Bildung für Menschen mit Behinderung

Die UN-Behindertentenrechtskonvention - Analyse der Umsetzungsprozesse in Bayern


Thèse de Bachelor, 2010

56 Pages, Note: 2,0


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Zusammenfassung

Einleitung

Erster Teil: Ubereinkommen uber die Rechte fur Menschen mit Behinderung

1. Entstehung der BRK und die Bedeutung fur die Bundesrepublik Deutschland

2. Allgemeine Forderungen der BRK

3. Artikel 24 der BRK- Gemeinsame Bildung nichtbehinderter Menschen mit Menschen mit Behinderung
3.1. Recht auf Bildung ohne Diskriminierung und Ausgrenzung
3.2. Gemeinsame Beschulung nichtbehinderter und behinderter Schuler
3.2.1 Aktueller Stand der Integrationspolitik bzw. Inklusionspolitik
3.2.2 Anderungen in der Lehrerausbildung
3.2.3 Das Bildungsbarometer Inklusion
3.2.4 Unterstutzungsmafinahmen
3.2.4.1 Der Mobile Sonderpadagogische Dienst
3.2.4.2 Finanzierungsfragen zu Unterstutzungsmafinahmen
3.3 Erwerbung lebenspraktischer Fertigkeiten und sozialer Kompetenzen
3.3.1 Erleichterungen im Erlernen von Brailleschrift oder alternativen Schriftformen
3.3.2 Das Mentoring
3.3.3 Erleichterungen beim Erlernen der Gebardensprache
3.3.4 Ermoglichung von Bildung fur blinde, gehorlose und taubblinde Menschen
3.4 MaBnahmen zur Einstellung und Ausbildung von Fachkraften auf allen Ebenen des Bildungswesens
3.5 Forderungen zum gleichberechtigen Zugang zum tertiaren Bildungssektor

Zweiter Teil: Empirische Analyse mit Bildungsexperten und Betroffenen zum Bildungsartikel der UN- Behindertenrechtskonvention
4.1 Wahl des Untersuchungsdesigns und der Untersuchungsmethode
4.2 Entwicklung der Interviewleitfaden
4.3 Auswertung des Interviews mit der Schulleitung der Ernst-Barlach-Schule der Stiftung
Pfennigparade
4.4 Auswertung des Interviews mit der Schulleitung der Madchenrealschule Heilig Blut in Erding
4.5 Auswertung des Interviews mit einer behinderten Kommilitonin
4.6 Kurzstatements von Bildungs- und Behindertenexperten zum Thema Inklusion

Dritter Teil: Losungsvorschlage fur die Herausforderungen des Teil Zwei und Moglichkeiten der Sozialen Arbeit
5.1 Losungsmoglichkeiten am Ort formaler Bildung
in der Lehrerausbildung
5.1.2 Neue Unterrichtsmethoden wie Selbstorganisiertes Lernen und individuelle Lernplane
5.1.3. Angebote durch die Schulsozialarbeit
5.2 Losungsmoglichkeiten am Ort non-formaler Bildung
5.2.1. Angebote der Erwachsenenbildung fur Menschen mit Behinderung
5.2.2 Inklusion von Menschen mit Behinderung in der offenen Jugendarbeit
5.2.3 Aufbau eines Vermittlungsdienstes von Personlicher Assistenz
5.3 Losungsmoglichkeiten am Ort informeller Bildung
5.3.1 Barrierefreie Bildung im Internet ermoglichen und dafur eintreten
5.3.2 Barrierefreie Bildung durch die Medien Fernsehen und Radio

Vierter Teil: Eigene Reflexion und kritische Stellungnahme zur Bildungsproblematik fur Menschen mit Behinderung

Literaturverzeichnis

Anlage
Anlage 1: Interviewleitfaden fur das Interview in der Forderschule
Anlage 2: Interviewleitfaden fur das Interview in der Regelschule
Anlage 3: Interviewleitfaden fur das Interview mit der Kommilitonin

Zusammenfassung

In dieser Bachelorarbeit geht es um den Stand der Bildung von Menschen mit einer Behinderung in Bayern. Dieses Thema wurde deshalb gewahlt, weil am 26.Marz 2009 die UN-Behindertenrechtskonvention fur Deutschland ratifiziert wurde und es dort einen Artikel zur Bildung gibt.

Die zentrale Zielsetzung ist die Beleuchtung der Umsetzung zur Verbesserung von Bildungsprozessen fur Menschen mit einer Behinderung in Bayern. Hauptsachlich geht es hier um den gemeinsamen Unterricht von Menschen mit und ohne Behinderung. Es wurde auch die Erwachsenenbildung fur Menschen mit Behinderung wurde in dieser Bachelorarbeit thematisiert.

In den Kapiteln 1-3.6 findet eine theoretische Beleuchtung des Bildungsartikels der UN- Behindertenrechtskonvention statt. Hier werden die Meinungen der Behindertenverbande zur gemeinsamen Beschulung von Menschen mit und ohne Behinderung wiedergegeben.

