Der Gesetzgeber verabschiedete am 14. August 2007 das Unternehmensteuerreformgesetz (UntStRefG) 2008. Das Ziel dieser Neuregelungen ist die Verbesserung der Standortattraktivität Deutschlands durch eine Senkung der Unternehmenssteuern. Durch eine geringere Steuerbelastung soll bewirkt werden, dass die Unternehmensgewinne nicht ins Ausland verlagert werden und somit das Steueraufkommen in Deutschland gesichert bleibt.
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Die Gewerbesteuer ist in Gemeinden mit hohen Gewerbesteuerhebesätzen von nun an die dominierende Unternehmensteuer. Dies wird vor allem an den verschärften Regelungen bei den Hinzurechnungen aus Finanzierungsentgelten deutlich, da es selbst bei einem negativen Betriebsergebnis vorkommen kann, dass Gewerbesteuer gezahlt werden muss. Dies bedeutet, dass nicht nur Steuern auf die Gewinne gezahlt werden, sondern dass auch bei Unternehmen mit erwirtschafteten Verlusten durch mögliche Hinzurechnungen eine Gewerbesteuerlast entstehen kann, die aus der Substanz des Unternehmens – also dem Vermögen – heraus bezahlt werden muss. Somit ist die Gewerbesteuer keine reine Objektsteuer, sondern es besteht eine starke Tendenz zu einer Substanzbesteuerung. Aus diesem Grund müssen die Tatbestände der Hinzurechnungsvorschriften in der Unternehmenspraxis stärker in die Planung einbezogen und ggf. darauf reagiert werden.
In diesem Sinne ist das Ziel dieser Arbeit Gestaltungsmöglichkeiten aufzuzeigen, die zu einer Vermeidung gewerbesteuerlicher Hinzurechnungen aus Finanzierungsentgelten führen. Dazu wird zunächst die neue Rechtslage durch das UntStRefG 2008 mit Bezug auf die gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen im Allgemeinen und die einzelnen Hinzurechnungstatbestände im Besonderen dargestellt.
Darauf aufbauend werden Gestaltungsmöglichkeiten vorgestellt, durch die Unternehmen eine erhöhte Steuerlast durch die gewerbesteuerlichen Änderungen des UntStRefG 2008 vermeiden können.
Durch die Aktualität des Themas existieren bis zum jetzigen Zeitpunkt keine Monographien, die sich explizit mit den Hinzurechnungen aus Finanzierungsentgelten beschäftigen. Deshalb fließen in die vorliegende Arbeit vor allem die aktuellen Gesetzestexte, Beiträge in einschlägigen Fachzeitschriften und die Ideen des Autors ein.
Inhaltsverzeichnis
1. EINLEITUNG
2. ÄNDERUNGEN DER GEWERBESTEUERLICHEN HINZURECHNUNGEN VON FINANZIERUNGSENTGELTEN
2.1. ENTGELTE FÜR SCHULDEN
2.2. RENTEN UND DAUERNDE LASTEN
2.3. GEWINNANTEILE DES STILLEN GESELLSCHAFTERS
2.4. MIET- UND PACHTZINSEN FÜR DIE BENUTZUNG VON BEWEGLICHEN WIRTSCHAFTSGÜTER
2.5. MIET- UND PACHTZINSEN FÜR DIE BENUTZUNG VON UNBEWEGLICHEN WIRTSCHAFTSGÜTER
2.6. AUFWENDUNGEN FÜR DIE ZEITLICH BEFRISTETE ÜBERLASSUNG VON RECHTEN
2.7. ÜBERSICHT ÜBER DIE HINZURECHNUNGSSÄTZE
3. GESTALTUNGSMÖGLICHKEITEN
3.1. GESTALTUNG DER EIGEN- UND FREMDKAPITALSTRUKTUR
3.1.1. ERHÖHUNG DES EIGENKAPITALS DURCH GESELLSCHAFTER
3.1.2. STILLE GESELLSCHAFTER
3.2. ZAHLUNGSVEREINBARUNGEN MIT KUNDEN
3.2.1. ERFÜLLUNGSZEITPUNKT DER FORDERUNG
3.2.2. KÜRZERES ZAHLUNGSZIEL UND RABATTE
3.3. MIET-, PACHT- UND LEASINGVERTRÄGE
3.3.1. UMFORMULIERUNG UND AUFSCHLÜSSELUNG DER VERTRÄGE
3.3.2. GEMISCHTE VERTRÄGE
3.3.3. KOSTENÜBERNAHME DURCH MIETER
3.3.4. „SALE AND LEASE BACK“
3.3.5. BETEILIGUNG VON VERMIETERN AM UNTERNEHMEN
3.4. SACHVERHALTE INNERHALB EINER UNTERNEHMENSGRUPPE
3.4.1. KASKADENEFFEKTE
3.4.2. DIE ERTRAGSTEUERLICHE ORGANSCHAFT
3.4.3. UMLAGEVERTRÄGE
3.5. PRÜFUNG VON BETRIEBSAUFSPALTUNGEN
3.5.1. HERABSETZUNG DER ENTGELTE BZW. UNENTGELTLICHE ÜBERLASSUNG
3.5.2. GMBH & CO. KG UND GRÜNDUNG EINER ORGANSCHAFT
3.6. RECHTSFORMWECHSEL
4. ABSCHLIEßENDE BEMERKUNGEN
Zielsetzung & Themen
Das Hauptziel dieser Arbeit besteht darin, Gestaltungsmöglichkeiten aufzuzeigen, durch die Unternehmen die durch die Unternehmensteuerreform 2008 verursachten, erhöhten gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen aus Finanzierungsentgelten vermeiden oder minimieren können. Die zentrale Forschungsfrage fokussiert sich darauf, wie Unternehmen durch steuerliche Optimierungen trotz der verschärften Rechtslage eine übermäßige Steuerbelastung verhindern können.
