Die geschichtswissenschaftliche Auseinandersetzung mit Prostitution in der (römischen) Antike wirft immer wieder die Frage auf, ob und inwiefern Sexarbeit reglementiert, kontrolliert oder sogar überwacht wurde und in wessen Zuständigkeitsbereich eine solche Aufsicht gefallen sein könnte. Die Quellen geben Grund zur Annahme, dass Prostitution in Rom nicht komplett unbeobachtet ausgeübt wurde und die Aedilen in diesem Zusammenhang augenscheinlich eine wesentliche Rolle spielten. In der vorliegenden Arbeit wird diese These im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten eingehend überprüft. Dabei stellt sich nicht nur die Frage, ob die Aedilen Aufgaben im Bereich der Prostitution übernahmen, sondern auch in welcher Form sie Sexarbeit kontrollierten. Für die hier zu untersuchende Fragestellung wird sich ausschließlich auf die Zeit der Republik fokussiert. Kaiserzeitliche Quellen sind hierfür allerdings unabdingbar, da aus republikanischer Zeit kaum aussagekräftige Belege für den Umgang mit Prostitution vorliegen. Folglich können größtenteils nur Rückschlüsse für die Zeit der Republik gezogen werden. Darüber hinaus wird sich in dieser Arbeit lediglich auf die Stadt Rom konzentriert, auch wenn vor allem Pompeji für die Erforschung von Prostitution in der Antike durchaus berücksichtig werden müsste. Zur besseren kontextuellen Einordnung des Quellenmaterials wird zuvor kurz auf Sexarbeit im antiken Rom sowie die soziale Stellung von Prostituierten in der römischen Gesellschaft eingegangen.
Inhaltsverzeichnis
1. Einführung
2. Prostitution und Sexarbeit im antiken Rom
3. Die Zuständigkeiten der Aedilen im Bereich der Prostitution
3.1 Die stuprum-Prozesse zur Zeit der Republik
3.2 Registrierung und Kontrolle von Prostituierten in der Kaiserzeit
4. Aufsicht über Sexarbeit im republikanischen Rom
5. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die Rolle der Aedilen im republikanischen Rom hinsichtlich der Reglementierung und Überwachung von Sexarbeit. Dabei wird der Forschungsfrage nachgegangen, ob eine behördliche Aufsicht stattfand und inwieweit Prostitution oder deren Akteurinnen unter Kontrolle standen, wobei aktuelle Thesen kritisch hinterfragt werden.
- Historische Untersuchung des Verhältnisses zwischen Aedilen und der Sexarbeit in der römischen Republik.
- Analyse antiker Quellen (u.a. bei Livius und Tacitus) zu stuprum-Prozessen.
- Kritische Beleuchtung der These einer systematischen Registrierung von Prostituierten.
- Untersuchung der sozialen und rechtlichen Stellung von Prostituierten im römischen Gesellschaftssystem.
Auszug aus dem Buch
3.1 Die stuprum-Prozesse zur Zeit der Republik
Wie im vorhergehenden Kapitel bereits angesprochen wurde, bezeichnete stuprum jegliche Form sexuellen Fehlverhaltens, wozu auch außerehelicher Geschlechtsverkehr zählte. Erst mit der lex Iulia de adulteriis, die Ehebruch als eigenständiges Verbrechen definierte, wurde auch die Bedeutung von stuprum enger gefasst und speziell für sexuelle Verhältnisse mit unverheirateten Frauen und Männern verwendet, was Prostituierte explizit einschloss. In der Zeit der Republik war stuprum vielmehr eine Angelegenheit, die innerhalb der Familie geklärt wurde.22 Die Doppeldeutigkeit, die dem Wort stuprum in republikanischer Zeit anhaftete, erschwert die Einschätzung der überlieferten Fälle, die sich in der Römischen Republik ereigneten.
Livius berichtet unter anderem von diversen stuprum-Prozessen, bei denen ihm zufolge aber kein reguläres Gerichtsverfahren angestrebt wurde, sondern die Aedilen die Verurteilung der angeklagten Bürger*innen vornahmen. Im Folgenden sollen zwei solcher Fälle genauer untersucht werden, um so eine mögliche Zuständigkeit der Aedilen im Bereich der Sexarbeit auszumachen. Da Livius in der Zeit der Republik schrieb, können seine Schilderungen zu den stuprum-Prozessen mit hoher Wahrscheinlichkeit als verlässlich angenommen werden.
