Leseprobe
Inhalt
Abbildungsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1 Einleitung
2 Förderinstrumente
2.1 Preisbasierte Förderinstrumente
2.1.1 Einspeisevergütungssysteme
2.1.2 Finanzierungshilfen / Subvention / Förderprogramme
2.1.3 Grüner Strom / Green Pricing
2.1.4 Ökologische / CO2 Steuer
2.2 Mengenbasierte Förderinstrumente
2.2.1 Quotenregelung
2.2.2 Ausschreibungsmodelle
3 Vor- und Nachteile der Förderinstrumente
4 Bedeutung des Förderinstruments für die Projektfinanzierung
5 Beispielrechnung an einem Windparkprojekt
6 Zusatzaspekt - Welche Anforderungen sollte ein Regulierungsumfeld erfüllen, damit es für CSP-Projektfinanzierungen in Afrika geeignet ist?
7 Fazit
Literaturverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1: Instrumente zur Förderung emeuerbarer Energien in der EU-27
Abb. 2: Preise für Windstrom im Vergleich 2004/2005
Abb. 3: Formel Debt Service Cover Ratio
Abb. 4: Szenario eines Windparks mit einem Einspeisetarif
Abb. 5: Downside-Szenario eines Windparks mit einem Quotenmodell
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1 Einleitung
Mit der Unterzeichnung des Kyoto-Protokolls im Jahre 1997 haben sich die teilnehmenden Staaten völkerrechtlich verbindliche Zielwerte für den Ausstoß von Treibhausgasen gesetzt, welche die Hauptursache der globalen Erwärmung sind.
Die EU geht mit der Richtlinie 2001/77/EG zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien aus dem Jahre 2001 sowie den Beschlüssen des europäischen Rats vom Frühjahr 2007 und der Verabschiedung der Ende Juni 2009 in Kraft getretenen EU Richtlinie 2009/28/EG für erneuerbare Energien gegen den Klimawandel vor. Bis 2020 sollen 20% des gesamten Endenergieverbrauchs der EU mit erneuerbaren Energien gedeckt werden. Für Deutschland ist ein Ziel von 18% verbindlich. Die Mitgliedsstaaten haben freie Wahl auf welche Weise und mit welchen Instrumenten sie diese Ziele erreichen wollen. Es wird hierbei zwischen preisbasierten und mengenbasierten Förderinstrumenten unterschieden, also Instrumente die entweder den Preis oder die Menge als instrumentelle Steuergröße verwenden und damit die Produzentenseite beeinflussen wollen. Bei preisbasierten Instrumenten steht der Fokus auf der Einspeisevergütung, bei den mengenbasierten Instrumenten auf der Quotenregelung.
Die Charakteristika von Investitionsprojekten erneuerbarer Energie, wie langfristig stabile Stromerträge, lange Laufzeiten, hohe Anfangsinvestitionen sowie später geringe Betriebskosten eignen sich gut für eine Finanzierung durch die Projektfinanzierung. Diese Finanzierungsform zeichnet sich unter anderem dadurch aus, dass sie sich durch die zukünftigen projektspezifischen Cashflows refinanziert. Diese Cashflows müssen neben den jährlich anfallenden Betriebskosten auch den kompletten zukünftigen Schuldendienst decken.
Mit dieser Arbeit soll untersucht werden, inwieweit die Instrumente zur Förderung erneuerbarer Energien für eine Projektfinanzierung geeignet sind. Zunächst werden in Kapital zwei die verschiedenen Förderinstrumente unterteilt und vorgestellt. Kapitel drei beschäftigt sich dann mit den Vor- und Nachteilen der Hauptinstrumente.
Im vierten Kapitel werden diese Instrumente nach ihrer Tauglichkeit für die Projektfinanzierung untersucht. Die Bedeutung wird in Kapitel fünf mit einer Beispielrechnung unterstrichen. Der Zusatzaspekt - Welche Anforderungen sollte ein Regulierungsumfeld füllen, damit es für CSP-Projektfinanzierungen in Afrika geeignet ist? - wird in Kapitel sechs dargelegt. Abschließend wird mit dem Fazit die Eignung der Förderinstrumente erneuerbarer Energien für eine Projektfinanzierung resümiert.
