Durch die aktuelle Wirtschaftskrise wurden beim „betriebswirtschaftlichen Laien“ erhebliche Zweifel geweckt, ob sich unternehmerische Maßnahmen, welche die Position der Arbeitnehmer stärken, mit solchen vereinbaren lassen, die auch für das Unternehmen selbst von Vorteil sind. Trotzdem ist die Mehrheit der Fachwelt davon überzeugt, dass ein Contractual Trust Agreement (CTA) genau eine solche Maßnahme ist. Auf einen Nenner gebracht, handelt es sich bei einer – frei übersetzt – vertraglichen Treuhandvereinbarung um ein juristisches Modell zur Insolvenzsicherung von Pensionsansprüchen der Arbeitnehmer im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge. Ein CTA dient der Rückdeckung einer Direktzusage des Unternehmens für eine betriebliche Altersversorgung. Darüber hinaus können durch ein CTA solche Pensionsansprüche abgesichert werden, welche aufgrund der Deckelung des Pensions-Sicherungs-Vereins (PSV) nicht gedeckt sind (sog. Exzedenten). Auf Unternehmensseite sorgt ein CTA für eine Verkürzung der Bilanz und in der Folge auch für eine wirtschaftliche Aufwertung des Unternehmens. In dieser Arbeit soll eingehender auf die Vorzüge eines CTA eingegangen werden.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
I. Insolvenzsicherung betrieblicher Altersversorgung
II. Pflichten zur Insolvenzsicherung
III. Vorteile für die Unternehmensbilanz
1. Bilanzierung nach IFRS/IAS
2. Bilanzierung nach deutschem Handelsrecht
B. Errichtung eines CTA
I. Die geeignete Trägergesellschaft für ein CTA
1. Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
2. Der eingetragene Verein (e.V.)
II. Ausgestaltung des Treuhandvertrages
III. Verpfändungsmodell
1. Gegenstand der Verpfändung
2. Begründung des Pfandrechts
3. Verwertung bei Insolvenz des Treugebers
a) Verwertung vor Eintritt der Pfandreife
b) Verwertung nach Eintritt der Pfandreife
IV. Doppeltreuhandmodell
1. Treuhandvertrag
2. Keine Mitwirkung der Begünstigten
3. Verwertung bei Insolvenz des Treugebers
V. Doppelstöckiges Treuhandmodell
C. Insolvenzfestigkeit der einzelnen CTA-Modelle
I. Insolvenzfestigkeit des Verpfändungsmodells
1. Anfechtung nach §§ 130, 131, 132 InsO
2. Anfechtung nach § 133 InsO - Vorsätzliche Benachteiligung
3. Anfechtung nach § 134 InsO - Unentgeltliche Leistung
4. Ausschluss des Pfandrechtserwerbs durch § 91 InsO
II. Insolvenzfestigkeit der Doppeltreuhand
1. Erlöschen der Verwaltungstreuhand
2. Erlöschen der Sicherungstreuhand
3. Anfechtung nach §§ 129 ff. InsO
III. Insolvenzfestigkeit der doppelstöckigen Treuhand
D. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die Eignung und Insolvenzfestigkeit von Contractual Trust Agreements (CTA) zur Absicherung betrieblicher Altersversorgungsansprüche. Ziel ist es, die rechtliche Robustheit verschiedener CTA-Modelle im Falle einer Unternehmensinsolvenz unter Berücksichtigung der geltenden Insolvenzordnung (InsO) zu analysieren und deren bilanzielle Vorteile aufzuzeigen.
- Struktur und rechtliche Ausgestaltung von CTA-Modellen (Verpfändungsmodell, Doppeltreuhand, doppelstöckige Treuhand).
- Bilanzielle Auswirkungen der externen Ausfinanzierung von Pensionsverpflichtungen nach IFRS/IAS und deutschem Handelsrecht (BilMoG).
- Analyse der Insolvenzfestigkeit durch Prüfung von Anfechtungsrisiken gemäß §§ 129 ff. InsO.
- Untersuchung der insolvenzrechtlichen Wirksamkeit von Sicherungsmodellen gegenüber der Insolvenzmasse (§ 91 InsO).
Auszug aus dem Buch
II. Ausgestaltung des Treuhandvertrages
Einer der wichtigsten Bestandteile einer CTA-Konstruktion ist der Treuhandvertrag zwischen dem Trägerunternehmen als Treugeber und dem Treuhand-Verein als Treuhänder. Die Treuhand ist in Deutschland weder gesetzlich geregelt noch existiert ein allgemeines und generell gültiges Rechtsinstitut der Treuhand. Bezeichnend für ein Treuhandverhältnis ist, dass der Treugeber dem Treuhänder Vermögensrechte überträgt oder ihm eine Rechtsmacht einräumt. Gleichzeitig beschränkt er ihn im Innenverhältnis - nach Maßgabe des schuldrechtlichen Treuhandvertrages - in der Ausübung der Rechtsmacht hinsichtlich des Außenverhältnisses zu Dritten. Unter dem Gesichtspunkt der Insolvenzfestigkeit wird die Treuhand differenziert nach Verwaltungs- bzw. Sicherungstreuhand.