Die Kapitel 4.1-4.6 behandeln den empirischen Teil dieser Bachelorarbeit. Die Meinungen von Padagogen aus dem Bereich der Behindertenhilfe und aus dem Regelschulbereich sind hier der Hauptbestandteil. Kapitel 5 mit seinen Unterkapiteln behandelt die Losungsvorschlage fur die Herausforderung, die eine gemeinsame Beschulung von Menschen mit und ohne Behinderung mit sich bringt. Hier werden vor allem die sozialpadagogischen Handlungsmoglichkeiten erlautert.

Zusammenfassend ist zu sagen, dass der Prozess der gemeinsamen Beschulung von Menschen mit und ohne Behinderung noch am Anfang ist, und dass hier ein ganzheitliches Konzept erarbeitet werden muss, Dabei geht es nicht nur um die barrierefreie Ausstattung der Lehrgebaude, sondern auch um die Anderung in der padagogischen und psychologischen Ausbildung der Lehrer.

Einleitung

Wahrend meines Praxissemester in der Bayerischen Landesschule fur Korperbehinderte sind mir einige Schuler aufgefallen, die ein weit hoheres Potential an Wissensgewinnung und eine weit hohere Intelligenz besitzen, als ihnen zugetraut wird, und denen leider mit einer Forderschulempfehlung der weitere Lebensweg erheblich schwerer gemacht wird. Den Menschen mit Behinderung stehen dadurch fur spater nur noch wenige Moglichkeiten offen, ein weitgehend selbstbestimmtes und unabhangiges Leben zu beschreiten.

Diese Beobachtung habe nicht nur ich gemacht, sondern vor mir haben sich schon viele Experten mit der Frage auseinander gesetzt, inwieweit man Menschen mit einer Behinderung ein selbstbestimmteres Leben ermoglichen kann. Hierzu wurde in der UN im Zeitraum von 2002 bis 2006 eine Konvention entwickelt, welche am 13. Dezember 2006 von der Generalversammlung der UN freigegeben und ein Jahr spater fur Deutschland, Osterreich und die Schweiz in ubersetzter und uberarbeiteter Version zur Unterzeichnung vorgelegt wurde.

In der hier vorliegenden Bachelorarbeit zum Thema „Bildung fur Menschen mit Behinderung- Der Bildungsartikel der UN-Behindertenrechtskonvention- Analyse der Umsetzungsprozesse in Bayern “ geht es hauptsachlich um die Analyse der bisherigen Umsetzungen im Bildungsbereich in Bayern.

Der erste Teil benennt zunachst die Forderungen aus der Konvention und die Meinungen von Experten zu diesen Punkten. Hier geht es zwar besonders um den Bildungsartikel, aber auch um grundlegende Forderungen, welche sich durch die gesamte Konvention ziehen.

Der zweite Teil beleuchtet hauptsachlich das, was bereits geschehen ist bzw. wo es Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Konvention gab und gibt. Ich werde hierzu mit qualitativen Interviews unter ausgewahlten Padagogen und Schulern Erfahrungen widerspiegeln und in diesem Abschnitt der Bachelorarbeit vorstellen.

Im dritten Teil werde ich nochmals besonders auf die Erfahrungen aus dem ersten und zweiten Teil eingehen und versuchen, Moglichkeiten aufzuzeigen, wie die Soziale Arbeit bei den Herausforderungen helfen kann und eine wurdevolle Bildung fur Menschen mit Behinderung ermoglicht werden kann. Im Schlussteil nehme ich eine kritische Reflexion vor und gebe meine eigene Stellungnahme zu der Konvention ab.

Fur meine Bachelorarbeit habe ich mich dazu entschlossen, die mannliche Schreibweise fur den betroffenen Personenkreis zu nutzen und dabei aber auch an die weiblichen Betroffenen zu denken. AuBerdem betitele ich den Begriff UN-Konvention uber die Rechte von Menschen mit Behinderung fur den weiteren Gebrauch als Behindertenrechtskonvention oder noch kurzer BRK.

Erster Teil: Ubereinkommen uber die Rechte fur Menschen mit Behinderung

1. Entstehung der BRK und die Bedeutung fur die Bundesrepublik Deutschland

In diesem Abschnitt wird kurz auf die Entstehung der BRK eingegangen. Die meisten Informationen in diesem Kapitel wurden aus dem Ergebnisprotokolls der Kampagne „alle inklusive" genommen.

