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Entlastung der Polizei durch mögliche Privatisierungen

Titre: Entlastung der Polizei durch mögliche Privatisierungen

Travail d'étude , 2016 , 18 Pages , Note: 2,0

Autor:in: Simon Brost (Auteur)

Organisation et administration - Administration publique
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Résumé Extrait Résumé des informations

Die Expertenkommission des Ministeriums für Inneres und Kommunales annoncierte unter anderem den Teilbereich der Unfallaufnahme von Bagatellunfällen und die Ruhestörungen als mögliche Privatisierungsobjekte heraus, welche der Verfasser in dieser Hausarbeit untersuchen wird. Die Untersuchungsfrage dieser Hausarbeit lautet, ob eine Privatisierung der benannten Teilbereiche zur Entlastung der Polizei möglich wären und wie?
Dazu wird zuerst eine theoretische Annäherung in das Thema Privatisierung gegeben, gefolgt von der Einführung in die Sachgebiete. Durch eine folgende Gegenüberstellung der vorherigen Bearbeitungsfelder sollen Handlungsmöglichkeiten der Polizei aufgezeigt werden, wodurch ein Fazit gebildet wird.

Seit Ende der neunziger Jahre ist die Personalentwicklung der Polizei in Deutschland rückläufig, obwohl der Polizei ständig mehr Aufgaben übertragen und der Rechtsstaat höhere Anforderungen an die Ermittlungsarbeit der Polizei stellt. Eine Aufgabenentlastung ist nicht erfolgt. Dadurch ergibt sich für die Polizei ein größeres Aufgabenfeld bei geringerer Personalstärke. Zudem sieht sich die Polizei NRW in den kommenden Jahren verstärkt dem demographischen Wandel ausgesetzt, wobei sie nach bisherigem Stand einen Personalverlust hinnehmen muss.

Folglich erscheint eine Abgabe von bisherigen Aufgaben der Polizei an Private realisierbarer um die hoheitlichen Hauptaufgaben der Polizei, auf Grundlage des Legalitätsprinzips, sicherzustellen. Diese Abgabe von Aufgaben könnte unter den Voraussetzungen von binnenstrukturellen Maßnahmen in Form von Privatisierungen geschehen, wodurch die soziale Marktwirtschaft in Deutschland, welche dem Kapitalismus angehört, liberalisiert wird. „Die neoliberale Ausrichtung moderner Staaten, u. a. geprägt durch eine schleichende Aufkündigung des Wohlfahrtsstaates, impliziert geradezu die Forderung nach einer „Aktivierung der Bürger“ bei gleichzeitigem „Rückzug des Staates““. (Reichertz/Schnepper 2013).

Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Entwicklung der Polizei Nordrhein-Westfalen

2. Theoretische Annäherung an das Thema Privatisierung

2.1 Arten der Privatisierung

2.1.1 Die formale Privatisierung

2.1.2 Die funktionale Privatisierung

2.1.3 Die materielle Privatisierung

2.2 Grenzen der Privatisierung

3. Einführung in die Sachgebiete

3.1 Unfallaufnahme von Bagatellunfällen

3.2 Ruhestörungen

4. Handlungsmöglichkeiten der Polizei in den Sachgebieten

4.1 Handlungsmöglichkeiten in der Unfallaufnahme von Bagatellunfällen

4.2 Handlungsmöglichkeiten in dem Bereich der Ruhestörungen

5. Fazit

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht die Möglichkeiten und die rechtliche Zulässigkeit einer Privatisierung ausgewählter Polizeiaufgaben, um die Polizei NRW angesichts rückläufiger Personalentwicklung und steigender Anforderungen effizient zu entlasten. Dabei wird analysiert, ob eine Auslagerung in den Bereichen der Unfallaufnahme von Bagatellunfällen sowie bei Ruhestörungen zur Aufrechterhaltung der Kernaufgaben der Polizei beitragen kann.

  • Grundlagen der Privatisierungsformen (formal, funktional, materiell)
  • Verfassungsrechtliche Grenzen der Aufgabenprivatisierung
  • Betriebswirtschaftliche und rechtliche Analyse der Unfallaufnahme
  • Eskalationspotenzial und Zuständigkeiten bei Ruhestörungen
  • Möglichkeiten der funktionalen Privatisierung durch Beleihung

Auszug aus dem Buch

4.1 Handlungsmöglichkeiten in der Unfallaufnahme von Bagatellunfällen

Die polizeiliche Unfallaufnahme erweckt den Anschein einer objektiven Schuldfeststellung. „Dies ist keine Aufgabe der Polizei, sondern obliegt einem zivilrechtlichen Verfahren.“ (ebd.: 300). „Der Schutz privater Rechte Dritter obliegt der Polizei nach § 1 Abs. 2 PolG NRW nur dann, wenn gerichtlicher Schutz nicht rechtzeitig zu erlangen ist und wenn ohne polizeiliche Hilfe die Verwirklichung des Rechts vereitelt oder wesentlich erschwert würde.“ (ebd.).

Der reine Personalienaustausch kann durch die Beteiligten selbst vorgenommen werden durch die Vorlage ihrer amtlichen Dokumente. Die Schuldfrage kann ebenfalls durch die Unfallbeteiligten geklärt werden. Ist dies nicht der Fall kann der objektive Befund in Form von eigens gefertigter Lichtbildern der Beschädigungen und der Unfallörtlichkeit festgehalten und ihre Aussagen durch schriftliche Fertigung an die Versicherung erfolgen, welche sich um die zivilrechtlichen Ansprüche kümmert, wodurch der Schutz privater Rechter sichergestellt wird.

