Welchen Einfluss haben Sozialisationsinstanzen auf den kriminellen Karriereverlauf Jugendlicher?

Eine empirische Untersuchung am Beispiel verurteilter Jugendlicher


Diplomarbeit, 2010

87 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Begriffserklärungen
2.1 Kriminalität
2.2 Jugendkriminalität
2.3 Abweichendes Verhalten

3. Ausgewählte Theorien abweichenden Verhalten
3.1. Anomietheorie
3.2. Subkulturtheorie
3.3. Labeling Approach

4. Statistische Mittel zur Messbarkeit der Jugendkriminalität in Deutschland
4.1. Bedeutung, Inhalt und Aussagekraft der PKS
4.2. Erkenntnismittel der Dunkelfeldforschung zur Messung der Jugendkriminalität

5. Die empirische Untersuchung
5.1. Die „Villa K.“ in Krefeld
5.2. Methodisches Vorgehen
5.3. Struktur der Stichprobe
5.3.1. Der Fall Tolga
5.3.2. Der Fall Marco
5.3.3. Der Fall Pascal

6. Zum Problemverhalten Jugendlicher in Zusammenhang mit Entwicklungsprozessen
6.1. Soziologische Merkmale der Jugendphase
6.2. Entwicklungsaufgaben
6.2.1. Das Entwicklungsaufgabenkonzept nach Havighurst
6.2.2. Das moderne Konzept der Entwicklungsaufgaben
6.2.3. Problemkonstellationen bei der Umsetzung der Entwicklungsaufgaben

7. Sozialisationsinstanzen und ihre Bedeutung für den kriminellen Entwicklungsverlauf
7.1. Die Familie als Sozialisationsraum
7.1.2 Die Bedeutung der innerfamiliären Atmosphäre im Hinblick auf Jugendkriminalität
7.2. Schule
7.2.1. Die Schule als Sozialisationsraum
7.2.2. Schule als Devianz- und Delinquenzraum
7.3. Die Gleichaltrigengruppe als Sozialisationsraum
7.3.1. Abweichendes, delinquentes Verhalten in der Gruppe

8. Drogen- / Alkoholkonsum und Delinquenz

9. Zusammenfassung

10. Quellen, Abbildungen, Abkürzungen
10.1. Literaturverzeichni
10.2. Internetquellen
10.3. Verzeichnis der Abbildungen
10.4. Verzeichnis der Abkürzungen

1. Einleitung

Jugendkriminalität ist schon seit vielen Jahren ein brisantes und reich erforschtes Thema. Jedoch scheint bei der Bevölkerung in der letzten Zeit die Vermutung aufzukeimen, Jugendkriminalität sei schlimmer und brutaler geworden. Dies liegt wahrscheinlich nicht zuletzt daran, dass die Medien vermehrt Bericht erstatten. Exemplarische Taten, wie die U-Bahn Schlägerei von München, bei der ein 20jähriger Türke und ein 17jähriger Grieche einem 76 Jahre alten Rentner schwerste Verletzungen zugefügt haben, geraten immer mehr in die öffentliche Diskussion. Man fragt sich, was sind das für Jugendliche, die solch schlimme Taten verüben können? Haben die denn keine Erziehung genossen? Wird Jugendkriminalität immer schlimmer? Zweifelsohne gibt es auch Taten Erwachsener, die nicht minder brutal und kriminell sind, doch nicht zuletzt wird der öffentliche Fokus durch mediale Berichterstattung auf die kriminellen Machenschaften Jugendlicher gelegt. TV-Sendungen wie „Die Ausreißer“, „Das Jugendgericht“ oder „Teenager außer Kontrolle“ tragen dazu bei, das Thema „Jugendkriminalität“ in die öffentliche Diskussion zu bringen und die Angst um die Verrohung der heutigen Jugend zu schüren. Durch das mediale Hochspielen solcher Einzelfälle, wie der U-Bahn Schlägerei kann es leicht passieren, dass der Rest der heutigen Jugend, der sich zum größten Teil konform verhält, in Misskredit gebracht wird.

Um die Quote der gewalttätigen und kriminellen Taten Jugendlicher zu senken, ist es wichtig sich auffälliger Jugendlicher anzunehmen, ihre Hintergründe und Motivationen zu erfahren und präventive Ansätze zu finden, die Jugendkriminalität verhindern oder mindern können.

Diese Gedanken haben auch Anlass zu der vorliegenden Arbeit gegeben. Verurteile, kriminelle Jugendliche wurden hinsichtlich ihrer Lebensumstände, ihrer Motivationen kriminell zu werden, befragt. Besonderes Augenmerk sollte dabei auf die Instanzen der Sozialisation gelegt werden, in denen die Jugendlichen aufgewachsen sind. Das familiäre Umfeld, die besuchte Schulform und der Freundeskreis sollten im Fokus der Befragungen stehen. Es sollte erforscht werden, ob und inwieweit diese Instanzen Einfluss auf den kriminellen Karriereverlauf der Jugendlichen gehabt haben oder immer noch haben. Des Weiteren sollten Entwicklungsprozesse beleuchtet werden, die ein jugendlicher Mensch auf dem Weg zum Erwachsenen zu durchlaufen hat. Defizite in der Entwicklung der hier befragten Jugendlichen, die förderlich für kriminelle Handlungen sein könnten, sollten ausgemacht werden. Die Erkenntnisse dieser Befragungen wurden mit Hilfe wissenschaftlicher Literatur verglichen und ausgewertet.