- Analyse der Änderungen der gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen nach dem UntStRefG 2008
- Optimierung der Eigen- und Fremdkapitalstruktur zur Hinzurechnungsvermeidung
- Anpassung von Vertragsgestaltungen bei Miet-, Pacht- und Leasingverhältnissen
- Strategien innerhalb von Unternehmensgruppen (Organschaft, Kaskadeneffekte)
- Rechtsformwahl und Betriebsaufspaltungen als Gestaltungsinstrumente
Auszug aus dem Buch
3.3.1. Umformulierung und Aufschlüsselung der Verträge
In vielen Fällen sind in den Entgelten der Miet-, Pacht- und Leasingvereinbarungen nicht nur die reinen Kosten für die Miete enthalten, sondern auch weitere Bestandteile wie z. B. Servicezahlungen für Instandhaltungen oder Umlagen. Diese Kosten sollten gesondert berechnet werden, da sie dem Gesetz nach nicht der Hinzurechnung unterliegen.19 Von daher sollten die bestehenden Verträge umformuliert bzw. Neuverträge so formuliert und aufgeschlüsselt sein, so dass genau erkennbar ist, wie hoch der jeweilige Miet-, Pacht- bzw. Leasinganteil ist. Buchhalterisch bedeutet dies, dass die einzelnen Kosten der Vereinbarungen auf gesonderten Konten erfasst werden müssen, so dass wirklich nur die Miet-, Pacht- bzw. Leasingkosten der Hinzurechnung unterworfen werden.20 Ebenso verhält es sich bei Betriebskosten, die gesondert ausgewiesen und gezahlt werden sollten.21
Zusammenfassung der Kapitel
1. EINLEITUNG: Das Kapitel erläutert die gesetzlichen Änderungen durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 und deren Auswirkungen auf die Gewerbesteuerbelastung.
2. ÄNDERUNGEN DER GEWERBESTEUERLICHEN HINZURECHNUNGEN VON FINANZIERUNGSENTGELTEN: Hier werden die einzelnen Hinzurechnungstatbestände nach der neuen Rechtslage sowie die Abschaffung des Korrespondenzprinzips detailliert beschrieben.
3. GESTALTUNGSMÖGLICHKEITEN: Dieses Kapitel stellt verschiedene Strategien zur steuerlichen Optimierung vor, um die Hinzurechnungen zu minimieren, darunter Kapitalstruktur-Anpassungen und Vertragsanpassungen.
4. ABSCHLIEßENDE BEMERKUNGEN: Hier werden die Ergebnisse zusammengefasst und die Notwendigkeit weiterer Forschung bei bestimmten, neu eingeführten Hinzurechnungstatbeständen betont.
Schlüsselwörter
Gewerbesteuer, Hinzurechnung, Finanzierungsentgelte, Unternehmensteuerreform, UntStRefG 2008, Steuerbelastung, Gestaltungsmöglichkeiten, Kapitalstruktur, Mietverträge, Pachtverträge, Organschaft, Betriebsaufspaltung, Doppelbesteuerung, Korrespondenzprinzip, Rechtsformwechsel.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundlegend?
Die Arbeit befasst sich mit den durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 geänderten Vorschriften zur gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Finanzierungsentgelten und den Möglichkeiten für Unternehmen, diese Steuerlast zu optimieren.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind die Neuregelung der Hinzurechnungstatbestände, die Vermeidung von Doppelbesteuerungen sowie verschiedene unternehmensrechtliche und vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten zur Senkung der Gewerbesteuerlast.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das primäre Ziel ist es, in der Unternehmenspraxis anwendbare Gestaltungsmöglichkeiten aufzuzeigen, um die durch die neuen Hinzurechnungsregeln entstehende erhöhte Steuerlast zu vermeiden oder zu minimieren.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit stützt sich auf die Auswertung aktueller Gesetzestexte, einschlägige Fachliteratur sowie die steuerliche Analyse der neuen Rechtslage und deren praktische Implikationen.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert spezifische Gestaltungsfelder wie die Eigen- und Fremdkapitalstruktur, Zahlungsvereinbarungen mit Kunden, Miet- und Leasingverträge, gruppeninterne Sachverhalte sowie Betriebsaufspaltungen und Rechtsformwechsel.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Gewerbesteuer, Hinzurechnungen, Unternehmensteuerreform 2008, steuerliche Optimierung und Gestaltungsspielräume charakterisiert.
Warum ist das "Cash-Pooling" innerhalb von Unternehmensgruppen steuerlich kritisch?
Beim Cash-Pooling unterliegen Zinsen nun voll der Hinzurechnung, unabhängig davon, ob es sich um Dauerschuldzinsen handelt, was bei Konzerntöchtern zu erheblichen Gewerbesteuerbelastungen führen kann.
Welchen Vorteil bietet die Gründung einer ertragsteuerlichen Organschaft?
Die Organschaft kann helfen, Kaskadeneffekte bei Mietentgelten innerhalb von Unternehmensgruppen zu vermeiden und Doppelbesteuerungen entgegenzuwirken, da das zu versteuernde Einkommen der Organgesellschaft durch die Gewinnabführung auf den Organträger null wird.
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- Julian Ehrhardt (Author), 2009, Gestaltungsmöglichkeiten zur Vermeidung gewerbesteuerlicher Hinzurechnungen aus Finanzierungsentgelten, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/149503