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Die Effektivität der Menschenrechtspolitik der EU gegenüber der Türkei und China

Título: Die Effektivität der Menschenrechtspolitik der EU gegenüber der Türkei und China

Trabajo , 2002 , 23 Páginas , Calificación: 2,3

Autor:in: Björn-Christian Schüßler (Autor)

Política - Tema: Unión Europea
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Während mit der Anfang dieses Jahres in Kraft getretenen Währungsunion und der auch materiellen Einführung des Euro als europäisches Zahlungsmittel die Europäische Union (EU) innenpolitisch die Hürde auf dem Weg zur politischen Union erfolgreich genommen hat, steht außenpolitisch die nächste in der Ost-Erweiterung der Gemeinschaft noch bevor.
Mit dem Gedanken des EU-Beitritts spielt neben den Tschechen, Polen und Ungarn auch die Türkei, und das schon eine ganze Weile. Bereits 1958 stellten die Türken erstmals einen Antrag auf Beitritt zur damals noch Europäischen Gemeinschaft (EG). Vor allem auf Grund des instabilen demokratischen Systems und den offensichtlichen Menschenrechtsverletzungen wurde Ankara allerdings der Zugang zur EU-Politik verwehrt. Allerdings nahm die Türkei im Zuge der EU-Südpolitik trotz der innenpolitischen Verfehlungen recht früh an den Kooperationsverträgen der EU teil, und zählt nach geduldigem Warten und Verbesserungen seit 1999 offiziell zu den in absehbarer Zukunft möglichen Beitrittskandidaten. Die Kooperation der EU mit der Türkei, die 1963 in ein Assoziierungsabkommen mündete, kam trotz der Menschenrechtsverletzungen zu Stande. Allerdings wurde seitdem eine Menschenrechtsklausel eingearbeitet, die der EU die Möglichkeit gibt, bei Verstößen gegen die Klausel das Abkommen auszusetzen oder die Türkei zu sanktionieren. Seit Mai 1995 bemüht sich die EU, in allen Verträgen mit Drittstaaten eine Menschenrechtsklausel aufzunehmen.
In der Kooperation mit China, dem ebenfalls Menschenrechtsverletzungen und mangelhaft umgesetzte demokratische Prinzipien vorgeworfen werden, ist dies der EU allerdings bis heute nicht gelungen. Dennoch unternimmt die EU aber auch bei chinesischen Verstößen gegen den Schutz der Menschenrechte den Versuch, Sanktionen gegen das Milliardenvolk zu verhängen.
Diese Arbeit soll nun klären, inwieweit die Bemühungen der EU um Menschenrechte und nachhaltige Demokratisierung fruchtbar sind. Dabei sollen die Fragen nach der Berechtigung von Menschenrechtsklauseln in Assoziierungsabkommen und nach den Handlungsmaximen der EU im konkreten Fall des Verstoßes nicht außer Acht gelassen werden.

Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Die Südpolitik der Europäischen Union – Europas globale Interessen

2.1. Wirtschaftliche Komponente

2.2. Politische Komponente

3. Türkei und China als politische Partner der EU

3.1. Die EU und die Türkei

3.1.1. Historische Entwicklung

3.1.2. Wirtschaftliche Komponente

3.1.3. Politische Komponente

3.2. Die EU und China

3.2.1. Historische Entwicklung

3.2.2. Wirtschaftliche Komponente

3.2.3. Politische Komponente

3.3. Probleme der EU-Kooperationen mit der Türkei und China

3.3.1. Die Menschenrechtsfrage und das Demokratiedefizit

3.3.2. Sanktions- und Konditionalisierungsfähigkeit der EU – eine Statusfrage

4. EU-Grundsätze versus wirtschaftliche/strategische Erwägungen

5. Schlussbemerkungen

Zielsetzung und Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht die Effektivität der Menschenrechtspolitik der Europäischen Union in ihrer Kooperation mit der Türkei und China. Ziel ist es zu klären, inwieweit die EU-Bemühungen um die Durchsetzung von Menschenrechten und nachhaltiger Demokratisierung fruchtbar sind und wie die EU mit Interessenkonflikten zwischen diesen Grundsätzen und wirtschaftlichen oder geostrategischen Erwägungen umgeht.

  • Analyse der EU-Südpolitik und ihrer wirtschaftlichen sowie politischen Komponenten
  • Vergleichende Untersuchung der historischen Entwicklung und Kooperationsbeziehungen mit der Türkei und China
  • Problematisierung des Demokratiedefizits und der Menschenrechtssituation in beiden Staaten
  • Bewertung der Sanktions- und Konditionalisierungsfähigkeit der EU
  • Diskussion des Spannungsverhältnisses zwischen EU-Grundsätzen und realpolitischen Erwägungen

Auszug aus dem Buch

3.1.1. Historische Entwicklung

Nachdem die Türkei sich bereits 1958 erstmals bei der EG um einen Beitritt beworben hatte und abgelehnt worden war, nahm die Türkei am 31. Juli 1959 kurz nach Griechenlands Assoziierungsantrag die Chance war, wenigsten per Annäherung an den europäischen Wirtschaftsraum die Zusammenarbeit zu ermöglichen. Dabei spielte die Zypern-Frage und der EG-Einfluss, den der ungeliebte Nachbar genoss, keine unwesentliche Rolle. Nach vierjähriger Verhandlungszeit einigten sich die EG-Mitgliedstaaten und die Türkei am 12. September 1963 auf das „Abkommen von Ankara“ als erste vertragliche Bindung der Türkei an die europäische Gemeinschaft. Die Assoziation trat am 1. Januar 1964 in Kraft und sah hauptsächlich die Entwicklung einer Zollunion in drei Stufen vor.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Problematik der EU-Südpolitik ein und formuliert das Ziel der Arbeit, die Effektivität der EU-Menschenrechtsklauseln gegenüber der Türkei und China zu hinterfragen.