Die Arbeit ist in zehn Kapitel gegliedert. Kapitel 1 beinhaltet die Einleitung, Kapitel 2 befasst sich mit Begriffserklärungen. Hier werden Begrifflichkeiten und fachliche Termini definiert, die für das Verständnis der weiteren Ausführungen von Bedeutung sind. In Kapitel 3 werden ausgewählte, wissenschaftliche Theorien angeführt, die Kriminalität erklären können. Da eine Fülle verschiedener Theorien existiert, wurde sich für diese Arbeit auf drei Theorien beschränkt. In den Theorien werden verschiedene Ausgangssituationen dargelegt, die dazu führen können, dass Menschen kriminelle Verhaltensmuster an den Tag legen können. Das vierte Kapitel befasst sich mit Methoden, die zur Messung von Jugendkriminalität dienen. Neben der Polizeilichen Kriminalstatistik, die das Hellfeld, also die polizeilich verfolgten Straftaten umfasst, werden verschiedene Methoden der Dunkelfeldforschung angeführt, mit denen Jugendkriminalität gemessen werden kann. Da das Hellfeld nicht nur verurteilte Täter, sondern auch Verdächtige mit einschließt, können aufgrund dieses Umstandes keine genauen Angaben über die tatsächliche Jugendkriminalität gemacht. Eine Veränderung des Anzeigeverhaltens in der Bevölkerung oder eine steigende polizeiliche Verfolgungsintensität können zu Veränderungen im Hellfeld führen, obwohl sich die tatsächliche Jugendkriminalitätsrate vielleicht gar nicht verändert hat. Deshalb ist es dringend notwendig auch Dunkelfeldbefunde, wie Längsschnittuntersuchen oder Angaben über selbstberichtete Kriminalität Jugendlicher hinzuzuziehen, um das Ausmaß der tatsächlichen Jugendkriminalität in etwa erfassen zu können. In Kapitel 5 wird die empirische Untersuchung vorgestellt, die als Grundlage dieser Arbeit dient. Die Funktion der sozialen Einrichtung „Villa K.“ wird erklärt, in der Interviews bei Jugendlichen durchgeführt wurden. Des Weiteren wird das methodische Vorgehen erläutert und die einzelnen Fälle werden vorgestellt. Bei der Vorstellung werden die wichtigsten Fakten, wie der kriminelle Karriereverlauf und die Familienverhältnisse dargestellt, um die im weiteren Verlauf der Arbeit auftretenden Zitate besser einem individuellen Kontext zuordnen zu können. Kapitel 6 befasst sich mit Entwicklungsprozessen, die jeder Mensch während seiner Jugendphase zu durchlaufen hat. Es werden allgemein anerkannte, soziologische Konzepte angeführt, die die Entwicklungsaufgaben der Jugendphase beschreiben. Darauf aufbauend werden Problemkonstellationen erläutert, die bei der Bewältigung der Entwicklungsaufgaben entstehen und jugendliches Fehlverhalten bewirken können. Kapitel 7 behandelt das Hauptanliegen dieser Arbeit. Die Sozialisationsinstanzen Familie, Schule und Peergroup werden im Hinblick auf ihren Beitrag zur kriminellen Entwicklung Jugendlicher beleuchtet. Es soll anhand der hier befragten Jugendlichen geklärt werden, inwieweit und ob die Sozialisationsinstanzen dazu beigetragen haben, dass die Jugendlichen straffällig geworden sind. Die Ergebnisse der Befragungen werden mit wissenschaftlicher Literatur verglichen und ausgewertet. In Kapitel 8 wird das Thema Alkohol- und Drogenkonsum und die Auswirkungen auf die Delinquenz behandelt, denn kriminelles Verhalten steht oft in einem engen Zusammenhang mit dem Konsum psychoaktiver Substanzen. In Kapitel 9 werden die wichtigsten Ergebnisse, die diese Untersuchung erbracht hat noch einmal komprimiert zusammengetragen. Kapitel 10 beinhaltet Formales, wie Quellenangaben, Abbildungsverzeichnisse etc.

2. Begriffserklärungen

2.1 Kriminalität

Unter Kriminalität versteht man „eine Form abweichenden Verhaltens, das einer strafrechtlichen Norm widerspricht. K. wird teilweise von Instanzen der Strafverfolgung (Polizei, Staatsanwaltschaft, Strafjustiz) sanktioniert. (Fuchs-Heinritz, Lautmann, Rammstedt, Wienold, 1995: 376)

Ebenso ist Kriminalität ein „menschliches Verhalten, das einen anderen oder die Gemeinschaft verletzt“ (Hellmer, 1978: 1) und deshalb unter Strafe gestellt ist. Ein erforderliches Kriterium für den Kriminalitätsbegriff ist also die Strafwürdigkeit.

Diese Definitionen beinhalten hauptsächlich den Aspekt der strafrechtlichen Verfolgung von Delikten und des Verstoßes gegen das Gesetz. Doch ist das Empfinden hinsichtlich dessen was kriminell ist und was nicht oft ein Anderes, denn der moralische Aspekt spielt hier eine wichtige Rolle. Welche Handlungsweisen darf man sich in unserer Gesellschaft erlauben, ohne sozial ausgegrenzt zu werden? Prostitution und Alkoholismus sind nicht strafrechtlich verfolgbar, jedoch in der Gesellschaft im Allgemeinen nicht gern gesehen. Die Menschen werden nicht selten dem kriminellen Milieu zugeordnet und als verwahrlost oder asozial abgestempelt. Der angloamerikanische Begriff der „delinquency“ ist umfassender und beinhaltet im Gegensatz zum deutschen Kriminalitätsbegriff auch Verhaltensweisen wie das Herumstreunen und den Ungehorsam gegenüber den Eltern. (vgl. Hellmer, 1979: 1)

Physische Gewalt gegen einen Menschen kann strafrechtlich verfolgt werden, wenn es zu einer Anzeige gebracht wird. Doch psychische Gewalt kann mindestens genauso schlimm für betroffene Personen sein. Es ist schwierig solch einen Tatbestand strafrechtlich zu verfolgen, da es häufig keine handfesten Beweise gibt.

Viele würden zustimmen, dass dies auch eine Form von Kriminalität ist und so verschwimmen für jeden persönlich die Grenzen zwischen dem Gesetz und der eigenen sozial-moralischen Werteauffassung.