Menschen mit Behinderungen sind weltweit massiven Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt. Diese Tatsache wurde 1993 durch den Bericht des UN-Sonderberichterstatters Leandro Despouys zu den Menschenrechten behinderter Menschen bestatigt. Darin benennt der Autor eine Vielzahl von Menschenrechtsverletzungen, die zum Alltag behinderter Menschen weltweit gehoren. Genannt werden unter anderem das Verbot von Heirat und Familiengrundung, Zwangssterilisation, sexualisierte Gewalt, zwangsweise Heimunterbringung, das Verbot zu wahlen, zwangsweise Sonderbeschulung, nicht barrierefreie Verkehrsmittel und Wohnungen. (alle inklusive 2009, S.8)

Nachdem im Jahr 2001 das Land Mexiko auf der UN-Generalversammlung die Resolution 56/1685 verabschiedet hat wurde ein Ad Hoc-Ausschuss ins Leben gerufen, der sich im Jahr 2002 mit der Entstehung der Konvention auseinandersetzte. (alle inklusive2009, S.8)

Fur die Entstehung der UN-Konvention wurden erstmals in der Geschichte der UN nicht nur Delegierte der Lander und Diplomaten zusammen an einen Tisch gebracht, sondern es wurden auch viele Behinderteneinrichtungen bzw. Betroffene eingeladen. Allein aus Deutschland reisten 8 Delegationen von Behinderteneinrichtungen mit Betroffenen an. Insgesamt waren 200 Zivilisten sowie 200 Delegierte und Diplomaten der UN an der Entwicklung der UN- Konvention beteiligt.

Auf seiner zweiten Sitzung vom 16. - 27. Juni 2003 entschied der Ad Hoc Ausschuss, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, die einen Entwurfstext fur eine Konvention erarbeiten sollte. Die Arbeitsgruppe bestand aus Regierungsvertretungen, Nichtregierungsorganisationen (NGO) und nationalen Menschenrechtsinstitutionen. Sie traf sich vom 5. - 16. Januar 2004 und erarbeiteten einen Konventionsentwurf mit dem Titel „Draft Comprehensive and Integral International Convention on the Protection and Promotion of the Rights and Dignity of Persons with Disabilities". (alle inklusive 2009, S.8/9)

Bis zur Annahme des verhandelten Konventionstextes und des Fakultativprotokolls am 25.08.2006 erfolgten 8 Ad-Hoc-Sitzungen des Ausschusses.

Einstimmig verabschiedete die UN-Generalversammlung am 13. Dezember 2006 die Konvention (nun heiBt sie „Convention on the Rights of Persons with Disabilities") und das Fakultativprotokoll. Beides konnte vom 30. Marz 2007 an in New York unterzeichnet und ratifiziert werden. Deutschland gehorte am 30. Marz zu den Erstunterzeichnern.(alle inklusive 2009, S.9)

Fur Deutschland hatte die Konvention die Folge, dass ein Paradigmenwechsel, welcher seit den 80er Jahren von Menschen mit Behinderung und ihren Verbanden gefordert wurde, vollzogen wurde. (vgl. alle inklusive 2009,S.11)

Wie oben beschrieben, setzte Deutschland auch wahrend der Verhandlungen zur BRK das Motto „Nichts uber und ohne uns“ vorbildlich um. Danach kritisierten behinderte Menschen und ihre Verbande allerdings, wahrend des Ubersetzungsprozesses in die deutsche Sprache kaum beteiligt worden zu sein. Sie beanstandeten auBerdem, dass entscheidende Schlusselbegriffe der Konvention falsch ubersetzt worden seien (alle inklusive 2009, S.11)

In den 90er Jahren wurde schon das SGB IX eingefuhrt, welches Rechte von Menschen mit Behinderungen sichern soll. (und) seit dem 26.Marz 2009 ist die Behindertenrechtskonvention in Deutschland geltendes Recht. Bund, Lander und Kommunen haben sich damit (nach Artikel 4 BRK) verpflichtet,

- die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen sicherzustellen;
- Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen zu verhindern;
- geeignete Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und sonstige MaBnahmen zu treffen,

damit die Vorgaben der Konvention realisiert werden.

2. Allgemeine Forderungen der BRK

In der Praambel der BRK haben die Vertragsstaaten unter anderem folgende wichtige Punkte festgestellt und erortert[1]:

- Die Anerkennung der Menschenwurde und das unwiderrufliche Rechte auf Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden und der Tatsache, dass jeder Mensch ohne Unterschied (Behindertenbeauftragter 2009a, S.5) Anspruch auf alle aufgefuhrten Rechte der Menschenrechtskonvention hat
- Die Zuerkennung, dass die Grundsatze und Leitlinien, welche die im Weltaktionsprogramm fur Menschen mit Behinderung geschaffenen Rahmenbedingungen fur die Herstellung der Chancengleichheit von Behinderten Menschen enthalten, angewandt werden. Dies nimmt wichtigen Einfluss auf die Forderung, Ausarbeitung von Bewertung und politischen Konzepten, Planen, Programmen und MaBnahmen auf regionaler, einzelstaatlicher und internationaler Ebene zur Verbesserung der Chancengleichheit von Menschen mit Behinderungen(Behindertenbeauftragter 2009a, S.5)
- Ausdrucklicher Hinweis, dass man die Einbeziehung der Behindertenthematik zu einem wichtigen Bestandteil bei Strategien zur nachhaltigen Entwicklung machen soil
- Die Anerkennung der Vielfaltigkeit von Menschen mit Behinderungen (Behindertenbeauftragter 2009a, S.6)
- Weiterhin die Anerkennung der Notwendigkeit , die Menschenrechte aller behinderten Menschen anzuerkennen, einschlieBlich derjenigen , die eine intensivere Betreuung benotigen und diese zu fordern und zu schutzen. (Behindertenbeauftragter 2009a, S.6)
- Anerkennung der individuellen Autonomie und Unabhangigkeit von Menschen mit Behinderung
- Besorgnis daruber, welchen schwierigen Bedingungen sich behinderte Menschen gegenubersehen, welche sich zum Beispiel durch mehrfache und verscharfte Formen von Diskriminierungen aufgrund von Rasse, Hautfarbe [...] der Geburt, des Alters etc. ausgesetzt sind. (Behindertenbeauftragter 2009a, S.6)
- Erorterung dessen, wie wichtig es ist, dass Menschen mit Behinderungen vollen Zugang zur physischen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Umwelt, zu Gesundheit und Bildung sowie zu Information und Kommunikation haben, damit sie alle Menschenrechte und Grundfreiheiten voll genieBen konnen. (Behindertenbeauftragter 2009a, S.7)
- Einbeziehung des Genderaspekts in den Kampf um die Rechte fur Menschen mit Behinderung (Behindertenbeauftragter 2009a, S.7)

