Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung
II. Die Bemühungen Friedrichs II. um einen Kreuzzug
II.1. Wiederholte Aufschübe des Kreuzzugsgelübdes
III. Der Vertrag von San Germano (1225)
III.1. Der Vertragsinhalt
III.2. Die Bedeutung der Zugeständnisse für Friedrich II
III.3. Die Bedeutung für den Papst und die Kurie
IV. Fazit
V. Quellen- und Literaturverzeichnis
V.1. Quellen
V.2. Literatur
I. Einleitung
Angesichts der vielfältigen Aktivitäten des letzten Stauferkaisers Friedrich II. im naturwissenschaftlichen, architektonischen, legislativen, sprachlich - kulturellen, zoologischen, künstlerischen und vielen weiteren Bereichen, stellt er bis heute eine faszinierende Persönlichkeit dar, die ihrer Zeit oftmals ein Stück voraus zu sein schien. Die sich weiterhin anhäufenden Beiträge zur Forschung spiegeln aber vor allem das Interesse an seiner historischen Gestalt als Herrscher wieder.1 Bisher existiert eine kritisch edierte Sammlung seiner Urkundenteile die gerade einmal bis in das Jahr 1212 reicht.2 Damit sind die Publikationen zu Friedrich II. also keineswegs abgeschlossen, sondern stets in Bearbeitung.
Als der Staufer dem Papst gelobte einen Kreuzzug persönlich anzutreten,3 trat er damit in die Fußstapfen seines Großvaters Barbarossa und seines Vaters Heinrich VI.4 Dies sollte ihm in späteren Jahren neben der Königskrone zu Sizilien, zu Deutschland und seit 1220 der Kaiserkrone auch die Krone zu Jerusalem einbringen, die er sich selbst aufs Haupt setzte. Bis der Kreuzzug jedoch stattfand, kam es vorerst zu etlichen Komplikationen, denn Friedrich verschob sein Gelübde mehrere Male. Was waren seine Motive dafür? War es ihm wirklich ernst einen „gerechten und gottgefälligen Krieg“5 zu realisieren oder ging es ihm vielmehr um die Aufmerksamkeit des Papstes und der gesamten Christenheit?
Der Vertrag von San Germano stellt bei dieser Thematik einen bedeutenden Wendepunkt dar und soll daher innerhalb dieser Arbeit im Vordergrund stehen. Dazu ist es notwendig die Umstände seiner Entstehung, seines Inhalts und seiner Folgen zu kennen. Nur so lässt sich über die Ereignisse des Kreuzzuges, der im Jahre 1227 folgenden Exkommunikation des staufischen Herrschers und sein Denken und Handeln als Kind seiner Zeit urteilen.
II. Die Bemühungen Friedrichs II. um einen Kreuzzug
Trotz der Exkommunikation Friedrichs im Jahre 1227 und der mehrfachen Aufschübe seines Kreuzzugsgelübdes lässt sich dennoch sagen, dass er den Willen besaß das Unternehmen in die Tat umzusetzen. Dies äußerte sich bereits in seinen frühen königlichen Herrschertagen, als er die Kreuzzugspredigten nach dem allgemeinen Aufruf des Papstes an die Christenheit, geradezu „demonstrativ“ mehrere Tage lang verfolgte.6
In einem nächsten Schritt rief er, der nun Kaiser war, neben den päpstlichen Proklamationen, die „Fürsten, Barone und Ritter“ dazu auf, sich „zur Unterstützung des Heiligen Landes ohne Aufschub“7 bereit zu halten. Es gelang ihm ihren Eifer zu entfachen, indem er ihnen Geldsummen für ihre Teilnahme versprach.8
Im folgenden Jahr 1219 bat er den Papst darum alle, die ihr Gelübde bis zum 24. Juni nicht erfüllt haben sollten, zu exkommunizieren.9 Diese Entscheidung sollte ihm jedoch in späteren Jahren zum Verhängnis werden.
Neben den Versprechungen an die Teilnehmer des Unternehmens, bestand der Kaiser jedoch auch auf die zu Ferentino beschlossene Kreuzzugssteuer. Sie sollte sich über einen Zeitraum von drei Jahren erstrecken und zum Teil an den Kaiser gehen, um somit den Flottenbau für die Überfahrt nach Palästina zu finanzieren.10 Besondere Bemühungen von Seiten Friedrichs zeigte sich in den Jahren 1223 und 1224, als er den Hochmeister des Deutschen Ordens, Hermann von Salza, nach Deutschland und Johann von Brienne zu den Königen von England, Spanien und Frankreich als Kreuzzugswerber entsandte.11
Es lässt sich also sagen, dass Kaiser Friedrich II. weder Kosten noch Anstrengungen scheute, um die heilige Stätte zu befreien. Den Höhepunkt seiner finanziellen und verantwortlichen Zusagen stellte aber 1225 der Vertrag von San Germano dar.