2.2. Jugendkriminalität

Unter dem Begriff Jugendkriminalität oder Jugenddelinquenz fallen alle Straftaten, die Jugendliche und Heranwachsende im Alter von20 Jahren begehen. Welches Verhalten strafbar ist, ist im Strafgesetzbuch (StGB) vorgeschrieben. Jedoch gelten für Jugendliche besondere Bestimmungen, d.h. im Gegensatz zum Erwachsenenstrafrecht sind im Jugendgerichtsgesetz (JGG), welches den gleichen Katalog der Straftaten beinhaltet wie das StGB, die Handlungsoptionen und –reaktionen flexibler und vielfältiger. D.h. es gibt für die Richter/innen einen gewissen Spielraum, innerhalb dessen sie Strafen nach ihrem Ermessen aussprechen dürfen. Im Gegensatz zum allgemeinen Strafrecht, welches für bestimmte Delikte eindeutige Strafmaße vorsieht, gibt es im JGG eine größere Handlungsfreiheit der Richter/innen über das Strafmaß zu urteilen.

Dies scheint auch notwendig zu sein, denn die Tatverdächtigenbelastungszahl der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) ist in der Gruppe der unter 21jährigen doppelt so hoch wie bei den über 21jährigen. Ebenso geben Ergebnisse der Dunkelfeldforschung darüber Auskunft, dass die deutliche Mehrheit der jungen Menschen schon einmal eine Straftat begangen hat.

Bei den meisten Jugendlichen bleibt dies aber ein episodenhaftes oder einmaliges Phänomen, welches entwicklungsbedingte Gründe haben kann. (vgl. Scheffler 2008: 7f.)

Aufgrund dieser Tatsachen ist es wahrscheinlich auch dringend notwendig den Richter/innen gewisse Entscheidungsfreiheiten einzuräumen, da man zum einen die Masse der Delikte gar nicht bewältigen könnte. Zum anderen kann denjenigen Jugendlichen mehr Aufmerksamkeit zugewandt werden, die schon häufiger Auffälligkeiten gezeigt haben und Kriminalität hier nicht mehr als episodenhaftes Phänomen abgetan werden kann.

2.3 Abweichendes Verhalten

Abweichendes oder auch deviantes Verhalten umschreibt im Gegensatz zu Kriminalität und Jugendkriminalität nicht ausschließlich ein strafrechtlich verfolgbares Phänomen, sondern es bezieht sich vielmehr auf soziale Regularien in der Gesellschaft.

So ist die Etikettierung „deviant“ abhängig von den Normen, die eine Gesellschaft für sich festgesetzt hat. Devianz ist das Ergebnis einer gesellschaftlichen Reaktion auf bestimmte Verhaltensweisen, denn erst wenn die Umwelt auf Verhaltensweisen einer Person reagiert, kann sie diese als deviant werten. (vgl. Buchmann, 1983: 23)

Abweichung variiert also je nach gesellschaftlicher Norm. Dadurch, dass die verschiedenen Gesellschaften ihre sozialen Normen selber setzen, haben sie ein unterschiedliches Verständnis von Devianz.

Ist es in einigen Völkern in Afrika normal unbekleidet zu sein, würde man dieses Verhalten hier in Europa als abweichend werten. Man kann also sagen, dass Abweichung kulturell bedingt ist.

Jedoch können auch innerhalb einer Kultur verschiedene Auffassungen von Devianz herrschen. So wird wahrscheinlich ein Jugendlicher der in einem sozialen Brennpunkt lebt und Gewalterfahrungen in der Familie erlebt hat, ein anderes Verständnis von Abweichung entwickelt haben, als einer der in einem gut situierten, fürsorglichen Elternhaus aufgewachsen ist. In beiden sozialen Milieus herrschen wahrscheinlich verschiedene Ansichten darüber, welche Verhaltensweisen als deviant und welche als konform gelten.

Des Weiteren kann abweichendes Verhalten ein „Indikator für Normwandel“ (Böhnisch 2006) sein. Wenn Normen veraltet sind und nicht mehr den realen Entwicklungen entsprechen kann abweichendes Verhalten sogar herausgefordert werden. So sind veraltete Jugendschutznormen heutzutage nicht mehr real auf den Sexual- und Medienkonsum der Jugendlichen anwendbar, sondern bedürfen einer Überarbeitung, um mit der neuen Realität fertig zu werden. Selbsthilfeprojekte und Beratungsstellen stellen hier ein Bindeglied zwischen den Normen und dem wahren Ist-Zustand der heutigen Zeit dar. (vgl. Böhnisch, 2006: 23)

Gegenwärtig hört man immer häufiger von Kindern und Jugendlichen, die mit schweren Alkoholvergiftungen in Krankenhäuser eingeliefert werden. Ebenso sind Teenagerschwangerschaften an der Tagesordnung. Dies soll zwar nicht heißen, dass die Altersgrenze für den Alkoholkonsum heruntergesetzt werden soll, jedoch zeigt es, dass sich Kinder und Jugendliche heutzutage viel früher erwachsen und reif fühlen, Alkohol zu trinken und sexuelle Kontakte zu pflegen. Manche Mädchen sehen mit 13 Jahren von ihrer körperlichen Statur und ihrer Kleidung schon aus wie 17. Deshalb ist es nicht verwunderlich, dass für diese Jungen und Mädchen der Jugendschutz an Relevanz verloren hat. Hier ist es wichtig, dass Beratungsstellen und Selbsthilfegruppen aber vor allem auch die Schule und die Eltern besonderes Engagement zeigen sollten. Auf die besonderen Probleme der Jugendlichen muss in verstärktem Maße eingegangen werden und es müssen Alternativen angeboten werden.

