Ausgehend von der andauernden Coronavirus-Pandemie und den unmittelbaren steuerlichen Folgen in Deutschland, ist es die Absicht des vorliegenden Assignment diese aktuelle Ausgangslage dazu zu nutzen, einen Blick auf die Werbungskosten, als Teil der Einkommensteuer zu werfen. Denn auch hier sind Arbeitnehmer durch ein verändertes Arbeitsverhalten, wie die intensivere Nutzung der Wohnung zum Arbeiten (Homeoffice) und dem dadurch wegfallendem Pendeln zum Arbeitsplatz, betroffen.
Aus diesen Gründen befasst sich dieses Assignment mit den Werbungskosten, als Teil der Einkommensteuer und konzentriert sich dabei in einem ersten Schritt auf die Erläuterung der Werbungskosten nach § 9 EStG sowie den damit zusammenhängenden Begrifflichkeiten. In einem zweiten Schritt werden ausgewählte Werbungskostenarten nach deren Herausforderungen und aktuellen Rechtsprechung thematisiert. Ziel der Hausarbeit ist es dabei, anhand den selektierten Fallbeispielen der Fahrkosten und des häuslichen Arbeitszimmers nach einer kurzen Darstellung auf Problembereiche und gesonderte Rechtsprechung einzugehen und diese zu vertiefen. Daraus abgeleitet werden in einem letzten Schritt auf Möglichkeiten der Steuergestaltung eingegangen, welche sich für Arbeitnehmer im Rahmen der definierten Werbungskostenarten ergeben.
Dazu werden im zweiten Kapitel die terminologischen Grundlagen vermittelt. Um einer gesamtheitlichen Betrachtung dieses Themengebietes annährend gerecht zu werden, wird gemäß dem Grundsatz vom Allgemeinen zum Speziellen zunächst auf das grundlegende objektive bzw. subjektive Nettoprinzip eingegangen. An dieses Prinzip, als fundamentalem Grundsatz für die weitere Besteuerung in Deutschland, wird die Einkommenssteuer an sich erläutert. Thematisch schließen wird das Kapitel mit der Fokussierung auf die Werbungskosten, die sich aus § 9 EStG ergeben und den Schwerpunkt dieser Hausarbeit bilden. Darauf aufbauend widmet sich das dritte Kapitel den Werbungskostenarten und wird hier selektiv zwei relevante Fallbeispiele fokussieren. Dazu wird nach einer kurzen Darstellung der beiden Kostenarten auf deren jeweiligen Herausforderungen und Jurisdiktionen eingegangen, um abschließend Steuergestaltungsmöglichkeiten der beiden Paradigmen seitens der Arbeitnehmer zu betrachten. Schließen wird das Assignment im vierten Kapitel mit einem Fazit und einen Ausblick.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Terminologische Grundlagen
- 2.1. Nettoprinzip
- 2.2. Einkommensteuer
- 2.3. Werbungskosten
- 3. Werbungskostenarten
- 3.1 Fahrtkosten
- 3.2 Arbeitszimmer
- 3.3 Steuergestaltungsmöglichkeiten
- 4. Fazit und Ausblick
- 5. Literaturverzeichnis
Zielsetzung & Themen in Deutsch
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit den Werbungskosten bei Arbeitnehmern im Kontext der anhaltenden Corona-Pandemie. Sie zielt darauf ab, die steuerlichen Auswirkungen des veränderten Arbeitsverhaltens zu beleuchten und konkrete Problembereiche sowie die aktuelle Rechtsprechung in Bezug auf Fahrtkosten und häusliche Arbeitszimmer zu analysieren, um daraus Gestaltungsmöglichkeiten für Arbeitnehmer abzuleiten.
- Auswirkungen der Corona-Pandemie auf steuerliche Aspekte
- Definition und rechtliche Grundlagen von Werbungskosten (§ 9 EStG)
- Spezifische Analyse von Fahrtkosten und häuslichen Arbeitszimmern
- Aktuelle Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) und Bundesverfassungsgerichts (BVerfG)
- Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten für Arbeitnehmer
- Das objektive und subjektive Nettoprinzip als Besteuerungsgrundlage
Auszug aus dem Buch in Deutsch
2.3. Werbungskosten
Neben der deutschen Einkommensteuerpflicht des zu versteuernden Einkommens, existieren gesetzlich bestimmte Gründe, die den Gesamtbetrag der Einkünfte mindern dürfen: Neben den im Folgenden näher erläuterten Werbungskosten zählen hierzu im Rahmen des subjektiven Nettoprinzips die Sonderausgaben sowie außergewöhnliche Belastungen, welche vom Abzugsverbot gemäß § 12 EStG ausgenommen sind (vgl. Dinkelbach, 2019, S. 169).