Zusammenfassend ist zu erlautern, dass die Kommission sich darauf geeinigt hat, dass alle Menschen egal ob mit oder ohne Behinderung das gleiche Recht auf Wurde und Gleichberechtigung haben und dass Menschen mit Behinderungen hier eine besondere Hilfestellung gegeben werden muss, dies aber nicht im Sinne der Bevormundung sondern im Sinne der Empowerment-Bewegung, welche wie folgt ausgedruckt wird:

„Statt Einpassung von Subjekten in vorhandene soziale Zusammenhange kommt es deshalb darauf an, Menschen dazu zu befahigen sich selbst solche Zusammenhange zu schaffen.“ (Worterbuch Sozialen Arbeit 2008, S.244)

Herr Theunissen nennt dies in seinem Buch die „Selbst-Bemachtigung“, meint aber auch, dass es sich aus vielen Prozessen, Programmen und Konzepten mit einer eigenen Philosophie zusammensetzt (Theunissen 2007, S.23)

3. Artikel 24 der BRK- Gemeinsame Bildung nichtbehinderter Menschen mit Menschen mit Behinderung

In diesem Abschnitt geht es darum, die Umsetzung der Forderungen, welche die Vertragsstaaten zugesichert haben mit Aussagen von Fachleuten aus dem Bereich der Behindertenhilfe und mit Meinungen anderer Fachleuten aus Sozialverbanden und Forderschwerpunkten zu vergleichen.

3.1. Recht auf Bildung ohne Diskriminierung und Ausgrenzung

In Absatz 1 wird das Recht auf Bildung von Menschen mit Behinderung anerkannt. Es geht darum, dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage von Chancengleichheit durchzusetzen. Auf Grund dieser Annahme mochten die Vertragsstaaten ein integratives bzw. inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen gewahrleisten. Dies soll dazu dienen, die menschlichen Moglichkeiten, das Bewusstsein von Wurde, sowie des Selbstwertgefuhl zu starken, zu entfalten und damit eine wirkliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an der freien Gesellschaft moglich zu machen. (Behindertenbeauftragter 2009a, S.22f.).

Im Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes steht geschrieben:

Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiosen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.[2]

Wie im nachsten Kapitel fur den gemeinsamen Unterricht von Menschen mit und ohne Behinderung noch genauer erlautert wird, muss einem Menschen mit Behinderung das gleiche Recht zukommen, selbstvertretend (Self-Advocacy) und ohne Zuweisung einer Opferrolle, Bildung so zu erhalten, dass er spater die Chance auf Teilhabe an der Gesellschaft hat und mit einem freien Willen entscheiden kann, was der Mensch mit Behinderung arbeiten mochte oder wie der Mensch mit Behinderung leben mochte. Die Zuweisung der Opferrolle bedeutet, dass der Mensch mit Behinderung oder seine Angehorigen fur seine Probleme, aber auch fur die Losung nicht selbst verantwortlich sind und die professionelle Fachkraft alle Entscheidungen abnimmt.

Klafki formulierte dazu in seinem Buch uber Bildungstheorien:

Erstens soll durch „allgemein“ zum Ausdruck gebracht werden, dass Bildung ein Grundrecht fur alle ist, namlich ein Anspruch und eine Moglichkeit jedes Menschen, durch eine padagogisch unterstutzende Entfaltung seiner Starken, Potenziale oder Ressourcen zur Selbstbestimmungsfahigkeit in sozialen Bezogenheiten zu gelangen. (Klafki 1994, 54f. in Theunissen 2007, S. 241)

Theunissen folgert, dass niemand von dieser Bildung ausgeschlossen werden darf, egal, wie schwer oder welcher Art die Behinderung ist. (ebd.)