So habe im Jahr 295 v. Chr. ein Quintus Fabius Gurges – der zu jener Zeit vermutlich kurulischer Aedil war – „eine Anzahl vornehmer Frauen, die vor dem Volk wegen sexueller Vergehen verurteilt worden waren, mit einer Geldstrafe [belegt]“. Von dem Bußgeld habe er dann den Tempel der Venus errichten lassen. Livius betont an dieser Stelle, dass es sich um vornehme – und somit höchstwahrscheinlich verheiratete – Frauen gehandelt habe, die sich wegen stuprum schuldig gemacht hatten. Welches sexuelle Fehlverhalten genau angeklagt wurde, nennt Livius nicht. Aufgrund der Zweideutigkeit des Begriffes in republikanischer Zeit kann daher auch Ehebruch der Anklagegrund gewesen sein.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einführung: Darstellung der Ausgangslage anhand des Falles der Vistilia und Formulierung der Forschungsfrage nach der Rolle der Aedilen im Kontext der römischen Prostitution.
2. Prostitution und Sexarbeit im antiken Rom: Erörterung der Terminologie, des gesellschaftlichen Stigmas und der wirtschaftlichen Hintergründe von Prostitution in der Antike.
3. Die Zuständigkeiten der Aedilen im Bereich der Prostitution: Untersuchung von stuprum-Prozessen und kaiserzeitlichen Berichten zur Registrierung, um Rückschlüsse auf Aedilen-Kontrollen zu gewinnen.
4. Aufsicht über Sexarbeit im republikanischen Rom: Synthese der Forschungsergebnisse zur Frage, ob eine systematische Aufsicht durch die Magistrate existierte.
5. Fazit: Zusammenfassende Einschätzung, dass eine staatliche Kontrolle der Prostitution für die Republik nicht eindeutig nachweisbar ist und oft nur sporadische Einsätze stattfanden.
Schlüsselwörter
Antikes Rom, Republik, Prostitution, Sexarbeit, Aedilen, stuprum, Vistilia, soziale Kontrolle, Rechtsgeschichte, infamia, Frauenrolle, antike Quellen, Livius, Tacitus, augusteische Ehegesetze
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Seminararbeit?
Die Arbeit analysiert die mögliche Aufsicht der Aedilen über die Prostitution sowie deren Kontrolle von Prostituierten im Rom der republikanischen Zeit.
Welche Themenfelder werden behandelt?
Die zentralen Felder sind die soziale Stellung der Prostituierten, die Begrifflichkeiten von Sexarbeit, die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Rolle der städtischen Magistrate.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, zu überprüfen, ob die Aedilen im Bereich der Sexarbeit behördliche Funktionen wahrnahmen und ob eine Registrierungspraxis bereits in der Republik nachweisbar ist.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine quellenkritische historische Analyse unter Einbeziehung vorhandener Sekundärliteratur zu antiken Rechts- und Gesellschaftsverhältnissen.
Was bildet den inhaltlichen Hauptteil?
Der Hauptteil konzentriert sich auf die Analyse von antiken literarischen Quellen wie den Berichten von Livius über stuprum-Prozesse und der Erzählung von Tacitus über Vistilia.
Durch welche Schlüsselwörter lässt sich das Werk charakterisieren?
Die wichtigsten Schlagworte sind Prostitution, Antike, Rom, Aedilen, stuprum, soziale Kontrolle und Rechtsgeschichte.
Wie unterscheidet sich die Rechtslage in der Republik von der Kaiserzeit hinsichtlich des stuprum?
In der Republik war stuprum primär ein moralisches Problem innerhalb der Familie, während es in der Kaiserzeit durch Gesetze wie die lex Iulia stärker formalisiert strafrechtlich definiert wurde.
Gab es im republikanischen Rom ein "Rotlichtviertel" unter staatlicher Kontrolle?
Nein, die Arbeit zeigt, dass Prostitution allgegenwärtig war und es kein gezieltes staatliches "Rotlichtviertel" gab, sondern die Aufsicht der Aedilen eher dem Erhalt der allgemeinen Ordnung bei Unruhen diente.
Welche Bedeutung hat der Fall der Vistilia für die Fragestellung?
Der Fall dient als zentrales Beispiel für den Versuch, sich als Prostituierte zu registrieren, um Strafverfolgung wegen Ehebruchs zu entgehen, was Tacitus als "Brauch der Alten" bezeichnet.
Was lässt sich abschließend zur Überwachung der Prostituierten aussagen?
Eine systematische, staatliche Kontrolle oder Registrierung lässt sich für die Zeit der Republik anhand der vorhandenen Quellen nicht nachweisen; solche Maßnahmen sind eher als Einzelfälle oder Spekulationen der Forschung zu bewerten.
- Arbeit zitieren
- Anonym (Autor:in), 2021, Prostitution und Sexarbeit im republikanischen Rom, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1495785