Um noch einmal die verschwommene Grenze zwischen Devianz und Normalität zu verdeutlichen, wird nachfolgende Abbildung hinzugezogen. Wie bereits erwähnt kann Abweichung je nach Kultur, sozialem Milieu oder sonstigen Faktoren anders bewertet werden. Der Toleranzbereich ist relativ weit gefasst, denn es kommt immer auf den Einzelfall und die Situation, an bestimmte Verhaltensweisen als abweichend oder als konform zu bewerten. Dollinger und Raithel haben ein Schema entwickelt, in dem sie zwischen verschiedenen Arten und Schweren der Devianz differenzieren.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1: Devianzarten und –felder (vgl. Dollinger, Raithel 2006: 13)

Bei der „Konventionellen Devianz“ handelt es sich nur in Ausnahmefällen um Kriminalität. Diese Form der Devianz steht auf der Grenze zwischen Konformität und Devianz und gilt eher als „normal“. Hierzu würden beispielsweise Dinge wie bunte Haare oder ein ungewöhnlicher Kleidungsstil zählen, der bei manchen Gesellschaftsmitgliedern zwar ein Kopfschütteln auslöst, aber doch zu dem täglichen Bild der Bevölkerung auf der Strasse zählt.

Die „Provozierenden Devianz“ geht einen kleinen Schritt weiter, aber ist dennoch nicht per se kriminell. Hierunter fallen Dinge wie ein unterlassener Gruß oder eine abschätzige Bemerkung. Sanktionen sind auf solche Verhaltensweisen zwar nicht zu erwarten, jedoch verstoßen sie gegen die Norm der Gesellschaft und sind im zwischenmenschlichen Bereich unerwünscht.

Die „Problematische Devianz“ gilt in besonderem Maße als unerwünscht, denn sie fordert Gegenmaßnahmen. Sie gilt als besonderes Problem, welches nicht mehr toleriert werden kann und Sanktionen nach sich ziehen muss. Der Konsum von harten Drogen und Bagatellkriminalität fallen in diese Kategorie. Dennoch kann es schwierig werden sie zu bewerten, denn mache sehen Bagatelldelikte, im Gegensatz zu sexueller Gewalt nicht als problematisch an. So werden manche Arten härter bestraft und andere nicht.

Die „Kriminalität“ im Sinne dieser Abbildung kann als „objektiv“ definiert werden. Sie ist festgeschrieben in der Form von Rechtsnormen und strafrechtlich verfolgbar. Hier sind die schärfsten Sanktionen zu erwarten. Formen der Kriminalität können z. B. Betrug oder Einbruch sein. Durch die Überschneidung der Kreise „Problematische Devianz“ und „Kriminalität“ wird ausgedrückt, dass „Problematische Devianz“ ein weit reichendes Feld ist, was von der Bewertung und der Normsetzung der Gesellschaft abhängt. Manche Dinge sind zwar strafrechtlich verfolgbar, werden aber oft als nicht problematisch abgetan. Es sind alles soziale Probleme, die die Gesellschaft betreffen. Der Unterschied liegt darin, dass sie teils strafrechtlich verfolgbar sind und teils nicht. (vgl. Dollinger, Raithel 2006: 11ff.)

3. Ausgewählte Theorien abweichenden Verhaltens

Da es eine Vielzahl an Theorien abweichenden Verhaltens gibt, können im Rahmen dieser Arbeit nicht alle diskutiert werden. Deshalb werden in den folgenden Abschnitten nur ausgewählte Theorien behandelt, die die in dieser Arbeit zugrunde liegende Problematik der Jugendkriminalität erklären könnten.

3.1. Anomietheorie

Die Anomietheorie ist auf den Soziologen E. Durkheim zurückzuführen, der seine Theorie ausgangs des 19. Jahrhunderts entwickelte. Unter dem Begriff Anomie verstand er die Regellosigkeit oder Normlosigkeit, die er als Erklärung für das soziale Auseinanderdriften der Gesellschaftsmitglieder in Folge der industriellen Arbeitsteilung sah. Durch die Arbeitsteilung wurden gesellschaftliche Differenzierungen notwendig. In Gesellschaften mit geringer Arbeitsteiligkeit ist die Differenzierung zwischen den einzelnen Mitgliedern nicht so leicht möglich, da sich die Mitglieder ähneln und jeder alle Arbeiten verrichtet.

In hoher Arbeitsteiligkeit werden Spezifizierungen der einzelnen Bereiche nötig, die die Gesellschaftsmitglieder sowohl voneinander abhängig machen als auch Ungleichheiten schaffen und sich sozial differenzieren. Die Selbstständigkeit des Einzelnen tritt immer mehr in den Hintergrund, da jeder auf den anderen angewiesen ist und erst die Gesamtheit der Tätigkeiten ein einheitliches, arbeitsteiliges Ganzes darstellen.

Das bedeutet aber auch, dass das Kollektivbewusstsein geschwächt wird, denn einzelne Teilbereiche werden ggf. stärker oder schwächer bewertet, was die Solidarität des Einzelnen gegenüber dem Ganzen schwächt. Dies hat zur Folge, dass soziale Beziehungen der Mitglieder untereinander nicht ohne Probleme ablaufen, wenn es überhaupt zu solchen kommt. Hieraus lässt sich nun die Anomie, der Regelverstoß, ableiten, denn es gibt keine gemeinsamen Verbindlichkeiten, Erwartungen, Regeln mehr, die die Gesellschaftsmitglieder miteinander agieren lassen. (vgl. Lamnek, 1993: 108ff.)

Abweichendes Verhalten kann dann in der Folge daraus entstehen, dass Gesellschaftsmitglieder, geprägt durch ökonomische Entwicklungsschübe oder Krisen, dem Anpassungs- und Leistungsdruck der Gesellschaft nicht mehr standhalten können. Diese Krise wird dann häufig durch abweichendes Verhalten in Form von Kriminalität und Gewalt, aber auch durch selbstzerstörerische Taten bis hin zum Suizid zu bewältigen versucht.

Ebenso kann es zu Anomie, also Normverstößen führen, da sich das Anspruchsniveau der Gesellschaftsmitglieder stetig steigert und die begrenzt zur Verfügung stehenden Güter nicht ausreichen um diesen Anspruch zu befriedigen. (vgl. Böhnisch, 2006: 26f.)

