Rassismus, Antidiskriminierung und Konsequenzen für Soziale Arbeit


Presentación (Redacción), 2008

13 Páginas, Calificación: 1,3


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Kurze Klärung verwendeter Begriffe

2. Rassismus und Antidiskriminierung in Aufgabenfeldern der Sozialen Arbeit

3. Fremdenfeindlichkeit, Rassismus, Diskriminierung und ihre Ursachen in der Einwanderungsgesellschaft

4. Europäische und nationale Antidiskriminierungsrichtlinien

5. Soziale Arbeit als Menschenrechtsprofession und Instanz der Antidiskriminierung

6. Antidiskriminierungsarbeit konkret

7. Rassismus als Phänomen aus der Mitte der Gesellschaft

1. Klärung verwendeter Begriffe

Vor dem Einstieg in die Thematik, bietet es sich an, zentrale Begriffe zu klären. All jene sind zwar bekannt und gehören zum gängigen Vokabular, werden aber selten wirklich definiert, bzw. häufig unterschiedlich interpretiert. Ich orientiere mich in meinen Ausführungen weitestgehend an den Definitionen, die Treichler (2004, S. 71-98) liefert.

Unter Diskriminierung versteht man laut Treichler (2004, S. 71-98) eine Benachteiligung, Verletzung von Rechten,...etc. von Menschen, die bestimmte, gemeinsame Merkmale haben. Diese können sehr unterschiedlich sein (Hautfarbe, Religion, Geschlecht, sozialer Status...etc.). Rechtswissenschaften, Soziologie sowie die Psychologie liefern jeweils unterschiedliche Begriffsbestimmungen hierfür. Zusammenfassend kann man jedoch sagen, dass Diskriminierte in bestimmten Situationen aufgrund der oben genannten Merkmale eine weniger günstige Behandlung erfahren als andere.

Auch was den Begriff Rassismus anbelangt, gibt es verschiedene Sichtweisen, was genau dieser umfasst. Rassismus bedeutete ursprünglich diskriminierendes Verhalten gegenüber farbigen Mitmenschen. Der dort enthaltene Begriff Rasse suggeriert die Existenz von mehr als einer Art des Homo Sapiens. Häufig wird bei Verwendung dieses Begriffs darauf verwiesen, dass er lediglich aus praktischem Nutzen verwendet wird (z.B. Antidiskriminierungsrichtlinien der Europäischen Union), damit aber keinerlei Akzeptanz von Rassetheorien verbunden sei. Ich verwende den Begriff Rassismus ausgeweitet auf die Diskriminierung ethnischer Gruppen aufgrund äußerlich sichtbarer Merkmale wie z.B. die Hautfarbe. Von Theorien der Existenz mehrerer Rassen Mensch möchte ich mich jedoch klar distanzieren!

Zuletzt muss kurz umrissen werden, was unter ethnischen Gruppen zu verstehen ist. Hier handelt es sich um Menschen, die aufgrund gemeinsamer Merkmale als homogene Gruppen wahrgenommen werden. Diese können von Lebensstil, Religion, Volkszugehörigkeit...etc. bis Hautfarbe sehr weit gefächert sein. Hierin liegt bereits ein erster Schritt zur Diskriminierung und zum Empfinden Anderer als Fremde. Es wird missachtet, dass die Zugehörigkeit zu sozialen Milieus in multikulturellen Gesellschaften keineswegs immer homogen ist, sondern der Heterogenität unterliegt. Vor allem bei Migranten zweiter und dritter Generation beispielsweise wird diese Komplexität schnell deutlich (Treichler, 2004, S. 71-98).

2. Rassismus und Antidiskriminierung in Aufgabenfeldern der Sozialen Arbeit

Soziale Arbeit als Profession kann sich der Thematik aufgrund der immer größer werdenden Bedeutung der ihr beizumessen ist nicht entziehen. Diese Aspekte müssen deshalb bereits bei der Ausbildung besser berücksichtigt werden, da sämtliche Bemühungen innerhalb der Sozialen Arbeit hin zu einer wirksamen Antidiskriminierungsarbeit ganz klar noch am Anfang sind. Geschieht dies nicht, muss sich die Soziale Arbeit den Vorwurf gefallen lassen, bedeutende Entwicklungen verschlafen zu haben. Ein gutes Beispiel für diesen Zugewinn an Dringlichkeit ist die Verabschiedung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) der Bundesrepublik Deutschland (BRD) 2006. Auch wenn Deutschland keineswegs eine Vorreiterrolle was Antidiskriminierung anbelangt beizumessen ist, wird das Thema mittlerweile sensibler behandelt (Treichler, 2004, S. 71-98).

