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Die Umsetzung des § 8a SGB VIII am Beispiel der Stadt Leipzig

Title: Die Umsetzung des § 8a SGB VIII am Beispiel der Stadt Leipzig

Term Paper , 2009 , 34 Pages , Grade: 1,3

Autor:in: Dipl. Sozpäd./Sozarb. (FH) Rene Böhme (Author)

Politics - Miscellaneous
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Die Hausarbeit erläutert die Vorgaben des neu eingeführten §8a SGB VIII (Kinderschutzparagraf) und untersucht dessen Umsetzung in Leipzig.

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Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Das Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz (KICK)

3. Rahmenbedingungen des § 8a SGB VIII

3.1 Anlass und Zielsetzung

3.2 Bedeutung und Kritik

3.3 Komplexität des Schutzauftrags

4. Kerninhalte des § 8a SGB VIII

4.1 Standardisierung des Verfahrens zur Abschätzung des Gefährdungsrisikos

4.1.1 Informationsgewinnung

4.1.2 Einschätzung zur Kindeswohlgefährdung im Fachteam

4.1.3 Mitwirkung und Beteiligung

4.1.4 Hilfeangebot

4.2 Vereinbarungen mit Trägern der freien Jugendhilfe

4.2.1 Inhalte und Auswirkungen vertraglicher Regelungen

4.2.2 Herausforderungen und Chancen erfolgreicher Kooperationen

4.2.3 Datenschutz

5. Umsetzungsanalyse am Beispiel Leipzigs

5.1 Analysefragen

5.2 Beispiel Leipzig: Umsetzung, Vergleich und Bewertung

6. Fazit

Zielsetzung & Themen

Diese Arbeit untersucht die praktische Umsetzung des durch das Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz (KICK) eingeführten § 8a SGB VIII, der den staatlichen Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung neu definiert. Das primäre Ziel ist es, die gesetzlichen Anforderungen an öffentliche Jugendhilfebehörden und die Zusammenarbeit mit freien Trägern theoretisch zu beleuchten und anhand des konkreten Beispiels der Stadt Leipzig zu analysieren, inwieweit die gesetzlichen Vorgaben vier Jahre nach Inkrafttreten erfolgreich implementiert wurden.

  • Konkretisierung des staatlichen Schutzauftrags gemäß § 8a SGB VIII
  • Standardisierung von Verfahren zur Einschätzung von Gefährdungsrisiken
  • Einbindung freier Jugendhilfeträger in den Schutzauftrag durch Kooperationsvereinbarungen
  • Praktische Implementierung und Qualitätssicherung auf kommunaler Ebene (Stadt Leipzig)
  • Bewertung von Herausforderungen, präventiven Ansätzen und datenschutzrechtlichen Aspekten

Auszug aus dem Buch

4.1.1 Informationsgewinnung

Gemäß § 8a Abs. 1 Satz 1 setzt die Tätigkeit des Jugendamts ein, wenn ihm gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kinds oder Jugendlichen bekannt werden. Mit dieser Formulierung stellen sich drei wesentliche Fragen: 1. Was sind gewichtige Anhaltspunkte, die auf eine Kindeswohlsgefährdung deuten? 2. Wie gelangt das Jugendamt an diese Informationen? 3. In welcher Form muss die Behörde mit den Anhaltspunkten umgehen?

zu 1: Anhaltspunkte sind nach Bringewat tatsächliche Umstände, die auf eine Kindeswohlgefährdung hindeuten. Demnach sind spekulativ geäußerte Vermutungen und intuitive oder in anderer Weise emotional motivierte Werturteile nicht als Hinweise zu deuten, sofern sie nicht durch konkludente Schilderungen realer Umstände unterlegt sind. Stattdessen muss es sich um konkrete und in der Einschätzung des Jugendamts, basierend auf dem in der Vergangenheit erworbenen Erfahrungs- und Handlungswissen, um bedeutende Anzeichen oder ernst zu nehmende Annahmen handeln. Krug setzt für einen Eingriff des Jugendamts mindestens die Feststellung objektiver Tatsachen an und sieht in nicht belegbaren Verdachtsmomenten noch keine gewichtigen Anhaltspunkte, welche weitere Ermittlungen rechtfertigten.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einleitung: Die Einleitung thematisiert die gestiegene öffentliche Sensibilität für Kinderschutzfälle und stellt die gesetzliche Neuerung durch das KICK und den § 8a SGB VIII als Reaktion darauf vor, wobei das Ziel der Untersuchung in Leipzig benannt wird.

2. Das Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz (KICK): Das Kapitel gibt einen kurzen Überblick über die Reformziele des KICK, wie Verwaltungsvereinfachung und verbesserten Kinderschutz, und grenzt die für die Arbeit relevanten Aspekte des § 8a SGB VIII ein.

