Im Wettbewerb einer verflochtenen Weltwirtschaft sollten die einzelnen Staaten beachten, dass keine Doppelbesteuerung eintritt. Wirtschaftliche Nachteile durch die Doppelbesteuerung sind teilweise ein erheblicher Faktor für die gebremste Entwicklung mancher Konzerne. Dem hat der Gesetzgeber Rechnung getragen und räumt dem deutschen Steuerpflichtigen die Möglichkeit ein, die Organschaft zu institutionalisieren und damit eine latente Doppelbesteuerung von vorneherein zu vermeiden. FROTSCHER bezeichnet die Organschaft als „Herzstück“ des deutschen Konzernsteuerrechts. Dem muss man entgegenhalten das ein Konzernsteuerrecht bzw. eine Gruppenbesteuerung in Deutschland nicht vorgesehen ist. Vielmehr herrscht in Deutschland das Trennungsprinzip d. h. das Prinzip der Einzelbesteuerung vor. Das Rechtsinstitut der Organschaft gibt dem Steuerpflichtigen zumindest ansatzweise die Möglichkeit eine Gruppenbesteuerung durchzuführen.
Im Kapitel 2 wird daher das Konstrukt der Organschaft vorgestellt. Nachdem die Bestandteile und Voraussetzungen erläutert worden sind, knüpft Kapitel 3 die gesellschaftsrechtliche und aktienrechtliche Verbindung zur Organschaft. Speziell wird hier auf die Veränderungen durch das Bilanzrechtmodernisierungsgesetz (BilMoG) eingegangen. Im Kapitel 4 werden die kör-perschaftsteuerliche und gewerbesteuerliche Organschaft, sowie deren Vor- und Nachteile vorgetragen. Die Ausführungen schließen mit einem Fazit in Kapitel 5.
In dieser Seminararbeit wird nicht erschöpfend auf die internationale, grenzüberschreitende Organschaft eingegangen, sondern bis auf dezidierte Ausnahmen nur der nationale Kontext analysiert.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Das Konstrukt Organschaft
2.1 Die Abgrenzung der ertragsteuerlichen Organschaft
2.2 Die historische Entwicklung der Organschaft
2.3 Die Organgesellschaft
2.4 Die Organträger
2.4.1 Allgemeines
2.4.2 Die natürliche Person
2.4.3 Die Personengesellschaften
2.4.4 Die Kapitalgesellschaften
2.4.5 Die ausländischen Unternehmen
2.4.6 Die Holding als besondere Ausprägung
2.5 Der Organkreis
2.5.1 Die Beschreibung des Organkreis
2.5.2 Die finanzielle Eingliederung
2.5.3 Der Ergebnisabführungsvertrag
2.6 Die verunglückte Organschaft
3 Die gesellschaftsrechtlichen Grundlagen der Organschaft
3.1 Die handelsrechtlichen Grundlagen
3.1.1 Das Vorgehen und die Übergangsregelungen des BilMoG
3.1.2 Die verbundenen Unternehmen nach § 271 Abs. 2 HGB
3.1.3 Der mögliche beherrschende Einfluss nach § 290 HGB
3.2 Die aktienrechtlichen Grundlagen
3.2.1 Einordnung
3.2.2 Die Konzernunternehmen
3.2.2.1 Allgemeines
3.2.2.2 Der faktische Konzern
3.2.2.3 Der Vertragskonzern
3.2.2.4 Der Eingliederungskonzern
3.2.3 Der aktienrechtliche Ergebnisabführungsvertrag
4 Der ertragsteuerlicher Anwendungsbereich der Organschaft
4.1 Die körperschaftsteuerliche Organschaft
4.2 Die gewerbesteuerliche Organschaft
4.3 Die Vor- und Nachteile einer ertragsteuerlichen Organschaft
4.4 Die Gewinnermittlung im Rahmen der Organschaft
5 Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit analysiert das Rechtsinstitut der ertragsteuerlichen Organschaft vor dem Hintergrund ihrer Verflechtung mit dem Handels- und Aktienrecht sowie den spezifischen Änderungen durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG), um die Eignung der Organschaft als Instrument der Steuergestaltung in Konzernstrukturen kritisch zu bewerten.