Es mussen Kommunikationswege geschaffen werden, so dass auch Menschen mit einer Sinnesbehinderung wie Blindheit oder Taubheit der Zugriff auf Bildung gewahrleistet werden kann. Der Umgang mit diesen Kommunikationswegen muss geschult und kognitiv ansprechend mit den Betroffenen trainiert werden[3].

Im Bereich Erwachsenenbildung mussen Bildungskonzepte fur kognitiv eingeschrankte Menschen erstellt und umgesetzt werden. Besonders wichtig ist hier im Bildungsbereich die Zuerkennung von Bedurfnissen, die oft vielschichtiger und vielseitiger sind als bei Menschen ohne Behinderung und die zielgruppenorientiert analysiert werden mussen. Diese Menschen bedurfen oft besonderer Unterstutzung um fur ihren Lebensalltag mehr Autonomie und Teilhabe zu erreichen. (vgl. Miller 2003, S. 141)

3.2.Gemeinsame Beschulung nichtbehinderter und behinderter Schuler

Der zweite Absatz befasst sich damit, dass ein Kind mit Behinderung nicht von unentgeltlichen und obligatorischen Grundschulunterricht ausgeschlossen werden darf. Dem Kind wurde damit die Moglichkeit genommen werden, weiterfuhrende Schulen zu besuchen. Im Weiteren geht es darum, welche MaBnahmen die Vertragsstaaten dafur einsetzen mochten.

3.2.1 Aktueller Stand der Integrationspolitik bzw. Inklusionspolitik

Das bisherige „Integrationssystem“ in Deutschland sieht vor, dass das behinderte Kind sich dem System anpassen muss, ehe das Kind in die Regelschule „re-integriert“ werden kann. Hier sieht die BRK einen Paradigmenwechsel vor und fordert vom System, dass es sich dem Menschen anpasst, damit eine tatsachliche Teilhabe an der Gesellschaft verwirklicht werden kann. Dr. Ursula Mahnke von der Landesarbeitsgemeinschaft Gemeinsam leben - gemeinsam lemen e.V. definierte im September 2009 in einem Vortrag zum Thema Inklusion und UN- Konvention[4]:

Eine Schule ist erst dann inklusiv, wenn sie die Individualitat aller ihrer Schuler respektiert und sie als Vielfalt und Bereicherung anerkennt, anstatt das vermeintliche „Anderssein“ zum Grund des Ausgrenzens und Aussonderns zu machen.

Auch Dr. Joachim Steinbruck, Behindertenbeauftragter der Stadt Bremen, hat ein Statement auf der Themenkonferenz der Kampagne „alle inklusive“ zum Thema Integration und Inklusion abgegeben:

Wahrend sich nach Ersterem die Kinder mit Behinderungen an die bestehenden Schulstrukturen anzupassen hatten, musse nach dem Konzept der inklusiven Erziehung auch fur SchulerInnen mit Behinderungen eine Unterrichtssituation geschaffen werden, in der sich das Bildungspotential optimal entfalten konne. (alle inklusive 2009, S.19)

Hierzu schreibt Theunissen (vgl. Theunissen 2007, S.224), dass es in Deutschland zwar schon einige Elternzusammenschlusse gibt und sich auch einige schon aus dem Bildungskonzept der Lander losen konnten, diese aber noch nicht die politische Tragweite haben wie in den USA. In Deutschland entscheidet immer noch die Schulaufsichtsbehorde, in welche Schule ein Kind mit Behinderung zu gehen hat. Damit werden dem Menschen mit Behinderung und ihren Angehorigen nicht die Moglichkeiten gegeben, selbst zu entscheiden, inwieweit das Kind mit Behinderung in die Regelschule integriert wird oder es in die Planung von FordermaBnahmen eingeschlossen ist. Diese Planung ist in fast allen Bundeslandern die Aufgabe von Professionellen. Der Stimme der Eltern wird hierzulande nicht solch eine Bedeutung beigemessen wie in den USA. Weiterhin bemangelt Theunissen aber auch, dass die Eigenverantwortlichkeit- und die Mitarbeitspflicht wie sie in den USA verlangt wird fur manche Eltern zudem eine unuberwindbare Belastung darstellen kann und viele Eltern auch oft nicht wissen, welche Moglichkeiten es fur das Kind mit Behinderung gibt und somit doch wieder auf die Meinung der Professionellen zuruckgreifen.

Zum Rechtsanspruch auf eine gemeinsame Beschulung wurde auf den Themenkonferenzen der Kampagne „alle inklusive“ folgendes Statement abgegeben: 16 verschiedene Schulgesetze und 16 bildungspolitische Ausrichtungen der Lander fuhrten dazu, dass die Bildungschancen und -verlaufe behinderter Kinder oft vom Wohnort abhangen. Gemeinsamer Unterricht konne haufig nur uber Gerichtsverfahren realisiert werden. Auf Kritik stieBen auch defizitorientierte diagnostische Verfahren und die undurchschaubare Vielzahl von Ansprechpersonen. (alle inklusive2009, S.20)

In Deutschland ist momentan laut Sozialverband Deutschland die Situation so, dass nur ca.15,7 % der Menschen mit einer Behinderung die Regelschulen besuchen und immer noch uber 80 % eine Sonderschule besuchen mussen. Oft mussen letztere lange Schulwege mit Bussen auf sich nehmen, wofur ca. 30% des Tages allein mit Fahrtzeit verloren geht, oder sie mussen im Internat wohnen, wo sie zwar Menschen mit gleichen Problemlagen kennenlernen, aber keinerlei Erfahrungen in ihrem eigentlichen familiaren Umfeld sammeln.

