Liken, Blocken, Löschen - was dürfen Bundeskanzler und Co. eigentlich auf Social Media? Die Social-Media-Präsenz von Amtsträgern ist kein neues Phänomen. Ebenfalls wenig schockierend ist die Tatsache, dass im Jahr 2022 ein Drittel der Deutschen die Sozialen Medien täglich auch dazu nutzt, sich über das Zeitgeschehen zu informieren. Social Media werden immer mehr zu einem Ort der Meinungsbildung. Das haben auch staatliche Akteure erkannt und nutzen die verschiedenen Plattformen enthusiastisch. Inwiefern das Betreiben amtlicher Social-Media-Accounts in Deutschland grundgesetzlich kompetenziell und datenschutzrechtlich überhaupt zulässig ist und welchen weiteren verfassungsrechtlichen Grenzen deren inhaltliche Moderation unterliegt, ist Gegenstand dieser Arbeit.
Inhaltsverzeichnis
I. Blocken, Löschen, Umwidmen – was ist erlaubt?
II. Definitionen
1. Social Media
2. Aktivitäten
3. Amtliche Social-Media-Accounts
a) Abgrenzung zu privaten Accounts
b) Herkömmliche Abgrenzung
c) Übertragbarkeit und Abgrenzung bei Social-Media-Accounts
d) Rechtliche Einordnung eines amtlichen Social-Media-Accounts
III. Berechtigung zur Unterhaltung von amtlichen Social-Media-Accounts („Ob“)
1. Kompetenzielle Grundlage zur Unterhaltung
2. Einhaltung des Gebots der Staatsferne
3. Datenschutzrechtliche Bedenken
a) Vereinbarkeit mit dem TTDSG
b) Vereinbarkeit mit der DS-GVO
aa) Anwendbarkeit der DS-GVO
bb) (Gemeinsame) Verantwortlichkeit
cc) Fehlende Rechtsgrundlage
dd) Rechenschafts- und Informationspflichten
c) Drittlandsübermittlungen
d) Zwischenfazit
IV. Rechtmäßigkeit der Unterhaltung von amtlichen Social-Media-Accounts („Wie“)
1. Öffentlichkeitsarbeit
2. Virtuelles öffentlich-rechtliches Hausrecht
a) Öffentlich-rechtliches Hausrecht und Übertragbarkeit
b) Löschen von Beiträgen von Nutzern
c) Sperren und Blockieren von Nutzern
3. Umwidmung und „Doppelnutzung“ eines Accounts
V. Rechtsfolgen und Rechtsschutz von Verstößen
1. Rechtsfolgen
2. Rechtsschutz
VI. Fazit
Zielsetzung & Forschungsschwerpunkte
Die Arbeit untersucht die verfassungsrechtliche Zulässigkeit sowie die datenschutzrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Rahmenbedingungen für den Betrieb von amtlichen Social-Media-Accounts durch politische Amtsträger in Deutschland.
- Rechtliche Abgrenzung zwischen privater und amtlicher Sphäre bei Social-Media-Profilen.
- Kompetenzielle Grundlagen und das Gebot der Staatsferne bei staatlicher Kommunikation.
- Datenschutzrechtliche Anforderungen (DS-GVO, TTDSG) und die Problematik der gemeinsamen Verantwortlichkeit.
- Anwendung des öffentlich-rechtlichen Hausrechts im virtuellen Raum (Löschen/Sperren).
- Rechtsfolgen bei Verstößen und Klagemöglichkeiten gegen die staatliche Account-Nutzung.
Auszug aus dem Buch
3. Amtliche Social-Media-Accounts
Die Social Media stehen bestimmungsgemäß jedermann zur Teilnahme und Teilhabe offen. Hoheitsträger wie Privatpersonen können Accounts anlegen und beispielsweise auf Twitter fleißig tweeten. Um feststellen zu können, welche rechtlichen Besonderheiten sich in Bezug auf amtliche Social-Media-Accounts und ihre Aktivitäten ergeben, müssen diese zunächst von privaten Profilen abgegrenzt werden. Diese Abgrenzung ist von zentraler Bedeutung, denn der Staat ist an die Einhaltung der Grundrechte gebunden und kann sich nicht gleichzeitig auf diese berufen (sog. Konfonsargu-ment). Der Kommunikationsrahmen der Sozialen Medien ist von selbstklärerender Bedienung und Beitragsverbreitung geprägt, was zu gewagten Spontanäußerungen führen kann, die ein Risiko für die Freiheit der gesellschaftlichen Willensbildung bürgen. Die Abgrenzung zwischen privat und amtlich, ob Grundrechtsverpflichtung besteht oder nicht, darf auf keinen Fall zur freien Disposition des jeweiligen Hoheitsträgers stehen. Vielmehr müssen klare Abgrenzungskriterien gelten, welche Rechtssicherheit im Umgang mit amtlichen Social-Media-Accounts schaffen.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Blocken, Löschen, Umwidmen – was ist erlaubt?: Einführung in die Problematik amtlicher Social-Media-Präsenzen und deren verfassungsrechtliche Einordnung.