Die Werbungskosten selbst finden ihre rechtliche Grundlage in § 9 EStG, in dem beschrieben wird, dass Werbungskosten „Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen“ (§ 9 Satz 1 EStG) darstellen. Diese Werbungskosten können bei den sogenannten Überschusseinkaufsarten² der sieben Einkunftsarten (§ 2 Abs. 1 Satz 1 EStG) von den Einnahmen abgezogen werden (vgl. § 9 EStG).
Um in Anspruch der Werbungskosten zu kommen, müssen drei Tatbestandsmerkmale erfüllt sein, sonst liegen dem Grunde nach keine Werbungskosten nach § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG vor. Nach § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG ergeben sich hieraus die Voraussetzungen, dass diese Aufwendungen dem Ziel der Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen in Verbindung stehen müssen. Für die Aufwendungen müssen zwei Bedingungen erfüllt sein: Auf der einen Seite muss es sich um Güter handeln, die aus Geld oder Geldeswert bestehen. Auf der anderen Seite müssen die getätigten Aufwendungen zu tatsächlichen Vermögensminderungen geführt haben (vgl. Stache, 2019, S. 21). Für den zweiten Tatbestand (Erwerbung, Sicherung und Erhaltung) gelten die Parameter, dass nicht abschließend eine Ziel- bzw. Zweckrichtung vorliegen, sondern ein kausaler Zusammenhang bestehen muss: Der Begriff Erwerbung umfasst damit im Kern eine zukunftsorientierte Sichtweise, sodass der Steuerpflichtige den Erwerb von Bezügen anstreben muss. Der Terminus Sicherung begreift den „Schutz gegen Verlust abfließender Bezüge“ (Stache, 2019, S. 24) und die Bezeichnung Erhaltung gewährleistet die Art und Höhe von Einnahmen nach zum Ziel (vgl. Stache, 2019, S. 24). In Verbindung mit dem Begriff der Einnahmen muss auch ein tatsächlicher Zusammenhang von Einnahmen und Aufwendungen bestehen, um qualifiziert die Werbungskosten geltend zu machen (vgl. Stache, 2019, S. 25). Aus § 9a EStG ergeben sich sogenannte Pauschbeträge, die ein Steuerpflichtiger geltend machen kann, wenn keine höheren Werbungskosten aufgezeigt werden können. Für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit betragen diese 1.000 Euro (vgl. § 9a Satz 2 Nr. 1a EStG). Begründung dafür stellt die unwirtschaftliche Nachweispflicht der Steuerpflichten dar, in Verbindung mit niedrigen, typischen Werbungskosten (vgl. Dinkelbach, 2019, S. 83).
Zusammenfassung der Kapitel in Deutsch
Kapitel 1 Einleitung: Dieses Kapitel führt in die Thematik ein, beleuchtet die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf steuerliche Aspekte bei Arbeitnehmern und skizziert die Ziele der Arbeit, insbesondere die Analyse von Werbungskosten, Fahrtkosten und Arbeitszimmern.
Kapitel 2 Terminologische Grundlagen: Hier werden zentrale Begriffe wie das objektive und subjektive Nettoprinzip, die Einkommensteuer und die Definition der Werbungskosten gemäß § 9 EStG detailliert erläutert, um ein einheitliches Verständnis zu gewährleisten.
Kapitel 3 Werbungskostenarten: Das Kapitel widmet sich exemplarisch den Werbungskostenarten Fahrtkosten und häusliches Arbeitszimmer, diskutiert deren Problembereiche, die aktuelle Rechtsprechung und zeigt Möglichkeiten der Steuergestaltung für Arbeitnehmer auf.