II.1. Wiederholte Aufschübe des Kreuzzugsgelübdes
Bei seiner Aachener Königskrönung versprach Friedrich Papst Innozenz III., den Quellen zufolge, das erste Mal eine Kreuzfahrt ins Heilige Land.12 Im Januar 1219 machte er die Reichsfürsten für seine bisherige Inaktivität verantwortlich und bat Papst Honorius III. da- raufhin alle, den Kaiser selbst eingeschlossen, mit dem Kirchenbann zu drohen.13 Zwei Monate vor dem vereinbarten Aufbruch konnte er eine weitere Verzögerung bis zum 26. September erreichen.14 Doch damit nicht genug, denn noch weitere zwei Mal bat er ihn in diesem Jahr um eine Fristverlängerung: Mit Erfolg! So verschob sich der Termin zunächst auf den 21. März und dann auf den 1. Mai.15 In der Korrespondenz mit dem Papst im Jahre 1220, kurz vor seiner Kaiserkrönung, aktualisierte Friedrich II. noch mal sein Gelübde.16 Im darauffolgenden Jahr bat er den Papst und die Kurie jedoch erneut um eine Fristverlänger- ung, erst im kommenden März zum Kreuzfahrerheer nach Damietta stoßen zu können, da es ihm, laut Stürner, an den nötigen Geldmitteln mangelte für eine angemessene Rüstung als kai- serlicher Kreuzfahrer.17
Als es im Jahre 1222 zum Kongress zu Veroli kam, sollte ein neuer Termin für das Unternehmen ausgehandelt werden. Um jedoch genauste Vorbereitungen erzielen zu können, vereinbarte man vorerst ein neues Treffen für den 11. November desselben Jahres in Verona.18 Tatsächlich erschienen zu diesem Termin jedoch weder Kaiser noch Papst.19 Wegen einer Erkrankung des Papstes wurde der Ersatz für Verona dann wiederholt aufgeschoben.20 Ein konkretes Datum zu vereinbaren stand also noch aus.
Somit kam es im März 1223 zu einem weiteren Treffen in Ferentino. Der Staufer verpflichtete sich dort durch einen Eid dazu, bis zum 24. Juni 1225 aufzubrechen.21 Um sein Versprechen geradezu unerlässlich zu machen, band man es an ihn wie sonst nur in einer Ehe; man verein- barte eine Heirat zwischen ihm und der künftigen Erbin von Jerusalem, Isabelle von Brienne. Ungewiss bleibt dabei, ob dies auf die Initiative des Hochmeisters oder doch eher auf die des Papstes geschah.22
Im Juni 1225 ließ man den Papst um eine weitere Verzögerung bis August bitten. Den Grund stellte diesmal das mangelnde Echo von Seiten der Fürsten auf die geplante Kreuzzugsexpedi- tion dar.23 Eine letzte Frist von zwei Jahren wurde Kaiser Friedrich II. dann nur zu den äußerst harten Bedingungen, wie sie im Vertrag von San Germano gegeben waren, gewährt.
III. Der Vertrag von San Germano
Hinsichtlich der kaiserlichen Bemühungen um einen Kreuzzug und der dennoch wiederholten Aufschübe seiner Versprechen, kam es am 25. Juli 122524 mit dem in San Germano vereinbarten Vertrag zur dringendsten Bindung Friedrichs II. an sein Gelübde und einer endgültigen Regelung der Modalitäten für die Kreuzfahrt.
Zu der Entstehung dieses Abkommens lässt sich aufgrund der Quellenlage25 äußern, dass die Verhandlungen bereits zu Tivoli begonnen und in Rieti beendet worden sein müssen.26 So traf Kaiser Friedrich II. am 22. Juli 1225 auf die vom Papst bevollmächtigten Kardinäle Pelagius von Albano und Guala von Sankt Martin in San Germano.27
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1 Stürner, Teil 2, S. XIII.
2 Gemeint ist sind die Urkunden Friedrichs II. 1198-1212, bearbeitet von Walter Koch in: MGH Diplomata regum et imperatorum, tom. XIV, Bd. 1, Hannover 2002.
3 Genauere Angaben dazu finden sich in Kap. II.1., S. 5.
4 Vgl. Stürner, Teil 1, S. 174.
5 Das LMA, Sp. 1508 liefert hierzu drei Kriterien.
6 Stürner, Teil 1, S. 178.
7 Von den Steinen, S. 23.
8 Ebd. und Winkelmann, S. 201 und S. 220.
9 Nach: RI, 972, 229 bat Friedrich Honorius am 12. Januar in einem Brief um die besagte Bannung.
10 Winkelmann, S. 200f.
11 Genauere Ausführungen bei Kluger, S. 39 - 44 und Winkelmann, S. 217 - 219.
12 RI, 201, 810b.
13 Vgl. Kap. II, S. 4, Anmerkung 4.
14 Vgl. Rotter, S. 60.
15 Vgl. Ebd.
16 MGH Epp., 103, 144 und 104, 145.
17 Vgl. Stürner, Teil 2, S. 86.
18 RI, 294, 1384 b.
19 Ebd. und Winkelmann, S. 194.
20 Winkelmann, S. 195f.
21 Ebd., S. 199.
22 Vgl. Kluger, S. 36 bezieht sich in seiner Aussage auf eine französische Quelle, wobei Stürner, S. 93 demgegenüber keine genauen Angaben zu seiner Formulierung macht.
23 RI, 318, 1568 a und 1569.
24 Ryccardi de Sancto Gemano chronica, S. 121, Z. 30f.: Actum predicto mense Iulii in festo sancti Iacobi.
25 Ob und wo der Vertrag aufbewahrt beziehungsweise überliefert ist, ist nicht genau bekannt. Dennoch finden sich u.a. in: MGH Constitutiones und Huillard - Bréholles, Jean Louis Alphons (Hrsg.): Historia diplomatica Friderici II., Bde. 7, Paris 1852 - 1861 ausführliche inhaltliche Darstellungen.
26 Ryccardi de Sancto Germano chronica, S. 120, Z. 24: (…) apud Tybur se contulit, ad quem, pro dilazione passagii optinenda Imperator mittit regem predictum et patriarcham; qui tamen apud Reate accedere respon- sum.
27 Ebd., S. 121, Z. 6 - 11: Quibus Caesarem redeuntibus, ad Sanctum Germanum xxii Iulii cum eis se contulit Imperator, inique ad eum missi a papa duo veniunt cardinales, Pelagius scilicet Albanensis episcopus et Gualo tituli Sancti Martini presbyter Cardinalis.