2. Die Südpolitik der Europäischen Union – Europas globale Interessen: Das Kapitel erläutert die vielfältigen Gestaltungsformen der Südpolitik und differenziert zwischen den wirtschaftlichen und politischen Interessen der EU.

3. Türkei und China als politische Partner der EU: Dieser Abschnitt bietet eine detaillierte Analyse der jeweiligen historischen, wirtschaftlichen und politischen Beziehungen der EU zur Türkei und zu China sowie der daraus resultierenden Kooperationsprobleme.

4. EU-Grundsätze versus wirtschaftliche/strategische Erwägungen: Hier wird das Spannungsfeld zwischen der proklamierten Menschenrechtspolitik und den realpolitischen wirtschaftlichen oder geostrategischen Interessen der EU anhand der Beispiele Türkei und China diskutiert.

5. Schlussbemerkungen: Das abschließende Kapitel resümiert die Ergebnisse der Arbeit und bewertet den Erfolg der EU-Menschenrechtsbemühungen sowie die absehbare Entwicklung der Konditionalisierungspolitik.

Schlüsselwörter

Europäische Union, EU, Menschenrechtspolitik, Türkei, China, Südpolitik, Assoziierungsabkommen, Demokratisierung, Konditionalisierung, Menschenrechtsklausel, Geostrategie, Wirtschaftliche Interessen, Rechtsstaatlichkeit, Außenpolitik, Völkerrechtspersönlichkeit.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit analysiert die Effektivität der EU-Menschenrechtspolitik und die Durchsetzbarkeit demokratischer Prinzipien in den Kooperationsbeziehungen mit der Türkei und China.

Was sind die zentralen Themenfelder der Analyse?

Die Untersuchung konzentriert sich auf die EU-Südpolitik, die historische Entwicklung der Partnerschaften, das Spannungsfeld zwischen Menschenrechten und wirtschaftlichen Interessen sowie die rechtliche Konditionalisierungsfähigkeit der EU.

Was ist das primäre Forschungsziel?

Es soll geklärt werden, wie fruchtbar die Bemühungen der EU um Menschenrechte sind und welche Rolle diese spielen, wenn sie mit anderen außenpolitischen Zielen kollidieren.

Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?

Die Arbeit basiert auf einer politikwissenschaftlichen Analyse, die historische Fakten, Vertragstexte und außenpolitische Strategiepapiere der EU systematisch auswertet.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in eine detaillierte Betrachtung der Türkei- und China-Beziehungen, die Analyse spezifischer Kooperationsprobleme wie Menschenrechtsverletzungen und Demokratiedefizite sowie eine Diskussion der EU-Handlungsspielräume.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren diese Arbeit?

Wichtige Begriffe sind insbesondere Europäische Union, Menschenrechtspolitik, Konditionalisierung, Türkei, China, Südpolitik und geostrategische Interessen.

Inwiefern beeinflusst das geostrategische Interesse an der Türkei die EU-Menschenrechtspolitik?

Das Interesse der EU an der Türkei als wichtigem Akteur in Krisenregionen führt dazu, dass die EU bei der Einhaltung von Menschenrechten eine nachsichtigere Haltung einnimmt, solange die Demokratisierung in Grundzügen voranschreitet.

Warum ist die Anwendung von Menschenrechtsklauseln gegenüber China besonders schwierig?

China nutzt seine wirtschaftliche Bedeutung und seine Rolle als ständiges Mitglied im UN-Sicherheitsrat, um politischen Druck zu kontern, was der EU bei der Durchsetzung ihrer menschenrechtlichen Anforderungen enge Grenzen setzt.

Final del extracto de 23 páginas  - subir

Detalles

Título
Die Effektivität der Menschenrechtspolitik der EU gegenüber der Türkei und China
Universidad
Johannes Gutenberg University Mainz  (Institut für Politikwissenschaft)
Curso
Die Süd-Politik der EU
Calificación
2,3
Autor
Björn-Christian Schüßler (Autor)
Año de publicación
2002
Páginas
23
No. de catálogo
V14929
ISBN (Ebook)
9783638202015
ISBN (Libro)
9783656525646
Idioma
Alemán
Etiqueta
Effektivität Menschenrechtspolitik Türkei China Süd-Politik
Seguridad del producto
GRIN Publishing Ltd.
Citar trabajo
Björn-Christian Schüßler (Autor), 2002, Die Effektivität der Menschenrechtspolitik der EU gegenüber der Türkei und China, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/14929
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