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Die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen nach dem neugefassten § 254 HGB

Title: Die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen nach dem neugefassten § 254 HGB

Seminar Paper , 2010 , 19 Pages , Grade: 1.7

Autor:in: Diplom-Kaufmann (FH) Zhe Li (Author)

Business economics - Accounting and Taxes
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Mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG), das seit dem 29. Mai 2009 in Kraft getreten ist, steht das deutsche Bilanzrecht vor der größten Reform der letzten Jahrzehnte. Das BilMoG beeinflusst mehrere Gebiete der handelsrechtlichen Rechnungslegung. In Bezug darauf ist mit dem neugefassten § 254 HGB erstmalig eine explizite Regelung zur Zulässigkeit von Sicherungsbeziehungen und zu deren Bilanzierung in das HGB aufgenommen worden. Zwar ist es festzuhalten, dass bereits vor Verabschiedung des BilMoG die Abbildung einer Sicherungsbeziehung im Handelsrecht anerkannt war, hat der Gesetzgeber mit der Schaffung des § 254 HGB eine Regelungslücke beseitigt.
Sicherungsbeziehungen basieren auf der Grundidee, dass durch den Einsatz von Sicherungsinstrumenten ein Grundgeschäft gegen bestimmte Risiken abgesichert wird. Wenn das Sicherungsinstrument die Realisation eines abgesicherten Risikos wirksam ausschließt, dann wird dies künftig durch die Bildung von Bewertungseinheiten bilanziert, sofern die Voraussetzungen des neuen § 254 HGB vorliegen. Die bilanzielle Abbildung von Sicherungen im Rahmen der Bewertungseinheit kann für Unternehmen jeder Branche, Größe und Rechtsform bedeutsam sein. Deshalb ist die Untersuchung relevant, wie werden die Sicherungsbeziehungen nach dem neugefassten § 254 HGB tatsächlich bilanziert? Darüber hinaus steht die Klarstellung der Teilprobleme, beispielsweise die Arten von Bewertungseinheiten, die Voraussetzungen für die Bildung von Bewertungseinheiten und die Berichterstattungspflichten, im Vordergrund. Der Beitrag stellt sowohl die neuen gesetzlichen Vorgaben als auch die Vorgehensweise zur Umsetzung anhand von Beispiel dar.

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Inhaltsverzeichnis

1 Problemstellung

2 Arten von Bewertungseinheiten

3 Voraussetzungen für die Bildung von Bewertungseinheiten

3.1 Grundgeschäfte

3.2 Sicherungsinstrumente

3.3 Dokumentation

3.4 Wirksamkeit (Effektivität) der Sicherungsbeziehung

4 Bilanzielle Abbildung von Bewertungseinheiten

4.1 Rechtsfolgen der Bildung von Bewertungseinheiten

4.2 Sonderfall: antizipative Bewertungseinheiten

5 Anhang und Lagebericht

6 Fazit

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht die durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) neu eingeführte Regelung des § 254 HGB zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen. Ziel ist es, die gesetzlichen Voraussetzungen für die Bildung von Bewertungseinheiten sowie die Methoden ihrer bilanziellen Abbildung und Berichterstattung zu analysieren und anhand von Beispielen praxisnah zu erläutern.

  • Grundlagen und Arten von Bewertungseinheiten nach § 254 HGB
  • Anforderungen an Grundgeschäfte und Sicherungsinstrumente
  • Dokumentationspflichten und Messung der Wirksamkeit
  • Methoden der bilanziellen Abbildung: Einfrierungs- vs. Durchbuchungsmethode
  • Besonderheiten antizipativer Bewertungseinheiten und Berichterstattung

Auszug aus dem Buch

3.2 Sicherungsinstrumente

Sicherungsinstrumente dürfen gemäß § 254 HGB ausschließlich Finanzinstrumente sein. Aufgrund der Vielfalt und ständigen Weiterentwicklung wurde eine Definition des Begriffs Finanzinstrument vom Gesetzgeber nicht deklariert20. Dagegen ist dieser Begriff in anderen Gesetzen inhaltlich definiert21. Unter Finanzinstrumente sind sowohl originäre als auch derivative Finanzinstrumente zu fassen22. Originäre Finanzinstrumente dienen z.B. dazu, „Währungsrisiken aus Forderungen durch entsprechende Währungsverbindlichkeiten“ abzusichern23. Derivative Finanzinstrumente bedeuten nicht sofort, sondern später auf Termin zu erfüllende Vereinbarungen24. Zu beachten ist, dass nicht jedes Derivat zugleich ein Finanzinstrument ist. Ein Derivat gilt nur dann als ein Finanzinstrument, wenn dessen Basiswert ein Finanzinstrument ist, denn nur in diesem Fall gerichtet das Derivat zum Erhalt oder der Lieferung eines Finanzinstruments25.

Die Derivate, die nicht Finanzinstrumente sind, werden vom Gesetzgeber daher im § 254 Satz 2 HGB erweitert: „Als Finanzinstrumente im Sinn des Satzes 1 gelten auch Termingeschäfte über den Erwerb oder die Veräußerung von Waren“. Damit wird die in der Praxis gängige Absicherung des Kaufs oder Verkaufs von Waren mittels Warentermingeschäften ermöglicht. Diese gesonderte Vorschrift ist notwendig, da es sich bei Warentermingeschäften nicht um Finanzinstrumente im Sinn des § 254 Satz 1 HGB handelt.