Zum familiaren Umfeld schrieb Jorg M. Ferget folgendes:

Die Familie ist auch fur ein Kind mit Behinderung grundsatzlich der beste Lebensraum fur seine Entwicklung. Die Integration von Kindern mit Behinderung muB daher bei der Starkung und Unterstutzung der Herkunftsfamilie ansetzen, um die fruhe Ausgrenzung in vollstationare Einrichtungen moglichst zu vermeiden. (Ferget 1999, S.75)

Im Projekt „Eine-Schule-fur-alle“[5] werden auch noch wichtige Grande fur die Inklusion von Menschen mit Behinderung genannt. Einige sollen im Folgenden exemplarisch erwahnt werden:

1. Auch Integration muss man lernen

Die Integration behinderter Menschen ist in unserer Gesellschaft Konsens. Theoretisch. Praktisch sieht man behinderte Kinder in Deutschland weder auf der StraBe, noch auf Spielplatzen oder in Sportvereinen. Die meisten besuchen vom 6. Lebensjahr an Forderschulen, in denen sie ganztags unterrichtet und versorgt werden. So haben sie zehn bis zwolf Jahre lang bis zum Ende der Schulzeit kaum noch Kontakt zum Alltagsleben der Gesellschaft. Die Gesellschaft, in die sie nun integriert werden sollen, ist fur sie eine fremde Welt. Und umgekehrt: Die meisten reagieren unsicher und irritiert, wenn sie auf behinderte Menschen treffen. So wird Integration nicht gefordert, sondern behindert.

2. Jeder Mensch wird fur den zukunftigen Arbeitsmarkt benotigt

Schon nach dem Jahr 2010 rechnen Wirtschaftsforscher mit einem beginnenden Mangel an Facharbeitern in Deutschland: es wuchsen zu wenig junge Arbeitskrafte nach, ganz zu schweigen von jungen und gut ausgebildeten Arbeitskraften. Fast jeder Forderschuler ware willens und in der Lage, einen verlasslichen Beitrag fur die Gesellschaft zu leisten. Die wenigsten Forderschuler bekommen dazu die Chance. Zusammen mit den Hauptschulern, denen ebenfalls niemand eine Chance gibt, durften es inzwischen an die funfzehn Prozent der Jahrgange sein, die diese Gesellschaft als wirtschaftlich nutzlos aussortiert. Das ist nicht nur unmenschlich. Das ist dumm.

3. Mehr Vielfalt nutzt alien Kindern

In Deutschlands Schulen werden Kinder unterrichtet, als ob die Natur sie geistig genormt hatte. Wir teilen die Kinder im Alter von zehn Jahren in drei (bzw. mit den Forderschulen vier) Guteklassen ein und geben uns der Illusion hin, fortan homogene Lerngruppen zu unterrichten. Diese Art der Rasenmaher-Padagogik verschwendet die individuellen Begabungen und hat uns die desastrosen Ergebnisse der PISA-Studien beschert. Die Schule fur Alle ist die Schule der Zukunft. Sie setzt auf individuelle Forderung. Sie wird damit nicht nur den lernschwachen Schulern gerecht, sondern auch den hoch begabten.

4. Gegen die Spaltung der Gesellschaft

Deutschland leistet sich ein Schulsystem, das den uberkommenen Bildungsvorstellungen einer standischen Gesellschaft angepasst ist. Das „dreigliedrige" Schulsystem formt schon aus Schulern Angehorige getrennter sozialer Schichten, die fortan nur noch unter Ihresgleichen verkehren. So spaltet Schule die Gesellschaft - und zieht Eliten heran, die Ihren Lebensstil fur das MaB aller Dinge halten. Das fordert Vorurteile, Sprachlosigkeit und soziale Ignoranz. Es schurt soziale Konflikte und untergrabt die Demokratie.

Ein weiterer groBer Nachteil fur Menschen mit Behinderung ist, dass Forderschulen oft privat finanziert werden mussen und deshalb oft ein Schulgeld erhoben wird, welches bei vielen Forderschulen mit mindestens 75 Euro bis zu 120 Euro pro Monat zu Buche schlagen kann. Die meisten Regelschulen bieten allerdings unentgeltlichen Unterricht an. Fur Eltern, die eventuell sogar noch Sozialhilfe empfangen, stellt dieser Betrag noch eine weitere hohe finanzielle Belastung dar. Es gibt wiederum Gerichtsurteile, dass der Sozialhilfetrager diese Kosten ubernehmen muss, weil es sich hier um Eingliederungshilfe nach dem SGB XII handelt und damit teilweise auch das SGB VIII zustandig ist.

