlung und Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
- Konsolidierung der öffentlichen Haushalte
- Senkung der Einkommenssteuer
- Senkung der Lohnnebenkosten und Reform der sozialen Sicherungssysteme
- Wahrung der Arbeitnehmerrechte

(vgl. 5 Jahre Regierungserklärung zur „Agenda 2010“ – SPD)

Eine Teilstrategie zur Erreichung des gesteckten Ziels war eine Arbeitsmarktreform, insbesondere was die Regelleistungen des Arbeitslosengeldes und der Arbeitslosenhilfe betraf, sowie eine Neuregelung der Sozialhilfe.

1.2 Die Hartz – Kommission

„Nach Aufdeckung von „Unregelmäßigkeiten“ bei der Statistik über den Erfolg der Vermittlungsbemühungen der Bundesanstalt für Arbeit durch den Bundesrechnungshof setzte die Bundesregierung am 22.02.2002 die Kommission „Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ unter Vorsitz von Dr. Peter Hartz, Mitglied des Vorstandes der Volkswagen AG, (die sogenannte Hartz – Kommission) ein.“ (Renn/Schoch, 2005, 24)

„Diese beschloss nach Vorlage des Vorsitzenden „13 Module zum Abbau der Arbeitslosigkeit und zur Reform der Bundesanstalt für Arbeit“ (Hartz, Soziale Sicherheit 8 – 9/2002, 254; Dürwell/Weyand 2003, 2 ff):

- Abbau von Personal - Service – Agenturen
- Erhöhung der Effizienz von Personal, Organisation und Steuerung der Bundesagentur
- Aufbau von Kompetenzzentren bei den Landesarbeitsämtern
- Familienfreundliche Quick – Vermittlung
- Kunden – Job – Centers
- Neue Zumutbarkeitsregeln
- Förderung jugendlicher Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen
- Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe
- Einführung von Beschäftigungsbilanzen – Bonussystem für Unternehmen zur Vermeidung von Personalabbau
- Einführung von „Ich – AG“ bzw. „Familien – AG“
- Kapital für das Kleingewerbe durch „Job – Floater“
- Masterplan Projektkoalition = Profis der Nation schaffen mehr Beschäftigung“

(Renn/Schoch, 2005, 24)

1.3 Die einzelnen Schritte der Hartz Reformen

Am 01.07.2003 traten die ersten beiden von vier „Gesetzen für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“, „Hartz I“ und „Hartz II“, in Kraft womit Änderungen im SGB III (Arbeitsförderung) und im SGB IV (Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung) verbunden waren.

„Kernpunkte des Ersten Gesetzes (Hartz I) sind die

- Änderungen des Arbeitsüberlassungs- und des Arbeitsförderungsgesetzes,
- Einrichtung von Personal Service Agenturen (PSA),
- Verschärfung der00 Meldepflicht und des Sanktionsrechts,
- Förderung der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen.“

(Renn/Schoch, 2005, 27)

„Das zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt brachte folgende Regelungen:

- die Regelung der Beschäftigungsarten Minijob und Minijob
- die Ich-AG
- Maßnahmen zur Verhinderung der Schattenwirtschaft
- die Einrichtung von Job-Centern.“
(http://www.hartz-iv-iii-ii-i.de/hartz-ii.html)

Das dritte und das vierte „Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ traten am 01.01.2005 in Kraft. Rechtsgrundlage hier waren Änderungen im SGB III (Arbeitsförderung) sowie die Neueinführung von SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende).

„Während das Dritte Gesetz (Hartz III) vom 27.12.2003 (BGBI. I 2845), das die Organisationsreform (Bundesanstalt wird Bundesagentur für Arbeit) rechtlich absichern sollte, relativ unspektakulär die parlamentarischen Hürden nahm, war (und ist) das Vierte Gesetz (Hartz IV) bis zuletzt politisch umstritten. Sowohl das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt mit Schwerpunkt SGB II – Grundsicherung für Arbeitssuchende – (als neues Sozialleistungsrecht für hilfebedürftige erwerbsfähige Personen) als auch das ergänzende sogenannte Kommunale Optionsgesetz, das die Zulassung der Kommunen als Träger mit allen Aufgaben nach SGB II regeln sollte, mussten in den Vermittlungsausschuss, indem schließlich die endgültige Beschlussvorlage für Bundestag und Bundesrat als politische Kompromisse gefunden wurden (BR – Dr. 15/3495).“

[...]

Fin de l'extrait de 14 pages

Résumé des informations

Titre
SGB II-Einführung als staatliches Stigma
Université
Protestant University of Applied Sciences Rheinland-Westfalen-Lippe
Note
2,7
Auteur
Année
2008
Pages
14
N° de catalogue
V149186
ISBN (ebook)
9783640605293
ISBN (Livre)
9783640605811
Taille d'un fichier
584 KB
Langue
allemand
Mots clés
II-Einführung, Stigma
Citation du texte
Markus Kühnel (Auteur), 2008, SGB II-Einführung als staatliches Stigma, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/149186

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