Das heißt also je größer die Ansprüche und Wünsche der Gesellschaftsmitglieder werden, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass einzelne Mitglieder mit Normverstößen und Kriminalität reagieren, um ihre Wünsche zu befriedigen. Dadurch, dass durch die Arbeitsteilung soziale Differenzen und somit auch materielle und kulturelle Ziele geschaffen wurden, ist die Wahrscheinlichkeit von Verfehlungen Einzelner höher, da diese Ziele erreicht werden wollen.

Dieser Ansatz Durkheims wurde mit der Zeit von verschiedenen Autoren weiterentwickelt und modifiziert. So spaltet Merton seine Überlegungen auf und geht zum einen auf die kulturelle Struktur ein, die zur Entstehung abweichenden Verhaltens beiträgt. Dabei geht es um allgemein verbindliche, kulturelle Ziele die erreicht werden wollen und um die Mittel, die zur Zielerreichung zur Verfügung stehen. Anomie entsteht in der Folge daraus, dass einzelnen Gesellschaftsmitgliedern nicht adäquate oder keine Mittel zur Verfügung stehen, um diese kulturellen Ziele verwirklichen zu können. Sie verlassen also die Norm, die die Gesellschaft vorher festgelegt hat, um allgemeine kulturelle Ziele erreichen zu können.

Eine Gesellschaft, die ein Gleichgewicht zwischen Normen und Zielen aufzuweisen hat kann als stabil bezeichnet werden. Würde das Gewicht einzig auf den Zielen liegen, z.B. dem materiellen Erfolg, müssten jegliche moralische Bedenken ausgeräumt sein um dieses Ziel zu erreichen, d.h. für Geld könnte man über Leichen gehen.

Liegt das Gewicht auf der Norm, also auf den Mitteln um Ziele zu erreichen, kann es dazu führen, dass extreme Sparsamkeit und Enthaltsamkeit zu Unflexibilität der Gesellschaftsmitglieder führt. (vgl. Lamnek,1997:18f.)

D.h. also, es sollte kein zu großes Ungleichgewicht in einer Gesellschaft zwischen diesen beiden Polen geben, damit diese funktionieren kann. Die Norm der Gesellschaft sollte den Einzelnen so regulieren können, dass dieser nicht in extreme Verhaltensmuster, weder in die eine, noch in die andere Richtung ausweicht.

Das zweite Element Mertons, um seine Theorie weiterzuführen, bezieht sich auf die Sozialstruktur. Es werden die Chancen der verschiedenen gesellschaftlichen Schichten in Betracht gezogen, vorgegebene und hauptsächlich materielle Ziele zu erreichen. Die Chancen diese Ziele zu erreichen sind in der Gesellschaft jedoch ungleich verteilt.

Den unterprivilegierten Schichten ist der Zugang zu legitimen Mitteln, materielle Ziele zu erreichen versperrt, da der Erwerb von Reichtum durch sparen, Erbschaft oder eigene Leistung fast unmöglich ist. Dadurch wird ein Druck auf die unteren Schichten aufgebaut, deviantes Verhalten zu zeigen, um die vorgegebenen Ziele zu erreichen.

Durch diese Chancenungleichheit sind dann natürlich auch die Kinder der Unterschicht betroffen, die demzufolge die höchste Delinquenzrate in der Gesamtheit der Kinder einer Gesellschaft aufweisen müssten. (vgl. Schäfer, 2007: 8ff., Kerscher, 1985: 38f.)

Betrachtet man die Anomietheorie Mertons kritisch, so ist anzumerken, dass keine Aussagen darüber gemacht werden, inwiefern auch die oberen oder mittleren Schichten anfällig für delinquentes Verhalten sind. Er beschränkt sich ausschließlich auf die unterprivilegierten Schichten, die aufgrund seiner Theorie die wenigsten Chancen haben vorgegebene Ziele zu erreichen.

3.2. Subkulturtheorie

Die Subkulturtheorie hat ihren Ursprung in den Vereinigten Staaten, wo die Probleme der Bandenkriminalität schon immer größer waren als in Europa. Soziologen der Chicagoer Schule haben die Theorie aus der Sozialarbeit mit kriminellen Jugendlichen und anhand von teilnehmenden Beobachtungsstudien entwickelt.

Die Subkulturtheorie geht davon aus, dass die Gesellschaft nicht homogen ist, sondern aus vielen, kleinen Einheiten besteht, die wiederum ein komplexes Ganzes ergeben. In diesen Einheiten oder auch Subsystemen gelten verschiedene, unterschiedlich nuancierte Werte und Normen. Diese Werte und Normen können in unterschiedlichem Maße von denen des übergeordneten Ganzen abweichen oder mit ihnen übereinstimmen. Eine völlige Entkopplung der Subsysteme vom Gesamtsystem ist im Rahmen der Subkulturtheorie nicht denkbar, denn es gibt immer gewisse Basiswerte, die die Subsysteme vom Gesamtsystem übernehmen und dadurch eine Zugehörigkeit zum übergeordneten Ganzen schaffen. (vgl. Lamnek, 1993: 142f.)

Subsysteme oder auch Subkulturen übernehmen also einerseits gewisse grundlegende Werte und Normen des übergeordneten Systems und schaffen somit eine Zugehörigkeit, andererseits unterscheiden sie sich aber auch von Diesem, indem sie andere Werte für sich modifizieren und geltend machen.

Einer der bekanntesten Forscher der sich mit Subkulturen auseinandergesetzt hat ist Albert K. Cohen. Seine Forschungen beziehen sich hauptsächlich auf jugendliche Subkulturen der Unterschicht. Für die weitere Erklärung der Subkulturtheorie wird deshalb nachfolgend hauptsächlich der Begriff „Jugendliche“ gebraucht.

