Die beiden großen christlichen Kirchen und mit ihnen verbunden die diakonischen Einrichtungen in Form von Diakonie und Caritas zählen zu den größten Arbeitgebern in Deutschland. So sind nach Aussagen von B. Lassiwe 440 000 Mitarbeiter in 28 000 Einrichtungen wie Heimen, Kran-kenhäusern und Werkstätten beschäftigt.
Die diakonischen Werke stehen unter der Obhut der Kirche, sind oft Werke der Kirche. „Diakonie“ heißt „Dienst am Menschen aus christlicher Nächstenliebe“. Und so ist „das Diakonische Werk … zum Dienst der Liebe in der Nachfolge Jesu Christi in allen dia¬konischen Bereichen innerhalb des Kir-chenkreises beauftragt“. Sie sind tätig an den bedürftigen Mitmenschen.
Viele derer, die Soziale Arbeit studieren, werden später in diesem Bereich tätig sein, für den es jedoch gewisse Sonderregelungen gibt.
Die Sonderstellung der diakonischen Einrichtungen beruht auf der Trennung von Kirche und Staat, die durch GG Art 140 geordnet ist. Damit kommt der Kirche zu, einige Bereichen selbstständig und in eigener Verantwortung zu ordnen. Dazu gehört auch der Bereich der Arbeitnehmervertretung und in diesem Zusammenhang auch der Umgang mit Konflikten.
In meiner Hausarbeit werde ich mich auf die Mitbestimmung im Betriebsverfassungsgesetz, die Sonderrechte der Kirche und den Vergleich des Betriebsverfassungsgesetzes mit der kirchlichen Schlichtung beschränken.
Dazu werde ich auf folgende Thesen eingehen:
•Der Betriebsrat ist notwendig, da durch ihn die Belange der Mitarbeiter vertreten werden.
•Wenn einem Arbeitnehmer gekündigt wird, muss der Arbeitgeber ab einer bestimmten Unternehmensgröße sich an die Sozialauswahl halten!
•Gemäß Art. 137 III WRV sind die Kirchen zur Regelung der Betriebs-verfassung als eigene Angelegenheit befugt und setzen auf freiwilligen Gehorsam aufgrund besserer Einsicht!
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Mitbestimmung im Betriebsverfassungsgesetz
2.1. Gründe und Ziel
2.2. Auswirkungen auf die Sozialauswahl bei Kündigungen
3. Sonderrechte der Kirche
3.1. Begründung im Grundgesetz
3.2. Eigenarten der Kirche
3.2.1. Das Wahlrecht in diakonischen Einrichtungen
3.2.2. Sind kirchliche Einrichtungen Betriebe?
3.2.3. Das Selbstverständnis der Kirche
3.3. Das Schlichtungsverfahren
3.3.1. Über den Umgang mit Konflikten
4. Vergleich des Betriebsverfassungsgesetz mit dem Mitarbeiterrecht der Kirchen
5. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit vergleicht die Mitbestimmungsrechte im staatlichen Betriebsverfassungsgesetz mit den spezifischen Regelungen im kirchlichen Bereich. Ziel ist es, die Unterschiede im Umgang mit Konflikten am Arbeitsplatz zu analysieren und aufzuzeigen, wie das kirchliche Selbstverständnis die Interessenvertretung von Mitarbeitern prägt.
- Mitbestimmung und Betriebsrat nach staatlichem Recht
- Sonderstellung und arbeitsrechtliche Autonomie der Kirchen
- Kirchliches Schlichtungsverfahren vs. staatliche Einigungsstelle
- Herausforderungen für Sozialarbeiter im kirchlichen Dienst
Auszug aus dem Buch
3.2. Eigenarten der Kirche
Zu den Eigenarten der Kirche gehört, dass von einem Beistand (s.o.), der keiner christlichen Kirche angehört, kein Verständnis für den kirchlichen Auftrag erfolgen kann, da die Kirche überzeugt ist, dass die Leute sich auf der Grundlage des Evangeliums einigen werden. Oder anders ausgedrückt: „Sie stützt sich dabei besonders auf solche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die als bewusste Christen in der Diakonie tätig sind“.