II. Definitionen: Erläuterung der Begriffe Social Media, sowie gängiger Aktivitäten und einer ersten Einordnung amtlicher Accounts.
III. Berechtigung zur Unterhaltung von amtlichen Social-Media-Accounts („Ob“): Analyse der staatlichen Kompetenzen, des Gebots der Staatsferne sowie umfangreicher datenschutzrechtlicher Herausforderungen.
IV. Rechtmäßigkeit der Unterhaltung von amtlichen Social-Media-Accounts („Wie“): Erörterung der Ausübung von Öffentlichkeitsarbeit und der Anwendung des öffentlich-rechtlichen Hausrechts im digitalen Kontext.
V. Rechtsfolgen und Rechtsschutz von Verstößen: Darstellung der Ansprüche bei rechtswidrigem Verhalten und der gerichtlichen Kontrollmöglichkeiten.
VI. Fazit: Zusammenfassende Bewertung der Anforderungen an staatliche Accounts und Forderung nach mehr Rechtssicherheit für den Bürger.
Schlüsselwörter
Amtliche Social-Media-Accounts, Staatsferne, Öffentlichkeitsarbeit, Virtuelles Hausrecht, DS-GVO, Gemeinsame Verantwortlichkeit, Grundrechte, Meinungsfreiheit, Neutralitätsgebot, Datenschutz, Verwaltungsrecht, Account-Sperrung, Löschung von Beiträgen, Konfonsargument, Rechtsausschluss.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die rechtliche Statthaftigkeit und die Grenzen der Nutzung von sozialen Netzwerken durch staatliche Funktionsträger und Behörden in Deutschland.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zu den Kernbereichen gehören die datenschutzrechtliche Absicherung, die verfassungsrechtliche Neutralitätspflicht und die Ausübung staatlicher Befugnisse im virtuellen Raum (wie das Hausrecht).
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es aufzuzeigen, unter welchen verfassungs- und datenschutzrechtlichen Bedingungen Amtsträger Social-Media-Profile betreiben dürfen, ohne ihre hoheitliche Neutralität zu verletzen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Autorin bedient sich der juristischen Dogmatik, insbesondere der Auswertung von verfassungs- und datenschutzrechtlichen Normen sowie der einschlägigen aktuellen Rechtsprechung.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Prüfung der Berechtigung zur Account-Unterhaltung (das „Ob“) und die Untersuchung der Rechtmäßigkeit der konkreten Aktivitäten und Moderationsmaßnahmen (das „Wie“).
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Amtliche Social-Media-Accounts, Staatsferne, virtuelles Hausrecht, Datenschutz, Neutralitätsgebot und Grundrechtsbindung des Staates.
Wann ist ein Social-Media-Account als „amtlich“ einzustufen?
Die Arbeit identifiziert Kriterien wie die ausdrückliche Bezugnahme auf die Amtsträgereigenschaft im Namen oder der Beschreibung sowie die Einbindung offizieller Links oder behördlicher Profile.
Warum existieren datenschutzrechtliche Bedenken?
Aufgrund der Datenverarbeitung durch die Plattformanbieter entsteht zwischen dem Amtsträger und dem Seitenbetreiber eine „gemeinsame Verantwortlichkeit“ nach Art. 26 DS-GVO, die hohe Anforderungen an die Transparenz stellt.
Darf ein Amtsträger Nutzer einfach blockieren?
Das Blockieren stellt einen Eingriff in das virtuelle Hausrecht dar, ist aber an strenge Verhältnismäßigkeitsgrundsätze gebunden und erfordert zwingend eine rechtskonforme Begründung.
Was versteht man unter dem Begriff „Doppelnutzung“ von Accounts?
Die Arbeit kritisiert die parallele Nutzung eines Profils für sowohl private als auch parteipolitische und amtliche Zwecke, da dies das staatliche Neutralitätsgebot verletzen kann.
- Citation du texte
- Annika Zarnt (Auteur), 2023, Social-Media-Aktivitäten von Amtsträgern. Verfassungsrechtliche Grenzen und datenschutzrechtliche Aspekte in Deutschland, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1497932