Zwei Drittel aller Forderschulabganger in Deutschland verlassen die Schule ohne anerkannten Schulabschluss. Hier bildet Deutschland im europaischen Gesamtbild ziemlich eindeutig das Schlusslicht. In vielen europaischen Nationen herrscht eine Inklusionsrate von ca. 60%, in den skandinavischen Landern sind es sogar 90%. Der Sozialverband Deutschland fordert deshalb, dass die gemeinsame Beschulung von nichtbehinderten und behinderten Schulern nicht langer eine Ausnahme sondern eher eine Regel in Deutschland werden muss. (SoVD 2009a, S.3)

Ein gemeinsames Lernen zwischen Kinder mit Behinderungen und mit nichtbehinderten Kindern kommt beiden Gruppen zugute. Die Kinder entwickeln im gemeinsamen Umgang miteinander das Bewusstsein und die Wertschatzung von Individualitat und Vielfalt. Sie entwickeln soziale Kompetenz im Umgang mit besonderen Bedurfnissen und erleben Beeintrachtigung nicht als Makel, sondern als Teil gesellschaftlicher Normalitat und Vielfaltigkeit. Auch grundet das kognitive Lernen auf Erfahrung, die Kinder dann in besonderer Weise sammeln konnen, wenn sie sich in ihrer Unterschiedlichkeit gegenseitig anregen und bereichern. (SoVD 2009a, S.4)

Der Behindertenbeirat der Stadt Munchen bezieht am 2.12.08 zum Leitbild „Bildung der Stadt Munchen“ Stellung:

PISA und andere Schulleistungstests zeigen wiederkehrend das Defizit des deutschen Bildungssystems auf: Die seit uber einem Jahrhundert tradierte Selektion von Kindern nach der vierten Klasse in die verschiedenen Schultypen und damit die sehr fruhe Stigmatisierung der Kinder nach wie vor nicht ernsthaft hinterfragt. Kinder werden zu fruh selektiert, wodurch manche von vorneherein geringen Chancen auf (Aus)Bildung haben. Schulerinnen und Schuler mit Behinderung haben in Deutschland dabei eine weitere Erschwernis: Sie werden je nach Behinderungsart“ in Forderschulen „sortiert“. Das, was in den siebziger Jahren als Fortschritt der Forderung und Kompensation von Behinderung gedacht war, erweist sich zunehmend als Sackgasse, denn der Weg in die Regelschule bleibt Kindern mit Behinderung oftmals verwehrt und von einer echten Wahlfreiheit der zu besuchenden Schule kann langst noch nicht die Rede sein. Relevant fur einen Bildungserfolg ist niemals ausschlieBlich die Wissensvermittlung, sondern immer auch die Berucksichtigung der jeweilige Lebenslage. Aufgabe einer modernen (Schul)Bildung muss es also sein, auf unterschiedliche Lebenslagen wie Geschlecht, soziale Lage, kulturelle Herkunft, Lebensphase und -situation und eben auch die individuellen Fahigkeiten einzugehen.

Der SoVD fordert daher sehr stark, dass das Sonderschulsystem in Deutschland aufgebrochen und an seiner Stelle ein kontinuierliches System der Inklusion gestellt werden musse, wo Kinder mit und ohne Behinderung miteinander und voneinander lernen konnen. AuBerdem musste der behinderte Mensch in jeder Lebensphase in die Gesellschaft einbezogen sein. Diese Inklusion sollte schon praventiv in der Fruhforderung beginnen und im vorschulischen Bereich fortgesetzt werden. (vgl. SoVD 2009a, S.4)

3.2.2 Anderungen in der Lehrerausbildung

Im weiteren bemangelt der SoVD auch, dass die Lehrerausbildung fur Regelschulen nicht auf einen integrativen Unterricht ausgelegt und Lehrer mit den besonderen Bedurfnissen von Menschen mit Behinderung uberfordert sind. Hier wird gefordert, dass Lehrer fur Sonderpadagogik mit anderen Lehrern zusammen ausgebildet werden oder noch weiter gefasst, dass alle Lehramtsstudenten mehr „sonderpadagogisches“ Wissen erhalten mussen um auf die Bedurfnisse aller Schuler eingehen zu konnen. Auch neue Kommunikationsmethoden wie Gebardensprache oder Blindenschrift mussten in die Lehrerausbildung eingebunden werden.

Fur ein inklusives Bildungssystem werden ausreichend viele hoch qualifizierte Lehrkrafte benotigt. Die Lehreraus- und -fortbildung ist daran auszurichten. Die Ausbildung und Qualifizierung von Lehrkraften ist im Sinne einer „Padagogik fur alle“ umzugestalten, so dass alle Lehrkrafte dazu befahigt werden, Lerngruppen mit hoher Heterogenitat zu unterrichten und kooperativ im Team zusammenzuarbeiten.