Sowohl die Caritas als auch die Diakonie haben eine Mitarbeitervertretung. Bei der katholischen Kirche ist es die MAVO, die am 24.1.1977 eingerichtet wurde. Die Mitarbeitervertretung der Diakonie nennt sich MVG. Das heißt, dass das Betriebsverfassungsgesetz in der staatlichen Form auf die karitativen Einrichtungen keine Anwendung findet. Sofern eine Dienstgemeinschaft existiert, kann sie - und das sollte der Sozialarbeiter wissen, wenn er dort arbeiten möchte - nicht auf das Arbeitsrecht übertragen werden. Richtig ist sehr wohl, dass es, wie W. Schulze Frohning feststellt, einen Interessenskonflikt zwischen dem Dienstherrn und dem Sozialarbeiter geben kann.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Arbeit führt in die Bedeutung der Kirchen als große Arbeitgeber ein und skizziert die Fragestellung bezüglich der Mitbestimmung und Konfliktlösung.
2. Mitbestimmung im Betriebsverfassungsgesetz: Dieses Kapitel erläutert die Grundlagen der betrieblichen Mitbestimmung, das Wahlrecht des Betriebsrats und die Kriterien der Sozialauswahl bei Kündigungen.
3. Sonderrechte der Kirche: Hier werden die verfassungsrechtliche Begründung der kirchlichen Eigenständigkeit sowie das Selbstverständnis der Dienstgemeinschaft und die internen Schlichtungsverfahren untersucht.
4. Vergleich des Betriebsverfassungsgesetz mit dem Mitarbeiterrecht der Kirchen: Es erfolgt eine Gegenüberstellung der beiden Systeme, wobei insbesondere die unterschiedlichen Ansätze zur Konfliktlösung und das Wahlrecht hervorgehoben werden.
5. Fazit: Die Arbeit schließt mit einer Bewertung der Sonderstellung der Kirche, wobei der notwendige Interessenausgleich zwischen Dienstherr und Mitarbeitern betont wird.
Schlüsselwörter
Mitbestimmung, Betriebsverfassungsgesetz, Kirche, Diakonie, Caritas, Mitarbeitervertretung, MAVO, MVG, Schlichtungsverfahren, Konfliktlösung, Sozialauswahl, Dienstgemeinschaft, Arbeitsrecht, Sozialarbeiter, Kündigungsschutz
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Hausarbeit befasst sich mit dem Vergleich der Mitbestimmungsrechte im staatlichen Betriebswesen und im kirchlichen Bereich.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Im Zentrum stehen das Betriebsverfassungsgesetz, die kirchenspezifischen Regelungen (MVG/MAVO) sowie der Umgang mit Arbeitskonflikten.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist es, aufzuzeigen, wie sich die Arbeitsvertretung in kirchlichen Einrichtungen von der staatlichen unterscheidet und welche Implikationen dies für Arbeitnehmer hat.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer Literaturanalyse und dem Vergleich rechtlicher Grundlagen sowie kirchlicher Satzungen.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert die Rechte von Betriebsräten, die Sonderstellung der Kirche durch das Grundgesetz und die spezifischen Konfliktlösungsmechanismen der Kirchen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird primär durch Begriffe wie Mitbestimmung, Dienstgemeinschaft, kirchliche Sonderrechte und Konfliktkultur charakterisiert.
Wie unterscheidet sich die Konfliktlösung in der Kirche von der in einem normalen Betrieb?
Während in der Wirtschaft staatliche Einigungsstellen oder Arbeitsgerichte entscheiden, setzen Kirchen auf interne Schlichtungsverfahren und ein auf Konsens und Nächstenliebe basierendes Selbstverständnis.
Warum spielt das Selbstverständnis der Kirche eine so wichtige Rolle für Sozialarbeiter?
Sozialarbeiter im kirchlichen Dienst müssen sich mit der Dienstgemeinschaft identifizieren, was oft eine höhere Loyalität erfordert und das Konfliktverhalten im Vergleich zu profitorientierten Unternehmen prägt.
- Citation du texte
- Christian Moor (Auteur), 2009, Vergleich der Mitbestimmung im Betriebsverfassungsgesetz und im Bereich der Kirche im Umgang mit Konflikten, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/151005