Kapitel 4 Fazit und Ausblick: Dieses abschließende Kapitel fasst die gewonnenen Erkenntnisse zu den Werbungskosten, ihren spezifischen Arten und steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten zusammen und gibt einen Ausblick auf die zukünftige Entwicklung der Thematik, insbesondere im Hinblick auf politische Veränderungen.
Schlüsselwörter in Deutsch
Werbungskosten, Arbeitnehmer, Einkommensteuer, Corona-Pandemie, Homeoffice, Fahrtkosten, Arbeitszimmer, Steuergestaltung, Nettoprinzip, Rechtsprechung, EStG, Leistungsfähigkeitsprinzip, Steuerpflichtige, Pauschbeträge, Absetzbarkeit.
Häufig gestellte Fragen in Deutsch
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich grundsätzlich mit den Werbungskosten bei Arbeitnehmern, wobei Problembereiche, aktuelle Rechtsprechung und Gestaltungsmöglichkeiten im Fokus stehen, insbesondere im Kontext der Corona-Pandemie.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themenfelder umfassen die Einkommensteuer, das Nettoprinzip, Werbungskosten, Fahrtkosten, häusliches Arbeitszimmer und steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten für Arbeitnehmer.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das primäre Ziel der Arbeit ist es, die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Werbungskosten bei Arbeitnehmern zu untersuchen, spezifische Problembereiche bei Fahrtkosten und häuslichen Arbeitszimmern zu beleuchten und daraus Gestaltungsmöglichkeiten für Arbeitnehmer abzuleiten.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit verwendet eine Methode der Literatur- und Rechtsanalyse, indem sie gesetzliche Grundlagen, aktuelle Rechtsprechung (Urteile des BFH und BVerfG) und steuerliche Rahmenbedingungen untersucht und diskutiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Im Hauptteil werden die terminologischen Grundlagen der Werbungskosten, der Einkommensteuer und des Nettoprinzips detailliert erläutert. Anschließend werden spezifische Werbungskostenarten wie Fahrtkosten und das häusliche Arbeitszimmer anhand von Problembereichen, aktueller Rechtsprechung und potenziellen Steuergestaltungsmöglichkeiten vertieft.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird charakterisiert durch Schlüsselwörter wie Werbungskosten, Arbeitnehmer, Einkommensteuer, Corona-Pandemie, Homeoffice, Fahrtkosten, Arbeitszimmer, Steuergestaltung, Nettoprinzip und Rechtsprechung.
Wie hat die Corona-Pandemie die Relevanz der Werbungskosten beeinflusst?
Die Corona-Pandemie hat die Relevanz der Werbungskosten erheblich gesteigert, insbesondere durch die verstärkte Nutzung von Homeoffice und die damit verbundenen Fragen zu Fahrtkosten und der Absetzbarkeit von Arbeitszimmern.
Was ist der Unterschied zwischen dem objektiven und subjektiven Nettoprinzip und warum ist es für die Besteuerung relevant?
Das objektive Nettoprinzip besagt, dass nur das verfügbare Einkommen nach Abzug von Aufwendungen zur Einkommenserzielung (erwerbssichernd) zu besteuern ist, während das subjektive Nettoprinzip zusätzlich private Aufwendungen zur Sicherung des Existenzminimums berücksichtigt. Beide sind fundamental für die Leistungsfähigkeit der Besteuerung.
Welche Tatbestandsmerkmale müssen erfüllt sein, um Werbungskosten geltend zu machen?
Um Werbungskosten geltend zu machen, müssen Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen dienen, aus Geld oder Geldeswert bestehen und zu tatsächlichen Vermögensminderungen geführt haben.
Welche Besonderheiten gelten für die Absetzbarkeit eines häuslichen Arbeitszimmers?
Ein häusliches Arbeitszimmer ist grundsätzlich absetzbar, wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht oder es den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit bildet. Die Erforderlichkeit ist dabei kein entscheidendes Kriterium mehr, und die Höhe der abziehbaren Aufwendungen ist im zweiten Fall auf 1.250 Euro begrenzt.
- Citar trabajo
- Felix Dittrich (Autor), 2021, Werbungskosten bei Arbeitnehmern. Problembereiche, aktuelle Rechtsprechung und Gestaltungsmöglichkeiten, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1495727