Nach Cohen entstehen Subkulturen durch Anpassungsprobleme, die sich aus verschiedenen sozialen Lagen einer Gesellschaft ergeben. Die Mittelklasse einer Gesellschaft gibt für die Gesamtgesellschaft kulturelle Ziele in Form von Statussymbolen vor. Diese Ziele gilt es zu erreichen. Jedoch stellt das die Mitglieder und insbesondere die Jugendlichen der unterprivilegierten Schichten vor ein kaum zu bewältigendes Problem. Sie können diese Statuskriterien nicht erreichen, da sie weniger Ehrgeiz und Motivation und eine schlechtere Schulbildung haben. Infolge dessen stellt sich ein Zustand der Frustration ein, der auf andere Weise bewältigt werden will. Die Jugendlichen können sich aufgrund der Statusprobleme nicht an die Mittelklasse anpassen und suchen eine eigene Lösung. Solch eine wäre dann zum Beispiel eine Beteiligung an einer Jugendbande, da hier eigene Statuskriterien herrschen, die der Jugendliche auch in der Lage ist zu erreichen. In der Bande kann er die Anerkennung erfahren, die er in der Mittelklasse niemals bekommen wird.

Normen und Werte einer Jugendbande können sich genau entgegengesetzt zu denen der Mittelklasse entwickeln. D.h. als Reaktion auf die Frustration der unterprivilegierten Jugendlichen entwickeln diese Werte, die denen der Mittelklasse genau widersprechen und diese ablehnen. Das kann infolge dessen beispielsweise dazu führen, das Eigentum, welches als Statussymbol der Mittelklasse gilt, zerstört wird. (vgl. Kerscher 1985: 45f.; Schäfer 2007:10)

Kritisch betrachtet ist anzumerken, dass Cohens Subkulturtheorie keine Differenzierung in der Unterschicht macht. Dies impliziert, dass die Zugehörigkeit zur Unterschicht auch zwangsläufig die Zugehörigkeit zu einer Subkultur/Jugendbande beinhaltet.

Jedoch wäre anhand der Subkulturtheorie erklärbar, warum delinquentes Verhalten Jugendlicher in einer Gruppe entsteht.

3.3. Labeling Approach

Der Labeling Approach wird auch Etikettierungs- oder Reaktionsansatz genannt. Es gibt eine Vielzahl von Theoretikern mit unterschiedlich nuancierten Betrachtungen des Ansatzes, die im Folgenden nicht einzeln beschrieben werden, da dies für das Ausmaß dieser Arbeit in keiner Relation steht.

Im Gegensatz zu den oben genannten Theorien sind die Theorien des Labeling Approach nicht ätiologisch. D. h. der Labeling Approach geht nicht davon aus, dass es bestimmte Ursachen gibt, die vor dem Auftreten abweichenden Verhaltens liegen und zu solchem führen. Abweichung geschieht vielmehr in einem interaktiven Prozess.

Abweichung wird als Zuschreibungsprozess des Attributes der Devianz zu bestimmten Verhaltensweisen im Rahmen von Interaktionen verstanden.“ (Lamnek 1993: 217) Gruppen-, situations- oder personenspezifisch wird einem Verhalten das Etikett „abweichend“ zugeschrieben. Welches Verhalten jedoch abweichend oder auch konform ist, wird durch Institutionen der sozialen Kontrolle definiert und angewandt. Solche Institutionen können beispielsweise Justiz, Polizei oder Sozialarbeit sein, die die individuellen, kriminellen Karrieren erheblich beeinflussen können. Ein Jugendlicher beispielsweise, der einmalig eine Straftat begangen hat und von Polizei und den Eltern als „kriminell“ stigmatisiert wird, kann durch diese Etikettierung ein negatives Selbstbild bekommen. Wenn er dieses Selbstbild verstärkt und sich selber als einen kriminellen Menschen annimmt, dann kann es dazu führen, dass er keine Bemühungen mehr anstellt sich aus diesem Etikett zu befreien und sich konform zu den Vorstellungen seiner Umwelt verhält, d.h. weiterhin abweichendes Verhalten zeigt.

Wird eine Person also durch seine Umwelt als Abweichler definiert, definiert sie sich selbst auch als Abweichler, entwickelt eine abweichende Identität und handelt abweichend. Durch diese Handlungen wird die Reaktion der Umwelt auf die abweichende Person härter und die Etikettierung verfestigt sich. Die Handlungen der abweichenden Person werden sich demzufolge gemäß den Erwartungen der Umwelt ebenso weiter entwickeln. (vgl. Lamnek 1997: 25f.; Kerscher 1985: 53ff.)

Innerhalb des Labeling Approach kann zwischen primärer und sekundärer Devianz unterschieden werden. Der primären Devianz ist wenig Bedeutung beizumessen, da sie ein nur einmaliges, abweichendes Verhalten zeigt, welches durch besondere Lebensumstände ausgelöst werden kann. Eine größere Bedeutung kommt der sekundären Devianz zu, die wiederholt auftretendes, abweichendes Verhalten beschreibt, welches erst durch die Reaktionen der Umwelt auf die Primäre Devianz ausgelöst wird. (vgl. Schäfer 2007: 13)

Kritisch anzumerken ist, dass der Labeling Approach nicht erklärt welche Mechanismen dazu führen, dass manche Menschen nur primär deviant werden. Im Sinne der Theorie müssten sie die Reaktionen der Umwelt und das Etikett „abweichend“ auf sich selbst beziehen, ein negatives Selbstbild aufbauen und vermehrt abweichendes Verhalten zeigen. Die Theorie erklärt also nicht welche Faktoren dazu beitragen, dass einige Menschen das Etikett neutralisieren oder Widerstand zeigen können.

Durch den Labeling Approach ließe sich jedoch gut erklären, warum ein Jugendlicher, der aus einem sozialen Brennpunkt stammt und ihm aufgrund dessen von Lehrern oder Mitschülern das Etikett „abweichend“ angeheftet wird, delinquentes Verhalten zeigt. Es herrscht eine vorgefertigte Meinung vor, der man entsprechen kann, oder man bringt viel Zeit und Energie auf, um die Meinung der Leute zum Positiven hin zu verändern.