2 Förderinstrumente
2.1 Preisbasierte Förderinstrumente
2.1.1 Einspeisevergütungssysteme
Einspeisevergütungsmodelle können als das dominierende Instrument zur Förderung erneuerbarer Energien in der EU-27 aber auch weltweit bezeichnet werden. Abbildung 1 zeigt einen solchen Überblick. Den Ausbau erneuerbarer Energien mit einer Einspeiseregelung als Hauptinstrument fördern 19 der 27 EU-27 Länder, unter anderem auch Deutschland und Frankreich. Außerhalb Europas haben Länder wie Indien, Israel und seit neuestem auch Südafrika eine Einspeiseregelung eingeführt (Tariff Watch 2009). Modellländer für die Einspeisevergütung sind Deutschland seit 1991 sowie Dänemark seit 1992 (Bechberger et al. 2003:2).
Abbildung in dieser Lesepr]obe nicht enthalten
Abb. 1: Instrumente zur Förderung erneuerbarer Energien in der EU-27 (Ragwitz et al. 2008:3)
Bei Einspeisevergütungssystemen wird der aus emeuerbaren Energiequellen erzeugte Strom mit einen fixen, vom Gesetzgeber garantierten (Mindest-) Preis pro kWh vergütet. Liegt dieser Abnahmepreis auf einem für Investoren von Anlagen erneuerbarer Energien attraktiven Niveau, kann hierdurch der Ausbau regenerativer Stromerzeugungsanlagen angeregt werden (Häder 2005:8). In der Theorie entspricht der Mindestabnahmepreis den marginalen Erzeugungskosten (Ragwitz 2005:2).
Die Vergütung des Mindestpreises ist über einen vertraglich festgelegten Zeitraum festgelegt und das EVU ist in diesem Zeitraum gesetzlich verpflichtet den erzeugten Strom zu übertragen, abzunehmen und mit dem Mindestpreis zu vergüten. Man spricht hierbei von der sogenannten Abnahme- und Vergütungspflicht (Bundesministerium für Umwelt Naturschutz und Reaktorsicherheit 2008: §8, §16). Die durch die Vergütungs- und Abnahmepflicht entstehenden Differenzkosten werden in Form einer Umlage an den Endkunden weitergegeben, wodurch sich der Preis pro kWh etwas erhöht (Wenzel et al. 2008:59). Dies kann auch als eine Internalisierung eines Teils der externen Kosten der konventionellen Stromproduktion verstanden werden (KFW-Research 2002:6).
Die genaue Ausgestaltung bezüglich der Förderhöhe, Förderdauer, Vergütungsdegression und technologiespezifischen Differenzierung sind unter anderem abhängig von den meteorologischen Bedingungen sowie den zukünftigen technologiespezifischen Kostensenkungspotentialen und unterliegen der jeweiligen gesetzlichen Regelung (Bechberger et al. 2003:3).
2.1.2 Finanzierungshilfen / Subvention / Förderprogramme
Finanzierungshilfen bzw. Subventionen lassen sich wie folgt unterteilen:
- Steuervergünstigungen bzw. -befreiungen,
- Investitionsförderungen,
- Verbilligtes Kapital,
- Verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten,
- Prämien und Boni
Die oben genannten finanziellen Mittel werden in der Regel durch Förderprogramme zur Verfügung gestellt. In Deutschland vergibt z.B. die Kreditanstalt für Wiederaufbau verbilligte Kredite, um den Ausbau der Erneuerbaren zu fördern (Bechberger et al. 2003:5).
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- Arbeit zitieren
- Andreas Haufert (Autor:in), 2009, Bewertung von Festpreis- und Mengenregulierungssystemen für die Projektfinanzierung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/150241
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