Aufgrund dessen ist bei Bagatellunfällen die gesetzliche Zuständigkeit der Polizei nach § 1 Abs. 2 PolG NRW „nicht ersichtlich.“ (ebd.). „Konsequenterweise wird in diesen Fällen eine polizeiliche Verkehrsunfallaufnahme selbst vom Gesamtverband der Versicherungswirtschaft für überflüssig gehalten.“ (ebd.). Allerdings hat die Polizei die Aufgabe Straftaten und Ordnungswidrigkeiten zu verhüten und Gefahrenabwehr zu betreiben. Dieser Handlungsbedarf kann nur durch Personal vor Ort festgestellt werden.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Entwicklung der Polizei Nordrhein-Westfalen: Die Einleitung beleuchtet die personelle Engpasssituation der Polizei und identifiziert Privatisierungen als potenziellen Lösungsansatz zur Entlastung.

2. Theoretische Annäherung an das Thema Privatisierung: Dieses Kapitel definiert und differenziert die verschiedenen Arten der Privatisierung sowie deren verfassungsrechtlich begründeten Grenzen.

3. Einführung in die Sachgebiete: Es werden die rechtlichen Rahmenbedingungen der polizeilichen Zuständigkeit bei Bagatellunfällen und Ruhestörungen dargelegt.

4. Handlungsmöglichkeiten der Polizei in den Sachgebieten: Hier erfolgt die konkrete Prüfung, ob die genannten Aufgabenbereiche mittels Funktionaler Privatisierung durch Beliehene entlastet werden können.

5. Fazit: Das Fazit bewertet die Beleihung als mögliche Option für Bagatellunfälle, schließt sie jedoch für den Bereich der Ruhestörungen aufgrund von Sicherheitsrisiken aus.

Schlüsselwörter

Privatisierung, Polizei NRW, Beleihung, Verwaltungshelfer, Bagatellunfälle, Ruhestörung, Gefahrenabwehr, Gewaltmonopol, Rechtsstaatsprinzip, Aufgabenentlastung, Personalentwicklung, Funktionalprivatisierung, Hoheitsaufgaben, öffentliche Sicherheit, Ordnungswidrigkeiten.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit primär?

Die Hausarbeit untersucht, ob eine Übertragung polizeilicher Teilaufgaben auf Private möglich ist, um die Polizei Nordrhein-Westfalen bei ihrer Aufgabenwahrnehmung zu unterstützen.

Welche Teilbereiche der polizeilichen Arbeit werden konkret betrachtet?

Fokus der Untersuchung liegt auf der Aufnahme von Verkehrsunfällen unterhalb der Schwelle zu schwerwiegenden Straftaten (Bagatellunfälle) sowie auf dem Bereich der bearbeiteten Ruhestörungen.

Was ist das zentrale Ziel der wissenschaftlichen Analyse?

Ziel ist es, Handlungsmöglichkeiten zu identifizieren, die eine Entlastung der Polizeibeamten ermöglichen, ohne dabei das staatliche Gewaltmonopol oder die rechtsstaatliche Qualität der Aufgabenerfüllung zu gefährden.

Welche wissenschaftliche Methode wird zur Erkenntnisgewinnung genutzt?

Es erfolgt eine theoretische Annäherung an das Privatisierungskonzept, gefolgt von einer Gegenüberstellung der polizeilichen Sachgebiete mit den rechtlichen Privatisierungsmöglichkeiten.

Was steht im inhaltlichen Hauptteil der Ausarbeitung?

Neben der Definition verschiedener Privatisierungsmodelle (formal, funktional, materiell) und deren Grenzen wird die praktische Anwendbarkeit dieser Modelle auf die Unfallaufnahme und Ruhestörungen geprüft.

Welche Rolle spielt das Gewaltmonopol in der Arbeit?

Das Gewaltmonopol dient als zentrale verfassungsrechtliche Schranke, welche die Übertragung von Aufgaben mit Potenzial zur physischen Gewaltanwendung auf Private untersagt.

Warum ist bei Bagatellunfällen eine Privatisierung laut Autor sinnvoll?

Da diese Unfälle primär zivilrechtliche Interessen betreffen und keine Gewaltanwendung erfordern, sieht der Autor die funktionale Privatisierung durch Beliehene zur Entlastung als eine prüfenswerte Option an.

Warum wird eine Privatisierung bei Ruhestörungen abgelehnt?

Aufgrund des oft unvorhersehbaren Eskalationspotenzials und der möglichen Notwendigkeit physischer Gewaltanwendung stuft der Autor eine Privatisierung dieses Bereichs als unverhältnismäßig und gefährlich ein.

Welches Fazit zieht der Verfasser zur rechtlichen Grundlage?

Der Verfasser stellt fest, dass für eine funktionale Privatisierung in den untersuchten Bereichen bisher eine explizite gesetzliche Grundlage im Sinne einer Beleihung fehlt.

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Résumé des informations

Titre
Entlastung der Polizei durch mögliche Privatisierungen
Université
University of Kassel  (Wirtschaftswissenschaften)
Cours
Entwicklung der Verwaltungsorganisation
Note
2,0
Auteur
Simon Brost (Auteur)
Année de publication
2016
Pages
18
N° de catalogue
V1506955
ISBN (ebook)
9783389071564
ISBN (Livre)
9783389071571
Langue
allemand
mots-clé
Polizei Privatisierung Unfall Arten der Privatisierung formale Privatisierung funktionale Privatisierung materielle Privatisierung Grenzen der Privatisierung Ruhestörung Entlastung der Polizei Aufgabenentlastung Haushaltskrise demographischer Wandel Personalverlust Outsourcing Rückzug des Staates
Sécurité des produits
GRIN Publishing GmbH
Citation du texte
Simon Brost (Auteur), 2016, Entlastung der Polizei durch mögliche Privatisierungen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1506955
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Extrait de  18  pages
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