Dies gilt in besonderem MaBe auch fur gegenwartig bereits tatige Lehrkrafte. Sie mussen durch intensive Fort- und Weiterbildung fur den Unterricht in einem inklusiven Bildungssystem qualifiziert werden. Erforderlich sind hier insbesondere auch begleitende Angebote im praktischen Schulalltag. Sonderpadagogisch qualifizierte Lehrkrafte mit Spezialqualifikationen fur die Bildung von Schulerinnen und Schulern mit spezifischem Forderbedarf sowie bestimmten Beeintrachtigungen sind zusatzlich notig. Deren Qualifizierung ist zu gewahrleisten. Neben den Lehrkraften selbst bedarf es einer Vielzahl weiterer Fachleute, die in einem inklusiven Bildungssystem eine optimale Forderung und Rehabilitation behinderter Menschen gewahrleisten. Ihre Qualifikation ist sicherzustellen und die fur ihre Kooperation erforderlichen Bedingungen sind zu schaffen[6].

3.2.3 Das Bildungsbarometer Inklusion

Im neuesten Bildungsbarometer des SoVD zum Thema Inklusion in Deutschland wird einleitend bemerkt, dass laut dem behindertenpolitischen Bericht der Bundesregierung 2009 in Deutschland groBer Handlungsbedarf im Bereich Inklusion besteht. Die Bildungspolitik obliegt in Deutschland den Bundeslandern, deshalb fordert der SoVD hier besonders, dass in den Bundeslandern die Debatte um Inklusion weiter vorangebracht werden muss. Bisher fehlte [7] oft ein Uberblick daruber, wie weit die Inklusion in den einzelnen Bundeslandern vorangeschritten ist und wie die politische Diskussion zum Thema Inklusion in den Bundeslandern gefuhrt wird. Dies soll sich mit dem Bildungsbarometer andern und die vorhandene Wissenslucke geschlossen werden (SoVD 2009b, S.4).

Zunachst werden die Bundeslander hier in Kategorien eingeteilt von dunkelgrun=Inklusion ist erfullt bis dunkelrot= keinerlei politische Debatte zur Inklusion. Im bundesdeutschen MaB liegt Bayern leider auf vorletzter Stelle mit einer Inklusionsrate von 12,5 % aber fehlenden politischen Willen diese niedrige Inklusionsrate zu verbessern.

Zwar sieht das bayerische Schulgesetz den Vorrang des gemeinsamen Unterrichts vor der Sonderbeschulung, in der Praxis setzt Bayern hingegen auf Kooperationsmodelle. Bei diesem gehen die behinderten Schuler weiterhin in die Sonderschule. Jedoch kooperieren diese punktuell mit Regelklassen. Laut dem bayerischen Kultusminister Ludwig Spaenle ist die „Integration durch Kooperation“ der richtige Weg fur Bayern. Herr Spaenle betont offen, dass er sich stark gegen die „Aufgabe einer Forderschule fur ein inklusives Bildungssystem“ stemmen wird. Zudem wirft er den Befurwortern der inklusiven Bildung „ideologische Grabenkampfe“ vor. (vgl. SoVD 2009b, S.9)

[...]


[1] Ich habe mir erlaubt aus der gesamten Praambel die fur mich wichtigsten Zusagen herauszuschreiben

[2] http://www.bundestag.de/dokumente/rechtsgrundlagen/grundgesetz/gg_01.html gefunden am 18.10.09

Dazu spater mehr bei Punkt 3.4

[4] Gefunden am 11.10.2009 auf http://www.glgl-sachsen.de/Vortrag_Inklusion.pdf

Gefunden am 18.10.09 auf http://www.eine-schule-fuer-aNe.info/sieben-gruende/

[6] Gefunden am 13.10.09 auf http://www.dbsv.org/dbsv/unsere-struktur/uebergreifende- fachausschuesse/gfeb/dbr-nationales-handlungskonzept-bildung/

[7] Ich habe Bayern als Mafcstabsland gewahlt, weil ich hier studiere und weil ich in diesem Bundesland den besten Einblick ins Schulsystem habe.

Fin de l'extrait de 56 pages

Résumé des informations

Titre
Bildung für Menschen mit Behinderung
Sous-titre
Die UN-Behindertentenrechtskonvention - Analyse der Umsetzungsprozesse in Bayern
Université
Catholic University of Applied Sciences München
Note
2,0
Auteur
Année
2010
Pages
56
N° de catalogue
V149257
ISBN (ebook)
9783640603800
ISBN (Livre)
9783640603657
Taille d'un fichier
1007 KB
Langue
allemand
Mots clés
Un- Behindertenrechtskonvention, Inklusion, Bildung für Menschen mit Behinderung in Bayern, Bildung, Behindertenrecht, eine schule für alle, erfahrungsberichte für eine schule für alle
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Sebastian Freyer (Auteur), 2010, Bildung für Menschen mit Behinderung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/149257

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Titre: Bildung für Menschen mit Behinderung



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