Der Begriff „Termingeschäfte“ in Satz 2 ist im Sinn des § 1 Abs. 11 Satz 4 Nr. 1 des Kreditwesengesetzes zu verstehen26. Danach sind Termingeschäfte als Kauf, Tausch oder anderweitig ausgestaltete Festgeschäfte oder Optionsgeschäfte anzusehen, die zeitlich verzögert zu erfüllen sind und deren Wert sich mittel- oder unmittelbar von dem Preis oder Maß eines Basiswertes ableitet27.

Zusammenfassung der Kapitel

1 Problemstellung: Einführung in die Neuregelung durch das BilMoG und Begründung der Relevanz für die handelsrechtliche Rechnungslegung.

2 Arten von Bewertungseinheiten: Vorstellung der zulässigen Arten wie Micro-, Macro- und Portfolio-Hedging sowie Unterscheidung zwischen Fair Value und Cash Flow Hedges.

3 Voraussetzungen für die Bildung von Bewertungseinheiten: Detaillierte Analyse der Anforderungen an Grundgeschäfte, Sicherungsinstrumente, Dokumentation sowie die Ermittlung der Effektivität.

4 Bilanzielle Abbildung von Bewertungseinheiten: Vergleich der Einfrierungs- und Durchbuchungsmethode sowie Betrachtung antizipativer Bewertungseinheiten.

5 Anhang und Lagebericht: Erläuterung der spezifischen Berichterstattungspflichten nach § 285 und § 314 HGB sowie § 289 und § 315 HGB.

6 Fazit: Zusammenfassende Betrachtung der gesetzlichen Neuregelung und der Implementierung der Bewertungseinheiten im Jahresabschluss.

Schlüsselwörter

BilMoG, § 254 HGB, Bewertungseinheiten, Sicherungsbeziehungen, Sicherungsinstrumente, Grundgeschäfte, Micro-Hedging, Macro-Hedging, Portfolio-Hedging, Fair Value Hedge, Cash Flow Hedge, Effektivität, Dokumentationspflicht, Einfrierungsmethode, Durchbuchungsmethode

Häufig gestellte Fragen

Was ist das grundlegende Thema dieser Seminararbeit?

Die Arbeit behandelt die durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) neu eingeführte explizite Regelung zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen gemäß § 254 HGB im deutschen Handelsrecht.

Welche zentralen Themenfelder werden abgedeckt?

Im Fokus stehen die Arten von Bewertungseinheiten, die gesetzlichen Voraussetzungen für deren Bildung, die Methoden der bilanziellen Abbildung und die entsprechenden Anhang- und Lageberichtspflichten.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das primäre Ziel ist es, die neuen gesetzlichen Vorgaben des § 254 HGB zu analysieren und die Vorgehensweise zur praktischen Umsetzung anhand von Fallbeispielen zu erläutern.

Welche wissenschaftliche Methode liegt der Arbeit zugrunde?

Es handelt sich um eine literaturgestützte Analyse, die auf der Auswertung von Gesetzestexten (HGB), Gesetzesmaterialien (Drucksachen) und einschlägiger fachwissenschaftlicher Literatur basiert.

Welche Inhalte umfasst der Hauptteil?

Der Hauptteil gliedert sich in die Bestimmung der Voraussetzungen für Bewertungseinheiten (Grundgeschäfte, Sicherungsinstrumente, Dokumentation, Effektivität) sowie die Erörterung der bilanziellen Abbildungsmethoden (Einfrierungs- und Durchbuchungsmethode).

Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren diese Arbeit?

Wichtige Begriffe sind § 254 HGB, Bewertungseinheit, Sicherungsinstrument, BilMoG, Effektivität, Einfrierungsmethode und Durchbuchungsmethode.

Worin unterscheiden sich die Einfrierungs- und die Durchbuchungsmethode konkret?

Bei der Einfrierungsmethode werden die kompensierenden Wertänderungen (effektiver Teil) nicht in Bilanz und GuV erfasst, während bei der Durchbuchungsmethode diese Wertänderungen erfolgswirksam abgebildet werden.

Was sind antizipative Bewertungseinheiten?

Dies sind Bewertungseinheiten, in denen mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartete Transaktionen als Grundgeschäfte abgesichert werden, obwohl das Rechtsgeschäft noch nicht rechtlich abgeschlossen ist.

Warum ist die Dokumentation für Bewertungseinheiten so wichtig?

Die Dokumentation dient dazu, die missbräuchliche (nachträgliche) Bildung von Bewertungseinheiten einzudämmen und den Nachweis zu erbringen, dass das Sicherungsinstrument zur Absicherung objektiv geeignet ist.

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Details

Title
Die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen nach dem neugefassten § 254 HGB
College
University of Wuppertal  (Integrierter Studiengang Wirtschaftswissenschaft)
Grade
1.7
Author
Diplom-Kaufmann (FH) Zhe Li (Author)
Publication Year
2010
Pages
19
Catalog Number
V150642
ISBN (eBook)
9783640619245
ISBN (Book)
9783640619313
Language
German
Tags
07 05 2010
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Diplom-Kaufmann (FH) Zhe Li (Author), 2010, Die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen nach dem neugefassten § 254 HGB, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/150642
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