- Konstrukt und Voraussetzungen der ertragsteuerlichen Organschaft
- Handels- und gesellschaftsrechtliche Grundlagen nach dem BilMoG
- Konzernsteuerrechtliche Einordnung und Konzerntatbestände
- Vor- und Nachteile der steuerlichen Organschaft
- Problematik der verunglückten Organschaft
Auszug aus dem Buch
2.6 Die verunglückte Organschaft
Die Nicht-Einhaltung der angeführten Voraussetzungen führt zu einer sog. verunglückten Organschaft.85 Eine nicht ordnungsgemäße Durchführung eines EAV kann ein Grund für die Versagung der Organschaft sein.86 War der EAV nicht ins Handelsregister eingetragen, muss die Organschaft verweigert werden.87 Sind illegitime Rücklagen verbucht oder der Gewinn nur teilweise abgeführt worden, ist die Organschaft als verunglückt zu werten.88 Auch die Unterschreitung des mindestens fünfjährigen Zeitrahmens vom EAV endet in der verunglückten Organschaft.89 Darüber hinaus ist insbesondere bei der Kündigung des Gewinnabführungsvertrages darauf zu achten, dass ein korrekter Kündigungsgrund vorliegt, im schlimmsten Falle muss nicht nur im aktuellen Geschäftsjahr auf die Vorteile einer Organschaft verzichtet werden sondern auch rückwirkend vom Bestehen der Organschaft an.90 Des Weiteren kann die finanzielle Eingliederung fehlen, was explizit auch die Versagung einer Organschaft zur Folge hat.91 Die Auswirkungen der verunglückten Organschaft können immens sein: Dem OT wird untersagt, Gewinne oder etwaige Verluste von der OG in seiner KSt/GewSt Erklärung geltend zu machen und damit im Falle von einem Verlust seine Steuerbelastung zu mindern.92 Wird trotzdem der Gewinn oder Verlust abgeführt, liegt eine verdeckte Gewinn-
ausschüttung (kurz: vGA93) oder verdeckte Einlage vor.94 Die daraus resultierenden Konsequenzen, die einerseits in der außerbilanziellen Hinzurechnung der vGA beim OG und andererseits bei der Nichtberücksichtigung etwaiger Verluste beim OT bestehen, sind zu tragen.95 Ein passendes Beispiel zur Verdeutlichung der beschriebenen Problematik ist in der Anlage 1 beigefügt.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Die Einleitung motiviert die Organschaft als Instrument zur Vermeidung von Doppelbesteuerung und gibt einen Überblick über den Aufbau der Arbeit nach dem BilMoG.
2 Das Konstrukt Organschaft: Dieses Kapitel erläutert die historischen Entwicklungen, die Kriterien für Organgesellschaften und Organträger sowie die notwendigen Voraussetzungen wie finanzielle Eingliederung und Ergebnisabführungsvertrag.
3 Die gesellschaftsrechtlichen Grundlagen der Organschaft: Hier werden die handels- und aktienrechtlichen Konzernbegriffe, insbesondere die Änderungen durch das BilMoG und das Control-Konzept bei der Beherrschung, detailliert dargelegt.
4 Der ertragsteuerlicher Anwendungsbereich der Organschaft: Dieses Kapitel behandelt die körperschaft- und gewerbesteuerlichen Aspekte sowie eine kritische Abwägung der Vor- und Nachteile dieses Gestaltungsinstruments.
5 Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und bewertet die Organschaft als wichtiges, wenn auch komplexes Instrument der Steuergestaltung, das eine europäische Perspektive erfordert.
Schlüsselwörter
Organschaft, Ertragsteuer, Konzernsteuerrecht, BilMoG, Organgesellschaft, Organträger, Ergebnisabführungsvertrag, Finanzielle Eingliederung, Beherrschender Einfluss, Doppelbesteuerung, Unternehmensbesteuerung, Gewerbesteuer, Verunglückte Organschaft, Konzern, Handelsrecht
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Seminararbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht die ertragsteuerliche Organschaft und deren enge Verzahnung mit dem Handels- und Aktienrecht, insbesondere nach den Neuregelungen durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG).
Welches sind die zentralen Themenfelder der Analyse?
Im Zentrum stehen die rechtlichen Voraussetzungen der Organschaft, das Verhältnis zum Konzernrecht, die steuerlichen Konsequenzen (Vor- und Nachteile) sowie die Risiken bei fehlerhafter Durchführung.
Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?
Das Ziel ist eine kritische Analyse des Instituts der Organschaft als Steuergestaltungsinstrument unter Berücksichtigung der aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen und der Konzernbesteuerung.
Welche wissenschaftliche Methode wird in der Arbeit angewendet?
Es handelt sich um eine rechts- und steuerwissenschaftliche Analyse, die auf einer umfassenden Literaturstudie, der Auswertung von Gesetzen und gerichtlichen Entscheidungen sowie einer beispielhaften Darstellung beruht.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Vorstellung des Konstrukts Organschaft, die Analyse gesellschafts- und aktienrechtlicher Grundlagen sowie die Untersuchung des ertragsteuerlichen Anwendungsbereichs inklusive Vor- und Nachteilen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren diese Arbeit?
Die Arbeit lässt sich maßgeblich über die Begriffe Organschaft, Ertragsteuer, BilMoG, Organträger, Organgesellschaft und Ergebnisabführungsvertrag charakterisieren.
Was versteht man unter einer „verunglückten Organschaft“?
Eine verunglückte Organschaft liegt vor, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen (z. B. finanzielle Eingliederung oder ordnungsgemäßer Ergebnisabführungsvertrag) nicht eingehalten werden, was zu einer Versagung der steuerlichen Vorteile führt.
Wie verändert das BilMoG die gesellschaftsrechtlichen Grundlagen der Organschaft?
Das BilMoG führt zu einer Vereinfachung, indem das Konzept der "einheitlichen Leitung" zugunsten eines stärker am "beherrschenden Einfluss" orientierten "Control-Konzepts" aufgegeben wurde.
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- Thorsten Fischer (Author), 2009, Die ertragsteuerliche Organschaft und ihr Verhältnis zum Aktienrecht und Handelsrecht nach Umsetzung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/151135