3. Rahmenbedingungen des § 8a SGB VIII: Dieses Kapitel erläutert den Anlass der Gesetzgebung, die kritische Debatte um die Rechtsnorm sowie die komplexe Einordnung in das staatliche Wächteramt und die Garantenpflicht der Fachkräfte.

4. Kerninhalte des § 8a SGB VIII: Das Kapitel analysiert detailliert die gesetzlichen Anforderungen an die Risikoeinschätzung, die Verfahrensstandards und den Einbezug freier Jugendhilfeträger in den Schutzauftrag.

5. Umsetzungsanalyse am Beispiel Leipzigs: Hier werden die theoretischen Vorgaben anhand der konkreten Umsetzung in der Stadt Leipzig geprüft, dokumentiert und kritisch bewertet.

6. Fazit: Das Fazit fasst die zentralen Ergebnisse zusammen, stellt fest, dass in Leipzig trotz Kritik an Details massive Weiterentwicklungen stattfanden, und gibt einen Ausblick auf künftige Entwicklungen im Kinderschutz.

Schlüsselwörter

§ 8a SGB VIII, Kindeswohlgefährdung, Jugendhilfe, Schutzauftrag, Kinderschutz, KICK, Risikoeinschätzung, Kooperationsvereinbarung, öffentliche Jugendhilfe, freie Jugendhilfe, Leipzig, Qualitätssicherung, Gefährdungsanalyse, Prävention, Wächteramt.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit behandelt die gesetzlichen Anforderungen an den Kinderschutz in Deutschland und untersucht deren praktische Umsetzung in einer Kommune anhand des Beispiels Leipzig.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Die zentralen Themen sind der staatliche Schutzauftrag gemäß § 8a SGB VIII, die Kooperation zwischen öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe sowie die Standardisierung von Verfahren bei Kindeswohlgefährdung.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das primäre Ziel ist die Analyse der praktischen Implementierung der gesetzlichen Neuregelungen des KICK-Gesetzes im Jugendamt der Stadt Leipzig vier Jahre nach dessen Inkrafttreten.

Welche wissenschaftliche Methode wurde verwendet?

Die Arbeit nutzt eine qualitative Analyse von Dokumenten, insbesondere von Dienstanweisungen, Kooperationsvereinbarungen und Rahmenkonzepten der Stadt Leipzig, um die Umsetzung des Gesetzes zu bewerten.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil befasst sich mit den theoretischen Rahmenbedingungen des § 8a SGB VIII sowie den detaillierten gesetzlichen Kerninhalten, bevor diese auf die konkrete Leipziger Praxis angewendet und bewertet werden.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie § 8a SGB VIII, Kindeswohlgefährdung, Kinderschutz, Jugendhilfe, Risikoeinschätzung und Kooperationsvereinbarung charakterisiert.

Wie bewertet der Autor die Rolle des Jugendamts Leipzig?

Der Autor bewertet das Vorgehen des Jugendamts Leipzig als vorbildlich hinsichtlich der Standardisierung und Netzwerkarbeit, kritisiert jedoch die niedrigen Qualifikationsanforderungen an das Personal und die teilweise einseitige Ausrichtung auf kontrollierende Maßnahmen.

Welchen Stellenwert haben freie Träger in der Leipziger Umsetzung?

Freie Träger sind durch verbindliche Kooperationsvereinbarungen in den Schutzauftrag eingebunden, wobei der Autor kritisiert, dass ihnen bei der Gefährdungsabwehr weniger Eigenverantwortung zukommt als dem öffentlichen Jugendamt.

Warum war ein Vergleich mit einer anderen Stadt nicht möglich?

Ein geplanter Vergleich mit der Stadt Bremen scheiterte, da trotz mehrfacher Anfragen keine entsprechenden Dokumente zur Verfügung gestellt wurden, was der Autor als Hinweis auf eine hohe Brisanz des Themas wertet.

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Details

Title
Die Umsetzung des § 8a SGB VIII am Beispiel der Stadt Leipzig
College
University of Bremen
Grade
1,3
Author
Dipl. Sozpäd./Sozarb. (FH) Rene Böhme (Author)
Publication Year
2009
Pages
34
Catalog Number
V150678
ISBN (eBook)
9783640629848
ISBN (Book)
9783640630080
Language
German
Tags
Umsetzung VIII Beispiel Stadt Leipzig
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Dipl. Sozpäd./Sozarb. (FH) Rene Böhme (Author), 2009, Die Umsetzung des § 8a SGB VIII am Beispiel der Stadt Leipzig, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/150678
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