Um einen wirksamen Schutz vor Diskriminierung, rassistischer Gewalt...etc. für alle Mitglieder der Einwanderungsgesellschaft zu bieten, reichen laut Treichler (2004, S. 71-98) juristische und polizeiliche Maßnahmen nicht aus. Klar sind diese notwendig, bekämpfen jedoch lediglich die Symptome und sind ungeeignet, das wirkliche Problem anzugehen. Soziale Arbeit als Profession verpflichtet sich, die Menschenrechte aller zu achten und für sie einzutreten. Sie hat Zugang zu Diskriminierten wie auch zu den Verursachern und ist somit in der Pflicht! Vor allem aufgrund der Zusammenhänge zwischen sozialstaatlichen Themen und der Problematik des Rassismus, der Fremdenfeindlichkeit...etc. wird dieser Anspruch untermauert. Dieser wird später noch genauer erläutert. Insgesamt ergibt sich die Aufgabe, für die ideelle Menschenwürde und die mit ihr verbundenen Menschenrechte einzustehen, diese zu schätzen bzw. zu verbessern, um allen Angehörigen der multikulturellen Gesellschaft ein menschenwürdiges Leben zu gewährleisten.

3. Fremdenfeindlichkeit, Rassismus, Diskriminierung und ihre Ursachen in der Einwanderungsgesellschaft

Stimmt man den Ausführungen Treichlers (2004, S. 71-98) zu, so ergibt sich zunächst folgende Grundannahme, die unerlässlich und zentral für die gesamte Antidiskriminierungsthematik ist: Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus,

Sexismus und die aus ihnen resultierende Diskriminierung ethnischer Gruppen sind keine unvermeidlichen Begleiterscheinungen einer von Migration geprägten Gesellschaft. Ohne diese Basisthese wäre eine wirksame Antidiskriminierungsarbeit natürlich auch überhaupt nicht möglich. Die eben genannten Haltungen sind auf keinen Fall unvermeidbar. Sie müssen vielmehr als Reaktionen bzw. Symptome verstanden werden, mit denen Menschen auf Situationen reagieren, in denen sie sich ungerecht behandelt bzw. selbst benachteiligt fühlen. Der Anstieg von Fremdenfeindlichkeit z.B. ist häufig eng verbunden mit wirtschaftlichen Krisen und ihren Auswirkungen auf die Gesellschaft. Bei der Suche nach einem geeigneten Sündenbock für die eigene missliche Lage, trifft es nahezu immer die gleichen ethnischen Gruppen. Seit dem Mittelalter waren diese vornehmlich Juden, in der Postmoderne vor allem Menschen mit Migrationshintergrund. In Zeiten in denen Arbeitslosigkeit ein Problem darstellt, lassen sich folglich sehr schnell Stimmen finden, die eine Begrenzung der Aufnahmegesellschaft unterstützen. Auf eine sachlich korrekte Argumentation wird hier meistens verzichtet, bis hin zu der völlig verfälschten Darstellung der Realität, auf die rechtsextreme Gruppierungen zugreifen. Fakt ist: Deutschland ist ein Einwanderungsland und profitiert in höchstem Maße von ihr. Aufgrund des demographischen Wandels, Fachkräftemangel...etc. ist Einwanderung unverzichtbar, ganz zu schweigen von den Vorzügen der kulturellen Bereicherung durch Einwanderung. Die Konsequenz hieraus für die Soziale Arbeit muss lauten, diese Missstände beseitigen zu wollen. Ein antidiskriminierendes Vorgehen muss jedoch gerade aufgrund eben beschriebener Ursachen nicht nur schützend für die Opfer wirken, sondern auch vor allem an die Gesamtheit der Bevölkerung gerichtet sein. Andernfalls würde man wieder nur Symptome bekämpfen, was vergleichbar wäre, mit dem Ausschalten eines Feuermelders, um den Brand nicht löschen zu müssen. Gerade aufgrund der sehr unterschiedlichen Machtverteilung in unserer Gesellschaft ist es notwendig, die Thematik strukturell anzugehen.

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Final del extracto de 13 páginas

Detalles

Título
Rassismus, Antidiskriminierung und Konsequenzen für Soziale Arbeit
Universidad
University of Applied Sciences Regensburg  (Fakultät für Sozialwissenschaften)
Curso
Soziale Arbeit mit Migranten
Calificación
1,3
Autor
Año
2008
Páginas
13
No. de catálogo
V150764
ISBN (Ebook)
9783640625437
ISBN (Libro)
9783640625222
Tamaño de fichero
515 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Rassismus, Diskriminierung, Antidiskriminierung, Soziale Arbeit, Sozialarbeit, Sozialpädagogik
Citar trabajo
B.A. Philipp Rösel (Autor), 2008, Rassismus, Antidiskriminierung und Konsequenzen für Soziale Arbeit, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/150764

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Título: Rassismus, Antidiskriminierung und Konsequenzen für Soziale Arbeit



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