4. Statistische Mittel zur Messbarkeit der Jugendkriminalität in Deutschland

Um Jugendkriminalität in Deutschland erfassen zu können gibt es verschiedene Erkenntnismittel, jedoch existiert keine Statistik, die die tatsächliche Jugendkriminalität darstellen kann. Der Messgegenstand „Jugendkriminalität“ und Kriminalität im Allgemeinen kann nur durch die Tätigkeiten der Strafverfolgungsbehörden operationalisiert werden. Die bedeutendste Behörde ist die Polizei, die in ihrer jährlichen Statistik die Zahlen der polizeilich bekannt gewordenen und aufgeklärten Straftaten sowie die ermittelten Tatverdächtigen aufzeigt.

Des Weiteren existiert eine von der Staatsanwaltschaft veröffentlichte Statistik, die die Zahl der erledigten Ermittlungsverfahren und seit 1998 die Zahl der von Ermittlungsverfahren betroffenen Beschuldigten darlegt.

Die Statistik des Strafgerichts veröffentlicht die Zahl der Personen, die entweder noch ein laufendes Verfahren haben oder aber schon rechtskräftig abgeurteilt sind.

Die Strafvollstreckungsbehörde gibt die Zahl der Personen, die einem Bewährungshelfer unterstellt sind und denen das Gericht eine Straf- oder Strafrestaussetzung gewährt hat, heraus.

Der Strafvollzug misst die Zahl der in Justizvollzugsanstalten befindlichen Gefangenen.

All diese Statistiken erfassen das „Hellfeld“ der (Jugend)- kriminalität und sind kein repräsentatives Mittel, um die tatsächliche Kriminalität darzustellen, denn sie umfassen nur die bekannt gewordenen Straftaten. Die Straftaten die im „Dunkelfeld“ verübt werden, also nicht bekannt werden, sind hier nicht beinhaltet. (vgl. Heinz 2003: 10ff.)

Die zur Erfassung der Jugendkriminalität relevanteste dieser Statistiken ist wie oben schon erwähnt, die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS). Im folgenden Abschnitt wird deshalb noch einmal ausführlicher darauf eingegangen.

4.1. Bedeutung, Inhalt und Aussagekraft der PKS

Laut des Bundesministeriums des Inneren soll die PKS zur Beobachtung der Kriminalität und der einzelnen Deliktsarten dienen. Ebenso soll ein Bild über das Ausmaß und die Zusammensetzung der Tatverdächtigenkreise und der Veränderung von Kriminalitätsquotienten geliefert werden. Hieraus sollen Rückschlüsse gezogen werden um der Kriminalität vorzubeugen und sie zu bekämpfen. Dies kann sich auf organisatorische Planungen und Entscheidungen sowie kriminologisch-soziologische Forschungen und kriminalpolitische Maßnahmen auswirken.

Inhaltlich umfasst die PKS die polizeilich bekannten sowie durch sie bearbeiteten Straftaten. Ebenso beinhaltet sind Versuche eine Straftat zu begehen und vom Zoll bearbeitete Rauschgiftdelikte.

Die PKS gibt insbesondere Auskunft über Art und Anzahl der erfassten Straftaten, Tatort und Tatzeit, Opfer und Schäden, Aufklärungsergebnisse sowie Alter, Geschlecht, Nationalität und andere Merkmale der Tatverdächtigen.

Die tatsächliche Aussagekraft der PKS ist jedoch begrenzt, denn das Dunkelfeld, also die nicht polizeilich registrierten Delikte, werden gänzlich außer acht gelassen. Dies kann zur Folge haben, dass durch sich verändernde Anzeigebereitschaft der Bevölkerung oder verändernde polizeiliche Verfolgungsintensität die Grenzen zwischen Hell- und Dunkelfeld verschieben. D.h. es könnte also sein, dass Kriminalität tatsächlich zunimmt, die PKS jedoch sinkende Zahlen aufgrund der oben genannten Faktoren verzeichnet. (vgl. PKS 2008: 2f.)

Raithel und Mansel haben durch Vergleiche der PKS mit repräsentativ angelegten Jugendstudien, die von selbstberichteter Delinquenz handeln, herausgefunden, dass nur etwa jeder zehnte Jugendliche, der angibt eine unter Strafe gestellte Handlung ausgeführt zu haben, auch von der Polizei registriert wird. D.h. folglich, dass die überwiegende Mehrzahl der Taten im Dunkelfeld verbleibt. Dies kann bspw. darauf zurückgeführt werden, dass die Anzeigebereitschaft der Bevölkerung niedrig ist.

Um bei der Polizei als Tatverdächtiger registriert zu werden, bedarf es nur einer Vermutung seitens der Polizei. D.h. jeder, der hinreichend verdächtig ist wird aufgenommen und erst im juristischen Strafverfahren wird ermittelt ob es sich um den Täter handelt und ob die Tat tatsächlich strafrechtliche Relevanz hat. Letztendlich wird nur in etwa zwei Drittel der Fälle Anklage seitens der Staatsanwaltschaft gegen den Jugendlichen erhoben, doch bis dahin ist er in der PKS als Tatverdächtiger registriert. Diese Tatsache führt somit einerseits zu Verschiebungen im Hellfeld, andererseits zu Veränderungen in der Entdeckungswahrscheinlichkeit. Würde nicht jeder zehnte sondern jeder achte Jugendliche, der angibt eine Straftat ausgeübt zu haben, von der Polizei registriert, würde die Kriminalitätsbelastung um 25% steigen. (vgl. Raithel, Mansel 2003: 8f.)