Im Rahmen der Verwaltungstreuhand – Treuhandverhältnis zwischen Treugeber und Treuhänder – wird das Recht zur Verwahrung und Verwaltung des Treuguts auf den Treuhänder übertragen. Das Vermögen kann grundsätzlich aus Barmitteln, Immobilien, Gesellschaftsanteilen oder sonstigen Forderungen und Rechten bestehen. Deren einzelne Übertragungen können abhängig von ihrer jeweiligen Beschaffenheit in gesonderten Verträgen geregelt werden. Grundtenor des Vertrages über die Verwaltungstreuhand ist, dass die Vermögenswerte ausschließlich für Zwecke der Erfüllung betrieblicher Versorgungsverpflichtungen bereitgestellt werden und der Treuhänder diese für den Treugeber zu verwalten hat. Neben dieser fundamentalen Vorgabe sollte der Treuhandvertrag auch zu folgenden Themen Aussagen treffen, damit eine optimale Abwicklung des Treuhandverhältnisses gewährleistet werden kann:
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die wirtschaftliche Relevanz von Contractual Trust Agreements (CTA) als Instrument zur Insolvenzsicherung und Bilanzverkürzung bei betrieblichen Pensionszusagen.
B. Errichtung eines CTA: Dieses Kapitel erläutert die Auswahl einer geeigneten Trägergesellschaft, die vertragliche Gestaltung und die drei gängigen Umsetzungsmodelle der Treuhand.
C. Insolvenzfestigkeit der einzelnen CTA-Modelle: Hier erfolgt eine kritische rechtliche Analyse der Insolvenzfestigkeit der verschiedenen Modelle unter Berücksichtigung von Anfechtungsfristen und insolvenzrechtlichen Sperrwirkungen.
D. Fazit: Das Fazit bewertet die Modelle abschließend und empfiehlt die Doppeltreuhand als das insolvenzfesteste und praktikabelste Instrument.
Schlüsselwörter
Contractual Trust Agreement, CTA, betriebliche Altersversorgung, Insolvenzsicherung, Pensionsansprüche, Treuhandvertrag, Bilanzverkürzung, Insolvenzordnung, InsO, Verpfändungsmodell, Doppeltreuhand, Aussonderungsrecht, Absonderungsrecht, BilMoG, Direktzusage
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundlegend?
Die Arbeit analysiert Contractual Trust Agreements (CTA) als juristisches Modell, um betriebliche Pensionsansprüche von Arbeitnehmern im Fall einer Unternehmensinsolvenz abzusichern.
Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?
Die Schwerpunkte liegen auf der rechtlichen Konstruktion von Treuhandmodellen, den bilanziellen Vorteilen nach IFRS und HGB sowie der insolvenzrechtlichen Stabilität dieser Sicherungen.
Was ist die zentrale Forschungsfrage?
Die Arbeit fragt, inwieweit unterschiedliche CTA-Modelle tatsächlich insolvenzfest sind und welche Gestaltung die höchste Rechtssicherheit für die Versorgungsberechtigten bietet.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?
Es wird eine rechtsdogmatische Analyse auf Basis von Gesetzen (InsO, BGB), aktueller Rechtsprechung und fachwissenschaftlicher Literatur durchgeführt.
Was wird im Hauptteil detailliert behandelt?
Der Hauptteil analysiert das Verpfändungsmodell, die Doppeltreuhand und das doppelstöckige Modell hinsichtlich ihrer Errichtung und ihrer Stabilität gegenüber insolvenzrechtlichen Anfechtungsansprüchen des Insolvenzverwalters.
Welche Begriffe charakterisieren die Arbeit am besten?
Die Begriffe CTA, Insolvenzfestigkeit, betriebliche Altersvorsorge, Treuhand und Insolvenzrecht bilden das Kernvokabular.
Warum ist das Verpfändungsmodell aus Sicht des Autors kritisch zu sehen?
Das Verpfändungsmodell weist erhebliche Schwächen bei der Insolvenzfestigkeit auf, da das Pfandrecht oft erst mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens entsteht, was mit § 91 InsO kollidiert.
Warum wird die Doppeltreuhand gegenüber anderen Modellen bevorzugt?
Sie gilt als am besten geeignet, da sie kein aktives Mitwirken der Begünstigten erfordert und durch den Vertrag zu Gunsten Dritter einen originären, insolvenzfesten Anspruch gegen den Treuhänder begründet.
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- Philipp Kopp (Author), 2009, Insolvenzfestigkeit der Sicherung der Betrieblichen Altersversorgung durch Contractual Trust Agreements (CTA), Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/149380