Spiegel online schreibt am 5. April 2001 in einem Bericht mit der Überschrift „Direkte Demokratie ins Grundgesetz – wie dumm ist das Volk?“: „Das Fehlen von Plebisziten, also direktem Bürgerentscheid, in der Verfassung ist kein Zufall. Die Väter und Mütter des Grundgesetzes haben, wie der spätere Bundespräsident Theodor Heuss 1948 schrieb, "die plebiszitären Elemente, die Weimar so stark berücksichtigt hatte, weggelassen", weil sie gewusst hätten, "wie die primitive Demagogie in einem verstörten Volke zur Staatsgefahr werden kann."“ Haben die Abgeordneten des Parlamentarischen Rates wirklich so gedacht? Der Vater der Weimarer Reichsverfassung, Hugo Preuß, warnte davor, über das „parlamentarische System das Damoklesschwert der reinen Demokratie [zu] hängen.“ Nahm sich der Parlamentarische Rat dieser Warnung an? Ferner schreibt der Autor Fromme: „Parlamentarische Oligarchie war für den Parlamentarischen Rat immer noch das kleinere Übel gegenüber präsidialer Autokratie und plebiszitärer Demagogie.“ Existierten wirklich solche extremen Ansichten bei den Verfassungsverhandlungen 1948/ 49? Fakt ist, dass es in Deutschland keine Plebiszite auf Bundesebene gibt. Einzig und alleine in Artikel 29 Grundgesetz (Neugliederung des Bundesgebietes) wird von einem Volksentscheid gesprochen. Allerdings kann in diesem Fall nur über die Neuzusammensetzung des Bundesgebietes abgestimmt werden. In der vorliegenden Hausarbeit sollen folgende Punkte unter der großen Frage: Wie entwickelte sich der Verfassungsstaat BRD mit Blick auf die direkte Demokratie?, aufgeworfen und letztendlich erklärt werden: Welche Erfahrungen gab es vor dem Grundgesetz mit direktdemokratischen Elementen?, Wir argumentierten die einzelnen Parteien?, Welche Argumente brachten sie am häufigsten vor?, Wieso kam es schließlich zu der Ablehnung von plebiszitären Elementen im Grundgesetz? Welche Erklärungen finden sich in der Fachliteratur zu diesem Thema? Die Arbeit schaut insbesondere auf direktdemokratische Elemente, welche vom Volk initiiert werden können. Das heißt, wenn dem Volksentscheid ein Volksbegehren vorangeht. Bei der Bearbeitung des Themas wird keinerlei Wertung vorgenommen, ob direkte Demokratie vorteilhaft für das Grundgesetz ist oder nicht und des Weiteren keine Aussage dazu getroffen, inwieweit die Meinungen von 1949 noch evident sind. Ferner wird der Sachverhalt ausschließlich auf Bundesebene beleuchtet....
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Plebiszitäre Elemente in der deutschen Vergangenheit
2.1 Plebiszitäre Elemente in der Weimarer Verfassung
2.1.1 Möglichkeiten von Plebisziten
2.1.2 Durchgeführte Plebiszite
2.1.3 Auswertung
2.2 Plebiszitäre Elemente im Nationalsozialismus
2.2.1 Möglichkeiten von Plebisziten
2.2.2 Durchgeführte Plebiszite
2.2.3 Auswertung
3. Die Beratungen im Parlamentarischen Rat
3.1 Allgemeines
3.2 Klassifizierung der Argumente
3.3 Das Plenum
3.4 Der Antrag auf plebiszitäre Elemente
3.5 Der Hauptausschuss
3.6 Zusammenfassung der Argumente
4. Auswertung
5. Ausblick
Zielsetzung & Themen der Arbeit
Die vorliegende Arbeit untersucht die Debatte über die Einführung direktdemokratischer Elemente im Parlamentarischen Rat von 1948/49 und analysiert, warum die Väter und Mütter des Grundgesetzes sich gegen plebiszitäre Instrumente auf Bundesebene entschieden haben.
- Historische Erfahrungen mit Plebisziten in der Weimarer Republik und im Nationalsozialismus.
- Argumentationsmuster der verschiedenen Parteien im Parlamentarischen Rat.
- Klassifizierung der vorgebrachten Argumente in funktionalistische, genetische und historische Begründungen.
- Die Rolle der politischen Sozialisation der Abgeordneten bei der Entscheidungsfindung.
- Einfluss des historischen Kontextes (Scheitern der Weimarer Republik, NS-Diktatur, Kalter Krieg) auf die Ausgestaltung der repräsentativen Demokratie.
Auszug aus dem Buch
3.2 Klassifizierung der Argumente
Die in den Debatten vertretenen, theoretischen und praktischen Argumente der einzelnen Abgeordneten werden im Verlauf der folgenden Betrachtung (siehe insbesondere Punkt 3.4 und 3.5) klassifiziert. Dies garantiert eine bessere Unterscheidung der vorgebrachten Begründungen und lässt sowohl leichter erkennen, wie die Argumentation verlief als auch in welchen Argumenten eine Konsens oder Kompromiss unter den Parteien des Parlamentarischen Rates lag.