Zusammenfassend ist anzumerken, dass die PKS keine genauen Angaben über Jugendkriminalität machen kann. Es werden lediglich die von der Polizei registrierten Straftaten sowie die Tatverdächtigen aufgeführt. Deshalb ist es auch zwingend nötig Dunkelfelduntersuchungen hinzuzuziehen, um die Jugendkriminalitätsrate besser einschätzen zu können. Es wird nie möglich sein die tatsächliche Jugendkriminalität in Gänze zu erfassen, da man nicht genau sagen kann wie hoch die Dunkelziffer explizit ist. Dies hängt bspw. von der Anzeigehäufigkeit der Bevölkerung oder der Bereitschaft Jugendlicher ab, die in Dunkelfeldstudien über ihre selbst verübte Delinquenz berichten. Ebenso gibt es eine Menge an Straftaten, die erst gar nicht bemerkt werden, so dass der Täter ungestraft davon kommt. Bei solch einer im Sinne des Täters „erfolgreichen“ Tat, kann natürlich die Bereitschaft steigen weiterhin kriminell zu handeln, da er keine Sanktionen seitens der Behörden erfahren hat.

Um einen Überblick darüber zu geben, wie sich die aktuelle Entwicklung der Jugendkriminalität im Hellfeld darstellt, wird folgende Abbildung hinzugezogen.

Sie stellt die Jugendkriminalität in Deutschland anhand der ermittelten Tatverdächtigen vom Jahr 2000 bis zum Jahr 2008 dar.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 2: entnommen bei: http://images.google.de/images?hl=de&source=hp&q=jugendkriminalit%C3%A4t&btnG=Bilder-Suche&gbv=2&aq=f&oq=

Die Tatverdächtigen sind in die Altersgruppen der Kinder, Jugendlichen und Heranwachsenden unterteilt.

Entgegen der landläufigen Meinung Jugendkriminalität würde ansteigen, ist hier zu sehen, dass die Zahl der tatverdächtigen Jugendlichen sinkt. Von den Jahren 2000 bis 2004 bleibt der Wert, ausgenommen kleiner Schwankungen, in etwa gleich. Von 2005 bis 2008 ist ein kleiner, jedoch stetiger Abstieg zu verzeichnen. Der Wert der Tatverdächtigen sinkt von 284 450 auf 265 771.

Der Wert der tatverdächtigen Kinder hat seinen Höhepunkt im Jahre 2000 mit 145 834, sinkt dann stetig bis 2006 auf 100 487. In den Jahren 2007 und 2008 verzeichnet die Zahl dann wieder einen Anstieg im Gegensatz zu 2006, bleibt aber immer noch mit 43 822 Tatverdächtigen unter diesem Jahreswert.

Die Zahl der tatverdächtigen Heranwachsenden bleibt über den oben angegebenen Zeitraum mit kleinen Schwankungen in etwa gleich, wobei sie im Jahr 2008 den niedrigsten Wert mit 237 190 Tatverdächtigen erreicht.

Diese Darstellung des Hellfeldes der Tatverdächtigen ist wie oben bereits erwähnt nicht repräsentativ für die tatsächliche Jugendkriminalitätsrate. Sie gibt nur einen Überblick über den Teil der Fälle, in dem die Polizei involviert ist. Eine erhebliche Veränderung der Anzeigebereitschaft bspw. könnte die Werte in die Höhe treiben, auch wenn sich die Kriminalitätsrate nicht ändert. Deshalb ist es wichtig Dunkelfeldbefunde hinzuzuziehen, um das Ausmaß der Jugendkriminalität besser erfassen zu können.

Im folgenden Abschnitt werden aufgrund dessen zunächst Methoden erläutert, die zur Durchführung von Dunkelfeldstudien angewandt werden können.

4.2. Erkenntnismittel der Dunkelfeldforschung zur Messung der Jugendkriminalität

Es gibt verschiedene Methoden um Jugendkriminalität im Dunkelfeld zu erforschen. Da eine ausführliche Beschreibung aller Methoden nicht angemessen für den Rahmen dieser Arbeit ist, werden im folgenden Abschnitt die gängigsten Mittel erläutert.

Ein übliches Datenerhebungsverfahren ist die Form der Befragung. Man kann unterscheiden zwischen qualitativen und quantitativen Messmethoden. Um Jugendkriminalität zu erfassen eigenen sich qualitative Interviews, denn dies sind offen strukturierte Befragungen, bei denen die interviewte Person ohne standardisierte Methoden möglichst frei antworten kann. Der Interviewer verhält sich eher passiv und ist offen für neue Anregungen und Ideen. Meist gibt es nur einen Leitfaden, an den der Interviewer sich orientieren kann. Solch ein Leitfadeninterview hat den Vorteil, dass sich neue Perspektiven im Rahmen des Interviews entwickeln können, die der Interviewer zuvor nicht bedacht hat. Im Rahmen dieses Datenerhebungsverfahrens im Dunkelfeld kann man sowohl Täter als auch Opfer befragen. Die Täterbefragung dient dazu zu erfahren, ob die befragte Person Straftaten begangen hat, und wenn ja in welchem Rahmen und inwieweit sie von straffälligem Verhalten berichten kann. Durch die Opferbefragung kann man Informationen über Straftaten erhalten, die die Opfer nicht zur Anzeige gebracht haben. (vgl. Diekmann 2003: 373ff.)

[...]

Ende der Leseprobe aus 87 Seiten

Details

Titel
Welchen Einfluss haben Sozialisationsinstanzen auf den kriminellen Karriereverlauf Jugendlicher?
Untertitel
Eine empirische Untersuchung am Beispiel verurteilter Jugendlicher
Hochschule
Universität Duisburg-Essen
Note
1,7
Autor
Jahr
2010
Seiten
87
Katalognummer
V151219
ISBN (eBook)
9783640630349
ISBN (Buch)
9783640630707
Dateigröße
815 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Kriminalität, Jugendkriminalität, abweichendes Verhalten, Sozialisation
Arbeit zitieren
Britta Kempers (Autor:in), 2010, Welchen Einfluss haben Sozialisationsinstanzen auf den kriminellen Karriereverlauf Jugendlicher?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/151219

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