Es wird zwischen folgenden drei Argumenten unterschieden: dem funktionalistischen-35, dem genetischen-36 und dem historischen Argument37.
Im funktionalistischen Argument werden Begründungen zusammengefasst, welche davon ausgehen, dass eine bestimmte Sache – in dieser Arbeit ein plebiszitäres Element – eine vorgegebene Aufgabe erfüllt.
Das genetische Argument geht dagegen davon aus, dass ein Sachverhalt eine ihm im Ursprung angedachte Funktion zur Geltung bringt. In dieser Arbeit werden dies die Darlegungen sein, welche darauf verweisen, dass die direktdemokratischen Elemente Kernstücke einer Demokratie sind.
Dagegen werden beim historischen Argument vor allem geschichtliche Fakten als Erklärungen, für oder wider die Einführung plebiszitärere Elemente in das Grundgesetz, ins Felde geführt.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung führt in die Problematik des Fehlens direktdemokratischer Elemente im Grundgesetz ein und stellt die Forschungsfragen zur Debatte im Parlamentarischen Rat.
2. Plebiszitäre Elemente in der deutschen Vergangenheit: Dieses Kapitel analysiert die Nutzung und Wahrnehmung von Volksentscheiden in der Weimarer Republik sowie den Missbrauch plebiszitärer Instrumente während der Zeit des Nationalsozialismus.
3. Die Beratungen im Parlamentarischen Rat: Hier wird der Prozess der parlamentarischen Debatte über die Einführung von Volksentscheiden nachgezeichnet, die zentralen Anträge und die verschiedenen Fraktionspositionen werden detailliert untersucht.
4. Auswertung: Die Auswertung synthetisiert die Gründe für die Ablehnung direktdemokratischer Elemente und stellt diese in den Zusammenhang mit der Machtsicherung der Parteien sowie der historischen Prägung der Abgeordneten.
5. Ausblick: Der Ausblick reflektiert die heutige Relevanz der damaligen Entscheidung und wirft Fragen zur demokratischen Entwicklung in Deutschland auf.
Schlüsselwörter
Parlamentarischer Rat, Grundgesetz, direkte Demokratie, Volksentscheid, Volksbegehren, Weimarer Republik, Nationalsozialismus, repräsentative Demokratie, Verfassungsgeschichte, Plebiszit, politische Parteien, Argumentationsanalyse, Demagogie, Verfassungsgebende Versammlung, politische Sozialisation
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit?
Die Arbeit befasst sich mit der Entstehung des Grundgesetzes und dem bewussten Verzicht der Abgeordneten des Parlamentarischen Rates auf direkte plebiszitäre Elemente im politischen System der Bundesrepublik Deutschland.
Was sind die zentralen Themenfelder der Analyse?
Im Fokus stehen die historische Aufarbeitung direkter Demokratie in der Weimarer Zeit und im Nationalsozialismus sowie die parlamentarischen Debatten des Jahres 1948, die zur jetzigen Verfassungsstruktur führten.
Welches primäre Ziel verfolgt die Forschungsfrage?
Das Ziel ist es zu erklären, wie sich der deutsche Verfassungsstaat in Bezug auf direkte Demokratie entwickelte und warum sich die Mehrheit im Parlamentarischen Rat schließlich für eine rein repräsentative Demokratie entschied.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?
Die Arbeit nutzt eine qualitative Analyse, insbesondere die Klassifizierung der Debattenbeiträge in funktionalistische, genetische und historische Argumentationsmuster.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil analysiert die Debatten im Plenum und im Hauptausschuss, beleuchtet die Haltungen der Fraktionen wie SPD, CDU und KPD und untersucht den Einfluss des Scheiterns der Weimarer Republik auf die Entscheidungsfindung.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren das Dokument?
Zentrale Begriffe sind Parlamentarischer Rat, Grundgesetz, Volksentscheid, Plebiszit, repräsentative Demokratie und Verfassungsgeschichte.
Welche Rolle spielte die SPD im parlamentarischen Prozess der Entscheidungsfindung?
Die SPD trat anfangs durch Menzel als Befürworter plebiszitärer Elemente auf, schwenkte jedoch im Hauptausschuss aufgrund machtpolitischer Überlegungen und der Abgrenzung zur KPD auf eine ablehnende Haltung um.
Welches Argument gegen direkte Demokratie wurde in der Debatte am häufigsten angeführt?
Das funktionalistische Argument, das den Volksentscheid als „Prämie für Demagogen“ und als Gefahr für die Stabilität der jungen Demokratie einstufte, nahm eine zentrale Rolle in der Argumentation der Gegner ein.
- Arbeit zitieren
- Johannes Richter (Autor:in), 2010, Der Parlamentarische Rat und die Debatte um die Einführung plebiszitärer Elemente in das Grundgesetz, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/149236